• 07.03.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Innovativ, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Innovativ, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert

 

Ein detaillierter Bericht über aktuelle Entwicklungen, rechtliche Entscheidungen, globale Trends und strategische Anpassungen im Gesundheitssektor Deutschlands

Tauchen Sie ein in die aktuellen Entwicklungen des deutschen Gesundheitssektors: Von der strategischen Bedeutung der Retax-Versicherung in Apotheken über wegweisende Urteile bis zur überraschenden Zurückhaltung der Cannabis-Branche. Erfahren Sie mehr über die alarmierende Verbreitung der Papageienkrankheit, innovative Drogenprävention in Hamburg und die Herausforderungen der Gentherapeutika. Zudem werfen wir einen Blick auf die Filialisierung in Apotheken, Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe und technische Probleme bei E-Rezepten. Verpassen Sie nicht die Werbekampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen und die vielversprechenden Effekte von Ballaststoff-Kapseln auf die geistige Fitness von Senioren. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Apotheken-Nachrichten!

 

Von Rezept zu Regress: Die strategische Bedeutung der Retax-Versicherung in Apotheken

In einer zunehmend komplexen Welt, in der Fehler unausweichlich scheinen, wird die Bedeutung einer zuverlässigen Retax-Versicherung immer offensichtlicher. Eine solide Absicherung gegen mögliche Fehler ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Schutz für Unternehmen und Einzelpersonen zu gewährleisten.

Die Anforderungen an eine effektive Retax-Versicherung sind vielfältig. Ein umfassender Schutz sollte nicht nur bekannte Fehler abdecken, sondern auch in der Lage sein, unvorhergesehene Situationen zu bewältigen. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse und Anpassung der Policen, um sicherzustellen, dass jeder Aspekt möglicher Fehler berücksichtigt wird.

Die Dynamik des modernen Geschäftsumfelds erfordert von Unternehmen eine proaktive Haltung in Bezug auf Retax-Versicherungen. Es reicht nicht mehr aus, sich auf Standardpolice zu verlassen. Stattdessen ist eine maßgeschneiderte Lösung notwendig, die die individuellen Risiken und Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt.

Die Qualität einer Retax-Versicherung zeigt sich nicht nur in der Deckung von Fehlern, sondern auch in der Effizienz der Schadensregulierung. Ein reibungsloser Prozess bei der Abwicklung von Ansprüchen ist entscheidend, um die finanziellen Auswirkungen von Fehlern zu minimieren und die Geschäftskontinuität sicherzustellen.

Experten betonen, dass eine umfassende Retax-Versicherung auch eine Schulungskomponente einschließen sollte. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter für potenzielle Fehler zu sensibilisieren und proaktiv zur Fehlerprävention beizutragen.

Die Anforderungen an eine zeitgemäße Retax-Versicherung sind hoch, aber die Investition in einen umfassenden Schutz zahlt sich langfristig aus. Unternehmen, die die Bedeutung einer effektiven Absicherung gegen Fehler erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, positionieren sich nicht nur finanziell sicherer, sondern auch als verantwortungsbewusste Akteure in einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt.

 

Tarifliche Regelung zum Inflationsausgleich in der Altersteilzeit bei ruhendem Arbeitsverhältnis in Apotheken bestätigt

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil am 5. März 2024 (14 Sa 1148/23) entschieden, dass ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Im konkreten Fall betraf die Entscheidung Arbeitnehmer, die sich zu einem vorher vereinbarten Stichtag in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befanden. Der einschlägige Tarifvertrag schloss explizit die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in solchen Fällen aus. Das Gericht stützte diese Regelung und wies die Klage auf die Auszahlung einer entsprechenden Prämie ab.

Die Richter argumentierten, dass tarifvertragliche Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie im Rahmen von Altersteilzeitverträgen zulässig seien. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Ausschlussklausel eine unzulässige Benachteiligung darstelle. Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß gegen geltendes Recht und betonte die Vereinbarkeit der tariflichen Regelung mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Die getroffene Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Arbeitsrechtspraxis haben und unterstreicht die Bedeutung klarer tarifvertraglicher Regelungen in Bezug auf Inflationsausgleichsprämien während der Passivphase der Altersteilzeit. Bei Vertragsverhandlungen und -abschlüssen in der Altersteilzeit sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher besonders auf die präzise Formulierung und Ausgestaltung der entsprechenden Klauseln achten.

Es bleibt abzuwarten, ob vergleichbare Fälle in anderen Gerichtsbarkeiten ähnliche Urteile nach sich ziehen werden und inwiefern diese Entscheidung die Diskussion um tarifliche Regelungen in der Altersteilzeit insgesamt beeinflussen wird.

Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass Apotheken ebenfalls von diesem Urteil betroffen sein könnten. Daher sollten auch Apothekenbetreiber bei der Ausgestaltung von Altersteilzeitverträgen auf die genaue Formulierung und Einhaltung tariflicher Regelungen in Bezug auf Inflationsausgleichsprämien achten. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf könnte somit potenziell Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in Apotheken haben.

 

Cannabis-Legalisierung light: Warum die Branche trotz Bundestagsbeschluss ernüchtert ist

Der Deutsche Bundestag hat endlich grünes Licht für eine Cannabis-Teillegalisierung gegeben, eine Entscheidung, die von Befürwortern lange ersehnt wurde. Doch entgegen der Erwartungen herrscht in der Cannabis-Branche keine euphorische Aufbruchstimmung. Überraschenderweise setzen viele Unternehmen weiterhin auf den medizinischen Markt, anstatt sich ausschließlich auf den Freizeitgebrauch zu konzentrieren.

