• 18.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheker zwischen Gesetzgebung und Innovation

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheker zwischen Gesetzgebung und Innovation

 

Analyse der Auswirkungen von Gesetzesänderungen, rechtlichen Auseinandersetzungen und Zukunftsperspektiven für die pharmazeutische Praxis

Die Welt der Apotheker ist geprägt von komplexen rechtlichen Herausforderungen und spannenden Entwicklungen. Erfahren Sie, wie Apotheker sich mit digitalen Betriebsprüfungen auseinandersetzen und welche finanziellen Vorsorgemaßnahmen im Pflegefall entscheidend sind. Entdecken Sie wegweisende Urteile, die die rechtliche Landschaft prägen, sowie kontroverse Reformpläne, die die Zukunft des Apothekenwesens beeinflussen könnten. Tauchen Sie ein in die Diskussionen und Visionen, die die Apothekenbranche in Deutschland bewegen. Bleiben Sie informiert über die neuesten Forschungsdurchbrüche und die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen der Zukunft.

 

Rechtliche Realitäten im Apothekerberuf: Perspektiven und Lösungsansätze

In der heutigen Zeit stehen Apotheker vor zunehmend komplexen rechtlichen Herausforderungen, die ihre berufliche Praxis betreffen. Eine wachsende Anzahl von Klagen erfordert eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Rechtsschutzangebot und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Apotheker werden immer häufiger vor Gericht zitiert, sei es wegen Verstößen gegen medizinische Vorschriften oder regulatorische Bestimmungen.

Das Klageverhalten hat sich in den letzten Jahren signifikant verändert. Ein Grund dafür ist die gestiegene Sensibilität der Verbraucher gegenüber Gesundheitsfragen und die damit verbundene Erwartung an eine verantwortungsvolle Berufsausübung. Dies führt dazu, dass selbst kleinere Fehler oder Missverständnisse schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Ein weiterer Aspekt ist das Rechtsschutzangebot für Apotheker. Viele von ihnen sind möglicherweise nicht ausreichend über die verfügbaren rechtlichen Ressourcen informiert oder haben Schwierigkeiten, adäquaten Rechtsschutz zu erhalten. Dies kann zu einer Benachteiligung in rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn sie gegen gut finanziell ausgestattete Kläger antreten müssen.

Auf hoher See, wie im Berufsleben der Apotheker, gelten eigene Regeln. Doch während auf hoher See die Gesetze traditionell strikt und unveränderlich sind, unterliegen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Apotheker einem ständigen Wandel und einer zunehmenden Komplexität. Dies erfordert von ihnen nicht nur ein umfassendes Verständnis der aktuellen Gesetze, sondern auch eine ständige Bereitschaft zur Anpassung und Weiterbildung.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Frage, ob das Recht immer seltener gerichtlich durchgesetzt wird, eine relevante Debatte. In vielen Fällen wird versucht, rechtliche Probleme außergerichtlich zu lösen, sei es durch Schlichtung, Mediation oder alternative Streitbeilegungsverfahren. Dies zeigt eine gewisse Entwicklung weg von der reinen Justizialisierung von Konflikten hin zu einem breiteren Spektrum an Lösungsmöglichkeiten.

Insgesamt spiegelt sich die komplexe Dynamik zwischen Klageverhalten, Rechtsschutzangebot und beruflicher Realität der Apotheker in einem sich ständig verändernden rechtlichen Umfeld wider. Ihre Fähigkeit, sich diesen Herausforderungen anzupassen und gleichzeitig die höchsten Standards in der Patientenversorgung zu wahren, wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor für ihren Erfolg und ihre Integrität in der Gesundheitsbranche.

Die steigende Anzahl rechtlicher Auseinandersetzungen, denen Apotheker gegenüberstehen, wirft ein Schlaglicht auf die sich verändernde Landschaft des Gesundheitswesens und die komplexen rechtlichen Anforderungen, mit denen Berufsangehörige konfrontiert sind. Die Zunahme von Klagen signalisiert nicht nur eine gesteigerte Sensibilisierung der Verbraucher für ihre Rechte, sondern auch potenzielle Schwachstellen im aktuellen System der Apothekenregulierung.

Ein zentrales Thema ist das Rechtsschutzangebot für Apotheker, das oft nicht ausreicht, um sie effektiv vor den finanziellen und beruflichen Konsequenzen von Klagen zu schützen. Diese Diskrepanz zwischen den Erwartungen an die Berufsausübung und der tatsächlichen rechtlichen Absicherung kann zu einer ungleichen Verhandlungsposition führen, insbesondere wenn Apotheker mit Ressourcen starken Klägern konfrontiert sind.

Die Analogie "auf hoher See" verdeutlicht die Eigenheiten des Berufslebens von Apothekern, wo sie wie Kapitäne in einem ständig schwankenden rechtlichen Ozean navigieren müssen. Anders als auf See, wo die Gesetze stabil und klar sind, unterliegen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Apotheker einem ständigen Wandel, der Fachwissen und Anpassungsfähigkeit erfordert.

Die Tendenz, rechtliche Konflikte außergerichtlich beizulegen, zeigt eine pragmatische Verschiebung weg von der reinen Gerichtsbarkeit hin zu alternativen Streitbeilegungsmethoden. Diese Entwicklung könnte darauf hindeuten, dass traditionelle rechtliche Ansätze in der Gesundheitsbranche zunehmend durch flexiblere und schnellere Lösungswege ergänzt werden müssen.

