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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In der aktuellen Apothekenlandschaft Deutschlands zeichnen sich brisante Entwicklungen ab: Apothekenbetreiber stehen vor existenziellen Risiken durch hohe Versicherungsforderungen, während der Bundestag eine wegweisende Reform der Elementarschadenversicherung diskutiert. Ein wegweisendes Gerichtsurteil stärkt die Position von Versicherungsnehmern, und das Defizit der Krankenkassen für 2023 fällt überraschend gering aus. Doch die Einführung des E-Rezepts bringt auch Herausforderungen mit sich, mit technischen Problemen und Umsatzeinbußen für Apotheken. Neue Regelungen und Studien zu Medikamentenpreisen in den USA prägen die aktuelle Dynamik in der Apothekenbranche Deutschlands.
Wie gut sind Apotheken gegen existenzielle Risiken gewappnet?
In der Welt der Apothekenbetreiber wächst die Besorgnis über potenzielle existenzielle Bedrohungen durch extrem hohe Forderungen im Zusammenhang mit der Apothekenversicherung. Diese Versicherungen sollen die Betreiber vor finanziellen Verlusten schützen, stehen jedoch im Fokus, da branchenspezifische Risiken wie Produktfehler oder schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen als potenzielle Gefahren für die finanzielle Stabilität von Apotheken und die Existenz der Betreiber identifiziert werden.
Die Apothekenversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, darunter Diebstahl, Naturkatastrophen, Unfälle und Haftpflichtansprüche. Dennoch scheinen einige Betreiber zunehmend besorgt darüber zu sein, dass die finanziellen Belastungen in Extremfällen die Deckungsgrenzen herkömmlicher Policen überschreiten könnten, insbesondere wenn es um apothekenspezifische Risiken wie Medikamentenfehler oder Qualitätsprobleme geht.
Besonders prekär gestaltet sich die Situation, wenn schwere gesundheitliche Komplikationen bei Kunden aufgrund solcher apothekenspezifischer Risiken auftreten. Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Entschädigungen in derartigen Fällen könnten immense Ausmaße annehmen und die finanzielle Belastung für die Apothekenbetreiber erheblich erhöhen. Angesichts dieser spezifischen Herausforderungen betonen Branchenexperten die Notwendigkeit für Apothekenbetreiber, ihre Versicherungspolicen sorgfältig zu überprüfen.
Es wird intensiv darüber diskutiert, ob die Versicherungsbranche Anpassungen vornehmen sollte, um den apothekenspezifischen Risiken besser gerecht zu werden und den sich wandelnden Bedürfnissen der Apothekenbetreiber zu entsprechen. Die aktuelle Debatte verdeutlicht die drängende Frage, ob die bestehenden Policen ausreichend sind, um die Betreiber vor den potenziellen finanziellen Auswirkungen von apothekenspezifischen Extremfällen zu schützen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Versicherungsbranche in der Lage ist, adäquate Lösungen zu entwickeln, um die Existenz der Apothekenbetreiber in Zeiten unvorhersehbarer apothekenspezifischer Herausforderungen zu bewahren. Die Branche steht vor der Herausforderung, flexiblere Policen anzubieten, um den sich ständig ändernden apothekenspezifischen Risiken und Bedrohungen gerecht zu werden und so die essentielle Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem zu sichern.
Reform der Elementarschadenversicherung: Bundestag diskutiert wegweisenden Antrag für umfassenden Schutz und Klimaanpassung
Im Deutschen Bundestag wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Reform der Elementarschadenversicherung unternommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte einen entscheidenden Antrag ein, der umfassende Veränderungen im Versicherungsschutz gegen Naturgefahren in Deutschland vorsieht.
Der Antrag legt fest, dass künftig im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden dürfen. Hierbei wird den Versicherungsnehmern die Möglichkeit eingeräumt, diese Absicherung nach einer ausführlichen Aufklärung über die Konsequenzen abzuwählen (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft strebt der Antrag die Erweiterung aller bestehenden Wohngebäudeversicherungen um eine Elementarschadenversicherung an, die ebenfalls nach einer bestimmten Frist und entsprechender Aufklärung abgewählt werden kann.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist die Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden mit einem festgelegten Prämienkorridor. Dieser Schritt wird von Experten, darunter Professor Dr. Oliver Brand von der Universität Mannheim, als dringend notwendig und als "kombinierter Ansatz" gelobt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), bewertet den Antrag als konstruktiv und betont die Bemühungen, eine ganzheitliche Lösung zu finden, die über den reinen Versicherungsschutz hinausgeht. Dabei liegt der Fokus auf der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Die Frage nach einer möglichen Versicherungspflicht gegen Schäden durch Naturgefahren sorgte für kontroverse Diskussionen. Mathias Land von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) unterstreicht, dass unabhängig von einer Pflichtversicherung drei Säulen erforderlich sind: Bezahlbarkeit, bessere Prävention und staatliche Rückversicherung.
Es gab auch kritische Stimmen, insbesondere gegen die im Antrag vorgeschlagene Opt-Out-Lösung. Einige Experten bevorzugen eine gesetzlich angeordnete Versicherungspflicht mit einem Schwerpunkt auf Prävention und staatliche Maßnahmen. Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Stephen Rehmke vom Bund der Versicherten e.V. (BdV) äußerten Bedenken gegenüber der Opt-Out-Lösung und betonten die Notwendigkeit einer gesetzlich verankerten Pflicht.
Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V., wies auf die erfolgreiche Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Staat in Frankreich hin. Dort führte man bereits vor über 30 Jahren eine Versicherungspflicht ein, die zu einer beeindruckenden Versicherungsdichte von 98 Prozent führte. Thevis hob die Solidarität und das aktive staatliche Eingreifen in Frankreich hervor und verwies auf die vermeintliche Untätigkeit in Deutschland.
Die Anhörung verdeutlicht die Vielschichtigkeit der Debatte über die Zukunft der Elementarschadenversicherung in Deutschland. Experten, Politiker und Interessengruppen ringen um Lösungen, die nicht nur den Versicherungsschutz stärken, sondern auch den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden.
Gerichtsurteil stärkt Versicherungsnehmer: Auch Apotheker nach beruflicher Neuorientierung weiterhin bei Berufsunfähigkeit geschützt"
In einem wegweisenden Urteil hat das Kammergericht Berlin (Az. 6 U 32/22) entschieden, dass Versicherungsnehmer trotz beruflicher Neuorientierung nach längerer Arbeitslosigkeit oder Elternzeit weiterhin Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen geltend machen können. Der Fall betrifft einen ehemaligen Vertriebsmitarbeiter, der nach einer Rückenoperation und Querschnittslähmung Leistungen seines BU-Versicherers beanspruchte.
Nach einer Umschulung zum Steuerfachgehilfen mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden stellte der Versicherer die Zahlungen ein. Das Gericht entschied jedoch, dass allein die finanzielle Einbuße im neuen Beruf im Vergleich zum vorherigen ausschlaggebend sei, und wies die Argumentation des Versicherers bezüglich der vorherigen wechselhaften Erwerbsbiografie zurück.
Die Richter betonten, dass Teilzeitarbeit sozial nicht gleichwertig zur Vollzeitarbeit sei und der Versicherungsschutz nicht durch eine berufliche Neuorientierung ausgehöhlt werden dürfe. Das Urteil stärkt die Position von Versicherungsnehmern, die aufgrund von Gesundheitsproblemen eine berufliche Umorientierung anstreben.
