• 22.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Unwetter, Reformen und Medizinische Durchbrüche

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Unwetter, Reformen und Medizinische Durchbrüche

 

Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen der Naturkatastrophen, die Verzögerungen der Apothekenreform und die bahnbrechenden Fortschritte in der medizinischen Forschung

In Deutschland haben die jüngsten Unwetter katastrophale Schäden hinterlassen, was die Frage aufwirft, wie sich Apotheker umfassend absichern können. Gleichzeitig sorgt die Verschiebung des Apothekenreformgesetzes für politische Diskussionen, da Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Widerstand stößt. Während Verbraucher für ungenutztes Datenvolumen zahlen, stellt sich die Frage nach den besten Konditionen für Immobilienkredite auf dem Weg zum Eigenheim. Politische Spannungen in Sachsen und Thüringen verschärfen sich mit den anstehenden Landtagswahlen, während Vorwürfe gegen Lauterbach den politischen Druck erhöhen. Im Gesundheitsbereich sorgt eine hessische Apothekerin für Aufsehen und der neue HPV-Impfstoff könnte einen Fortschritt im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs darstellen. Zudem gibt es alarmierende Berichte über Behandlungsfehler, neue Erkenntnisse zur peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK), und einen bahnbrechenden Fortschritt in der Parkinson-Forschung. Von der Verbesserung der Arzneimittelversorgung für Kinder bis hin zu innovativen Produkten für trockene Augen – bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen und Trends.

 

Schutz vor Naturkatastrophen: So sichern sich Apotheker umfassend ab

Überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und zerstörte Gebäude – die jüngsten Unwetter in Deutschland haben in den betroffenen Regionen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, erhebliche Schäden hinterlassen. Während die Aufräumarbeiten vielerorts noch andauern, stellt sich für viele Betroffene die Frage, welche Versicherungen die entstandenen Schäden übernehmen.

Die Antwort ist komplex, da Naturkatastrophe nicht gleich Naturkatastrophe ist, zumindest wenn es um den Versicherungsschutz geht. Eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Haus abdeckt, kommt in der Regel nur für Schäden auf, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel verursacht wurden. Das bedeutet, dass Hausbesitzer nach einem Orkan, der das Dach abgedeckt hat, mit einer finanziellen Entschädigung rechnen können. Ähnlich verhält es sich mit der Hausratversicherung, die zerstörte Möbel und andere Einrichtungsgegenstände ersetzt – allerdings ebenfalls nur bei den genannten Naturereignissen.

Für viele der jüngst Betroffenen war diese Abdeckung jedoch nicht ausreichend. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Erdsenkung werden von den genannten Standardversicherungen nicht abgedeckt. Wer sich auch gegen diese erweiterten Naturgefahren absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Dieser Zusatzbaustein kann sowohl zur Wohngebäude- als auch zur Hausratversicherung abgeschlossen werden und schützt Hausbesitzer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Ereignissen, die über Sturm, Blitz und Hagel hinausgehen.

Für Apotheker, die in ihren Geschäften teure und empfindliche Waren lagern, ist ein solcher Schutz besonders wichtig. Apotheken sind nicht nur auf eine funktionsfähige Infrastruktur angewiesen, sondern auch auf die Sicherheit ihrer Lagerbestände. Eine Überschwemmung oder ein Sturm kann erhebliche finanzielle Verluste verursachen, wenn Arzneimittel und medizinische Produkte beschädigt werden. Daher sollten Apotheker nicht nur ihre Immobilien mit einer Elementarschadenversicherung absichern, sondern auch sicherstellen, dass ihre Betriebseinrichtung und Lagerbestände entsprechend versichert sind. Hierbei kann eine Erweiterung der Geschäftsversicherung um Naturgefahrenelemente sinnvoll sein.

Im Bereich der Kfz-Versicherung greift die Teilkaskoversicherung bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen. Fahrzeuge, die von Fluten mitgerissen oder durch Hagel zerstört wurden, sind somit abgesichert. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Schäden durch seltenere Naturereignisse wie Lawinen oder Erdrutsche sind nicht automatisch abgedeckt und erfordern oft zusätzlichen Versicherungsschutz.

Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen in Deutschland stellt sich die Frage, ob die bisherige Praxis der Versicherungsgesellschaften noch zeitgemäß ist. In vielen Fällen stellt sich nach einer Katastrophe heraus, dass Betroffene nicht ausreichend versichert waren – oft aus Unwissenheit oder weil zusätzliche Policen als unnötig betrachtet wurden.

Die jüngsten Unwetter in Deutschland zeigen einmal mehr, wie unberechenbar und zerstörerisch Naturgewalten sein können. Für viele Menschen, die in den betroffenen Regionen leben, hat das Chaos, das Hochwasser und Sturm hinterlassen haben, existenzielle Folgen. Besonders Apotheker, deren Geschäftsgrundlage von der Sicherheit ihrer Waren und ihrer Betriebsstätte abhängt, müssen sich gegen diese Risiken wappnen. Eine Naturkatastrophe kann hier nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beeinträchtigen.

Die Standardversicherungen, die die meisten Menschen abgeschlossen haben, decken nur einen Bruchteil der möglichen Risiken ab. Hochwasser, Erdrutsche und andere sogenannte „erweiterte Naturgefahren“ sind oft nur durch zusätzliche, kostenpflichtige Policen abgesichert. Wer hier spart oder aus Unwissenheit auf den zusätzlichen Schutz verzichtet, kann im schlimmsten Fall vor den Trümmern seiner Existenz stehen. Dies gilt besonders für Apotheken, deren Betriebssicherheit unmittelbar von der Unversehrtheit ihrer Räumlichkeiten und Bestände abhängt.

Es ist dringend notwendig, dass die Versicherungsbranche und die Politik gemeinsam Lösungen finden, die den Versicherungsschutz für Naturgefahren an die Realität des Klimawandels anpassen. Extremwetterereignisse nehmen zu – das muss sich auch in den Versicherungsbedingungen widerspiegeln. Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, um sicherzustellen, dass niemand mehr ungeschützt zurückbleibt, wenn die nächste Katastrophe kommt.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei den Versicherern und der Politik. Auch jeder Einzelne, einschließlich der Apotheker, ist gefordert, sich mit dem eigenen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen und ihn gegebenenfalls zu erweitern. Die Kosten für eine umfassendere Absicherung sind in den meisten Fällen gering im Vergleich zu dem, was auf dem Spiel steht. Letztlich sollten uns die dramatischen Bilder der jüngsten Unwetter eine Mahnung sein, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge – besonders in Bereichen, die für die Gesundheitsversorgung unerlässlich sind.

 

Verschiebung des Apothekenreformgesetzes: Widerstand zeigt Wirkung

Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) hat auch im zweiten Anlauf nicht den Weg ins Kabinett gefunden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scheiterte erneut daran, seine Kabinettskollegen von der Notwendigkeit der Reform zu überzeugen. Insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) legte einen Leitungsvorbehalt ein, was letztlich zur Verschiebung des Gesetzes führte.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die geplante Einführung von Apotheken ohne Präsenz von approbierten Apothekern. Diese Idee stieß sowohl bei der Apothekerschaft als auch bei Politikern der Ampelkoalition auf erheblichen Widerstand. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, erklärte in einem Videostatement, dass die Verschiebung des Gesetzes als Teilerfolg der intensiven politischen Überzeugungsarbeit zu werten sei. Sie betonte, dass die niedergelassenen Apotheker als essenzieller Bestandteil der wohnortnahen Gesundheitsversorgung anerkannt würden.

In den vergangenen Wochen führte die ABDA zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Landes- und Bundespolitik, in denen deutlich wurde, dass kaum jemand die Vorstellung einer Apotheke ohne vor Ort anwesende Fachkräfte unterstützen kann. Dieser Widerstand hat sich nun auch auf Bundesebene manifestiert, was die erneute Verzögerung des ApoRG zur Folge hatte.

Overwiening warnte jedoch davor, die Verschiebung als endgültigen Erfolg zu werten. Sie äußerte die Befürchtung, dass Lauterbach möglicherweise weiterhin versuchen könnte, das Gesetz durchzusetzen. Daher appellierte sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Idee der Apotheke ohne approbierte Fachkräfte aufzugeben und damit „Größe zu zeigen“.

Wann das Kabinett das Gesetz erneut auf die Tagesordnung setzen wird, bleibt unklar. Die ABDA will jedoch weiterhin den Dialog mit der Politik suchen, um auf die Risiken einer solchen Reform aufmerksam zu machen. Overwiening rief ihre Kollegen dazu auf, den Protest fortzusetzen und die Kampagnenmaterialien der ABDA aktiv zu nutzen.

