• 23.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, Verantwortung und Innovation

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, Verantwortung und Innovation

 

Gesetzesänderungen, betriebliche Altersversorgung und moderne Therapien gestalten die deutsche Apothekenwelt neu

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Reform, die Apotheken erlaubt, ohne anwesenden Apotheker zu operieren – doch wer haftet? Pflegeleistungen im häuslichen Bereich werden nicht bei Berufsunfähigkeit berücksichtigt, während die betriebliche Altersversorgung entscheidend bei der Arbeitgeberwahl ist. Galenica stärkt seine Partnerschaft mit Redcare und PTAs wollen mehr Verantwortung, lehnen jedoch Apotheken ohne approbierte Apotheker ab. Ein Crowdstrike-Update verursachte weltweite Ausfälle. Trotz neuer Regelungen zur Cannabisverordnung bleibt die Angst vor Regressen bestehen. Proteste gegen die Apothekenreform werden unterstützt, während Weleda eine Apothekenoffensive startet. Apothekenverbände mobilisieren zu Großdemonstrationen, da die Schließungswelle anhält. Pharmatechnik erweitert seine Geschäftsführung und Innovationen wie ein neues Hydrogel-Implantat und eine kortisonfreie Therapieoption für atopische Dermatitis bieten neue Hoffnung.

 

Apotheken-Reformgesetz: Betrieb ohne Apotheker vor Ort geplant – Wer haftet?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen neuen Vorschlag zur Unterstützung der Apothekenlandschaft in Deutschland eingebracht. Der Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes sieht vor, dass Apotheken auch dann geöffnet bleiben dürfen, wenn nur eine erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) ohne die Aufsichtspflicht eines approbierten Apothekers vor Ort ist. Diese Regelung soll dem Apothekensterben Einhalt gebieten.

Der Entwurf enthält eine zusätzliche Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (§ 3 ApBetrO), die es erlaubt, Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen ohne die physische Anwesenheit eines Apothekers zu betreiben. Stattdessen könnte eine PTA oder ein Pharmazieingenieur die Aufsicht übernehmen, solange ein approbierter Apotheker per Telepharmazie zur Beratung zur Verfügung steht und der Apothekenleiter mindestens acht Stunden pro Woche vor Ort ist.

Die Änderungen betreffen auch die Abgabe von Betäubungsmitteln, die in dringenden Fällen durch PTAs erfolgen könnte, sofern ein Apotheker nicht anwesend ist. Die Apothekenleitung bleibt jedoch weiterhin haftbar für alle betrieblichen Abläufe und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, selbst wenn diese durch das Apothekenpersonal verursacht werden.

Dieser Plan hat bei der Apothekengemeinschaft und der ABDA für erhebliche Besorgnis gesorgt. Kritiker befürchten, dass die Qualität der pharmazeutischen Versorgung leiden könnte, wenn Apotheken ohne die ständige Präsenz eines approbierten Apothekers betrieben werden.

Die vorgeschlagene Änderung des Apotheken-Reformgesetzes mag auf den ersten Blick eine pragmatische Lösung für das zunehmende Apothekensterben darstellen. Doch bei genauerer Betrachtung wirft sie erhebliche Fragen zur Patientensicherheit und zur Qualität der pharmazeutischen Versorgung auf.

PTAs sind zweifellos qualifizierte Fachkräfte, doch die Leitung einer Apotheke ohne die ständige Anwesenheit eines approbierten Apothekers könnte sie vor Herausforderungen stellen, für die sie nicht ausreichend ausgebildet sind. Die Verantwortung und die Komplexität der Aufgaben eines Apothekers gehen weit über die Routineaufgaben hinaus, die eine PTA gewohnt ist.

Zwar bleibt die Haftung weiterhin bei den Apothekenleitern, doch die praktische Umsetzung der Telepharmazie und die Gewährleistung einer lückenlosen Überwachung und Beratung sind fragwürdig. Zudem könnten solche Regelungen langfristig das Vertrauen der Patienten in die Qualität der Apotheken schwächen.

Lauterbachs Vorschlag zielt darauf ab, die Apothekenlandschaft zu stabilisieren, doch sollte dies nicht auf Kosten der Patientensicherheit geschehen. Es wäre ratsam, alternative Lösungen zu suchen, die die Apotheker vor Ort stärker unterstützen, ohne die hohe Qualität und die Sicherheit der pharmazeutischen Versorgung zu gefährden. Ein nachhaltiger Ansatz sollte sowohl die wirtschaftlichen als auch die gesundheitlichen Aspekte gleichermaßen berücksichtigen.

 

Pflegeleistungen im häuslichen Bereich zählen nicht als Beruf für Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 31. Januar 2024 entschieden, dass Pflegeleistungen im häuslichen Bereich, die von Versicherten nicht erwerbsmäßig für Angehörige erbracht werden, bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit keine Rolle spielen. Diese Entscheidung fiel im Fall einer Klägerin, die aufgrund orthopädischer und psychischer Beeinträchtigungen berufsunfähig geworden war.

Die Klägerin hatte bei einem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und zunächst eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens stellte der Versicherer die Zahlungen jedoch ein. Als Begründung führte die Versicherung an, dass die Klägerin hauptsächlich mit der häuslichen Pflege ihrer Schlaganfall-erkrankten Schwiegermutter beschäftigt sei. Da sie dafür Pflegegeld erhalte und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, betrachtete die Versicherung diese Tätigkeit als ihren aktuellen Beruf.

Das Oberlandesgericht Nürnberg wies diese Argumentation zurück. Es stellte klar, dass Pflegeleistungen durch Angehörige selbst dann keine erwerbsmäßige Tätigkeit darstellen, wenn der Pflegende Pflegegeld erhält. In solchen Fällen handele es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die aus persönlichen Gründen und nicht zur Sicherung eines dauerhaften Lebensunterhalts erbracht werde. Die Richter betonten, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht erwarten würde, dass ehrenamtliche Tätigkeiten im privaten Bereich als versicherter Beruf gelten.

Die Klage der Versicherten war dennoch nicht erfolgreich, da sie neben der Pflege ihrer Schwiegermutter auch einer Erwerbstätigkeit nachging, auf die sie von ihrem Versicherer verwiesen werden konnte. Somit wurde die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der klaren Abgrenzung zwischen erwerbsmäßigen und ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt Versicherungsnehmern eine klare Orientierung darüber, welche Tätigkeiten als versicherter Beruf anerkannt werden können.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg ist ein wichtiger Schritt zur Klarstellung der Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung. In einer alternden Gesellschaft, in der immer mehr Menschen Angehörige pflegen, ist es entscheidend, dass diese Tätigkeiten korrekt eingeordnet werden. Die Entscheidung, häusliche Pflegeleistungen nicht als erwerbsmäßige Tätigkeit zu werten, schützt Versicherte davor, durch die Pflege von Angehörigen ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente zu verlieren.

Jedoch wirft das Urteil auch Fragen auf. Es verdeutlicht die Herausforderungen, die pflegende Angehörige täglich bewältigen müssen. Die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und beruflicher Arbeit mag juristisch klar sein, doch für viele Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, ist diese Trennung im Alltag kaum spürbar. Pflege ist oft eine Vollzeitaufgabe, die physisch und psychisch belastend ist und durchaus als Arbeit betrachtet werden kann, auch wenn sie nicht in herkömmlicher Weise entlohnt wird.

Versicherungen und Gesetzgeber sollten daher prüfen, ob und wie diese Pflegeleistungen besser anerkannt und unterstützt werden können. Eine Möglichkeit wäre, Pflegeleistungen zumindest teilweise als versicherte Tätigkeiten anzuerkennen, wenn sie in einem Umfang erbracht werden, der einer Erwerbstätigkeit nahekommt. Dies würde den besonderen Belastungen gerecht werden, denen pflegende Angehörige ausgesetzt sind, und ihnen eine größere finanzielle Sicherheit bieten.