Interessanterweise könnte dieses wegweisende Urteil auch Apotheker und ähnliche Berufsgruppen betreffen, da die Grundsätze der finanziellen Vergleichbarkeit im neuen Beruf auf verschiedene Berufsfelder anwendbar sind. Insgesamt wird das Urteil als bedeutender Schutz für Versicherungsnehmer in vergleichbaren Situationen angesehen.
Rechtliche Klarheit an E-Ladesäulen: Blockiergebühr bestätigt durch Amtsgericht Karlsruhe
Am 4. Januar 2024 fällte das Amtsgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil bezüglich der Nutzung von E-Ladesäulen. In dem Verfahren (Aktenzeichen: 6 C 184/23) wurde entschieden, dass eine Klausel in den Bedingungen eines Anbieters von Ladesäulen, welche die Erhebung einer Blockiergebühr vorsieht, wenn ein Elektrofahrzeug die vorgegebene Standzeit überschreitet, rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die besagte Klausel verpflichtet Nutzer dazu, eine Blockiergebühr zu entrichten, wenn ihr Fahrzeug länger als 240 Minuten an einer Ladesäule verweilt. Ab diesem Zeitpunkt werden dem Nutzer zwölf Cent pro Minute berechnet, jedoch maximal zwölf Euro. Diese Regelung wird den Nutzern sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs deutlich kommuniziert.
Der konkrete Fall, der zur gerichtlichen Entscheidung führte, involvierte einen Kläger, der trotz vorheriger Zustimmung zur Klausel die Rückzahlung eines Betrags von knapp 20 Euro forderte. Der Anbieter hatte diese Summe aufgrund wiederholter Überschreitungen der Höchststanddauer in Rechnung gestellt und vom Konto des Klägers abgebucht.
Der Kläger argumentierte unter anderem, dass die Klausel unwirksam sei, da andere Anbieter keine vergleichbare Blockiergebühr erheben würden. Das Amtsgericht Karlsruhe wies diese Argumentation jedoch zurück und betonte, dass die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran habe, die Ladesäulen zeitnah für andere Kunden freizugeben.
Das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe markiert einen wichtigen Schritt in der rechtlichen Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Ladesäulen. Es hebt die Notwendigkeit hervor, die Standzeit an solchen Standorten zu regeln, um eine effiziente Nutzung zu gewährleisten. Dieser Präzedenzfall könnte auch Auswirkungen auf ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen in der Zukunft haben und dient als Leitfaden für die Branche.
Apotheken in Deutschland: Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Situation
In den letzten Jahren hat sich die Landschaft der Apotheken in Deutschland aufgrund verschiedener Faktoren verändert, darunter regulatorische Anpassungen und verstärkter Wettbewerb. Vor dem Hintergrund von Spekulationen über die finanzielle Lage von Apotheken stellt sich die Frage, ob einige aufgrund von Reichtum ihre Türen schließen oder ob eine ernsthafte wirtschaftliche Krise droht.
Die Apothekenbranche, die lange Zeit von einem stabilen Markt profitierte, sieht sich nun mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Dabei wird insbesondere die finanzielle Stabilität von Apotheken in den Fokus gerückt.
Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Apotheken gleichermaßen von finanziellen Problemen betroffen sind. Einige haben durch effizientes Management und Anpassung an die sich verändernden Marktbedingungen ihre Position gestärkt, während andere mit Herausforderungen zu kämpfen haben.
Die Diskussion über die wirtschaftliche Lage der Apotheken wird von Experten als komplex eingeschätzt. Die durchschnittliche Rentabilität der Apotheken ist rückläufig, was auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist, darunter verschärfte Preisverhandlungen mit Krankenkassen und steigende Betriebskosten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird. Die Apothekenbranche steht vor der Herausforderung, sich an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Diskussion über die finanzielle Lage der Apotheken die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse und gezielter Maßnahmen, um die Stabilität und Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Teils des Gesundheitssystems zu sichern.
Krankenkassen-Defizit 2023: Geringer als Erwartet, Stabilisierung durch Finanzgesetz und Reserven
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichneten die deutschen Krankenkassen ein Defizit von lediglich 1,9 Milliarden Euro, im Vergleich zu den prognostizierten 17 Milliarden Euro, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekanntgab. Ursprünglich hatte der Minister Apotheken, Hersteller und andere Leistungserbringer zur Kasse gebeten, um das erwartete Rekorddefizit zu bewältigen. Durch vorläufige Zahlen zeigt sich jedoch, dass die Kassen dank des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nur ein vergleichsweise geringes Fehlbetrag aufweisen.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium betrugen die Einnahmen der Krankenkassen im Jahr 2023 304,4 Milliarden Euro, während die Ausgaben 306,2 Milliarden Euro betrugen. Das Defizit wurde durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz reduziert, welches sowohl Sparbeiträge der Leistungserbringer als auch die Abführung von 2,5 Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Kassen beinhaltete. Trotz des Defizits verfügen die Kassen weiterhin über 8,4 Milliarden Euro Rücklagen, deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.
Der Gesundheitsfonds wies ein erwartetes Defizit von 3,3 Milliarden Euro auf, während die Liquiditätsreserve Mitte Januar bei rund 9,4 Milliarden Euro lag. Zusätzlich werden 2024 weitere Mittel von 3,1 Milliarden Euro an die Krankenkassen ausgeschüttet, was zu einem weiteren Absinken der Reserven führen könnte.
Die Beitragseinnahmen ohne Zusatzbeiträge stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Prozent, hauptsächlich aufgrund von inflationsbedingten Lohnsteigerungen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen um 5 Prozent, wobei die Leistungsausgaben um 5,2 Prozent und die Verwaltungskosten um 1,6 Prozent anstiegen. Alle Kassenarten wiesen höhere Ausgaben als Einnahmen auf, wobei die Ersatzkassen das höchste Defizit von 1,1 Milliarden Euro verzeichneten.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen stiegen um 7 Prozent, insbesondere die Aufwendungen für stationäre psychiatrische Behandlungen und Pflegepersonalkosten. Heilmittelausgaben wuchsen um 9,1 Prozent, während Arzneimittelausgaben mit 2,9 Prozent moderater anstiegen, beeinflusst durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen um 1,7 Prozent, wobei Corona-spezifische Abrechnungsziffern dämpfend wirkten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte den Erfolg des Finanzstabilisierungsgesetzes, das dazu beitrug, das erwartete Defizit zu reduzieren. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen bleibt jedoch eine dauerhafte Herausforderung. Zukünftige Maßnahmen, darunter die geplante Krankenhausreform und bereits verabschiedete Digitalgesetze, sollen die medizinische Versorgung verbessern und die Finanzierbarkeit langfristig sichern. Die endgültigen Finanzergebnisse für 2023 werden im Juni 2024 vorliegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2024 wurde auf 1,7 Prozent erhöht.
Gematik: Geplante Wartungsarbeiten zur Dienstverbesserung
Am kommenden Samstag, den 16. März, plant der Betreiber GKV informatik (GKVI) Wartungsarbeiten im Bereich des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Dies erfolgt als Reaktion auf kürzlich aufgetretene Störungen, die zwischen dem 5. und 6. März sowie am 23. Februar auftraten und vorübergehende Zugriffseinschränkungen auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verursachten.
