• 05.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Sicherheit, Konflikte und medizinische Durchbrüche

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Sicherheit, Konflikte und medizinische Durchbrüche

 

Eine umfassende Betrachtung der aktuellen Entwicklungen in Deutschlands Gesundheitslandschaft

Treten Sie ein in die faszinierende Welt der deutschen Apotheken, wo sich Tradition und Innovation treffen. Diese Zusammenfassung bietet einen tiefen Einblick in die aktuellen Ereignisse, die die Branche formen. Erfahren Sie mehr über die drängenden Sicherheitsfragen, denen sich Apothekeninhaber gegenübersehen, und die revolutionären Versicherungslösungen, die darauf reagieren. Entdecken Sie die Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen, während sie sich mit neuen Herausforderungen wie der Retaxierung von Impfungen auseinandersetzen. Verfolgen Sie die neuesten rechtlichen Entscheidungen, die die Regeln für Überwachungskameras verändern könnten, und bleiben Sie über die fortlaufenden Gespräche zur Apothekenreform informiert. Tauchen Sie ein in die Welt der medizinischen Forschung, die ständig neue Hoffnungsträger hervorbringt, von der Behandlung schwerwiegender Krankheiten bis hin zu den Risiken und Auswirkungen von Umweltfaktoren auf unsere Gesundheit. Diese Zusammenstellung von Schlagzeilen verspricht eine mitreißende Reise durch die vielseitige und dynamische Landschaft der deutschen Gesundheitsbranche.

 

Sturmsichere Apotheken: Die Notwendigkeit einer umfassenden Naturkatastrophenversicherung

Die jüngsten Naturkatastrophen, insbesondere die verheerenden Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg, haben die Sicherheitsfragen für Immobilienbesitzer, einschließlich Apotheker, in den Vordergrund gerückt. Angesichts der steigenden Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse ist eine angemessene Versicherung von größter Bedeutung.

Für Apothekenbesitzer, die oft in gefährdeten Gebieten angesiedelt sind, ist die Auswahl der richtigen Versicherungspolice von entscheidender Bedeutung. Standardversicherungen bieten oft keine ausreichende Abdeckung für Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdrutsche. Eine spezielle Naturkatastrophenversicherung ist daher unerlässlich, um eine umfassende Deckung zu gewährleisten.

Eine gründliche Analyse der individuellen Risiken und Bedürfnisse ist notwendig, um die geeignete Versicherung zu wählen. Apotheker sollten die geografische Lage ihrer Immobilie sowie lokale Umweltbedingungen berücksichtigen, um das Risiko von Naturkatastrophen angemessen einzuschätzen.

Zusätzlich zur Auswahl der richtigen Versicherung ist es wichtig, sich über mögliche Ausschlüsse und Einschränkungen zu informieren. Apotheker sollten sicherstellen, dass ihre Versicherungspolice eine angemessene Deckung für Schäden durch Naturkatastrophen bietet und alle relevanten Risiken abdeckt.

Insgesamt ist eine angemessene Versicherungsdeckung von entscheidender Bedeutung, um das finanzielle Risiko für Apothekenbesitzer zu minimieren und ihnen im Falle eines Schadens Sicherheit zu bieten. Durch proaktive Maßnahmen und die Auswahl einer geeigneten Versicherungspolice können Apotheker dazu beitragen, sich vor den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen und ihre Geschäftskontinuität sicherzustellen.

Die aktuellen Hochwasserereignisse unterstreichen die Dringlichkeit einer angemessenen Versicherungsdeckung für Apothekenbesitzer in gefährdeten Gebieten. Eine gründliche Analyse der individuellen Risiken und Bedürfnisse ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Apotheker im Falle eines Schadens ausreichend geschützt sind. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Naturkatastrophen ist eine proaktive Herangehensweise unerlässlich, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten und finanzielle Belastungen zu minimieren.

 

PharmaRisk: Sicherheit für Apothekeninhaber

Inmitten eines sich ständig weiterentwickelnden Versicherungssektors bahnt sich eine bedeutsame Veränderung an, die die Sicherheit und den Schutz von Apothekeninhabern revolutionieren könnte. Die Einführung von PharmaRisk, einer innovativen Versicherungslösung, maßgeschneidert für die spezifischen Anforderungen von Apotheken, hat sowohl bei den Inhabern als auch bei Branchenexperten ein starkes Interesse geweckt.

PharmaRisk setzt sich das Ziel, einen umfassenden Schutz vor den vielfältigen Risiken zu bieten, denen Apotheken täglich ausgesetzt sind. Von Haftpflichtansprüchen Dritter bis hin zu potenziellen Problemen wie Medikamentenverwechslungen und Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen, deckt diese Versicherungslösung ein breites Spektrum ab. Besonders hervorzuheben ist die "Beste-Leistungs-Garantie", die den Kunden zusätzliche Sicherheit bietet, indem sie im Schadensfall eine Entschädigung gewährleistet, die dem entspricht, was ein Mitbewerber für dieselben Leistungen angeboten hätte.

Ein weiterer entscheidender Aspekt von PharmaRisk ist die transparente Prämienberechnung, die auf dem Jahresnetto-Umsatz der Apotheke basiert. Dies ermöglicht Apothekeninhabern eine klare Kosteneinschätzung ihrer Versicherung, ohne auf komplexe Berechnungen angewiesen zu sein. Durch diese transparente Preisgestaltung wird das Vertrauen zwischen den Versicherungsnehmern und dem Anbieter gestärkt und den Apothekeninhabern die Möglichkeit gegeben, eine maßgeschneiderte Versicherungslösung zu wählen, die ihren individuellen Anforderungen entspricht.