Insgesamt steht die Frage im Raum, ob das derzeitige Rechtsschutzangebot für Apotheker ausreichend ist, um ihre berufliche Integrität und ihre Fähigkeit zur Patientenversorgung zu schützen. Angesichts der komplexen und sich wandelnden Natur der Gesundheitsgesetzgebung ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheker nicht nur juristisch informiert bleiben, sondern auch Zugang zu effektiven rechtlichen Ressourcen haben, um sich in diesem dynamischen Umfeld behaupten zu können.

 

Effiziente Kontrolle: Die Digitale Betriebsprüfung in Apotheken

In der Apothekenbranche ist die digitale Betriebsprüfung durch das Finanzamt ein gemeinde von der Bedeutung. Betriebsprüfer vor der steht Herausforderung, die steuerlichen Angaben Angaben Apotheken auf ihre und überprüfen zu Vollständigkeit. Dies geschieht durch die Zugriff durch die digitalen und digitalen Datenbanken, um Transparenz und Fairness im Steuersystem.

Die Betriebsprüfung in Apotheken-Asat verschiedene methodische Ansätze, die syft die detaillierte Analyse von Buchhaltungsdaten und Transaktionen. Ziel ist es, potenzielle Unregelen zumäßigkeit identifizieren und zu korrigieren. Sonderfür Aufmerksamkeit liegt auch an der steuer Schätzungrelevanten Daten, die nicht vollständig nicht erfasst oder erfasst.

Währendprüf Betriebsprüfer als oft unangenehm, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Steuergesetze und der Gewährleistung der Steuergerechtigkeit. Ihre Ihre Ihre Hof-Bedey-Normen, die diegest, die Firma sichern, die leisten Beitrag zum Steuersystem leisten.

Kooperations der Apotheken ist ein hier Faktor bei der Betriebsprüfung. Durch Durch die transparente Kommunikation und die Bereitstellungs- und die Bereitstellungs- und Unterlagener kann die Prüfungsprozess echt. Dies trägt bei, potenzielle Missverständnisse zu und dem vergement Vertrauensverhältnis zwischen den besen Unternehmen und die Finanzaufsicht Ferienwohnungen zu.

Zusammenfassen, die zusammenfassen, sagen, und die digitale Betriebsprüfung in Apotheken eine nicht nur nicht rechtliche ist dies, die für eine zu einen fairen Steuer leistetsysteme. Die Entwicklung und Anwendung digitaler Prüfungsmethoden Spiegel der Fortschritten zeigt in der Steuerverwaltung weit zeigt und die Relevanz der Nutzung moderner Technologien für eine effiziente Verwaltung.

Die digitale Betriebsprüfung in Apotheken eine stelle essentielle Maßnahme, um steuerlich die Vorschriftener Vorschriften zu und die cocusgerecht Steuerigkeitigkeiten. Betriebsprüfer moderner Technologien und Datenanalyse, um steuerlich von Apotheken akkurat zu. Die Dabei ist die Transparenz der gesammelten Daten von Bedeutung für die ein terriumen der Prüfung.

Die Kontroverse um Betriebsbewesen zeigt sich in der Wahrnehmungss- Pflicht unangenehms der geprüften Unternehmen. Dennoch ist es wichtig zu betonen, ein Betriebsprüfer Gegner, sondern die eng.re-realitätsfestungs-Dies die eintretenden einzulegenden eins. Ihre Arbeit Hof auf klaren gesetzlichen Richtlinien und Normen, die die entst, die sichern und Selbstee Messe des Beitrags zur Gemeinwesenwesen.

Die von steuerrelevanten Daten ist ein heikles Thema, das oft zu Diskussionen. Sie dient jedoch nach, Lücken in den die vorliegenden Unterlagen zu füllen und ein faire Besteuerung zu, wenn-bes In diesem Sinne ist die Kooperation der Prüfen Unternehmen von großer Bedeutung, um die Prüfungsprozess zum gestalten gestalten und Unklarheiten von Anfangräumen.

Die Digitalisierung der Betriebsprüfung ist ein Zeichen der Zeitbs und die Anpassung der Finanzverwaltung an moderne Technologien. Durch die Einsatzer digitaler Prüfmethoden Ben schneller und genauer arbeiten, war die der geprüften Unternehmenkommt zugute, die keine und faire Prüfungsergebnisse sind.

Insgesamt ist die digitale Betriebsprüfung in Apotheken ein unverzichtbarer Bestandteil der Steuerverwaltung, der Integrität die des beidesystems auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in der Steuerehrlichkeit der Firma stärkt. Es iment im Interesse, die Prozesse transparent und kooperativ zu gestalten, um ein gerechtes Steuersystem zu und die gleichzeitige die für alle alle Beteiligten wie zu sümlich.

 

Finanzielle Vorsorge im Pflegefall für Apotheker: Die richtige Wahl der Pflegeversicherung

In Deutschland stehen Apotheker vor der Herausforderung, sich privat für den Pflegefall abzusichern, da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, um die hohen Kosten im Pflegefall zu decken. Die Situation ist besonders komplex, da Apotheker als Selbstständige nicht automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung einbezogen sind und sich daher um eine private Absicherung kümmern müssen.

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Pflegeversicherungen sind vielfältig und entscheidend für die Qualität der Versorgung im Pflegefall. Grundsätzlich bieten private Pflegeversicherungen eine zusätzliche finanzielle Absicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgeht. Dabei gibt es verschiedene Modelle, wie etwa Pflegetagegeldversicherungen, Pflegerentenversicherungen oder Kombinationsprodukte aus Pflege- und Lebensversicherungen.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl einer privaten Pflegeversicherung sind die Höhe der Leistungen im Pflegefall, die Flexibilität der Vertragsbedingungen, die Beitragshöhe sowie die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens. Zudem sollte die Versicherung frühzeitig abgeschlossen werden, da ältere Menschen oft nur noch eingeschränkte Möglichkeiten haben, eine adäquate Absicherung zu finden.

