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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems, doch auch sie sind vor Risiken wie Diebstahl, Betriebsunterbrechungen oder Naturkatastrophen nicht gefeit. Um Vermögensschäden zu vermeiden, müssen Apotheken eine Reihe von Schutzmaßnahmen ergreifen. Währenddessen sorgt die Ablehnung des Anti-Alzheimer-Antikörpers Lecanemab durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für Diskussionen. Hexal siegte erneut vor Gericht in einer Klage wegen verunreinigtem Valsartan, und die Einführung von CardLink führt zu Verwirrungen im Apothekenmarkt. In Hamburg wurde ein Täter wegen Diebstahls von Fisherman’s Friend verhaftet. Der neue Tarifvertrag für Apothekenangestellte bringt weniger Arbeitszeit und mehr Urlaub. Deutsche Apotheken stehen vor einer Herausforderung durch den Ruhestand vieler Pharmazieingenieure. Roche beschleunigt die Entwicklung von Abnehm-Medikamenten, und trotz positiver Dopingtests dürfen elf chinesische Schwimmer bei Olympia antreten. Schließlich empfiehlt die EMA den Checkpoint-Inhibitor Toripalimab zur Behandlung schwerer Krebsarten.
Apotheken schützen: Strategien zur Vermeidung von Vermögensschäden
Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems und spielen eine entscheidende Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Gesundheitsprodukten. Doch wie jedes Unternehmen sind auch Apotheken nicht vor Risiken gefeit, die zu erheblichen Vermögensschäden führen können. Diese können aus verschiedenen Quellen resultieren, darunter Diebstahl, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüche oder Naturkatastrophen. Um sich effektiv gegen diese Risiken zu schützen, müssen Apotheken eine Reihe von Maßnahmen ergreifen.
Eine der grundlegendsten und wichtigsten Maßnahmen ist der Abschluss einer umfassenden Versicherung. Dazu gehört in erster Linie eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Apotheken vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützt, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da Fehler bei der Medikamentenabgabe schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Patienten haben können, was zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann.
Zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung sollten Apotheken auch eine Inhaltsversicherung in Betracht ziehen. Diese deckt Schäden an der Einrichtung und den Beständen der Apotheke ab, die durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch entstehen können. In Kombination mit einer Elektronikversicherung, die speziell auf die technischen Geräte und EDV-Anlagen der Apotheke abzielt, bietet sie einen umfassenden Schutz für die materielle Ausstattung der Apotheke.
Ein weiteres wesentliches Element des Versicherungsschutzes ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese tritt ein, wenn der Betrieb der Apotheke durch einen versicherten Schaden, wie z.B. einen Brand, vorübergehend eingestellt werden muss. Sie deckt den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten während der Wiederherstellungsphase ab und hilft so, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Neben dem Versicherungsschutz spielt auch die Prävention eine zentrale Rolle. Apotheken sollten regelmäßige Risikoanalysen durchführen und Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung und sichere Aufbewahrungssysteme für Medikamente implementieren. Eine gut geschulte Belegschaft, die im Umgang mit Notfällen und Sicherheitsprotokollen vertraut ist, kann ebenfalls dazu beitragen, das Risiko von Schäden zu minimieren.
Darüber hinaus sollten Apotheken auch in die IT-Sicherheit investieren. Cyberangriffe und Datenverluste können nicht nur zu finanziellen Schäden, sondern auch zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden führen. Maßnahmen wie regelmäßige Software-Updates, Firewalls und Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für IT-Sicherheitsrisiken sind daher unerlässlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Absicherung. Apothekeninhaber sollten sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Vorschriften und Änderungen im Apothekenrecht informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Dies hilft, Compliance-Verstöße zu vermeiden und mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Insgesamt ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, um Apotheken vor Vermögensschäden zu schützen. Durch die Kombination von Versicherungsschutz, präventiven Maßnahmen und rechtlicher Absicherung können Apothekeninhaber das Risiko minimieren und die finanzielle Stabilität ihrer Betriebe gewährleisten.
Die Sicherung vor Vermögensschäden ist für Apothekeninhaber keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die Vielfalt der potenziellen Risiken erfordert einen umfassenden Schutz, der sowohl Versicherungslösungen als auch präventive Maßnahmen umfasst. Nur so können Apotheken die Kontinuität ihrer Dienstleistungen sicherstellen und das Vertrauen ihrer Kunden bewahren. Angesichts der wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe und die zunehmenden rechtlichen Anforderungen wird es für Apotheken immer wichtiger, auf dem neuesten Stand zu bleiben und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen. Ein robustes Risikomanagement ist daher nicht nur ein Zeichen von Professionalität, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Apotheke.