Die erneute Verschiebung des Apothekenreformgesetzes ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Widerstand gegen die geplanten Veränderungen nicht nur in der Apothekerschaft, sondern auch in der Politik wächst. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Argumente der Apotheker Gehör finden und ernst genommen werden. Die Idee, Apotheken ohne approbiertes Personal zu betreiben, widerspricht der bewährten Struktur der wohnortnahen Gesundheitsversorgung und birgt erhebliche Risiken für die Patientensicherheit.

Dennoch sollte die Apothekerschaft diesen Teilerfolg nicht als endgültigen Sieg betrachten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat deutlich gemacht, dass er an den Reformplänen festhält. Die Apotheker müssen daher weiterhin wachsam bleiben und ihre Positionen mit Nachdruck vertreten. Es wäre in der Tat ein Zeichen von Größe, wenn das Bundesgesundheitsministerium diese riskante Idee fallen ließe und stattdessen an einer Reform arbeitete, die die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung in den Mittelpunkt stellt.

Die Apotheker haben gezeigt, dass sie nicht nur bereit sind, sich zu wehren, sondern auch in der Lage sind, ihre Argumente erfolgreich in die politische Debatte einzubringen. Diesen Weg gilt es konsequent weiterzugehen.

 

Datenvolumen-Verschwendung: Deutsche zahlen für ungenutzte Gigabytes

Eine aktuelle Auswertung des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass deutsche Mobilfunkkunden regelmäßig deutlich mehr Datenvolumen buchen, als sie tatsächlich benötigen. Durchschnittlich buchen sie doppelt so viel Volumen wie genutzt wird. Dieses Phänomen führt dazu, dass viele Verbraucher monatlich unnötige Kosten tragen, die leicht vermieden werden könnten.

Laut Verivox verbrauchen deutsche Mobilfunknutzer im Durchschnitt lediglich 3,2 Gigabyte (GB) pro Monat, während die gebuchten Tarife oft mehr als 7 GB umfassen. Dieser Überfluss an ungenutztem Datenvolumen stellt einen erheblichen finanziellen Verlust für viele dar. Denn während es in den vergangenen Jahren immer häufiger unlimitierte oder sehr große Datenvolumen-Pakete zu erschwinglichen Preisen gibt, zahlt ein großer Teil der Kunden immer noch für Volumen, das sie gar nicht ausschöpfen.

Ein Grund für das übermäßige Buchen von Datenvolumen ist die Unsicherheit der Verbraucher über ihren tatsächlichen Bedarf. Viele Mobilfunknutzer greifen daher zu größeren Tarifen, um auf der sicheren Seite zu sein und einem möglichen Datenengpass zu entgehen. Doch dabei übersehen sie, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, den tatsächlichen Bedarf an Datenvolumen genauer zu ermitteln.

Mobilfunkexperten empfehlen, vor dem Abschluss eines neuen Vertrags den eigenen Datenverbrauch über mehrere Monate hinweg zu beobachten. Viele Smartphones bieten bereits integrierte Funktionen, um den monatlichen Datenverbrauch zu messen und aufzuzeichnen. Alternativ können spezielle Apps heruntergeladen werden, die den Datenverbrauch präzise tracken. Auch Mobilfunkanbieter selbst bieten in ihren Kundenportalen oft Tools an, die den bisherigen Verbrauch anzeigen und helfen können, das passende Datenvolumen zu wählen.

Wer sich die Zeit nimmt, den eigenen Bedarf realistisch einzuschätzen, kann nicht nur sparen, sondern auch das Datenvolumen gezielter einsetzen. Das spart nicht nur Geld, sondern reduziert auch das Risiko, dass wertvolles Datenvolumen ungenutzt verfällt.

Die Zahlen von Verivox sind ein Weckruf für alle Mobilfunkkunden in Deutschland. Es ist erstaunlich, wie viele Verbraucher offensichtlich bereit sind, für Datenvolumen zu bezahlen, das sie niemals nutzen werden. Angesichts der zunehmenden Anzahl günstigerer und flexiblerer Tarife sollte man meinen, dass der durchschnittliche Nutzer seinen Verbrauch besser im Blick hat. Doch das Gegenteil ist der Fall: Angst vor einem Datenengpass führt viele dazu, doppelt so viel Volumen zu buchen, wie tatsächlich gebraucht wird.

Dieses Verhalten zeigt auch, wie sehr wir uns von einem Überangebot blenden lassen. Anstatt die eigenen Gewohnheiten zu reflektieren und Tarife gezielt nach Bedarf auszuwählen, greifen viele zum nächstbesten Paket, das oft deutlich überdimensioniert ist. Dabei wäre es so einfach, sich etwas Zeit zu nehmen, um den eigenen Datenverbrauch zu analysieren und entsprechend zu handeln.

Mobilfunkanbieter könnten hier mehr Aufklärung leisten, indem sie ihre Kunden aktiver dazu anregen, das passende Datenvolumen zu wählen. Doch auch die Eigenverantwortung des Verbrauchers ist gefragt. Es liegt in unserer Hand, unnötige Kosten zu vermeiden und das eigene Budget sinnvoller zu nutzen.

Letztlich bleibt die Erkenntnis: Wer sich gut informiert, spart – und das nicht nur beim Datenvolumen, sondern in vielen Bereichen des Lebens. Es lohnt sich, kritisch zu hinterfragen, was man wirklich braucht, und die Angebote am Markt genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn so lässt sich das verschenkte Geld schnell wieder einsammeln.

 

Der Weg ins Eigenheim: Worauf es bei Immobilienkrediten wirklich ankommt

Der Traum vom Eigenheim ist in Deutschland weit verbreitet. Besonders das freistehende Einfamilienhaus steht bei vielen ganz oben auf der Wunschliste. Eine aktuelle Erhebung der Vermittlungsplattform Interhyp bestätigt diesen Trend. Doch der Weg zum Eigenheim führt für die meisten über eine finanzielle Verpflichtung: den Immobilienkredit. Um diesen Schritt sicher und informiert gehen zu können, sollten angehende Immobilienbesitzer einige wesentliche Aspekte wie Tilgungsraten, Zinsen und weitere Konditionen genau verstehen.

Zunächst einmal ist die Tilgungsrate ein entscheidender Faktor bei der Finanzierung einer Immobilie. Sie bestimmt, wie schnell der Kredit zurückgezahlt wird und wie hoch die monatliche Belastung ist. Eine höhere Tilgungsrate führt zu einer schnelleren Rückzahlung und damit auch zu niedrigeren Gesamtkosten für den Kredit, da weniger Zinsen anfallen. Wer sich für eine niedrige Tilgungsrate entscheidet, zahlt zwar monatlich weniger, aber über die gesamte Laufzeit des Kredits deutlich mehr Zinsen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Zinsen. Der Zinssatz bestimmt, wie teuer der Kredit tatsächlich wird. Dabei gilt: Je niedriger der Zinssatz, desto günstiger ist das Darlehen. Allerdings hängt der Zinssatz von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Bonität des Kreditnehmers, der Laufzeit des Kredits und der Höhe des Eigenkapitals. In Zeiten niedriger Zinsen kann es verlockend sein, einen Kredit mit langer Laufzeit abzuschließen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Je länger die Laufzeit, desto länger zahlt man Zinsen, was den Kredit insgesamt verteuert.

Neben Tilgungsraten und Zinsen gibt es weitere wichtige Konditionen, die bei einem Immobilienkredit berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit von Sondertilgungen, die Flexibilität bei der Anpassung der Tilgungsrate und die Gebühren, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme anfallen können. Besonders bei den Sondertilgungen lohnt sich ein genauer Blick: Einige Banken ermöglichen es, jährliche Sondertilgungen vorzunehmen, ohne dafür zusätzliche Kosten zu verlangen. Diese können dazu beitragen, die Gesamtlaufzeit des Kredits erheblich zu verkürzen und die Zinslast zu senken.

Schließlich ist auch das Thema Eigenkapital von großer Bedeutung. Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto besser sind in der Regel die Konditionen des Kredits. Ein hohes Eigenkapital senkt das Risiko für die Bank und führt oft zu niedrigeren Zinsen. Experten empfehlen, mindestens 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen. Wer weniger Eigenkapital hat, muss mit höheren Zinsen und strengeren Kreditbedingungen rechnen.

Für angehende Immobilienbesitzer ist es daher essenziell, sich umfassend über die verschiedenen Aspekte eines Immobilienkredits zu informieren und Angebote sorgfältig zu vergleichen. Nur so lässt sich der Traum vom Eigenheim finanziell sinnvoll realisieren.

