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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Gesundheitsbranche pulsiert vor Aktivität – von bedeutenden Anpassungen in der Pharmaindustrie bis zu kontroversen Gesetzesreformen und wegweisenden medizinischen Innovationen. Erfahren Sie, wie Unternehmen wie AbbVie auf rechtliche Entscheidungen reagieren und Apothekerinnen und Apotheker gegen wettbewerbsfeindliche Praktiken vorgehen. Entdecken Sie innovative Projekte wie DoctorBox und die neuesten Entwicklungen in der Krebsforschung, während wir gleichzeitig Gesundheitsrisiken wie Lachgasmissbrauch und problematische Inhaltsstoffe in Sonnenschutzmitteln beleuchten. Unsere Schlagzeilen halten Sie informiert und inspiriert von den vielfältigen Möglichkeiten und Herausforderungen, die die Gesundheitsbranche prägen.
Pharmabranche reagiert auf Skonto-Urteil: AbbVie kürzt ab sofort Einkaufskonditionen
In Reaktion auf das jüngste Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der pharmazeutische Riese AbbVie bedeutende Anpassungen seiner Einkaufskonditionen bekannt gegeben. Das Unternehmen, bekannt für seine breite Palette von pharmazeutischen Produkten, darunter auch einige der meistverkauften Medikamente weltweit, kündigte an, ab sofort keine Skonti mehr zu gewähren und das Zahlungsziel im Direktvertrieb auf 30 Tage netto ab Rechnungsdatum zu erhöhen.
Die Mitteilung, die über den Kundenservice des Unternehmens an die betroffenen Apotheken erging, zitierte den Leitsatz des BGH-Urteils, der besagt, dass jegliche Preisnachlässe, die den Mindestpreis gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterschreiten, unzulässig sind. Diese Entscheidung stellt einen klaren Schritt seitens AbbVie dar, um sich den rechtlichen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu wahren.
Bereits zuvor hatte ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) GlaxoSmithKline (GSK) dazu veranlasst, seine Einkaufskonditionen anzupassen, indem das Unternehmen das Skonto gestrichen und die Zahlungsfrist auf 30 Tage ab Rechnungsdatum erhöht hatte. Diese jüngsten Maßnahmen von AbbVie und GSK signalisieren einen klaren Trend innerhalb der Pharmabranche, in dem Unternehmen gezwungen sind, ihre Geschäftspraktiken entsprechend den aktuellen rechtlichen Entwicklungen anzupassen.
Die Reaktionen auf diese Entscheidungen sind gemischt. Während einige Branchenbeobachter die Anpassungen als notwendigen Schritt zur Einhaltung der Gesetze und zum Schutz der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen betrachten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Apotheken und letztlich auch auf die Verbraucher. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen langfristig auf die Beziehungen zwischen Herstellern, Großhändlern und Apotheken auswirken werden.
Die Anpassungen der Einkaufskonditionen von AbbVie und GSK sind ein notwendiger Schritt, um sich den aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Angesichts der klaren Vorgaben des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Brandenburg war es für diese Unternehmen unumgänglich, ihre Geschäftspraktiken entsprechend anzupassen. Diese Entscheidungen könnten jedoch potenzielle Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Apotheken haben und könnten letztendlich auch die Verbraucher betreffen. Eine sorgfältige Überwachung dieser Veränderungen ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie fair und ausgewogen sind.
Shop-Apotheke unter Beschuss: Apothekerin zerpflückt Werbespot
In einem aktuellen Statement hat die Apothekerin Nicole Hauptmann die Werbung von Online-Apotheken, insbesondere in Bezug auf die Bewerbung von Durchfallpräparaten, scharf kritisiert. Hauptmann äußerte Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität und Effektivität der beworbenen Dienstleistungen und stellte die sofortige Verfügbarkeit von Medikamenten bei akuten gesundheitlichen Beschwerden in Frage.
Der Auslöser für Hauptmanns Kritik war ein Werbespot der Shop-Apotheke, in dem prominente Persönlichkeiten wie Collien Ulmen-Fernandes und Christian Ulmen für den Kauf von Durchfallmedikamenten bei einem niederländischen Versandhändler warben. Hauptmann äußerte Zweifel an dem Slogan "Bis 18 Uhr bestellt, bis morgen geliefert" und betonte, dass die sofortige Behandlung bei Gesundheitsproblemen wie Durchfall nicht immer gewährleistet sei.
Die Apothekerin argumentierte, dass die in der Werbung dargestellte Situation, in der eine Person mit Durchfall sich nicht in die Apotheke begeben möchte und daher online bestellt, nicht immer realistisch sei. Sie wies darauf hin, dass viele lokale Apotheken bereits einen Lieferdienst anbieten, der in der Regel am selben Tag erfolgt, und dass im Notfall sogar der Apothekenleiter persönlich die benötigten Medikamente vorbeibringt.
Des Weiteren äußerte Hauptmann Zweifel an der langfristigen Erfolgsaussicht von niederländischen Versandapotheken wie Redcare oder DocMorris. Sie kritisierte die Politik, die das Problem ihrer Meinung nach ignoriere, möglicherweise aufgrund persönlicher Interessen einiger politischer Akteure.
Bislang hat die Shop-Apotheke noch nicht offiziell auf Hauptmanns Kritik reagiert.
Hauptmanns Kritik an der Werbung von Online-Apotheken für Medikamente wirft wichtige Fragen zur schnellen Verfügbarkeit und Glaubwürdigkeit solcher Dienstleistungen auf. Die Gesundheit der Verbraucher sollte nicht unter fragwürdigen Marketingstrategien leiden. Es ist an der Zeit, dass die Pharmaindustrie und die Politik die Sicherheit und Effektivität der Medikamentenversorgung ernsthaft überdenken und sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Patienten stets an erster Stelle stehen.