EMA lehnt Anti-Alzheimer-Antikörper Lecanemab ab: Entscheidung und Hintergründe
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung des Anti-Alzheimer-Antikörpers Lecanemab (Leqembi®) abgelehnt. Diese Entscheidung hat viele überrascht, erscheint jedoch bei genauer Betrachtung nachvollziehbar. Lecanemab, das in klinischen Studien eine nachweisbare Wirksamkeit zeigte, ist auf das frühe Stadium der leichten kognitiven Beeinträchtigung beschränkt. Diese Einschränkung bedeutet, dass nur Patienten im sehr frühen Stadium der Alzheimer-Erkrankung für die Therapie infrage kommen. Für viele Betroffene und ihre Angehörigen ist diese Begrenzung schwer nachvollziehbar, da der Zeitpunkt für eine wirksame Therapie oft schwer zu bestimmen ist.
Zudem erfordert die Diagnose, ob ein Patient für Lecanemab geeignet ist, aufwendige und kostenintensive Verfahren wie die Analyse von Nervenwasser (Liquor) oder eine Positronenemissionstomografie (PET). Diese Verfahren sind derzeit nicht kostendeckend durchführbar, was die breite Anwendung der Therapie einschränkt. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat in einer Stellungnahme zur EMA-Entscheidung auf diese Problematik hingewiesen.
Darüber hinaus kann Lecanemab gefährliche Nebenwirkungen haben, die zwar selten, aber unvorhersehbar auftreten können. Dies erfordert eine regelmäßige und aufwendige Überwachung der Patienten. Mindestens alle sechs Monate muss der Krankheitsverlauf per PET oder Magnetresonanztomografie (MRT) überprüft werden. Auch diese Untersuchungen sind mit hohen Kosten verbunden.
Selbst wenn Lecanemab in Zukunft doch zugelassen würde, ist nicht garantiert, dass die Therapie von den Krankenkassen erstattet würde. Aufgrund der hohen Kosten für Diagnose und Überwachung wäre die Therapie wahrscheinlich nur selten verfügbar. Dies stellt für viele Patienten und deren Angehörige eine unbefriedigende Aussicht dar.
Die Entscheidung der EMA entlastet die Therapeuten und nimmt ihnen den Druck, ein nicht vollständig erprobtes und teures Medikament zu verschreiben. Während die Wirksamkeit von Lecanemab anerkannt wird, sind die strengen Limitationen und die hohen Anforderungen an Diagnostik und Überwachung gut begründet. Langfristig bleibt abzuwarten, ob und wie Lecanemab in der EU zugelassen und eingesetzt werden kann.
Die Entscheidung der Europäischen Arzneimittelagentur, Lecanemab nicht zuzulassen, ist eine verantwortungsvolle Maßnahme, die sowohl die Interessen der Patienten als auch die der Gesundheitsdienstleister berücksichtigt. Trotz der vielversprechenden Ergebnisse in den frühen Stadien der Alzheimer-Erkrankung ist die tatsächliche Anwendung von Lecanemab mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Die notwendigen Diagnoseverfahren sind teuer und schwer zugänglich, was die breite Verfügbarkeit der Therapie einschränkt. Darüber hinaus erfordert die Behandlung eine intensive und kostspielige Überwachung, um seltene, aber potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen zu erkennen.
Die Entscheidung der EMA schützt Patienten vor einem möglicherweise unzureichend erprobten Medikament und bewahrt Therapeuten vor dem Druck, eine teure und komplexe Behandlungsmethode zu verschreiben, die in der Praxis schwer umzusetzen wäre. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines vorsichtigen und evidenzbasierten Ansatzes bei der Zulassung neuer Medikamente. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Forschungen und Entwicklungen in der Alzheimer-Therapie zu praktikableren und zugänglicheren Lösungen führen werden. Bis dahin ist die Ablehnung von Lecanemab ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit und das Wohl der Patienten zu gewährleisten.
Klage wegen verunreinigtem Valsartan: Hexal siegt erneut vor Gericht
Ein ehemaliger Pharmareferent ist erneut mit seiner Klage gegen den Generikahersteller Hexal gescheitert. Der 76-jährige Kläger hatte Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro gefordert, da er das Unternehmen für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Hintergrund der Klage war der 2018 bekannt gewordene Skandal um verunreinigtes Valsartan, das mit dem krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) belastet war.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im Juli 2018 einen Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel angeordnet, nachdem bekannt wurde, dass der Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceuticals verunreinigt war. Der Kläger, der seit 2011 das Präparat Valsartan Hexal 160 mg Filmtabletten eingenommen hatte, machte Hexal für sein 2016 diagnostiziertes Analkanal-Karzinom verantwortlich.
Bereits im ersten Verfahren vor dem Landgericht München II konnte der Kläger keine ausreichenden Beweise gemäß § 84 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorlegen. Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz für Patienten, die durch ein Arzneimittel geschädigt wurden. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die Einnahme von Valsartan Hexal seine Krebserkrankung verursacht habe. Auch die Vermutung gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG, wonach ein Arzneimittel als ursächlich für den Schaden vermutet wird, wenn es geeignet ist, den Schaden zu verursachen, konnte er nicht belegen.
