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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In der Welt der Apotheken stehen entscheidende Veränderungen bevor: Apotheken setzen neue Strategien zum Schutz von Medikamenten während des Transports um und profitieren von einem Gerichtsurteil, das gemeinsame Filialen als OHG erlaubt. Während die Arbeitszeiten in Apotheken oft unbezahlt bleiben, kämpft eine Apothekerin vor der Insolvenz trotz intensiver Arbeit. Mit Ulf Hönick übernimmt ein erfahrener Branchenprofi die Leitung von CGM Lauer, während Dr. Wolff überraschend seinen Außendienst einstellt. Die Einführung von Cannabis-Clubs zeigt Probleme bei der praktischen Umsetzung, und in Bayern regt sich Widerstand gegen die Reformpläne von Karl Lauterbach. Gesund.de schließt erfolgreich den Rollout des CardLink-Systems ab, doch E-Rezepte stellen weiterhin eine Herausforderung für die Patientenversorgung dar. Zudem wurden die DAC-Monographie für Kapselhüllen aktualisiert und Risiken bei Mysimba in Kombination mit Opioiden aufgedeckt.
Sicherer Medikamententransport: Strategien zur Vermeidung von Transportschäden in Apotheken
In der modernen Welt der Pharmazie ist die Gewährleistung der Unversehrtheit und Qualität von Arzneimitteln während des Transports von entscheidender Bedeutung. Apotheken sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, empfindliche Medikamente sicher zu lagern und zu transportieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Kunden zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Maßnahmen, die Apotheken ergreifen können, um Transportschäden zu minimieren und gleichzeitig die höchsten Standards für Arzneimittelsicherheit zu wahren.
Transportschäden können durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, darunter unsachgemäße Handhabung, extreme Temperaturen, Feuchtigkeit und mechanische Erschütterungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzen Apotheken zunehmend auf fortschrittliche Verpackungstechnologien. Eine der effektivsten Methoden ist die Verwendung von temperaturkontrollierten Versandboxen. Diese Boxen sind mit speziellen Kühlelementen ausgestattet, die sicherstellen, dass die Medikamente während des gesamten Transports innerhalb eines optimalen Temperaturbereichs bleiben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung des Personals. Apothekenmitarbeiter müssen in den richtigen Techniken der Handhabung und Verpackung geschult werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente während der Lagerung und des Transports nicht beschädigt werden. Darüber hinaus spielen regelmäßige Wartung und Überprüfung der Transportfahrzeuge eine zentrale Rolle. Fahrzeuge, die speziell für den Medikamententransport ausgestattet sind, sollten regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den hohen Anforderungen entsprechen.
Digitale Überwachungssysteme bieten eine zusätzliche Sicherheitsebene. Durch den Einsatz von Sensoren und GPS-Tracking können Apotheken die Bedingungen, unter denen die Medikamente transportiert werden, in Echtzeit überwachen. Diese Technologien ermöglichen es, sofort auf Abweichungen zu reagieren und potenzielle Schäden zu vermeiden. Beispielsweise kann ein Alarm ausgelöst werden, wenn die Temperatur in einem Kühlbehälter außerhalb des sicheren Bereichs liegt, sodass sofortige Maßnahmen ergriffen werden können.
Ein weiteres wirksames Mittel zur Schadensprävention ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen. Diese Unternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Infrastruktur, um den sicheren Transport von Arzneimitteln zu gewährleisten. Durch vertragliche Vereinbarungen können Apotheken sicherstellen, dass strenge Standards eingehalten werden und dass im Schadensfall eine schnelle und angemessene Reaktion erfolgt.
Neben den technologischen und logistischen Maßnahmen ist die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensprävention. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Transport- und Lagerprozesse den geltenden Richtlinien entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung der Guten Vertriebspraxis (GDP), die detaillierte Anforderungen an den Transport und die Lagerung von Arzneimitteln festlegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Apotheken durch den Einsatz moderner Technologien, die Schulung ihres Personals, die Wartung ihrer Fahrzeuge, die Zusammenarbeit mit Logistikexperten und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben effektiv gegen Transportschäden vorgehen können. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherheit der Medikamente bei, sondern stärken auch das Vertrauen der Kunden in die Qualität und Zuverlässigkeit der Apotheke.
Die Sicherstellung der Unversehrtheit von Arzneimitteln während des Transports ist eine zentrale Herausforderung für Apotheken. Angesichts der vielfältigen Risiken, die beim Transport empfindlicher Medikamente auftreten können, ist ein umfassender Ansatz zur Schadensprävention unerlässlich. Der Einsatz fortschrittlicher Verpackungstechnologien und digitaler Überwachungssysteme zeigt, wie moderne Technologien dazu beitragen können, die Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten.
Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Schulung des Personals. Nur gut ausgebildete Mitarbeiter können die empfindlichen Medikamente sachgerecht handhaben und so Schäden vermeiden. Die Wartung der Transportfahrzeuge und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen sind weitere wesentliche Faktoren, die zur Schadensprävention beitragen.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bildet das Fundament dieser Bemühungen. Nur wenn alle Prozesse den höchsten Standards entsprechen, können Apotheken das Vertrauen ihrer Kunden aufrechterhalten. Letztendlich zeigt sich, dass Prävention der Schlüssel zur Vermeidung von Transportschäden ist. Nur durch eine Kombination aus Technologie, Fachwissen und strenger Regulierung können Apotheken sicherstellen, dass ihre Medikamente sicher und unversehrt bei den Patienten ankommen.
Neues Urteil: Apotheker dürfen gemeinsame OHG-Filialen betreiben
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass zwei Apotheker, die bereits als Einzelkaufleute jeweils eigene Apotheken betreiben, gemeinsam eine Filiale in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) führen dürfen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Apothekenlandschaft in Deutschland haben und eröffnet neue Möglichkeiten für Kooperationen unter Apothekern.