Apotheker haben aufgrund ihres Berufes oft ein höheres Einkommen und können daher auch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung aufbringen. Dies ermöglicht es ihnen, leistungsstärkere Versicherungsprodukte zu wählen, die im Pflegefall eine bessere Versorgung gewährleisten können. Dennoch ist es ratsam, individuell zu prüfen, welches Versicherungsmodell am besten zu den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt.

Zusammenfassend ist eine private Pflegeversicherung für Apotheker eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, um im Ernstfall die finanziellen Belastungen durch Pflegebedürftigkeit abzufedern. Die Wahl der richtigen Versicherung erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Situation und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Die Diskussion um die private Absicherung für den Pflegefall ist für Apotheker von besonderer Relevanz, da sie nicht nur selbstständig sind, sondern auch ein vergleichsweise höheres Einkommen haben. Dies stellt sie vor die Herausforderung, eine Pflegeversicherung zu finden, die nicht nur ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt, sondern auch im Pflegefall angemessene Leistungen erbringt.

Es ist erfreulich, dass es auf dem Markt eine Vielzahl von Versicherungsprodukten gibt, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen wie Apothekern zugeschnitten sind. Von Pflegetagegeldversicherungen bis hin zu kombinierten Pflege- und Lebensversicherungen bieten diese Produkte eine breite Palette an Optionen, aus denen Apotheker wählen können. Dabei ist es entscheidend, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die Qualität der Leistungen und die Flexibilität der Vertragsbedingungen.

Ein frühzeitiger Abschluss der Pflegeversicherung ist ratsam, da dies nicht nur die Beiträge senken kann, sondern auch sicherstellt, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Versorgungslücke möglichst gering ausfällt. Dies ist besonders wichtig, da Pflegekosten schnell in die Höhe gehen können und die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur eine Grundabsicherung bietet.

Insgesamt ist die private Pflegeversicherung für Apotheker eine Möglichkeit, sich effektiv vor den finanziellen Risiken im Pflegefall zu schützen. Sie ergänzt die staatliche Absicherung und ermöglicht es ihnen, im Ernstfall die bestmögliche Pflege zu erhalten, ohne dass dies zu einer finanziellen Belastung für sie selbst oder ihre Familien wird. Daher sollte jeder Apotheker sorgfältig prüfen, welche Versicherungslösung am besten zu seinen individuellen Bedürfnissen passt und frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen.

 

Urteil: Verkehrsschilder ohne Siegel dennoch wirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil vom 21. März 2024 entschieden, dass Verkehrsschilder auch ohne amtliches Siegel ihre rechtliche Wirksamkeit entfalten können. Der Rechtsstreit entstand, als ein Autofahrer sein Fahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt abgestellt hatte, die durch ein Verbotsschild und zwei rot-weiß gestreifte Sperrpfosten markiert war. Aufgrund dieser Markierungen wurde das Fahrzeug auf Anordnung des Ordnungsamtes abgeschleppt.

Der Fahrzeughalter weigerte sich daraufhin, die Kosten für Abschleppung und Verwaltung zu übernehmen, mit der Begründung, dass das Verbotsschild frei verkäuflich sei und ohne amtliches Siegel seine Wirksamkeit nicht entfalten könne. In erster Instanz gab ihm das Hamburger Verwaltungsgericht Recht und hob den Gebührenbescheid auf.

Diese Entscheidung wurde jedoch durch das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt und schließlich durch das Bundesverwaltungsgericht revidiert. Die Richter beider Instanzen stellten klar, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrsordnung das Halten vor Feuerwehrzufahrten generell untersagt ist, unabhängig davon, ob das Verkehrsschild von einer Privatperson aufgestellt wurde oder nicht.

Das Gericht betonte, dass die rechtliche Wirksamkeit eines Verkehrsschildes nicht von einem amtlichen Siegel abhängt. Entscheidend sei vielmehr, dass das Schild den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht und somit seine verkehrsregelnde Funktion erfüllt. In diesem konkreten Fall war die Feuerwehrzufahrt ordnungsgemäß gesperrt, weshalb das Parken dort rechtswidrig war.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht damit, dass Verkehrsschilder, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ihre Wirksamkeit entfalten können, auch wenn sie nicht zwangsläufig mit einem amtlichen Siegel versehen sind. Dies stellt eine Klarstellung dar, die für die rechtliche Praxis im Umgang mit Verkehrsschildern von hoher Bedeutung ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt Klarheit in die Frage der Wirksamkeit von Verkehrsschildern, die auch von Privatpersonen aufgestellt werden können. Die Entscheidung zeigt, dass es für die Gültigkeit eines Verbotsschildes nicht erforderlich ist, dass es ein amtliches Siegel trägt. Viel wichtiger ist, dass das Schild den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit seine Funktion als verkehrsregelnde Maßnahme erfüllt. Dies schafft Rechtssicherheit und stellt sicher, dass die Verkehrsteilnehmer auf klare und verbindliche Zeichen im Straßenverkehr vertrauen können.

 

Ungleiche Konkurrenz im Apothekenwesen: Bedenken für ländliche Versorgung

Die geplante Reform des Apothekenwesens sorgt für kontroverse Diskussionen innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft und unter politischen Entscheidungsträgern. Gemäß dem aktuellen Entwurf sollen Apothekeninhaber zukünftig bis zu sechs Betriebe führen dürfen, was eine deutliche Ausweitung des Mehrbesitzes und die Einführung verschiedener Apothekenformen ermöglicht.