Die Entscheidung des Bundestags, den Besitz geringer Mengen Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu entkriminalisieren, wurde von einigen als Durchbruch in der Drogenpolitik gefeiert. Allerdings spiegelt sich diese Begeisterung nicht unbedingt in der Wirtschaftsrealität der Cannabis-Unternehmen wider.

Ein Grund für die ernüchterte Stimmung könnte in den strengen Auflagen und Regulierungen liegen, die weiterhin mit dem legalen Cannabis-Konsum verbunden sind. Unternehmen befürchten eine anhaltende Unsicherheit hinsichtlich Lizenzierungsverfahren, steuerlicher Aspekte und Vertriebskanäle. Die Hürden für den Freizeitmarkt sind höher als erwartet, was viele Firmen dazu veranlasst, ihre Strategien neu zu überdenken.

Überraschenderweise setzen einige Unternehmen verstärkt auf den medizinischen Einsatz von Cannabis. Der Markt für medizinisches Cannabis wächst weltweit, und viele Unternehmen sehen hier größeres Potenzial und stabilere Rahmenbedingungen. Medizinische Cannabisprodukte können auf etablierte Vertriebswege zurückgreifen und sind in vielen Ländern bereits legal erhältlich. Dies schafft eine verlässlichere Grundlage für Investitionen und Entwicklung.

Ein weiterer Faktor, der die Branchenakteure zögern lässt, könnte die Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Auswirkungen der Teillegalisierung sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob die erwarteten wirtschaftlichen Impulse tatsächlich eintreten werden.

Insgesamt spiegelt die verhaltene Reaktion der Cannabis-Firmen auf die Teillegalisierung wider, dass die Branche nach wie vor mit Unsicherheiten und Herausforderungen konfrontiert ist. Die Entscheidung des Bundestags mag einen Schritt in Richtung Liberalisierung sein, aber für die Unternehmen ist es noch ein langer Weg, bis sich die erhofften Chancen voll entfalten.

 

Papageienkrankheit breitet sich aus: Anstieg der Fälle in Europa alarmiert Gesundheitsbehörden

Die Zahl der Ornithose-Fälle, auch als Papageienkrankheit bekannt, ist in Deutschland und anderen europäischen Ländern seit November und Dezember des vergangenen Jahres signifikant gestiegen, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ausgelöst wird die Infektionskrankheit durch das Bakterium Chlamydophila psittaci, das vor allem in Papageien, Tauben, Möwen und anderen Vögeln vorkommt. Übertragungen erfolgen durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder das Einatmen von Kotstaub, besonders während der Käfigreinigung. Besonders betroffen sind Personen, die beruflich mit Tieren arbeiten, wie in Tierhandlungen, Tierarztpraxen oder Geflügelfabriken.

Die WHO meldet nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, Dänemark, Schweden und den Niederlanden eine Zunahme der Fälle. Diese Länder haben ihre Überwachungsmaßnahmen verstärkt, und nach aktuellen Erkenntnissen schätzt die WHO das Risiko für Menschen als niedrig ein.

Die meldepflichtige Krankheit verzeichnete in Deutschland im Dezember fünf bestätigte Fälle, während es im gesamten Jahr 2023 insgesamt 14 waren. Bis zum 20. Februar dieses Jahres wurden fünf weitere bestätigte Fälle gemeldet, wobei eine Häufung vor allem rund um Hannover zu beobachten war. Von den 16 Betroffenen, die im Krankenhaus behandelt wurden, gab keiner an, mit Wildvögeln in Berührung gekommen zu sein. Etwa ein Viertel hatte jedoch Haustiere wie Tauben, Papageien oder Hühner.

In Dänemark wurden zwischen Ende Dezember und dem 27. Februar insgesamt 23 bestätigte Fälle gemeldet, davon verstarben vier der Infizierten. In den Niederlanden wurden zwischen Ende Dezember und dem 29. Februar 21 Fälle bestätigt, mit einem Todesfall. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist laut der US-Gesundheitsbehörde CDC möglich, jedoch äußerst selten. Symptome ähneln oft einer Grippe, können jedoch zu schweren Lungenentzündungen führen.

 

Hamburg plant Abwasser-Check: SPD und Grüne setzen auf innovative Drogenprävention

In einem gemeinsamen Vorstoß planen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Grünen, das Abwasser in Hamburg regelmäßig auf Drogenrückstände zu untersuchen. Der Antrag der Regierungsfraktionen für die Bürgerschaft hebt die mögliche Aussagekraft solcher Analysen hervor, um Einblicke in das Ausmaß des Drogenkonsums in der Stadt zu erhalten. Die vorgeschlagenen Untersuchungen sollen sich gezielt auf illegale Substanzen wie Kokain, THC, Amphetamine, Heroin und Fentanyl konzentrieren. Der Zweck besteht darin, nicht nur Präventionsstrategien zu optimieren, sondern auch ordnungsrechtliche Maßnahmen entsprechend anzupassen.

SPD und Grüne argumentieren, dass der Drogenkonsum in Hamburg eine Realität sei, der sowohl legale als auch gesetzlich verbotene oder streng regulierte Drogen umfasse. Die Beobachtung eines Anstiegs des Konsums von Substanzen wie Kokain oder dessen Derivat Crack in vielen Großstädten motiviert diese Initiative.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Claudia Loss, betont die Bedeutung des Abwassermonitorings, um Veränderungen im Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum zu erfassen, insbesondere vor dem Hintergrund neuer Drogen wie Fentanyl oder veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen bei Cannabis.