Zwei Leipziger Apotheker, die jeweils bereits eine eigene Apotheke betreiben – einer von ihnen zusätzlich eine Filiale – bemühten sich seit über vier Jahren darum, eine insolvente Leipziger Apotheke gemeinsam als OHG-Filiale zu übernehmen und weiterzuführen. Ihr Antrag auf die entsprechende Erlaubnis wurde im März 2019 bei der zuständigen Landesdirektion gestellt. Die Apotheker planten, die Einzelapotheken weiterhin getrennt von der OHG zu führen und einen gesonderten Filialleiter für die neue Betriebsstätte einzusetzen.
Die Landesdirektion lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begründung lautete, dass § 8 Apothekengesetz in der vorliegenden Konstruktion nicht anwendbar sei. Die Behörde argumentierte, dass das Vorhaben der beiden Apotheker dazu führen würde, dass sie jeweils eine Betriebserlaubnis als Einzelkaufmann und eine als OHG-Gesellschafter führen müssten, was rechtlich nicht vorgesehen sei. Jeder Apotheker dürfe nur eine Betriebserlaubnis erhalten, da jeder zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet sei (§ 7 ApoG). Zudem sah die Behörde eine Gefährdung des Fremd- und Mehrbesitzverbots, da eine Kettenbildung von Apotheken möglich werde.
Nachdem der Widerspruch gegen den Behördenbescheid erfolglos blieb, zogen die Apotheker vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Doch auch dort scheiterten sie: Im Sommer 2021 wies das Verwaltungsgericht die Klage ab. Es argumentierte, dass das Apothekengesetz keine „gemischte“ Erlaubnis für den Einzelbetrieb und eine gemeinsame OHG-Filiale vorsehe. Eine solche Konstruktion würde zu zwei verschiedenen, sich nur teilweise überschneidenden Apothekenverbünden führen, was dem Gesetz fremd sei.
Unbeirrt von diesen Rückschlägen beantragten die Apotheker die Zulassung der Berufung. Am 1. August 2024 verhandelte der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und entschied zugunsten der Apotheker. Die Bescheide der Landesdirektion wurden aufgehoben, und das Gericht stellte fest, dass der Erteilung der beantragten Erlaubnisse – einschließlich der gemeinsam als OHG geführten Filialapotheke – nichts entgegensteht. Das Gericht folgte der Argumentation, dass der Begriff „Apotheke“ in § 8 ApoG als Oberbegriff für jede Vollsortimentsapotheke in eigener Verantwortung zu verstehen sei, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Filialapotheke handelt. Diese Auslegung erlaubt es, dass auch Filialen als OHG betrieben werden können, selbst wenn die Gesellschafter weitere Apotheken als Einzelkaufleute führen.
Rechtsanwalt Fabian Virkus von der Treuhand Hannover sieht in dieser Entscheidung keine größere Gefahr als bei den bisher üblichen Apothekenbetrieben. Es bleibe bei der inhabergeführten Apotheke, während Haftung und Lasten geteilt würden. Für Virkus ist es vorzuziehen, dass Apotheker eine ansonsten geschlossene Betriebsstätte in einer gemeinsamen OHG mit geteilter Haftung übernehmen können, als auf alternative Modelle wie die sogenannten „Light“-Apotheken auszuweichen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob die Landesdirektion dieses Rechtsmittel ergreifen wird, bleibt abzuwarten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden mit Spannung erwartet, da sie weiteren Aufschluss über die genaue rechtliche Begründung und die zukünftigen Rahmenbedingungen für solche Konstruktionen geben werden.
Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der deutschen Apothekenlandschaft. Sie bietet Apothekern eine willkommene Flexibilität, insolvente Apotheken zu retten und gemeinsam zu betreiben, ohne die Prinzipien der inhabergeführten Apotheke zu verletzen. Diese Möglichkeit der Kooperation kann helfen, wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
Kritiker mögen einwenden, dass solche Konstruktionen das Fremd- und Mehrbesitzverbot untergraben könnten. Doch angesichts der wirtschaftlichen Realitäten und der Notwendigkeit, auf die Herausforderungen des Apothekenmarktes zu reagieren, ist eine flexible Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen unabdingbar. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Apothekern ermöglicht, gemeinsam wirtschaftliche Risiken zu tragen, ohne die Grundprinzipien des Apothekengesetzes zu verletzen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung Signalwirkung für andere Bundesländer hat und die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter an die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Kunden angepasst werden. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit großem Interesse verfolgt werden und könnte weitere Klarheit und Sicherheit für die Zukunft der Apothekenkooperationen bringen.
Arbeitszeit in Apotheken: Unbezahlte Überstunden trotz klarer Rechtslage
Apothekenangestellte sehen sich häufig verpflichtet, vor der offiziellen Öffnungszeit der Apotheke zu erscheinen und nach Ladenschluss noch zu bleiben, um notwendige Aufgaben zu erledigen. Diese zusätzliche Arbeitszeit, die für Vorbereitungen vor der Öffnung und für Aufgaben nach dem Schließen der Apotheke anfällt, wird in vielen Fällen nicht erfasst und somit nicht bezahlt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Nach dem Arbeitsrecht umfasst Arbeitszeit nicht nur die Öffnungszeiten der Apotheke, sondern auch die Zeit, die vor der Öffnung und nach dem Schließen für die Durchführung notwendiger Aufgaben aufgewendet wird. Eine Umfrage aus dem Jahr 2022 zeigt, dass in etwa 17 Prozent der Apotheken die gesamte Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeiten dokumentiert wird. Bei 38 Prozent der Befragten wird die zusätzliche Zeit ab einer bestimmten Grenze erfasst. In über 45 Prozent der Apotheken wird jedoch nur die Zeit während der Öffnungszeiten als Arbeitszeit betrachtet. Dies empfinden fast 32 Prozent der Befragten als unfair, während nur 13 Prozent mit dieser Regelung zufrieden sind.
Laut Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa ist die Rechtslage eindeutig: „Arbeitszeit ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Wenn Mitarbeitende vor der Öffnung der Apotheke oder nach deren Schließung arbeiten müssen, zählt dies ab der ersten Minute als Arbeitszeit.“ Hansen betont, dass früher eine Regelung im Tarifvertrag existierte, wonach Arbeitszeit, die sich aus dem Kundenverkehr vor Geschäftsschluss ergab, bis zu 10 Minuten täglich nicht als Mehrarbeit galt. Diese Regelung wurde jedoch weitestgehend gestrichen und sollte lediglich bedeuten, dass für diese 10 Minuten keine Mehrarbeitszuschläge gezahlt werden mussten.
