• 02.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Wahlgewinne, Apothekenprobleme und Gesundheitstrends

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Wahlgewinne, Apothekenprobleme und Gesundheitstrends

 

Wie sich die politischen Ergebnisse in Sachsen und Thüringen auswirken und welche neuen Herausforderungen und Lösungen die Gesundheitsbranche prägen

In den jüngsten Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hat sich die politische Landschaft dramatisch verändert: Sahra Wagenknechts Bündnis (BSW) erzielte einen überraschenden Erfolg, während die AfD in beiden Bundesländern über 30 Prozent der Stimmen gewann. Die SPD und Grünen erlitten Verluste, und die CDU bleibt als einzige etablierte Partei weitgehend bestehen. Gleichzeitig kämpft die Pharmabranche mit Herausforderungen wie Personalmangel und Insolvenzrisiken, während rechtliche Entwicklungen wie ein BGH-Urteil zur Leasinghaftung und steigende Rechtsanwaltsgebühren zusätzlichen Druck ausüben. Neuigkeiten aus der Gesundheitsbranche beinhalten Galdermas neues Power Patch gegen Pickel und Sanofis temporäre französische Verpackung für Beyfortus zur Unterstützung der RSV-Impfkampagne. Eine aktuelle Studie zeigt zudem, dass ein Rauchstopp das Infarktrisiko bei Herzkranken erheblich senken kann.

 

Politische Landschaft in Sachsen und Thüringen auf den Kopf gestellt

In den jüngsten Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hat sich die politische Landschaft drastisch verändert. Während die Grünen und die SPD starke Verluste erlitten und die FDP in beiden Landtagen den Einzug verpasste, erlebte das erst acht Monate alte Bündnis um Sahra Wagenknecht (BSW) einen bemerkenswerten Erfolg. Die als rechtsextrem geltende AfD überschritt in beiden Bundesländern die 30-Prozent-Marke. Die CDU bleibt als einzige etablierte Partei weitgehend übrig, obwohl sie in Thüringen hinter der AfD zurückliegt.

In Sachsen gelang der CDU der Wahlsieg, doch die Bildung einer stabilen Regierung könnte sich als herausfordernd erweisen. Sollte die CDU ihr Versprechen halten, nicht mit der AfD zu koalieren und auch eine Zusammenarbeit mit den Grünen ausschließen, bliebe nur die Möglichkeit eines Dreierbündnisses aus CDU, BSW und SPD. Die politische Position der BSW ist jedoch noch unklar, da die Partei erst seit Januar besteht.

In Thüringen stellt sich die Lage noch komplexer dar. Die CDU und die SPD sind die einzigen etablierten Parteien, die die 5-Prozent-Hürde überwunden haben. Eine mögliche Koalition müsste aus CDU, BSW, Linke und SPD bestehen. Die CDU hat eine Zusammenarbeit mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. Dies könnte entweder zu einer Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD führen, die eine externe Abstimmung mit der Linken erfordert, oder zu Neuwahlen. Eine andere Option wäre eine Koalition zwischen BSW und AfD, die eine Mehrheit sichern könnte, jedoch erhebliche politische und gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringen würde.

Die neuen Wahlergebnisse werfen auch Fragen für Interessenvertreter und Lobbygruppen auf. Mit den etablierten Parteien, die teils aus den Landtagen ausgeschieden sind, und den neu erstarkten oder extremen Parteien stellt sich die Frage, mit wem künftig verhandelt werden soll. Diese Unsicherheit könnte die strategische Ausrichtung von Interessenvertretern erheblich erschweren.

Die Wahlergebnisse sind ein deutliches Signal für die politische Landschaft in Deutschland. Die etablierten Parteien, insbesondere SPD, Grüne und FDP, haben an Bedeutung verloren, was Fragen zur Stabilität und Repräsentativität des politischen Systems aufwirft. Wie sich die politischen Kräfte neu ordnen und welche Lösungen für die anstehenden Herausforderungen gefunden werden, wird entscheidend für die künftige politische Stabilität sein. Die politische Vielfalt in Deutschland steht auf dem Prüfstand, und es bleibt abzuwarten, wie Wähler und Akteure auf die neuen Gegebenheiten reagieren werden.

Die jüngsten Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen markieren einen Wendepunkt in der deutschen Politik, der sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Die deutlichen Verluste der Grünen, SPD und FDP und der überraschende Erfolg des Bündnisses um Sahra Wagenknecht (BSW) sowie der AfD deuten auf eine tiefgreifende Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien hin. Während die CDU als traditionelle Kraft in der politischen Mitte weitgehend übrig bleibt, stehen die Parteien und Interessenvertreter vor einer komplexen und möglicherweise unruhigen Zukunft.

Besonders bemerkenswert ist die Situation in Thüringen, wo die politischen Optionen stark eingeschränkt sind. Die CDU sieht sich gezwungen, alternative Regierungsbündnisse in Betracht zu ziehen, während eine mögliche Koalition mit der AfD oder der Linken politische und gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringen würde. Die Unsicherheit über die zukünftige Regierungskonstellation könnte zu politischer Instabilität führen, die das Vertrauen in die politische Führung weiter untergräbt.

Für Interessenvertreter und Lobbyisten bedeutet dies eine neue Realität. Die Verhandlungen und strategischen Planungen müssen neu überdacht werden, da die etablierten Parteien, die zuvor verlässliche Partner waren, in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwinden oder stark geschwächt sind. Die neue politische Gemengelage könnte es den Interessenvertretern erschweren, klare Ansprechpartner zu finden und effektive Strategien zu entwickeln.

Insgesamt ist die politische Landschaft in Deutschland auf dem Prüfstand. Die etablierten Parteien müssen sich neu erfinden, um den veränderten Wählererwartungen gerecht zu werden. Die nächste Zeit wird zeigen, ob und wie die politischen Akteure auf diese Herausforderung reagieren und ob sie in der Lage sind, eine stabile und repräsentative Regierungsführung zu gewährleisten. Die Entwicklungen in Sachsen und Thüringen sind nur der Anfang eines möglicherweise weitreichenden Umbruchs in der deutschen Politik.

 

SPD-Krise: Scholz als Verlierer der Landtagswahlen unter Druck

Die SPD konnte bei den jüngsten Landtagswahlen ihre Position zumindest halten, was von der Parteispitze als Erfolg gewertet wird. Dennoch zeigt sich, dass der Machtverlust der Partei spürbar ist und Bundeskanzler Olaf Scholz unter erheblichem Druck steht.

Petra Köpping, die Spitzenkandidatin der SPD in Sachsen, betonte, dass sich der Wahlkampf gelohnt habe, da die Partei im Januar noch bei nur 3 Prozent lag. Diese Botschaft wurde auch von anderen führenden SPD-Vertretern geteilt. Der sächsische Co-Vorsitzende Henning Homann sprach von einer spürbaren Erleichterung.

Trotz dieser Erleichterung ist das Ergebnis für die SPD unbefriedigend. In einer möglichen Koalition mit der CDU und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) würden die Sozialdemokraten die kleinste Partei bleiben. Während des Wahlkampfs wurde betont, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer die SPD für eine stabile Regierung benötigen werde.

