
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Änderung soll mit GVSG kommen
Die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung und somit für das Apothekenhonorar liegt derzeit noch beim Bundesministerium für Wirtschaft. Es ist aber schon seit einer Weile im Gespräch, sie ans Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übergeben. Das soll nun mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vollzogen werden. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt seit dem Wochenende vor.
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