Insgesamt zeigt das Urteil die Notwendigkeit, die Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung weiter zu präzisieren und an die Lebensrealitäten anzupassen. Pflegende Angehörige verdienen Anerkennung und Unterstützung, nicht nur in Form von Pflegegeld und Rentenversicherungsbeiträgen, sondern auch durch eine angemessene Berücksichtigung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Betriebliche Altersversorgung entscheidend bei Arbeitgeberwahl

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers und der Mitarbeiterbindung. Dies geht aus der aktuellen Studie „Global Benefits Attitudes 2024“ von Willis Towers Watson (WTW) hervor. Fast ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland gibt an, dass die bAV ein wesentlicher Faktor bei der Wahl ihres aktuellen Arbeitgebers war. Darüber hinaus sehen knapp die Hälfte der Befragten die bAV als entscheidenden Grund, ihrem jetzigen Arbeitgeber treu zu bleiben.

Die Studie, die unter 45.000 Befragten in 29 Ländern durchgeführt wurde, beleuchtet die Einstellungen von Arbeitnehmern zu den Themen Wohlbefinden und Altersvorsorge. In Deutschland nahmen 2.000 Arbeitnehmende im Zeitraum von Januar bis Februar 2024 teil. Die Teilnehmer der Studie repräsentieren ein breites Spektrum der deutschen Arbeitnehmerschaft in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen und Branchenzugehörigkeit. Um die Ergebnisse repräsentativ zu gestalten, wurden sie an die tatsächliche statistische Verteilung in Deutschland angepasst.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die abnehmende Wechselbereitschaft der Arbeitnehmenden in Deutschland. Während vor zwei Jahren noch 47 Prozent der Beschäftigten auf der Suche nach einem neuen Job oder offen für neue Angebote waren, liegt dieser Wert heute bei 38 Prozent. Dennoch bleiben Gehalt, Jobsicherheit und Benefits entscheidende Faktoren bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

Besonders Zusatzleistungen wie die bAV sind von großer Bedeutung. 32 Prozent der Befragten würden den Job wegen eines besseren Angebots an Zusatzleistungen wechseln, sofern sie eine ähnliche Tätigkeit ausüben könnten und keine Gehaltseinbußen hinnehmen müssten. Zudem haben sich 49 Prozent der Beschäftigten aufgrund der angebotenen Benefits für ihren aktuellen Arbeitgeber entschieden.

Trotz der Bedeutung von Zusatzleistungen gibt es bei der Zufriedenheit der Beschäftigten mit diesen Leistungen noch Nachholbedarf. Zwar entsprechen die angebotenen Leistungen bei 59 Prozent der Befragten den Bedürfnissen, doch nur knapp ein Viertel würde ihren Arbeitgeber aufgrund dieser Leistungen weiterempfehlen. Eine größere Auswahl an Leistungen könnte die Zufriedenheit steigern, wie die Studienautoren betonen.

Die bAV steht dabei im Zentrum der Zusatzleistungen. 31 Prozent der Befragten sehen die Betriebsrente als wichtigen Grund für die Wahl ihres aktuellen Arbeitgebers, und 47 Prozent betrachten sie als Grund, beim Arbeitgeber zu bleiben.

Gleichzeitig wächst die Sorge um den Ruhestand. Die Zahl der unter 50-Jährigen, die davon ausgehen, dass sie mit 70 Jahren oder älter noch arbeiten müssen, ist innerhalb von zwei Jahren von elf auf 20 Prozent gestiegen. Zudem meinen 75 Prozent der Befragten, dass sie mehr für ihre Rente sparen müssten, als sie es derzeit tun. Frauen und Geringverdienende sind hierbei besorgter über ihre finanzielle Situation im Rentenalter als Männer und Besserverdienende.

Dr. Johannes Heiniz, Senior Director Retirement bei WTW, betont die Notwendigkeit, dass Unternehmen einen Beitrag zur finanziellen Bildung leisten und ihre Mitarbeitenden über Altersvorsorgemöglichkeiten aufklären sollten. Zudem sei es wichtig, die Arbeitnehmenden auch finanziell bei der Altersvorsorge zu unterstützen.

Die aktuelle Studie von Willis Towers Watson zeigt einmal mehr, wie entscheidend die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer in Deutschland ist. In einer Zeit, in der die finanzielle Absicherung im Alter immer wichtiger wird, spielt die bAV eine zentrale Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers und bei der Mitarbeiterbindung. Für Unternehmen bietet dies eine klare Handlungsanweisung: Wer talentierte Mitarbeiter gewinnen und langfristig halten möchte, sollte attraktive und flexible bAV-Modelle anbieten.

Die abnehmende Wechselbereitschaft der Arbeitnehmenden zeigt, dass gute Zusatzleistungen einen positiven Effekt auf die Mitarbeiterbindung haben. Doch trotz der Bedeutung von Benefits wie der bAV besteht bei der Zufriedenheit mit den angebotenen Leistungen noch Luft nach oben. Unternehmen müssen verstehen, dass eine größere Auswahl an Zusatzleistungen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erheblich steigern kann.

Besorgniserregend ist der sprunghafte Anstieg der unter 50-Jährigen, die davon ausgehen, dass sie bis ins hohe Alter arbeiten müssen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht nur über die bAV, sondern auch über allgemeine Finanzbildung und Vorsorgemöglichkeiten aufklären. Nur so können sie dazu beitragen, die Sorgen ihrer Mitarbeitenden über die finanzielle Zukunft zu lindern.

Insgesamt zeigt die Studie, dass die bAV nicht nur ein Benefit unter vielen ist, sondern ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers. Unternehmen, die dies erkennen und entsprechend handeln, werden im Wettbewerb um die besten Talente die Nase vorn haben.

 

Galenica erhöht Redcare-Beteiligung auf 10 Prozent: Strategische Stärkung der Partnerschaft

Der schweizerische Großhändler und Kettenbetreiber Galenica hat seinen Anteil an Redcare auf 10 Prozent erhöht. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es Galenica, künftig von steuerfreien Dividendenerträgen und Kapitalgewinnen zu profitieren. Ursprünglich hatte Galenica im Mai 2023 einen Anteil von 7,9 Prozent an Redcare erhalten, nachdem sie ihren Rx-Versender Mediservice in das Unternehmen eingebracht hatte.

Die Aufstockung der Beteiligung unterstreicht die positive Entwicklung der Partnerschaft mit dem Mutterkonzern von Shop Apotheke, seit ihrer Gründung. Galenica plant, die Beteiligung an Redcare Pharmacy langfristig zu halten, und glaubt an die erfolgreiche Weiterentwicklung der führenden Online-Apotheke in Europa. Eine weitere Erhöhung der Beteiligung sei jedoch nicht geplant.

Galenica ist der führende Großhändler und Kettenbetreiber in der Schweiz. Das Unternehmen, das aus einer Genossenschaft hervorgegangen ist, hatte zeitweise auch die Beteiligung von Walgreens Boots Alliance (WBA).

Galenicas Entscheidung, die Beteiligung an Redcare zu erhöhen, zeigt das Vertrauen in die digitale Transformation des Gesundheitswesens. Die langfristige Perspektive spricht für ein strategisches Investment in den wachsenden Markt der Online-Apotheken, während der Verzicht auf eine weitere Aufstockung signalisiert, dass Galenica eine stabile und nachhaltige Partnerschaft anstrebt.

 

PTA wollen mehr Verantwortung, aber keine Apotheken ohne Approbierte

In einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands PTA (BVpta) zeigt sich, dass die Mehrheit der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig lehnen sie die geplanten Apotheken ohne approbierte Apotheker ab. An der im Juni durchgeführten Umfrage nahmen 1645 Apothekenmitarbeiter teil, davon 1584 PTA.

Die Ergebnisse sind eindeutig: Etwa sieben von zehn PTA sprechen sich für mehr Eigenverantwortung in ihrer Arbeit aus. Die Vorsitzende des BVpta, Anja Zierath, betont, dass das Arbeiten "unter Aufsicht" als veraltetes Konzept angesehen wird und nicht mehr der modernen Arbeitsrealität der PTA entspricht. „Arbeiten 'unter Aufsicht' spiegelt mehr denn je eine anachronistische Vorstellung unserer Arbeit wider“, so Zierath.