Obwohl Scholz erneut Wahlkampftouren unternahm, war seine Unterstützung durch den sogenannten Kanzlerbonus in beiden betroffenen Bundesländern weitgehend wirkungslos. Die CDU und die AfD erzielten fast viermal so hohe Ergebnisse wie die SPD.

Am Wahlabend wurden Durchhalteparolen ausgegeben. Lars Klingbeil, Co-Vorsitzender der SPD, hob hervor, dass sich die Partei nach niedrigen Umfragewerten zurückgekämpft habe. Generalsekretär Kevin Kühnert räumte ein, dass die Wähler durch die bundespolitischen Entwicklungen irritiert seien. Er betonte, dass die Politik der Ampelkoalition besser erklärt werden müsse, und verwies darauf, dass auch Bundeskanzler Scholz in diese Erklärung einbezogen werde.

Klingbeil sah in der Wahlniederlage einen Auftrag für die Partei, sich zu verbessern und das Vertrauen der Wähler zurückzugewinnen. Er vermied es zunächst, Scholz direkt in Frage zu stellen, räumte jedoch ein, dass die Partei insgesamt härter arbeiten müsse. Co-Vorsitzende Saskia Esken äußerte Unzufriedenheit mit dem Ergebnis und betonte die Notwendigkeit, dass die SPD-geführte Bundesregierung auch von der SPD als solcher wahrgenommen wird. Scholz werde auch weiterhin als Kanzlerkandidat für die Bundestagswahl aufgestellt, und die Partei werde gemeinsam mit ihm versuchen, die nächste Wahl zu gewinnen.

Bundeskanzler Scholz kommentierte das Wahlergebnis am Morgen und bezeichnete es als „bitter“. Er betonte, dass alle demokratischen Parteien gefordert seien, stabile Regierungen ohne rechtsextreme Beteiligung zu bilden. Er äußerte seine Besorgnis über das starke Abschneiden der AfD und warnte vor den Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Trotz der negativen Ergebnisse fand Scholz lobende Worte für seine Partei und die durchgeführten Wahlkämpfe. Er hob hervor, dass die düsteren Prognosen nicht eingetreten seien und unterstrich, dass sich der Wahlkampf gelohnt habe.

Die jüngsten Landtagswahlen offenbaren ein klares Bild: Die SPD steht unter enormem Druck und sieht sich einem erheblichen Machtverlust gegenüber. Trotz der Tatsache, dass die Partei ihre Position halten konnte, zeigen die Ergebnisse deutlich, dass die SPD weit von dem Erfolg entfernt ist, den sie sich erhofft hatte.

Die Botschaft von Petra Köpping und anderen Parteifunktionären, dass die Partei sich im Wahlkampf verbessert habe, wirkt wie ein schwacher Trost. Die Realität ist, dass die SPD bei den anstehenden Koalitionsgesprächen lediglich eine marginale Rolle spielen würde. Das Versprechen von Ministerpräsident Michael Kretschmer, die SPD für eine stabile Regierung zu benötigen, wirkt wie ein verzweifelter Versuch, der Partei eine stärkere Position zu verschaffen.

Scholz' Wahlkampfbemühungen, die von gesundheitlichen Problemen beeinträchtigt waren, konnten den Rückgang der SPD-Wählerstimmen nicht aufhalten. Die Dominanz der CDU und AfD, die fast viermal so stark abschneiden, verdeutlicht, wie schwach die SPD derzeit positioniert ist. Das Fehlen eines wirkungsvollen Kanzlerbonus verstärkt die Notwendigkeit einer grundlegenden Neubewertung der Parteistrategie.

Die Äußerungen von Lars Klingbeil und Kevin Kühnert spiegeln die Unsicherheit innerhalb der Partei wider. Während sie den Rückschlag als Ansporn für eine Verbesserung nutzen wollen, bleibt die Frage offen, wie die SPD ihre unzureichende Erklärungsarbeit verbessern will, um das Vertrauen der Wähler zurückzugewinnen. Saskia Esken betont die Notwendigkeit einer stärkeren sozialdemokratischen Handschrift, doch die Enttäuschung über das Wahlergebnis ist nicht zu übersehen.

Olaf Scholz’ Reaktion auf das Wahlergebnis unterstreicht die Dramatik der Situation. Die Sorge um das Aufkommen der AfD und die Notwendigkeit stabiler, demokratischer Regierungen sind berechtigt, jedoch reicht diese Feststellung allein nicht aus, um die Partei aus der Krise zu führen. Die SPD muss nun dringend Wege finden, um sich neu zu positionieren und glaubwürdig ihre politischen Ziele zu vermitteln, bevor die nächste Wahl näher rückt.

 

Schutz vor Insolvenzen: Wie Vertrauensschaden-Versicherungen Apotheken absichern

In der Pharmabranche stellen sich Apotheken immer häufiger einer unterschätzten, aber gravierenden Bedrohung: der Insolvenz von Rezeptabrechnungsunternehmen. Diese Unternehmen übernehmen die zentrale Aufgabe der Abrechnung von Rezepten und anderen Gesundheitsleistungen und sind damit für die finanzielle Stabilität der Apotheken von entscheidender Bedeutung. Wenn ein Rezeptabrechnungsunternehmen zahlungsunfähig wird, kann dies für die betroffenen Apotheken weitreichende finanzielle Konsequenzen haben.

Die Insolvenz eines Abrechnungsunternehmens kann für Apotheken existenzbedrohende finanzielle Verluste bedeuten. In einem solchen Fall bleiben oft offene Forderungen unbeglichen, was zu einem erheblichen Liquiditätsengpass führt. Neben dem unmittelbaren Verlust durch nicht gezahlte Rechnungen können auch zusätzliche Kosten für die Umstellung auf neue Abrechnungsprozesse und -partner entstehen. Zudem kann die Apotheke in eine Vertrauenskrise geraten, die sich negativ auf ihre langfristige Geschäftstätigkeit auswirken kann.

Vor diesem Hintergrund gewinnen Vertrauensschaden-Versicherungen (VSV) zunehmend an Bedeutung. Diese Versicherungen bieten einen spezifischen Schutz gegen finanzielle Schäden, die durch das Verhalten Dritter, insbesondere durch die Insolvenz von Rezeptabrechnungsunternehmen, entstehen können. Die VSV deckt in der Regel die Verluste ab, die durch die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen seitens der Abrechnungsunternehmen entstehen. Dies umfasst insbesondere die finanziellen Rückstände, die nach einer Insolvenz nicht mehr ausgeglichen werden.

Für Apothekenbetreiber wird es daher immer wichtiger, sich intensiv mit dem Thema Vertrauensschaden-Versicherung auseinanderzusetzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken, insbesondere die Insolvenz von Rezeptabrechnungsunternehmen, abgedeckt sind. Apotheken sollten auch regelmäßig die finanzielle Stabilität ihrer Vertragspartner überwachen und gegebenenfalls Anpassungen in ihren Abrechnungsprozessen vornehmen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die Beratung durch Experten kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Fachanwälte und Versicherungsexperten helfen dabei, maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu finden und die passende Höhe der Versicherungssumme zu bestimmen. Zudem ist eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und Abrechnungen unerlässlich, um im Schadensfall Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend machen zu können.