In Anbetracht der zunehmenden Herausforderungen und Risiken, denen Apotheken gegenüberstehen, betonen Experten die Bedeutung einer zuverlässigen und umfassenden Versicherungslösung. PharmaRisk von Mysecur GmbH könnte sich als entscheidender Faktor erweisen, um die Sicherheit und den Erfolg von Apotheken in einer zunehmend anspruchsvollen Geschäftsumgebung zu gewährleisten.

PharmaRisk markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Apothekenversicherung, indem es Sicherheit und Schutz für Apothekeninhaber in den Mittelpunkt stellt. Mit einem breiten Spektrum an Leistungen, innovativen Funktionen wie der "Beste-Leistungs-Garantie" und transparenter Prämienberechnung setzt PharmaRisk neue Maßstäbe in Sachen Sicherheit und Service. Diese Versicherungslösung könnte einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit und den Erfolg von Apotheken in einer zunehmend komplexen Geschäftsumgebung zu gewährleisten.

 

Konflikt zwischen DAK Gesundheit und Apotheken wegen Retaxierung von Impfungen

Im Zuge der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der verstärkten Impfkampagnen stehen Apotheken und Krankenkassen vor einem neuen Konflikt. Die DAK Gesundheit, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands, hat kürzlich zwei Rezepte für Impfungen gegen Covid-19 und Grippe retaxiert, was zu Unstimmigkeiten mit einer Apotheke in Konstanz geführt hat.

Der Inhaber der betroffenen Apotheke im Seerhein-Center, Murat Baskur, bot regelmäßig Impfungen gegen Covid-19 an, die gemäß den Richtlinien der Ständigen Impfkommission (Stiko) durchgeführt wurden. Trotz dieser Richtlinien wurden die Rezepte für die Impfungen sowie eine Grippeimpfung von der DAK zurückgeschickt, mit der Begründung, dass die Versicherten keinen Anspruch auf diese Schutzimpfungen gehabt hätten.

Die Apotheke hatte den Covid-19-Impfstoff Comirnaty verimpft und für die Dienstleistung, den Mehrdosenbehälter und die Dokumentation jeweils 15 Euro berechnet. Die DAK argumentierte, dass die Abrechnung nur für Versicherte mit einem gültigen Anspruch möglich sei und weigerte sich, den Betrag zu zahlen. Ähnlich erging es einem Rezept für eine Grippeimpfung im Oktober, das ebenfalls aufgrund angeblich fehlender Anspruchsberechtigung retaxiert wurde.

Murat Baskur plant, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen. Er betont, dass die Berechtigung für eine Covid-Impfung auch für Personen unter 65 Jahren bestanden habe, insbesondere wenn sie in Berufen mit erhöhtem Kontakt arbeiteten. Die Retaxierung empfindet er als ungerechtfertigt und betont, dass es ihm um das Prinzip geht.

Zudem vermutet Baskur, dass die DAK möglicherweise die Impfungen retaxiert, da sie aufgrund von Änderungen bei Rabattverträgen nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel erhält. Es besteht die Vermutung, dass die verschärften Kontrollen der DAK in anderen Bereichen wie den Impfungen nun dazu führen könnten, dass weitere Apotheken retaxiert werden. Allerdings hat die DAK bisher nicht bestätigt, dass weitere Apotheken wegen Impfungen retaxiert werden.

In den letzten Jahren wurden in deutschen Apotheken eine signifikante Anzahl von Covid-19- und Grippeimpfungen durchgeführt, was einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten leistet. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Konflikt zwischen der DAK und den Apotheken weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Impfpraxis in Deutschland haben könnte.

Der aktuelle Konflikt zwischen der DAK Gesundheit und den Apotheken wirft wichtige Fragen zur Finanzierung und Durchführung von Impfungen auf. Während Apotheken eine bedeutende Rolle bei der Impfkampagne spielen und einen direkten Zugang für die Bevölkerung bieten, scheint die DAK Gesundheit die Ansprüche für bestimmte Impfungen anzuzweifeln. Es ist entscheidend, dass solche Konflikte schnell und transparent gelöst werden, um die Impfpraxis nicht zu behindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu wahren.

 

Landessozialgericht entscheidet über Nichtanerkennung eines Unfalls auf irrigen Abweg als versicherter Wegeunfall

Im jüngsten Fall vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wurde über die Anerkennung eines Unfalls als versicherter Wegeunfall aufgrund eines irrigen Abwegs entschieden. Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Diabeteserkrankung und einer Unterzuckerung auf dem Heimweg von der Arbeit aus Versehen seine Wohnung verpasste und in Folge dessen einen schwerwiegenden Unfall erlitt. Der Mann geriet mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Lastkraftwagen, was zu schweren Verletzungen führte.