Gleichzeitig lehnen dieselben PTA das Konzept der "Apotheke light" ab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, Apotheken auch ohne die Anwesenheit eines approbierten Apothekers zu betreiben. Doch dieses Vorhaben stößt bei sieben von zehn Befragten auf Widerstand. Zierath stellt klar: „Auch wenn wir die Filialleitung in einer sogenannten Apotheke light ablehnen, wünschen wir uns trotzdem mehr Eigenverantwortung. Eine Apotheke ohne Betäubungsmittel, ohne Rezeptur und ohne pharmazeutische Dienstleistungen ist keine Apotheke mehr.“

Eine temporäre Vertretung durch PTA wird jedoch von vielen als sinnvoll erachtet. Zierath erklärt, dass PTA in der Lage sind, Beratungen durchzuführen, Rezepturen herzustellen und auch stundenweise Vertretungen zu übernehmen. Dies sei eine Forderung, die der BVpta seit Jahren erhebt und die eine echte Reform darstellen würde.

Dennoch sind nur 45 Prozent der PTA bereit, eine Apothekenleitung zu übernehmen. Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung ist die unzureichende Vorbereitung auf Führungspositionen, was von sieben von zehn Befragten bemängelt wird. Rund 60 Prozent der PTA wären jedoch bereit, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren. Fast alle PTA, die grundsätzlich bereit wären, eine Filialleitung zu übernehmen, fordern eine Gehaltsanpassung. „Auch der Minister muss irgendwann zur Kenntnis nehmen, dass jahrzehntelanges Sparen auf Kosten der Apothekenmitarbeiter

an seine Grenzen stößt“, so Zierath. PTA seien nicht bereit, für die Sparpolitik den Kopf hinzuhalten. „Das Apothekenreformgesetz verdient diesen Namen nicht, das ist keine Reform.“

Insgesamt zeigt die Umfrage, dass die PTA bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich weiterzubilden, jedoch klare Bedingungen an die Umsetzung dieser Veränderungen knüpfen. Das geplante Apothekenreformgesetz wird von vielen nicht als echte Reform anerkannt, da es die zentralen Anliegen der PTA nicht ausreichend berücksichtigt.

Die jüngsten Umfrageergebnisse des BVpta zeichnen ein klares Bild: Die PTA wollen mehr Verantwortung in ihrer Arbeit übernehmen, aber nicht zu jedem Preis. Die Idee der "Apotheke light", in der erfahrene PTA ohne die Aufsicht eines approbierten Apothekers arbeiten sollen, wird deutlich abgelehnt. Diese Ablehnung ist verständlich und begründet. Eine Apotheke ohne die wesentlichen pharmazeutischen Dienstleistungen und ohne Betäubungsmittel ist keine vollwertige Apotheke. Hier wird versucht, eine billige Lösung für ein komplexes Problem zu finden, und das auf dem Rücken der PTA.

Es ist bemerkenswert, dass viele PTA bereit wären, eine Filialleitung zu übernehmen, sofern sie dafür angemessen vorbereitet und entlohnt werden. Dies zeigt, dass es nicht an der Bereitschaft fehlt, sondern an den Rahmenbedingungen. Die PTA fordern zu Recht eine angemessene Weiterbildung und eine entsprechende Gehaltsanpassung. Jahrzehntelanges Sparen auf Kosten der Apothekenmitarbeiter hat seine Grenzen erreicht, und es ist an der Zeit, dies zu ändern.

Die Politik muss erkennen, dass echte Reformen notwendig sind, um die Apothekenlandschaft zukunftsfähig zu gestalten. Dabei dürfen die Interessen und Bedürfnisse der PTA nicht ignoriert werden. Verantwortung zu übernehmen ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch mit den notwendigen Kompetenzen und der entsprechenden Anerkennung einhergeht. Alles andere wäre ein Schritt zurück statt nach vorne.

 

Crowdstrike-Update verursacht weltweite Ausfälle: Kein Schadenersatz über CGM

Ein Softwareproblem des IT-Sicherheitsanbieters Crowdstrike hat am vergangenen Freitag zu weitreichenden Störungen in verschiedenen Branchen geführt. Operationen mussten abgesagt, Ambulanzen geschlossen und Apotheken vorübergehend stillgelegt werden. Auch an Flughäfen und in Banken kam es zu massiven Problemen. Ursache war ein nicht mit Microsoft kompatibles Update von Crowdstrike, das weltweit für Ausfälle sorgte. Der Softwareanbieter CompuGroup Medical (CGM) verweist betroffene Apotheken bezüglich Schadenersatzansprüchen an das texanische Unternehmen Crowdstrike.

Crowdstrike, bekannt als einer der führenden IT-Sicherheitsfirmen, geriet durch das fehlerhafte Update in die Kritik. Viele CGM-Kunden, deren Rechner den „Blue Screen of Death“ anzeigten und nicht mehr hochfuhren, waren betroffen. Nicht nur direkte Crowdstrike-Kunden, sondern auch Nutzer des Microsoft-Service 365 litten unter den Folgen. Das fehlerhafte Update, das weltweit tausende Rechner zum Absturz brachte, wirft Fragen zur Qualitätssicherung auf.

CGM gab bekannt, dass auch zahlreiche Kunden von CGM Lauer betroffen waren. „Wir haben die betroffenen Apotheken am Freitagmittag schnellstmöglich über einen Workaround informiert, mit dem Server und Clients wieder lauffähig gemacht werden konnten“, erklärte das Unternehmen. Doch die vollständige Problemlösung steht noch aus. Ein kleiner Teil der Apotheken konnte auch über das Wochenende nicht erreicht werden. CGM betont, dass die Kundinnen und Kunden in der Regel über eigene Cybersecurity-Programme verfügen und Crowdstrike als zusätzliches Sicherheitstool installiert wurde. Fehler in der Einspielung der Updates seitens CGM wurden ausgeschlossen.

Ob Crowdstrike für die entstandenen Schäden aufkommen wird, ist noch unklar. Angesichts der Vielzahl international Betroffener erscheint dies jedoch unwahrscheinlich. Der Vorfall offenbart die Verwundbarkeit von IT-Infrastrukturen und betont die Notwendigkeit sorgfältiger Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Der Vorfall mit Crowdstrike zeigt deutlich die Abhängigkeit moderner Infrastrukturen von fehlerfreien IT-Sicherheitslösungen. Ein einziges Update hat weltweit Systeme lahmgelegt und sensible Bereiche wie Krankenhäuser und Apotheken betroffen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit robuster Qualitätssicherungsprozesse und einer umfassenden Risikobewertung bei der Implementierung neuer Software. Die Verantwortlichkeiten und potenziellen Schadenersatzansprüche bleiben unklar, was das Vertrauen in die IT-Sicherheitsbranche weiter belastet. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Anbieter wie Crowdstrike ihre Prozesse überdenken und verbessern, um solche weitreichenden Ausfälle in Zukunft zu vermeiden.

 

Cannabisverordnungen: Angst vor Regressen trotz neuer Regelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Allgemeinmediziner in die Liste der Fachgruppen aufgenommen, die medizinisches Cannabis ohne Genehmigungspflicht verordnen können. Damit entfällt theoretisch die Notwendigkeit, einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Dr. Christiane Neubaur, Vorsitzende des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), begrüßt diese Entscheidung auf den ersten Blick als positiv. Doch die Angst der Ärzt vor Regressforderungen in horrenden Summen bleibt bestehen, was sich negativ auf die Verordnungen auswirkt. "Am Ende ist wieder der Patient der Leidtragende", warnt Neubaur.

Die Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zur entfallenden Genehmigungspflicht bei Cannabisverordnungen berücksichtigt nun auch Allgemeinmediziner. Neubaur betont, dass die Einbeziehung der Hausärzte grundsätzlich positiv sei. Dennoch bleibt die Sorge vor Regressforderungen, die Jahre später mit hohen Beträgen eintreffen können. Diese können bis zu 25.000 Euro und mehr betragen, was die Ärzte dazu veranlasst, weiterhin aufwändige Anträge zu stellen, um sich abzusichern.