Johannes Jaenicke, Besitzer der Adler-Apotheke in Rhaunen, warnt jedoch eindringlich vor den möglichen Konsequenzen dieser Maßnahme für die ländliche Versorgung. Er argumentiert, dass die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen in Hauptapotheken, die oft in Ballungszentren mit günstigen Standortbedingungen und hoher Kundenfrequenz anzutreffen sind, unerreicht bleiben könnte. Solche Apotheken bieten nicht nur Medikamente an, sondern auch umfangreiche Gesundheitsdienstleistungen wie Impfungen und die Abgabe von Betäubungsmitteln.

Jaenicke warnt vor der Entstehung einer Art „Subkultur“ von Light-Filialen, die vor allem in ländlichen Regionen auftreten könnten. Diese Filialen könnten zwar grundlegende pharmazeutische Dienstleistungen erbringen, aber möglicherweise nicht im selben Umfang wie Hauptapotheken in städtischen Zentren.

Ein weiteres Anliegen ist die potenzielle Schaffung von Mini-Ketten in attraktiven ländlichen Lagen, die durch die Reform begünstigt werden könnten. Dies könnte zu einer ungleichen wirtschaftlichen Konkurrenz zwischen Hauptapotheken und Zweigapotheken führen, da Erstere höhere Personalkosten tragen müssen, während Letztere mit weniger Personal auskommen könnten.

Jaenicke hebt hervor, dass die Reform langfristig zur Schließung von Hauptapotheken in ländlichen Gebieten führen könnte, was zu einer Verschlechterung der pharmazeutischen Versorgung auf dem Land führen würde. Er fordert daher eine transparente Diskussion über die potenziellen Auswirkungen der Reform und ruft andere Apotheker dazu auf, sich aktiv in den politischen Dialog einzubringen, um die Interessen der ländlichen Bevölkerung zu vertreten.

Die geplante Reform des Apothekenwesens wirft bedeutende Fragen zur Gleichheit und Qualität der pharmazeutischen Versorgung auf, insbesondere in ländlichen Gebieten. Johannes Jaenicke macht verständlich deutlich, dass die Erweiterung des Mehrbesitzes und die Einführung verschiedener Apothekenformen potenziell zu einer Verschlechterung der Situation für Hauptapotheken auf dem Land führen könnte. Die Forderung nach einer differenzierten Betrachtung und einem offenen Dialog über die Auswirkungen ist berechtigt, um sicherzustellen, dass die Reform nicht zu einer Unterminierung der Gesundheitsversorgung in weniger bevölkerungsreichen Gebieten führt.

 

Für eine Reform der Apothekenführung: Visionen für die Zukunft

Michaela Hagenbucher, eine erfahrene PTA und Pharmazieökonomin aus der Rodach-Apotheke in Redwitz, Bayern, stellt sich vehement gegen traditionelle Ansichten über die Führung von Apotheken. Seit 15 Jahren in die Leitung eingebunden, teilt sie sich die Verantwortung mit dem Apothekeninhaber und sieht sich als Beispiel dafür, wie Nichtapprobierte in leitenden Positionen einen bedeutenden Beitrag leisten können. In einem öffentlichen Statement zusammen mit Dr. Hans-Peter Hubmann, dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands, betont Hagenbucher die Notwendigkeit einer Neubewertung des Apothekenberufs.

Ihre Kritik richtet sich vor allem auf die starren Arbeitsbedingungen und die mangelnde Anerkennung innerhalb der Branche. Sie fordert eine gerechtere Entlohnung für PTA und PKA, deren Löhne knapp über dem Mindestlohn liegen und deutlich unter denen angestellter Apotheker liegen. Hagenbucher beklagt auch die physische und mentale Belastung durch 24-Stunden-Notdienste und die ununterbrochene Anwesenheitspflicht, die sie als hinderlich für die persönliche Gesundheit und das Wohlbefinden sieht.

Zusätzlich zu ihrer praktischen Erfahrung hat Hagenbucher ein zweisemestriges Weiterbildungsstudium zur Pharmazieökonomin abgeschlossen und nimmt an einem Coachingprogramm für Apothekenführung teil. Sie sieht eine klare Diskrepanz zwischen der Ausbildung von PTA und den tatsächlichen Anforderungen in der Apothekenleitung. Ihrer Meinung nach fehlen wichtige betriebswirtschaftliche und managementbezogene Inhalte in der Ausbildung von PTA, was Aufstiegschancen und eine verbesserte Positionierung innerhalb der Branche erschwert.

Hagenbucher schlägt ein neues Berufsbild vor, das speziell auf die Bedürfnisse der modernen Apotheke zugeschnitten ist. Dieses Berufsbild würde PTA die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten in der Betriebsführung und Personalführung einzubringen, während approbierte Apotheker sich verstärkt auf pharmazeutische und klinische Aufgaben konzentrieren könnten. Sie ist der Überzeugung, dass eine solche Neuausrichtung nicht nur die Arbeitsbedingungen verbessern, sondern auch die Attraktivität des Apothekerberufs insgesamt steigern würde.

Michaela Hagenbuchers Aufruf zur Reform des Apothekenwesens ist von großer Bedeutung für die gesamte Berufsgemeinschaft. Ihre langjährige Erfahrung und ihre fundierten Einblicke in die täglichen Herausforderungen der Apothekenführung machen sie zu einer einflussreichen Stimme für notwendige Veränderungen. Hagenbucher zeigt auf, dass die aktuellen Arbeitsbedingungen und die strukturellen Barrieren innerhalb der Apotheken nicht nur die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beeinträchtigen, sondern auch die Qualität der pharmazeutischen Versorgung gefährden könnten.