Die Berufsgenossenschaft, zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung, lehnte die Anerkennung des Unfalls als Wegeunfall ab, da sich der Vorfall vier Kilometer hinter dem Wohnort des Arbeitnehmers auf einem nicht versicherten Abweg ereignete. Der Arbeitnehmer gab an, aufgrund der starken Unterzuckerung orientierungslos gewesen zu sein und daher an seiner Wohnung vorbeigefahren zu sein. Er konnte sich an keine Details erinnern, was zu dieser Verwirrung geführt haben könnte.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts fiel dahingehend aus, dass irrige Abwege, wie in diesem Fall aufgrund einer inneren Ursache wie der Unterzuckerung, nicht automatisch als versicherter Wegeunfall anerkannt werden können. Das Gericht machte deutlich, dass solche inneren Ursachen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, da dies eine Ausweitung des Versicherungsschutzes bedeuten würde. Diese Auslegung orientiert sich an der klaren Abgrenzung, dass nur äußere Bedingungen wie Nebel, unzureichende Beschilderung oder Dunkelheit einen Irrweg als versicherten Wegeunfall qualifizieren.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts ist von grundlegender Bedeutung, da sie verdeutlicht, dass nicht jeder Unfall auf einem Abweg automatisch als Wegeunfall gilt. Es wurden keine Leistungen durch die Berufsgenossenschaft zugesprochen, und aufgrund der Relevanz des Falls wird eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts, Unfälle aufgrund eines irrigen Abwegs aufgrund innerer Ursachen wie einer Unterzuckerung nicht als versicherten Wegeunfall anzuerkennen, markiert eine wichtige Grenze des Versicherungsschutzes. Diese klare Abgrenzung dient dem Schutz des Versicherungssystems vor einer Überdehnung, die letztlich die Wirksamkeit und Effizienz der gesetzlichen Unfallversicherung beeinträchtigen könnte. Es wird deutlich, dass nur äußere Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle des Versicherten liegen, einen Irrweg als versicherten Wegeunfall qualifizieren können. Diese klare Linie trägt zur Rechtssicherheit bei und verdeutlicht den Rahmen, innerhalb dessen sich die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bewegen.

 

Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen: Strengere Regeln für Überwachungskameras setzen neue Maßstäbe

In einem wegweisenden Urteil hat das Amtsgericht Gelnhausen strenge Maßstäbe für die Installation von Überwachungskameras gesetzt. Die Entscheidung, die aus einem angespannten Nachbarschaftsstreit resultiert, könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung solcher Sicherheitsvorrichtungen haben. Das Gericht urteilte, dass bereits die technische Möglichkeit, eine Kamera in Richtung eines Nachbargrundstücks zu schwenken, ausreicht, um auf Verlangen eines Nachbarn den Betrieb zu untersagen.

Der Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, beinhaltete einen Konflikt zwischen zwei Grundstückseigentümern, bei dem einer eine Überwachungskamera auf seinem Anwesen installiert hatte. Sein Nachbar reichte eine einstweilige Verfügung ein, um sicherzustellen, dass die Kamera nicht auf sein Grundstück ausgerichtet ist. Obwohl der Kameraeigentümer beteuerte, dass die Kamera ausschließlich zur Überwachung seines eigenen Anwesens diene, entschied das Gericht zugunsten des Nachbarn und erließ die Verfügung.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass allein die Möglichkeit, dass eine Kamera in Richtung eines Nachbargrundstücks schwenken kann, bei einem Nachbarn das Gefühl erzeugen kann, überwacht zu werden. Dies steht im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, die die Nutzung von Überwachungskameras mit der potenziellen Ausrichtung auf Nachbargrundstücke untersagt, selbst wenn Sicherheitsbedenken bestehen.

Das Urteil aus Gelnhausen wirft ein Schlaglicht auf die kontroverse Debatte über Überwachungskameras in Politik und Gesellschaft. Es unterstreicht die Wichtigkeit, die Privatsphäre der Nachbarn zu respektieren und Maßnahmen zum Schutz des eigenen Eigentums nicht auf Kosten anderer durchzuführen. Es verdeutlicht auch, dass die Installation von Überwachungskameras mit Bedacht erfolgen muss, um negative Reaktionen von Nachbarn zu vermeiden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Das Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen markiert einen wichtigen Meilenstein in der Debatte um die Nutzung von Überwachungskameras. Es zeigt, dass die Privatsphäre der Nachbarn respektiert werden muss und dass die Installation solcher Kameras mit großer Sorgfalt und Rücksichtnahme erfolgen sollte. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer ausgewogenen Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre in unserer Gesellschaft.

 

ABDA und BMG: Gespräche zur Apothekenreform bleiben trotz Bemühungen ohne Durchbruch

Die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening, traf sich erneut mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, um die Standpunkte der Apothekenbranche zu diskutieren. Trotz intensiver Gespräche scheinen die Meinungsverschiedenheiten zwischen der ABDA und dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin bestehen zu bleiben.

Overwiening betonte in einem Statement nach dem Treffen die dringende Problematik des Fachkräftemangels und die fortwährende Krise der Lieferengpässe in Apotheken. Sie warnte vor den verheerenden Auswirkungen des BGH-Urteils zu den Großhandels-Skonti und machte deutlich, dass eine Lockerung der Betriebsbedingungen für Apotheken schwerwiegende Konsequenzen haben könnte.

Insbesondere wurde die Frage der Präsenzpflicht in Apotheken kontrovers diskutiert, wobei die Positionen von Ministerium und Apothekerschaft deutlich auseinanderlagen. Auch bezüglich der finanziellen Herausforderungen durch stagnierende Apothekenhonorare und steigende Kosten gab es keine klare Lösung.

Die ABDA drängte darauf, dass Skonti in der Arzneimittelpreisverordnung zügig zugelassen werden sollten, um den Apotheken finanzielle Entlastung zu verschaffen. Allerdings besteht auch hier noch Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung.

Es wurde bekannt, dass das BMG eine Erhöhung des Fixhonorars vorerst nicht plant und sich stattdessen auf eine bessere Vergütung von Not- und Nachtdiensten konzentriert. Dies stieß jedoch auf Widerstand seitens des Bundesfinanzministers Christian Lindner.

Es wird erwartet, dass der Referentenentwurf für die Apothekenreform in dieser Woche veröffentlicht wird, jedoch bleiben die genauen Details und Lösungsansätze für die bestehenden Probleme vorerst unklar.