Der Weg ins Eigenheim ist in Deutschland für viele ein entscheidender Schritt im Leben – und zugleich eine der größten finanziellen Herausforderungen. Immobilienkredite bieten die Möglichkeit, diesen Traum zu verwirklichen, doch die damit verbundenen Risiken dürfen nicht unterschätzt werden. Die aktuell niedrigen Zinsen verleiten viele dazu, hohe Kredite aufzunehmen, oft ohne die langfristigen Konsequenzen zu bedenken.

Es ist entscheidend, dass Kreditnehmer die Bedeutung von Tilgungsraten und Zinsen verstehen. Eine zu niedrige Tilgungsrate mag verlockend erscheinen, weil sie die monatliche Belastung gering hält. Doch auf lange Sicht führt sie zu einer erheblich höheren Zinslast und verlängert die Schuldenfreiheit um viele Jahre. Ebenso sollte man sich der Risiken langer Zinsbindungsfristen bewusst sein: Zwar bieten sie Planungssicherheit, können aber auch dazu führen, dass man bei steigenden Zinsen länger an einen ungünstigen Vertrag gebunden ist.

Ein weiteres Problem ist der häufig unzureichende Einsatz von Eigenkapital. Der Wunsch, schnell ins eigene Heim zu kommen, führt oft dazu, dass das Eigenkapital zu niedrig angesetzt wird. Dies kann später zu erheblichen finanziellen Engpässen führen, etwa wenn unerwartete Kosten auf die Immobilienbesitzer zukommen.

Insgesamt ist es daher unerlässlich, sich vor dem Abschluss eines Immobilienkredits umfassend beraten zu lassen und alle Optionen genau abzuwägen. Denn nur wer informiert und vorausschauend handelt, kann den Traum vom Eigenheim langfristig erfolgreich und sorgenfrei genießen.

 

Vorwürfe gegen Lauterbach: Wurde das RKI politisch beeinflusst?

Seit der Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente aus den Sitzungen des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) stehen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Ministerium im Verdacht, möglicherweise politischen Einfluss auf die Entscheidungen des RKI genommen zu haben. Der CSU-Politiker Stephan Pilsinger hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) konkret beschuldigt, Lauterbach habe im Jahr 2022 das RKI angewiesen, trotz einer sich entspannenden Corona-Lage keine Entwarnung zu geben. Dies sei angeblich aus politischen Gründen geschehen, um den öffentlichen Druck hochzuhalten und eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus durchzusetzen.

In einem offiziellen Schreiben an Pilsinger reagierte die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) und blieb bei ihrer Antwort vage. Sie erklärte, dass die Empfehlungen zur Risikobewertung zwischen dem RKI und dem BMG eng abgestimmt worden seien, wobei verschiedene Daten und Kriterien zur epidemiologischen Lage sowie zur Verfügbarkeit von Schutz- und Behandlungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Dittmar fügte hinzu, dass Ende Februar 2022 die Bewertung der Auswirkungen der Omikron-Sublinie BA.2 noch nicht abgeschlossen gewesen sei und daher beschlossen wurde, die Risikobewertung für die Bevölkerung beizubehalten.

Pilsinger zeigt sich von dieser Antwort wenig überzeugt und kritisiert, dass die Bundesregierung zwar eingeräumt habe, dass die Bewertungen politisch beeinflusst worden seien, jedoch keine konkreten Details zu Lauterbachs Anweisungen offenlege. Er bezeichnet dies als einen Versuch, mögliche Vertuschungen zu kaschieren.

Die aktuellen Vorwürfe gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach werfen ein Schlaglicht auf die komplexe Wechselwirkung zwischen politischen Entscheidungen und wissenschaftlicher Expertise in Krisenzeiten. Der Verdacht, dass Lauterbach das RKI beeinflusst haben könnte, um den öffentlichen Druck aufrechtzuerhalten und eine Impfpflicht durchzusetzen, ist brisant. Diese Fragen berühren nicht nur die Transparenz der Entscheidungsprozesse, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung während der Pandemie.

Die vage Antwort des BMG auf die Vorwürfe lässt viele Fragen offen. Während die Bundesregierung einräumt, dass politische Erwägungen in die Risikobewertung eingeflossen sind, bleiben konkrete Informationen zu möglichen Weisungen von Lauterbach aus. Diese Unklarheiten könnten das Vertrauen in die Handlungsweise des Ministeriums weiter untergraben und die Debatte über den Umgang mit der Pandemie weiter anheizen.

Es ist entscheidend, dass alle relevanten Informationen zu den Entscheidungsprozessen transparent gemacht werden, um sowohl die fachliche als auch die politische Integrität der Pandemiepolitik sicherzustellen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Klarheit darüber, wie und warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden, insbesondere in einer Zeit, in der politische und gesundheitliche Fragen eng miteinander verwoben sind.

 

Hessische Apothekerin sieht sich berufsrechtlichem Verfahren gegenüber

Eine Apothekerin aus Hessen steht derzeit im Mittelpunkt eines berufsrechtlichen Verfahrens, das von der Landesapothekerkammer Hessen (LAK) eingeleitet wurde. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde einer Kundin, die sich darüber beklagte, dass ihr in der Apotheke Euphrasia-Augentropfen verkauft wurden, ohne dass sie darüber informiert wurde, dass es sich um ein anthroposophisches Präparat handelt.

Der Vorfall ereignete sich an einem Märzmorgen, als die Kundin kurz vor der Öffnung der Apotheke ein Arzneimittel gegen Bindehautentzündung für ihr Kind verlangte. Die angestellte Apothekerin empfahl ihr Euphrasia-Augentropfen als Alternative zur Selbstmedikation, da die Kundin keine Zeit hatte, einen Arzt aufzusuchen. Von Bepanthen-Augentropfen, die die Kundin ursprünglich anfragte, wurde abgeraten. Kurz nach dem Verlassen der Apotheke kehrte die Kundin jedoch zurück und forderte ihr Geld zurück, nachdem sie das „D2“-Zeichen auf der Verpackung entdeckt hatte. Die Rückerstattung wurde von einer pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) ohne weitere Diskussion vorgenommen.

Die Kundin wandte sich daraufhin per E-Mail an die Abda, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, und beschwerte sich darüber, dass ihr wiederholt homöopathische Mittel verkauft wurden, ohne sie darüber zu informieren. Sie forderte, dass Apotheken verpflichtet werden sollten, klarzustellen, dass es sich um homöopathische Präparate handelt und dass deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.

Die Abda leitete die Beschwerde an die Landesapothekerkammer Hessen weiter, die die Angelegenheit als Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Berufsaufsicht betrachtete. Die Kammer bat um detaillierte Informationen zum Vorfall, einschließlich der Apotheke, des Datums, der Uhrzeit und des spezifischen Arzneimittels. Trotz ausweichender Antworten der Kundin leitete die Kammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen die Apothekerin ein. Die Kammer vermutete einen Verstoß gegen die Informations- und Beratungspflicht gemäß der Berufsordnung sowie der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Die Apothekerin wies die Vorwürfe zurück und schilderte den Vorfall detailliert, unterstützt durch Stellungnahmen ihrer Mitarbeiterinnen. In der Folge wurde das Verfahren eingestellt. Die Apothekerin äußerte jedoch Kritik an der Vorgehensweise der Kammer und der Abda. Sie bemängelte, dass ihre Argumentation nicht ausreichend berücksichtigt wurde und die Beschwerde einer Homöopathiegegnerin übermäßig ernst genommen wurde. Sie stellte Fragen zur Haltung der Abda gegenüber der Wirksamkeit von Euphrasia-Augentropfen und zur generellen Bewertung von Homöopathika in Apotheken.

Die Abda antwortete, dass die Weiterleitung der Beschwerde an die Kammer keine inhaltliche Bewertung oder Vorverurteilung beinhaltete. Die Beurteilung und Durchführung des Verfahrens oblag der Kammer, die der betroffenen Apothekerin die Möglichkeit gegeben hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die bei der Bearbeitung von Beschwerden über Arzneimittel auftreten können, und die Bedeutung einer klaren und transparenten Informations- und Beratungspflicht in Apotheken.

Der Fall der hessischen Apothekerin hebt ein zentrales Problem im Apothekenwesen hervor: die Balance zwischen ordnungsgemäßer Information und der Wahrung der Rechte der Kunden. Es ist unerlässlich, dass Apotheken ihre Kunden umfassend über die Natur der von ihnen angebotenen Arzneimittel informieren, insbesondere wenn es sich um anthroposophische oder homöopathische Präparate handelt, deren Wirkmechanismen oft umstritten sind.