Ihre Forderungen nach einer besseren Anerkennung und Entlohnung für PTA und PKA sowie nach flexibleren Arbeitsmodellen und einer klareren Aufgabenverteilung sind gut begründet. Insbesondere die Idee eines neuen Berufsbildes, das betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Führungsfähigkeiten stärker in den Fokus rückt, könnte langfristig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Apotheken führen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Mitarbeiter, sondern auch im Interesse der Patienten, die auf eine hochwertige pharmazeutische Betreuung angewiesen sind.

Die Apothekenbranche sollte Hagenbuchers Vorschläge ernsthaft prüfen und in einen konstruktiven Dialog mit allen relevanten Stakeholdern treten, um eine zukunftsfähige und gerechte Lösung zu finden. Es ist an der Zeit, überholte Strukturen zu überdenken und innovative Ansätze zu fördern, die sowohl den beruflichen Anforderungen als auch den persönlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden. Michaela Hagenbucher zeigt mit ihrem Engagement den Weg zu einer modernen und effizienten Apothekenlandschaft auf, die den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist.

 

Stimme der Apotheker: Frustration über politische Taubheit und mediale Ignoranz

In einem eindringlichen Appell an die politischen Entscheidungsträger hat eine Apothekerin aus Sachsen ihre Frustration über die mangelnde Beachtung der Probleme der Apothekenbranche zum Ausdruck gebracht. Trotz des Versands von insgesamt 42 E-Mails an Mitglieder des Gesundheitsausschusses erhielt sie nur eine einzige Rückmeldung. Die Inhaberin, deren Name aus Datenschutzgründen nicht genannt werden soll, kritisierte die geringe mediale Aufmerksamkeit für die zunehmenden Herausforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind.

In den detaillierten Schreiben, die sich mit der bürokratischen Belastung und der zeitraubenden Dokumentation auseinandersetzten, forderte sie dringende Reformen. Trotz ihrer intensiven Bemühungen blieb die Resonanz seitens der Politik minimal. Lediglich zwei ihrer E-Mails wurden als gelesen bestätigt, ohne dass darauf inhaltlich eingegangen wurde. Eine Rückmeldung erfolgte lediglich von einem Abgeordneten aus Baden-Württemberg, der sie an ihren örtlichen Vertreter verwies.

Besonders enttäuscht äußerte sich die Pharmazeutin über die mangelnde Kenntnis selbst von Vertretern der Pharmaindustrie über die tatsächliche Lage der Apotheken. Sie bemängelte, dass das Thema Apothekensterben in den Medien zu wenig Präsenz genießt und kritisierte, dass Informationen häufig über soziale Medien verbreitet werden müssen, da traditionelle Medien dieses Thema vernachlässigen.

Trotz ihres Engagements und ihrer detaillierten Reformvorschläge, einschließlich konkreter Finanzierungsvorschläge, blieb eine substantielle politische Reaktion bisher aus. Die Apothekerin betonte die Dringlichkeit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Anliegen der Branche und unterstrich die Notwendigkeit einer wirkungsvollen politischen Unterstützung.

Die Geschichte der Apothekerin aus Sachsen illustriert auf drastische Weise die Herausforderungen, denen viele Apothekenbetreiber in Deutschland gegenüberstehen. Ihr Engagement, ihre klaren Darlegungen der Probleme und ihre aktive Teilnahme am politischen Diskurs sind beispielhaft. Es ist bedauerlich, dass trotz solcher Bemühungen und dringender Appelle seitens der Apothekerin die politische Resonanz so gering ausfällt. Diese Situation wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, dass politische Entscheidungsträger die Stimmen und Anliegen der Apothekerschaft ernsthaft berücksichtigen müssen, um langfristige Lösungen für die Branche zu entwickeln.

 

Stefan Hartmann warnt vor existenzbedrohenden Reformplänen im Apothekenwesen

Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), hat in einer emotionalen Stellungnahme zu den Reformplänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach aufgerufen und damit eine heftige Kontroverse innerhalb der Gesundheitspolitik ausgelöst. Hartmann kritisiert dabei insbesondere die geplanten Neuerungen im Apothekenwesen als existenzbedrohlich für viele Apothekenbetreiber.

Die Reformvorschläge von Minister Lauterbach sehen unter anderem vor, die Gründung von Zweigapotheken und Filialen zu erleichtern sowie die Öffnung von Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines Apothekers zu ermöglichen. Hartmann warnt vor negativen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, wo die Rentabilität solcher Filialen fraglich sei.

Ein weiterer Brennpunkt in Hartmanns Kritik sind die geplanten Honorarumverteilungen. Er bezeichnet die vorgesehenen Erhöhungen als unzureichend und befürchtet, dass viele Apotheken durch die Kostenerhöhungen und die unsichere Honorarlage in ihrer Existenz bedroht sein könnten. Besonders scharf fällt seine Kritik an der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) aus, die er einer stagnierenden und rückwärtsgewandten Standespolitik bezichtigt.

Um gegen diese Reformpläne zu protestieren, ruft Hartmann zu vereinten Aktionen auf. Er schließt dabei auch mehrtägige Streiks nicht aus, die von anderen Apothekerverbänden bereits vorgeschlagen wurden. Seiner Meinung nach sei es entscheidend, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen, insbesondere Landes- und Regionalpolitiker, über die potenziellen Auswirkungen der Reformen informiert werden.

Zur Finanzierungsvorschlägen äußert Hartmann konkrete Sparpotenziale im Bereich der Krankenkassenverwaltung. Er schlägt vor, ineffiziente Strukturen abzubauen und die Anzahl der Krankenkassen durch Fusionen zu reduzieren, um finanzielle Spielräume zu schaffen, die auch den Apotheken zugutekommen könnten.