Die erneuten Gespräche zwischen der ABDA und dem Bundesgesundheitsministerium werfen ein Licht auf die anhaltenden Herausforderungen in der Apothekenbranche. Trotz der Bemühungen beider Seiten, eine Lösung zu finden, bleiben wichtige Fragen offen, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Entlastung der Apotheken und die Zukunft der Betriebsbedingungen. Die bevorstehende Veröffentlichung des Referentenentwurfs für die Apothekenreform wird zeigen, inwieweit die Bedenken und Anliegen der Apothekerschaft berücksichtigt werden und ob die Reform den notwendigen Wandel bringen kann.

 

Heumann passt Lieferbedingungen an: Skonto gestrichen, OTC-Rabatt erhöht

In einer bedeutenden Entwicklung im pharmazeutischen Sektor hat Heumann, ein renommierter Hersteller von Arzneimitteln, angekündigt, dass es seine Lieferbedingungen für Apotheken ändern wird. Diese Änderungen wurden durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beeinflusst, das die maximale Höhe der Rabatte festlegte, die Hersteller den Apotheken gewähren dürfen.

Gemäß dem Urteil des BGH darf der Gesamtrabatt, den Hersteller den Apotheken gewähren, nicht mehr als den Verzicht auf den Großhandelshöchstzuschlag, der auf 3,15 Prozent des Herstellerabgabepreises (ApU) begrenzt ist oder maximal 37,80 Euro, umfassen. Als Reaktion auf diese Vorgabe streicht Heumann das Skonto für seine Produkte vollständig, um sicherzustellen, dass die angebotenen Rabatte im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stehen.

Die Abschaffung des Skontos wird ab dem nächsten Monat, Juni, für alle Lieferungen von Heumann-Produkten in Kraft treten. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, sowohl für rezeptpflichtige (Rx) als auch für rezeptfreie (OTC) Produkte, von dieser Änderung betroffen sein werden. Obwohl Heumann technisch nicht in der Lage ist, zwischen Rx- und OTC-Produkten zu unterscheiden, wird die Umstellung auf null Prozent Skonto den Apotheken ermöglichen, weiterhin Rx-Produkte zum niedrigstmöglichen Einkaufspreis zu beziehen.

Trotz dieser Einschränkung hat Heumann den Apotheken ein attraktives Angebot gemacht, um den Verlust des Skontos im OTC-Bereich auszugleichen. Sie erhöhen die Standardkonditionen für OTC-Produkte um 2 Prozent und verlängern die Zahlungsfrist auf zehn Tage. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Apotheken weiterhin von wettbewerbsfähigen Preisen profitieren, während Heumann gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Die Marketing- und Vertriebsleiter von Heumann, Christoph Schultz (Rx) und Rüdiger Hoppe (OTC), betonen die Notwendigkeit dieser Änderungen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und gleichzeitig eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Apotheken aufrechtzuerhalten. Sie hoffen, dass diese Anpassungen positive Auswirkungen auf die Partnerschaft mit den Apotheken haben werden und stehen bereit, bei Fragen oder Bedenken Unterstützung anzubieten.

Die Entscheidung von Heumann, das Skonto für seine Produkte vollständig zu streichen, zeigt das Bemühen des Unternehmens, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und gleichzeitig eine faire Partnerschaft mit den Apotheken aufrechtzuerhalten. Die Kompensation des Skontoverlusts im OTC-Bereich durch eine Erhöhung der Standardkonditionen und eine längere Zahlungsfrist unterstreicht Heumanns Engagement für seine Kunden. Diese Anpassungen spiegeln die Dynamik und die Herausforderungen in der Pharmabranche wider, während Unternehmen bestrebt sind, rechtliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

 

EU intensiviert Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen: Herausforderungen und politische Maßnahmen

Die Europäische Union intensiviert ihre Bemühungen im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen, die zunehmend als eine der gravierendsten globalen Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit betrachtet werden. In Anbetracht der alarmierenden Statistiken, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Kommission vorgelegt werden, sind sowohl politische als auch rechtliche Maßnahmen erforderlich, um dieser Herausforderung wirksam zu begegnen.

Die EU-Kommission hat kürzlich Vorschläge zur Überarbeitung des europäischen Arzneimittelrechts vorgelegt, die unter anderem darauf abzielen, antimikrobielle Mittel stärker zu regulieren. Ein umstrittener Aspekt dieser Vorschläge betrifft die mögliche Verschreibungspflicht für Arzneimittel mit antimikrobieller Wirkung, die derzeit rezeptfrei erhältlich sind. Diese Pläne haben eine Debatte unter OTC-Herstellern und Apotheker*innen ausgelöst, die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Zugang zu bewährten rezeptfreien Medikamenten wie Canesten, Neo-Angin und Octenisept äußerten.

Der Bundesrat hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet und die vorgeschlagenen Maßnahmen im EU-Pharmapaket kritisiert, insbesondere die Idee, Arzneimittel aufgrund ihres antimikrobiellen Wirkstoffs der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Das Europäische Parlament hat eine etwas abgeschwächte Position eingenommen und vorgeschlagen, die Verschreibungspflicht nur für antimikrobielle Mittel einzuführen, bei denen ein erhöhtes Risiko für antimikrobielle Resistenzen besteht.

Zusätzlich zu rechtlichen Maßnahmen fordert das Europäische Parlament auch eine verstärkte Beratung durch Apotheker und andere Gesundheitsberufe sowie die Förderung schneller Diagnosetests, um den verantwortungsvollen Umgang mit antimikrobiellen Mitteln zu unterstützen.

In den Wahlprogrammen einiger großer Parteien, wie der SPD und den Grünen, wird das Thema antimikrobielle Resistenzen ebenfalls adressiert. Die SPD setzt sich für die Schaffung eines globalen Abkommens über die Verwendung und den Zugang zu antimikrobiellen Mitteln ein, während die Grünen auf schnelle Diagnosetests und eine Neuausrichtung der EU-Liste für Reserveantibiotika nach den Kriterien der WHO drängen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass trotz der ergriffenen Maßnahmen weitere Anstrengungen erforderlich sind, um antimikrobiellen Resistenzen wirksam entgegenzutreten. Ein koordinierter Ansatz auf europäischer und globaler Ebene ist unerlässlich, um dieses drängende Gesundheitsproblem langfristig zu bewältigen.