MVDA bereitet rechtliche Schritte gegen Shop Apotheke vor und informiert Prominente über gesetzeswidrige Werbung
In einem aktuellen Schreiben an seine Mitglieder hat der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) seine Besorgnis über die Geschäftspraktiken der Shop Apotheke geäußert. Der MVDA betont, dass viele Mitgliedsapotheken derzeit mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese werden durch verschiedene Faktoren verschärft, darunter das jüngste Skonto-Urteil sowie eine als unzureichend empfundene politische Reaktion auf die Schwierigkeiten, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist. Zudem wird kritisiert, dass wettbewerbsfeindliche Praktiken nicht effektiv eingedämmt werden.
Insbesondere stößt der MVDA sich an einem 10-Euro-Bonus, den die Shop Apotheke derzeit für E-Rezepte gewährt, die über CardLink übermittelt werden und der explizit auf die Zuzahlung angerechnet wird. Dieser Bonus wird als problematisch angesehen, und der MVDA bereitet rechtliche Schritte dagegen vor. Gemeinsam mit der renommierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs sowie in Koordination mit der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und anderen Verbänden wird eine Klageschrift vorbereitet.
Besonders hervorgehoben wird dabei, dass der von Günther Jauch und Christian Ulmen beworbene Rx-Bonus gegen die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verstößt. Der MVDA betont, dass prominente Werbefiguren wie Jauch und Ulmen ein hohes Maß an Vertrauen in der Bevölkerung genießen und möglicherweise nicht ausreichend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert sind. Daher plant der MVDA nicht nur rechtliche Schritte gegen die Shop Apotheke, sondern auch die Kontaktaufnahme mit Jauch und Ulmen mittels eines persönlichen Briefes, um sie über den gesetzeswidrigen Charakter ihrer Werbung zu informieren.
Zusätzlich zu den rechtlichen Maßnahmen setzt der MVDA auf intensive Gespräche mit dem pharmazeutischen Großhändler Phoenix, um unter den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Lösungen zu finden, die für die Mitgliedsapotheken im Linda-Netzwerk attraktiv sind. Als erste Maßnahme hat Linda begonnen, ihre Quartalsabrechnungen auf monatliche Abrechnungen umzustellen, um den Mitgliedsapotheken mehr finanzielle Flexibilität zu ermöglichen.
Die Entscheidung des MVDA, rechtliche Schritte gegen die Shop Apotheke einzuleiten und gleichzeitig prominente Werbefiguren wie Günther Jauch und Christian Ulmen über den gesetzeswidrigen Charakter ihrer Werbung zu informieren, unterstreicht die ernsthafte Besorgnis über die Geschäftspraktiken in der Apothekenbranche. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität des Gesundheitssystems zu wahren. Die Bereitschaft des MVDA, konkrete Schritte zu unternehmen und gleichzeitig nachhaltige Lösungen für die wirtschaftlichen Herausforderungen der Mitgliedsapotheken zu suchen, verdient Anerkennung.
Widerstand gegen Apothekenreform: Hessischer Apothekerverband lehnt Pläne entschieden ab
Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt auf starken Widerstand seitens des Hessischen Apothekerverbands (HAV). In einer Stellungnahme lehnte der Vorsitzende des Verbands, Holger Seyfarth, die vorgeschlagenen Eckpunkte entschieden ab. Er argumentierte, dass die Reform eine weitere Verschlechterung der Arzneimittelversorgung für die Patienten bedeuten würde.
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die vom für Arzneimittel zuständigen Abteilungsleiter Thomas Müller vorgestellt wurden, sehen eine Honorarumschichtung und die Einführung von sogenannten "Apotheken light" vor. Diese sollen offenbar eine reduzierte Version herkömmlicher Apotheken darstellen.
Holger Seyfarth kritisierte insbesondere die geplante Regelung zur Vertretung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA), die es ermöglichen würde, dass Apotheken ohne anwesenden Apotheker betrieben werden können. Er argumentierte, dass dies die Arzneimittelsicherheit gefährden und Menschenleben in Gefahr bringen könnte.
Der Hessische Apothekerverband prognostiziert durch die Reform weitere finanzielle Einbußen für die Apotheken, die sich auf insgesamt 170 Millionen Euro belaufen könnten. Die geplante Reduzierung des variablen Honoraranteils von 3 Prozent auf 2 Prozent würde zu einem durchschnittlichen jährlichen Ertragsminus von etwa 30.000 Euro pro Apotheke führen.
Seyfarth kündigte an, gegen die Reform mit allen Mitteln zu kämpfen, falls keine substanziellen Veränderungen vorgenommen würden. Er betonte, dass es besser sei, kein Gesetz zu haben, als ein schlechtes. Trotz der noch ausstehenden offiziellen Vorlage des Referentenentwurfs plant das BMG offenbar, an seinen Plänen festzuhalten.
Die Ablehnung der geplanten Apothekenreform durch den Hessischen Apothekerverband zeigt die tiefe Besorgnis der Branche hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung sollte oberste Priorität haben, und es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien gemeinsam nach Lösungen suchen, die sowohl die Bedürfnisse der Patienten als auch die Existenz der Apotheken berücksichtigen.
Telepharmazie: Die Zukunft der pharmazeutischen Betreuung
Inmitten einer zunehmend digitalisierten Gesundheitslandschaft gewinnt die Telepharmazie als eine wegweisende Form der pharmazeutischen Betreuung weltweit an Bedeutung. Von Australien bis in die USA werden innovative Telekommunikationstechnologien genutzt, um Beratungsleistungen und medizinische Betreuung auf Distanz zu ermöglichen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem wachsenden Bedarf an verbesserten Versorgungsmöglichkeiten und dem zunehmenden Einsatz von Telemedizin in der Ära der Covid-19-Pandemie.