Die Gematik, zuständig für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen, kündigte an, dass die Wartungsarbeiten zwischen 20 und 21.30 Uhr durchgeführt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, längere Unterbrechungen im VSDM-Bereich des Betreibers GKVI zu verhindern. Die geplante Wartung beinhaltet umfassende Aktualisierungen der Software und Datenbank, um die Sicherheit und Stabilität des Dienstes kontinuierlich zu verbessern.
In der Vergangenheit konnten Zugriffseinschränkungen durch mehrfaches Stecken der eGK oder erneute Versuche teilweise umgangen werden. Jedoch wird diesmal ausdrücklich davon abgeraten, die Gesundheitskarte erneut zu stecken. Stattdessen empfiehlt die Gematik alternative Einlösewege für E-Rezepte, wie den Ausdruck des Tokens oder die weniger genutzte E-Rezept-App. Dies soll sicherstellen, dass während der Wartungsarbeiten ein reibungsloser Ablauf für die Versicherten gewährleistet ist.
Betroffen von möglichen Unterbrechungen sind erneut Versicherte der AOK NordWest, AOK NordOst, AOK Rheinland/Hamburg, HEK und BARMER. Die Gematik betont, dass die Wartungsarbeiten notwendig sind, um die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und Stabilität des Dienstes sicherzustellen. Diese Schritte sind Teil der Bemühungen, die Effizienz und Zuverlässigkeit der elektronischen Gesundheitskarte und des Versichertenstammdatenmanagements zu gewährleisten.
Selbsttests in Apotheken: Neue Wege der Prävention für sexuell übertragbare Krankheiten
In Apotheken werden zunehmend Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten angeboten, darunter HIV, Gonorrhö, Herpes und Syphilis. Die Tests ermöglichen es den Verbrauchern, diskret und bequem von zu Hause aus auf eine mögliche Infektion zu überprüfen. Insbesondere HIV-Selbsttests, seit Herbst 2018 legal erhältlich, erfordern lediglich einen Blutstropfen und liefern Ergebnisse in etwa 15 Minuten. Dabei ist es wichtig, dass die verwendeten Tests die CE-Kennzeichnung tragen, um Sicherheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
Die Deutsche Aidshilfe betont, dass bei einem positiven HIV-Selbsttest ein Labortest zur Bestätigung der Infektion durchgeführt werden sollte. Spezifische Antikörper-Tests auf Blutbasis sind dabei zuverlässiger und sollten etwa zwölf Wochen nach dem potenziellen Risikokontakt durchgeführt werden. Im Falle einer Prä- oder Postexpositionsprophylaxe wird von Selbsttests abgeraten, da diese aufgrund einer geringeren Viruslast möglicherweise falsch negative Ergebnisse liefern können.
Syphilis-Selbsttests, die ebenfalls in Apotheken erhältlich sind, benötigen einen Blutstropfen und zeigen Ergebnisse innerhalb von 10 bis 15 Minuten an. Die Durchführung sollte frühestens drei Wochen nach einem Risikokontakt erfolgen. Für umfassendere Tests auf verschiedene sexuell übertragbare Infektionen stehen Kombitests zur Verfügung. Diese erfordern die Einsendung einer Urinprobe oder eines Vaginalabstrichs an ein akkreditiertes Fachlabor, wobei die Ergebnisse per E-Mail, SMS oder in einer App innerhalb einer Woche mitgeteilt werden.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken e.V. (DAH2KA) hebt hervor, dass der Verkauf von Selbsttests in Apotheken nicht notwendigerweise hohe Gewinne bringt. Dennoch sei dies ein wesentliches Instrument zur Prävention, da viele Menschen die anonyme Beratung in Apotheken schätzen. Der Verein schließt nicht aus, dass die niedrigschwelligen Angebote in Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von sexuell übertragbaren Krankheiten leisten können, insbesondere für diejenigen, die Berührungsängste bei einem Arztbesuch haben.
Pro Familia fordert Aufhebung des Werbeverbots für die 'Pille danach' zur Förderung der sexuellen Aufklärung
Pro Familia Hamburg setzt sich vehement für die Aufhebung des bestehenden Werbeverbots für orale Notfallkontrazeptiva, insbesondere der "Pille danach", ein. Die Organisation argumentiert, dass eine verstärkte Information über diese rezeptfreien Mittel, trotz des bestehenden Verbots, von entscheidender Bedeutung ist. Kersten Artus, die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, betont die Notwendigkeit eines niedrigschwelligen Zugangs zu Informationen, besonders für Jugendliche, die ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen.
Die Organisation sieht das aktuelle Werbeverbot als Widerspruch zum Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie zur Erklärung "sexuelle Rechte" der International Planned Parenthood Federation (IPPF), die sich an der UN-Menschenrechtskonvention orientiert. Die "Pille danach" ist seit 2015 rezeptfrei in Apotheken erhältlich, doch Pro Familia Hamburg argumentiert, dass eine verstärkte Aufklärung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass insbesondere junge Menschen gut informiert sind.
Die Entscheidung zur rezeptfreien Ausgabe dieser Notfallkontrazeptiva wurde von der damaligen Koalition von Union und SPD getroffen, wobei gleichzeitig ein Werbeverbot eingeführt wurde, um einen übermäßigen Gebrauch als Quasi-Verhütungsmittel zu verhindern. Aktuell unterliegt die Werbung für orale Notfallkontrazeptiva dem § 10 Abs. 2 des Heilmittelwerbegesetzes, der besagt, dass sie nicht außerhalb von Fachkreisen beworben werden dürfen.
Trotz des bestehenden Werbeverbots zeigt die Statistik eine signifikante Zunahme der Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva seit der Befreiung von der Rezeptpflicht. Im Jahr vor der Freigabe wurden etwa 475.000 Packungen abgegeben. Diese Zahl stieg im Jahr 2015 auf 666.000 und erreichte 2022 mit 938.000 Packungen einen weiteren Höhepunkt. Die überwältigende Mehrheit dieser Abgaben (901.000) erfolgte im Rahmen der Selbstmedikation, während nur 24.000 Packungen über private und 13.000 über gesetzliche Krankenversicherungen abgerechnet wurden (Quelle: Statista).
Digitale Gesundheitsversorgung in der Kritik: BMG legt Bericht zu E-Rezept-Problemen vor
Inmitten der fortlaufenden Bemühungen zur Einführung des E-Rezepts in Deutschland, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Berichterstattung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags. Dies erfolgt im Rahmen der 100. Sitzung des Ausschusses, wobei der achte Tagesordnungspunkt den "Bericht der Bundesregierung zu den aktuellen Problemen bei der Einführung des E-Rezeptes" adressiert. Bislang sind die genauen Einzelheiten dieses Berichts den Berichterstattern der Fraktionen nicht bekannt, was eine gewisse Spannung und Neugierde in den betroffenen Kreisen auslöst.
Die Entscheidung des BMG, diesen Bericht vorzulegen, folgt auf eine Serie von technischen Ausfällen, die fast täglich von der Gematik, der für die technische Umsetzung zuständigen Einrichtung, gemeldet werden. Obwohl diese Ausfälle oft nur einen Teil der Versicherten betreffen und in der Regel zügig behoben werden können, treten sie dennoch mit beunruhigender Regelmäßigkeit auf. Zusätzlich belastet das Verordnungsverhalten einiger Ärzte die Apotheken, was zu einem gesteigerten Arbeitsaufwand führt.