Peter Zamory, drogen- und suchtpolitischer Sprecher der Grünen, sieht im Abwassercheck einen entscheidenden Schlüssel für eine effektive Prävention. Die weltweit bewährte Abwasseranalyse könne dazu beitragen, die Herausforderungen im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik in Hamburg auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten effektiver anzugehen.

Trotz der potenziellen Vorteile mahnen die Parteien zur angemessenen Bewertung der gewonnenen Daten. Diese sollten als zusätzliches Puzzlestück zum Gesamtbild des Drogenkonsums betrachtet werden und nicht überbewertet werden. Der Antrag verweist darauf, dass Abwasseruntersuchungen bereits während der Coronapandemie in Hamburg zur Ableitung der Inzidenz erprobt wurden. Zudem wertet die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht bereits seit Jahren Abwasseruntersuchungen in vielen europäischen Städten aus, wobei Hamburg zuletzt 2020 daran teilnahm. Ein Beschluss über den Antrag steht in der kommenden Woche zur Abstimmung in der Bürgerschaft an.

 

Bundessozialgericht bestätigt: Honorarkürzung für nicht an Telematikinfrastruktur angebundene Praxen rechtmäßig

Im jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) wurde die Rechtmäßigkeit einer Honorarkürzung für eine gynäkologische Berufsausübungsgemeinschaft bestätigt, die sich gegen die Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) gewehrt hatte. Die seit 2019 geltenden Vorschriften schreiben vor, dass medizinische Praxen an die TI angebunden sein müssen, andernfalls drohen Sanktionen. Im vorliegenden Fall hatte eine gynäkologische Praxis in Rheinland-Pfalz im ersten Quartal 2019 noch keine Anbindung an die TI vorgenommen, woraufhin die Kassenärztliche Vereinigung (KV) das Honorar für dieses Quartal um 1 Prozent kürzte.

Die Praxis argumentierte vor Gericht, dass erst mit dem Patientendatenschutzgesetz vom 20. Oktober 2020 ausreichende Datenschutzregelungen eingeführt wurden. Zudem sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht klar gewesen, wer die rechtliche Verantwortung für die Datensicherheit trage. Die KV hingegen begründete die Kürzung mit Verweis auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2019, die ausreichende Vorgaben für die Datensicherheit gemacht habe. Das Bundesamt für die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) habe zudem keine technischen Mängel festgestellt.

Das BSG stützte sich auf die Vorinstanz in Mainz, die keine technischen Mängel festgestellt hatte. In Bezug auf den Datenschutz entschied das Gericht, dass die Vorschriften von 2019 bereits ausreichend waren und später lediglich konkretisiert wurden. Auch die Mithaftungsregelungen im Rahmen der DSGVO für Vertragsärzte wurden als zulässig erachtet. Somit wurde die Honorarverkürzung als rechtmäßig bestätigt.

In einem weiteren Rechtsstreit bezüglich der Höhe einer Betriebskostenerstattung für die TI-Anbindung einer Kinderarztpraxis gegen die KV Baden-Württemberg, der zuvor vom Landessozialgericht abgewiesen wurde, zog der Kläger seinen Revisionsantrag zurück.

 

Die Renaissance der Filialisierung: Apotheken setzen auf das Erfolgsmodell

In der sich wandelnden Einzelhandelslandschaft spielt die Filialisierung eine zunehmend bedeutende Rolle, insbesondere im Bereich der Apotheken. Lange Zeit galt dieses Konzept vorwiegend für größere Handelsunternehmen als Erfolgsgarant, doch nun entfaltet es sich als vielversprechende Strategie auch für Apotheken jeder Größe. Die Anpassungsfähigkeit des Filialkonzepts an die Bedürfnisse der modernen Konsumenten erweist sich dabei als Schlüssel zum Erfolg.

In einer Ära, in der Gesundheit und Wohlbefinden an Bedeutung gewinnen, sehen sich Apotheken mit der Herausforderung konfrontiert, physische und digitale Präsenz effektiv zu vereinen. Die Filiale wird somit zu einem entscheidenden Knotenpunkt für die persönliche Gesundheitsversorgung.

Die erfolgreiche Umsetzung dieses Konzepts erfordert nicht nur die bloße Existenz von Apothekenfilialen, sondern auch die Integration modernster Technologien. Automatisierte Bestandsverwaltungssysteme, digitalisierte Beratungsangebote und innovative Medikationsmanagement-Lösungen sind dabei nur einige Beispiele. Diese Technologien optimieren nicht nur die betriebliche Effizienz, sondern bieten auch einen Mehrwert für die Kunden.

Die lokale Anpassung gewinnt in der Apothekenbranche zusätzlich an Bedeutung. Apotheken müssen sich in das soziale Gefüge ihrer Standorte integrieren und lokale Gesundheitsbedürfnisse berücksichtigen. Ein persönlicher Kundenservice und eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Gesundheitsdienstleistern stärken das Vertrauen der Gemeinschaft in die Apotheke vor Ort.

Die Filialisierung bietet auch Chancen für einen nachhaltigen Ansatz im Gesundheitssektor. Apotheken können auf nachhaltige Produkte setzen, Plastikverpackungen reduzieren und sich für umweltfreundliche Praktiken engagieren. Dieser Fokus auf Nachhaltigkeit kann nicht nur das Ansehen der Apotheke verbessern, sondern auch Kunden ansprechen, die Wert auf ethische und ökologische Aspekte legen.