Trotz einer Fristverlängerung zur Nachreichung von Beweisen im Jahr 2021 blieb der Kläger erfolglos. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies seine Berufung gegen das Urteil von Anfang 2022 zurück. Der Kläger muss zudem die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Der Kläger argumentierte, Hexal sei seit 2012 über die Verunreinigungen informiert gewesen, habe die betroffenen Produkte aber erst viel später vom Markt genommen. Er habe den Krebs mittlerweile besiegt, leide jedoch weiterhin unter den psychischen Folgen und der Angst vor einem Rückfall.
Hexal wies die Vorwürfe zurück und verwies auf das erhöhte Krebsrisiko des Klägers aufgrund seines Alters und seiner langjährigen Raucherkarriere. Zudem wurde eine BfArM-Studie zitiert, die bei mehr als 25 Millionen Menschen, die zwischen 2012 und 2017 mindestens ein Rezept für Valsartan eingelöst hatten, kein erhöhtes Krebsrisiko nachweisen konnte.
Der Kläger konnte im Verfahren keine ausreichenden Angaben zur Verordnung, zum Erwerb und zur Einnahme des Valsartans machen. Es blieb unklar, in welchem Zeitraum er welche Chargennummern des Medikaments erhalten hatte.
Der Skandal um verunreinigtes Valsartan hat seit 2018 zu großer Verunsicherung in den Apotheken geführt, und Hersteller wie Hexal mussten sich in zahlreichen Verfahren verantworten.
Der Fall des ehemaligen Pharmareferenten zeigt einmal mehr die Herausforderungen, vor denen Patienten stehen, wenn sie gegen große Pharmakonzerne klagen. Trotz des nachvollziehbaren Leids und der erschreckenden Enthüllungen über verunreinigtes Valsartan konnte der Kläger nicht den erforderlichen Nachweis erbringen, dass seine Krebserkrankung direkt durch das Medikament verursacht wurde. Dies unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und transparenterer Kommunikation seitens der Pharmaindustrie, um das Vertrauen der Patienten zu sichern. Gleichzeitig verdeutlicht es die Bedeutung fundierter wissenschaftlicher Beweise in der Rechtsprechung, um gerechtfertigte Ansprüche zu unterstützen und unbegründete Vorwürfe abzuwehren. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ein klarer Weckruf für alle Beteiligten, die Sicherheit und das Wohl der Patienten noch stärker in den Fokus zu rücken.
CardLink sorgt für Verwirrung im Apothekenmarkt
Seit Beginn des Jahres sorgt CardLink für erheblichen Wirbel in der Apothekenlandschaft. Besonders die beiden Versandapotheken aus den Niederlanden hatten große Erwartungen, da intensiv an einem neuen Weg zur Einlösung von E-Rezepten gearbeitet wurde. Diese Entwicklungen sollten den Prozess der Rezeptabwicklung vereinfachen und effizienter gestalten. Doch auch lokale Apotheken versuchen, mit eigenen Lösungen Schritt zu halten. Allerdings mussten diese Initiativen aufgrund verschiedener Herausforderungen immer wieder verschoben werden, was zu Unsicherheiten und Verzögerungen führte.
Maxmo-Apotheker Oliver Dienst und Epotheke-Gründer Dr. Detlef Hühnlein arbeiten ebenfalls an einer innovativen Lösung: Mit ihrer individualisierten App „Brry“ möchten sie eine maßgeschneiderte Lösung für Apotheken schaffen, die den E-Rezept-Prozess nahtlos in bestehende Systeme integriert. Doch auch sie warten noch auf die notwendige Zulassung, um ihre App auf den Markt bringen zu können.
Oliver Dienst kritisiert die derzeit unübersichtliche Situation im Bereich der E-Rezept-Lösungen. Er bemängelt die Vielzahl unterschiedlicher Ansätze und die mangelnde Transparenz, insbesondere bei den Lösungen der standeseigenen Gedisa. Diese undurchsichtige Gemengelage erschwert es den Apotheken, sich für eine passende Lösung zu entscheiden und diese effektiv zu implementieren.
Die Entwicklungen rund um CardLink und die verschiedenen E-Rezept-Lösungen verdeutlichen die Komplexität und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Um den Übergang zu digitalen Prozessen erfolgreich zu gestalten und die Vorteile für Apotheken und Patienten voll auszuschöpfen, sind klare Richtlinien, transparente Informationen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren notwendig.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist längst überfällig, doch die aktuelle Situation rund um CardLink zeigt, wie holprig dieser Weg sein kann. Während die Versandapotheken aus den Niederlanden schnell voranschreiten, kämpfen lokale Apotheken mit Verzögerungen und einem undurchsichtigen Markt. Es ist bezeichnend, dass selbst innovative Lösungen wie die „Brry“-App von Oliver Dienst und Dr. Detlef Hühnlein noch auf ihre Zulassung warten müssen.