Die Diskussionen und Maßnahmen der EU im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch müssen sie sorgfältig und ausgewogen umgesetzt werden. Die Einführung einer Verschreibungspflicht für antimikrobielle Mittel sollte mit Bedacht erfolgen, um den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten nicht zu beeinträchtigen, während gleichzeitig die übermäßige Verwendung und damit verbundene Risiken adressiert werden. Die Forderungen nach verstärkter Beratung und schneller Diagnose sind entscheidend, um eine umsichtige Verwendung von Antibiotika und anderen antimikrobiellen Mitteln zu fördern. Es ist ermutigend zu sehen, dass das Thema auch in den Wahlprogrammen einiger Parteien präsent ist, was auf eine wachsende Sensibilisierung und politische Handlungsbereitschaft hinweist. Letztendlich erfordert die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen eine koordinierte und langfristige Strategie auf nationaler, europäischer und globaler Ebene, um dieses ernsthafte Gesundheitsproblem effektiv anzugehen.

 

KI-Chatbot Checker Evi: Kämpfer gegen irreführende Nahrungsergänzungsmittel-Werbung

Ein neuer Durchbruch im Kampf gegen irreführende Werbeaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln wurde durch die Einführung des KI-Chatbots Checker Evi erzielt. Entwickelt von MedWatch und tactile.news, steht dieser virtuelle Assistent im Dienste von Verbrauchern und Apotheken, um die Verbreitung fragwürdiger Heilversprechen einzudämmen.

In einer Welt, in der die Versprechen von Vitaminen und Kräutern oft über das wissenschaftlich Erlaubte hinausgehen, ist Checker Evi ein Rettungsanker für jene, die auf der Suche nach transparenten Informationen sind. Durch die Abstimmung von Werbeaussagen mit der EU Health Claims Verordnung identifiziert der Bot schnell und präzise unzulässige Versprechen. Seine Benutzerfreundlichkeit ermöglicht es Verbrauchern und Apothekenmitarbeitern, mit nur wenigen Klicks verdächtige Produkte zu melden und damit potenziell gefährliche oder irreführende Praktiken zu bekämpfen.

Ein Test mit dem Nahrungsergänzungsmittel "LiquidRespiration" der BioLife Holding GmbH verdeutlicht die Effektivität von Checker Evi. Die Aussage "Es wurde zur Unterstützung der Ernährung bei Erkrankungen der oberen Luftwege entwickelt" wurde als potenziell irreführend erkannt und gemeldet. Innerhalb von Minuten wurde eine vorgefertigte Meldung an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erstellt, und die Benutzer wurden aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Untersuchung einzuleiten.

Trotz seiner Effizienz bleibt jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Checker Evi bewertet nicht die Sicherheit oder Wirksamkeit der Produkte, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Es bleibt daher die Verantwortung der Verbraucher, sich weiterhin auf die Fachkenntnisse und Einschätzungen des Apothekenpersonals zu verlassen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Entwicklung von Checker Evi wurde durch den Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus der Wissenschaftspressekonferenz gefördert. Trotz dieser vielversprechenden Innovation hängt die Zukunft des Projekts von weiteren Förderungen und Kooperationen ab. Die Möglichkeit einer zukünftigen Erweiterung des Suchradius auf andere Länder oder Produktkategorien zeigt das Potenzial dieses Tools, einen breiteren Markt zu bedienen und einen positiven Einfluss auf die Verbrauchersicherheit auszuüben.

Checker Evi markiert einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen irreführende Werbeaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln. Seine Benutzerfreundlichkeit und Effizienz ermöglichen es Verbrauchern und Apotheken, schnell und präzise auf potenziell gefährliche Produkte aufmerksam zu machen. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass Checker Evi keine endgültigen Urteile über die Sicherheit oder Wirksamkeit von Produkten fällt. Es bleibt entscheidend, dass Verbraucher weiterhin auf die Fachkenntnisse von Apothekenangestellten und eigene Recherchen vertrauen, um informierte Entscheidungen zu treffen.

 

Hitzeaktionstag: Forderung nach finanzieller Unterstützung für Apotheken und Praxen

Der heutige Hitzeaktionstag hat erneut die drängende Notwendigkeit betont, Hitzegefahren ernst zu nehmen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit umzusetzen. Das Aktionsbündnis Patientenversorgung, bestehend aus verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens wie dem Apothekerverband Nordrhein und dem Hausärzteverband Nordrhein, hat hervorgehoben, dass finanzielle Unterstützung für Apotheken und Praxen unerlässlich ist, um den Hitzeschutz zu verbessern.

Die World Health Organization (WHO) warnt vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise und hebt hervor, dass das vergangene Jahr das heißeste seit Beginn der Messungen war. In Deutschland allein starben laut dem Robert-Koch-Institut über 3.000 Menschen an den Folgen der Hitze. Besonders gefährdet sind Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Schwangere, ältere Menschen sowie Säuglinge und Kleinkinder.

Trotz der politischen Diskussion über Hitzeschutzmaßnahmen bleibt die konkrete Umsetzung hinter den Erwartungen zurück. Das Aktionsbündnis betont, dass Informationsplakate und Warnmeldungen allein nicht ausreichen, um hitzebedingte Todesfälle zu verhindern. Es bedarf konkreter finanzieller Unterstützung, um Apotheken und Praxen mit klimafreundlicher Ausstattung auszustatten, die den Schutz von Patienten und Mitarbeitern auch bei extremer Hitze gewährleistet.

