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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Trotz langjähriger Bemühungen um Gleichstellung zwischen Männern und Frauen übernehmen Frauen nach wie vor überwiegend die Betreuung kranker Kinder. Aktuelle Daten der Barmer Krankenkasse zeigen, dass im Jahr 2023 rund 293.000 Anträge auf Kinderkrankengeld von Frauen gestellt wurden, während Männer nur 104.000 Anträge einreichten. Dieses Muster wiederholt sich seit Jahren: 2020 beantragten 183.000 Frauen und 58.000 Männer Kinderkrankengeld, 2019 waren es 250.000 Frauen und 80.000 Männer. Auch in den Jahren 2018 und 2017 zeigt sich eine ähnliche Verteilung, was auf eine anhaltende Geschlechterungleichheit hinweist.
Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, betonte, dass diese Zahlen deutlich machen, dass Frauen nach wie vor den Großteil der Betreuungsaufgaben übernehmen, wenn ein Kind krank wird. Dies wird auch durch die Anzahl der Zahltage unterstrichen, die von Frauen beansprucht werden. Im Jahr 2021 wurden 1,33 Millionen Zahltage registriert, davon 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 1,22 Millionen Zahltage, von denen 920.000 auf Frauen und 302.000 auf Männer entfielen. Bis Ende Dezember 2023 wurden 879.000 Zahltage gezählt, davon 654.000 von Frauen und 224.000 von Männern.
Seit dem 1. Januar 2021 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung für 15 Tage im Jahr beanspruchen, zuvor waren es nur zehn Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Eltern mit mehr als zwei Kindern können bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende bis zu 70 Tage. Diese pandemiebedingte Regelung galt von 2021 bis 2023 und endete im Dezember 2023.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen, auch wenn sie im Homeoffice arbeiten. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind unter 12 Jahren. Die Tage können flexibel genommen werden, beispielsweise an zwei von fünf Arbeitstagen pro Woche.
Falls ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und der andere Elternteil noch Anspruchstage übrig hat, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung der Tage. Eine Übertragung kann jedoch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber des Elternteils, der seine Tage bereits ausgeschöpft hat, erfolgen.
Diese anhaltende Ungleichheit in der Betreuung kranker Kinder wirft Fragen zur Geschlechtergerechtigkeit auf. Trotz gesetzlicher Verbesserungen bleibt die Hauptlast der Betreuung weiterhin bei den Frauen, was sowohl gesellschaftliche als auch berufliche Auswirkungen hat. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um eine gerechtere Verteilung der Betreuungsaufgaben zu erreichen und die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern.
Die aktuellen Daten der Barmer Krankenkasse verdeutlichen, dass die Geschlechtergleichstellung in der Betreuung kranker Kinder noch weit entfernt ist. Frauen tragen nach wie vor die Hauptlast, was nicht nur ihre berufliche Karriere beeinträchtigt, sondern auch ihre persönliche Belastung erhöht. Diese Ungleichheit ist tief in gesellschaftlichen Normen verwurzelt und zeigt, dass gesetzliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, um eine echte Gleichstellung zu erreichen. Es bedarf eines kulturellen Wandels und einer stärkeren Einbindung von Männern in die Kinderbetreuung. Politik und Gesellschaft müssen gemeinsam daran arbeiten, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass beide Elternteile gleichermaßen in der Lage sind, Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Nur durch eine gerechtere Verteilung der Verantwortlichkeiten kann die Geschlechtergleichstellung vorangebracht werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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