Die Kritik von Oliver Dienst an der mangelnden Transparenz und der unübersichtlichen Gemengelage ist berechtigt. Apotheken brauchen klare Richtlinien und verlässliche Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Digitalisierung sollte nicht zur Verwirrung führen, sondern Prozesse vereinfachen und die Servicequalität verbessern.
Es liegt nun an den Verantwortlichen, diese Hürden zu überwinden und den Apotheken eine klare und einheitliche Richtung vorzugeben. Nur so kann die Digitalisierung im Gesundheitswesen ihr volles Potenzial entfalten und sowohl Apotheken als auch Patienten die erwarteten Vorteile bieten.
Fisherman’s Friend Diebstahl: Polizei verhaftet gesuchten Täter in Hamburger Apotheke
Ein Mann wurde in Hamburg dabei ertappt, wie er in einer Apotheke am Hauptbahnhof mehrere Großpackungen Fisherman’s Friend entwendete. Der Vorfall ereignete sich am Sonntagabend gegen 21 Uhr. Nach Angaben der Polizei betrat der 46-Jährige die Apotheke und entnahm drei Großpackungen der bekannten Pastillen, die er in einer mitgeführten Tragetasche verstaute. Die Kartons waren für die Präsentation in Aufstellern vorgesehen und beinhalteten verschiedene Geschmacksrichtungen der Pastillen. Der Gesamtwert der entwendeten Ware beträgt 171 Euro.
Eine aufmerksame Angestellte der Apotheke bemerkte den Diebstahl und sprach den Mann darauf an, um Zeit zu gewinnen und die Bundespolizei zu alarmieren. Die Beamten trafen innerhalb von fünf Minuten ein und konnten den mutmaßlichen Dieb festnehmen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann bereits polizeilich bekannt war und seit Mitte Juli mit einem Haftbefehl wegen Eigentumsdelikten gesucht wurde. Er hatte sich nicht zu einer Ladung zum Strafantritt gestellt und musste noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen.
Der Polizeisprecher erläuterte, dass der Diebstahl vermutlich darauf abzielte, die Einzelpackungen der Pastillen separat weiterzuverkaufen. Kleinwertige Waren fänden schnell Abnehmer, so der Sprecher. Gegen den Mann wurde nun ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts auf Diebstahl eingeleitet.
Der Diebstahl in der Hamburger Apotheke wirft ein Schlaglicht auf die immer wiederkehrenden Herausforderungen, denen Apotheken im Umgang mit Dieben gegenüberstehen. Die schnelle Reaktion der Angestellten und das rasche Eingreifen der Bundespolizei zeigen, dass Wachsamkeit und prompte Maßnahmen entscheidend sind, um solche Vorfälle zu verhindern. Es bleibt jedoch die Frage, was jemanden dazu bringt, eine solch geringwertige Ware zu stehlen und welche Umstände diese Tat begünstigt haben. In einem sozialen Kontext betrachtet, mag dieser Diebstahl ein Hinweis auf größere gesellschaftliche Probleme sein, die dringend einer Lösung bedürfen. Es ist wichtig, dass sowohl präventive Maßnahmen als auch soziale Unterstützungsmechanismen gestärkt werden, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern und den Betroffenen zu helfen, ein straffreies Leben zu führen.
Neuer Tarifvertrag: Weniger Arbeitszeit und mehr Urlaub für Apothekenangestellte
Nach langen Verhandlungen haben sich der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der am 1. August 2024 in Kraft tritt. Der Vertrag, der für alle Kammerbezirke außer Sachsen und Nordrhein gilt, bringt signifikante Änderungen für Apothekenangestellte mit sich. Neben einem leichten Gehaltsanstieg wird die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden reduziert und der Urlaubsanspruch von 34 auf 35 Tage erhöht. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten zudem einen zusätzlichen Urlaubstag, was bisher erst nach fünf Jahren der Fall war. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für das Jahr 2024.
Für Apotheken bedeutet dies de facto weniger verfügbare Mitarbeiterstunden. Die Treuhand Hannover hat Empfehlungen ausgearbeitet, wie Apotheken diese Herausforderung meistern und als Chance zur Optimierung der Betriebsorganisation nutzen können. Ein wesentlicher Punkt ist die Klärung der tatsächlichen Reduktion der Arbeitsstunden, da etwa 70 Prozent der Apothekenmitarbeitenden in Teilzeit arbeiten und die Reduzierung somit geringere Auswirkungen hat.