Neubaur kritisiert, dass die Bürokratie rund um die Antragsstellung sehr aufwendig und schlecht vergütet sei. Viele Ärzte äußern sich skeptisch und zurückhaltend gegenüber Cannabisverordnungen, was die Versorgung der Patienten beeinträchtigt. Die Therapiehoheit der Ärzte müsse respektiert werden, doch die Unsicherheiten durch die Krankenkassen führen zu Verunsicherungen. Ärzte, die bereits Regressforderungen erlebt haben, sind besonders vorsichtig und zögern, ohne Antrag Cannabis zu verordnen.

Diese Problematik betrifft letztlich die Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Neubaur hatte gehofft, dass mit der Änderung der Genehmigungspflicht das Ausweichen auf Telemediziner, die Cannabis auf Privatrezepten verschreiben, ein Ende finden würde. Diese Onlineverordnungen müssen von den Patienten selbst bezahlt werden, was für viele unerschwinglich ist. Dies treibt Patienten möglicherweise in den Schwarzmarkt oder veranlasst sie, selbst anzubauen, was ohne medizinische Begleitung bedenklich ist. Neubaur betont, dass medizinisches Cannabis in die ärztlich begleitete Therapie gehört und nicht zur Selbstmedikation verwendet werden sollte.

Auch in den Apotheken ergeben sich Herausforderungen, insbesondere durch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Medizinisches Cannabis ist in der Regel ein individuelles Rezepturarzneimittel. Fertigarzneimittel wie Sativex dürfen nicht einfach ausgetauscht werden. Apotheken müssen prüfen, welcher Hersteller der günstigste ist und ob dieser liefern kann. Aufgrund der Lieferengpässe und vieler Privatrezepte müssen Apotheken auf andere Cannabisprodukte ausweichen, was nur mit einer neuen Verordnung möglich ist.

Abschließend fordert Neubaur, dass zur Lösung des Problems der wegfallenden Genehmigungspflicht eine Art Regress-Friedenspflicht eingeführt werden sollte, um die Angst der Ärzte vor hohen Regressforderungen zu mildern und die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Die Entscheidung des G-BA, Allgemeinmediziner in die Liste der Fachgruppen aufzunehmen, die medizinisches Cannabis ohne Genehmigungspflicht verordnen können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auf den ersten Blick erscheint diese Regelung als Erleichterung für Patienten und Ärzte. Doch die tief verwurzelte Angst vor Regressforderungen bleibt bestehen und untergräbt die positiven Effekte dieser Änderung. Es ist verständlich, dass Ärzte, die bereits schmerzhafte Erfahrungen mit Regressen gemacht haben, skeptisch sind und weiterhin Anträge stellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Bürokratie belastet nicht nur die Ärzte, sondern verzögert auch die notwendige Behandlung der Patienten.

Es ist an der Zeit, dass die Politik eine Regress-Friedenspflicht einführt, um die Ärzte vor horrenden Rückforderungen zu schützen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Änderung der Genehmigungspflicht tatsächlich zu einer verbesserten Versorgung der Patienten führt. Die Therapiehoheit der Ärzte muss respektiert und die Unsicherheit durch die Krankenkassen beseitigt werden. Zudem ist es entscheidend, dass die Apotheken in der Lage sind, die erforderlichen Cannabisprodukte ohne zusätzliche bürokratische Hürden bereitzustellen.

Die Gesundheit der Patienten sollte stets an erster Stelle stehen. Es darf nicht sein, dass bürokratische Hürden und finanzielle Ängste die medizinische Versorgung behindern. Eine klare und faire Regelung ist notwendig, um die Chancen, die die neue Richtlinie bietet, vollständig zu nutzen. Nur so können wir sicherstellen, dass medizinisches Cannabis dort ankommt, wo es gebraucht wird – bei den Patienten.

 

Hessen unterstützt Proteste gegen Apothekenreform in Erfurt und Dresden

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat angekündigt, die für den 28. August geplanten Protestkundgebungen gegen die umstrittene Apothekenreform in Erfurt und Dresden zu unterstützen. Diese Proteste werden von den Apothekerverbänden in Sachsen und Thüringen organisiert und sollen ein starkes Zeichen gegen die geplanten Änderungen setzen, die die wohnortnahe Arzneimittelversorgung gefährden könnten.

Um die Teilnahme der hessischen Apothekerschaft zu erleichtern, stellt der HAV kostenlose Shuttlebusse bereit, die in Frankfurt, Gießen, Marburg, Fulda und Kassel abfahren. Die Abfahrtszeiten der Busse sind wie folgt: Frankfurt um 11 Uhr, Gießen und Marburg um 11.30 Uhr, Fulda um 12 Uhr und Kassel um 12.30 Uhr. Die Rückfahrt erfolgt direkt nach Ende der Kundgebung zwischen 17.30 und 18.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung beim HAV ist zwingend erforderlich.

Der HAV betont, dass es am 28. August keine Apothekenschließungen in Hessen geben wird. Dies steht im Gegensatz zu den Protestaktionen am 27. und 28. Juni, bei denen zahlreiche Apotheken geschlossen blieben und viele Teams zur Kundgebung nach Frankfurt reisten. Etwa 90 Prozent der hessischen Apotheken beteiligten sich damals an der Aktion.

„Es geht darum, die bewährte wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken zu bewahren und zu stärken oder ob wir dem vom Bundesgesundheitsministerium angestrebten radikalen Systemwechsel zu Lasten der Patientensicherheit zustimmen“, erklärte HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth.

Die Petition des HAV gegen das geplante Apothekenreformgesetz hat seit Anfang Juli rund 75.000 Unterschriften gesammelt. In einer Sitzung des Hessischen Landtags vor der Sommerpause sprachen sich alle Fraktionen für die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken aus. Die Bundesregierung hat die umstrittene Gesetzesvorlage nicht wie geplant am 17. Juli verabschiedet, sondern plant einen erneuten Anlauf am 21. August.

Seyfarth betont die Notwendigkeit eines Dialogs auf Augenhöhe mit den verantwortlichen Politikern, um eine Apothekenreform zu erreichen, die sowohl die wohnortnahe Versorgung als auch die Patientensicherheit gewährleistet. „Protestkundgebungen und Maßnahmen wie unsere Petition sind von großer Bedeutung, um parteiübergreifend den Rückhalt für eine Stärkung der vorhandenen Strukturen zu sichern“, sagte Seyfarth. Der HAV ruft zur weiteren Teilnahme an der Petition auf und betont, dass der Kampf für die sichere Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken erst endet, wenn dieses Ziel erreicht ist.

Die Mobilisierung der hessischen Apothekerschaft zur Unterstützung der Protestkundgebungen in Erfurt und Dresden unterstreicht die Dringlichkeit und den Ernst der Lage, in der sich die Apothekenbranche derzeit befindet. Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums droht, die bewährte und notwendige wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch qualifizierte Apotheker zu untergraben. Dies könnte weitreichende negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben.

Holger Seyfarth und der HAV zeigen mit ihrer entschlossenen Haltung, dass sie bereit sind, für die Interessen der Apotheken und ihrer Patienten zu kämpfen. Die breite Unterstützung der Petition sowie die Beteiligung an den Demonstrationen sind wichtige Signale an die Politik, dass die geplante Reform in ihrer derzeitigen Form nicht akzeptabel ist. Es ist zu hoffen, dass der Dialog mit den Verantwortlichen zu einer Lösung führt, die die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig sichert.

 

Weleda: Tina Müller startet Apothekenoffensive

Tina Müller, die ehemalige CEO von Douglas, plant eine umfassende Neuausrichtung des Pharmasegments bei Weleda. Ziel ist es, den Arzneimittelbereich zu stärken und die Zusammenarbeit mit Apotheken zu intensivieren. Durch eine geplante digitale Kampagne und neue Indikationsschwerpunkte soll die Präsenz in Apotheken ausgebaut werden. „Wir geben dem Pharmabereich eine neue Bedeutung und holen ihn aus der Nische“, so Müller. Derzeit erzielt Weleda den Großteil seines Umsatzes mit Naturkosmetik, die in Apotheken und im Einzelhandel verkauft wird. Der Arzneimittelbereich macht rund 20 Prozent des Umsatzes aus. Kürzlich wurde der Fokus im Konzern neu gesetzt und zwei Geschäftseinheiten wurden gebildet, um Müllers Ziel, das Wachstum des Pharmabereichs, zu unterstützen.