Die fehlende finanzielle Unterstützung seitens der Regierung wird als Hindernis für die dringend benötigten Investitionen in den Hitzeschutz betrachtet. Ohne diese Unterstützung bleiben nationale Klimastrategien bloße Lippenbekenntnisse, während die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung gefährdet bleibt.

Der Hitzeaktionstag betont die dringende Notwendigkeit, Hitzegefahren ernst zu nehmen und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Forderung nach finanzieller Unterstützung für Apotheken und Praxen ist berechtigt, da die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern auch bei extremen Temperaturen gewährleistet werden muss. Ohne konkrete Maßnahmen seitens der Regierung bleiben nationale Klimastrategien unzureichend, während die Gefahr für die Bevölkerung weiterhin besteht. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und die notwendigen Mittel bereitstellt, um den Hitzeschutz zu verbessern.

 

EMA überdenkt Entscheidung zur Zulassung von Ataluren bei Duchenne-Muskeldystrophie

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat eine bedeutende Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung des Medikaments Ataluren (vermarktet unter dem Handelsnamen Translarna™) getroffen, das zur Behandlung von Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) verwendet wird. Im Januar dieses Jahres entschied der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA, die bedingte Zulassung von Translarna nicht zu verlängern, aufgrund eines negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

Die Entscheidung des CHMP, die Verlängerung der Zulassung von Translarna abzulehnen, löste eine kontroverse Debatte über die Wirksamkeit und Sicherheit dieses Medikaments aus, das seit 2014 in Deutschland verfügbar ist. Die ablehnende Haltung des CHMP wurde nun jedoch einer Neubewertung unterzogen, nachdem die Europäische Kommission eine Überprüfung beantragt hatte und ein Berufungsurteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-291/22 P dies unterstützte.

Das Gerichtsurteil forderte die Einberufung einer neuen wissenschaftlichen Beratergruppe für Neurologie (SAG-N) zur Beurteilung von Translarna. Diese Expertengruppe wird den CHMP bei der Bewertung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Medikament unterstützen. Infolgedessen wird die Bewertung für Translarna auf die Stufe des ursprünglichen Verlängerungsverfahrens zurückgesetzt.

Eine überarbeitete Empfehlung des CHMP zur Erneuerung der Zulassung von Translarna wird in den kommenden Monaten erwartet. In der Zwischenzeit bleibt die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Translarna vorerst gültig, während weitere Untersuchungen und Diskussionen über die Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments stattfinden.

Die Entscheidung des CHMP, die bedingte Zulassung von Translarna nicht zu verlängern, war von großer Bedeutung für Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie und ihre Familien. Die nun eingeleitete Neubewertung des Medikaments zeigt, dass die EMA bereit ist, neue Informationen zu berücksichtigen und ihre Entscheidungen zu überdenken, um sicherzustellen, dass Patienten Zugang zu wirksamen und sicheren Behandlungsoptionen haben. Es ist wichtig, dass dieser Prozess transparent und auf evidenzbasierten Erkenntnissen basiert, um die bestmöglichen Ergebnisse für Patienten zu erzielen.

 

EMA empfiehlt Zulassung von Dasiglucagon zur Behandlung schwerer Hypoglykämie bei Diabetes-Patienten

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat kürzlich die Empfehlung zur Zulassung des Glucagon-Analogons Dasiglucagon ausgesprochen. Dieses Medikament ist speziell zur Behandlung schwerer Unterzuckerungen bei Patienten ab einem Alter von sechs Jahren mit Diabetes mellitus entwickelt worden. Glucagon, ein Peptidhormon, das von der Bauchspeicheldrüse produziert wird, hat sich bereits als wirksames Medikament zur Behandlung akuter schwerer Hypoglykämie bei Diabetes-Patienten etabliert. Dasiglucagon zeichnet sich jedoch durch strukturelle Veränderungen aus: Sieben der 29 Aminosäuren wurden ausgetauscht, um die Stabilität des Medikaments im wässrigen Milieu zu verbessern.

Die Entwicklung von Dasiglucagon führte zur Herstellung einer anwendungsfertigen wässrigen 0,6-mg-Lösung namens Zegalogue®, die im Gegensatz zu anderen Notfallmedikamenten wie dem Glucagen® Hypokit vor der Anwendung nicht rekonstituiert werden muss. Dasiglucagon wirkt spezifisch am Glucagon-Rezeptor und stimuliert den Abbau von Glykogen sowie die Freisetzung von Glukose aus der Leber, was zu einem raschen Anstieg des Blutzuckerspiegels führt. Diese Wirkung wurde durch mehrere Studien bestätigt.

In einer Phase-III-Studie mit 170 Erwachsenen mit Typ-1-Diabetes wurde festgestellt, dass Dasiglucagon im Vergleich zu Placebo und rekonstituiertem Glucagon eine deutlich schnellere Erholung bei Hypoglykämie bewirkte. Ähnliche Ergebnisse wurden auch bei einer Studie mit 42 Typ-1-Diabetes-Patienten im Alter von 6 bis 17 Jahren erzielt. Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen traten jedoch häufig auf.

Darüber hinaus wird Dasiglucagon auch in anderen Indikationen untersucht, wie zum Beispiel beim angeborenen Hyperinsulinismus (CHI), einer seltenen Störung, die zu schweren Hypoglykämien führen kann. Eine offene Phase-III-Studie mit 32 Kindern zeigte vielversprechende Ergebnisse hinsichtlich der Reduzierung der Hypoglykämien und der Verbesserung anderer Parameter.