Studien aus verschiedenen Ländern haben die Wirksamkeit und Vorteile der Telepharmazie umfassend dokumentiert. So haben australische Forscher erfolgreich Telepharmazie in der ambulanten Betreuung von Krebspatienten eingesetzt, wobei sowohl Telefon- als auch Videokonsultationen zum Einsatz kamen. Die Ergebnisse deuten auf einen positiven Nutzen und eine verbesserte Versorgung hin. Ähnlich vielversprechende Resultate wurden in anderen Teilen der Welt erzielt, wie etwa in Indonesien, Ghana und den USA.
Die International Pharmaceutical Federation (IPF) hat die Telepharmazie als einen bedeutenden Aspekt der Telemedizin identifiziert, der in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Durch verbesserten Zugang zur Versorgung, geringere Kosten, höhere Patientenzufriedenheit und bessere Gesundheitsergebnisse bietet Telepharmazie ein enormes Potenzial, das auf die Erfahrungen und Anforderungen während der Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Telepharmazie nicht die traditionelle Apotheke ersetzen soll, sondern vielmehr eine Ergänzung dazu darstellt. Sie ermöglicht eine erweiterte pharmazeutische Betreuung und Beratung, insbesondere für Patienten in entlegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität, ohne die persönliche Interaktion mit einem qualifizierten Apotheker zu vernachlässigen.
Trotz der vielversprechenden Zukunftsaussichten der Telepharmazie gibt es jedoch auch Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören der Zugang zu Technologie, die Infrastruktur in entlegenen Gebieten sowie rechtliche und Datenschutzbedenken. Dennoch zeichnet sich ab, dass Telepharmazie eine revolutionäre Entwicklung in der pharmazeutischen Betreuung darstellt, die das Potenzial hat, die Gesundheitsversorgung weltweit zu verbessern.
Die steigende Bedeutung der Telepharmazie als innovative Form der pharmazeutischen Betreuung verdeutlicht den zunehmenden Einsatz von Technologie, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Ergebnisse aus verschiedenen Ländern zeigen deutlich das Potenzial dieser Entwicklung, insbesondere in der ambulanten Betreuung chronisch kranker Patienten. Allerdings ist es wichtig, dass Telepharmazie als Ergänzung zur traditionellen Apothekenversorgung verstanden wird und nicht als deren Ersatz. Die Herausforderungen, wie der Zugang zu Technologie und Datenschutzbedenken, müssen sorgfältig angegangen werden, um sicherzustellen, dass Telepharmazie ihr volles Potenzial entfalten kann.
Kampf gegen Lachgas: Lauterbach fordert strengere Regeln und kämpft gegen Lachgas-Automaten
In einem zunehmend polarisierten Diskurs hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) energischere Maßnahmen zur Eindämmung des Verkaufs von Lachgas als Partydroge gefordert. Lauterbach warnt vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Lachgas verbunden sind, und betont, dass die rapide Verbreitung dieser Substanz unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine ernsthafte Sorge darstellt.
Besonders kritisiert Lauterbach den Vertrieb von Lachgas über Automaten und in sogenannten "Spätis" (Spätkaufläden), da dies den Zugang für junge Menschen erleichtert und die Verbreitung der Droge begünstigt. Er kündigt an, dass er bereits Gespräche mit den zuständigen Regierungsressorts führt, um zeitnah neue Regelungen zu erarbeiten und dem Phänomen wirksam entgegenzutreten.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat ebenfalls vor den Gefahren des Lachgas-Konsums gewarnt, insbesondere im Hinblick auf die Zunahme unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Trotzdem ist der Verkauf und Konsum von Lachgas in Deutschland bisher nicht gesetzlich verboten. Diese rechtliche Lücke erschwert die Regulierung und Kontrolle der Substanz erheblich.
Die Kontroverse um den Verkauf von Lachgas eskalierte zuletzt in Gifhorn bei Wolfsburg, wo ein Automat Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten anbietet und öffentlichen Protest auslöste. Dieser Vorfall verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der Politik und Gesellschaft auf dieses Problem reagieren müssen, um den Verkauf und Konsum von Lachgas einzudämmen und insbesondere junge Menschen vor den damit verbundenen Risiken zu schützen.
Die klare Forderung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach strengeren Regeln für den Verkauf von Lachgas als Partydroge ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diesem wachsenden gesundheitlichen Risiko entgegenzuwirken. Es ist dringend erforderlich, dass die Regierung konkrete Maßnahmen ergreift, um den leichtfertigen Zugang zu dieser Substanz zu erschweren und die Gesundheit der jungen Bevölkerung zu schützen. Eine schnellere Reaktion auf diese Herausforderung ist unerlässlich, um mögliche Schäden durch den Missbrauch von Lachgas zu minimieren und das Wohlergehen unserer Jugendlichen zu gewährleisten.
Spendenaufruf der Apothekerkammer: Hochwasser hinterlässt Schäden in Saarlands Apotheken
Die jüngsten verheerenden Auswirkungen von Hochwasser und Starkregen haben zahlreiche Apotheken im Saarland schwer getroffen, wodurch diese mit erheblichen Schäden zu kämpfen haben. Die Apothekerkammer des Saarlandes hat infolgedessen einen dringenden Spendenaufruf gestartet, um Unterstützung für die betroffenen Einrichtungen zu mobilisieren.
Das Saarland wurde in den vergangenen Tagen von heftigen Regenfällen heimgesucht, die zu schweren Überschwemmungen und Erdrutschen führten. Diese Naturkatastrophe hat nicht nur eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung dargestellt, sondern auch erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursacht, darunter auch zahlreiche Apotheken, die wichtige medizinische Dienstleistungen für die Gemeinden bereitstellen.