Hansen empfiehlt Arbeitgebern, im Arbeitsvertrag klar festzulegen, wenn eine gewisse Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Arbeitnehmern rät sie, das Gespräch mit ihren Vorgesetzten zu suchen. Sollte dies keine zufriedenstellende Lösung bringen, könnte ein Wechsel zu einer anderen Apotheke eine Option sein.
Es ist besorgniserregend, dass viele Apotheken in Deutschland ihre Angestellten dazu drängen, unbezahlte Überstunden zu leisten, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Die Tatsache, dass Tätigkeiten vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten nicht als Arbeitszeit erfasst werden, weist auf eine Missachtung der Arbeitnehmerrechte hin. Apothekenmitarbeiter leisten wertvolle Arbeit und haben Anspruch auf eine faire Bezahlung für jede Minute, die sie im Dienst sind.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass jede Arbeitsminute korrekt erfasst und vergütet wird. Es kann nicht sein, dass veraltete Regelungen oder Unklarheiten im Tarifvertrag weiterhin ausgenutzt werden, um Angestellten die ihnen zustehende Vergütung vorzuenthalten. Eine klare und transparente Regelung im Arbeitsvertrag, die Mehrarbeit eindeutig definiert und vergütet, ist unerlässlich.
Betroffene Mitarbeiter sollten ermutigt werden, ihre Rechte einzufordern und das Gespräch mit ihren Vorgesetzten zu suchen. Falls dies keine zufriedenstellende Lösung bringt, sollte der Wechsel zu einer faireren Arbeitsstelle in Betracht gezogen werden. Es ist an der Zeit, dass die Apothekenbranche ihre Praktiken modernisiert und sicherstellt, dass alle Mitarbeiter fair und gerecht behandelt werden.
Apothekerin kämpft ums Überleben: Insolvenz droht trotz harter Arbeit
Eine Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen, die anonym bleiben möchte, steht nach fünf Jahren Selbstständigkeit mit mehreren Apotheken vor der drohenden Insolvenz. Die finanzielle Schieflage belastet sie emotional und psychisch, dennoch hofft sie, ihre Betriebe retten zu können.
Ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten war das Personalmanagement. Aus Angst vor einem zukünftigen Fachkräftemangel wurden zu viele Mitarbeiter eingestellt, was die Lohnkosten in die Höhe trieb. Aufgrund der ungewissen Zukunft hat sie bisher keine Kündigungen ausgesprochen, obwohl das Team möglicherweise bereits Verdacht schöpft. Sie ringt mit der Entscheidung, wann der richtige Zeitpunkt wäre, die Belegschaft über die finanzielle Situation zu informieren.
Zusätzlich zu internen Fehlern wurden die Apotheken durch externe Faktoren wie Umsatzeinbrüche aufgrund der Einführung des E-Rezepts und Baustellen in der Umgebung beeinträchtigt. „Ich könnte viel mehr Umsatz haben. Es ist so schwierig, mich belastet, dass ich meine Betriebe retten will, aber gar keine Zeit für kreative Ideen habe, da ich mich um so viel kümmern muss“, erklärt die Apothekerin.
Die steigenden Betriebskosten, insbesondere für Miete und Personal, verschärfen die finanzielle Notlage weiter. Seit einiger Zeit versucht die Apothekerin gemeinsam mit einem Berater und ihrer Bank, wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Bislang gelingt es ihr noch, die Lieferanten zu bezahlen, doch die Abwärtsspirale deutet sich immer stärker an. „Wo nichts ist, kann man auch nichts rausholen. Wir haben keine Zeit“, sagt sie. „Eine Insolvenz zeichnet sich ab und ich muss mich informieren.“ Der Kontakt zu einem Insolvenzverwalter wurde bereits hergestellt. Sie zeigt sich dankbar, dass ihre Bank sie in dieser schwierigen Zeit unterstützt. „Ich will mir gar nicht ausmalen, was wäre, wenn wir nicht in dem Ausmaß überziehen könnten“, fügt sie hinzu.
Die emotionale Bindung der Apothekerin an ihre Apotheken ist stark. „Die Apotheken sind doch meine Kinder“, klagt sie. „Jeder Kunde liegt mir am Herzen. Ich habe eine 70-Stunden-Woche, mache alle Notdienste selber.“ Die Belastung und das Wechselbad der Gefühle setzen ihr zu, doch sie möchte die Hoffnung nicht aufgeben. „Ich glaube immer noch daran, dass das Konzept der Vor-Ort-Apotheke Zukunft hat. Manchmal stehe ich morgens auf und denke ‚oh Gott‘, manchmal, ‚okay, legen wir los‘.“
Trotz der schwierigen Lage bleibt die Apothekerin kämpferisch und sucht nach Wegen, ihre Betriebe zu stabilisieren und die drohende Insolvenz abzuwenden.
Die Situation der Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen ist symptomatisch für viele kleine und mittlere Unternehmen, die mit den Herausforderungen einer sich wandelnden Wirtschaft kämpfen. Der Mut und die Hingabe, die sie trotz ihrer prekären Lage zeigt, sind bewundernswert. Doch ihr Fall verdeutlicht auch die Notwendigkeit für eine bessere Unterstützung und Beratung von Unternehmern, um solche Krisen zu verhindern. Der Fachkräftemangel und die Einführung neuer Technologien wie des E-Rezepts stellen zusätzliche Hürden dar, die es zu bewältigen gilt. Die Geschichte dieser Apothekerin ist ein Appell an die Politik und die Gesellschaft, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern und ihnen die nötige Stabilität zu geben, um langfristig erfolgreich zu sein.
