• 17.08.2024 – Doppelte Absicherung im Ruhestand

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VORSORGE | Medienspiegel & Presse |

Doppelte Absicherung im Ruhestand

 

Warum Apotheker von der gesetzlichen Rente und der KVdR profitieren können

Apotheker setzen traditionell auf Versorgungswerke für ihre Altersvorsorge. Doch wer im Ruhestand nicht nur gut abgesichert, sondern auch finanziell entlastet sein möchte, sollte die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Betracht ziehen. Erfahren Sie, warum eine zusätzliche Absicherung in der DRV für Apotheker lohnenswert sein könnte und wie Sie im Alter von niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen profitieren können.


Apothekerinnen und Apotheker, die bisher hauptsächlich auf die Altersvorsorge durch berufsständische Versorgungswerke setzen, sollten sich intensiver mit der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) auseinandersetzen. Während die Versorgungswerke traditionell eine zuverlässige Quelle für die Altersversorgung darstellen, könnte die zusätzliche Absicherung durch die DRV im Hinblick auf die Krankenversicherung im Ruhestand erhebliche Vorteile bieten. Im Zentrum dieser Überlegungen steht die sogenannte Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Die KVdR ist ein spezieller Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der für Rentner gilt, die den Großteil ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren und eine Rente von der DRV beziehen. Um diesen Status zu erlangen, müssen Apotheker die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Diese verlangt, dass mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine Mitgliedschaft in der GKV bestand. Erfüllen sie diese Voraussetzungen, werden sie im Ruhestand automatisch in der KVdR pflichtversichert.

Der Vorteil der KVdR liegt in der Art und Weise, wie die Krankenversicherungsbeiträge im Alter berechnet werden. Während bei freiwillig gesetzlich Versicherten sämtliche Einkommensarten wie Renten, Versorgungsbezüge, Kapitalerträge und Mieteinnahmen zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden, unterliegen in der KVdR nur die gesetzliche Rente und die Versorgungsbezüge, beispielsweise aus dem Versorgungswerk, der Beitragspflicht. Andere Einkünfte, wie Kapitalerträge und Mieteinnahmen, bleiben unberücksichtigt.

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die Tatsache, dass in der KVdR der Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente nur zur Hälfte vom Rentner getragen werden muss. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte, einschließlich des Zusatzbeitrags. Im Gegensatz dazu müssen die Renten aus den berufsständischen Versorgungswerken, da sie keinen gesonderten Zuschuss zur Krankenversicherung enthalten, vollständig verbeitragt werden. Das bedeutet, dass Apotheker, die ausschließlich auf ihre Versorgungswerkrente angewiesen sind, höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen als diejenigen, die zusätzlich eine gesetzliche Rente beziehen.

Für Apothekerinnen und Apotheker, deren Einkommen im Ruhestand aus verschiedenen Quellen stammt – wie beispielsweise der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen, Mieteinnahmen und Kapitalerträgen –, bietet die KVdR eine attraktive Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge zu reduzieren. Besonders vorteilhaft ist dies für diejenigen, deren Versorgungsbezüge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, da Einkünfte aus Mieten oder Kapitalanlagen in der KVdR nicht berücksichtigt werden. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Apotheker, der monatlich 3000 Euro aus seiner gesetzlichen Rente und seinem Versorgungswerk bezieht und zusätzlich 2500 Euro Mieteinnahmen generiert, zahlt in der KVdR lediglich Beiträge auf die 3000 Euro Rente und Versorgungsbezüge. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hingegen würden auch die Mieteinnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4987,50 Euro monatlich verbeitragt. Dies könnte zu einer Mehrbelastung von mehreren hundert Euro im Monat führen.

Daher sollten Apotheker, die heute noch berufstätig sind und voraussichtlich im Ruhestand über Einkünfte aus verschiedenen Quellen verfügen werden, frühzeitig prüfen, ob sie durch den Erwerb zusätzlicher Rentenansprüche bei der DRV die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen können. Eine kluge Kombination aus berufsständischer Versorgung und gesetzlicher Rente könnte langfristig die beste Strategie sein, um im Ruhestand sowohl optimal abgesichert zu sein als auch die finanzielle Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge zu minimieren.


Kommentar:

Die Altersvorsorge gehört zu den wichtigsten Themen, mit denen sich Apothekerinnen und Apotheker im Laufe ihres Berufslebens auseinandersetzen müssen. Lange Zeit galt es als selbstverständlich, dass die berufsständischen Versorgungswerke die beste und einzige Wahl für eine sichere Altersvorsorge bieten. Doch die Zeiten ändern sich, und damit auch die Anforderungen an eine nachhaltige Absicherung im Alter. Der Status der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zeigt eindrücklich, dass es sich lohnen kann, über den Tellerrand hinauszuschauen und sich zusätzlich zur berufsständischen Versorgung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern.

Die KVdR bietet eine seltene Chance, im Ruhestand von einer spürbaren finanziellen Entlastung zu profitieren. Wer diese Möglichkeit aus den Augen verliert, riskiert, im Alter unnötig hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Dies betrifft insbesondere Apotheker, deren Altersvorsorge aus verschiedenen Einkommensquellen besteht, die über die reine Rente aus den Versorgungswerken hinausgehen. In der KVdR werden Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere Einkünfte nicht zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen – ein klarer finanzieller Vorteil gegenüber der freiwilligen Versicherung in der GKV.

Doch die Vorteile der KVdR gehen noch weiter. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf die gesetzliche Rente, während die Versorgungswerke diesen Zuschuss nicht bieten. Diese Entlastung kann im Alter einen erheblichen Unterschied machen und sollte nicht unterschätzt werden.

Es ist an der Zeit, dass Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeiten, die ihnen das System bietet, umfassend nutzen. Der Erwerb von Rentenansprüchen bei der DRV könnte sich als weise Entscheidung herausstellen, die langfristig den finanziellen Spielraum im Ruhestand sichert. Es geht nicht darum, die berufsständischen Versorgungswerke zu ersetzen, sondern darum, die eigene Altersvorsorge durch zusätzliche Maßnahmen zu optimieren und abzusichern.

Die Entscheidung, zusätzliche Rentenansprüche in der DRV zu erwerben, ist keine, die leichtfertig getroffen werden sollte. Doch sie verdient eine sorgfältige Abwägung, denn die KVdR könnte der Schlüssel zu einer deutlich entspannteren finanziellen Situation im Alter sein. In einer unsicheren Zukunft, in der die Kosten für Gesundheit und Pflege weiter steigen, könnte dies den Unterschied zwischen einem abgesicherten Ruhestand und finanziellen Engpässen ausmachen.

Für Apotheker, die heute weitsichtig handeln, kann die KVdR eine echte Chance sein, im Alter gut versorgt und gleichzeitig finanziell entlastet zu sein. Die Zeit, diese Überlegung anzustellen, ist jetzt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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