Das Sortiment an anthroposophischen Arzneimitteln soll nicht weiter reduziert werden. Derzeit umfasst es rund 800 Präparate, während es 2012 noch etwa 2000 Produkte waren. Müller betont die Modernität der anthroposophischen Medizin und wünscht sich eine intensivere Zusammenarbeit mit Apotheken.

Um dies zu erreichen, wurden Investitionen in Personal getätigt. Seit Juli ist Dr. Mónica Mennet-von Eiff neue Geschäftsleiterin, Bettina Fuchs verantwortet seit Juni das Marketing und Anika Franke leitet seit Januar den Vertriebskanal Apotheke. Ein neues Innovationsteam für den Pharmabereich wurde ebenfalls zusammengestellt.

Der Außendienst wurde mit 15 Angestellten neu aufgestellt, die Apotheken und Arztpraxen besuchen. Durch das neue Überweisergeschäft sollen Arzneimittel leichter und für mehr Apotheken zugänglich gemacht werden. Derzeit arbeiten rund 3000 Partnerapotheken mit Weleda zusammen. Müllers Ziel ist es, mehr Apotheken durch Schulungsangebote und Beratungen zu erreichen. „Wir haben ein attraktives Konditionenmodell und die Apotheke ist handlungsfähiger im Vergleich zu anderen Märkten“, erklärt Müller.

Zusätzlich investiert Müller in neue klinische Studien und Marketingmaßnahmen. Für das Verdauungspräparat Amara-Tropfen ist eine Digitalkampagne geplant. Es gibt auch neues Handverkaufsmaterial. Weleda setzt im OTC-Bereich auf Verdauung, Augen, Erkältungen, Schmerz sowie Stress und Schlaf.

Ein weiterer Wachstumshebel ist die „Premiumisierung“. Eine Premium-Gesichtspflege für Apotheken und Parfümerien soll eingeführt werden, die exklusiv in Apotheken erhältlich ist. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Zukunftsstrategie. Seit Frühjahr gibt es einen eigenen Webshop. Müller sieht den Online-Handel als Chance, nicht als Bedrohung.

Müller ist seit Oktober bei Weleda. Die Entscheidung, zu Weleda zu wechseln, traf sie in ihrem Garten. Auf dem 20 Hektar großen Areal bei Schwäbisch-Gmünd werden Rohstoffe für die Arzneimittel angebaut und direkt verarbeitet. Rund 30 Angestellte kümmern sich um den Heilpflanzenanbau, und gelegentlich helfen auch Mitarbeiter aus anderen Abteilungen bei der Ernte.

Tina Müller bringt frischen Wind in Weledas Pharmasegment. Ihre strategischen Maßnahmen und Investitionen zeigen klare Ziele: Stärkung des Arzneimittelbereichs und Ausbau der Zusammenarbeit mit Apotheken. Mit einem starken Fokus auf Innovation und Digitalisierung könnte dies Weleda helfen, sich im wettbewerbsintensiven Gesundheitsmarkt neu zu positionieren und langfristig erfolgreich zu sein.

 

Apothekenverbände mobilisieren: Großdemonstrationen in Dresden und Erfurt gegen geplantes Reformgesetz

Am 28. August sind in Dresden und Erfurt Protestkundgebungen gegen das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) angesetzt. Diese Demonstrationen, organisiert von den Apothekenverbänden der beiden Bundesländer, dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) und dem Thüringer Apothekerverband (ThAV), sollen ein starkes Zeichen setzen. Eine Woche nach dem geplanten Kabinettsbeschluss und kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1. September werden Apotheken ihre Türen schließen, um gemeinsam gegen das Gesetz zu protestieren.

Die Kundgebungen in Dresden und Erfurt werden virtuell verknüpft und gemeinsam moderiert, um ein länderübergreifendes Signal auszusenden. Die Organisatoren hoffen, durch diese koordinierte Aktion die Aufmerksamkeit der Politik und der Öffentlichkeit auf die ihrer Meinung nach drastischen negativen Auswirkungen des Gesetzes zu lenken. Laut SAV und ThAV bedroht das ApoRG die finanzielle und strukturelle Integrität inhabergeführter Apotheken und degradiert Arzneimittel zu reinen Konsumgütern.

Im Vorfeld der Demonstrationen setzen die Apothekenverbände auf intensiven politischen Dialog. Bereits zahlreiche Gespräche mit politischen Vertretern haben stattgefunden, weitere sind geplant, darunter mit Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und dem SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Der SAV betont, dass es wichtig sei, die SPD nicht öffentlich anzugreifen, um die laufenden Gespräche nicht zu gefährden, da auch viele SPD-Politiker gegen das ApoRG sind.

Zusätzlich zu den Gesprächen planen die Verbände mediale Kampagnen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen. Die Abda wird in den kommenden Wochen verschiedene Materialien bereitstellen, darunter Banner und Profilbildrahmen für soziale Medien, Patientenflyer, Argumentationshilfen und FAQ-Papiere. Auch Plakate und Poster, die ausgedruckt oder bestellt werden können, sind geplant.

Die Abda hatte zuletzt intensiven Kontakt zur FDP und versuchte, über das Bundesjustizministerium Einfluss auf den möglichen Kabinettsbeschluss zu nehmen. Dieses Ministerium hat Einspruch erhoben, was als Erfolg des bisherigen Engagements gewertet wird. Auch aus den Landesregierungen gab es erheblichen Widerstand gegen das Gesetz.

Sollte der Kabinettsbeschluss Ende August erfolgen, sieht der weitere Zeitplan wie folgt aus: Die erste Lesung im Bundesrat am 18. Oktober, gefolgt von der ersten Lesung im Bundestag und einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im November. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für Anfang Dezember geplant, und die zweite Lesung im Bundesrat Mitte Dezember.

Die geplanten Protestkundgebungen der Apothekenverbände in Dresden und Erfurt am 28. August sind ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen das Apotheken-Reformgesetz. Diese gut koordinierte Aktion zeigt, wie ernst die Apothekergemeinschaft die Bedrohung durch das Gesetz nimmt. Das ApoRG, das inhabergeführte Apotheken finanziell und strukturell gefährden könnte, hat zu einer breiten Mobilisierung geführt.

Es ist bemerkenswert, dass die Apothekenverbände trotz ihres Protests den Dialog mit der Politik suchen. Der SAV betont die Bedeutung maßvoller Kritik und konstruktiver Vorschläge, um die laufenden Gespräche nicht zu gefährden. Dies zeigt, dass die Apothekergemeinschaft nicht nur protestieren, sondern auch aktiv an der Gestaltung von Gesetzesänderungen mitwirken möchte.

Die mediale Kampagne, die von den Apothekenverbänden geplant ist, wird den Druck auf die Politik weiter erhöhen. Mit Bannern, Profilbildrahmen und Informationsmaterialien wird die Öffentlichkeit über die möglichen negativen Folgen des Gesetzes informiert. Dies könnte dazu beitragen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und zusätzliche Unterstützung für die Anliegen der Apotheken zu gewinnen.

Insgesamt zeigt die Situation, wie wichtig der politische Dialog und die öffentliche Mobilisierung in der Demokratie sind. Die Apothekenverbände nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um ihre Bedenken zu äußern und auf die potenziell schädlichen Auswirkungen des ApoRG hinzuweisen. Diese Mischung aus Protest und Dialog könnte ein Vorbild für andere Interessengruppen sein, die sich in ähnlichen Situationen befinden.

 

Schließungswelle von Apotheken hält unvermindert an

Die Anzahl der Apotheken in Deutschland sinkt weiterhin rapide. Im ersten Halbjahr 2024 mussten nach Angaben der Kammern bundesweit 307 Apotheken schließen, während lediglich 24 neue eröffnet wurden. Damit sank die Gesamtzahl der Apotheken auf ein neues Rekordtief von rund 17.290. Dieser Rückgang von 1,6 Prozent seit Jahresbeginn ist ein besorgniserregendes Zeichen für den bereits langanhaltenden Abwärtstrend in der Apothekenlandschaft.