Die Empfehlung zur Zulassung von Dasiglucagon durch die EMA markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung schwerer Unterzuckerungen bei Diabetes-Patienten. Die strukturellen Veränderungen dieses Glucagon-Analogons, gepaart mit seiner Wirksamkeit und schnellen Wirkung, könnten die Therapieoptionen für Menschen mit Diabetes erheblich verbessern. Die Ergebnisse der Studien sind vielversprechend und deuten darauf hin, dass Dasiglucagon auch bei anderen Erkrankungen wie dem angeborenen Hyperinsulinismus eine wichtige Rolle spielen könnte.

 

Neue Studien enthüllen: Viren erhöhen das Risiko für Typ-1-Diabetes

Eine kürzlich veröffentlichte Serie von Studien hat Licht auf die potenzielle Rolle von Viren bei der Entwicklung von Typ-1-Diabetes geworfen. Typ-1-Diabetes, eine Autoimmunerkrankung, die zur Zerstörung der insulinproduzierenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse führt, wird traditionell mit genetischen und Umweltfaktoren in Verbindung gebracht. Die neuen Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass bestimmte Viren ebenfalls eine Rolle spielen könnten.

Die Forschung, die von Experten weltweit durchgeführt wurde, identifizierte zwölf verschiedene Viren, die das Risiko für Typ-1-Diabetes erhöhen können. Dazu gehören bekannte Erreger wie das Influenza-Virus, das Röteln-Virus und das Coronavirus Sars-CoV-2, das während der COVID-19-Pandemie weltweit Aufmerksamkeit erregte. Zusätzlich wurden auch weniger bekannte Viren wie verschiedene Herpesviren und Coxsackie-Viren, die mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit in Verbindung stehen, als potenzielle Auslöser identifiziert.

Die genauen Mechanismen, wie diese Viren zur Entwicklung von Typ-1-Diabetes beitragen, sind jedoch noch nicht vollständig verstanden. Einige Experten spekulieren, dass Virusinfektionen das Immunsystem beeinflussen und autoimmune Reaktionen auslösen können, die zur Zerstörung der insulinproduzierenden Zellen führen. Weitere Forschung ist erforderlich, um diese Zusammenhänge genau zu klären.

Die Entdeckung dieser potenziellen Verbindungen zwischen Viren und Typ-1-Diabetes hat das Verständnis dieser komplexen Erkrankung erweitert und könnte neue Wege für die Prävention und Behandlung eröffnen. Insbesondere in Zeiten globaler Gesundheitskrisen wie der COVID-19-Pandemie ist es entscheidend, das Wissen über potenzielle Risikofaktoren für Diabetes zu vertiefen und Maßnahmen zu entwickeln, um das Auftreten dieser Erkrankung zu verringern.

Die Erkenntnisse dieser Studien sind bahnbrechend und könnten das Verständnis von Typ-1-Diabetes revolutionieren. Die Identifizierung von Viren als potenzielle Auslöser eröffnet neue Möglichkeiten für die Prävention und Behandlung dieser Erkrankung. Es ist wichtig, dass diese Forschung weiter vorangetrieben wird, um die Mechanismen hinter dieser komplexen Krankheit besser zu verstehen und die Gesundheit der Menschen weltweit zu verbessern.

 

Frühe Pubertät bei Kindern: Ursachen, Diagnose und Behandlung im Fokus

Die steigende Anzahl von Kindern, die eine verfrühte Pubertät erleben, wirft Bedenken hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit auf. Während die genetische Veranlagung den Zeitpunkt des Pubertätsbeginns maßgeblich bestimmt, haben Umweltfaktoren wie Übergewicht und Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren einen zunehmenden Einfluss auf diese Entwicklung.

Neue Daten legen nahe, dass der Trend zu früherer Pubertät während der COVID-19-Pandemie noch verstärkt wurde, wobei psychosoziale Belastungen und Schlafstörungen als potenzielle Auslöser diskutiert werden. Zudem werden Pestizide und andere endokrine Disruptoren als mögliche Ursachen für diese Verschiebung betrachtet.

Die Diagnose und Behandlung von Pubertas praecox erfordert eine sorgfältige Untersuchung, einschließlich Hormonanalysen und bildgebender Verfahren. Synthetische GnRH-Analoga werden eingesetzt, um das Wachstum zu verlangsamen und die endgültige Körpergröße zu maximieren, jedoch können sie auch Nebenwirkungen wie Knochen- und Gelenkschmerzen verursachen.

Es besteht auch eine enge Verbindung zwischen frühem Pubertätsbeginn und einem erhöhten Risiko für psychische Probleme wie Depressionen. Daher ist eine ganzheitliche Betrachtung und individuelle Anpassung der Behandlung entscheidend, um das Wohlbefinden dieser Kinder zu fördern.

Die zunehmende Zahl von Kindern, die eine verfrühte Pubertät erleben, wirft wichtige Fragen hinsichtlich ihrer Gesundheit und Wohlbefinden auf. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und erfordern eine umfassende Untersuchung. Die Nutzung synthetischer GnRH-Analoga zur Behandlung ist zwar wirksam, jedoch müssen potenzielle Nebenwirkungen berücksichtigt werden. Es ist entscheidend, dass die Behandlung ganzheitlich betrachtet wird, um sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit dieser Kinder zu unterstützen.

 

Neue Mikroemulsionsform von Tacrolimus bietet Hoffnung für Psoriasis-Patienten mit Kopfhautläsionen

Eine bahnbrechende Entwicklung hat die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit Psoriasis, insbesondere solche mit Läsionen auf der Kopfhaut, revolutioniert. Tacrolimus, ein bewährter Calcineurin-Inhibitor, der bislang hauptsächlich zur Vorbeugung von Transplantatabstoßungen oder zur Behandlung schwerer atopischer Dermatitis verwendet wurde, steht nun in einer speziell für die Anwendung auf der Kopfhaut konzipierten Mikroemulsionsform zur Verfügung.

