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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In der Welt der Apotheken ist die Frage der Haftung bei Retaxationen ein ständiges Thema. Trotz der Einführung des E-Rezepts bleiben Retaxationen eine Herausforderung für viele Apothekenbetriebe. Eine Retaxation tritt auf, wenn eine Krankenkasse eine bereits erstattete Rechnung zurückfordert, oft aufgrund eines Fehlers im Rezept oder der Abrechnung. Diese Rückforderungen bedeuten nicht nur zusätzlichen administrativen Aufwand für die Apotheken, sondern können auch finanzielle Einbußen bedeuten.
Die Frage der Haftung bei Retaxationen ist komplex und wirft oft rechtliche und finanzielle Fragen auf. Gemäß der Apothekenbetriebsordnung liegt die Haftung für Schadenersatzforderungen der Krankenkassen grundsätzlich beim Apothekeninhaber bzw. bei der Apothekeninhaberin. Sie sind verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf sicherzustellen. In vielen Fällen sind Apothekenbetriebe durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen solche Forderungen versichert.
Allerdings stellt sich die Frage, ob auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) haftbar gemacht werden können. Um PTA für einen Retaxfehler verantwortlich zu machen, muss nachgewiesen werden, dass sie alleinig für die Retaxation verantwortlich sind und zwar vorsätzlich oder grob fahrlässig. Diese Beweislast ist oft schwierig zu erbringen, und in vielen Fällen müssen die PTA nicht haften.
Selbst wenn PTA zur Zahlung einer Retaxforderung herangezogen werden, gibt es gesetzliche Grenzen. Gemäß § 850 der Zivilprozessordnung darf das monatliche Nettoeinkommen nicht unter einem bestimmten Betrag fallen, es sei denn, es besteht eine Unterhaltspflicht. Diese Regelung bietet eine gewisse finanzielle Absicherung für PTA.
Ein weiteres Problem stellt sich, wenn die Retaxforderung erst nach dem Ausscheiden des oder der verantwortlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterinnen aus der Apotheke eintrifft. In solchen Fällen sind die gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von drei Monaten geltend zu machen. Allerdings haben die Krankenkassen oft bis zu einem Jahr Zeit, um eine Beanstandung vorzubringen. In diesem Fall können weder der oder die ehemalige Mitarbeiter/in noch die verbliebenen Kollegen/Kolleginnen zur Verantwortung gezogen werden.
In Anbetracht dieser rechtlichen und finanziellen Komplexität wird die Einführung spezialisierter Versicherungslösungen wie der Allrisk-Police von Mysecur diskutiert. Eine solche Versicherung könnte dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten und einen stabilen Betrieb zu ermöglichen. Die Diskussion und Anpassung von Regelungen sind entscheidend, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung aufrechtzuerhalten.
Die Frage der Haftung bei Retaxationen in Apotheken wirft wichtige rechtliche und finanzielle Fragen auf. Während die Apothekeninhaber in der Regel die Hauptverantwortung tragen, gibt es auch Diskussionen darüber, ob pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) haftbar gemacht werden können. Die Beweislast für eine solche Haftung ist hoch, und es gibt gesetzliche Grenzen für die Höhe der Haftung, die das monatliche Nettoeinkommen nicht unterschreiten darf.
Besonders knifflig wird es, wenn Retaxforderungen erst nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Apotheke auftreten. Hier sind klare Regelungen erforderlich, um die Rechte sowohl der ehemaligen Mitarbeiter als auch der verbleibenden Kollegen zu schützen.
Die Diskussion über spezialisierte Versicherungslösungen wie die Allrisk-Police von Mysecur zeigt, dass die Branche nach neuen Ansätzen sucht, um die finanzielle Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass diese Diskussion weitergeführt wird, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung sicherzustellen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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