Insgesamt stellt die Vertrauensschaden-Versicherung eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für Apotheken dar. Sie schützt vor finanziellen Verlusten und trägt zur langfristigen Stabilität der Apotheke bei. Angesichts der potenziellen Risiken und der Bedeutung der finanziellen Absicherung sollten Apothekenbetreiber proaktiv handeln, um sich gegen unvorhersehbare finanzielle Belastungen abzusichern.

In einer Branche, in der das Vertrauen von Kunden und die finanzielle Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, darf das Risiko der Insolvenz von Rezeptabrechnungsunternehmen nicht unterschätzt werden. Die Vertrauensschaden-Versicherung ist in diesem Kontext nicht nur eine präventive Maßnahme, sondern eine essenzielle Grundlage für die wirtschaftliche Stabilität jeder Apotheke.

Der Schutz vor den finanziellen Konsequenzen einer solchen Insolvenz ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Apotheke. Die VSV bietet einen wichtigen Schutzschild gegen unvorhersehbare Verluste und sichert die Liquidität der Apotheke in Krisensituationen. Apothekenbetreiber sollten daher nicht nur auf die Wahl der richtigen Versicherung achten, sondern sich auch intensiv mit der finanziellen Stabilität ihrer Vertragspartner befassen. Durch gezielte Maßnahmen und fundierte Entscheidungen können sie ihre wirtschaftliche Basis festigen und sich gegen unvorhersehbare Risiken wappnen.

 

BGH-Urteil: Leasingnehmerin trägt Risiko für niedrigeren Restwert nach Totalschaden

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Juli 2024 entschieden, dass eine Leasingnehmerin, die nach einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an einem Fahrzeug erlitt, keinen Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen einem niedrigeren Restwert und einem höheren Restwertangebot des Haftpflichtversicherers geltend machen kann. Der BGH bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Klage der Leasingnehmerin abgewiesen hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, die ein Fahrzeug geleast hatte, das Eigentum der Leasinggeberin war, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeugs auf 13.800 Euro schätzen lassen. Dieser Wert wurde dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners mitgeteilt. Der Versicherer ermittelte jedoch einen höheren Restwert von 22.999 Euro, basierend auf einem Angebot aus einer Online-Restwertbörse. Die Klägerin hatte das Fahrzeug bereits zum Gutachtenwert verkauft und forderte nun die Differenz von 9.199 Euro von der Versicherung.

Das Landgericht Chemnitz gab der Klage statt, doch das OLG Dresden wies diese in der Berufung ab. Das OLG entschied, dass es für Unternehmen wie Leasinggesellschaften, die auch im Fahrzeughandel tätig sind, zumutbar sei, auf spezielle Online-Restwertbörsen zuzugreifen, um den tatsächlichen Marktwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Diese Unternehmen müssen sich an umfassenderen Marktinformationen orientieren.

Der BGH bestätigte diese Ansicht und stellte klar, dass die Leasingnehmerin, die die Ansprüche der Leasinggeberin geltend machte, deren Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten berücksichtigen muss. Der BGH entschied, dass die Klägerin den Restwert realisiert hatte, ohne die besonderen Marktkenntnisse der Leasinggeberin zu nutzen, und somit das Risiko eines zu niedrigen Erlöses selbst trug. Damit blieb ihr die Darlegungs- und Beweislast für den relevanten Marktniveau des Verkaufserlöses.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt einen klaren Präzedenzfall für die Schadensregulierung nach Totalschäden dar. Es zeigt deutlich, dass die Verantwortung für eine wirtschaftlich optimale Verwertung von Fahrzeugen nicht nur bei den privaten Geschädigten, sondern insbesondere bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen wie Leasinggesellschaften liegt. Diese Unternehmen, die mit dem Automarkt vertraut sind und Zugang zu umfassenden Bewertungsressourcen haben, können nicht einfach auf lokale oder eingeschränkte Marktangebote zurückgreifen.

Das Urteil betont die Notwendigkeit, dass Leasinggesellschaften die Möglichkeiten des Online-Marktes nutzen, um den tatsächlichen Restwert ihrer Fahrzeuge zu ermitteln. Dies schützt nicht nur die Interessen der Versicherer, sondern sorgt auch für eine faire und marktgerechte Schadensregulierung. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Fairness im Schadensersatzrecht und verdeutlicht, dass im geschäftlichen Kontext höhere Anforderungen an die Schadensminderungspflicht gestellt werden.

 

Klingbeil verlegt Diskussion zur Apothekenreform: Lauterbach statt Heidenblut im September

Lars Klingbeil, Co-Vorsitzender der SPD, hat seine Pläne für eine Diskussion zur umstrittenen Apothekenreform kurzfristig geändert. Ursprünglich war für Oktober ein Gespräch mit Dirk Heidenblut, dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD, angekündigt worden. Der Termin stieß jedoch auf erhebliche Kritik, da viele Beobachter und Beteiligte den Zeitpunkt als zu spät empfanden.

Angesichts des zunehmenden Drucks hat Klingbeil nun eine Veranstaltung für September angesetzt. Diese wird am [konkretes Datum] in Walsrode, Klingbeils Wahlkreis, stattfinden. Überraschenderweise wird statt Heidenblut Gesundheitsminister Karl Lauterbach an der Veranstaltung teilnehmen. Der Fokus der Diskussion wird auf der Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum liegen, einem Thema, das besonders für die Bürger und Gesundheitseinrichtungen in diesen Gebieten von Bedeutung ist.

In seiner Einladung betont Klingbeil, dass ihm der direkte Austausch zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen wichtig sei und dass er den neuen Termin vorgezogen habe, um den zahlreichen Anfragen aus Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und dem Pflegebereich gerecht zu werden. Diese Anfragen hatten sich in den vergangenen Wochen und Monaten gehäuft, da viele Akteure des Gesundheitswesens ihre Anliegen und Perspektiven zu den bevorstehenden Veränderungen äußern wollten.

Auf die Frage, ob der ursprünglich geplante Termin mit Dirk Heidenblut im Oktober noch stattfinden werde, ließ sich Klingbeil bislang nicht konkret festlegen. Die Unsicherheit über einen weiteren Termin und die Neuordnung der Diskussionstermine werfen Fragen über die zukünftige Vorgehensweise der SPD in Bezug auf die Apothekenreform auf.

Lars Klingbeil zeigt mit seiner schnellen Reaktion auf die Kritik und der Vorverlegung der Veranstaltung, dass er auf die Sorgen und Bedürfnisse der Gesundheitsakteure eingeht. Die Entscheidung, statt Dirk Heidenblut den Gesundheitsminister Karl Lauterbach einzubinden, könnte strategisch darauf abzielen, das Thema der Apothekenreform in einem breiteren und möglicherweise relevanteren Kontext zu diskutieren. Der Fokus auf die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum ist zweifelsohne wichtig, könnte jedoch den ursprünglichen Schwerpunkt der Apothekenreform aus dem Blickfeld rücken.

Die Unklarheit über den weiteren Termin mit Heidenblut lässt Raum für Spekulationen und könnte den Eindruck verstärken, dass die SPD Schwierigkeiten hat, eine kohärente und transparente Strategie zur Apothekenreform zu kommunizieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entwicklungen die öffentliche Wahrnehmung und die politischen Diskussionen rund um die Reform beeinflussen werden.