In allen 17 Kammerbezirken verzeichneten die jeweiligen Apothekerkammern in den vergangenen sechs Monaten einen Rückgang. Die stärksten Einbußen gab es in Bayern und Baden-Württemberg, wo jeweils 41 Apotheken schließen mussten. Besonders dramatisch ist die Lage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo seit Jahresbeginn keine einzige Apotheke neu eröffnet wurde.

In Baden-Württemberg gab es 44 Schließungen und nur 3 Neueröffnungen, sodass die Anzahl der Apotheken dort auf 2184 sank. Bayern verzeichnete 45 Schließungen und 4 Neueröffnungen, was die Gesamtzahl der Apotheken auf 2744 reduzierte. In Berlin mussten 14 Apotheken schließen, während nur eine neu eröffnete, sodass dort jetzt 702 Apotheken bestehen.

Die Gründe für diesen besorgniserregenden Trend liegen laut Branchenvertretern in der unzureichenden finanziellen Vergütung der Apotheken. Dr. Ina Lucas, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, erklärt: „Die Anzahl der Apotheken in Berlin ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken und befindet sich auf einem kritisch niedrigen Niveau. Der Referentenentwurf zum Apothekenreformgesetz birgt das hohe Risiko, dass diese Strukturen weiter geschädigt werden. Menschen brauchen ihre Apotheke vor Ort mit persönlicher und fachkundiger Beratung.“

Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, warnt: „Immer mehr Apotheken machen dicht, weil ihnen eine wirtschaftliche Perspektive fehlt. Wir müssen unseren rund 160.000 Angestellten und unserem Nachwuchs endlich eine Perspektive geben – dazu muss das Apothekenhonorar schnell erhöht und an die Inflation angepasst werden!“ Auch Dr. Jan-Niklas Francke, Vorsitzender des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, sieht die Unterfinanzierung der Apotheken als Hauptgrund für das Apothekensterben. „Die Apotheken sind auf faire Rahmenbedingungen der Bundespolitik angewiesen. Die Apothekenvergütung ist gesetzlich festgelegt und wurde zuletzt 2013 um 3 Prozent erhöht. Seitdem sind die Inflation um knapp 30 Prozent und die Kosten der Apothekenbetriebe um rund 60 Prozent gestiegen.“

Die anhaltende Schließungswelle der Apotheken in Deutschland ist ein alarmierendes Zeichen für die Gesundheitsversorgung im Land. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 307 Schließungen stehen nur 24 Neueröffnungen gegenüber, was zu einem neuen Tiefstwert von 17.290 Apotheken führt. Besonders besorgniserregend ist, dass einige Bundesländer seit Jahresbeginn keine einzige neue Apotheke verzeichnen konnten. Dies zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken gravierend sind und dringend verbessert werden müssen.

Die Apotheken sind eine unverzichtbare Stütze der Gesundheitsversorgung vor Ort. Sie bieten nicht nur Medikamente, sondern auch persönliche Beratung und Hilfe in Gesundheitsfragen. Ein weiterer Rückgang der Apothekenzahl gefährdet diese wichtige Versorgung. Die Forderungen der Apothekerkammern nach einer besseren Vergütung und einer Anpassung an die Inflation sind daher mehr als gerechtfertigt. Es ist höchste Zeit, dass die Politik reagiert und Maßnahmen ergreift, um die Apothekenlandschaft in Deutschland zu stabilisieren. Ein Abbau der Apotheken würde nicht nur die Versorgungsqualität verschlechtern, sondern auch die Gesundheitskosten langfristig erhöhen, da weniger Beratung und Prävention zu mehr Krankheitsfällen und Krankenhausaufenthalten führen könnten. Die Apotheken brauchen jetzt Unterstützung, um ihre unverzichtbare Rolle im Gesundheitswesen weiterhin erfüllen zu können.

 

Gregor Malajka ergänzt Geschäftsführung von Pharmatechnik

Pharmatechnik hat eine wichtige Personalentscheidung getroffen: Gregor Malajka, bisheriger Prokurist, wurde nach dem Ausscheiden von Lars Polap zum weiteren Geschäftsführer ernannt. Damit verstärkt Malajka die Geschäftsführung um den Gründer Dr. Detlef Graessner und dessen Tochter Cornelia Graessner-Neiss. Das Unternehmen betont in einer Mitteilung, dass Malajka aufgrund seiner umfangreichen Branchenkenntnis und tiefen Marktexpertise eine bedeutende Rolle in der zukünftigen erfolgreichen Ausrichtung des Unternehmens spielen werde.

Malajka ist ausgebildeter Kaufmann und blickt auf eine lange Karriere in der Glasbranche zurück, bevor er in die Apothekenwelt wechselte. Seine berufliche Laufbahn in der Apothekenbranche begann bei Mach4, dem heutigen Omnicell, wo er bereits als Geschäftsführer tätig war und die Bereiche Vertrieb und Marketing verantwortete. Seit 2016 ist Malajka bei Pharmatechnik tätig und hat sich durch seine nachhaltige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit EDV-Anbietern sowie durch zahlreiche Kooperationen in der Apothekenbranche einen Namen gemacht. Besonders im Bereich der Verblisterung konnte er wertvolle Expertise sammeln.

Dr. Detlef Graessner äußerte sich positiv zur Ernennung von Malajka: „Wir sind überzeugt, dass Gregor Malajka mit seiner Fachkompetenz, seinem strategischen Denken und seiner Führungsstärke unser Unternehmen weiter voranbringen wird.“ Auch Malajka selbst zeigte sich erfreut über seine neue Position und betonte: „Gemeinsam mit unserem engagierten Team möchte ich die Innovationskraft und Marktführerschaft von Pharmatechnik weiter ausbauen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unsere Kunden mit erstklassigen Lösungen zu unterstützen und die Digitalisierung in der Apothekenbranche voranzutreiben.“

Die Ernennung von Malajka zum Geschäftsführer wird als strategisch wichtiger Schritt gesehen, um die Marktposition von Pharmatechnik zu stärken und die Digitalisierung in der Apothekenbranche weiter voranzutreiben.

Die Ernennung von Gregor Malajka zum Geschäftsführer von Pharmatechnik ist ein kluger und strategisch bedeutsamer Schritt. Seine umfangreiche Erfahrung und sein tiefes Branchenwissen machen ihn zur idealen Ergänzung der bestehenden Geschäftsführung. Mit seinem Hintergrund im Vertrieb und Marketing sowie seiner Expertise im Bereich der Digitalisierung ist Malajka bestens gerüstet, um die Innovationskraft von Pharmatechnik weiter voranzutreiben und das Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten.

 

Neues Hydrogel-Implantat entwickelt: Fortschritt in der Endometriose-Prävention

Ein Forschungsteam der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich hat ein innovatives Hydrogel-Implantat entwickelt, das sowohl als Verhütungsmittel dienen als auch Endometriose vorbeugen soll. Das neuartige Implantat, das noch weit von einer Marktreife entfernt ist, könnte zukünftig einen doppelten Nutzen bieten: Es soll nicht nur Spermien daran hindern, in die Eileiter zu gelangen, sondern auch den Rückfluss von Menstruationsblut blockieren, um die Entstehung und Ausbreitung von Endometriose zu verhindern.

Die Forscher um Professor Dr. Inge Herrmann erklären, dass das nur zwei Millimeter lange Implantat mithilfe eines Hysteroskops, einem Instrument zur Gebärmutterspiegelung, ohne operativen Eingriff eingesetzt werden kann. Das Hydrogel-Implantat quillt bei Kontakt mit Flüssigkeit auf, erreicht mehr als die doppelte Größe und blockiert so effektiv die Eileiter. Eine einfache Entfernung des Implantats ist ebenfalls möglich: Mit UV-Licht oder einer speziellen Flüssigkeit kann das Hydrogel abgebaut werden, wodurch ein weiterer operativer Eingriff vermieden wird.

Eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung war die Balance zwischen Stabilität und Abbaubarkeit des Implantats. Erstautor Alexandre Anthis und sein Team führten zunächst Ex-vivo-Experimente an menschlichen Eileitern durch und testeten das Implantat anschließend an Schweinen. Die Ergebnisse der Tests waren vielversprechend: Nach drei Wochen blieb das Implantat an Ort und Stelle, ohne dass es zu einer Fremdkörperreaktion kam.

Bis zur Marktreife des Hydrogel-Implantats sind jedoch noch weitere Studien notwendig. Insbesondere muss untersucht werden, wie sich das Implantat über längere Zeiträume im Eileiter verhält, insbesondere bei körperlichen Aktivitäten wie Sport. Zudem bleibt zu klären, ob die alleinige Blockade der Eileiter ausreichend ist, um Endometriose im Bauchraum zu verhindern.

Dieses Hydrogel-Implantat könnte in Zukunft eine bedeutende Innovation in der Verhütung und Prävention von Endometriose darstellen. Bis es jedoch marktreif ist, sind umfangreiche weitere Forschungen und klinische Studien erforderlich.

Die Entwicklung des Hydrogel-Implantats durch die Forscher der ETH Zürich ist ein bemerkenswerter Schritt in der medizinischen Forschung. Die Kombination aus Verhütung und der Prävention von Endometriose in einem einzigen Implantat könnte vielen Frauen eine neue, nicht-invasive Option bieten. Besonders beeindruckend ist die Möglichkeit, das Implantat ohne operativen Eingriff einzusetzen und bei Bedarf problemlos zu entfernen.

Jedoch darf man nicht vergessen, dass dieses vielversprechende Projekt noch in den Kinderschuhen steckt. Die bisherigen Tests sind ermutigend, aber es bedarf umfangreicher Langzeitstudien, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Implantats zu bestätigen. Insbesondere die Frage, ob die Blockade der Eileiter tatsächlich ausreicht, um Endometriose zu verhindern, bleibt offen.

Dennoch ist dies ein ermutigender Fortschritt. Sollte das Implantat tatsächlich die doppelte Funktion erfüllen können, könnte es eine bahnbrechende Entwicklung für die Frauengesundheit darstellen. Es zeigt, wie wichtig und fruchtbar die interdisziplinäre Forschung ist, die Ingenieurwissenschaften und Medizin verbindet. Die Wissenschaftler haben einen vielversprechenden Weg eingeschlagen, der in den kommenden Jahren hoffentlich zu bedeutenden Verbesserungen in der medizinischen Praxis führen wird.

 

Neue kortisonfreie Therapieoption für atopische Dermatitis

Etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden an atopischer Dermatitis, einer Hauterkrankung, die durch trockene, rissige und juckende Haut gekennzeichnet ist. Bisher standen den Betroffenen vor allem kortisonhaltige Präparate zur Verfügung, um akute Schübe zu lindern. Ab August erweitert sich das Behandlungsrepertoire um eine neue Option: die Alfason Ekzem Creme der Firma Karo, die gänzlich auf Kortison verzichtet.

Die Auslöser für atopische Dermatitis sind vielfältig und individuell unterschiedlich. Hitze, Schweiß, Pollen, physikalische Reizstoffe, starke körperliche Belastung, Stress sowie Wasch- und Reinigungsmittel können akute Schübe auslösen. Diese Schübe sind gekennzeichnet durch verstärkten Juckreiz, Rötungen und extreme Hauttrockenheit, die die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen.

Alfason Ekzem Creme zielt darauf ab, die Symptome während dieser Akutphasen zu lindern. Sie ist für leichte bis mittelschwere Formen der atopischen Dermatitis geeignet. Die Creme enthält eine Kombination aus Humectants, Emollienzien und weiteren hautpflegenden Wirkstoffen, die Feuchtigkeit aus der Umgebung und der Dermis anziehen. Dadurch wird die Hautfeuchtigkeit erhalten und die lipidreiche Struktur des Stratum corneum repariert. Zusätzlich füllt die Creme Lücken zwischen abgestoßenen Corneozyten und bildet einen schützenden Film auf der Haut, der den Feuchtigkeitsverlust minimiert.

Ein wesentlicher Bestandteil der Alfason Ekzem Creme ist der antimikrobielle 2QR-Komplex, der aus Aloe Barbadensis gewonnen wird. Dieser soll die Hautbarriere stärken und die Hautgesundheit fördern, was für die Behandlung von atopischer Dermatitis von großer Bedeutung ist. Die Creme ist vegan, duftstofffrei und kann ab einem Alter von drei Monaten im Gesicht und am Körper angewendet werden. Sie zieht schnell ein und hinterlässt kein klebriges Gefühl auf der Haut.

Dr. Wolff hatte bereits im Frühjahr mit Linola Duo eine neue Behandlungsoption für entzündliche, nicht-infektiöse, stark juckende und allergische Hauterkrankungen, einschließlich atopischer Dermatitis, eingeführt. Diese enthält Levomenol und Heparin-Natrium.

Mit der Einführung der Alfason Ekzem Creme haben Betroffene nun eine weitere Möglichkeit, ihre Symptome zu lindern, ohne auf Kortison zurückgreifen zu müssen. Dies könnte insbesondere für Patienten, die Kortison vermeiden möchten, eine bedeutende Erleichterung darstellen.

Die Einführung der kortisonfreien Alfason Ekzem Creme ist eine willkommene Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten für atopische Dermatitis. Sie bietet eine effektive Alternative für Patienten, die auf Kortison verzichten möchten, und könnte deren Lebensqualität erheblich verbessern.

 

Kochsalz-Nasensprays: Neuer Durchbruch verkürzt Erkältungsdauer und reduziert Antibiotikabedarf

Eine aktuelle Studie hat herausgefunden, dass Kochsalz-Nasensprays die Dauer von Erkältungen und Atemwegserkrankungen signifikant verkürzen können. Diese Untersuchung, durchgeführt vom Primary Care Research Center in Southampton und veröffentlicht im Fachjournal „The Lancet“, legt nahe, dass die Verwendung von Nasensprays auf Basis von Kochsalzlösungen oder Gel-Nasensprays die Krankheitsdauer um bis zu drei Tage verkürzen kann. Darüber hinaus könnten diese Sprays den Bedarf an Antibiotika erheblich reduzieren, was angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenzen von großer Bedeutung ist.

Atemwegserkrankungen beeinträchtigen oft die Nasenatmung, was viele Betroffene dazu veranlasst, zu abschwellenden Nasensprays zu greifen. Die neue Studie analysierte die Wirksamkeit von Kochsalz- und Gel-Nasensprays im Vergleich zu Verhaltenstherapien und allgemeinen Ratschlägen zur Linderung der Symptome. An der Studie nahmen über 11.600 Personen mit einem Durchschnittsalter von 60 Jahren teil, von denen 85 Prozent gegen Influenza und Covid-19 geimpft waren. Die Teilnehmer wurden in vier Gruppen unterteilt: eine Referenzgruppe mit allgemeinen Ratschlägen, eine Gruppe mit Gel-Nasensprays, eine Gruppe mit Kochsalz-Nasensprays und eine Gruppe mit verhaltenstherapeutischen Maßnahmen wie körperlicher Aktivität und Stressbewältigung.

Die Ergebnisse zeigten, dass sowohl Gel- als auch Kochsalz-Nasensprays die Gesamtdauer der Erkrankung um etwa drei Tage reduzieren konnten. Im Vergleich zur Referenzgruppe waren etwa 7 Prozent mehr Teilnehmer der Nasenspray-Gruppen innerhalb einer Woche symptomfrei. Zudem verringerten die Nasensprays die Häufigkeit von langanhaltenden Erkrankungen um 25 Prozent und reduzierten das Risiko schwerer Symptome. Interessanterweise senkten die Nasensprays und verhaltenstherapeutischen Maßnahmen den Antibiotikaverbrauch um über 25 Prozent.

Ein kleiner Nachteil wurde jedoch festgestellt: Nutzer von Gel-Nasensprays berichteten doppelt so häufig über Kopfschmerzen (8 Prozent) im Vergleich zu den anderen Gruppen (4,5 Prozent).