Neuer Geschäftsführer für CGM Lauer: Ulf Hönick übernimmt Leitung des Apothekengeschäfts
Zum 1. August hat Ulf Hönick die Geschäftsführung der CGM Lauer, dem Apothekengeschäft von CompuGroup Medical (CGM), übernommen. Hönick bringt umfangreiche Erfahrung aus der Gesundheitsbranche mit, die er zuletzt als Inhaber einer Unternehmensberatung für digitale Gesundheitsthemen vertiefte. Davor war er mehr als fünf Jahre bei Noventi tätig, wo er unter anderem die Rolle des CEO von Noventi Digital innehatte. Seine Karriere begann Hönick als studierter Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik in leitenden Funktionen bei namhaften Unternehmen wie VeriFone, Siemens Healthcare und Infineon Technologies. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit bei der Gematik, wo er als COO und Gesamtprojektleiter maßgeblich an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur in Deutschland beteiligt war.
In seiner neuen Position als Geschäftsführer von CGM Lauer wird Hönick direkt an Emanuele Mugnani, Geschäftsführender Direktor Ambulatory Information Systems Europe, berichten. Diese Veränderung folgt auf den Weggang von Stefan Schadowski Ende Januar, der die Verantwortung für den Apotheken- und Dentalbereich in Deutschland an Moritz Theisen übergeben hatte. Theisen konzentriert sich seither ausschließlich auf den Dentalbereich. Emanuele Mugnani äußerte sich erfreut über die Neubesetzung: „Ulf Hönick ist ein Telematikinfrastruktur-Experte der ersten Stunde und verfügt über jahrelange Erfahrung als Manager im Gesundheitssystem. Mit seiner großen Expertise in der Unternehmens- und Organisationsentwicklung sowie im Projektportfoliomanagement und in der Produktentwicklung wird er ein großer Aktivposten dabei sein, die Erfolgsgeschichte von CGM Lauer fortzuschreiben. Unser Anspruch ist ganz klar: Apotheken mit den besten Lösungen und dem besten Service zu unterstützen und dadurch das Gesundheitssystem insgesamt zu verbessern.“
Hönicks umfassendes Wissen und seine Führungserfahrung sollen dazu beitragen, die Position von CGM Lauer als führender Anbieter von Apothekenlösungen weiter auszubauen und die Innovationskraft des Unternehmens zu stärken. Seine Ernennung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung von CGM, die darauf abzielt, durch fortschrittliche Technologien und erstklassigen Service die Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern.
Die Ernennung von Ulf Hönick zum Geschäftsführer der CGM Lauer ist ein kluger Schachzug. Seine breite Expertise in der digitalen Gesundheit und seine langjährige Erfahrung in Führungspositionen machen ihn zu einer idealen Besetzung für diese Schlüsselrolle. Besonders seine Zeit bei der Gematik, wo er die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorantrieb, zeigt, dass Hönick sowohl technisches Know-how als auch die Fähigkeit zur Umsetzung komplexer Projekte besitzt. Mit Hönick an der Spitze könnte CGM Lauer nicht nur seine Marktposition stärken, sondern auch innovative Impulse setzen, die das Apothekengeschäft in Deutschland nachhaltig prägen werden. Die klare Ausrichtung auf technologische Exzellenz und Servicequalität unter seiner Führung verspricht, das Gesundheitssystem insgesamt zu verbessern.
Dr. Wolff stellt Außendienst ein: Umstrukturierung im Vertrieb
Der Bielefelder Hersteller Dr. Wolff, bekannt für Marken wie Vagisan, Alcina und Alpecin, hat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Ab Oktober 2024 wird der Außendienst bundesweit eingestellt. Apotheken und Arztpraxen werden künftig nicht mehr von Außendienstmitarbeitern besucht. Dieser Schritt betrifft rund 20 Mitarbeiter und kommt überraschend, da das Unternehmen erst im vergangenen Jahr einen Außendienst für den österreichischen Markt aufgebaut hat.
Laut einer Unternehmenssprecherin reagiert Dr. Wolff damit auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen. „Aufgrund der starken, strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen, insbesondere bei Ärzten und Apotheken, wird Dr. August Wolff im deutschen Markt zukünftig auf den Einsatz verzichten“, so die Sprecherin. Stattdessen setzt das Unternehmen auf alternative und digitale Kommunikationskanäle, um weiterhin den Kontakt mit Apotheken und medizinischem Fachpersonal zu pflegen.
Trotz der Umstrukturierung betont die Unternehmenssprecherin, dass Dr. Wolff weiterhin großen Wert auf die Beziehungen zu Apotheken und Fachärzten legt. Die Kommunikation über Produkte soll verstärkt durch digitale Kanäle erfolgen, um den stationären Pharmahandel bestmöglich zu unterstützen.
Dr. Wolff ist ein familiengeführtes Unternehmen in der vierten Generation und beschäftigt knapp 900 Mitarbeitende. Im vergangenen Jahr erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 391,5 Millionen Euro, ein Plus von 7,5 Prozent. In den ersten vier Monaten dieses Jahres stiegen die Erlöse um 12 Prozent. Besonders erfolgreich ist die Marke Vagisan im Pharmabereich, während die Hautpflegesparte mit der Marke Linola, deren Babylinie seit Herbst 2023 auch im Mass Market vertrieben wird, ein Wachstum von knapp 6 Prozent auf 61 Millionen Euro verzeichnete. Auch die Drogeriemarken Alpecin und Bioniq entwickelten sich positiv.
Seit der Gründung im Jahr 1905 fokussiert sich Dr. Wolff auf die Entwicklung und Produktion dermatologischer und gynäkologischer Arzneimittel, Medizin- und Kosmetikprodukte sowie Zahnpflegeprodukte. Das Unternehmen ist in 67 Ländern aktiv und legt großen Wert auf Forschung und wissenschaftlich belegbare Produktvorteile.
Die Entscheidung von Dr. Wolff, den Außendienst einzustellen, markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Vertriebsstrategie des Unternehmens. In Zeiten, in denen sich das Gesundheitswesen rapide verändert, zeigt sich Dr. Wolff als flexibel und anpassungsfähig. Der Schritt, auf digitale Kommunikationskanäle zu setzen, könnte als zukunftsweisend betrachtet werden und bietet die Möglichkeit, effizienter und möglicherweise auch kostengünstiger zu agieren.