 

Rechtsanwaltshonorare steigen – Apotheken bleiben unter Druck

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat Mitte Juni einen Referentenentwurf veröffentlicht, der eine Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gerichtsgebühren vorsieht. Diese Maßnahme reagiert auf den steigenden Kostendruck, dem Anwaltskanzleien aufgrund von höheren Energie- und Sachkosten sowie gestiegenen Gehältern ausgesetzt sind. Die letzte Anpassung der Rechtsanwaltshonorare erfolgte 2021. Der Entwurf sieht vor, die Gebühren um 6 bis 9 Prozent zu erhöhen, um den Rechtsanwälten eine faire Entlohnung zu gewährleisten und damit ihren Beitrag zum Zugang zum Recht aufrechtzuerhalten.

Im Gegensatz dazu sehen sich Apotheken in Deutschland mit einer stagnierenden Vergütung konfrontiert. Laut § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) müssen die durch Rechtsverordnung festgelegten Arzneimittelpreise die Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels berücksichtigen. Ein Gutachten der Freien Apothekerschaft (FA) hat gezeigt, dass auch die Festbeträge regelmäßig an die Kostenentwicklung und Inflation angepasst werden sollten. Seit mehr als zehn Jahren gab es jedoch keine Anpassung der Apothekenvergütung.

Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands (SAV), hat diese Ungleichbehandlung scharf kritisiert. Er betonte bei einer Kundgebung in Dresden, dass während bei den Rechtsanwälten eine Erhöhung der Honorare erfolgt, die Apotheken auf eine notwendige Anpassung ihrer Vergütung warten müssen. Dittrich fragte, ob Apotheken und deren Personal in einer anderen Welt lebten und wies darauf hin, dass der Vorschlag zur Umverteilung der Vergütung im aktuellen Apothekenreformgesetz (ApoRG) nicht den gestiegenen Kosten Rechnung trage.

Statt einer Erhöhung der Vergütung sieht das ApoRG vor, dass die Erhöhung des Fixums durch eine Reduzierung des variablen Vergütungsanteils finanziert wird. Dies bedeutet, dass die Apotheken die vermeintliche Anpassung an die Kostenentwicklung selbst tragen müssen. Diese Situation verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen für die Apothekenbranche und wirft Fragen zur Fairness der aktuellen Regelungen auf.

Die geplanten Erhöhungen der Rechtsanwaltsvergütung sind ein notwendiger Schritt, um den Anwaltskanzleien angesichts steigender Kosten eine faire Entlohnung zu sichern. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die finanziellen Belastungen der Rechtsanwälte anerkennt und Maßnahmen zur Anpassung der Gebühren in Betracht zieht. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Vergütung für die Wahrung des Zugangs zum Recht.

Im Gegensatz dazu bleibt die Situation für Apotheken bedenklich. Während die Vergütung der Rechtsanwälte angepasst wird, bleibt die Vergütung der Apotheken seit Jahren unverändert, obwohl auch sie erheblich unter steigenden Kosten leidet. Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Arzneimittelpreise an die allgemeine Kostenentwicklung wird seit über einem Jahrzehnt ignoriert. Die aktuelle Regelung im Apothekenreformgesetz, die eine Umverteilung der Vergütung statt einer echten Anpassung vorsieht, verschärft die finanzielle Belastung der Apotheken zusätzlich.

Diese Ungleichbehandlung wirft Fragen zur Fairness der politischen Entscheidungen auf und verdeutlicht die Notwendigkeit, eine gerechte und angemessene Lösung für die Herausforderungen der Apothekenbranche zu finden. Die Politik muss sicherstellen, dass alle Berufsgruppen, die eine wesentliche Rolle im Gesundheitssystem spielen, die notwendige Unterstützung erhalten, um ihren Aufgaben weiterhin nachkommen zu können.

 

Bahn-BKK hält sich nicht an Vereinbarungen beim BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag

Seit dem 1. September 2023 ist der bundesweite BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag in Kraft, der die Versorgung mit Apothekenhilfsmitteln regelt. Dieser Vertrag enthält jedoch keine spezifischen Regelungen zur Vergütung von aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Vor Inkrafttreten des neuen Vertrages hatten die Betriebskrankenkassen (BKKen) zugesichert, dass bestehende Dauergenehmigungen für Inkontinenzhilfen, die bis zum 31. August 2023 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit bis zum Ende der Genehmigungsdauer behalten würden. Dies hätte eine Abrechnung bis zum 31. August 2024 ermöglicht.

Trotz dieser Zusicherung hat die Bahn-BKK begonnen, Dauerverordnungen zu retaxieren und Abrechnungen von Apotheken zu kürzen. Diese Praxis überrascht, da die Bahn-BKK einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter Rigoma/Inkoservice abgeschlossen hat, der eine Monatspauschale von 25 Euro (brutto) für Inkontinenzversorgung vorsieht. Diese Pauschale führt zu entsprechenden Kürzungen bei den Abrechnungen der Apotheken, die sich nach den bisherigen Genehmigungen richten.

Zusätzlich ermöglicht die Bahn-BKK, wie auch andere BKKen, den Apotheken, für Dauerverordnungen separate Einzelverträge abzuschließen. Dies steht im Widerspruch zum Ziel des neuen Hilfsmittelvertrages, der die Vielzahl an regionalen Einzelverträgen ersetzen und den bürokratischen Aufwand reduzieren sollte. Durch die Einführung einzelner Verträge können die Kassen wieder ihre eigenen Konditionen festlegen, was den bürokratischen Aufwand erhöht und die Effizienz des Systems beeinträchtigt.

Die Bahn-BKK begründet ihr Vorgehen mit der Vielzahl an unterschiedlichen Fallkonstellationen, wie etwa Neuversorgungen ohne vertragliche Grundlage, Bestandsversorgungen mit abgelaufenem oder offenem Genehmigungszeitraum sowie Genehmigungen, die nach dem 31. August 2023 ausgestellt wurden. Der Sprecher der Bahn-BKK erklärt, dass es in einigen Fällen zu Kürzungen gekommen sei, die nicht durch die Handlungsempfehlung gedeckt waren. Die Kasse habe jedoch versucht, die betroffenen Fälle einvernehmlich mit den Apotheken zu klären.

Der Sprecher räumt ein, dass die Bahn-BKK als eine der wenigen Kassen bereits vor dem neuen Vertrag einen eigenen Vertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) hatte, der eine genehmigungsfreie Folgeversorgung beinhaltete. Dies habe zu spezifischen Problemen bei der Umsetzung des neuen Vertrages geführt. Des Weiteren weist die Bahn-BKK darauf hin, dass nach ihrem Vertrag bestehende Genehmigungen mit Ablauf von sechs Monaten nach der Kündigung der Verträge außer Kraft treten könnten. Dies könnte dazu führen, dass Genehmigungen ohne konkreten Genehmigungszeitraum möglicherweise nicht unter die neue Handlungsempfehlung fallen.

Trotz der Schwierigkeiten strebt die Bahn-BKK eine einheitliche Grundlage für die Versorgung und Abrechnung von Inkontinenzversorgung durch Apotheken an und hat deshalb allen Apotheken denselben Vertrag angeboten. Die Kasse berichtet, dass bereits eine nennenswerte Anzahl an Apotheken vertraglich Einigungen erzielt wurde. Einzelheiten zu diesen Verträgen wurden jedoch nicht offengelegt.