Trotz der erheblichen Schäden bemühen sich viele dieser Apotheken, zumindest einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten, um die dringend benötigte medizinische Versorgung sicherzustellen. Dennoch stehen sie vor enormen Herausforderungen, um ihre Betriebe wieder aufzubauen und den Bedürfnissen ihrer Gemeinden gerecht zu werden.
Die Apothekerkammer des Saarlandes hat daher zu Sachspenden aufgerufen, insbesondere zu Einrichtungs- und Laborgegenständen, die für die Wiederherstellung der betroffenen Apotheken unerlässlich sind. Personen oder Organisationen, die helfen möchten, werden gebeten, sich direkt an die Apothekerkammer zu wenden, um ihre Spenden zu koordinieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Hilfsangebote auf der offiziellen Website der Apothekerkammer des Saarlandes zu veröffentlichen.
Dieser Spendenaufruf erinnert an ähnliche Maßnahmen, die nach Naturkatastrophen in anderen Teilen Deutschlands ergriffen wurden. So wurden beispielsweise im Juli 2021 nach schweren Unwettern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ähnliche Spendenaufrufe gestartet, um den betroffenen Apotheken zu helfen.
Die Solidarität und Unterstützung, die durch den Spendenaufruf der Apothekerkammer des Saarlandes für die von Hochwasser und Starkregen betroffenen Apotheken mobilisiert wird, sind von entscheidender Bedeutung, um diesen Einrichtungen zu helfen, sich von den Folgen der Naturkatastrophe zu erholen. In Zeiten der Krise ist es wichtig, dass Gemeinschaften zusammenkommen, um denen zu helfen, die am stärksten betroffen sind. Durch die großzügigen Spenden und die Solidarität der Bevölkerung können die betroffenen Apotheken hoffentlich bald wieder ihre wichtigen Dienstleistungen für die Gemeinden bereitstellen.
Verbotener Weichmacher in Kindersonnenschutzmitteln entdeckt: Ökotest warnt Eltern und gibt Verbrauchertipps
Eine aktuelle Untersuchung von Ökotest hat besorgniserregende Ergebnisse hinsichtlich der Sicherheit von Kindersonnenschutzmitteln zutage gefördert. Von insgesamt 25 untersuchten Produkten wiesen sieben einen verbotenen Weichmacher namens Di-n-hexylphthalat (DnHexP) auf. Diese Substanz, die in der EU seit 2019 als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln untersagt ist, wurde in Verbindung mit dem UV-Filter Diethylamino-Hydroxybenzoyl-Hexyl-Benzoat (DHHB) gefunden, der in modernen Sonnenschutzprodukten als Ersatz für ältere, problematische UV-Filter eingesetzt wird.
Die betroffenen Produkte stammen von namhaften Marken wie Ladival und La Roche-Posay. Obwohl die festgestellten Konzentrationen von DnHexP als gering eingestuft wurden und keine unmittelbare Gefahr darstellen, betont Ökotest die Notwendigkeit einer fortlaufenden Überwachung der Gesundheitsrisiken und einer vollständigen Ursachenforschung. Die Verbraucher werden aufgefordert, weiterhin auf eine ausreichende Sonnenschutzmaßnahmen zu achten, da UV-Strahlung als Hauptursache für Hautkrebs gilt.
Das Verbrauchermagazin weist darauf hin, dass trotz dieser alarmierenden Ergebnisse die meisten Sonnenschutzmittel im Test unbedenklich waren. Insgesamt erhielten acht Produkte die Bewertung "sehr gut". Es wird auch betont, dass Kinder keine speziellen Sonnencremes benötigen und dass auch für sie unbedenkliche Sonnenschutzmittel für die gesamte Familie geeignet sind. Wichtiger sei ein hoher Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder 50), insbesondere in sonnenreichen Regionen oder während Aktivitäten im Freien.
Ökotest empfiehlt Eltern, bei der Auswahl von Sonnenschutzmitteln auf DnHexP-freie Produkte zu achten und die üblichen Sonnenschutzmaßnahmen einzuhalten, wie etwa das Tragen von körperbedeckender Kleidung und das Aufsuchen von Schattenplätzen. Trotz der Diskussion um Weichmacher in UV-Filtern und möglicher Bedenken sollten Verbraucher keinesfalls auf angemessenen Sonnenschutz verzichten.
Die Ergebnisse der Untersuchung von Ökotest werfen ein Licht auf potenzielle Sicherheitsbedenken in Bezug auf Kindersonnenschutzmittel. Obwohl die Konzentrationen des verbotenen Weichmachers als gering eingestuft wurden, ist eine sorgfältige Auswahl von Sonnenschutzprodukten von entscheidender Bedeutung, insbesondere für empfindliche Haut von Kindern. Verbraucher sollten auf DnHexP-freie Produkte achten und weiterhin bewährte Sonnenschutzmaßnahmen befolgen, um ihre Familien vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung zu schützen.
Optimale Aufbrauchsfristen für Ohrentropfen: Effektiver Schutz vor Bade-Otitis gewährleistet
Mit dem nahenden Beginn der Badesaison rückt auch die Gefahr von Bade-Otitis wieder verstärkt ins Bewusstsein. Diese lästige Entzündung des äußeren Gehörgangs wird durch längeren Wasserkontakt begünstigt und stellt insbesondere für Badegäste und Wassersportler eine Herausforderung dar. Als wirksames Mittel zur Vorbeugung und Behandlung von Otitis externa werden häufig Ohrentropfen verwendet, die dazu beitragen, das Ohr trocken zu halten und das Wachstum von Mikroorganismen zu hemmen.