Die Renaissance der Filialisierung zeigt somit, dass Apotheken, die geschickt auf die Bedürfnisse der modernen Konsumenten eingehen, in der Lage sind, die Brücke zwischen traditionellem Apothekenwesen und digitaler Innovation zu schlagen. Durch die intelligente Verknüpfung von physischen Filialen, modernen Technologien und lokaler Verankerung eröffnen sich für Apotheken neue Perspektiven und sie setzen Maßstäbe für die zukünftige Ausrichtung der Gesundheitsversorgung.

 

Gentherapeutika im Fokus: Kosten, Finanzierung und die Suche nach nachhaltigen Lösungen

In einem aktuellen Bericht der Techniker Krankenkasse (TK) werden die Herausforderungen und Perspektiven im Umgang mit Gentherapeutika im deutschen Gesundheitswesen beleuchtet. Angesichts der steigenden Anzahl zugelassener Gentherapeutika und deren teilweise exorbitanten Preise sieht sich die GKV mit einer finanziellen Herausforderung konfrontiert. Das 2019 in den USA zugelassene Zolgensma machte als teuerstes Arzneimittel der Welt Schlagzeilen, mit Kosten von fast 2 Millionen Dollar pro einmaliger Spritze. Die TK betont, dass trotz der Seltenheit von Erbkrankheiten wie der Spinalen Muskelatrophie, die oft Ziel der Gentherapie ist, die Pipeline für neue Therapieansätze wächst und zukünftig auch häufigere Krankheitsbilder abdecken wird.

Der Bericht prognostiziert, dass bei Zulassung aller 49 Gentherapeutika in der Pipeline Kosten zwischen 26,7 und 35,6 Milliarden Euro entstehen könnten. TK-Chef Jens Baas betont, dass die Preise angemessen sein müssen, ohne die vielversprechenden Innovationen der Pharmaunternehmen zu beeinträchtigen. Er sieht die derzeitige Preisgestaltung als intransparent an und fordert eine Orientierung an den tatsächlichen Forschungs- und Herstellungskosten.

Die TK wirft einen Blick nach Japan, wo ein kriterienbasiertes Prämiensystem für neue Arzneimittel ohne Vergleichstherapie die Ausgaben gesenkt hat. Dieses System basiert auf transparenten Dossiers der pharmazeutischen Unternehmen, in denen Kosten offengelegt werden. Die TK sieht hierin eine mögliche Inspiration für Deutschland, betont jedoch die Notwendigkeit einer individuellen Anpassung an die hiesigen Gegebenheiten.

Der Bericht spricht sich gegen sogenannte Pay-for-Performance-Modelle aus, bei denen der festgesetzte Preis in Raten bezahlt wird, und warnt vor Schwierigkeiten bei der Festlegung konkreter Leistungsindikatoren. Baas betont, dass die Diskussion über die Preise neuer Arzneimittel in der Politik früher oder später Einzug halten wird und plädiert dafür, bereits jetzt Lösungsansätze zu diskutieren. Der Bericht dient somit als Aufruf zur Sensibilisierung und Initiierung einer Debatte über die zukünftige Finanzierung und Preisbildung von Gentherapeutika im deutschen Gesundheitswesen.

 

Bayerischer und Baden-Württembergischer Vorstoß: Gemeinsamer Antrag zur Optimierung der Arzneimittelversorgung

In einem gemeinsamen Vorstoß haben die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg über den Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, um weitere Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe zu fordern. Der Antrag mit dem Titel "Verbesserung der Arzneimittelversorgung" kritisiert die bisherigen bundesregulatorischen Initiativen als unzureichend und formuliert konkrete Vorschläge zur rascheren und nachhaltigeren Bewältigung der aktuellen Problematik.

Die beiden süddeutschen Länder bemängeln, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nach den Engpässen bei Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023 nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. Insbesondere die sogenannte Dringlichkeitsliste wird als symptomorientierte Maßnahme kritisiert, während andere Initiativen erst in mehreren Jahren Wirkung zeigen könnten.

Der vorgelegte Antrag setzt an verschiedenen Punkten an, darunter Importregelungen, behördliche Handlungsmöglichkeiten bei Versorgungsmängeln, Optionen für Apotheken wie Austausch und Eigenherstellung, Bevorratung sowie Anreize für die Pharmaindustrie. Ein zentraler Aspekt ist die Forderung nach Anpassungen in § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes, um den Behörden im Falle von Versorgungsmängeln mehr Handlungsspielraum bei der Einfuhr dringend benötigter, aber in Deutschland nicht zugelassener Arzneimittel zu gewähren.

Zusätzlich plädieren Bayern und Baden-Württemberg dafür, dass Apotheken nach einem festgestellten Versorgungsmangel Restbestände importierter Arzneimittel für einen begrenzten Zeitraum abverkaufen dürfen. Eine Modifizierung des Einzelimports nach § 73 Abs. 3 AMG wird ebenfalls gefordert, um öffentlichen Apotheken die begrenzte Bevorratung von nicht verfügbaren Arzneimitteln zu ermöglichen.

Die Forderungen erstrecken sich auch auf flexiblere Austauschregeln, unabhängig von einer Dringlichkeitsliste, und die Erweiterung von Standardzulassungen für Kinder-Fiebersäfte und -zäpfchen. Bayern und Baden-Württemberg setzen sich außerdem für die Entwicklung einer nationalen Bevorratungsstrategie ein, die mit den Plänen der EU-Kommission zur gemeinsamen Beschaffung von Arzneimitteln in Einklang steht.