Dennoch stellt sich die Frage, wie die Apotheken und Arztpraxen auf diese Umstellung reagieren werden. Der persönliche Kontakt und die direkte Beratung durch Außendienstmitarbeiter sind bisher ein wichtiger Bestandteil der Kundenbeziehung gewesen. Es bleibt abzuwarten, ob die digitalen Alternativen diesen menschlichen Aspekt vollständig ersetzen können.
Insgesamt zeigt sich Dr. Wolff als innovatives und wachstumsorientiertes Unternehmen, das sich den Herausforderungen des Marktes stellt und neue Wege beschreitet. Die Entscheidung könnte ein Signal für die gesamte Branche sein, sich verstärkt auf digitale Transformationen einzulassen und traditionelle Vertriebswege zu überdenken. Es wird spannend zu beobachten, wie sich diese Strategie langfristig auf die Position von Dr. Wolff im Markt auswirken wird.
Chaos bei Cannabis-Clubs: Ein Flickenteppich an Zuständigkeiten und unklare Regelungen
Seit dem 1. April 2023 ist Cannabis in Deutschland legal, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Eigenanbau und Konsum in eingetragenen Cannabis-Clubs sind erlaubt. Doch die Umsetzung des Gesetzes, das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde, stößt auf erhebliche praktische Probleme. Ziel des Gesetzes war es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und die Prävention zu stärken. Ob diese Ziele erreicht werden, bleibt fraglich.
Cannabis darf in Deutschland legal konsumiert werden, wenn es aus eigenem Anbau stammt. Ein legaler Vertrieb existiert hingegen nicht. Rechtsanwalt Patrick Bass kritisiert, dass Konsumenten sich entweder selbst in den Anbau einarbeiten müssen oder ein kompliziertes Verfahren durchlaufen müssen, um Mitglied in einem Anbauverein zu werden. Diese Regelungen seien zu komplex und könnten dazu führen, dass viele weiterhin den Schwarzmarkt nutzen, was die Bekämpfung des illegalen Handels erschwert.
Janis Schneider von der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin betont, dass der Schwarzmarkt weiterhin eine zentrale Rolle spielt, da dort Cannabis oft einen höheren THC-Gehalt aufweist und potenziell verunreinigt ist. Der Konsum von Cannabis, insbesondere in hohen Dosen und in Kombination mit anderen Drogen wie Alkohol, birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Schneider sieht die Legalisierung als Schritt in die richtige Richtung, um Aufklärungsarbeit zu erleichtern und den Diskurs über die Droge zu normalisieren. Er fordert jedoch mehr finanzielle Mittel und Personal für die Präventionsarbeit, um den steigenden Bedarf zu decken.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist der gemeinschaftliche Anbau in sogenannten Cannabis-Clubs. Diese Clubs dürfen Cannabis anbauen, doch die Umsetzung ist von erheblichen bürokratischen Hürden geprägt. Ursprünglich sollten die Clubs ab dem 1. Juli aktiv sein, doch auch einen Monat später bestehen viele Unklarheiten. Die Zuständigkeit für die Lizenzierung liegt bei den Bundesländern, was zu einem Flickenteppich an Regelungen führt. In Niedersachsen ist die Landwirtschaftskammer zuständig, in Nordrhein-Westfalen die Kreisverwaltung und in Bremen das Verbraucherschutzministerium. In Berlin ist die Zuständigkeit auch einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht geklärt.
Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erklärte, dass die erforderliche Zuständigkeitsverordnung derzeit vorbereitet werde, ein Abschluss des Prozesses sei jedoch nicht absehbar. Solange keine klare Zuständigkeit besteht, sind die Bezirksämter verantwortlich, doch auch hier fehlt es an klaren Vorgaben und Kommunikation.
Oliver Huth, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, zieht eine negative Bilanz der Legalisierung. Er kritisiert, dass es zwar eine legale Nachfrage, aber keinen legalen Markt gebe, was die Bekämpfung des illegalen Handels erschwere. Huth fordert die Rücknahme des Gesetzes, da es weder nachhaltig sei noch den Jugendschutz gewährleiste. Der geringe THC-Gehalt von 10 Prozent sei nicht attraktiv für Konsumenten, die weiterhin illegale Quellen nutzen würden.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen. Obwohl der Eigenanbau und die Gründung von Cannabis-Clubs legal sind, erschweren bürokratische Hürden und fehlende klare Zuständigkeiten die Umsetzung. Die Kritik am Gesetz reicht von unzureichender Präventionsarbeit bis hin zur anhaltenden Attraktivität des Schwarzmarktes. Für eine erfolgreiche Legalisierung bedarf es klarer Regelungen, ausreichender finanzieller Mittel für Präventionsarbeit und einer besseren Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Verbänden. Nur so kann das Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Konsum sicherer zu gestalten, erreicht werden.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland war ein ambitioniertes Projekt mit guten Absichten, aber die Umsetzung ist bislang mangelhaft. Die Idee, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und gleichzeitig die Prävention zu stärken, ist grundsätzlich richtig. Doch die bürokratischen Hürden und die unklare Zuständigkeit haben das Vorhaben ins Stocken gebracht. Anstatt den Konsum sicherer und regulierter zu gestalten, bleiben viele Konsumenten auf den Schwarzmarkt angewiesen. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Der Flickenteppich an Regelungen und die fehlende Kommunikation zwischen den Behörden führen zu Unsicherheit und Frustration bei den Betroffenen. Ein klarer, einheitlicher Rechtsrahmen ist notwendig, um die Ziele der Legalisierung zu erreichen. Zudem muss die Präventionsarbeit ernst genommen und ausreichend finanziert werden, um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die bestehenden Probleme schnellstmöglich lösen und die Legalisierung nicht als gescheitertes Experiment in die Geschichte eingeht. Die Legalisierung von Cannabis hat das Potenzial, den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen und den Konsum sicherer zu machen, doch dazu bedarf es einer konsequenten und durchdachten Umsetzung.
Gerlach: Lauterbach ruiniert Apotheken und gefährdet Arzneimittelversorgung
In Bayern haben sich Kammerpräsident Thomas Benkert und Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann mit Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) gegen die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach zusammengeschlossen. In einem Informationsgespräch betonten die Vertreter der Apothekerschaft die potenziell dramatischen Folgen der Reform.