Im Zusammenhang mit der E-Rezept-Problematik steht auch ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Gesundheitsausschusses. Die CDU/CSU-Fraktion bringt einen Antrag ein, der unter dem Titel "Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten" steht. Dieser Antrag deutet darauf hin, dass neben den technischen Herausforderungen auch die Sicherstellung einer zuverlässigen Arzneimittelversorgung im Fokus der Diskussion steht.
Die Ergebnisse dieser Sitzung werden nicht nur politisch von Interesse sein, sondern könnten auch erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des E-Rezept-Systems und die allgemeine Arzneimittelversorgung in Deutschland haben.
Studie zu Investorenübernahmen in MVZ: Evidenzbasierte Einblicke in die Behandlungsqualität
In einer aktuellen Studie, initiiert vom Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und dem Verband Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), wurden die potenziellen Auswirkungen von Investorenübernahmen auf medizinische Versorgungszentren (MVZ) untersucht. Die Debatte über den Einfluss nicht-ärztlicher Kapitalgeber auf die Behandlungsqualität in MVZ ist hochkontrovers, wobei Kritiker befürchten, dass finanzielle Interessen die Patientenversorgung beeinträchtigen könnten.
Die Studie, die Abrechnungsdaten und Honorarbescheide von 17 MVZ analysierte, die Mitglieder beider Verbände sind, wurde von Professor Frank-Ullrich Fricke an der Technischen Hochschule Nürnberg durchgeführt. Das Ziel war es, empirisch zu prüfen, ob das Abrechnungsverhalten von MVZ nach einer Übernahme durch Investoren signifikante Veränderungen aufweist. Eine der zentralen Sorgen ist, dass unter dem Druck maximaler Gewinnspannen unnötige medizinische Behandlungen durchgeführt werden könnten.
Die Ergebnisse der Studie, die aufgrund ihrer kleinen und nicht repräsentativen Stichprobe keine quantitativen Schlüsse zulässt, identifizierten vereinzelte Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten, die weiterer Untersuchungen bedürfen. Professor Fricke betonte die Wichtigkeit regelmäßiger flächendeckender Auffälligkeitsprüfungen, um festzustellen, ob eine zusätzliche Regulierung von MVZ erforderlich ist.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte bereits im Dezember 2022 Bedenken über den Trend, medizinische Versorgungszentren aufzukaufen und mit maximalem Gewinn zu betreiben. Er versprach einen Gesetzesentwurf, der den Einstieg von Investoren in Arztpraxen unterbinden soll. Obwohl ein solches Gesetz noch aussteht, bleibt die Debatte intensiv.
Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann lobte die Studie als Weckruf für evidenzbasierte Diskussionen im Gesundheitswesen. Er betonte die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Nutzung von Routinedaten zur Früherkennung von Abrechnungsunstimmigkeiten. Ullmann mahnte zur Transparenz und warnte vor Spekulationen, die Patienten verunsichern könnten.
Insgesamt bietet die Studie einen praktikablen Ansatz für vergleichende Untersuchungen des Abrechnungsverhaltens von MVZ, basierend auf vorhandenen Daten. Regelmäßige Auffälligkeitsprüfungen könnten einen Beitrag zur evidenzbasierten Entscheidungsfindung über die Regulierung von MVZ leisten und sicherstellen, dass diese Einrichtungen ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden.
Studie enthüllt: USA zahlen 278% mehr für Medikamente als andere wohlhabende Länder
In einer aktuellen Studie der renommierten US-amerikanischen Denkfabrik "RAND Corporation" wurde festgestellt, dass Pharmaunternehmen in den Vereinigten Staaten im Vergleich zu anderen wohlhabenden Ländern durchschnittlich 278 Prozent höhere Preise für Medikamente verlangen. Dieser Sachverhalt wurde kürzlich von Präsident Joe Biden in seiner Rede zur Lage der Nation aufgegriffen, der den Preisanstieg als einen der größten Betrügereien der Pharmakonzerne bezeichnete.
Biden untermauerte seine Aussage, indem er auf die Diskrepanz zwischen den Medikamentenpreisen in den USA und in anderen Ländern hinwies. In einem illustrativen Beispiel bot er an, dass Amerikaner, die mit ihm in der Air Force One nach Toronto, Berlin oder Moskau reisen und ihr Rezept vorlegen, dasselbe Medikament für lediglich 40 Prozent des in den USA üblichen Preises erhalten könnten – unter der Bedingung, dass es sich um dasselbe Unternehmen und dasselbe Medikament handelt.
Die RAND-Studie betonte zusätzlich, dass die US-Regierung die Forschung und Entwicklung aller zugelassenen Medikamente finanziert. Ein zentraler Faktor für die exorbitanten Medikamentenpreise in den USA liegt darin, dass der Kongress es Medicare, dem staatlichen Krankenversicherungsprogramm für Senioren und Menschen mit Behinderungen, über Jahrzehnte hinweg versagt hat, die Preise für Arzneimittel zu verhandeln – eine Praxis, die in den meisten anderen Ländern üblich ist.
Als Reaktion darauf verabschiedete die demokratische Mehrheit im Kongress den Inflation Reduction Act (IRA) von 2022. Diese wegweisende Maßnahme ermöglicht es Medicare erstmals, jedes Jahr die Preise für eine begrenzte Anzahl von Medikamenten zu verhandeln. Diese Medikamente werden in anderen Ländern zu weit niedrigeren Preisen als in den USA verkauft. Biden betonte in seiner Rede die Wichtigkeit dieses Gesetzes, das er vorgeschlagen und unterzeichnet hat, als entscheidenden Schritt zur Bekämpfung der hohen Medikamentenpreise und zur Realisierung erheblicher Kosteneinsparungen sowohl für Senioren als auch für Steuerzahler.
Der Präsident forderte den Kongress auf, das Verhandlungsprogramm weiter auszubauen und Medicare die Befugnis zu geben, im nächsten Jahrzehnt niedrigere Preise für eine breite Palette von 500 verschiedenen Medikamenten auszuhandeln. Biden argumentierte, dass diese Maßnahme nicht nur Leben retten, sondern den Steuerzahlern auch weitere 200 Milliarden Dollar ersparen würde, während die Pharmaunternehmen trotzdem profitabel bleiben könnten.
Filialisierung im Apothekenwesen: Zwischen vermeintlichem Erfolg und unbeantworteten Fragen
Am vergangenen Samstag fand der Filialapothekentag im Rahmen der INTERPHARM 2024 statt, auf dem DAZ-Herausgeber Peter Ditzel eine vermeintlich positive Bilanz von 20 Jahren Filialisierung im Apothekenwesen zog. Laut Ditzel sei die Filialisierung zweifellos eine Erfolgsstory, die maßgeblich zur Sicherung der Versorgung beitrage.
Ein Rückblick auf die Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004 zeigt jedoch, dass die euphorische Sichtweise nicht von Anfang an präsent war. Die Gesetzgebung brachte nicht nur Veränderungen im Honorarsystem und der Preisbindung für OTC-Produkte mit sich, sondern eröffnete auch die Möglichkeit, bis zu drei Filialen pro Apotheker zu betreiben. Standespolitiker und Juristen prophezeiten damals den Untergang des Apothekenwesens, während die FAZ die Existenzberechtigung von Apotheken in Frage stellte.