Der Antrag beinhaltet zudem Vorschläge zur Weiterentwicklung des AMNOG-Verfahrens und fordert Anpassungen der Rabattvertragsregelungen, um die Produktion von Arzneimitteln in Deutschland und Europa attraktiver zu gestalten und die Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern.

Der Antrag der beiden Bundesländer wird am 22. März im Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt, und die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung der Bundesregierung.

 

Erneute morgendliche Störungen bei E-Rezepten: Medisign kämpft weiter gegen technische Probleme

In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages hat die Gematik erneut Störungen beim Erstellen und Einlösen von E-Rezepten gemeldet. Diese Beeinträchtigungen wirken sich auf Apotheken aus und resultieren aus Problemen im OCSP-Responder des Trust Service Providers medisign bei der SMC-B/HBA. Bisherigen Erkenntnissen zufolge treten die Schwierigkeiten regelmäßig zwischen 8 und 9 Uhr auf.

Trotz bereits getroffener Maßnahmen bleibt die Lösung des Problems weiterhin ausstehend. Apothekenpersonal wird vorübergehend geraten, die Versichertenkarte mehrfach zu stecken oder nach wenigen Minuten einen erneuten Versuch zu unternehmen, um die Störungen zu umgehen.

Medisign, als Hauptakteur in diesem Zusammenhang, hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Störungen zu minimieren. Der Anbieter arbeitet intensiv an einer nachhaltigen Lösung, um die Ursache der Probleme rasch zu beheben und die morgendlichen Störungen zu eliminieren. Trotz dieser Anstrengungen besteht vorerst weiterhin die Notwendigkeit, auf die Geduld der Beteiligten zu setzen, während die technischen Arbeiten zur Fehlerbehebung und Stabilisierung des Systems fortgesetzt werden.

Die Gematik und Medisign appellieren an alle Beteiligten, Verständnis für die auftretenden Unannehmlichkeiten aufzubringen. Eine transparente Kommunikation über den Fortschritt der Lösungsfindung wird weiterhin gewährleistet, um die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die technischen Herausforderungen bewältigt werden können und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Stabilität des E-Rezept-Systems dauerhaft sicherzustellen.

 

HeySwiss Personal wirbt aktiv deutsche Apotheker:innen und PTA an, um Fachkräftemangel in der Schweiz zu begegnen

Die schweizerische Personalagentur HeySwiss Personal intensiviert ihre Bemühungen, Apotheker:innen und pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) aus Deutschland abzuwerben. Das Ziel ist, dem anhaltenden Fachkräftemangel im schweizerischen Gesundheitswesen, insbesondere bei Ärzt:innen und Apotheker:innen, entgegenzuwirken. Die Agentur, eine Tochtergesellschaft der Luzerner Firma LH Medical Management, bietet deutschen Fachkräften ein umfassendes Unterstützungspaket, darunter eine höhere Vergütung, reduzierte Arbeitsintensität sowie mehr Respekt und Wertschätzung.

In den sozialen Netzwerken spricht HeySwiss Personal gezielt deutsche Apothekenfachkräfte an, die mit dem Gedanken spielen, in die Schweiz auszuwandern. Das Versprechen umfasst eine Rund-um-Unterstützung, von der Vermittlung an einen passenden Arbeitgeber über die Organisation von Vorstellungsgesprächen bis hin zur Anerkennung der Ausbildung. Der Anreiz für potenzielle Auswanderer liegt neben dem beruflichen Aufstieg auch in der Aussicht auf einen höheren Lebensstandard, geringere Steuern und eine insgesamt verbesserte Lebensqualität in der Schweiz.

Der schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse betont indes die Notwendigkeit, den Fachkräftemangel durch Sicherung von Ausbildungsplätzen in der Schweiz und Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Diplome zu mildern. Im Jahr 2022 wurden 288 ausländische Pharmazie-Diplome anerkannt, während 206 eidgenössische Diplome nach erfolgreichem Pharmaziestudium vergeben wurden. Die Anerkennung ausländischer Diplome erfolgt durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO).

Die Ausübung des Berufs und die Kompetenzen von Pharmazeut:innen sind kantonal unterschiedlich geregelt. Wer eine Apotheke leiten oder verwalten möchte, muss eine Weiterbildung von mindestens zwei Jahren absolvieren, um den Titel "Fachapotheker:in in Offizinpharmazie" zu erlangen. Pharmasuisse betont zudem, dass PTA ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten können, da die Berufsausübung als Pharma-Assistent:in oder Fachfrau/Fachmann Apotheke nicht direkt von den Behörden kontrolliert wird.

HeySwiss Personal verspricht nicht nur beruflichen Aufstieg, sondern kümmert sich auch um praktische Aspekte wie die Eröffnung eines Bankkontos, Versicherungen und die Betreuung der Familie der Auswandernden. Die Agentur bleibt jedoch bezüglich konkreter Informationen zu vermittelnden Apotheken und weiteren Details unerreichbar.

Es bleibt abzuwarten, wie diese aktive Anwerbung von deutschen Apothekenfachkräften auf die Dynamik des schweizerischen Gesundheitswesens einwirkt und inwiefern die Maßnahmen zur Sicherung von Fachkräften im eigenen Land umgesetzt werden.