Eine Möglichkeit besteht darin, Vollzeitkräfte weiterhin 40 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen, was jedoch eine Gehaltserhöhung um etwa 2,6 Prozent pro Monat erfordert. Die Treuhand Hannover rät, diese Kostensteigerung im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Apotheke zu prüfen. Alternativ könnte die Apothekenleitung prüfen, ob die Arbeitszeitreduktion auf 39 Stunden tatsächlich Auswirkungen auf die Effizienz und den Betriebsablauf hat oder ob durch eine Überprüfung der Strukturen und Prozesse Optimierungspotenziale genutzt werden können.
Die Anpassung der Öffnungszeiten der Apotheke aufgrund der reduzierten Mitarbeiterstunden ist nicht zwangsläufig notwendig. Vielmehr sollte geprüft werden, ob Aufgaben und Angebote entsprechend angepasst werden können, wobei auch das Kundenverhalten berücksichtigt werden muss.
Die Treuhand Hannover betont, dass die neuen Tarifregelungen eine gute Gelegenheit bieten, bestehende Strukturen zu hinterfragen und Schwachstellen im Betriebsablauf, wie fehlende Standards oder Doppelarbeiten, zu identifizieren und zu beheben. Diese Veränderungen bieten, trotz ihrer begrenzten Größenordnung, Gestaltungsspielräume für eine effizientere Betriebsorganisation. Insgesamt können Apotheken die Neuerungen des Tarifvertrags als Chance nutzen, um eingefahrene Betriebsabläufe zu überdenken und zu optimieren, wodurch sie langfristig möglicherweise sogar von den Veränderungen profitieren könnten.
Der neue Tarifvertrag für Apothekenangestellte ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Die Reduktion der Arbeitszeit und die Erhöhung des Urlaubsanspruchs tragen nicht nur zur Verbesserung der Work-Life-Balance der Angestellten bei, sondern spiegeln auch den gesellschaftlichen Trend wider, Arbeitsbedingungen menschenfreundlicher zu gestalten. Es ist ein positives Signal, dass nach langen Verhandlungen endlich ein Ergebnis erzielt wurde, das sowohl die Bedürfnisse der Angestellten als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken berücksichtigt.
Natürlich stellen die Veränderungen eine Herausforderung für die Apotheken dar. Weniger verfügbare Mitarbeiterstunden erfordern eine Anpassung der Betriebsabläufe. Doch genau hier liegt auch eine Chance: Die Apotheken können diese Gelegenheit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren, ineffiziente Strukturen zu hinterfragen und somit langfristig effizienter zu arbeiten. Die Treuhand Hannover gibt hier wertvolle Hinweise, wie dies gelingen kann.
Kritiker mögen einwenden, dass die Gehaltserhöhung marginal und die Reduktion der Arbeitszeit um nur eine Stunde pro Woche kaum spürbar ist. Doch es sind gerade diese kleinen Schritte, die in ihrer Gesamtheit einen Wandel bewirken können. Wichtig ist, dass die Apothekenleitung diese Neuerungen nicht als Bürde, sondern als Möglichkeit zur Verbesserung versteht. Der Erfolg hängt davon ab, wie flexibel und offen für Veränderungen die Apotheken sind.
Insgesamt ist der neue Tarifvertrag ein Kompromiss, der sowohl den Angestellten als auch den Apotheken gerecht wird. Er bietet einen Rahmen, innerhalb dessen Verbesserungen möglich sind, und setzt ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit der Apothekenmitarbeiter. Nun liegt es an den Apotheken, die sich bietenden Chancen zu nutzen und die Weichen für eine zukunftsfähige Betriebsorganisation zu stellen.
Pharmazieingenieure im Ruhestand: Wie deutsche Apotheken den Fachkräftemangel kompensieren wollen
Mit dem Eintritt der Pharmazieingenieure ins Rentenalter steht das deutsche Apothekensystem vor einer großen Herausforderung: Die Abkehr von einem essenziellen Beruf, der Aufgaben im Kompetenzbereich zwischen Apotheker und Pharmazeutisch-technischen Assistent (PTA) übernahm, droht eine Lücke zu hinterlassen. Diese Situation ist auf die Einstellung der Ausbildung von Pharmazieingenieuren seit 1994 und von Apothekerassistent (Vorexaminierten) aufgrund der Umstellung auf Pharmaziepraktikanten zurückzuführen.
Aktuelle Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit des Problems: Während es im Jahr 2000 noch rund 7810 Pharmazieingenieure und 3300 Apothekerassistenten gab, sind es 2022 nur noch etwa 3770 Pharmazieingenieure und 514 Apothekerassistenten. Diese Berufe machen mittlerweile nur noch einen kleinen Prozentsatz der Apothekenbelegschaft aus. Demgegenüber hat sich die Zahl der PTA zwischen 2000 und 2020 fast verdoppelt und beträgt nun knapp 69.600, was 41 Prozent der Apothekenbeschäftigten ausmacht. Allerdings ist ihre Zahl zuletzt erstmals rückläufig.