Die Festlegung einer angemessenen Aufbrauchsfrist für solche Ohrentropfen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Produkte zu gewährleisten. Gemäß den Richtlinien des Europäischen Arzneibuchs sollte die Aufbrauchsfrist im Allgemeinen nicht länger als vier Wochen betragen, es sei denn, es liegen spezifische und gerechtfertigte Gründe vor, die eine längere Haltbarkeit rechtfertigen.
Konkrete Empfehlungen des Deutschen Arzneibuches (DAC/NRF) geben Aufschluss darüber, wie lange verschiedene Arten von Ohrentropfen verwendet werden können. Wässrige, konservierte Lösungen sollten beispielsweise innerhalb von vier Wochen verbraucht werden, während nicht konservierte Lösungen eine deutlich kürzere Haltbarkeit von nur 24 Stunden aufweisen. Wasserfreie Lösungen hingegen sind ebenfalls für einen Zeitraum von vier Wochen haltbar.
Diese Empfehlungen beruhen auf gründlichen Untersuchungen und Tests, um die Stabilität, Wirksamkeit und Sicherheit der Ohrentropfen zu gewährleisten. Darüber hinaus verweist DAC/NRF auf spezifische Rezepturvorschriften für verschiedene Arten von Ohrentropfen, die weitere Leitlinien für die Herstellung und Anwendung dieser Produkte bieten.
Insgesamt bieten diese Empfehlungen eine klare und verlässliche Anleitung für Apotheker und Pharmazeuten, um die Qualität und Sicherheit von Ohrentropfen zu gewährleisten und damit effektiv zur Vorbeugung und Behandlung von Bade-Otitis beizutragen.
Die Festlegung angemessener Aufbrauchsfristen für Ohrentropfen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Zeiten erhöhter Gefahr von Bade-Otitis. Die klaren Richtlinien des Europäischen Arzneibuchs und des Deutschen Arzneibuches bieten eine wichtige Orientierung für Apotheker und Pharmazeuten, um die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Produkte zu gewährleisten. Durch eine konsequente Einhaltung dieser Empfehlungen kann effektiv zur Gesundheit und Wohlbefinden von Badegästen und Wassersportlern beigetragen werden.
Schottische Apotheken als Vorreiter in der Krebsfrüherkennung
In einem wegweisenden Schritt zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit hat die schottische Regierung beschlossen, Apotheken verstärkt in die Früherkennung von Krebserkrankungen einzubinden. Diese Entscheidung folgt erfolgreichen Pilotprojekten und Initiativen in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs und wird von der Community Pharmacy Scotland (CPS) aktiv unterstützt.
Ein zentrales Element dieser Maßnahme ist die Einführung von "Gateway C", einer kostenlosen Online-Plattform zur Krebsaufklärung. Ursprünglich für Ärzte entwickelt, wurde diese Plattform nun erweitert, um auch Apotheker einzubeziehen. "Gateway C" bietet maßgeschneiderte Informationen, Online-Tools und Schulungsinhalte, um Apotheker bei der effektiven Erkennung von Krebserkrankungen zu unterstützen.
Die Initiative wird von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen begrüßt und als wegweisender Schritt zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und -prävention angesehen. Die Integration von Krebsfrüherkennungsdiensten in Apotheken steht im Einklang mit einem Bericht der Community Pharmacy England (CPE) aus dem Jahr 2023, der die Einrichtung entsprechender Angebote in den kommenden Jahren empfiehlt.
Bereits im Januar 2023 begannen Apotheken in der Region Cornwall mit einem Pilotprojekt zur Krebsfrüherkennung, das vielversprechende Ergebnisse erzielte. Diese Erfahrungen sowie positive Entwicklungen in England und Wales haben die schottische Regierung dazu veranlasst, Apotheken verstärkt in die Krebsfrüherkennung einzubeziehen.
Die Ausweitung der Dienstleistungen in Apotheken steht vor dem Hintergrund eines anhaltenden Apothekensterbens und Herausforderungen wie unzureichender Vergütung und Medikamentenengpässen. Durch die Einbindung von Apotheken in die Krebsfrüherkennung wird nicht nur das Überleben von Apotheken gesichert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit geleistet.
Die Entscheidung der schottischen Regierung, Apotheken verstärkt in die Krebsfrüherkennung einzubeziehen, markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung und verdeutlicht die wichtige Rolle, die Apotheker bei der Förderung der öffentlichen Gesundheit spielen können.
Die Einbindung von Apotheken in die Krebsfrüherkennung ist ein bedeutsamer Schritt, um die Früherkennung von Krebserkrankungen zu verbessern und damit die Überlebenschancen der Patienten zu erhöhen. Durch die Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen für Apotheker können mehr Menschen Zugang zu lebensrettenden Früherkennungsdiensten erhalten. Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, sondern auch zur langfristigen Sicherung der Apotheken als wichtige Anlaufstellen im Gesundheitssystem.
Neuer Ansatz in der Krebsbekämpfung: Biontech erforscht die Produktion von Antikörpern im Körper durch mRNA
Das Mainzer Unternehmen Biontech hat einen innovativen Ansatz zur Krebsbekämpfung entwickelt, indem es therapeutische Antikörper im eigenen Körper produziert. Dieser bahnbrechende Ansatz basiert auf der Verwendung von mRNA, um den Körper mit einem Bauplan für diese Antikörper zu versorgen. Diese Antikörper sollen dann eingesetzt werden, um gezielt Krebszellen zu bekämpfen.