Die Beschwerde der Kundin und die anschließende Reaktion der Abda und der Landesapothekerkammer zeigen, wie wichtig es ist, dass Beschwerden ernst genommen und gründlich geprüft werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob in diesem Fall die Reaktion der Kammer und der Abda angemessen war oder ob sie möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen sind.

Für die Apothekerin war der Umgang mit der Beschwerde eine erhebliche Belastung. Es ist daher entscheidend, dass solche Vorwürfe nicht nur zeitnah und fair bearbeitet werden, sondern dass auch die Interessen der Apotheker gewahrt bleiben. Ein transparenter und respektvoller Umgang mit Beschwerden ist entscheidend für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Apotheker und ihre Arbeit.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es in der Apotheke nicht nur um die Abgabe von Medikamenten geht, sondern auch um eine umfassende Beratung und Information der Kunden. Der Fall zeigt die Notwendigkeit, dass alle Beteiligten – Kunden, Apotheker und Aufsichtsbehörden – ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten klar definieren und respektieren müssen, um Missverständnisse und unnötige Konflikte zu vermeiden.

 

Interprofessionelles Medikationsmanagement: Antrag zur Regelversorgung beim Deutschen Apothekertag

Das interprofessionelle Medikationsmanagement, bei dem Ärztinnen und Ärzte eng mit Apothekerinnen und Apothekern zusammenarbeiten, könnte bald zur Regelversorgung in Deutschland werden. Das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen), das diese Zusammenarbeit erprobt hat, zeigt vielversprechende Ergebnisse. Durch das Medikationsmanagement konnte die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten in der Studie um beeindruckende 16 Prozent gesenkt werden.

Trotz des Erfolgs der ARMIN-Initiative gibt es bislang keine gesetzgeberischen Schritte zur flächendeckenden Einführung des Medikationsmanagements für alle Patientinnen und Patienten mit Polymedikation. Dies hat ein breites Bündnis aus Kammern und Verbänden, einschließlich der Kammern aus Sachsen und Thüringen, veranlasst, eine Initiative zu starten.

Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT), der vom 9. bis 11. Oktober in München stattfindet, wird ein Leitantrag zur Diskussion gestellt. Der Antrag fordert den Gesetzgeber auf, das Medikationsmanagement als honorierte Regelleistung in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen. Auch eine analoge Regelung für die private Krankenversicherung wird angestrebt.

In der Begründung des Antrags wird betont, dass ein entsprechender Rechtsrahmen sowohl fachlich sinnvoll als auch dringend notwendig ist. Die Kammern und Verbände unterstreichen, dass die Verantwortlichkeiten von Ärztinnen und Apothekerinnen klar definiert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Ein zentraler Bestandteil soll ein vollständiger und aktueller Medikationsplan sein, der den Patient*innen entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse erläutert wird.

Darüber hinaus wird auf die Notwendigkeit einer transparenten Gestaltung und Umsetzung des Medikationsplans sowie der damit verbundenen Leistungen hingewiesen. Eine funktionierende IT-Unterstützung für den elektronischen Datenaustausch und die Vereinheitlichung der eingesetzten Medikationspläne und Software wird als unabdingbar angesehen.

Die Entscheidung über den Leitantrag wird auf dem DAT getroffen, und es wird erwartet, dass dies möglicherweise der letzte Zeitpunkt ist, an dem die Beschlüsse des Apothekerparlaments direkt für die ABDA bindend sind. Der Gesamtvorstand wird den Antrag am kommenden Freitag abschließend beraten.

Das interprofessionelle Medikationsmanagement hat sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen, wie die Ergebnisse des ARMIN-Projekts eindrucksvoll belegen. Die signifikante Senkung der Sterblichkeit unterstreicht die Vorteile einer engen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern. Es ist daher nur konsequent, dass dieses Modell als Regelleistung in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen wird.

Die Initiative der Kammern und Verbände, den Gesetzgeber aufzufordern, das Medikationsmanagement flächendeckend zu etablieren, ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität der Versorgung für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Forderung nach klar definierten Verantwortlichkeiten und einer transparenten Umsetzung zeigt, dass die Beteiligten die Komplexität des Prozesses erkennen und angehen wollen.

Besonders hervorzuheben ist die Betonung der Notwendigkeit einer funktionierenden IT-Infrastruktur. Der elektronische Datenaustausch und die Vereinheitlichung der Medikationspläne sind entscheidend, um eine nahtlose und effiziente Versorgung sicherzustellen. Die Entscheidung des Apothekerparlaments wird richtungsweisend für die Zukunft der Medikamentenversorgung in Deutschland sein.

 

Apothekenreform auf Eis gelegt: Bundesregierung steht vor umfassender Neuausarbeitung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplante Apothekenreform nicht wie vorgesehen verabschiedet. Die Entscheidung, den Beschluss zu verschieben, hat die Verabschiedung des Entwurfs auf unbestimmte Zeit verschoben. Der genaue Zeitpunkt, an dem das Thema erneut auf die Tagesordnung kommen wird, ist derzeit unbekannt.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kommentierte die Verzögerung und erklärte, dass die Argumente der Standesvertretung bezüglich des Strukturerhalts und der Honorarverbesserung möglicherweise im Kabinett Gehör gefunden haben. Overwiening interpretierte das Ausbleiben des Beschlusses als Hinweis auf weiteren Beratungsbedarf innerhalb der Bundesregierung, was sie als positives Signal bewertete.

In der politischen Reaktion auf die Verzögerung forderte Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, eine umfassende Überarbeitung der Reform. Sie betonte, dass die zusätzliche Zeit genutzt werden sollte, um die Reform „grundsätzlich zu überarbeiten und an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen und der Apothekerinnen und Apotheker anzupassen“. Vogler sprach sich für eine grundlegende und ineinandergreifende Veränderung in der ambulanten Versorgung aus, um den inhabergeführten Apotheken den gebührenden Stellenwert zu verleihen.

Die nächsten Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie sich die Reform weiterentwickelt und ob die Bundesregierung die erforderlichen Anpassungen vornehmen kann, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Verzögerung der Apothekenreform sollte nicht als rein negatives Ereignis gewertet werden. Vielmehr bietet sich eine wertvolle Gelegenheit zur kritischen Neubewertung und potenziellen Verbesserung des Reformvorschlags. Die bisherigen Reaktionen aus der politischen und standespolitischen Arena verdeutlichen, dass es erheblichen Diskussionsbedarf gibt.

Die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Reform ist nicht überraschend, sondern ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Reform den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Eine solche Neubewertung sollte darauf abzielen, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der Gesundheitsversorgung Rechnung trägt als auch den Apothekern angemessene Rahmenbedingungen bietet.

Insofern könnte die Verzögerung letztlich zu einer verbesserten Reform führen, die eine gerechtere und effektivere ambulante Versorgung ermöglicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die erhaltene Zeit nutzen wird, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und eine tragfähige Lösung zu entwickeln.

 

Demokratische Verantwortung in Sachsen und Thüringen: Der Appell zur Wahl gegen Rechtsradikalismus

Am 1. September stehen in Sachsen und Thüringen entscheidende Landtagswahlen an, die im politischen Diskurs der beiden Bundesländer höchste Aufmerksamkeit genießen. Enno Bernzen, Geschäftsführer des Sächsischen Apothekerverbands, hat in einem aktuellen Gastkommentar die Bedeutung dieser Wahlen hervorgehoben und die Bürger aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Bernzen betont, dass die Wahl in diesem Jahr besonders bedeutend ist, da die Alternative für Deutschland (AfD) möglicherweise einen erheblichen Einfluss auf die politische Landschaft der beiden Bundesländer gewinnen könnte. Die Partei wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsradikal“ eingestuft, was die Dramatik der aktuellen Situation unterstreicht.

Laut Umfragen erhält die AfD in Sachsen und Thüringen derzeit jeweils rund 30 Prozent der Stimmen. Dies deutet darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil der Wahlberechtigten bereit ist, der Partei Einfluss zu gewähren, obwohl deren politische Ausrichtung stark umstritten ist. Bernzen warnt davor, dass eine Stimme für eine antidemokratische Partei langfristige Konsequenzen für die politische Landschaft und die gesellschaftliche Entwicklung in den kommenden fünf Jahren haben könnte. Die Wahlentscheidung gehe über einen kurzfristigen Protest hinaus und beeinflusse die künftige politische Ausrichtung maßgeblich.