Um diese Entwicklung zu kompensieren, plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit dem Apothekenreformgesetz (ApoRG), die Kompetenzen erfahrener PTA zu erweitern. Ein neuer Absatz in der Apothekenbetriebsordnung soll es ermöglichen, dass eine Apotheke auch dann geöffnet bleiben darf, wenn eine PTA ohne Beaufsichtigungspflicht anwesend ist. Die Apothekenleitung bleibt jedoch verantwortlich und muss sicherstellen, dass ein/e Apotheker per Telepharmazie hinzugezogen wird, wenn nötig.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erkennt die Personalengpässe bei PTA an. Thomas Müller, Abteilungsleiter im BMG, betont, dass die Ausbildung von PTA skalierbarer sei als das Pharmaziestudium. Trotzdem gibt es Probleme bei der Attraktivität der PTA-Ausbildung, insbesondere da keine Ausbildungsvergütung existiert. Regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen verschärfen die Situation: In Baden-Württemberg gibt es 20 Schulen für die PTA-Ausbildung, in Hessen nur vier und in Brandenburg lediglich eine.
Viele Verbände und Kritiker fordern Weiterbildungsmöglichkeiten für PTA, doch über deren Finanzierung und Umsetzung herrscht Unklarheit. Während der Gesetzesentwurf eine drei- bis fünfjährige Berufstätigkeit sowie ein Fortbildungszertifikat als ausreichend ansieht, um eine/n PTA als erfahren zu qualifizieren, fordern die Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung (WIV) ein berufsbegleitendes Aufbaustudium. Dies wirft die Frage auf, ob dies noch im Rahmen des PTA-Berufsbildes bleibt oder den Weg zu einem neuen Berufsbild ebnet.
Die Abkehr von Pharmazieingenieuren und Apothekerassistent stellt das deutsche Apothekensystem vor eine ernsthafte Herausforderung. Es ist unbestreitbar, dass der Rückgang dieser Berufe eine Lücke hinterlässt, die es zu füllen gilt. Doch während das Apothekenreformgesetz von Karl Lauterbach einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, bleiben viele Fragen offen.
Die Erweiterung der Kompetenzen erfahrener PTA ist eine pragmatische Lösung, doch ohne eine angemessene Ausbildungsvergütung und klare Weiterbildungsmöglichkeiten droht auch diese Gruppe langfristig zu schrumpfen. Die regionalen Unterschiede in der Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen verschärfen die Problematik zusätzlich und machen deutlich, dass eine bundesweit einheitliche Lösung erforderlich ist.
Ein berufsbegleitendes Aufbaustudium könnte eine vielversprechende Möglichkeit sein, um die Kompetenzen der PTA zu erweitern und deren Attraktivität zu steigern. Doch dies wirft die Frage auf, ob dies noch im Rahmen des bestehenden Berufsbildes möglich ist oder einen neuen Beruf erfordert. Es ist an der Zeit, dass Politik und Berufsverbände gemeinsam Lösungen entwickeln, die nicht nur die aktuellen Engpässe überbrücken, sondern auch langfristig für ein stabiles und kompetentes Apothekensystem sorgen.
Roche beschleunigt Entwicklung von Abnehm-Medikamenten für 2028
Roche treibt die Entwicklung von Abnehm-Medikamenten voran. Der Schweizer Pharmakonzern plant, bereits bis 2028 neue Präparate auf den Markt zu bringen. Vorstandsvorsitzender Thomas Schinecker äußerte sich optimistisch gegenüber der "Financial Times" und betonte, dass die ersten Anti-Fettleibigkeitsmedikamente von Roche schneller als erwartet verfügbar sein könnten. Derzeit dominieren der US-Konzern Eli Lilly und das dänische Unternehmen Novo Nordisk diesen expandierenden Markt.
Im Juli veröffentlichte Roche positive Studiendaten zu einem potenziellen Abnehm-Medikament, CT-996. Dieses Präparat, das zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Fettleibigkeit entwickelt wird, stammt aus dem Portfolio des US-Unternehmens Carmot, das Roche im Dezember 2022 für rund 3 Milliarden US-Dollar übernommen hatte. CT-996 gehört zur neuen Klasse der GLP-1-Medikamente und erzielte in zwei Teilstudien einer laufenden mehrteiligen Phase-I-Studie bedeutsame Ergebnisse. Diese Ergebnisse stießen auf positive Resonanz bei Analysten und Investoren.
Zusätzlich zu CT-996 hat Roche kürzlich Daten zu einem weiteren Fettleibigkeits-Kandidaten, CT-388, veröffentlicht. Schinecker zufolge verfügt Roche über etwa sieben Medikamente aus der Carmot-Übernahme, von denen sich einige noch in frühen Entwicklungsstadien befinden. Die positiven Studiendaten haben dazu beigetragen, dass die Roche-Aktien zuletzt gestiegen sind.