In den frühen 2000er-Jahren war das politische Ziel, den Mehr- und Fremdbesitz bei Apotheken zu ermöglichen. Sogar der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt unterstützten die Idee von Apothekenketten. Ein Eckpunktepapier von 2003 schlug vor, das Mehrbesitzverbot aufzuheben, begrenzte jedoch die Anzahl der erlaubten Filialen pro Apotheker. Die Apothekerschaft, insbesondere die ABDA, sah darin eine Abkehr vom persönlich haftenden Apotheker.
Schließlich wurde ein Kompromiss gefunden, der bis zu drei Filialen erlaubte, aber Fremdbesitz ausschloss. Diese Regelung stieß bei vielen Apothekern auf Zustimmung, vor allem bei Familiendynastien, während die ABDA anfangs Bedenken äußerte. Trotz anfänglicher Befürchtungen zeigte sich, dass die Filialisierung nicht zu einer unkontrollierten Zunahme von Filialen führte. Auch die befürchtete Überforderung der Inhaber trat offenbar nicht ein.
Ditzel betonte, dass die Filialisierung sich bewährt habe und möglicherweise sogar dazu beigetragen habe, Fremdbesitz zu verhindern. Die anfänglichen Skepsis und Bedenken gegenüber Filialen hätten sich als unbegründet erwiesen, so die positive Schlussfolgerung des DAZ-Herausgebers. Es bleibt jedoch zu hinterfragen, ob diese Entwicklung tatsächlich ausschließlich positiv war und ob die anfänglichen Kritiker nicht doch einige berechtigte Bedenken geäußert hatten.
Apotheker beantragt Befreiung von Dienstbereitschaft aufgrund wiederholter E-Rezept-Ausfälle
Inhaber von zwei Apotheken in Erkrath und Düsseldorf, Wolfgang Wittig, hat einen dringenden Appell an die zuständigen Kammern und Verbände gerichtet sowie Medienvertreter eingeschaltet. Der Grund: Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezeptes sind über 25 Störungen aufgetreten, die teils bis zu mehreren Stunden dauerten. Dies führt zu massiven Einschränkungen in der Arzneimittelversorgung und zwingt Wittig, Menschen wegzuschicken, die auf lebenswichtige Medikamente angewiesen sind.
In einem Schreiben an die Verantwortlichen betont Wittig, dass er unter den aktuellen Umständen den hoheitlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht mehr gewährleisten könne. Die Möglichkeit zur Versorgung werde ihm entzogen, ohne dass er aktiv auf die Beseitigung der Störungen Einfluss nehmen könne. Als Konsequenz beantragt er eine vollständige Befreiung von der Dienstbereitschaft, bis sichergestellt ist, dass das E-Rezept fehlerfrei genutzt werden kann.
Wittig erklärt, es sei für ihn nicht zumutbar, die Apotheke mit allen laufenden Kosten geöffnet zu halten, wenn gleichzeitig die Möglichkeit genommen werde, Rezepte zuverlässig zu beliefern. Er plant, seine Öffnungszeiten flexibel an die auftretenden Störungen anzupassen. Dieser Schritt sei logisch, da ihm und seinen Kollegen die Grundlage zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln entzogen werde.
Der Apotheker betont, dass es nicht nur darum gehe, die Tür der Apotheke zu öffnen, wie es die Apothekenbetriebsordnung vorsieht. Seine Verpflichtung bestehe darin, die Bevölkerung zu bestimmten Zeiten zuverlässig mit Medikamenten zu versorgen. Diese Verlässlichkeit sei unter den aktuellen Bedingungen nicht gegeben, und täglich müsse er Menschen wegschicken, die dringend lebenswichtige Medikamente benötigen.
Um auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinzuweisen, hat Wittig seinen Appell nicht nur an die Kammern und Verbände, sondern auch an die Medien, darunter Bild und Spiegel, gerichtet. Er erstaunt sich über die gelassene Reaktion mancher und fordert eine tägliche Berichterstattung über das Chaos, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die gravierenden Auswirkungen dieser Störungen zu lenken.
Wittig thematisiert zudem die Frage der Haftung im Falle von Schäden für Patienten aufgrund technischer Ausfälle beim E-Rezept. Er bittet um Klarstellung, wer dafür verantwortlich ist, und hinterfragt, ob Herr Prof. Lauterbach persönlich haftbar gemacht wird oder ob die Verantwortung allgemein beim Bundesministerium für Gesundheit liegt.
Die Lage spitzt sich für Wittig zu, der bereits jetzt befürchtet, dass etwas Schlimmeres passieren könnte. Er appelliert an die Verantwortlichen, nicht nur die Auswirkungen auf die Apotheker, sondern vor allem auf die Patienten im Blick zu haben und eine rasche Klärung der Situation herbeizuführen.
Neue Regelungen bei E-Rezepten: PZN als Schlüssel zur Arzneimittelversorgung
Im Zuge der elektronischen Rezeptausstellung, besser bekannt als E-Rezept, gibt es eine bemerkenswerte Regelung im Umgang mit der Pharmazentralnummer (PZN). Gemäß dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das seit dem 1. April 2018 in Kraft ist, sind Ärzte verpflichtet, die PZN zusätzlich auf dem Rezept zu vermerken. Normalerweise müssen Verordnungen neben der PZN auch Angaben wie die Packungsgröße, Normgröße oder Stückzahl enthalten, um den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu entsprechen.
Jedoch existiert eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass ausschließlich die PZN auf dem E-Rezept angegeben ist. In solchen Fällen, in denen die genaue Packungsgröße oder Stückzahl im elektronischen Verordnungsdatensatz fehlt, aber eine eindeutige Pharmazentralnummer vorhanden ist, wurde in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband eine vorübergehende Lösung gefunden.
Solange der systematische Fehler im Praxisverwaltungssystem der Arztpraxen nicht behoben ist, gilt die eindeutige PZN als maßgebend für die Bestimmung der Menge. Demzufolge kann die Apotheke das E-Rezept trotz fehlender Normgröße oder Stückzahl beliefern. Zusätzlich besteht die Option, fehlende Mengen nach Rücksprache mit dem Arzt zu korrigieren, wobei der Schlüssel 10 "Abweichung von der Verordnung bezüglich der abzugebenden Menge" Verwendung findet.
Tritt jedoch der Fall ein, dass das verordnete Arzneimittel und die PZN nicht übereinstimmen, entsteht eine unklare Verordnung. Nach § 17 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bis die Unklarheit beseitigt ist. In solchen Fällen ist eine direkte Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt erforderlich, um den Sachverhalt zu klären. Weder die PZN noch die Arzneimittelbezeichnung haben in diesen Situationen Vorrang, und die Klärung erfolgt durch direkten Kontakt mit dem verschreibenden Arzt.
E-Rezept-Chaos: Apotheker beklagen Umsatzeinbußen durch Medisign-Probleme
Technische Störungen beim Einlösen von E-Rezepten halten seit zwei Wochen an, insbesondere bei der Statusabfrage über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Medisign, ein Tochterunternehmen von Apobank und DGN (Deutsches Gesundheitsnetz Service), steht im Mittelpunkt der Probleme. Die Gematik warnte erneut vor "Beeinträchtigungen des OCSP-Responders" bei Medisign, die nach wie vor bestehen. Trotz dieser Schwierigkeiten gibt es von Seiten Medisigns keine Informationen über Umsatzausfälle bei Apotheken aufgrund nicht einlösbarer Verordnungen.