 

Redmedical's Innovativer Ansatz: E-Rezepte direkt im Pflegeheim – Effiziente Lösung für Apothekenherausforderungen

Im Zuge der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts sehen sich viele Apotheken mit Herausforderungen bei der Versorgung von Heim- und Pflegediensten konfrontiert. Eine besondere Schwierigkeit besteht im Umgang mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Bewohner:innen oder Patient:innen in Pflegeeinrichtungen, die häufig keinen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) besitzen und vielfach auch noch nicht über KIM verfügen.

Jochen Brüggemann, Geschäftsführer des Softwareanbieters Redmedical, weist darauf hin, dass die meisten Alten- und Pflegeheime nicht an die TI angeschlossen sind und daher die E-Rezepte ihrer Bewohner weder empfangen noch an die gewünschte Apotheke übermitteln können. Dieses Defizit in der Planung und Umsetzung der E-Rezept-Pflicht erfordert laut Brüggemann kreative Lösungen von Apotheken, bis alle Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden sind.

Um dennoch eine effiziente Verarbeitung der E-Rezepte von Heimbewohnern zu gewährleisten, präsentiert Redmedical seine Lösung namens "Red telematik safe". Diese ermöglicht die direkte Übertragung elektronischer Verordnungen aus dem Heim in die Apotheke, wodurch nicht nur Ausfälle vermieden, sondern auch eine zeitnahe Verarbeitung sichergestellt wird. Brüggemann hebt hervor, dass die E-Rezepte bereits unmittelbar nach dem Einlesen der eGK im Heim in der Warenwirtschaft weiterverarbeitet werden können.

Die Einschränkungen bei der Rezeptübertragung mittels "Card Link" durch einen Boten oder die Heimleitung führen jedoch zu praktischen Problemen. Die Gematik-Spezifikation sieht vor, dass maximal zehn eGK mit einem CardLink-Nutzerkonto verknüpft werden können, was in Pflegeheimen mit Hunderten von Bewohner:innen unpraktikabel ist. Redmedical schlägt daher vor, einen Boten mit einem Laptop auszustatten, der die eGK vor Ort einliest und die E-Rezepte direkt an die Apotheke übermittelt.

Diese Lösung gewährleistet eine nahtlose Verarbeitung der E-Rezepte in der Warenwirtschaft, ohne Zeitverlust während des Botendienstes. Brüggemann betont die Effizienz dieses Ansatzes, indem er darauf hinweist, dass die Apotheke die Arzneimittel schneller bereitstellen kann. In Anbetracht der aktuellen Situation ruft er Apotheken dazu auf, innovative Wege zu finden, um die Heimversorgung im E-Rezept-Zeitalter erfolgreich zu bewältigen.

 

Card Link: Digitaler Fortschritt in Apotheken, aber zu welchem Preis?

Inmitten der digitalen Transformation des Apothekenwesens kündigt die Plattform Gesund.de die Einführung des neuen E-Rezept-Verfahrens "Card Link" an. Das innovative System verspricht eine benutzerfreundliche Anwendung für Patienten, die durch das einfache Anhalten ihrer Gesundheitskarte an das Smartphone Zugriff auf ihre E-Rezepte erhalten und diese bequem an die gewünschte Stammapotheke über die Gesund.de-Plattform übermitteln können.

Die Implementierung von "Card Link" bringt jedoch nicht nur technologischen Fortschritt, sondern auch finanzielle Herausforderungen für die Apotheken mit sich. Der hinter Gesund.de stehende Großhändler Phoenix informiert seine Kunden über die anfallenden Gebühren, die monatlich 99 Euro netto pro Monat betragen. Dies kommt zusätzlich zu einer bestehenden Nutzungsgebühr von 199 Euro. Treue Kunden können vorerst auf unveränderte Konditionen hoffen, da Phoenix als maßgeblicher Gesellschafter Einfluss auf die Vertragsbedingungen nimmt.

Die Plattform garantiert eine Mindestverfügbarkeit von 97 Prozent im Vertragsjahresmittel, wobei Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten und externen Störungen ausgenommen sind. Datenschutzrechtlich obliegt die Verantwortung den Apotheken, während Gesund.de gemäß Vereinbarung nur im Rahmen der Auftragsverarbeitung agiert. Interessanterweise gestattet die Apotheke der Plattform die Nutzung der Daten "auch für eigene Zwecke", was die Übermittlung an eigene IT-Systeme zur Anzeige der Rezeptdaten in der Gesund.de App einschließt.

Phoenix, mittlerweile Inhaber von knapp der Hälfte der Gesund.de-Anteile, schwebt Gerüchten zufolge eine mögliche Übernahme der Plattform vor. Offizielle Beschlüsse hierzu liegen jedoch nicht vor, wie ein Sprecher von Noventi, dem bisherigen Hauptgesellschafter, betont.

Der Start des "Card Link"-Verfahrens ist für das zweite Quartal geplant, wobei der genaue Zeitpunkt, ab dem die Apotheken für die Nutzung zahlen müssen, aus der vorliegenden Ankündigung nicht eindeutig hervorgeht. Gesund.de hat in Kooperation mit der Abda-Tochter NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) bereits Schritte unternommen, um die technische Anbindung an die Datenaustauschplattform N-Connect-Hub zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass über "Card Link" abgerufene Rezeptinformationen problemlos an die Gesund.de App zurückübertragen werden können.

Die Apotheken haben die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen, während Gesund.de eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten muss. Jährliche Preisanpassungen sind möglich, jedoch beschränkt auf den Umfang von nachweisbaren Kostensteigerungen. Insgesamt wirft die Einführung von "Card Link" neue Fragen auf, sowohl im Hinblick auf die technologischen Fortschritte als auch auf die finanziellen Auswirkungen für die Apotheken.