Bernzen, der seit 43 Jahren in einer demokratischen Partei aktiv ist, hebt hervor, dass demokratische Prozesse und der politische Diskurs essenziell für eine funktionierende Demokratie sind. Er weist darauf hin, dass die Demokratie durch den Austausch unterschiedlicher Meinungen und durch Kompromisse gestärkt wird. Bernzen, der sowohl in Sachsen arbeitet als auch in Thüringen gelebt hat, äußert Verwunderung darüber, dass trotz der kulturellen und historischen Bedeutung beider Bundesländer radikalen Kräften der Weg geebnet werden könnte.

Er diskutiert verschiedene Erklärungsansätze für das Wahlverhalten in Ostdeutschland, darunter mögliche Demokratiedefizite und die kulturelle Prägung durch die DDR. Er betont jedoch, dass solche Erklärungen nicht als Entschuldigung für antidemokratische Entscheidungen dienen können. Insbesondere Bürger, die Diktatur und Demokratie am eigenen Leib erfahren haben, sollten sich besonders für den Schutz und die Förderung der Demokratie einsetzen.

Bernzen schließt seinen Kommentar mit einem eindringlichen Aufruf: „Wählen Sie eine demokratische Partei, die die Würde jedes Menschen verteidigt, Pluralismus als Gewinn versteht und sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einsetzt.“ Er fordert die Bürger auf, ihre demokratische Verantwortung ernst zu nehmen und bei der Wahl keine Ausreden zu suchen.

In einem bemerkenswerten Kommentar hebt Enno Bernzen die zentrale Bedeutung der anstehenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hervor und warnt vor den potenziellen Gefahren einer möglichen Machtübernahme durch rechtsradikale Kräfte. Seine eindringliche Botschaft erinnert uns daran, dass die Wahl nicht nur eine Gelegenheit ist, politische Präferenzen zu äußern, sondern auch eine Verantwortung, die weit über den unmittelbaren Moment hinausreicht.

Bernzen nutzt seine Erfahrung als langjähriges Mitglied einer demokratischen Partei, um die Bedeutung eines engagierten und fundierten Wahlverhaltens zu unterstreichen. Sein Kommentar bietet nicht nur eine kritische Analyse des Wahlverhaltens in Ostdeutschland, sondern auch einen Aufruf zur Verteidigung der demokratischen Werte. Die Diskussion über die Ursachen des Wahlverhaltens, von kulturellen Prägungen bis hin zu den Herausforderungen der Transformation nach der Wende, wird sorgfältig betrachtet, ohne den dringenden Appell an die Verantwortung der Wähler zu mindern.

Es ist bemerkenswert, wie Bernzen sowohl die historische Bedeutung der Region als auch die aktuellen politischen Herausforderungen in den Fokus rückt. Sein Aufruf zur Wahl einer demokratischen Partei, die sich für die Werte der Menschenwürde und des Pluralismus einsetzt, ist ein starkes Plädoyer für eine engagierte und reflektierte Wahlentscheidung. In Zeiten politischer Polarisierung und wachsender Extremismusgefahr ist es umso wichtiger, dass Bürger ihre Stimme nutzen, um die Grundwerte der Demokratie zu schützen und zu fördern. Bernzens Kommentar stellt einen wichtigen Beitrag zur politischen Diskussion dar und fordert jeden Wähler auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und eine fundierte, demokratische Wahlentscheidung zu treffen.

 

Concordia-Verweigerung: Versandapotheken statt Direktabrechnung – Kritik an Marktdiskriminierung

In einem aktuellen Fall der Direktabrechnung von Arzneimitteln hat die Concordia Versicherung eine kontroverse Entscheidung getroffen, die zu erheblicher Verwirrung und Unzufriedenheit geführt hat. Die Lahn-Apotheke in Gießen, die in Hessen 43 Krankenhäuser mit Rezepturen beliefert, wurde von der Concordia abgelehnt, als es um die Direktabrechnung einer Zytorezeptur in Höhe von rund 6000 Euro ging.

Thorsten Junk, Inhaber der Lahn-Apotheke, erklärte, dass die Apotheke in der Regel erfolgreich Hochpreismedikamente direkt mit Krankenkassen abrechnen könne. In diesem Fall jedoch wies die Concordia den Antrag auf Direktabrechnung zurück und verwies den Privatpatienten stattdessen auf zwei Versandapotheken, Mycare und Sanicare.

In einem Schreiben an den Patienten erklärte die Concordia, dass, obwohl Verständnis für die hohen Kosten vorhanden sei, die Abrechnung gemäß Tarif nicht abgetreten werden könne. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein dauerhaftes Entgegenkommen im Einzelfall nicht möglich sei, um die Versichertengemeinschaft nicht zu benachteiligen. Stattdessen empfahl die Concordia, die rabattierten Angebote der Online-Anbieter zu nutzen, die Rabatte oder Zahlungsfristen von mehreren Monaten bieten.

Thorsten Junk kritisierte die Entscheidung und die Formulierungen im Schreiben der Concordia scharf. Er warf der Versicherung vor, durch ihre Empfehlung an Versandapotheken eine „Marktdiskriminierung“ der Vor-Ort-Apotheken zu betreiben und die freie Wahl der Patienten einzuschränken. Laut Junk sei dies ein Zeichen für eine zunehmend problematische Entwicklung im Gesundheitswesen, bei der lokale Apotheken benachteiligt und Versandapotheken bevorzugt würden.

Die Entscheidung der Concordia Versicherung, eine Direktabrechnung mit einer etablierten Vor-Ort-Apotheke abzulehnen und stattdessen auf Versandapotheken zu verweisen, wirft erhebliche Fragen auf. Während es nachvollziehbar ist, dass Krankenkassen versuchen, Kosten zu kontrollieren und den Versicherten entlasten möchten, darf dies nicht auf Kosten der Fairness und Transparenz geschehen.

Die Empfehlung, die Nutzung von Versandapotheken zu bevorzugen, mag aus Sicht der Kostenersparnis sinnvoll erscheinen, doch sie birgt die Gefahr, die lokale Apothekenlandschaft zu schwächen. Apotheken wie die Lahn-Apotheke leisten wertvolle Arbeit im Gesundheitswesen, indem sie nicht nur Medikamente liefern, sondern auch persönliche Beratung und Unterstützung bieten. Wenn Versicherer systematisch auf Versandapotheken drängen, könnte dies langfristig die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen und die Wahlfreiheit der Patienten einschränken.

Es ist entscheidend, dass die Krankenkassen eine ausgewogene und gerechte Praxis entwickeln, die sowohl den Interessen der Patienten als auch der lokalen Dienstleister gerecht wird. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Transparenz und Fairness in der Gesundheitsversorgung zu wahren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten – ob große Versandapotheken oder lokale Apotheken – gleich behandelt werden.

 

 

Artelac erweitert Portfolio: Neue Produkte für trockene und gereizte Augen

Bausch + Lomb erweitert sein Angebot im Bereich der Augenpflege mit der Einführung der neuen Produktlinie "Artelac Eye Care". Diese umfasst zwei innovative Produkte: den Artelac Augenbesänftiger und den Artelac Augentröster. Darüber hinaus hat das Unternehmen das Verpackungsdesign seines bestehenden "Dry Eye"-Sortiments modernisiert, um die Lesbarkeit und Wiedererkennung zu verbessern.

Die Produktneuheiten zielen darauf ab, die Symptome des sogenannten Sicca-Syndroms, auch als trockenes Auge bekannt, zu lindern. Diese weit verbreitete Augenerkrankung betrifft etwa 20 Prozent der Bevölkerung und wird durch eine Störung des Tränenfilms verursacht, die auf verschiedene Faktoren wie Tränenflüssigkeitsmangel, Meibomdrüsen-Dysfunktion oder Schädigung der Augenoberfläche zurückzuführen ist. Betroffene klagen häufig über Beschwerden wie Brennen, Juckreiz und Rötungen.

Der Artelac Augenbesänftiger kombiniert die feuchtigkeitsspendenden Eigenschaften von Hyaluronsäure mit dem natürlichen Schutzstoff Ectoin, das auch in extremen Umweltbedingungen die Zellstabilität bewahrt. Diese Augentropfen sind frei von Konservierungsmitteln und Pufferstoffen und eignen sich somit für eine breite Anwendergruppe, einschließlich Kinder, Schwangere, Stillende und Kontaktlinsenträger. Sie sind in zwei Varianten erhältlich, die sich im Hyaluronsäuregehalt unterscheiden.