Seit zwei Wochen informiert die Gematik regelmäßig über morgendliche Beeinträchtigungen beim E-Rezept, die voraussichtlich um 9 Uhr behoben sein sollen. Apothekenangestellten wird geraten, die Gesundheitskarte mehrfach ein- und auszustecken, um mögliche Probleme zu umgehen. Medisign gibt an, intensiv an der Identifizierung und Behebung der Ursache in Zusammenarbeit mit einem Expertenteam und der Gematik zu arbeiten. Interne Tests zeigen keine Störungen, und vorsorglich durchgeführte Lasttests waren bisher unauffällig, konnten jedoch die betrieblichen Fehler in der Produktivumgebung nicht widerspiegeln.
Trotz intensiver Bemühungen seitens Medisign, die Systeme zu optimieren, kam es am Montag zu einem kurzzeitigen Ausfall aufgrund einer unklaren Anfrageüberlastung. Medisign betont, dass die betroffenen Dienste schnell wieder verfügbar waren. Die wiederholten Ausfälle haben Auswirkungen auf die Anzahl der eingelösten E-Rezepte, wobei Apotheken Umsatzausfälle verzeichnen. Einige Apothekeninhaber:innen bezeichnen die Situation als "wirtschaftliches Desaster". Trotzdem sind bisher keine Verdienstausfälle aufgrund von Betriebseinschränkungen bei Medisign bekannt.
Ein weiteres Problem, das einige Apotheken betrifft, ist der gestörte Versorgungsauftrag aufgrund der Ausfälle. Apotheker Aristide Reidel aus Rheinland-Pfalz kritisiert, dass die Gematik keine Informationen über verordnete Arzneimittel liefert, was dazu führt, dass Botendienste nicht durchgeführt werden können und Patienten verloren gehen.
Medisign gibt an, keine genauen Informationen darüber zu haben, wie viele Apotheken von den Ausfällen betroffen sind. Sie entschuldigen sich jedoch bei betroffenen Kunden und betonen, dass Störungen der Gematik unverzüglich gemeldet werden.
Neue Regelungen bei E-Rezepten: Abruf- und Abgabedatum entscheiden über Rabatte
In der Welt der E-Rezepte gibt es nun klare Regelungen, die Apotheken und Patienten gleichermaßen betreffen. Das entscheidende Element dabei ist die Unterscheidung zwischen dem Abruf- und dem Abgabedatum, die maßgeblich für die korrekte Auswahl des Rabattpartners und die Preisberechnung sind.
Wenn ein E-Rezept in der Apotheke eingelöst wird, jedoch das benötigte Arzneimittel erst bestellt werden muss, wird der Vorgang üblicherweise "geparkt" oder "zurückgestellt". Dies geschieht aus Gründen der Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Lieferung des Arzneimittels und der erforderlichen Nachtragung der Chargeninformationen. Die Abrechnung des Vorgangs erfolgt erst, wenn das Medikament erfolgreich an den Patienten übergeben wurde.
Eine potenzielle Herausforderung ergibt sich, wenn sich bis zur Abholung des Arzneimittels der Rabattvertrag der Krankenkasse ändert. Doch für Apotheken bringt die klare Regelung bezüglich des Abruftags des E-Rezepts Erleichterung. Dieser ist entscheidend für die Auswahl des Arzneimittels. Das Abgabedatum spielt hingegen eine bedeutende Rolle bei der Preisberechnung, basierend auf dem Rahmenvertrag.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Rahmenvertrags wird festgelegt, dass die Auswahl des abzugebenden Arzneimittels auf der gültigen und ordnungsgemäßen vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung basiert, sei es in papiergebundener oder elektronischer Form. Für eine elektronische Verordnung ist der Zeitpunkt des Abrufs aus der Telematikinfrastruktur (TI) maßgebend.
Hinsichtlich des Abgabepreises spielt § 22 des Rahmenvertrags eine entscheidende Rolle. Dort wird festgelegt, dass die Apotheke bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte verpflichtet ist, den für den Tag der Abgabe geltenden Apothekenabgabepreis zu berechnen und grundsätzlich anzugeben. Dies ermöglicht es, dass ein Lagerwertverlust auftreten kann.
Insgesamt bringen die neuen Regelungen Klarheit in die Prozesse rund um E-Rezepte und stärken die Position der Apotheken bei der reibungslosen Abwicklung von medizinischen Versorgungen für die Patienten.
Apotheker trotzt Überfall: Entschlossener Einsatz gegen steigende Sicherheitsrisiken
In den frühen Morgenstunden der vergangenen Woche ereignete sich ein dramatischer Vorfall in der Schloss-Apotheke in Göppingen. Gegen 8 Uhr betr betrat ein unbekannter Mann das Apothekengeschäft und sorgte für Aufregung, als er versuchte, den Inhaber zu überfallen. Dr. Dietmar Müller, der allein im Backoffice war, erkannte schnell die bedrohliche Situation, als der Eindringling in gebrochenem Deutsch unverständliche Äußerungen von sich gab.
Entschlossen, den Täter zu stoppen, versuchte Müller, den Mann aus der Apotheke zu eskortieren. Doch die Situation eskalierte, als der Räuber plötzlich Pfefferspray zückte und den Apotheker verletzte. Trotz der schmerzhaften Erfahrung und der beeinträchtigenden Wirkung des Sprays gelang es Müller, den Angreifer in die Flucht zu schlagen.
Das Pfefferspray verursachte nicht nur körperliche Schmerzen, sondern zwang auch die Apotheke, vorübergehend zu schließen, um die Dämpfe zu vertreiben. Der Überfall löste bei Dr. Müller mehr Wut als Schreck aus, und es blieb unklar, ob der Täter es auf Geld oder Medikamente abgesehen hatte.
Dieser Vorfall markiert nicht das erste Sicherheitsproblem für die Schloss-Apotheke, die erst vor zwei Wochen Ziel eines Einbruchs wurde. In den 40 Jahren, in denen Dr. Müller die Apotheke leitet, musste er bereits vier Einbrüche und zwei Überfälle erleben. Trotz dieser belastenden Erfahrungen hielt der engagierte Apotheker bisher am Betrieb fest. Müller räumte jedoch ein, dass die Freude an seiner Tätigkeit aufgrund der zunehmenden Sicherheitsprobleme schwindet. Die Frage nach einer möglichen Betriebsschließung steht im Raum, obwohl er betonte, dies aktuell noch aus Freude an seiner Arbeit zu tun.
Rechtliche Weichenstellungen: Die Zulässigkeit von Bestellautomaten in Apotheken und Gesundheitseinrichtungen
In einer aktuellen Entwicklung im Bereich des Apothekenwesens hat der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Timo Kieser aus Stuttgart, auf die Zulässigkeit von Bestellautomaten in verschiedenen Einrichtungen hingewiesen. Laut Kieser sind Bestellautomaten als Mittel der Kontaktaufnahme zur Apotheke anzusehen und unterliegen nicht den Anzeigepflichten gemäß § 4 Absatz 6 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Die Bestellterminals, so Kieser weiter, seien keine Rezeptsammelstellen und unterliegen daher keiner Überwachung. Vielmehr könnten sie mit anderen technischen Einrichtungen wie Apotheken-Apps oder Webshops verglichen werden. Über diese Terminals wird in der Apotheke eine Bestellung ausgelöst, wobei die eigentliche Kommissionierung der Arzneimittel in der Apotheke erfolgt.