Der Streit zwischen der Bahn-BKK und den Apotheken offenbart grundlegende Probleme im Umgang mit dem neuen BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag. Die Zusicherung, dass bestehende Dauergenehmigungen bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig bleiben, wurde von der Bahn-BKK offenbar nicht eingehalten. Stattdessen wurden Abrechnungen gekürzt, und es werden zusätzliche Einzelverträge verlangt, die den Sinn des neuen Vertrages untergraben.

Die Bahn-BKK argumentiert, dass die Vielzahl an unterschiedlichen Fallkonstellationen eine präzise Umsetzung der neuen Regelungen erschwert. Doch diese Erklärung verkennt das eigentliche Problem: Die unzureichende Vereinheitlichung und die inkonsistente Handhabung von Genehmigungen führen zu einer Erhöhung des bürokratischen Aufwands und zu Unsicherheiten bei den Apotheken. Dies steht im Widerspruch zum ursprünglichen Ziel des neuen Hilfsmittelvertrages, das eine vereinfachte und effiziente Versorgung gewährleisten sollte.

Es ist bedauerlich, dass die bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der Bahn-BKK vor dem Inkrafttreten des neuen Vertrages zu zusätzlichen Komplikationen führen. Eine transparente und einheitliche Handhabung der Hilfsmittelversorgung wäre im Interesse aller Beteiligten – sowohl der Apotheken als auch der Versicherten. Die Bahn-BKK sollte daher ihre Praxis überdenken und sicherstellen, dass die Regelungen des neuen Vertrages konsequent und fair umgesetzt werden, um eine reibungslose und effiziente Versorgung zu gewährleisten.

 

Apotheken im Personalmangel: Mangelndes Engagement bei der Nachwuchsförderung kritisiert

In vielen Apotheken herrscht derzeit ein akuter Personalmangel, der sowohl PTA- (Pharmazeutisch-technische Assistenten) als auch PKA- (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) und approbierte Stellen betrifft. Apotheker Robert Herold aus der Central Apotheke in Falkenstein beleuchtet dieses Problem am Beispiel einer Schülerin, die sich in der 11. Klasse befindet und auf der Suche nach einem Praktikumsplatz ist. Trotz 40 Absagen von Apotheken und anderen Gesundheitsunternehmen zeigt sich Herold frustriert über die mangelnde Bereitschaft, junge Menschen für die Branche zu begeistern.

Herold, der unter anderem Zytostatika herstellt, weist darauf hin, dass die geringe Anzahl an Interessierten für Apothekerberufe und die Schließungen von PTA-Schulen, wie zuletzt in Plauen, eng miteinander verknüpft sind. Er kritisiert, dass das Problem oft hausgemacht sei, wenn Schüler bereits in der Schulzeit nicht durch Praktika und Berufsinformationsveranstaltungen angesprochen werden. Der Apotheker fordert ein stärkeres Engagement von Apotheken, um den Nachwuchs frühzeitig zu fördern.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Frage der Ausbildungsvergütung. Herold berichtet von einem gescheiterten Plan, die Vergütung für PTA-Schüler zu verbessern, da nur ein kleiner Teil der Apotheken bereit war, sich finanziell zu beteiligen. Trotz der Unterstützung von einigen Apotheken war die geringe Beteiligung seiner Kollegenschaft ein weiterer Rückschlag.

Aktuell hat Herold eine Praktikantin aus einem berufsvorbereitenden Programm aufgenommen, die in einem halbjährigen Wechsel von zwei Wochen Schule und zwei Wochen Praktikum bei ihm arbeitet. Die Schülerin hatte zuvor zahlreiche Absagen erhalten, was Herold als unzureichende Unterstützung der Branche für den Nachwuchs kritisiert. Er sieht die Notwendigkeit, Praktikanten in Bereichen wie Wareneingang oder Rezeptur einzusetzen, um ihnen wertvolle Erfahrungen zu bieten, ohne die Betriebsabläufe erheblich zu stören.

Herold appelliert an die Apothekerkollegenschaft, sich aktiver für den Nachwuchs einzusetzen und betont, dass die Förderung von Praktikanten nicht nur eine Investition in die Zukunft des eigenen Betriebs, sondern auch in die gesamte Branche darstellt.

Der Bericht verdeutlicht eindrucksvoll das drängende Problem des Personalmangels in Apotheken und beleuchtet die entscheidende Rolle, die die Förderung von Praktikanten dabei spielen kann. Apotheker Robert Herold bietet mit seiner Kritik und seinen Erfahrungen eine wertvolle Perspektive. Es ist alarmierend, dass junge Menschen, die Interesse an der Apothekerbranche zeigen, in so vielen Fällen auf Widerstand stoßen. Die Schilderungen von Herold machen deutlich, dass es nicht nur an der fehlenden Ausbildungsmöglichkeit, sondern auch an der unzureichenden Unterstützung durch die Branche selbst liegt.

Die Weigerung vieler Apotheken, Praktikanten aufzunehmen oder angemessen zu entlohnen, steht in direktem Widerspruch zu den klagenden Stimmen über Fachkräftemangel. Wenn Apotheken ernsthaft an einer Lösung interessiert sind, müssen sie sich frühzeitig engagieren, indem sie Schüler und angehende Fachkräfte aktiv fördern und unterstützen. Der Aufruf zur Investition in Praktikanten sollte nicht nur als kurzfristige Maßnahme, sondern als langfristige Strategie betrachtet werden, um die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Apothekerberufe zu sichern. Der Bericht von Herold ist ein wichtiger Weckruf für die Branche, sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs bewusst zu werden und konkrete Schritte zur Verbesserung der Ausbildungssituation zu unternehmen.

 

Schließung der Petri-Apotheke in Gelnhausen nach Insolvenz

Sonja Krechting, Inhaberin der Petri-Apotheke in Gelnhausen, kündigte die Schließung ihrer Apotheke zum 26. September 2024 an. Die Entscheidung erfolgt nach einem herausfordernden Jahr, das von Insolvenz und wirtschaftlichen Schwierigkeiten geprägt war. Krechting hatte die Apotheke im Juli 2021 übernommen und sah sich fortan einer Vielzahl von Problemen gegenüber.

Der Start der Apotheke war bereits durch eine Baustelle vor der Tür erschwert, die die Hauptverkehrsstraße vier Wochen lang blockierte. Diese Einschränkung führte zu einem Rückgang der Kundenfrequenz und setzte die Apotheke von Anfang an unter Druck. Die Corona-Pandemie verschärfte die Lage zusätzlich, da viele Kunden zu Online-Versandapotheken abwanderten. Die Apotheke, die einen hohen Anteil verschreibungspflichtiger Medikamente (Rx) führte, war besonders betroffen, da die Margen bei Rx-Medikamenten extrem niedrig sind und die Konkurrenz durch Online-Apotheken zugenommen hat.

Zusätzlich kämpfte die Apotheke mit Personalengpässen. Die ursprüngliche Belegschaft hatte eine Altersstruktur um die 60 Jahre, und vier Mitarbeiter gingen in den Ruhestand, ohne dass Ersatz gefunden werden konnte. Derzeit besteht das Team nur noch aus drei Personen in der Offizin, unterstützt gelegentlich durch eine Apothekerin auf Minijob-Basis. Diese Personalnot erschwerte den Betrieb weiter und trug zur Entscheidung bei, die Apotheke zu schließen.