Ein vielversprechender Kandidat in dieser Forschung ist das RiboMab02.1, das in präklinischen Studien seine Wirksamkeit und Sicherheit unter Beweis gestellt hat. Dieser bispezifische Antikörper zielt auf das Oberflächenprotein Claudin 6 (CLDN6) ab, das auf verschiedenen soliden Tumoren exprimiert wird. Durch seine spezifische Bindung an CLDN6 und gleichzeitige Bindung an die CD3-Komponente des T-Zell-Rezeptors wird das Immunsystem gezielt aktiviert, um die Tumorzellen zu bekämpfen.
Was diesen Ansatz besonders macht, ist die Tatsache, dass die therapeutischen Antikörper direkt im Körper durch die körpereigene Produktion von mRNA hergestellt werden. Dies hat den potenziellen Vorteil, unerwünschte Immunreaktionen gegen die Antikörper zu minimieren.
Die präklinischen Studien mit BNT142, einem Lipid-Nanopartikel(LNP)-formulierten mRNA-Präparat, das den Bauplan für RiboMab02.1 enthält, haben vielversprechende Ergebnisse gezeigt. Bei Mäusen und Makaken wurde eine gute Verträglichkeit festgestellt, und die Tumoren konnten effizient bekämpft werden.
Basierend auf diesen vielversprechenden präklinischen Daten hat Biontech eine klinische Phase-I/II-Studie (NCT05262530) gestartet, um die Sicherheit und Wirksamkeit von BNT142 bei Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren zu untersuchen, die CLDN6-positiv sind. Diese Studie umfasst Patienten mit verschiedenen Krebsarten, darunter Hoden-, Eierstock-, Endometrium- und nicht-kleinzelliger Lungenkrebs (NSCLC).
Darüber hinaus hat Biontech auch andere Krebstherapie-Kandidaten in der Entwicklung, darunter BNT211, eine autologe CAR-T-Zelltherapie, die ebenfalls gegen das Antigen CLDN6 gerichtet ist. Dies zeigt das breite Spektrum an Krebstherapie-Ansätzen, die das Unternehmen verfolgt, um die Behandlungsmöglichkeiten für Krebspatienten zu verbessern.
Die Entwicklung von therapeutischen Antikörpern im eigenen Körper durch die Verwendung von mRNA ist ein vielversprechender Ansatz zur Krebsbekämpfung, der das Potenzial hat, die Behandlung von soliden Tumoren zu revolutionieren. Die präklinischen Studien von Biontech mit dem RiboMab02.1 zeigen vielversprechende Ergebnisse, die Hoffnung auf eine effektive und verträgliche Behandlung für Krebspatienten geben. Der Start der klinischen Phase-I/II-Studie markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Translation dieser vielversprechenden Forschungsergebnisse in die klinische Praxis.
Zweiter Mensch in den USA nach Kontakt mit infizierten Kühen positiv auf Vogelgrippe getestet
In den Vereinigten Staaten wurde ein weiterer Fall von Vogelgrippe bei einem Menschen festgestellt, der zuvor Kontakt mit infizierten Milchkühen hatte. Dies markiert die zweite dokumentierte menschliche Infektion im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch des Virus, der mehrere Bundesstaaten betrifft.
Die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gaben bekannt, dass ein Mitarbeiter eines Milchbauernhofs im Bundesstaat Michigan positiv auf das Virus getestet wurde. Dies geschah, nachdem bei den Kühen auf dem Hof das Virus nachgewiesen worden war. Der infizierte Mitarbeiter berichtete über Symptome in den Augen, die denen einer Bindehautentzündung ähnelten, was zu einem positiven Testergebnis führte.
Diese jüngste Entwicklung hat jedoch keinen Einfluss auf die Einschätzung des Vogelgrippe-Risikos für den Menschen in den USA, das weiterhin als gering betrachtet wird. Ende März wurde das H5N1-Virus erstmals bei Milchkühen in den USA entdeckt, wahrscheinlich übertragen durch Wildvögel, wie vom US-Landwirtschaftsministerium angegeben.
Im April meldeten die US-Behörden den ersten bekannten Fall einer menschlichen Infektion im Bundesstaat Texas, bei dem die betroffene Person zuvor Kontakt mit Milchkühen hatte, bei denen das hochpathogene H5N1-Virus vermutet wurde. Dieser Vorfall wurde als möglicherweise erste dokumentierte menschliche Ansteckung durch Kontakt mit einer infizierten Kuh identifiziert.
Bereits im Jahr 2022 wurde im Bundesstaat Colorado eine menschliche Infektion mit Vogelgrippe registriert, bei der der Patient zuvor direkten Kontakt mit Geflügel hatte und sich höchstwahrscheinlich darüber infiziert hatte.
Die Vogelgrippe oder Aviäre Influenza wird durch verschiedene Subtypen des Influenza-A-Virus verursacht und betrifft hauptsächlich Vögel, kann jedoch auch andere Säugetiere, einschließlich Katzen, Bären und Robben, infizieren.
Menschliche Infektionen sind selten, und die Symptome können von leichten Augen- oder Atemwegsinfektionen bis hin zu schweren Erkrankungen wie Lungenentzündungen reichen, die tödlich sein können. Gesundheitsexperten warnen vor der potenziellen Gefahr einer Anpassung des Virus an den Menschen, was zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch führen könnte.
Diese neuerliche Infektion zeigt die Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung und Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere für Personen, die beruflich mit Nutztieren in Kontakt kommen. Obwohl das Risiko einer Übertragung von Vogelgrippe auf den Menschen als gering eingestuft wird, unterstreicht dieser Fall die potenzielle Gefahr einer Anpassung des Virus und die Bedeutung einer proaktiven Überwachung und Reaktion seitens der Gesundheitsbehörden.