Entgegen möglicher Annahmen gibt es keine räumlichen Beschränkungen für die Aufstellung von Bestellautomaten, vorausgesetzt, die Apotheke verfügt über eine Versandhandelserlaubnis. Interessanterweise könnte laut Kieser sogar die Frage aufkommen, ob eine Versandhandelserlaubnis notwendig ist, wenn die Abholung der bestellten Arzneimittel ausschließlich in der Apotheke oder im Rahmen des Botendienstes erfolgt.
Besonders relevant ist die Information, dass Bestellautomaten auch in Pflegeheimen aufgestellt werden können. Hierbei könnten, durch das sogenannte Card-Link-Verfahren oder das Einlesen des Tokens, sogar E-Rezepte an die Apotheke übermittelt werden. Die einzige Voraussetzung hierfür sei das Vorhandensein eines Heimversorgungsvertrags zwischen dem Pflegeheim und der Apotheke. Kieser betont, dass es sich dabei nicht um eine unzulässige Rezeptsammlung handelt.
Allerdings gibt es klare Grenzen für die Aufstellung von Bestellautomaten in Arztpraxen. Eine solche Platzierung wäre als "unerlaubte Zuweisung" zu betrachten und würde gegen die Muster-Berufsordnung der Ärzteschaft (§ 31 Absatz 2) sowie das Apothekengesetz (§ 11 Absatz 1) verstoßen. Ärzte dürfen ohne hinreichenden Grund keine Apothekenempfehlungen geben, und Apotheken dürfen keine Absprachen mit Ärzten treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel oder die Zuweisung von Patienten zum Gegenstand haben.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Bestellautomaten in Ärztehäusern, beispielsweise im Treppenhaus, zulässig sind. Gemäß Kieser greift § 24 ApBetrO hier nicht, da es sich bei den Bestellterminals nicht um Rezeptsammelstellen handelt. Eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Ärztehauses, etwa in Form einer Miete oder einer unentgeltlichen Gestattungsvereinbarung, ist jedoch erforderlich. Kieser betont abschließend, dass ein Bestellautomat keine Absprache zur Empfehlung oder Zuweisung darstellt.
Die steigenden Sorgen um existenzielle Risiken für Apothekenbetreiber durch extreme Forderungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Apothekenversicherung. Insbesondere die apothekenspezifischen Risiken wie Produktfehler und gesundheitliche Komplikationen erfordern möglicherweise gezielte Anpassungen in den Versicherungspolicen, um eine angemessene finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die Versicherungsbranche steht vor der Herausforderung, flexible Lösungen zu entwickeln, die den sich wandelnden Anforderungen der Apothekenbetreiber gerecht werden und so die essenzielle Rolle dieser Einrichtungen im Gesundheitssystem nachhaltig schützen. Eine proaktive Herangehensweise an diese Herausforderungen ist entscheidend, um die langfristige Stabilität und Wirksamkeit des Apothekensektors sicherzustellen.
Die vorgeschlagene Reform der Elementarschadenversicherung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion markiert einen bedeutenden Schritt. Die Kombination aus obligatorischer Elementarschadenabsicherung im Neugeschäft und staatlicher Rückversicherung zeigt einen ganzheitlichen Ansatz. Allerdings bleibt die Frage nach einer Versicherungspflicht umstritten, während Bezahlbarkeit, Prävention und staatliche Rückversicherung als Schlüsselfaktoren gelten. Die Anhörung spiegelt die Herausforderungen und unterschiedlichen Standpunkte wider, die bei der Gestaltung eines robusten Schutzes gegen Naturgefahren berücksichtigt werden müssen.
Das jüngste Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 6 U 32/22) hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer in Frage, sondern könnte auch Apotheker und ähnlich Betroffene betreffen. Das Gericht urteilte zugunsten eines Klägers, der nach einer Querschnittslähmung und einer beruflichen Neuorientierung als Steuerfachgehilfe tätig ist. Der Versicherer hatte nach einer Umschulung und einer Reduktion der Arbeitszeit auf 15 Stunden die Berufsunfähigkeitsleistungen eingestellt. Die Entscheidung betont die Relevanz der finanziellen Einbuße im neuen Beruf, wobei sich dies auch auf Apotheker und andere Berufsgruppen auswirken könnte. Das Urteil stärkt somit die Position von Versicherungsnehmern, die nach gesundheitlichen Einschränkungen eine berufliche Neuorientierung anstreben, und wirft ein Licht auf die breitere Anwendbarkeit dieses Grundsatzes in verschiedenen Berufsfeldern.
Das jüngste Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe bezüglich der Blockiergebühr an E-Ladesäulen schafft Klarheit und unterstreicht das legitime Interesse der Anbieter an einer effizienten Nutzung. Diese wegweisende Entscheidung setzt einen Standard für ähnliche Fälle und betont die Notwendigkeit, die Standzeit an Ladesäulen zu regeln, um eine reibungslose Verfügbarkeit für alle Nutzer zu gewährleisten. Ein bedeutender Schritt in der rechtlichen Gestaltung dieses aufstrebenden Sektors.
Inmitten sich wandelnder Marktbedingungen steht die Apothekenbranche vor ökonomischen Herausforderungen. Der rückläufige Durchschnittsprofit, verursacht durch Preisverhandlungen und gestiegene Betriebskosten, verdeutlicht die Vielschichtigkeit der Situation. Während einige Apotheken erfolgreich navigieren, sehen sich andere mit finanziellen Hürden konfrontiert. Die bevorstehenden Monate erfordern eine gezielte Anpassung und umfassende Maßnahmen, um die Zukunftsfähigkeit dieses unverzichtbaren Teils des Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Die anstehenden Wartungsarbeiten im Bereich des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) sind notwendig, um die kürzlich aufgetretenen Zugriffsstörungen auf die elektronische Gesundheitskarte zu beheben. Der geplante Zeitraum für die Wartung am 16. März zwischen 20 und 21.30 Uhr könnte jedoch zu Unterbrechungen führen. Betroffene sollten währenddessen auf alternative Einlösewege für E-Rezepte, wie den Ausdruck des Tokens oder die E-Rezept-App, zurückgreifen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die vorläufigen Zahlen für das Defizit der deutschen Krankenkassen im Jahr 2023 fallen mit 1,9 Milliarden Euro deutlich geringer aus als erwartet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont den Erfolg des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das Sparbeiträge und die Abführung von Finanzreserven beinhaltete. Trotz des Defizits verfügen die Kassen über 8,4 Milliarden Euro Rücklagen. Die Herausforderungen für die Stabilisierung der GKV-Finanzen bleiben, doch geplante Reformen sollen die medizinische Versorgung verbessern und langfristige Finanzierbarkeit sichern. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2024 wurde auf 1,7 Prozent erhöht.
Die Einführung von Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten in Apotheken ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der Prävention. Die Verfügbarkeit von HIV-Selbsttests bietet Menschen eine bequeme und diskrete Möglichkeit zur Überprüfung ihres Gesundheitszustands. Die Betonung auf CE-gekennzeichneten Tests und die Empfehlung einer Labornachuntersuchung bei positivem Ergebnis sind entscheidend für die Sicherheit der Verbraucher. Trotz möglicher Herausforderungen im Profitbereich betont die DAH2KA die wichtige Rolle der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen, die durch den Verkauf von Selbsttests einen bedeutenden Beitrag zur Prävention leisten können.