Benkert warnte, dass die geplanten Arzneimittel-Abgabestellen ohne anwesende Apotheker den Begriff "Apotheke" aushöhlen könnten. Dies würde zu Gefahren für die Patientensicherheit führen, insbesondere bei der Beratung von Patienten mit komplexem Arzneimittelbedarf, der Herstellung individueller Rezepturen für Kinder und der Abgabe starker Schmerzmittel an Krebspatienten.
Gesundheitsministerin Gerlach zeigte sich besorgt und kritisierte die Reform scharf. Sie betonte, dass Videoapotheken keine ausreichende Lösung für die flächendeckende Versorgung seien, besonders in ländlichen Gebieten. Gerlach sieht darin eine Bedrohung für die sichere, wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Dr. Hubmann hob hervor, dass die Vergütung für die Versorgung mit verordneten Arzneimitteln seit 2013 nicht angepasst wurde, während die Kosten für Personal, Betrieb und Lebenshaltung stark gestiegen seien. Dies führe dazu, dass immer mehr Fachkräfte die Apotheken verließen, da sie in anderen Branchen besser bezahlt würden.
Hubmann forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, den Referentenentwurf zurückzuziehen und eine angemessene Finanzierung des Apothekensystems sicherzustellen. Gerlach unterstützte diese Forderung und betonte, dass nur so die durch die Energiekrise und Inflation gestiegenen Betriebskosten der öffentlichen Apotheken kompensiert werden könnten.
Die Sorgen der Apotheker werden parteiübergreifend in den Bundesländern geteilt. Sowohl die Regierungschefs als auch die Gesundheitsministerkonferenz haben Beschlüsse gefasst, um das Gesetzesvorhaben aufzuhalten. Gerlach forderte die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf in Abstimmung mit den Apothekern und den Ländern zu überarbeiten, um die bewährte Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherzustellen.
Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums hat nicht nur in Bayern, sondern bundesweit für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Argumente der Apotheker sind schlüssig: Eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung kann nur durch fachkundiges Personal vor Ort gewährleistet werden. Die Einführung von Arzneimittel-Abgabestellen ohne anwesende Apotheker ist ein Schritt in die falsche Richtung und gefährdet die Patientensicherheit. Besonders in ländlichen Regionen, wo der Zugang zu Apotheken bereits jetzt eingeschränkt ist, könnte dies verheerende Folgen haben.
Es ist erfreulich zu sehen, dass Gesundheitsministerin Judith Gerlach und andere Landesregierungen die Sorgen der Apotheker teilen und sich für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs einsetzen. Eine angemessene Vergütung und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind unerlässlich, um das Apothekensterben zu verhindern und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist nun gefordert, auf die berechtigten Einwände einzugehen und eine Lösung zu finden, die die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung nicht aufs Spiel setzt.
Gesund.de: CardLink-Rollout in Apotheken bis Mitte August abgeschlossen
Die Versandapotheken haben das CardLink-System bereits erfolgreich integriert, und nun ist dieser Einlöseweg für E-Rezepte auch für Vor-Ort-Apotheken verfügbar. Gesund.de bietet die Technologie seit wenigen Tagen an, und der Start verlief „planmäßig und reibungslos“, wie Dr. Peter Schreiner, Vorsitzender der Geschäftsführung, berichtet.
Laut Unternehmensangaben ist CardLink für alle Apotheken freigeschaltet, die einen entsprechenden Auftrag erteilt haben. Schreiner gibt an, dass dies rund 90 Prozent aller bei Gesund.de registrierten Apotheken betrifft. Allerdings nutzen bisher nur wenige Kundinnen und Kunden diesen Einlöseweg in den Apotheken vor Ort. Dies liegt daran, dass die Einführung bei den Endkonsumentinnen und -konsumenten schrittweise erfolgt. „Wir haben die neue Funktion zunächst für einen Teil der User ausgerollt, um sie technisch auf Herz und Nieren zu testen“, erklärt Schreiner.
Gesund.de ist mit den bisherigen Ergebnissen im Produktivbetrieb sehr zufrieden. Erste Bestellungen seien erfolgreich an Apotheken übermittelt worden. „Ab jetzt schalten wir jeden Tag Gesund.de CardLink für immer mehr User frei, so dass der Rollout voraussichtlich in der zweiten Augustwoche abgeschlossen werden kann“, sagt Schreiner.
Die Apotheken wurden über das neue Verfahren informiert: Rund 2300 Betriebe haben ein Informationspaket erhalten, um ihre Kundinnen und Kunden aufzuklären. Auch Gedisa ist intensiv damit beschäftigt, Apotheken über das neue System zu informieren. Der Hessische Apothekerverband (HAV) berichtet von einer Flut an neuen Informationen, die viele Fragen und Unsicherheiten verursachen. Mit zusätzlichen Informationsveranstaltungen, Newslettern und FAQs möchte Gedisa den Apotheken im „CardLink-Dschungel“ Orientierung bieten und die dringendsten Fragen klären. Auch Gedisa erhebt eine Gebühr pro Transaktion für die Nutzung von CardLink.
Die Einführung des CardLink-Systems für Vor-Ort-Apotheken durch Gesund.de markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Obwohl der Rollout schrittweise erfolgt, zeigen die bisherigen Ergebnisse bereits positiven Einfluss auf die Effizienz der Apotheken. Für Apotheken bedeutet dies nicht nur eine Anpassung an neue technische Abläufe, sondern auch eine Chance, ihre Services zu optimieren und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
Allerdings zeigt die zurückhaltende Nutzung durch die Kundinnen und Kunden, dass eine schrittweise Einführung und intensive Informationskampagnen nötig sind, um Vertrauen in das neue System zu schaffen. Hierbei spielt die umfassende Aufklärung durch Gedisa und andere Verbände eine entscheidende Rolle. Die Bereitschaft der Apotheken, sich mit neuen Technologien auseinanderzusetzen, wird maßgeblich darüber entscheiden, wie schnell und effektiv solche digitalen Lösungen etabliert werden können.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass CardLink das Potenzial hat, die Abwicklung von E-Rezepten erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies erfordert jedoch weiterhin Engagement und Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Herausforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen erfolgreich zu meistern.