Insgesamt sieht Hartmann die Zukunft der flächendeckenden Arzneimittelversorgung gefährdet und fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Gesundheitspolitik, die den spezifischen Bedürfnissen der Apotheken Rechnung trägt.

Die leidenschaftliche Kritik von Dr. Stefan Hartmann an den Reformplänen von Gesundheitsminister Lauterbach verdeutlicht die tiefgreifenden Sorgen innerhalb der Apothekerschaft. Seine Argumentation gegen die geplanten Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung und die finanzielle Lage der Apotheken, unterstreicht die Dringlichkeit einer ausgewogenen und tragfähigen Lösung in der Gesundheitspolitik. Hartmanns Vorschlag zur Reduzierung der Verwaltungskosten der Krankenkassen zeigt zudem auf, dass es auch innerhalb des Systems Möglichkeiten gibt, Ressourcen effizienter zu nutzen, um die Bedingungen für die Apotheken langfristig zu verbessern.

 

Deutsche und der Sonnenschutz: Zwischen Wissen und Handeln

In einer aktuellen Studie, durchgeführt vom Forsa-Institut im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), wurden alarmierende Ergebnisse über das Sonnenverhalten der deutschen Bevölkerung veröffentlicht. Die repräsentative Umfrage zeigt, dass nahezu die Hälfte der Befragten (49 Prozent) in den letzten zwölf Monaten unter einem Sonnenbrand gelitten hat. Besonders besorgniserregend ist die hohe Anzahl von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 34 Jahren, bei denen 80 Prozent mindestens einmal jährlich von Sonnenbrand betroffen waren.

Trotz eines weitreichenden Bewusstseins über die krebserregenden Gefahren von UV-Strahlung – 96 Prozent der Befragten sind sich dieser Risiken bewusst – zeigt die Umfrage, dass die Umsetzung von Schutzmaßnahmen unzureichend ist. Lediglich sieben von zehn Befragten erachten den UV-Schutz als wichtig oder sehr wichtig.

Eine besondere Diskrepanz offenbart sich im Nutzungsmuster von Sonnenschutzmitteln: Während 80 Prozent der Befragten angaben, Sonnenschutzmittel hauptsächlich im Urlaub zu verwenden, denken bei Ausflügen nur 53 Prozent und bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sogar nur 43 Prozent an den Schutz vor UV-Strahlung.

Zusätzliche Einblicke lieferte eine separate Umfrage im Auftrag der AOK, die zeigte, dass 24 Prozent der Befragten Sonnenschutzmittel nur zu speziellen Anlässen wie Freibadbesuchen oder im Urlaub nutzen. Trotzdem betonen 81 Prozent der Befragten die Wichtigkeit des Schutzes vor Sonneneinstrahlung.

Ein signifikanter Unterschied zwischen den Geschlechtern zeigt sich ebenfalls: Frauen nutzen Sonnenschutzmittel deutlich häufiger als Männer. 72 Prozent der Frauen gaben an, sich normalerweise im Frühjahr und Sommer damit vor der Sonne zu schützen, verglichen mit 58 Prozent der Männer.

Eine kritische Erkenntnis der Umfrage ist, dass fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) angibt, oft zu vergessen, sich mit Sonnencreme einzuschmieren, was das Risiko für Sonnenbrand erheblich erhöht.

Die Ergebnisse dieser Studie unterstreichen die Herausforderung, das vorhandene Wissen über die Gefahren von UV-Strahlung in konkrete Schutzmaßnahmen im Alltag umzusetzen. Insbesondere junge Erwachsene scheinen hier vermehrt sensibilisiert werden zu müssen, um langfristige gesundheitliche Folgen zu vermeiden.

Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass trotz hohem Bewusstsein über die Gefahren von Sonnenbrand und UV-Strahlung viele Menschen in Deutschland den Sonnenschutz nicht konsequent genug in ihren Alltag integrieren. Es ist entscheidend, dass sowohl individuelle Verantwortung als auch Aufklärungskampagnen verstärkt werden, um das Risiko für Hautschäden und langfristige Gesundheitsprobleme zu minimieren.

 

Neue Kartellvorwürfe erschüttern Pharmaindustrie: EU ermittelt gegen Alchem wegen illegaler Preisabsprachen

Der indische Pharmakonzern Alchem sieht sich neuen Vorwürfen der EU-Wettbewerbskommission gegenüber, illegale Preisabsprachen im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Butylscopolamin getroffen zu haben. Diese Anschuldigungen stehen im Kontext einer bereits früheren Untersuchung, bei der mehrere Pharmaunternehmen wegen ähnlicher Vergehen belangt wurden. Im vergangenen Oktober hatte die Europäische Kommission Geldstrafen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro gegen fünf Unternehmen verhängt, darunter Boehringer Ingelheim und mehrere weitere internationale Firmen.

Die EU-Wettbewerbshüter werfen Alchem vor, von November 2005 bis September 2019 in illegale Absprachen mit anderen Herstellern von Butylscopolamin verwickelt gewesen zu sein. Es wird behauptet, dass Alchem gemeinsam mit diesen Unternehmen einen Mindestverkaufspreis festgelegt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht habe. Diese Informationen betreffen den Ausgangsstoff für das Schmerzmittel Buscopan sowie für entsprechende Generika zur Behandlung von Bauchkrämpfen.