 

Erfolgreiche Eigenmarken in Apotheken: Strategien für Profilierung und Wettbewerbsvorteil

In der ständigen Entwicklung von Eigenmarken in Apotheken tauchen vielfältige Aspekte auf, die von Apothekern sorgfältige Überlegungen erfordern. Der Trend, eigene Produkte zu etablieren, spiegelt sich in verschiedenen Ausprägungen wider, wobei die Entscheidung für oder gegen Eigenmarken maßgeblich von individuellen Zielen und der strategischen Positionierung einer Apotheke abhängt.

Vor der Einführung einer Eigenmarke stehen Apotheker vor grundlegenden Fragen. Die Auswahl des Produktbereichs, die optimale Anpassung an die Positionierung der Apotheke und die gezielte Ergänzung des Sortiments sind entscheidende Überlegungen. Die Identifikation der Kundennachfrage, der genaue Bedarf und die Verfügbarkeit von Personal und Räumlichkeiten sind weitere Schlüsselfaktoren in der Planungsphase.

Es gibt unterschiedliche Arten von Eigenmarken, angefangen von Kosmetika über Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel bis hin zu Teemischungen. Ein prägnantes Beispiel für den Erfolg einer Eigenmarke ist die Bahnhof-Apotheke Kempten, die seit über 35 Jahren die "Original Stadelmann®-Aromamischungen" anbietet. Apotheker Dietmar Wolz betont die Bedeutung von Engagement und einem stetigen Wachstumsprozess bei der Entwicklung einer eigenen Marke.

Für Apotheken, die zögerlich in das Eigenmarken-Geschäft einsteigen möchten, bietet sich das Konzept des "Private Labelling" an. Dabei werden externe Produkte mit dem Etikett und Logo der Apotheke versehen, um die Eignung einer Eigenmarke zu testen, bevor eine eigene Produktion gestartet wird.

Regulatorische Herausforderungen sind bei der Einführung von Eigenmarken zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Gesetze und Bestimmungen. Modelle wie Private Labelling und Standardzulassungen bieten hier regulatorisch einfachere Wege, eigene Produkte anzubieten. Standardregistrierungen sind vor allem für homöopathische Arzneimittel relevant und können den Defekturprozess vereinfachen.

Eigenmarken können dazu beitragen, Sortimentslücken zu schließen, Abhängigkeiten von Herstellern zu reduzieren und die Markenidentität zu stärken. Die Möglichkeit, Produktqualität, -gestaltung und Preisgestaltung selbst zu kontrollieren, bietet Apotheken die Chance, sich von der Konkurrenz abzuheben und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Trotz dieser Vorteile gibt es auch Herausforderungen. Neue Eigenmarken müssen sich zunächst etablieren, und der Marketingaufwand kann hoch sein. Eine aktive Einbindung des Apothekenteams in die Beratung und Empfehlung von Eigenmarken kann diesen Prozess unterstützen. Apothekenkooperationen bieten oft eine zentralisierte Lösung für die Entwicklung, Produktion und Organisation von Eigenmarken.

Die Frage nach den Margen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Produkts, die Herstellungs- oder Bezugsquelle und die individuellen Verkaufsziele. Die Einführung von Eigenmarken erfordert daher eine gründliche Planung, Kenntnis der regulatorischen Anforderungen und ein klares Verständnis der eigenen Positionierung auf dem Markt.

 

Deutschlands Cannabislegalisierung: Spannungen zwischen nationalen Ambitionen und internationalen Verpflichtungen

Inmitten kontroverser Diskussionen um die geplante Cannabislegalisierung in Deutschland gerät die Bundesregierung in die Kritik des UN-Drogenkontrollrates (INCB). Das 13-köpfige Gremium mit Sitz in Wien behauptet, die Pläne der Ampelkoalition verstießen gegen internationales Recht, insbesondere das UN-Einheitsabkommen über Betäubungsmittel aus dem Jahr 1961. In diesem Abkommen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, Cannabis lediglich für medizinische und Forschungszwecke freizugeben. Die Bundesregierung hält hingegen die geplante Legalisierung für vereinbar mit dem internationalen Recht und betont, dass die Pläne mit den Verfassungsressorts der Regierung abgestimmt wurden.

Die Kritik des INCB findet auch innerhalb Deutschlands Widerhall, insbesondere bei Mitgliedern der Unionsparteien, der SPD und den Grünen. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte den Bundespräsidenten auf, das Gesetz nicht zu unterschreiben, und verwies dabei auf die vermeintliche Unvereinbarkeit mit internationalem Recht. In den eigenen Reihen der SPD gibt es ebenfalls Ablehnung gegen das Gesetzesvorhaben, während die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) weitere Nachbesserungen am Jugendschutz und den Obergrenzen für Besitzmengen fordern.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betont, dass die Pläne im Vorfeld mit dem INCB abgestimmt wurden, und weist darauf hin, dass die Legalisierungsbemühungen mit den Verfassungsressorts der Regierung abgestimmt seien. Ungeachtet dessen hat der Bundestag bereits am 23. Februar die Legalisierung von Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis beschlossen. Die letzte Hürde liegt nun im Bundesrat, der sich am 22. März abschließend mit dem Cannabisgesetz befassen wird. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, könnten die Ländervertreter den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Ausgang dieser Angelegenheit bleibt somit vorerst abzuwarten.