Der Artelac Augentröster enthält pflanzliche Hydrolate aus Augentrost, Zaubernuss und Kamille, die für ihre entzündungshemmenden und antibakteriellen Eigenschaften bekannt sind. Diese Tropfen sollen müde und gestresste Augen erfrischen und sind ebenfalls für Kontaktlinsenträger geeignet.

Gleichzeitig wurde das Design der bestehenden Artelac "Dry Eye"-Produkte überarbeitet. Mit der neuen, farblich klar differenzierten Gestaltung soll die Wiedererkennung im Regal verbessert werden. Die Produkte umfassen unter anderem Artelac Complete, Artelac Splash und Artelac Nighttime Gel.

Mit diesen Erweiterungen im Portfolio stärkt Bausch + Lomb seine Position im Markt für Augenpflegeprodukte und bietet umfassende Lösungen für Menschen, die unter trockenen und gereizten Augen leiden.

Die Erweiterung der Artelac-Linie durch Bausch + Lomb ist ein begrüßenswerter Schritt in der Augenheilkunde, insbesondere für die Millionen von Menschen, die unter dem Sicca-Syndrom leiden. Die Kombination von Hyaluronsäure und Ectoin im Artelac Augenbesänftiger zeigt das Engagement des Unternehmens, moderne und wirksame Lösungen anzubieten, die über die reine Symptombekämpfung hinausgehen und auf die Regeneration und Stabilisierung des Tränenfilms abzielen.

Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung, auf Konservierungsmittel und Pufferstoffe zu verzichten. Dies ist nicht nur ein Pluspunkt für empfindliche Augen, sondern zeigt auch das Bewusstsein für die wachsende Nachfrage nach möglichst natürlichen und verträglichen Produkten.

Auch das neue Design des "Dry Eye"-Sortiments verdient Lob. Die verbesserte Lesbarkeit und klare farbliche Orientierung machen es den Verbrauchern leichter, das passende Produkt zu finden. Dies ist ein entscheidender Faktor, wenn es um die kontinuierliche Anwendung und somit den Behandlungserfolg geht.

Insgesamt setzt Bausch + Lomb mit der neuen Artelac Eye Care-Linie ein starkes Zeichen und unterstreicht seine führende Rolle in der Augenpflege. Es bleibt zu hoffen, dass diese Innovationen dazu beitragen, die Lebensqualität vieler Betroffener spürbar zu verbessern.

 

Tödliche Spinnenbisse in Italien: Experten beruhigen – Schwere Reaktionen sind selten

In Italien sorgen zwei Todesfälle nach Bissen von braunen Violinspinnen für Besorgnis. Im Juli verstarb ein 52-jähriger Mann aus Sizilien, und Mitte August starb ein 23-Jähriger in Apulien, nachdem er von der Spinne gebissen worden war. Die braune Violinspinne (Loxosceles rufescens), bekannt für ihr hochwirksames Gift, ist im gesamten Mittelmeerraum verbreitet, einschließlich Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und der Türkei.

Obwohl die braune Violinspinne über ein potenziell gefährliches Gift verfügt, sind schwere Reaktionen auf Bisse selten. Maurizio Soave, Leiter der Giftnotrufzentrale im Gemelli-Krankenhaus in Rom, erklärt, dass der Biss meist schmerzlos beginnt, gefolgt von Juckreiz und Schmerzen. Schwere Komplikationen wie Hautnekrosen oder Sepsis treten in der Regel nur bei Personen mit Vorerkrankungen oder bei unzureichender Wundversorgung auf.

Das Gift der braunen Violinspinne enthält eine komplexe Mischung von Toxinen, darunter Sphingomyelinase D, Metalloproteasen und Hyaluronidasen. Diese Substanzen können Gewebeschäden verursachen und in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen. Experten betonen jedoch, dass die Mehrheit der Bisse milde Symptome verursacht und die Risiken durch rechtzeitige medizinische Intervention minimiert werden können.

Präventive Maßnahmen umfassen das Vermeiden der typischen Lebensräume der Spinne, wie trockene Böden und Erdlöcher. Bei Verdacht auf einen Spinnenbiss sollte die Wunde sofort gereinigt und im Falle starker Symptome umgehend medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die jüngsten Todesfälle nach Bissen von braunen Violinspinnen haben verständlicherweise Besorgnis ausgelöst, doch es ist wichtig, die Risiken nüchtern zu betrachten. Die braune Violinspinne, obwohl sie ein potenziell gefährliches Gift besitzt, ist für die überwältigende Mehrheit der Menschen nicht lebensbedrohlich. Die Berichte über schwere Reaktionen sind selten und betreffen meist Personen mit bestehenden gesundheitlichen Problemen oder unzureichender medizinischer Versorgung.

Es sollte nicht vergessen werden, dass viele Insektenbisse und -stiche ähnliche Symptome hervorrufen können, die ohne rechtzeitige Behandlung ebenfalls zu Komplikationen führen können. Daher ist es entscheidend, bei Verdacht auf einen Biss schnell zu handeln und entsprechende medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Angst vor der braunen Violinspinne darf nicht zu unnötiger Panik führen. Stattdessen sollte der Fokus auf präventiven Maßnahmen liegen und darauf, die Symptome schnell und effektiv zu behandeln. Informierte Vorsicht ist der beste Schutz gegen die wenigen schweren Fälle, die auftreten können.

 

Durchbruch im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs: Neuer HPV-Impfstoff zeigt therapeutisches Potenzial

Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) haben am 14. August 2024 einen potenziell bahnbrechenden Fortschritt im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs vorgestellt. Sie haben einen neuartigen Impfstoff entwickelt, der möglicherweise nicht nur präventiv, sondern auch therapeutisch gegen humane Papillomviren (HPV) wirken könnte. Dieser neue Impfstoff basiert auf dem bisherigen prophylaktischen Impfstoff PANHPVAX und könnte vor allem in Entwicklungsländern, wo die HPV-Impfquote noch gering ist, von großer Bedeutung sein.

Der Impfstoff PANHPVAX, der bereits in klinischen Studien der Phase I als sicher eingestuft wurde, schützt gegen mehrere krebserregende HPV-Typen und einige kutane Papillomviren. Die neueste Entwicklung, cPANHPVAX, wurde mit dem Protein E7 der Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 ergänzt. Dieses Protein wird früh in der Infektion produziert und stellt daher ein ideales Ziel für eine therapeutische Immunantwort dar. In präklinischen Studien an Mäusen konnte gezeigt werden, dass cPANHPVAX zytotoxische T-Zellen gegen das HPV16-Protein E7 aktiviert, was darauf hindeutet, dass der Impfstoff potenziell bestehende HPV-Infektionen bekämpfen könnte.

Der innovative Impfstoff könnte vor allem in ressourcenarmen Regionen der Welt von großer Bedeutung sein. Er ist hitzestabil und kostengünstig herzustellen, was seine Verfügbarkeit in Ländern mit begrenzten Ressourcen verbessern könnte. Die Forscher hoffen, dass die neue Entwicklung nicht nur bestehende Infektionen neutralisieren, sondern auch die allgemeine Impfrate gegen HPV steigern kann.

Die Vorstellung des neuen therapeutischen HPV-Impfstoffs durch das Deutsche Krebsforschungszentrum stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Krebsforschung dar. Die Fähigkeit, bestehende HPV-Infektionen therapeutisch zu bekämpfen, könnte die Behandlung von Gebärmutterhalskrebs und anderen HPV-assoziierten Erkrankungen revolutionieren. Besonders bemerkenswert ist die potenzielle Anwendung dieses Impfstoffs in Entwicklungsländern, wo die Ressourcen für die Gesundheitsversorgung begrenzt sind und Impfquoten oft niedrig sind.

Der Ansatz, ein bereits existierendes Präparat therapeutisch zu nutzen, könnte nicht nur den Zugang zu Impfstoffen verbessern, sondern auch den Kampf gegen Krebs weltweit intensivieren. Die Hoffnung, dass der neue Impfstoff bestehende Infektionen neutralisieren und so die Wiedererkrankungsrate senken kann, ist vielversprechend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die klinischen Studien entwickeln werden, aber die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend und lassen auf eine baldige Verbesserung der HPV-Impfstrategie hoffen.

 

Forschungsprojekt PHArMKid: Verbesserung der Arzneimittelversorgung für Kinder

Ein neues Forschungsprojekt soll die Arzneimittelversorgung für Kinder in Deutschland verbessern. Das vom Innovationsfonds geförderte Projekt, bekannt als PHArMKid, untersucht die Herausforderungen bei der medikamentösen Therapie von Kindern und will konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln. Unter der Leitung von Professor Dr. Antje Neubert vom Uniklinikum Erlangen zielt das Projekt darauf ab, die Problematik der Arzneimittelversorgung speziell für schwer- und chronisch kranke Kinder sowie für Frühgeborene zu adressieren.