Boehringer Ingelheim wurde die höchste Geldstrafe in Höhe von 10,4 Millionen Euro auferlegt, während C2 Pharma aufgrund ihrer Kooperation mit den Ermittlern vollständig von einer Geldbuße verschont blieb. Die übrigen Unternehmen wurden mit Beträgen zwischen 98.000 und 1,7 Millionen Euro belangt, nachdem sie ihre Beteiligung an den illegalen Absprachen eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt hatten.

Alchem hingegen hatte sich damals gegen einen Vergleich entschieden, weshalb das Verfahren gegen sie weiterhin als reguläres Kartellverfahren lief. Die neuen Vorwürfe markieren eine Eskalation in den laufenden Ermittlungen der Europäischen Kommission gegen das Unternehmen.

Eine Sprecherin der Europäischen Kommission betonte, dass die Anschuldigungen gegen Alchem auf Anhaltspunkten basieren, die auf illegale Absprachen und den Austausch sensitiver Geschäftsinformationen hindeuten. Alchem selbst hat bisher keine offizielle Stellungnahme zu den neuen Vorwürfen abgegeben. Sollte sich der Verdacht jedoch bestätigen, könnte dies erneut erhebliche finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben. Die EU-Wettbewerbskommission ist berechtigt, bei Verstößen gegen das Kartellrecht Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen.

Die neuen Vorwürfe gegen Alchem markieren eine ernsthafte Wendung in der langwierigen Untersuchung illegaler Preisabsprachen im Pharmasektor. Diese Entwicklungen unterstreichen die Entschlossenheit der EU, Wettbewerbsverstöße konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Für Alchem könnte dies nicht nur finanzielle, sondern auch reputative Konsequenzen nach sich ziehen, sollte sich der Verdacht bewahrheiten. Die Branche steht unter genauer Beobachtung, und es wird erwartet, dass die Ermittlungen der EU-Kommission weiterhin aufmerksam verfolgt werden.

 

Mit Betäubungsmitteln auf Reisen: Richtlinien und Tipps für eine sorglose Urlaubsvorbereitung

Im Vorfeld der Sommerreisesaison rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eindringlich zur sorgfältigen Planung für Reisende, die betäubungsmittelhaltige Arzneimittel mit ins Ausland nehmen müssen. Diese Empfehlung soll sicherstellen, dass es bei der Einreise und während des Aufenthalts im Ausland zu keinen rechtlichen Problemen kommt.

Gemäß den Vorschriften dürfen betäubungsmittelhaltige Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch und in einer für die Reisedauer angemessenen Menge mitgeführt werden. Eine ärztliche Verschreibung ist dabei unerlässlich. Diese Regelung erstreckt sich üblicherweise auf Reisen von bis zu 30 Tagen.

Besonders zu beachten ist, dass obwohl medizinisches Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, diese Neuregelung in vielen anderen Ländern nicht greift. Reisende sollten daher für die Mitnahme von medizinischem Cannabis weiterhin eine beglaubigte Bescheinigung vorweisen können.

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die von der jeweiligen nationalen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Diese Dokumentation sollte stets griffbereit sein, um etwaige Fragen bei der Einreise zu klären.

Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt es sich, eine mehrsprachige Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Diese sollte detaillierte Informationen zu den enthaltenen Wirkstoffen, Dosierungen sowie zur geplanten Reisedauer enthalten und den internationalen Standards des International Narcotics Control Board (INCB) entsprechen.

Insbesondere bei Fernreisen sollten Reisende im Vorfeld gründlich recherchieren, da einige Länder zusätzliche Anforderungen wie Importgenehmigungen oder spezifische Mengenbeschränkungen für betäubungsmittelhaltige Arzneimittel haben können. Die Bundesopium-Stelle empfiehlt daher, sich bereits während der Reisevorbereitungen an die zuständige diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden, um potenzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Die aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des BfArM bieten eine wichtige Orientierung für Reisende, die medizinisch notwendige Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen müssen. Insbesondere die klare Vorgabe einer ärztlichen Bescheinigung und deren Beglaubigung durch die entsprechenden Gesundheitsbehörden sind entscheidend, um mögliche rechtliche Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden. Die vorab gründliche Informationsbeschaffung über die spezifischen Vorschriften des Ziellandes sowie die rechtzeitige Beantragung erforderlicher Dokumente sind daher unerlässlich, um einen reibungslosen Verlauf der Reise sicherzustellen.

 

Forschungsdurchbruch bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen: Neues Zielmolekül ETS2 identifiziert

Ein internationales Forscherteam hat einen bedeutenden Fortschritt im Verständnis und der potenziellen Behandlung von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) erzielt. In einer bahnbrechenden Studie, veröffentlicht im renommierten Fachjournal Nature, identifizierten die Wissenschaftler den Transkriptionsfaktor ETS2 als zentralen Regulator der Immunantwort bei Erkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.

CED, die weltweit etwa 5 Prozent der Bevölkerung betrifft, sind durch wiederkehrende Entzündungen des Verdauungstrakts gekennzeichnet, deren Ursachen bislang nur unvollständig verstanden sind. Der Transkriptionsfaktor ETS2 wurde nun als Schlüsselkomponente identifiziert, die die übermäßige Aktivierung von Makrophagen steuert, Zellen des Immunsystems, die eine zentrale Rolle in der Entzündungsreaktion spielen. Durch die Regulation bestimmter Signalwege verstärkt ETS2 die Produktion von entzündungsfördernden Proteinen wie Tumornekrosefaktoren (TNF) und Interleukin-23 (IL-23), die für die Krankheitssymptome verantwortlich sind.