Neue Kytta Wärmecreme mit Capsaicin: Innovative Lösung für Muskel- und Gelenkschmerzen
Die renommierte Marke Kytta erweitert ihr Produktportfolio mit der Einführung der Kytta Wärmecreme mit Capsaicin, einer bahnbrechenden Lösung für Muskel- und Gelenkschmerzen. Diese neue Creme nutzt die wärmende Wirkung von Capsaicin, einem Bestandteil von Cayennepfeffer, um gezielt Muskelverspannungen zu lösen und Schmerzen zu lindern. Die Wirkstoffkombination in der Creme zielt darauf ab, nicht nur kurzfristige Linderung zu bieten, sondern auch langanhaltende Effekte durch die Freisetzung von Substanz P zu erzielen, die die Schmerzwahrnehmung verringert.
Muskel- und Gelenkschmerzen sind weit verbreitete Probleme, die viele Menschen beeinträchtigen. Die Einführung der Kytta Wärmecreme mit Capsaicin bietet eine vielversprechende Option für Patienten, die nach einer effektiven und gut verträglichen Lösung suchen, um ihre Beschwerden zu lindern. Die Creme kann äußerlich angewendet werden und ist für Personen ab einem Alter von 12 Jahren geeignet.
Bisher konzentrierte sich das Kytta-Portfolio hauptsächlich auf topische Arzneimittel, die auf Beinwellwurzelextrakt basieren. Die Einführung der Wärmecreme mit Capsaicin stellt eine innovative Ergänzung dar, die eine alternative Lösung für Muskel- und Gelenkschmerzen bietet. Die Wirksamkeit dieser neuen Creme basiert auf der langjährigen Erforschung der schmerzlindernden Eigenschaften von Capsaicin und seiner Fähigkeit, ein angenehmes Wärmegefühl zu erzeugen.
Experten begrüßen die Einführung der Kytta Wärmecreme mit Capsaicin als vielversprechende Entwicklung im Bereich der Schmerzlinderung. Die Kombination aus Capsaicin und Substanz P bietet eine innovative Möglichkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen zu behandeln und eine verbesserte Lebensqualität für Betroffene zu ermöglichen.
Die Einführung der Kytta Wärmecreme mit Capsaicin markiert einen bedeutenden Schritt im Bereich der Schmerzlinderung. Diese innovative Formulierung bietet eine vielversprechende Option für Personen, die unter Muskel- und Gelenkschmerzen leiden. Durch die gezielte Wirkung von Capsaicin und die langanhaltenden Effekte von Substanz P können Patienten eine effektive Linderung ihrer Beschwerden erwarten. Die Kytta Wärmecreme mit Capsaicin zeigt das Engagement von Unternehmen wie Kytta, innovative Lösungen zu entwickeln, um das Wohlbefinden von Menschen zu verbessern und ihre Lebensqualität zu steigern.
Eisen als potenzielles Ziel für die Behandlung von allergischem Asthma: Neue Erkenntnisse aus bahnbrechender Studie
In einer wegweisenden Studie haben Forscher:innen der Keck School of Medicine of USC in Zusammenarbeit mit den National Institutes of Health einen potenziell bahnbrechenden Zusammenhang zwischen Eisen und allergischem Asthma entdeckt. Die Studie, die in der renommierten Fachzeitschrift "Nature Immunology" veröffentlicht wurde, beleuchtet die Rolle des essentiellen Nährstoffs Eisen als möglichen "Gaspedal" für Asthmaanfälle.
Das Team von Wissenschaftler:innen konzentrierte sich auf Immunzellen, insbesondere die sogenannten ILC2-Zellen, die für die Auslösung von Entzündungen in der Lunge bei allergischem Asthma verantwortlich sind. Durch eine Reihe von Experimenten mit menschlichen Zellen und Tiermodellen konnten sie zeigen, dass Eisen für die Aktivierung dieser Immunzellen entscheidend ist und ihre Entzündungsreaktionen verstärken kann.
Die Ergebnisse waren beeindruckend: Durch die Blockierung der Eisenaufnahme in den ILC2-Zellen konnten die Forscher:innen die Schwere von Asthmaanfällen sowohl bei Mäusen als auch in menschlichen Zellen signifikant reduzieren. Dies legt nahe, dass eine gezielte Modulation der Eisenaufnahme potenziell als neue Therapiestrategie für allergisches Asthma dienen könnte.
Benjamin Hurrell, der die Studie leitete, betonte die Bedeutung dieser Erkenntnisse für die Asthmabehandlung. Er erklärte: "Unsere Ergebnisse zeigen zum ersten Mal, dass Eisen ein entscheidender Regulator des Energieverbrauchs von Immunzellen in der Lunge ist. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, um die Symptome von allergischem Asthma gezielt zu reduzieren."
Allerdings gibt es auch Herausforderungen auf dem Weg zu einer potenziellen Therapie. Eisen ist ein lebenswichtiger Nährstoff, der an zahlreichen Stoffwechselprozessen im Körper beteiligt ist, darunter der Transport von Sauerstoff im Blut. Daher ist es wichtig, die Eisenaufnahme in den Immunzellen der Lunge gezielt zu reduzieren, ohne dabei andere lebenswichtige Funktionen zu beeinträchtigen.
Omid Akbari, einer der Hauptautoren der Studie, äußerte sich zu den nächsten Schritten: "Unser Ziel ist es nun, Wege zu finden, um die Eisenaufnahme in den ILC2-Zellen der Lunge selektiv zu modulieren, um die Schwere von Asthmaanfällen zu verringern, ohne dabei die grundlegende Sauerstoffversorgung zu gefährden."
Diese wegweisende Studie könnte nicht nur neue Behandlungsansätze für allergisches Asthma ermöglichen, sondern auch Einblicke in die Behandlung anderer entzündlicher Lungenerkrankungen bieten, bei denen ähnliche Mechanismen eine Rolle spielen.