Der Markt für GLP-1-Medikamente ist milliardenschwer und zunehmend umkämpft. Viele Pharmaunternehmen, darunter Pfizer und Boehringer Ingelheim, entwickeln konkurrierende Produkte zu denen von Eli Lilly und Novo Nordisk. Roche plant, durch beschleunigte Forschungs- und Entwicklungsprozesse sowie strategische Übernahmen seine Position in diesem lukrativen Markt zu stärken und eine bedeutende Rolle zu spielen.
Die Ankündigung von Roche, die Entwicklung von Abnehm-Medikamenten zu beschleunigen, markiert einen bedeutenden Schritt im Wettbewerb um den lukrativen Markt für GLP-1-Medikamente. Die positiven Studiendaten zu CT-996 und CT-388 zeigen das Potenzial der neuen Präparate und könnten Roche helfen, sich gegenüber den derzeitigen Marktführern Eli Lilly und Novo Nordisk zu positionieren.
Die Entscheidung, den Markteintritt bis 2028 anzustreben, unterstreicht das Engagement von Roche, schnell auf die wachsende Nachfrage nach wirksamen Behandlungen gegen Fettleibigkeit und Diabetes zu reagieren. Die Übernahme von Carmot für 3 Milliarden US-Dollar scheint eine kluge Investition zu sein, die Roche Zugang zu innovativen Medikamenten und Technologien verschafft.
Angesichts des intensiven Wettbewerbs in diesem milliardenschweren Markt ist es entscheidend, dass Roche weiterhin auf Forschung und Entwicklung setzt, um innovative Lösungen zu bieten. Die Fortschritte bei CT-996 und anderen Medikamenten könnten Roche helfen, eine führende Rolle in diesem Bereich zu übernehmen und gleichzeitig den Druck auf Konkurrenten wie Pfizer und Boehringer Ingelheim zu erhöhen.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob Roche seine ehrgeizigen Ziele erreichen und seine Position in diesem umkämpften Markt festigen kann. Klar ist jedoch, dass die beschleunigte Entwicklung und Einführung neuer Medikamente ein Schritt in die richtige Richtung ist, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden und den Marktanteil zu erhöhen.
Kontroverse bei Olympia: Elf chinesische Schwimmer trotz positiver Dopingtests am Start
Am vergangenen Freitag wurden die Olympischen Spiele in Paris eröffnet, begleitet von einer Kontroverse um elf chinesische Schwimmer, die trotz positiver Dopingtests auf Trimetazidin im Jahr 2021 an den Start gehen dürfen. Trimetazidin ist eine Substanz, die seit 2014 von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verboten ist. Sie wird zur Behandlung von stabiler Angina pectoris eingesetzt und soll die Energie- und Sauerstoffversorgung der Muskelzellen auch bei intensivem Training gewährleisten, was sie für Ausdauer- und Kraftsportler attraktiv macht.
Die chinesischen Schwimmer wurden im Vorfeld der Olympischen Spiele in Tokyo 2021 positiv auf Trimetazidin getestet. Normalerweise hätte dies eine vierjährige Sperre zur Folge gehabt, wie es auch bei der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa der Fall war, die bei den Olympischen Spielen in Peking positiv getestet und für vier Jahre gesperrt wurde. Doch trotz der positiven Tests dürfen die elf chinesischen Athleten in Paris antreten.
Trimetazidin ist als "metabolic Agent" bekannt und wird als Zusatztherapie bei stabiler Angina pectoris verwendet, insbesondere bei Patienten, die auf andere Medikamente nicht ausreichend ansprechen oder diese nicht vertragen. Die Substanz erhöht die Geschwindigkeit des Glucoseabbaus und schützt vor Myokardischämie. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) überprüfte Trimetazidin im Jahr 2012 aufgrund von Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Sicherheit. Es wurde festgestellt, dass der Nutzen bei der Behandlung von Angina pectoris die Risiken überwiegt, obwohl das Medikament auch mit Nebenwirkungen wie Parkinson-Symptomen und Restless-Legs in Verbindung gebracht wird.
Die Entscheidung, den chinesischen Schwimmern trotz ihrer positiven Tests die Teilnahme zu ermöglichen, hat zu heftigen Diskussionen geführt. Während einige argumentieren, dass strikte Regeln und gleiche Behandlung aller Athleten unerlässlich sind, sehen andere die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Umstände.
Die Teilnahme der elf chinesischen Schwimmer an den Olympischen Spielen in Paris trotz positiver Dopingtests wirft ein Schlaglicht auf die inkonsequente Handhabung von Dopingfällen im internationalen Sport. Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn Athleten wie Kamila Walijewa für vier Jahre gesperrt werden, während andere offensichtlich mit milderen Konsequenzen davonkommen? Die Glaubwürdigkeit des Anti-Doping-Systems steht auf dem Spiel, und es bedarf einer klaren und einheitlichen Linie, um Fairness und Chancengleichheit zu gewährleisten. Nur durch strikte Einhaltung der Regeln und transparente Entscheidungen können die Integrität des Sports und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederhergestellt werden.