Die Forschergruppe führte umfassende genomweite Assoziationsstudien durch, die zeigten, dass genetische Varianten, die die Aktivität von ETS2 beeinflussen, das Risiko für CED signifikant erhöhen. Besonders bemerkenswert ist, dass etwa 75 Prozent der europäischen und mehr als 90 Prozent der afrikanischen Bevölkerung Träger eines solchen genetischen Risiko-Allels sind.

Die klinische Relevanz dieser Entdeckung liegt in der potenziellen Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze. Obwohl spezifische Inhibitoren für ETS2 derzeit nicht verfügbar sind, konnten die Forscher zeigen, dass MEK-Inhibitoren, die den Signalweg blockieren, über den ETS2 aktiviert wird, die Entzündungsreaktion effektiv reduzieren können. Experimente in Zellkulturen und Gewebeproben von CED-Patienten bestätigten diese Erkenntnisse, was Hoffnung auf fortschrittlichere Behandlungsmöglichkeiten für Millionen von Betroffenen weltweit macht.

Dr. Christina Stankey, Erstautorin der Studie, betonte die Bedeutung dieser Ergebnisse für die klinische Praxis und zukünftige Forschung. Sie hob hervor, dass die gezielte Blockade des ETS2-Signalwegs einen entscheidenden Schritt darstellt, um die Krankheitslast bei CED-Patienten zu verringern und möglicherweise sogar Präventionsstrategien zu entwickeln.

Die Identifizierung von ETS2 als zentralem Regulator bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen markiert einen wichtigen Fortschritt in der biomedizinischen Forschung. Die potenzielle Entwicklung neuer Therapien, die auf diesen Erkenntnissen basieren, könnte nicht nur die Behandlungseffizienz verbessern, sondern auch eine neue Ära der personalisierten Medizin für Patienten mit komplexen immunologischen Erkrankungen einleiten.

 

Neue Wege in der Gesundheitsvorsorge: Apotheken im Zentrum des Gesundes-Herz-Gesetzes

Im aktuellen Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) steht die verstärkte Einbindung von Apotheken in präventive Gesundheitsmaßnahmen im Mittelpunkt. Dieser Gesetzesvorschlag kommt vor dem Hintergrund, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland die häufigste Todesursache darstellen und beträchtliche Kosten im Gesundheitssystem verursachen. Im Jahr 2020 beliefen sich diese Kosten auf rund 57 Milliarden Euro, was die Dringlichkeit unterstreicht, präventive Maßnahmen zu intensivieren.

Der Entwurf sieht vor, dass Apotheken künftig pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) erbringen können, die sich auf die Früherkennung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus konzentrieren. Diese Dienstleistungen sollen Versicherten ab 18 Jahren zugänglich sein und beinhalten regelmäßige Beratungen sowie Messungen zu relevanten Risikofaktoren. Zudem sollen spezifische Gesundheitsuntersuchungen mittels Gutscheinen der Krankenkassen in Apotheken durchgeführt werden können.

Die Bundesapothekerkammer wird gemäß anerkannter wissenschaftlicher Standards Arbeitsanweisungen für diese Dienstleistungen entwickeln, wobei pharmazeutische Technische Assistenten (PTA) für einige der Beratungen qualifiziert sind, während für andere spezialisierte Apotheker erforderlich sind.

Besonders betont wird die Einführung strukturierter Check-up-Untersuchungen für bestimmte Altersgruppen (25, 35 und 50 Jahre), die durch Fragebögen und Laboruntersuchungen ergänzt werden sollen. Diese Checks sollen helfen, familiäre Risiken und lebensstilbezogene Faktoren zu identifizieren sowie frühzeitig kardiometabolische Erkrankungen zu erkennen.

Das GHG zielt außerdem darauf ab, Disease-Management-Programme (DMP) zu stärken und die Verordnungsfähigkeit von Statinen zu verbessern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen nicht nur die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung optimieren, sondern auch zu signifikanten Einsparungen für die Krankenkassen führen könnten, indem sie die Prävalenz und Schwere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduzieren.

Insgesamt strebt das Gesundes-Herz-Gesetz an, durch eine enge Zusammenarbeit mit Apotheken die präventive Gesundheitsversorgung zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland zu leisten.

Die geplante Einbindung von Apotheken in präventive Gesundheitsmaßnahmen gemäß dem Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland. Die Tatsache, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache im Land sind und enorme Kosten verursachen, unterstreicht die Dringlichkeit solcher Maßnahmen.

Indem Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können, die auf die Früherkennung und Prävention dieser Erkrankungen abzielen, wird eine wichtige Lücke in der Gesundheitsversorgung geschlossen. Die Möglichkeit für Versicherte, regelmäßige Beratungen und Messungen in ihrer Apotheke durchführen zu lassen, könnte dazu beitragen, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen.

Besonders begrüßenswert ist die Einführung strukturierter Check-up-Untersuchungen für bestimmte Altersgruppen, die helfen sollen, nicht nur individuelle Risiken zu identifizieren, sondern auch präventive Maßnahmen gezielt anzupassen. Dies könnte langfristig nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, sondern auch erhebliche Einsparungen im Gesundheitswesen ermöglichen, indem Krankheitslasten reduziert werden.

Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Qualität und Durchführung dieser Dienstleistungen durch klare Richtlinien und Schulungen sichergestellt wird. Die Bundesapothekerkammer wird hier eine zentrale Rolle spielen, indem sie Standards für die pharmazeutischen Dienstleistungen definiert und deren Umsetzung überwacht.

Insgesamt stellt das GHG einen wichtigen Schritt dar, um präventive Gesundheitsmaßnahmen in Deutschland zu stärken und die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative erfolgreich umgesetzt wird und einen messbaren Beitrag zur Reduzierung der Prävalenz von Herz-Kreislauf-Erkrankungen leisten kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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