Das Projekt startet mit einer detaillierten Bedarfsanalyse, um herauszufinden, welche speziellen Arzneimittel und Rezepturen erforderlich sind und wo es derzeit Engpässe gibt. Besonders im Fokus stehen die Schwierigkeiten beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung und die Verfügbarkeit von kindgerechten Arzneimitteln. Diese Informationen sollen helfen, den bestehenden Problemen zu begegnen und die Arzneimittelversorgung für Kinder zu verbessern.

Die Umfrage, die bis Ende September läuft, richtet sich an öffentliche und Krankenhausapotheken sowie an Ärzte, Betroffene und Betreuungspersonen. Sie soll klären, wie häufig spezielle Rezepturen benötigt werden, welche Probleme bei deren Herstellung auftreten und ob es Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung oder bei Entlassrezepten gibt. Zusätzlich werden Daten aus einem Kinderarzneimittelinformationssystem und von Krankenkassen ausgewertet, um ein umfassendes Bild der aktuellen Lage zu erhalten.

Die Ergebnisse der Studie werden dazu beitragen, konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren, die allen Apotheken und Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Empfehlungen werden später auf der Webseite www.kinderformularium.de veröffentlicht, die bereits aktuelle Informationen zum Off-Label-Einsatz von Arzneimitteln für Kinder bereitstellt.

Das Forschungsprojekt PHArMKid setzt einen wichtigen Impuls zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung für Kinder. Die Herausforderung, speziell für die junge Patientengruppe geeignete Arzneimittel bereitzustellen, ist durch verschiedene Faktoren wie Lieferengpässe und fehlende kindgerechte Arzneiformen geprägt. Das Vorhaben, durch eine umfassende Bedarfsanalyse konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung von Apotheken, Ärzten und Betroffenen in die Befragung ermöglicht es, die tatsächlichen Probleme praxisnah zu erfassen und zielgerichtet zu lösen.

Besonders begrüßenswert ist die Initiative, transparente und kostenlos zugängliche Empfehlungen zu erarbeiten, die die Apotheken und Ärzte unterstützen sollen. Der Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung stellt für viele Familien eine erhebliche Hürde dar. Indem das Projekt PHArMKid systematisch diese Probleme adressiert, kann es dazu beitragen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu optimieren und den betroffenen Familien den Zugang zu notwendigen Medikamenten zu erleichtern.

 

Todesfälle durch Behandlungsfehler: Alarmierende Bilanz des Medizinischen Dienstes

Im Jahr 2023 verzeichnete der Medizinische Dienst (MDK) 75 Todesfälle, die auf Behandlungsfehler von medizinischem Personal zurückzuführen sind. Dies geht aus der aktuellen Jahresstatistik des MDK hervor. Damit liegt die Zahl der Todesfälle um neun Fälle unter der des Vorjahres. Der MDK, der als Gutachter für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen tätig ist, meldete insgesamt 2679 Fälle, in denen Patienten durch Behandlungsfehler zu Schaden kamen. Obwohl diese Fehler nur einen kleinen Bruchteil aller Behandlungen in Deutschland ausmachen, sind ihre Folgen häufig gravierend. In fast 30 Prozent der Fälle erlitten die betroffenen Patienten dauerhafte Schäden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die sogenannten "Never Events" – Vorfälle, die unter keinen Umständen geschehen dürften. Im vergangenen Jahr wurden 151 solcher Ereignisse dokumentiert. Dazu gehören Verwechslungen von Patienten, zu operierenden Körperteilen oder Medikamenten sowie das unbeabsichtigte Zurücklassen von Gegenständen im Körper nach einer Operation. Ein besonders schwerwiegender Fall betraf eine 39-jährige Frau, bei der statt einer geplanten Operation zur Entfernung einer Zyste versehentlich eine Sterilisation durchgeführt wurde.

Unter den "Never Events" zählten auch vier Fälle von Todesfällen oder schweren Schäden durch Medikationsfehler. Diese umfassten die Verabreichung eines falschen Medikaments, eine fehlerhafte Dosierung, die Verabreichung an den falschen Patienten oder Fehler bei der Applikation. Besonders häufig wurden schwerwiegende Fälle von Dekubitus (Druckgeschwüren) gemeldet, die während eines stationären Aufenthalts auftraten, sowie 39 Fälle, in denen Fremdkörper nach einer Operation im Körper verblieben.

Der MDK fordert angesichts dieser Vorfälle eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler, um systematisch die zugrunde liegenden Risiken im Versorgungsprozess zu identifizieren und zukünftige Schäden zu vermeiden. Bisher werden jedoch nur Fälle erfasst, die auf Initiative der Patienten gemeldet werden. Der Vorstandsvorsitzende des MDK, Dr. Stefan Gronemeyer, betonte, dass die erfassten Fälle nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens abbilden. Experten schätzen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Etwa ein Prozent aller stationären Behandlungen könnte von vermeidbaren Fehlern und Schäden betroffen sein, was jährlich etwa 168.000 Patienten betrifft. Davon könnten bis zu 17.000 Fälle vermeidbare Todesfälle sein.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz übt scharfe Kritik an der aktuellen Praxis im Umgang mit Behandlungsfehlern. Eine Fehlerkultur sei in vielen medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nicht existent, so der Vorstand Eugen Brysch. Der Großteil der für 2023 gemeldeten Fehler bezog sich auf stationäre Behandlungen, vor allem in Krankenhäusern. Zwei Drittel der begutachteten Fälle betrafen vorübergehende Gesundheitsschäden, die vollständig geheilt werden konnten. Ein Drittel der Betroffenen erlitt jedoch bleibende Schäden, die von leichten Beeinträchtigungen bis hin zu schweren Behinderungen reichten, wie dauerhafte Pflegebedürftigkeit, Erblindung oder Lähmungen.

Die Zahlen, die der Medizinische Dienst veröffentlicht hat, sind alarmierend. Trotz Fortschritten in der medizinischen Versorgung und einem insgesamt hohen Standard in deutschen Krankenhäusern bleibt die Zahl der Behandlungsfehler und deren schwerwiegende Folgen besorgniserregend hoch. Besonders erschütternd sind die "Never Events", bei denen Patienten durch vermeidbare und inakzeptable Fehler dauerhaft geschädigt werden oder sogar ihr Leben verlieren. Es ist unverständlich, dass es in einem so entwickelten Gesundheitssystem wie dem unseren keine flächendeckende Meldepflicht für solche Vorfälle gibt.

Der MDK hat recht, wenn er eine systematische Erfassung und Analyse dieser Fehler fordert. Nur durch eine verpflichtende Meldung aller Behandlungsfehler können die zugrunde liegenden Probleme identifiziert und behoben werden. Es geht nicht darum, die Schuld bei einzelnen Ärzten oder Pflegekräften zu suchen, sondern darum, die Strukturen und Prozesse zu verbessern, um zukünftige Fehler zu verhindern.

Auch die Kritik der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist berechtigt. Eine Fehlerkultur, die offen mit Missständen umgeht und darauf abzielt, sie zu beseitigen, ist in vielen Einrichtungen noch immer nicht vorhanden. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle könnte erschreckend hoch sein, was ein weiteres Indiz dafür ist, dass ein Kulturwandel dringend notwendig ist. Es darf nicht sein, dass Patienten durch vermeidbare Fehler geschädigt werden, ohne dass daraus Konsequenzen für die beteiligten Institutionen gezogen werden.

Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler einführt. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Patienten zu erhöhen und das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken. Fehler passieren, aber wir müssen sicherstellen, dass sie nicht wiederholt werden.

 

Verengte Beinarterien erhöhen Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall

Die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), eine schwerwiegende Durchblutungsstörung der Beine, ist eine weitgehend unterschätzte Volkskrankheit. Laut aktuellen Studien ist in Deutschland etwa ein Viertel aller Personen im Alter zwischen 45 und 74 Jahren betroffen, und diese Zahl steigt auf rund 50 Prozent bei Menschen über 85 Jahren. Doch viele Betroffene bleiben ahnungslos, da die Erkrankung oft lange Zeit keine Symptome verursacht. Selbst bei diagnostizierter pAVK wird die Krankheit nicht immer ernst genug genommen.