Die Schließung hat auch Auswirkungen auf die Gemeinde. Der Stadtteil, in dem sich die Petri-Apotheke befindet, wird ohne eigene Apotheke dastehen. Die nächste Apotheke befindet sich im benachbarten Stadtteil, was für die Anwohner eine signifikante Veränderung bedeutet. Krechting informierte ihre Kunden persönlich über die bevorstehende Schließung und bedauerte die Auswirkungen auf die Gemeinde.

Trotz der schwierigen Umstände hat Krechting bereits eine neue berufliche Perspektive gefunden. Ab dem 1. November 2024 wird sie eine neue Stelle antreten, die ihr ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und weniger Verantwortung zu tragen. Die Veränderungen könnten auch finanziell vorteilhaft sein, obwohl noch unklar ist, wie sich die laufende Insolvenz auf ihr Gehalt auswirken wird. Die Mitarbeiter der Apotheke haben unterschiedliche Zukunftspläne: Eine geht in den Ruhestand, eine andere hat bereits eine neue Position gefunden, und die dritte Person sucht noch nach einem neuen Job.

Krechting reflektierte ihre Zeit als Inhaberin der Apotheke und betonte, dass sie wertvolle Erfahrungen gesammelt habe. Auch wenn sie die Entscheidung zur Schließung nicht bereue, habe sie sich entschieden, keine eigene Apotheke mehr führen zu wollen. Die Abwicklung der Petri-Apotheke wird von ihrer Familie unterstützt, die ihr bei der Übergabe und dem Neustart zur Seite steht.

Die Schließung der Petri-Apotheke ist ein eindringliches Beispiel für die aktuellen Herausforderungen im Apothekenwesen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich aus der Corona-Pandemie und dem zunehmenden Druck durch Online-Versandapotheken ergeben haben, zeigen, wie selbst etablierte und langjährige Einrichtungen kämpfen müssen, um im modernen Wettbewerb bestehen zu können.

Sonja Krechting stand von Beginn an unter einem ungünstigen Stern: Die Baustelle vor der Tür, gefolgt von einer globalen Pandemie und anhaltenden Personalengpässen, machte es nahezu unmöglich, den Betrieb erfolgreich zu führen. Die geringe Marge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und der Preisdruck durch Online-Apotheken trugen weiter zur finanziellen Belastung bei.

Die Entscheidung zur Schließung ist nicht nur eine persönliche Niederlage für Krechting, sondern auch ein Verlust für die Gemeinde, die nun ohne eigene Apotheke dasteht. Die Auswirkungen auf die Anwohner sind spürbar, da die nächste Apotheke im benachbarten Stadtteil liegt.

Es ist zu hoffen, dass diese Situation als Weckruf für eine umfassende Diskussion über die Zukunft der Apotheken in Deutschland dient. Die Herausforderungen, vor denen Apotheken stehen, erfordern innovative Lösungen und Unterstützung auf verschiedenen Ebenen, um die wohnortnahe Versorgung langfristig zu sichern.

 

Apotheken unter Druck: Politische Einigung über dringend benötigte Honoraranpassungen

Auf der Klausurtagung des Apothekerverbandes Nordrhein (AVNR) am vergangenen Wochenende wurde die dringende Notwendigkeit einer Erhöhung des Apothekenhonorars diskutiert. Während das aktuelle Apothekenreformgesetz (ApoRG) keine Anpassung der Honorare vorsieht, fordern die Apothekenverbände eine sofortige Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen. Die Politik hat mittlerweile erkannt, dass ohne zusätzliche Mittel keine nachhaltige Lösung gefunden werden kann, auch die SPD hat dies eingesehen.

Daniel Rinkert, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Neuss, räumte auf der Tagung ein, dass die SPD-Bundestagsfraktion die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken anerkennt und betonte, dass es „Lösungen, die schnell wirken“ müsse. Er stellte klar, dass zentrale Fragen die Freiheiten der Apotheken und deren Vergütung betreffen. Rinkert versprach, die Kritikpunkte am ApoRG – insbesondere die Probleme durch Apotheken ohne Approbierte, die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung und die Folgen des Skonto-Urteils – innerhalb der SPD weiterzugeben.

Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, zeigte sich kämpferisch und kündigte an, gegen die derzeitige Version des ApoRG vorzugehen. Preis warnte vor den möglichen Gefahren für die Patientenversorgung, insbesondere durch die Einführung von Apotheken ohne Apotheker, und forderte eine schnelle und notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars.

Dr. Georg Kippels, Obmann im Gesundheitsausschuss der CDU/CSU und Berichterstatter für Arzneimittel und Apotheken, äußerte sich besorgt über die Auswirkungen des Skonto-Urteils. Er beschrieb die Folgen als „erschütternd“ und betonte die bedrohlichen Konsequenzen des Vorhabens „Apotheken ohne Apotheker“.

Dr. med. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), lobte die Apotheken als „erste Anlaufstelle für medizinische Probleme“ und betonte die Bedeutung ihrer präventiven Beratungsangebote. Nießen stellte in Aussicht, dass die Präventionsangebote mit einer stärkeren Einbindung der Apotheken weiterentwickelt werden könnten. Thomas Preis kündigte an, dass der AVNR weiterhin eng mit Dr. Nießen zusammenarbeiten werde, um mögliche Präventionsangebote und deren angemessene Honorierung zu prüfen.

Die jüngsten Diskussionen zur Apothekenreform zeigen deutlich, wie ernst die Lage für die Apotheken vor Ort ist. Die Forderung nach einer sofortigen Erhöhung des Apothekenhonorars ist nicht nur berechtigt, sondern dringend notwendig, um die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu gewährleisten. Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) greift hier zu kurz, wenn es keine Anpassung der Honorare vorsieht. Es ist ermutigend zu sehen, dass sowohl die SPD als auch andere politische Akteure die Dringlichkeit dieser Problematik anerkennen.

Daniel Rinkert hat richtig erkannt, dass schnelle Lösungen gefragt sind, und es ist ein positives Signal, dass die SPD die Kritikpunkte am ApoRG ernst nimmt. Die drohende Einführung von Apotheken ohne Apotheker stellt eine erhebliche Gefährdung der Patientenversorgung dar, und Thomas Preis’ kämpferische Haltung ist daher nachvollziehbar und begrüßenswert.

Die Besorgnis von Dr. Georg Kippels über die Folgen des Skonto-Urteils unterstreicht die Dringlichkeit der Reformmaßnahmen. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um eine Lösung zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen als auch den qualitativen Anforderungen gerecht wird.

Dr. Johannes Nießen hebt die wichtige Rolle der Apotheken in der Prävention hervor, und es wäre sinnvoll, diesen Ansatz weiter zu verfolgen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Apothekern und den Präventionsstellen könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, vorausgesetzt, die Apotheken erhalten dafür eine angemessene Vergütung.

Insgesamt zeigt sich, dass die Reformmaßnahmen für die Apotheken gut durchdacht und auf die Bedürfnisse der Apotheken und ihrer Patienten abgestimmt werden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die Zeichen der Zeit erkennen und schnell handeln, um die Apothekenversorgung auf einem stabilen Fundament zu sichern.