Die Forderung von Pro Familia Hamburg nach der Aufhebung des Werbeverbots für die "Pille danach" wirft wichtige Fragen zur Informationsfreiheit und sexuellen Aufklärung auf. Die steigende Abgabe dieser Notfallkontrazeptiva trotz Werbebeschränkungen zeigt die Notwendigkeit einer offenen Diskussion über den Zugang zu Informationen, insbesondere für Jugendliche. Eine ausgewogene Lösung zwischen Aufklärung und der Vermeidung übermäßigen Gebrauchs ist hier entscheidend.
Die anhaltenden technischen Ausfälle und Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland werfen ernsthafte Fragen zur Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung auf. Der Bericht des Bundesgesundheitsministeriums vor dem Gesundheitsausschuss ist ein Schritt in die Transparenz, aber es bleibt abzuwarten, welche konkreten Lösungen vorgeschlagen werden. Die Diskussion im Ausschuss über die Arzneimittelversorgung unterstreicht die Dringlichkeit, nicht nur die Technik, sondern auch die allgemeine Versorgungssicherheit im Blick zu behalten. Der Ausgang dieser Sitzung wird maßgeblich für die Weichenstellung in diesem zukunftsweisenden Bereich sein.
Die aktuelle Studie zu den Auswirkungen von Investorenübernahmen in medizinischen Versorgungszentren bietet wichtige Einblicke. Obwohl aufgrund der begrenzten Stichprobe keine abschließenden Schlussfolgerungen möglich sind, identifizierte die Untersuchung potenzielle Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten. Eine regelmäßige flächendeckende Überwachung könnte dazu beitragen, eine evidenzbasierte Diskussion über die Regulierung von MVZ zu führen. Es bleibt entscheidend, die Patientenversorgung im Fokus zu behalten und mögliche finanzielle Interessenkonflikte zu adressieren.
Die jüngste Studie der "RAND Corporation" unterstreicht das drängende Problem der exorbitanten Medikamentenpreise in den USA im Vergleich zu anderen wohlhabenden Nationen. Präsident Biden greift diese Ungerechtigkeit auf und betont den beträchtlichen Unterschied bei den Kosten für identische Medikamente. Die Verabschiedung des Inflation Reduction Act von 2022 markiert einen wichtigen Schritt, indem Medicare erstmals die Befugnis erhält, Medikamentenpreise zu verhandeln. Dies ist ein notwendiger Schritt, um sowohl Senioren als auch Steuerzahlern erhebliche Einsparungen zu ermöglichen. Bidens Appell an den Kongress, das Verhandlungsprogramm auszuweiten, signalisiert eine dringend benötigte Reform im US-Gesundheitswesen.
Die vermeintliche Erfolgsstory der Filialisierung im Apothekenwesen, wie sie von DAZ-Herausgeber Peter Ditzel auf dem Filialapothekentag präsentiert wurde, sollte kritisch betrachtet werden. Während die Flexibilisierung durch bis zu drei Filialen pro Apotheker gelobt wird, darf nicht vergessen werden, dass anfängliche Bedenken bezüglich der Gefahr von Kettenbildung und Qualitätsverlust nicht gänzlich ausgeräumt wurden. Die scheinbare Erfolgsgeschichte wirft die Frage auf, ob die anfänglichen Kritiker nicht doch einige valide Einwände hatten.
Die anhaltenden Störungen im Zuge der Einführung des E-Rezeptes setzen die Versorgungssicherheit in Apotheken aufs Spiel. In einem dringlichen Appell hat Apotheker Wolfgang Wittig eine vollständige Befreiung von der Dienstbereitschaft beantragt. Die technischen Ausfälle dauern Stunden an, verhindern die Medikamentenausgabe und gefährden die Grundversorgung. Wittig fordert entschlossene Maßnahmen und lenkt die Aufmerksamkeit auf die gravierenden Auswirkungen dieser Störungen. Die Frage der Haftung bei möglichen Patientenschäden aufgrund technischer Ausfälle bleibt dabei im Fokus. Es wird deutlich, dass eine schnelle Klärung notwendig ist, um die Basis für eine sichere Arzneimittelversorgung wiederherzustellen.
Die aktuellen Anpassungen im Umgang mit E-Rezepten unterstreichen die Bedeutung der Pharmazentralnummer (PZN) als Schlüssel zur effizienten Arzneimittelversorgung. Die vorläufige Regelung ermöglicht Apotheken, E-Rezepte trotz fehlender Normgröße oder Stückzahl zu beliefern, sofern eine eindeutige PZN vorhanden ist. Eine sinnvolle Maßnahme, die jedoch bei Unklarheiten in der Verordnung eine direkte Kommunikation zwischen Apotheker und Arzt erfordert.
Die anhaltenden technischen Störungen beim Einlösen von E-Rezepten sind nicht nur ein Ärgernis für Apotheken und Patienten, sondern werfen auch Fragen zur Zuverlässigkeit des Systems auf. Medisign und andere beteiligte Unternehmen müssen mit Hochdruck an einer dauerhaften Lösung arbeiten, um die reibungslose Abwicklung von medizinischen Verschreibungen zu gewährleisten. Eine transparente Kommunikation und schnelle Fehlerbehebung sind jetzt entscheidend, um Vertrauen zurückzugewinnen und die Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden.
Die Einführung des E-Rezepts revolutioniert die Apothekenpraxis, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Die klaren Regelungen bezüglich Abruf- und Abgabedatum sind ein Meilenstein. Sie schaffen nicht nur Transparenz, sondern gewährleisten auch eine effiziente Handhabung von Rabattverträgen und Preisberechnungen. Dieser systematische Ansatz ist nicht nur für Apotheker:innen von Vorteil, sondern trägt auch zur sicheren und zuverlässigen Medikamentenversorgung der Patienten bei. Eine wegweisende Entwicklung für die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung.
Der Überfall in der Schloss-Apotheke Göppingen ist beunruhigend und verdeutlicht die steigenden Sicherheitsrisiken für Geschäftsinhaber. Der entschlossene Einsatz des Apothekers, Dr. Müller, zeigt jedoch auch, dass Widerstand möglich ist. Diese Vorfälle werfen ernsthafte Fragen zur Sicherheit von Einzelhandelsbetrieben auf und betonen die Notwendigkeit verstärkter Schutzmaßnahmen.
Die Zulässigkeit von Bestellautomaten in Apotheken wirft interessante rechtliche Aspekte auf, wie der Fachanwalt Dr. Timo Kieser betont. Diese Terminals dienen als effektive Mittel der Kontaktaufnahme zur Apotheke und unterliegen nicht den Anzeigepflichten gemäß der Apothekenbetriebsordnung. Die Möglichkeit, Bestellautomaten in Pflegeheimen zu platzieren, bietet innovative Lösungen für die Übermittlung von E-Rezepten. Jedoch sollte beachtet werden, dass eine klare Grenze für die Platzierung solcher Automaten in Arztpraxen besteht, um eine "unerlaubte Zuweisung" zu vermeiden. In Ärztehäusern hingegen eröffnen sich Chancen für die Aufstellung von Bestellterminals, vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer. Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung im Schnittpunkt von Technologie, Gesundheitswesen und Recht.
Inmitten dieser vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen zeichnet sich ab, dass die Apothekenbranche in Deutschland einen entscheidenden Wendepunkt erlebt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie flexibel und innovativ die Akteure dieser Branche auf die aktuellen Veränderungen reagieren und so die Grundversorgung und Sicherheit im Gesundheitssystem nachhaltig gewährleisten können.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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