Die Entdeckung einer potenziellen Verbindung zwischen Eisen und allergischem Asthma ist äußerst vielversprechend. Diese bahnbrechende Studie könnte neue Therapiestrategien für Asthma und andere entzündliche Lungenerkrankungen eröffnen. Allerdings stehen wir vor der Herausforderung, die Eisenaufnahme gezielt zu modulieren, ohne dabei andere lebenswichtige Funktionen zu beeinträchtigen. Dennoch markiert diese Forschung einen wichtigen Schritt vorwärts in der Asthmabehandlung und bietet Hoffnung für Millionen von Betroffenen weltweit.
Neue Regelung erweitert Erstattungsfähigkeit von Harnstoff-haltigen Dermatika
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine bedeutende Anpassung in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit von Harnstoff-haltigen Dermatika beschlossen. Diese Entscheidung, die eine Ausweitung der Verordnungsmöglichkeiten für Ärzte bedeutet, wurde in der aktuellen Sitzung des Gremiums verabschiedet.
Bislang waren laut Punkt 22 der Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie nur Monopräparate erstattungsfähig, die ausschließlich Harnstoff enthielten und unter spezifischen Bedingungen verordnet wurden. Doch aufgrund neuer Erkenntnisse und Empfehlungen wurden diese Richtlinien überarbeitet.
Die Überarbeitung basiert auf der Erkenntnis, dass bei der Behandlung von Ichthyosen, einer Hauterkrankung, bei der die Haut stark verhornt und austrocknet, sowohl die Keratolyse als auch die Feuchthaltung der Haut von entscheidender Bedeutung sind. Harnstoff-haltige Dermatika mit einem Gehalt von mindestens 5 Prozent gelten hierbei als Standardtherapie.
Die neue Regelung ermöglicht nun auch die Erstattungsfähigkeit von Harnstoff-haltigen Dermatika, die neben Harnstoff auch andere keratolytisch oder feuchthaltend wirkende Bestandteile enthalten. Dazu zählen unter anderem Natriumchlorid, Milchsäure, Glycerin und Propylenglykol. Diese Erweiterung erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine gesicherte Diagnose einer Ichthyose vorliegt und keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.
Die aktualisierte Formulierung des Punktes 22 lautet: "Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5 Prozent als Monopräparate auch unter Einsatz von keratolytischen und feuchthaltenden Bestandteilen nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind."
Die Änderung hat positive Auswirkungen auf die Verschreibungsfähigkeit und Behandlungsmöglichkeiten von Patienten mit Ichthyosen, da sie den Ärzten mehr Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Präparate bietet. Zugleich trägt sie dazu bei, dass Patienten schneller und effektiver Zugang zu den für sie notwendigen Behandlungsoptionen erhalten.
Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Erstattungsfähigkeit von Harnstoff-haltigen Dermatika zu erweitern, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit Ichthyosen. Durch die Berücksichtigung weiterer keratolytisch und feuchthaltend wirkender Bestandteile wird die Vielfalt der verfügbaren Therapien erweitert und trägt somit zur Optimierung der Patientenversorgung bei.
DoctorBox: Neue Wege in der Fernbetreuung von Hämatologie- und Onkologie-Patienten
Ein wegweisendes Projekt, das darauf abzielt, die Fernbetreuung von Patienten im Bereich der Hämatologie und Onkologie zu revolutionieren, wurde kürzlich gestartet. Unter der Leitung einer Koalition aus medizinischen Fachleuten, Apothekern und Softwareentwicklern wird das Projekt "DoctorBox" eingeführt, um eine effizientere und zugänglichere Versorgung für Patienten zu ermöglichen.
Das Herzstück dieses Vorhabens ist die Nutzung von Apotheken als zentrale Anlaufstellen für die Durchführung von Blutentnahmen. Durch die Integration von Apotheken in den Betreuungsprozess können Patienten nun bequem und zeitnah Termine zur Blutentnahme vereinbaren, ohne lange Wege auf sich nehmen zu müssen. Dieser innovative Ansatz wird durch die Zusammenarbeit mit renommierten Partnern wie den Johannitern sowie den Softwareanbietern RoX Health und Luscii unterstützt.
Die Technologie von Luscii, eine speziell zertifizierte Telemonitoring-Plattform, spielt eine entscheidende Rolle bei der Erfassung und Übermittlung therapierelevanter Gesundheitsdaten. Neben den Daten, die direkt von Patienten erfasst werden, werden auch Informationen aus Apotheken übermittelt, wo Kapillarblut entnommen und an Labore geschickt wird. DoctorBox fungiert dabei als Bindeglied zwischen Patienten, Apotheken, Krankenhäusern und der Telemonitoring-Plattform, um einen reibungslosen Austausch von Informationen sicherzustellen.
Das übergeordnete Ziel dieses wegweisenden Projekts ist es, die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern, indem Fahrtwege für Patienten reduziert, Testergebnisse beschleunigt und medizinische Einrichtungen entlastet werden. Durch die Stärkung der Fernbetreuung soll die medizinische Versorgung insgesamt verbessert und für Patienten zugänglicher gemacht werden.
Die Einführung von DoctorBox markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung. Mit einem klaren Fokus auf Innovation und Zusammenarbeit setzt dieses Projekt einen neuen Standard für die Betreuung von Patienten in der Hämatologie und Onkologie.
Die Einführung von DoctorBox ist ein bahnbrechender Schritt in Richtung einer effizienteren und zugänglicheren Gesundheitsversorgung für Hämatologie- und Onkologie-Patienten. Durch die Integration von Apotheken und moderner Technologie wird nicht nur die Betreuung verbessert, sondern auch das Gesundheitssystem insgesamt gestärkt. Diese Initiative zeigt das Potenzial von Innovation und Zusammenarbeit, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu transformieren und den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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