 

Galderma bringt neues Power Patch gegen Pickel auf den Markt

Galderma, ein führendes Unternehmen im Bereich dermatologischer Produkte, hat kürzlich das Benzacare Power Patch vorgestellt. Dieses neue Produkt soll eine schnelle und effektive Lösung gegen Pickel bieten, mit sichtbaren Ergebnissen bereits in nur vier Stunden. Das Power Patch ist speziell entwickelt worden, um Akne, Mitesser und Pusteln gezielt zu behandeln und gleichzeitig die Haut zu schützen.

Akne betrifft weltweit eine große Zahl von Menschen, insbesondere Jugendliche, von denen etwa 80 bis 90 Prozent betroffen sind. Auch Erwachsene sind nicht immun gegen diese weit verbreitete Hauterkrankung. Das Benzacare Power Patch zielt darauf ab, diesen leidigen Hautproblemen entgegenzuwirken. Das Patch besteht aus einem ultradünnen, transparenten Material, das auf die gereinigte und trockene Haut aufgebracht wird. Es bietet Schutz vor Kontakt mit den Händen, Schmutz und Verunreinigungen und minimiert somit das Risiko einer weiteren Verschlechterung des Pickels.

Die Wirksamkeit des Benzacare Power Patch beruht auf einer Kombination von Inhaltsstoffen, die gezielt auf Hautunreinheiten abzielen. Salicylsäure, eine Beta-Hydroxysäure, hilft dabei, abgestorbene Hautzellen zu entfernen und verstopfte Poren zu befreien. Centella Asiatica, auch als CICA bekannt, wirkt feuchtigkeitsspendend und hautberuhigend und mindert Rötungen. Weidenröschen ergänzt die Formel durch seine entzündungshemmenden Eigenschaften, die zur Beruhigung der Haut beitragen.

Die Anwendung des Patches ist unkompliziert: Es wird auf den Pickel aufgebracht und sollte mindestens vier bis maximal zwölf Stunden auf der Haut bleiben. Bei Bedarf kann das Patch wiederholt angewendet werden, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Im Vergleich zu Konkurrenzprodukten wie den Compeed Anti-Pickel-Patches, die seit Frühjahr 2023 erhältlich sind, bietet das Benzacare Power Patch eine ergänzende Option zur Behandlung von Akne. Compeed Patches sind ebenfalls in zwei Größen erhältlich und zielen darauf ab, Talg und Öle zu absorbieren und Hautunreinheiten zu kaschieren.

Mit dem neuen Benzacare Power Patch setzt Galderma auf eine moderne und zielgerichtete Lösung für ein häufiges Hautproblem. Die Kombination aus innovativer Technologie und bewährten Inhaltsstoffen könnte einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Hautpflege für Menschen mit Akne leisten.

Galderma hat mit dem Benzacare Power Patch einen bedeutenden Fortschritt in der Aknebehandlung erzielt. Die schnelle Wirksamkeit, die bereits nach vier Stunden sichtbare Ergebnisse verspricht, stellt einen echten Mehrwert für Menschen dar, die unter Hautunreinheiten leiden. Besonders positiv hervorzuheben ist die Kombination der Inhaltsstoffe, die nicht nur die Pickel bekämpfen, sondern auch die Haut beruhigen und schützen.

Die einfache Anwendung des Patches, das kaum sichtbare Design und der Schutz vor äußeren Verunreinigungen sind weitere Stärken des Produkts. Im Vergleich zu bestehenden Produkten wie den Compeed Anti-Pickel-Patches bietet das Benzacare Power Patch eine gezielte und umfassende Lösung für Akneprobleme. Insgesamt könnte dieses Produkt eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Behandlungsmöglichkeiten sein und den Alltag vieler Menschen mit Hautproblemen erleichtern.

 

Bundeswehr-Rezepte: Neue Regelungen zu Gültigkeitsdauer und Abgabe

Ab sofort gelten für Bundeswehr-Rezepte neue Regelungen, die sich von den herkömmlichen Vorgaben für Kassenrezepte unterscheiden. Die Standardgültigkeit eines Bundeswehr-Rezepts beträgt nun zwei Monate ab dem Datum der Ausstellung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass verschreibende Ärzte eine abweichende Gültigkeitsdauer auf dem Rezept vermerken. Diese Regelung ist im § 3 Absatz 12 des Arzneilieferungsvertrags der Bundeswehr festgelegt und stellt sicher, dass Arzneimittel nur innerhalb des angegebenen Zeitraums abgegeben werden.

Die Ausstellung von Bundeswehr-Rezepten kann sowohl durch Ärzte oder Zahnärzte der Bundeswehr auf einem speziellen Sanitätsvordruck (0492) als auch durch zivile Ärzte auf regulären Rezepten erfolgen. Die erforderlichen Angaben auf diesen Rezepten umfassen den Stempel der Sanitätseinrichtung, das Datum der Ausstellung, den Namen, Vornamen und die Personenkennziffer der Soldatin oder des Soldaten sowie die eigenhändige Unterschrift des Arztes. Zivile Ärzte müssen zusätzlich das Rezept als zulasten der Bundeswehr kennzeichnen und Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie den Truppenteil der Soldatin oder des Soldaten angeben.

Fehlen auf einem Bundeswehr-Rezept wesentliche Angaben wie die Personenkennziffer, kann die Apotheke diese ergänzen. Auch bei Unklarheiten zur Dosierung oder Arzneiform hat die Apotheke die Befugnis, nach eigenem Ermessen das passende Präparat zu liefern, wobei das preisgünstigste Produkt gewählt werden sollte.

Die Abgaberegelungen für Bundeswehr-Rezepte unterscheiden sich ebenfalls von den Kassenrezepten. Der Rahmenvertrag, der für Kassenrezepte gilt, findet hier keine Anwendung. Stattdessen regelt der Liefervertrag die Abgabe. Fehlt eine Mengenangabe, darf die kleinste Packungsgröße abgegeben werden. Bei Abweichungen der verordneten Menge vom Packungsinhalt ist die nächstkleinere Packung oder ein Vielfaches der Packung zu liefern, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Bei großen Originalpackungen ist die zweitkleinste Packungsgröße abzugeben, es sei denn, nur größere Packungen sind verfügbar, in welchem Fall zwei Originalpackungen ausgegeben werden.

Für Bundeswehr-Rezepte sind keine Zuzahlungen oder Mehrkosten erforderlich. Eigenanteile, die von der Apotheke kassiert werden, werden von der Wehrbereichsverwaltung mit der Rechnungssumme verrechnet.

Die neuen Regelungen für Bundeswehr-Rezepte bringen wichtige Klarheit und Flexibilität in die Arzneimittelversorgung der Soldaten. Die standardmäßige Gültigkeit von zwei Monaten sowie die Möglichkeit zur Anpassung durch die verschreibenden Ärzte sorgen dafür, dass Medikamente in einem angemessenen Zeitraum abgeholt werden können, ohne dass unnötige Verzögerungen entstehen. Besonders positiv hervorzuheben ist die Handhabung von fehlenden oder unklaren Angaben durch die Apotheke, die sicherstellt, dass die Patienten dennoch schnell und effizient versorgt werden. Die Abschaffung zusätzlicher Kosten für die Soldaten zeigt ein starkes Engagement für eine faire und zugängliche Gesundheitsversorgung. Insgesamt tragen diese Regelungen dazu bei, die medizinische Versorgung innerhalb der Bundeswehr zu optimieren und administrativen Aufwand zu minimieren.