E-Rezept-Problematik: Patientenversorgung durch starre Verordnungszeilen gefährdet
Für Patienten, die auf der Durchreise sind oder keine Stammkunden einer Apotheke, können E-Rezepte, die mehrere Packungen eines Medikaments in einer Verordnungszeile vorsehen, erhebliche Probleme verursachen. Ein Apotheker berichtet von einem Fall, in dem ein Patient zwei Packungen eines Antibiotikums erhalten sollte, jede mit 20 Tabletten. Doch die erforderliche Packungsgröße war nicht verfügbar, während eine kleinere Packung vorrätig war. „Da der Patient auf der Durchreise war und ich keine Nachlieferung arrangieren konnte, musste ich ihn unversorgt wegschicken,“ erklärt der Apotheker. „Eine kleinere verfügbare Packung hätte die gesamte Verordnung ersetzt, sodass der Patient statt 40 nur 10 Tabletten erhalten hätte und ein neues Rezept benötigt hätte.“
Dieses Problem hätte auch bei einem Papierrezept auftreten können, doch die Digitalisierung sollte Arbeitsprozesse erleichtern, anstatt neue Hürden zu schaffen. Der Apotheker betont: „Das E-Rezept ist so konzipiert, dass mehrere Packungen in einer Verordnungszeile angegeben werden. Das führt in der Praxis zu Schwierigkeiten, die bei der Entwicklung nicht bedacht wurden.“ Wäre das Antibiotikum in zwei separaten Verordnungszeilen aufgeführt gewesen, hätte der Apotheker zumindest mit einer Packung aushelfen können. „Stattdessen musste ich den Patienten unversorgt zur nächsten Apotheke schicken,“ berichtet er weiter.
Der Apotheker kritisiert, dass die Umsetzung des E-Rezepts von Personen vorangetrieben wird, die die Komplexität des Gesundheitswesens nicht vollständig verstehen: „Learning by doing in einem hochsensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung, ohne ausreichendes Verständnis der Regeln, ist kontraproduktiv.“
Die Einführung des E-Rezepts zeigt somit Schwachstellen auf, die dringend behoben werden müssen, um sicherzustellen, dass Patienten unabhängig von ihrer Situation bestmöglich versorgt werden können.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein notwendiger Schritt, um Effizienz und Zugänglichkeit zu verbessern. Doch der Teufel steckt im Detail. Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, wie gut gemeinte Ansätze in der Praxis zu erheblichen Problemen führen können. Die Implementierung des E-Rezepts ist ein Paradebeispiel dafür, wie theoretische Konzepte und praktische Anwendungen auseinanderklaffen können.
Der geschilderte Fall eines Patienten, der aufgrund fehlender Flexibilität in der Verordnung unversorgt blieb, ist nicht nur bedauerlich, sondern auch alarmierend. Es zeigt, dass die Bedürfnisse der Patienten und die Realität in den Apotheken nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wenn eine kleinere Packung verfügbar ist, sollte es möglich sein, diese flexibel einzusetzen, ohne den Patienten auf ein neues Rezept zu verweisen.
Die Kritik des Apothekers an den Verantwortlichen der Digitalisierung ist berechtigt. Fachfremde Personen, die über die Umsetzung solcher Systeme entscheiden, müssen sich der Komplexität und Sensibilität des Gesundheitswesens bewusst sein. Ein „Learning by doing“ Ansatz ist in diesem Bereich nicht nur unangebracht, sondern gefährlich. Hier sind fundierte Kenntnisse und vorausschauende Planung gefragt.
Es ist unerlässlich, dass die Schwachstellen des E-Rezepts zügig angegangen und behoben werden. Patienten dürfen nicht unter der Digitalisierung leiden, sondern sollten von ihr profitieren. Das E-Rezept hat das Potenzial, die Versorgung zu verbessern – doch dafür müssen die Details stimmen. Flexibilität in der Verordnung und eine praxisnahe Umsetzung sind der Schlüssel, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen und das Vertrauen der Patienten und Apotheker zurückzugewinnen.
Neuerungen in der DAC-Monographie: Nennfüllvolumen ersetzt Volumina bei Kapselhüllen
Die Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC)-Monographie für Kapselhüllen hat eine wichtige Aktualisierung erfahren. Der bisher verwendete Begriff "Volumina" wurde durch den präziseren Begriff "Nennfüllvolumen" ersetzt, um eine genauere Beschreibung der Kapselgröße und -kapazität zu gewährleisten. Zusätzlich wurden die Abschnitte zur Herstellung und Etikettierung der Kapselhüllen überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen und Standards gerecht zu werden.
Hartkapselhüllen sind ein wesentliches Element in der pharmazeutischen Rezeptur. Wenn Kapseln eingenommen und nicht nur geöffnet und deren Inhalt verwendet wird, gelten sie nicht nur als Behältnis, sondern als integraler Bestandteil des Arzneimittels. Diese Kapseln sind in verschiedenen Größen erhältlich und bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie Gelatine, meist Schweinegelatine, oder Hypromellose. Beide Materialien werden detailliert in der überarbeiteten DAC-Monographie beschrieben. Während Gelatine-Kapselhüllen durch einen charakteristischen Geruch nach Gelatine und/oder Essigsäure auffallen, sind Hypromellose-Kapseln geruchlos. Sollte ein anderes Material verwendet werden, müssen Hersteller oder Lieferanten entsprechende Methoden und Spezifikationen bereitstellen, die den Vorgaben der Arzneibuch-Monographien entsprechen.
Die Einführung des Begriffs "Nennfüllvolumen" anstelle von "Volumina" ist eine bedeutende Änderung. Das Nennfüllvolumen bezieht sich auf den nominalen Wert der Kapselgröße mit einer zulässigen Schwankung von +/- 10 Prozent. Zum Beispiel beträgt das Nennfüllvolumen einer Kapsel der Größe 00 0,91 ml, während eine Kapsel der Größe 1 ein Volumen von 0,50 ml und eine der Größe 3 ein Volumen von 0,30 ml hat.