Die pAVK entsteht durch eine Verengung der Beinarterien, meistens infolge von Atherosklerose, auch bekannt als Gefäßverkalkung. Diese Verengungen führen zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung der Beinmuskulatur. Erste Symptome treten häufig erst auf, wenn das betroffene Gefäß bereits über 90 Prozent verengt ist. Typische Beschwerden sind schmerzhafte Gehpausen, die als Claudicatio intermittens bezeichnet werden. Die Verengung kann auch zu blasser, kühler Haut, verzögerter Wundheilung und Taubheitsgefühlen führen.

Die pAVK stellt nicht nur ein erhebliches Risiko für die Beine dar, sondern erhöht auch die Gefahr für Herzinfarkt und Schlaganfall erheblich. Schätzungen zufolge vervierfacht sich das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle bei pAVK-Patienten innerhalb von zehn Jahren. Bei etwa einem Viertel der Patienten entwickelt sich innerhalb von fünf Jahren nach der Diagnose eine chronische kritische Ischämie, die in einigen Fällen zu Amputationen führen kann.

Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfälle wird durch die gleiche zugrunde liegende Atherosklerose verursacht, die auch bei der pAVK eine Rolle spielt. Die Ablagerungen in den Arterien können zu gefährlichen Thrombosen führen, die entweder zu einem plötzlichen Gefäßverschluss oder zu einer gefährlichen Embolie führen können. Studien haben gezeigt, dass die pAVK eine höhere Sterblichkeitsrate aufweist als Herzinfarkte, da sie die Lebenserwartung im Durchschnitt um zehn Jahre verkürzt.

Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck, Diabetes, hohe Blutfettwerte und Bewegungsmangel begünstigen das Fortschreiten der pAVK. Besonders riskant ist die Kombination mit anderen atherosklerotischen Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit oder Carotisstenose. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sind daher von entscheidender Bedeutung. Die wichtigste Untersuchung ist der Knöchel-Arm-Index (ABI), der den Blutdruck am Knöchel im Vergleich zum Oberarm misst. Ein Wert unter 0,9 weist auf eine pAVK hin. Ergänzende Untersuchungen wie Ultraschall oder MRT können zur genauen Diagnosestellung beitragen.

Eine zentrale Säule der Therapie ist die Reduzierung der Risikofaktoren, insbesondere das Aufhören mit dem Rauchen. Unterstützende Maßnahmen wie Nikotinersatzpräparate und Aufklärungskurse sind entscheidend für den Therapieerfolg. Neben dem Rauchen sind auch Übergewicht, Hypercholesterinämie und Diabetes wesentliche Risikofaktoren, die durch eine gesunde Ernährung, wie die Mittelmeerdiät, und regelmäßige körperliche Aktivität gemildert werden können.

Zusätzlich zur Lebensstiländerung ist eine medikamentöse Behandlung notwendig. Lipidsenker, Bluthochdruckmittel und Medikamente zur Blutzuckerkontrolle spielen eine wichtige Rolle. Bei symptomatischer pAVK kommen auch Medikamente wie Cilostazol zur Anwendung, die die Gehstrecke der Patienten verlängern können. Wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichen, sind chirurgische Eingriffe wie die perkutane transluminale Angioplastie oder die Bypass-Operation erforderlich, um die Durchblutung wiederherzustellen.

Die pAVK ist eine ernsthafte Erkrankung, die häufig übersehen wird, bis sie fortschreitende Schäden verursacht. Eine frühzeitige Diagnose, konsequente Behandlung und Lebensstiländerungen sind entscheidend, um die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse zu verhindern.

Die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) ist eine unterschätzte Gesundheitsgefahr, deren Auswirkungen weit über die Beine hinausgehen. Die Tatsache, dass pAVK das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall signifikant erhöht, macht es umso dringlicher, diese Krankheit ernst zu nehmen. Besonders besorgniserregend ist, dass viele Betroffene lange Zeit nichts von ihrer Erkrankung wissen, was die Früherkennung und damit die Chancen auf eine wirksame Behandlung erheblich erschwert.

Die Daten zeigen klar, dass eine frühzeitige Diagnose und eine konsequente Behandlung entscheidend sind, um schwere Komplikationen zu verhindern. Die Empfehlungen, regelmäßig den Knöchel-Arm-Index zu messen und Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht aktiv zu bekämpfen, sind von großer Bedeutung. Zudem zeigt sich, dass medikamentöse Therapien und eine gesunde Lebensweise nicht nur die Symptome der pAVK verbessern, sondern auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken können.

Es ist zu hoffen, dass durch bessere Aufklärung und frühzeitige Screening-Programme mehr Menschen über die Risiken der pAVK informiert werden und rechtzeitig Maßnahmen zur Prävention und Behandlung ergriffen werden können. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl präventive als auch therapeutische Maßnahmen umfasst, kann die weitreichende gesundheitliche Belastung durch diese oft übersehene Erkrankung gemindert werden.

 

Durchbruch in der Parkinson-Forschung: Antisense-Oligonukleotide stoppen Krankheitsausbreitung bei Mäusen

Wissenschaftler der Medizinischen und Zahnmedizinischen Universität Tokio haben einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Parkinson und verwandten neurodegenerativen Erkrankungen erzielt. In einer aktuellen Studie, die im Fachjournal „Acta Neuropathologica Communications“ veröffentlicht wurde, berichten die Forscher über den erfolgreichen Einsatz von Antisense-Oligonukleotiden (ASO), um die pathologische Ausbreitung von α-Synuclein im Gehirn von Mäusen zu stoppen.

Das Team unter der Leitung von Tatsuhiko Sano injizierte ein speziell entwickeltes ASO direkt ins Striatum von Modellmäusen. Dieses ASO richtete sich gegen einen spezifischen Abschnitt des SNCA-Gens, das für die Produktion des α-Synuclein-Proteins verantwortlich ist. Zwei Wochen nach der Injektion wurde die Pathologie durch die Einführung von α-Synuclein-Fibrillen in die Mäuse ausgelöst. Die Ergebnisse waren beeindruckend: Die ASO-Injektionen führten zu einer mehr als 90-prozentigen Reduktion der Lewy-Pathologie-ähnlichen neuronalen Einschlüsse im Gehirn der Tiere. Zudem konnte eine signifikante Verhinderung der Ausbreitung der Pathologie auf andere Hirnregionen beobachtet werden.

Die Wirkung der ASOs hielt über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen an. Der Erfolg der Behandlung deutet darauf hin, dass eine gezielte Reduktion der α-Synuclein-Produktion nicht nur die Ausbreitung der Krankheit hemmen, sondern möglicherweise auch verschiedene Stadien der Erkrankung behandeln könnte. Es wurde jedoch festgestellt, dass eine vollständige Abschaltung des SNCA-Gens problematisch wäre, da dies zu Störungen der Synapsenfunktion führen könnte.

Die Entdeckung könnte weitreichende Implikationen für die Behandlung von Parkinson und verwandten Erkrankungen haben. Vor der Anwendung am Menschen sind jedoch weitere präklinische Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit erforderlich.

Zusätzlich haben Forscher von Ionis Pharmaceuticals, in Zusammenarbeit mit Biogen, Fortschritte bei der klinischen Entwicklung von ASOs gemacht. Ihr ASO ION464 (auch bekannt als BIIB101) befindet sich in Phase-II-Studien und zeigt vielversprechende Ergebnisse in der Reduktion der α-Synuclein-Produktion. Ein weiterer Kandidat, ION859 (BIIB094), richtet sich gegen das LRRK2-Protein, das ebenfalls mit der Parkinson-Krankheit in Verbindung gebracht wird.

Der aktuelle Fortschritt in der Parkinson-Forschung ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer potenziellen Therapie für eine der am meisten gefürchteten neurodegenerativen Erkrankungen. Die Forschungsergebnisse aus Tokio bieten Hoffnung für Patienten, die an Parkinson und verwandten Krankheiten leiden, da sie eine vielversprechende Methode zur gezielten Reduktion von α-Synuclein präsentieren. Der Einsatz von Antisense-Oligonukleotiden zeigt nicht nur die Fähigkeit, die Krankheitsausbreitung zu stoppen, sondern eröffnet auch neue Perspektiven für zukünftige therapeutische Ansätze. Während noch weitere präklinische Studien erforderlich sind, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung zu bestätigen, könnten die Ergebnisse schon bald zu bedeutenden Fortschritten in der klinischen Praxis führen. Der Fortschritt von Ionis Pharmaceuticals und Biogen bei der Entwicklung von ASOs ist ebenfalls ein positives Zeichen für die Zukunft der Parkinson-Therapie. Die Kombination aus innovativer Forschung und klinischer Entwicklung bietet neue Hoffnung für Millionen von Menschen weltweit, die unter den verheerenden Auswirkungen von Parkinson leiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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