Die Herausforderung bei der Entwicklung einer geeigneten topischen Formulierung von Tacrolimus lag bisher in seiner hohen Lipophilie und seiner schnellen Hydrolyse im wässrigen Milieu, was die Wirksamkeit auf der behaarten Kopfhaut beeinträchtigte. Die neue Mikroemulsion überwindet diese Hürden durch die Verwendung von kolloidalen Mikromizellen, stabilisiert durch eine spezielle Mischung aus Emulgatoren und Coemulgatoren, wodurch der Wirkstoff seine Wirksamkeit behält, ohne mit der Wasserphase in Kontakt zu kommen.

Klinische Studien haben gezeigt, dass die Mikroemulsion bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Psoriasis der Kopfhaut effektiv ist. Eine beeindruckende Anzahl von Probanden erreichte einen s-IGA-Wert von 0 oder 1, was auf eine deutliche Verbesserung der Symptome hinweist. Die Anwendung der niedrigviskosen Zubereitung gestaltet sich unkompliziert und kann zweimal täglich erfolgen, wobei der von den Patienten als kosmetisch akzeptabel empfundene Rückstand minimal ist.

Die Veröffentlichung dieser neuen Formulierung markiert einen Meilenstein in der Behandlung von Psoriasis und bietet Hoffnung für diejenigen, die unter den oft quälenden Symptomen auf der Kopfhaut leiden. Durch die verbesserte Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Tacrolimus könnte vielen Patienten eine deutliche Linderung ihrer Beschwerden ermöglicht werden.

Die Einführung der Mikroemulsionsform von Tacrolimus für die Behandlung von Psoriasis der Kopfhaut ist ein bedeutender Fortschritt in der Dermatologie. Diese innovative Formulierung überwindet effektiv die Herausforderungen, die bisher bei der topischen Anwendung dieses Wirkstoffs auf behaarter Haut bestanden haben. Die positiven Ergebnisse klinischer Studien zeigen das Potenzial dieser neuen Behandlungsoption, das Leben von Psoriasis-Patienten nachhaltig zu verbessern und ihnen eine wirksame und gut verträgliche Therapie anzubieten.

 

Das Eigenbrauer-Syndrom: Wenn der Körper selbst zu Brauen beginnt

In einer ungewöhnlichen medizinischen Enthüllung hat ein Team von Forschern des Canadian Medical Association Journal das Eigenbrauer-Syndrom, auch bekannt als Auto-Brewery Syndrome, genauer untersucht. Diese seltene Erkrankung, die dazu führt, dass der Körper Alkohol produziert, ohne dass die betroffene Person alkoholische Getränke konsumiert hat, stellt nicht nur eine medizinische Kuriosität dar, sondern hat auch schwerwiegende Auswirkungen auf das tägliche Leben der Betroffenen und deren Angehörigen.

Der Bericht beleuchtet den Fall einer 50-jährigen Frau aus Kanada, die mehrmals wegen extremer Tagesmüdigkeit und undeutlicher Sprache in die Notaufnahme eingeliefert wurde. Bei jeder Aufnahme wiesen ihre Blutalkoholwerte auf eine schwere Alkoholvergiftung hin, obwohl sie behauptete, keinen Alkohol konsumiert zu haben. Dies führte zu einer langwierigen Suche nach der Ursache ihrer Symptome, die eine Vielzahl von medizinischen Fachkräften einschließlich Internisten und Psychiatern einschloss.

Nach sieben Besuchen in der Notaufnahme wurde schließlich das Eigenbrauer-Syndrom als mögliche Diagnose in Betracht gezogen. Die Forscher vermuten, dass eine Überwucherung des Darms mit Hefepilzen, die durch frühere Antibiotikatherapien und den Einsatz von Protonenpumpenhemmern begünstigt wird, zu einer gesteigerten Alkoholproduktion führen könnte.

Die Diagnose und Behandlung des Eigenbrauer-Syndroms stellen jedoch eine Herausforderung dar. Es gibt bisher kein standardisiertes Diagnoseverfahren, was zu Verzögerungen bei der Feststellung der Erkrankung führen kann. Die Behandlung umfasst in der Regel die Verabreichung von antimykotischen Medikamenten sowie eine kohlenhydratarme Ernährung, um die Aktivität der Hefepilze im Darm einzudämmen.

Der Bericht hebt auch die sozialen und rechtlichen Auswirkungen des Eigenbrauer-Syndroms hervor, einschließlich der möglichen Stigmatisierung von Betroffenen und des Missverständnisses seitens der Öffentlichkeit, die sie fälschlicherweise als heimliche Alkoholiker betrachten könnte.

Trotz der relativen Seltenheit des Eigenbrauer-Syndroms warnen die Forscher vor einer hohen Dunkelziffer nicht diagnostizierter Fälle und betonen die Notwendigkeit einer verbesserten Sensibilisierung und eines besseren Verständnisses dieser Erkrankung.

Der Bericht über das Eigenbrauer-Syndrom wirft ein faszinierendes Licht auf eine ungewöhnliche medizinische Störung, die oft übersehen wird. Die Herausforderungen bei der Diagnose und Behandlung dieser Erkrankung unterstreichen die Bedeutung einer verbesserten Sensibilisierung in der medizinischen Gemeinschaft. Es ist unerlässlich, dass Ärzte und Fachkräfte diese seltene Störung im Auge behalten und rechtzeitig eingreifen, um den Betroffenen eine angemessene Unterstützung und Behandlung zu bieten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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