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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Eine Apothekerin sieht sich einem berufsrechtlichen Verfahren wegen der Abgabe von Homöopathika gegenüber, das Apothekenreformgesetz scheitert erneut, und eine Versicherung verweigert die Abrechnung lebenswichtiger Zytorezepturen. Während der Bundesgerichtshof das Rx-Skonto einschränkt, führen Behandlungsfehler weiterhin zu erschreckend vielen Todesfällen. Diese Entwicklungen werfen ernste Fragen zur Zukunft der Apotheken und zur Patientensicherheit im deutschen Gesundheitssystem auf.
Der Vorstand der Landesapothekerkammer Hessen hat kürzlich ein berufsrechtliches Verfahren gegen eine Apothekerin eingeleitet, die das homöopathische Mittel Euphrasia abgegeben hat. Dieser Fall erregt besondere Aufmerksamkeit, da er die kontroverse Diskussion über die Rolle der Homöopathie in der modernen Pharmazie neu entfacht. Euphrasia, auch als Augentrost bekannt, wird traditionell bei Augenleiden eingesetzt, obwohl seine Wirksamkeit wissenschaftlich stark umstritten ist. Die Einleitung des Verfahrens durch die Landesapothekerkammer signalisiert, dass die Kammer möglicherweise eine strengere Linie gegenüber der Abgabe solcher umstrittenen Präparate verfolgt. Dies könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Apotheken haben, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Mitteln, die nicht auf evidenzbasierter Medizin beruhen.
Parallel dazu steht die Apothekerschaft vor einer weiteren Herausforderung: Das Apothekenreformgesetz ist erneut im Kabinett gescheitert. Dieses Gesetz sollte eine umfassende Reform der Apothekenlandschaft in Deutschland einleiten und vor allem die Vergütungssysteme sowie die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem neu definieren. Trotz des erneuten Scheiterns wertet die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening das Ergebnis als „Teilerfolg“. Sie sieht darin einen Beweis für die Wirksamkeit der politischen Überzeugungsarbeit der Apotheker. Es zeigt sich, dass die Apothekerschaft zwar Rückschläge hinnehmen muss, aber auch in der Lage ist, politische Prozesse zu beeinflussen und ihre Anliegen weiterhin in die Diskussion einzubringen. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Reformbestrebungen nicht vollständig aufgegeben wurden und in Zukunft erneut auf die Agenda kommen könnten.
Ein weiterer Vorfall sorgt derzeit für Unmut in der Branche: Die Concordia Versicherung hat die Direktabrechnung eines hochpreisigen Arzneimittels bei einer Apotheke abgelehnt. Stattdessen wurde der Versicherte an zwei Versandapotheken verwiesen. Besonders brisant an diesem Fall ist die Tatsache, dass es sich bei dem betreffenden Medikament um eine Zytorezeptur handelte. Zytostatika werden speziell für Krebspatienten hergestellt und erfordern eine hohe Präzision und individuelle Anpassung, die in der Regel nur durch lokale Apotheken gewährleistet werden kann. Die Entscheidung der Concordia, die Abrechnung zu verweigern und den Patienten auf Versandapotheken zu verweisen, könnte schwerwiegende Konsequenzen für die Qualität der Patientenversorgung haben. Es stellt sich die Frage, ob die Versicherungen hier nicht ihre Verantwortung gegenüber den Patienten vernachlässigen und stattdessen rein wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellen.
Hinzu kommt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die das sogenannte Rx-Skonto weiter eingeschränkt hat. Diese Regelung betrifft die Rabatte, die Apotheken von Großhändlern erhalten, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente beziehen. Die Entscheidung des BGH, diese Rabatte weiter zu beschneiden, könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Apotheken haben. Nach Berechnungen der Treuhand Hannover könnte dies sogar dazu führen, dass die Kosten für Apotheken steigen, da die Einsparungen durch die Rabatte nun geringer ausfallen. Diese Entscheidung könnte die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Apotheken weiter verschärfen und stellt eine zusätzliche Herausforderung für die Branche dar.
Auch im weiteren Gesundheitssystem gibt es besorgniserregende Entwicklungen. Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 75 Todesfälle auf Behandlungsfehler von medizinischem Personal zurückgeführt. Zu diesen Fehlern zählen auch Medikationsfehler, die als „Never Events“ bezeichnet werden – Ereignisse, die unter keinen Umständen passieren sollten. Diese hohe Zahl von Todesfällen verdeutlicht die anhaltenden Probleme in der Patientensicherheit und unterstreicht die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Vermeidung solcher tragischer Vorfälle zu verstärken. Es ist klar, dass das Gesundheitssystem hier dringend Verbesserungen braucht, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und das Vertrauen in die medizinische Versorgung zu stärken.
Die aktuellen Entwicklungen in der Apothekenlandschaft und im Gesundheitssystem werfen viele Fragen auf und verdeutlichen die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Branche steht. Der Fall der Apothekerin aus Hessen, die wegen der Abgabe eines homöopathischen Mittels ein berufsrechtliches Verfahren durchlaufen muss, zeigt die zunehmende Spannbreite der Aufgaben, mit denen Apotheken heute konfrontiert sind. Zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Patientenwünschen den richtigen Weg zu finden, wird immer schwieriger. Diese Auseinandersetzung könnte eine wegweisende Entscheidung für den zukünftigen Umgang mit Homöopathika in deutschen Apotheken darstellen.
Das erneute Scheitern des Apothekenreformgesetzes im Kabinett ist auf den ersten Blick ein Rückschlag für die Branche, doch die Worte von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening geben Anlass zur Hoffnung. Dass sie das Ergebnis als „Teilerfolg“ der politischen Überzeugungsarbeit bezeichnet, zeigt, dass die Anliegen der Apothekerschaft nicht unbeachtet bleiben. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussionen fortgesetzt und letztlich doch noch Reformen umgesetzt werden, die den Apotheken in ihrer wichtigen Rolle gerecht werden.
Die Ablehnung der Direktabrechnung einer Zytorezeptur durch die Concordia Versicherung und die Verweisung des Patienten an Versandapotheken sind ein alarmierendes Signal. Diese Entscheidung wirft die Frage auf, inwieweit Versicherungen bereit sind, die speziellen Bedürfnisse von Patienten zu berücksichtigen. Gerade bei so sensiblen und individuell angepassten Therapien wie Zytostatika ist eine zuverlässige und qualitätsgesicherte Versorgung entscheidend. Die Weigerung der Versicherung, hier entsprechend zu handeln, könnte für betroffene Patienten erhebliche Risiken mit sich bringen und den Zugang zu notwendigen Therapien erschweren.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das Rx-Skonto weiter einzuschränken, könnte sich als Bumerang für die Apotheken erweisen. Anstatt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente zu senken, könnte dies zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Apotheken führen, die ohnehin mit steigenden Betriebskosten kämpfen. Es ist zweifelhaft, ob diese Entscheidung tatsächlich im Sinne der Gesundheitsversorgung getroffen wurde, oder ob hier wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund standen.
Besonders alarmierend ist die hohe Zahl von Todesfällen, die auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Diese sogenannten „Never Events“ sollten in einem modernen Gesundheitssystem eigentlich nicht vorkommen. Die Tatsache, dass dennoch so viele Todesfälle auf Fehler im medizinischen Bereich zurückzuführen sind, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist unerlässlich, dass alle Akteure im Gesundheitssystem – von den Apotheken über die Versicherungen bis hin zu den medizinischen Fachkräften – ihre Anstrengungen verstärken, um die Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Nur so kann das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem erhalten und gestärkt werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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