Toripalimab: EMA empfiehlt neuen Checkpoint-Inhibitor für Nasopharynx- und Ösophaguskarzinome
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat einen weiteren bedeutenden Schritt im Kampf gegen Krebs unternommen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat die Zulassung des Checkpoint-Inhibitors Toripalimab (Loqtorzi™, TMC Pharma) für zwei schwer zu behandelnde Krebsarten empfohlen: Nasopharynxkarzinom und Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre.
Toripalimab wirkt als monoklonaler Antikörper gegen den PD-1 (Programmed Cell Death Protein 1) Rezeptor auf aktivierten T-Zellen. Diese Wirkweise ist nicht neu und ähnelt anderen PD-1-Inhibitoren wie Nivolumab oder Cemiplimab. Der PD-1-Rezeptor interagiert normalerweise mit den Liganden PD-L1 und PD-L2, die von Antigen-präsentierenden Zellen, Tumorzellen und anderen Zellen im Tumormikroumfeld exprimiert werden. Diese Interaktion hemmt die Aktivität der T-Zellen und schützt den Körper vor überschießenden Immunreaktionen.
Im gesunden Körper verhindert der PD-1-Signalweg eine dauerhafte Aktivierung der T-Zellen, um übermäßige Immunantworten zu vermeiden. Die Bindung des PD-1-Rezeptors an seine Liganden führt zur Hemmung der T-Zell-Proliferation und Zytokinausschüttung, was die Immunantwort abschwächt. Der PD-1-Rezeptor fungiert als negativer Regulator der T-Zell-Aktivität. Durch die Hemmung dieses Regulationswegs mittels monoklonaler PD-1-Inhibitoren wie Toripalimab wird die Tumorabwehrreaktion der T-Zellen verstärkt.
Der CHMP empfiehlt die Zulassung von Toripalimab in zwei spezifischen Behandlungsregimen: In Kombination mit Cisplatin und Gemcitabin für die Erstlinienbehandlung erwachsener Patienten mit rezidivierendem, nicht operativ oder strahlentherapeutisch behandelbarem oder metastasiertem Nasopharynxkarzinom sowie in Kombination mit Cisplatin und Paclitaxel für die Erstlinienbehandlung erwachsener Patienten mit inoperablem fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre.
Klinische Studien haben gezeigt, dass Toripalimab in Kombination mit den genannten Chemotherapien zu einem verbesserten progressionsfreien Überleben der Patienten führt. Die häufigsten Nebenwirkungen in Verbindung mit einer platinhaltigen Chemotherapie umfassen Anämie, Leukopenie, Neutropenie, Thrombozytopenie, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Hautausschlag, Müdigkeit, abnorme Leberfunktionstests, Hypothyreose, Verstopfung und Neuropathie.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Toripalimab liegt nun bei der Europäischen Kommission. In der Regel folgt diese dem Votum des EMA-Gremiums, sodass die Zulassung als Formsache gilt und Toripalimab bald für die genannten Indikationen verfügbar sein dürfte.
Die Empfehlung des CHMP zur Zulassung von Toripalimab markiert einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Krebstherapie. Insbesondere Patienten mit Nasopharynx- und Plattenepithelkarzinomen der Speiseröhre, für die es bisher nur begrenzte Behandlungsoptionen gab, könnten von dieser neuen Therapie profitieren.
Toripalimab, ein weiterer Vertreter der PD-1-Inhibitoren, zeigt einmal mehr das Potenzial der Immuntherapie im Kampf gegen Krebs. Die Fähigkeit, das körpereigene Immunsystem zu mobilisieren und gezielt gegen Tumorzellen vorzugehen, bietet Hoffnung für viele Patienten, die sonst nur geringe Überlebenschancen hätten. Die positiven Ergebnisse der klinischen Studien, die ein verbessertes progressionsfreies Überleben der Patienten belegen, sind vielversprechend.
Dennoch sollten die möglichen Nebenwirkungen nicht außer Acht gelassen werden. Anämie, Leukopenie und andere schwerwiegende Nebenwirkungen erfordern eine sorgfältige Überwachung und ein gut durchdachtes Management. Es bleibt zu hoffen, dass die Zulassung von Toripalimab durch die Europäische Kommission ohne Verzögerung erfolgt und somit schnellstmöglich eine neue Behandlungsoption zur Verfügung steht.
Insgesamt ist die Empfehlung des CHMP ein ermutigendes Zeichen dafür, dass die Forschung und Entwicklung im Bereich der Onkologie weiter voranschreitet und neue, effektive Therapien hervorgebracht werden. Die fortlaufende Unterstützung und Investition in die Krebsforschung sind entscheidend, um den Patienten die bestmöglichen Chancen auf Heilung oder zumindest ein längeres und besseres Leben zu ermöglichen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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