 

Sanofi bringt Beyfortus in französischer und spanischer Verpackung nach Deutschland

Sanofi hat angekündigt, aufgrund der hohen Nachfrage temporär Beyfortus in französischer und spanischer Verpackung auf dem deutschen Markt anzubieten. Diese Maßnahme tritt vom 1. September bis zum 30. Oktober in Kraft und soll die bevorstehende RSV-Impfkampagne für Säuglinge unterstützen, die zwischen April und September geboren wurden. Die Impfsaison für diese Säuglinge beginnt in diesem Monat.

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten aktiv, mit einem Höhepunkt der Infektionen in den Monaten Januar und Februar. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) sind RSV-Infektionen bei Säuglingen der häufigste Grund für stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt daher eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab, Sanofi) für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

Die Stiko empfiehlt, dass Säuglinge, die zwischen April und September geboren wurden, zwischen September und November geimpft werden. Um der voraussichtlich hohen Nachfrage gerecht zu werden, wird Sanofi temporär Beyfortus in französischer und spanischer Aufmachung anbieten. Beide Produktvarianten sind pharmazeutisch identisch, unterscheiden sich jedoch in den Verpackungen. Die Etiketten, Gebrauchsinformationen und Faltschachteln sind in französischer beziehungsweise spanischer Sprache, während deutschsprachige Packungsbeilagen zum Download bereitstehen.

Ab Oktober wird erwartet, dass Nirsevimab, der Wirkstoff in Beyfortus, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird. Nirsevimab ist ein monoklonaler Antikörper, der durch passive Immunisierung sofortigen Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen bietet. Im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen, die eine vollständige Grundimmunisierung erfordern, schützt Nirsevimab Säuglinge direkt nach der Verabreichung vor RSV.

Diese temporäre Lösung von Sanofi soll dazu beitragen, die hohe Nachfrage zu bewältigen und den Säuglingen rechtzeitig Schutz gegen RSV zu bieten.

Sanofis Entscheidung, Beyfortus in französischer und spanischer Verpackung auf den deutschen Markt zu bringen, ist eine proaktive Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage und zeigt das Engagement des Unternehmens für die öffentliche Gesundheit. Besonders angesichts der bevorstehenden RSV-Saison, die für Säuglinge besonders riskant ist, ist diese Maßnahme von entscheidender Bedeutung.

Die Einführung von Nirsevimab, einem monoklonalen Antikörper, der sofortigen Schutz gegen RSV bietet, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Prävention von Atemwegserkrankungen dar. Die geplante Aufnahme von Nirsevimab in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird dazu beitragen, dass der Schutz vor RSV breiter verfügbar und für alle betroffenen Familien zugänglich wird. Diese Schritte sind essenziell, um die Gesundheit der Säuglinge in der kritischen RSV-Saison zu sichern und die Anzahl der Krankenhausaufenthalte aufgrund schwerer RSV-Infektionen zu reduzieren.

 

Rauchstopp halbiert Infarktrisiko bei Herzkranken: Neue Studie zeigt entscheidende Vorteile

Der Rauchstopp kann das Infarktrisiko bei Herzkranken nahezu halbieren. Eine neue Studie, die am 30. August auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie in London vorgestellt wurde, zeigt, dass Patienten, die nach der Diagnose einer stabilen koronaren Herzkrankheit (KHK) mit dem Rauchen aufhören, ihr Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Ereignisse um 44 Prozent senken können. Die Forschung basierte auf Daten von 32.378 Patienten, die im Durchschnitt 6,5 Jahre nach ihrer Diagnose untersucht wurden.

Die Studie unterteilte die Teilnehmer in drei Gruppen: nie rauchende Patienten, ehemalige Raucher und aktuelle Raucher. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich das Risiko für Herzinfarkte und ähnliche Ereignisse bei denjenigen, die nach der Diagnose aufhörten zu rauchen, nahezu halbierte. Im Gegensatz dazu ergaben sich bei denjenigen, die nur ihren Zigarettenkonsum reduzierten, keine signifikanten Risikominderungen im Vergleich zu denjenigen, die weiterhin rauchten.

Besonders entscheidend ist das erste Jahr nach der Diagnose. Von den Patienten, die im ersten Jahr nach der Diagnose das Rauchen aufgaben, blieben 73 Prozent langfristig abstinent und erzielten somit eine deutliche Reduzierung ihres Risikos für Herz-Kreislauf-Vorfälle. Experten betonen, dass die Motivation, mit dem Rauchen aufzuhören, nach einer solchen Diagnose besonders hoch ist und die Unterstützung in dieser Zeit entscheidend für den Erfolg ist.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass das Risiko für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Ereignisse bei Rauchern mit jedem weiteren Jahr des Rauchens um durchschnittlich 8 Prozent ansteigt. Während ehemalige Raucher schnell eine Risikominderung erfahren, erreichen sie jedoch nicht das Risiko-Niveau von Nichtrauchern. Raucher, die weiterhin an ihrer Gewohnheit festhalten, sind einem dauerhaft erhöhten Risiko ausgesetzt.

Die Forscher empfehlen, dass Raucher, ob herzkrank oder nicht, in einem rauchfreien Umfeld leben sollten, um ihre Chancen auf einen erfolgreichen Rauchstopp zu erhöhen. Eine Unterstützung durch medikamentöse Behandlungen oder Nikotin-Ersatztherapien kann ebenfalls hilfreich sein. Experten weisen darauf hin, dass es nie zu früh oder zu spät ist, mit dem Rauchen aufzuhören, wobei ein frühzeitiger Rauchstopp den größten gesundheitlichen Nutzen bietet.

Die aktuellen Forschungsergebnisse unterstreichen einmal mehr die drängende Notwendigkeit, den Rauchstopp als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Herzgesundheit zu betrachten. Die nahezu halbe Reduzierung des Infarktrisikos bei herzkranken Patienten, die nach ihrer Diagnose das Rauchen aufgeben, ist eine bemerkenswerte und klare Botschaft: Der Rauchstopp kann den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.

Es ist besonders bemerkenswert, dass der größte Effekt innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose erzielt wird. Dies spricht für die entscheidende Rolle der frühen Intervention und Unterstützung. Die Studie zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, Patienten direkt nach ihrer Diagnose in den Prozess des Rauchstopps einzubeziehen und ihnen die nötige Unterstützung anzubieten.

Die Ergebnisse verdeutlichen auch, dass eine bloße Reduzierung des Zigarettenkonsums nicht ausreicht, um die Risiken signifikant zu senken. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines vollständigen Rauchstopps, um die bestmöglichen gesundheitlichen Vorteile zu erzielen. Angesichts der Tatsache, dass das Risiko mit jedem weiteren Jahr des Rauchens steigt, ist es dringender denn je, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Patienten zu ermutigen, das Rauchen endgültig aufzugeben.

Insgesamt bieten diese Erkenntnisse eine starke Grundlage für verstärkte Aufklärungskampagnen und Interventionen, die darauf abzielen, Raucher zur Aufgabe ihrer Gewohnheit zu bewegen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Studie als Weckruf dient und die Gesundheitsgemeinschaft dazu inspiriert, noch umfassendere und effektivere Strategien zur Unterstützung von Rauchern zu entwickeln.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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