Eine weitere Neuerung betrifft die Eingangsprüfung von Kapselhüllen in Apotheken. Diese müssen nun auf Identität und Reinheit überprüft werden. Neu ist die Anforderung, die mittlere Masse der Kapselhülle zu prüfen. Dazu werden 20 Leerkapseln gewogen, und der Durchschnittswert muss innerhalb eines vorgegebenen Bereichs liegen. Beispielsweise muss die durchschnittliche Masse von Kapseln der Größe 1 zwischen 68 und 84 mg liegen. Dies unterscheidet sich von der Reinheitsprüfung, bei der 100 Kapselhüllen gewogen werden müssen.
Auch in Bezug auf die Etikettierung gibt es Änderungen. Es wird nun gefordert, dass das Material der Kapselhüllen, die Kapselgröße und alle Bestandteile nach ihrer Art angegeben werden. Diese Maßnahme soll zur besseren Nachvollziehbarkeit und Sicherheit bei der Verwendung der Kapseln beitragen.
Die jüngsten Änderungen in der DAC-Monographie für Kapselhüllen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Genauigkeit und Sicherheit in der pharmazeutischen Praxis. Die Einführung des Begriffs "Nennfüllvolumen" anstelle von "Volumina" zeigt das Bemühen, Klarheit und Präzision in der Beschreibung der Kapselkapazitäten zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, da Kapseln nicht nur als Behältnis, sondern als integraler Bestandteil des Arzneimittels angesehen werden.
Die neuen Anforderungen an die Eingangsprüfung und Etikettierung der Kapselhüllen erhöhen die Verantwortlichkeit und Sorgfalt bei der Herstellung und Handhabung dieser Produkte. Apotheker und Hersteller müssen sich diesen Herausforderungen stellen und die aktualisierten Standards einhalten, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten.
Diese Änderungen verdeutlichen auch die Notwendigkeit kontinuierlicher Überprüfung und Anpassung der Richtlinien im Gesundheitswesen, um mit den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten Schritt zu halten. Insgesamt sind die Überarbeitungen der DAC-Monographie ein positiver Schritt in Richtung einer präziseren und sichereren pharmazeutischen Praxis.
Mysimba: Risiken bei Gewichtsreduktionsmittel in Kombination mit Opioiden aufgedeckt
Das Medikament Mysimba, eine Kombination der Wirkstoffe Naltrexon und Bupropion, wurde ursprünglich zur Unterstützung der Gewichtsreduktion entwickelt und 2018 in Deutschland auf den Markt gebracht. Das Arzneimittel richtete sich an Erwachsene mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 27 kg/m² oder höher, die zusätzlich an gewichtsbedingten Begleiterkrankungen litten. Es sollte als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und verstärkter körperlicher Aktivität angewendet werden. Trotz seiner positiven Effekte wurde das Medikament mittlerweile vom Markt genommen.
Eine kürzlich durchgeführte Sicherheitsüberprüfung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat jedoch wichtige Erkenntnisse über die Wechselwirkungen von Mysimba mit opioid-haltigen Medikamenten ans Licht gebracht. Naltrexon, ein zentraler Bestandteil von Mysimba, blockiert die Wirkung von Opioiden. Dies hat zur Folge, dass Opioide, die unter anderem zur Schmerzbehandlung, Durchfall- oder Hustenlinderung eingesetzt werden, in Kombination mit Mysimba möglicherweise nicht ausreichend wirksam sind.
Die EMA betont, dass bei einer notwendigen Behandlung mit Opioiden, beispielsweise aufgrund einer geplanten Operation, die Therapie mit Mysimba mindestens drei Tage vor der Opioid-Anwendung unterbrochen werden sollte. Zudem besteht bei der Kombination von Naltrexon und Bupropion ein erhöhtes Risiko seltener, aber schwerwiegender und potenziell lebensbedrohlicher Reaktionen wie Krampfanfällen und dem Serotoninsyndrom.
Darüber hinaus wird von einer Anwendung von Mysimba bei Personen, die mit Opioiden oder Opioid-Agonisten wie Methadon behandelt werden oder einen Opioid-Entzug durchlaufen, dringend abgeraten. Diese Vorsichtsmaßnahme soll helfen, die genannten Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Naltrexon ist als Opioid-Antagonist bekannt und wird häufig in der Therapie von Opioid- oder Alkoholabhängigkeit verwendet. Bupropion, ein Antidepressivum, findet auch Anwendung bei der Behandlung von Depressionen und zur Raucherentwöhnung. In der Kombination für das Gewichtsmanagement wirkt Naltrexon durch Blockierung der µ-Opioidrezeptoren, während Bupropion als schwacher Dopamin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer die POMC-Neuronen im Hypothalamus stimuliert und somit den Appetit zügelt.
Trotz der potenziellen Vorteile bei der Gewichtsreduktion bleibt die Berücksichtigung der Risiken und Wechselwirkungen von größter Bedeutung, insbesondere bei der gleichzeitigen Verwendung von Opioid-haltigen Medikamenten. Die Informationen aus der Sicherheitsüberprüfung der EMA dienen als wichtiger Hinweis für medizinisches Fachpersonal und Patienten, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
Die Sicherheitsüberprüfung von Mysimba durch die EMA hebt erneut die komplexe Natur von Medikamenteninteraktionen hervor. Während die Kombination von Naltrexon und Bupropion als wirksame Option zur Gewichtsreduktion entwickelt wurde, zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, mögliche Wechselwirkungen und Risiken zu verstehen. Patienten, die auf Opioide angewiesen sind, sollten besonders vorsichtig sein, da die Blockierung der Opioid-Wirkung durch Naltrexon ernsthafte Konsequenzen haben kann.
Die medizinische Gemeinschaft muss stets die Balance zwischen Nutzen und potenziellen Risiken abwägen. Medikamente wie Mysimba können wertvolle Werkzeuge im Kampf gegen Adipositas sein, doch die Sicherheit der Patienten muss stets an erster Stelle stehen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Forschungen und klinische Erfahrungen dazu beitragen, solche Therapieansätze weiter zu optimieren und sicherer zu gestalten. In der Zwischenzeit ist es unerlässlich, dass Ärzte und Patienten gut informiert sind und eng zusammenarbeiten, um die bestmöglichen gesundheitlichen Ergebnisse zu erzielen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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