Diese Ergebnisse betonen die Wirksamkeit von Kochsalz- und Gel-Nasensprays bei der Verkürzung der Erkältungsdauer und der Reduktion des Antibiotikabedarfs. Sie bieten jedoch auch Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, die bei der Anwendung berücksichtigt werden sollten.

Die neuesten Erkenntnisse zur Wirkung von Kochsalz-Nasensprays bieten einen Hoffnungsschimmer für all jene, die regelmäßig unter Erkältungen und Atemwegserkrankungen leiden. In einer Zeit, in der Antibiotikaresistenzen ein wachsendes globales Gesundheitsproblem darstellen, ist die Möglichkeit, den Antibiotikabedarf durch einfache und zugängliche Mittel wie Nasensprays zu reduzieren, von unschätzbarem Wert. Die Verkürzung der Krankheitsdauer um drei Tage mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, kann jedoch für die betroffenen Personen eine erhebliche Erleichterung darstellen und die Gesamtbelastung des Gesundheitssystems verringern.

Gleichzeitig müssen wir die Nebenwirkungen, wie die vermehrt berichteten Kopfschmerzen bei Gel-Nasensprays, ernst nehmen und weiter erforschen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Erkenntnissen ist notwendig, um die bestmögliche Versorgung der Patienten sicherzustellen. Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Forschung, um die optimale Anwendung und mögliche Risiken besser zu verstehen.

Insgesamt bieten die Ergebnisse der Studie eine vielversprechende Perspektive für die Behandlung von Erkältungen und Atemwegserkrankungen und könnten einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effektiveren Gesundheitsversorgung darstellen.

 

Treppensturz im Urlaub: Touristin fordert 30.000 Euro Schmerzensgeld von Reiseveranstalter

Eine Touristin hat den Reiseveranstalter ihrer Pauschalreise auf 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, nachdem sie in ihrem gebuchten Hotel gestürzt war. Der Vorfall ereignete sich während ihres Aufenthalts in einem Hotel, das Teil einer von einem deutschen Reiseveranstalter organisierten Pauschalreise war. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25. Januar 2023 (Az. 2-24 O 162/20) entschieden, dass die Haftungsfrage von den örtlichen Bestimmungen des Reiselandes abhängt.

Im konkreten Fall war die Klägerin auf einer Treppe des Hotels gestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt. Sie machte geltend, dass die Treppe nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprochen habe und der Reiseveranstalter daher für den entstandenen Schaden haftbar sei. Der Reiseveranstalter wies die Ansprüche zurück und argumentierte, dass die Sicherheitsvorschriften des betreffenden Landes eingehalten worden seien und keine Pflichtverletzung vorliege.

Das Gericht stellte klar, dass für die Beurteilung der Haftung des Reiseveranstalters die lokalen Gesetze und Vorschriften des Reiselandes maßgeblich sind. Im vorliegenden Fall seien die Sicherheitsstandards des Hotels gemäß den Bestimmungen des Reiselandes eingehalten worden, sodass dem Reiseveranstalter keine Haftung auferlegt werden könne. Das Gericht wies die Klage ab und betonte, dass Reisende sich über die örtlichen Gegebenheiten und Standards informieren sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt einmal mehr die Komplexität von Haftungsfragen im internationalen Reiserecht. Während die betroffene Touristin sicher mit Recht die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards erwartet, verdeutlicht das Gericht, dass diese Erwartungen stets im Kontext der jeweiligen örtlichen Bestimmungen zu betrachten sind. Der Fall macht deutlich, wie wichtig es für Reisende ist, sich vorab umfassend über die Gegebenheiten am Urlaubsort zu informieren. Reiseveranstalter sollten ihre Kunden diesbezüglich besser aufklären, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt zu hoffen, dass internationale Standards für Hotels und andere touristische Einrichtungen weiter angeglichen werden, um die Sicherheit der Reisenden weltweit zu gewährleisten.

 

Vorfall in niedersächsischem Einkaufszentrum: Streit zwischen Schauspielerin und Apothekerin eskaliert

In einem Einkaufszentrum bei Hannover, Niedersachsen, sind Hunde generell verboten – auch in der dort ansässigen Apotheke. Trotz dieses Verbots betrat die ehemalige Tutti-Frutti-Erdbeere und Schauspielerin Elke Jeinsen am vorletzten Samstag um 17:20 Uhr die Apotheke mit ihrem Cavalier King Charles Spaniel, was zu einem heftigen Streit führte.

Elke Jeinsen, die 1991 durch die RTL-Erotikspielshow „Tutti Frutti“ bekannt wurde, erlangte als leicht bekleidete Erdbeere des Cin-Cin-Ballets Berühmtheit. Nach ihrer Schauspielausbildung hatte sie unter anderem Auftritte in der Serie „Baywatch“ und dem Film „3 Engel für Charlie“.

Beim Betreten der Apotheke wurde Jeinsen zunächst von einem Angestellten bedient. Aufgrund einer spezifischen Frage kam die Inhaberin aus dem Backoffice hinzu. Als sie den Hund bemerkte, machte sie freundlich auf das Hundeverbot im Einkaufszentrum und in der Apotheke aufmerksam und bat Jeinsen, den Hund draußen zu lassen.

Jeinsen entgegnete, dass es sich bei ihrem Hund um einen Assistenzhund handele. Laut Jeinsen sei die Apothekerin daraufhin aus dem Backoffice gestürmt und habe sie blutig geschlagen, während sie die Apotheke verlassen wollte. Ihre Kreditkarte sei noch beim Angestellten gewesen, da sie gerade dabei war, ihr Präparat zu bezahlen.

Die Apothekerin widersprach dieser Darstellung entschieden. Sie und ihr Angestellter hätten Jeinsen mehrfach auf das Hundeverbot hingewiesen und darum gebeten, den Hund draußen zu lassen. Jeinsen habe daraufhin respektlos und diskriminierend reagiert und sich über den Namen der Apothekerin lustig gemacht, indem sie auf vergangene Mahnungen hinwies.

Als Jeinsen die Bitte des Apothekenteams weiterhin ignorierte, verließ die Apothekerin den HV-Bereich und näherte sich Jeinsen. Diese holte ihr Handy heraus, um die Apothekerin zu filmen. Die Inhaberin versuchte, ihr Gesicht mit einem Blatt Papier zu schützen. Als sie das Handy aus Jeinsens Hand nehmen wollte, ohrfeigte Jeinsen die Apothekerin.

Daraufhin zog die Apothekerin ihre prominente Kundin an der Hand zum Ausgang und schubste sie aus dem Geschäft. Die Polizeidirektion Hannover ermittelt nun wegen wechselseitiger Körperverletzung und Hausfriedensbruchs.

Jeinsen konnte nicht nachweisen, dass ihr Hund tatsächlich ein Assistenzhund ist. Laut § 26 der Assistenzhundverordnung muss ein Assistenzhund entsprechend gekennzeichnet sein, wenn die Person ihre Rechte im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wahrnehmen möchte. Selbst dann ist nicht garantiert, dass der Hund das Einkaufszentrum trotz des Verbots betreten darf.

Die Polizei Hannover hat bislang nicht festgestellt, ob Jeinsens Hund ein Assistenzhund ist. Jeinsen gab jedoch auch bei der Polizei an, dass es sich um einen Servicehund handele.

Die Apothekerin äußerte abschließend, dass solche Regelverstöße im Vorhinein bedacht werden sollten, um derartige Eskalationen zu vermeiden.

Der Vorfall in der niedersächsischen Apotheke zeigt auf drastische Weise, wie wichtig klare Regeln und deren Einhaltung sind – insbesondere in öffentlichen Räumen. Während Assistenzhunde in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine wertvolle Unterstützung darstellen, muss deren Einsatz klar geregelt und dokumentiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Verhalten beider Parteien, sowohl der Schauspielerin als auch der Apothekerin, lässt Raum für Kritik. Die Apothekerin hätte möglicherweise deeskalierender vorgehen können, während Jeinsen respektvoller auf die berechtigten Hinweise hätte reagieren sollen. Solche Situationen verdeutlichen, dass es im Umgang miteinander stets auf Respekt und klare Kommunikation ankommt, um Eskalationen zu vermeiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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