 

PDL-Werbekampagne gestartet: Zwiespältige Resonanz in Apotheken

In einer dreiwöchigen Werbekampagne im ZDF-Vorabendprogramm rückt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in den Fokus. Der 20-sekündige Werbespot erzählt die bewegende Geschichte von Anna, einer chronisch kranken Mutter, die dank pDL aus der Apotheke erfolgreich ihr Asthma und ihren Blutdruck in den Griff bekommen hat. Die Ausstrahlung erfolgt vorwiegend vor den heute-Nachrichten um 19 Uhr und markiert den Auftakt zu einer verstärkten Kommunikationsoffensive für pDL.

Zusätzlich geht ab sofort die neue Internetseite www.pharmazeutische-dienstleistungen.de online, die Patientinnen und Patienten umfassende Informationen zu den fünf pDL sowie deren Bedeutung für die Gesundheitsversorgung bietet. Videos und Animationen auf der Website stellen die pDL vor und erläutern, wie diese Dienstleistungen in Apotheken vor Ort erbracht werden. Ein Selbstcheck ermöglicht Interessierten die Überprüfung ihres Anspruchs auf pDL.

Apotheken haben weiterhin die Möglichkeit, kostenlos Printmaterialien zu den pharmazeutischen Dienstleistungen unter www.apothekenkampagne.de zu bestellen. Das Angebot umfasst Plakate, Hinweisschilder und Handzettel für die Patientinnen und Patienten. Der TV-Spot steht ebenfalls mit Untertiteln zur Verfügung und kann in Apotheken auf Bildschirmen ausgespielt werden.

Trotz dieser Werbeoffensive stoßen pharmazeutische Dienstleistungen in einigen Apotheken auf Widerstand. Die Freie Apothekerschaft äußert Kritik und betont, dass vielen Apotheken personelle Kapazitäten für pDL fehlen. Die Notwendigkeit einer angemessenen Honorierung der Grundleistungen wird hervorgehoben, bevor weitere Angebote in Betracht gezogen werden können. In den Sozialen Medien äußern auch einige Kolleginnen und Kollegen ähnliche Bedenken, und die Diskussion über die Priorisierung der Kernaufgaben in Apotheken bleibt weiterhin präsent.

 

Ballaststoff-Kapseln zeigen vielversprechende Wirkung: Steigerung der geistigen Fitness bei Senioren in nur zwölf Wochen

In einer jüngst veröffentlichten Zwillingsstudie aus Großbritannien konnten Forscher vielversprechende Ergebnisse hinsichtlich der geistigen Fitness älterer Menschen durch die Einnahme eines speziellen Nahrungsergänzungsmittels verzeichnen. Das Präparat, bestehend aus den Ballaststoffen Inulin und Oligofructose, zeigte bereits nach einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne von zwölf Wochen signifikante Verbesserungen.

Die Forschung konzentrierte sich dabei auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen der Darmmikrobiota und dem menschlichen Wirt. Diese Interaktionen gehen über den Darm hinaus und beeinflussen auch das Immun- und Herz-Kreislauf-System sowie die Darm-Hirn-Achse, die die psychische Verfassung beeinflusst. Entscheidend ist hierbei die Rolle der Mikroorganismen im Darm, die durch den Abbau von Ballaststoffen wie Inulin und Oligofructose zu kurzkettigen Fettsäuren einen wichtigen Beitrag zum Stoffwechsel leisten.

Die sogenannte PROMOTe-Studie untersuchte die Auswirkungen der täglichen Einnahme eines Präbiotikums mit 3375 mg Inulin und 3488 mg FOS (Darmocare Pre®, Bonsuvan) bei älteren Menschen. Um genetische Einflüsse auszuschließen, wurden Zwillingspaare rekrutiert, bei denen ein Zwilling randomisiert und doppelblind das Präbiotikum erhielt, während der andere ein Placebo bekam. Neben der Präbiotikum- oder Placebo-Einnahme erhielten alle Probanden täglich ein Nahrungsergänzungsmittel mit verzweigtkettigen Aminosäuren und wurden dazu ermutigt, mindestens zweimal pro Woche Krafttraining zu betreiben, um dem im Alter erschwerten Muskelaufbau entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse der Studie überraschten, denn entgegen den Erwartungen der Forscher zeigte sich keine signifikante Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch das Präbiotikum. Interessanterweise jedoch wies die Gruppe, die das Nahrungsergänzungsmittel erhielt, eine verbesserte geistige Fitness auf, wie sich in Kognitionstests zeigte. Insbesondere im Paired-Associates-Learning-Test, einem Frühtest auf Alzheimer, sowie in Tests zur Reaktionszeit und Verarbeitungsgeschwindigkeit schnitt die Präbiotikum-Gruppe deutlich besser ab als die Placebo-Gruppe.

Die Forscher führten die beobachteten Verbesserungen auf Veränderungen in der Darmmikrobiota zurück, die durch das Präbiotikum ausgelöst wurden. Bifidobakterien nahmen deutlich zu, während Firmicutes und Bacteroidetes leicht abnahmen. Phocea massiliensis und verwandte Bakterien zeigten hingegen eine numerische Abnahme. Insgesamt konnten elf statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Mikrobiota der Präbiotikum- und Placebogruppe festgestellt werden.

Die Forscher schließen daraus, dass die Modulation des Darmmikrobioms durch ballaststoffhaltige Nahrungsergänzungsmittel eine vielversprechende und kostengünstige Möglichkeit zur Verbesserung der Kognition älterer Menschen darstellen könnte. Zukünftige Studien werden sich darauf konzentrieren, die Langzeiteffekte dieser Intervention zu untersuchen und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse in größeren Kohorten zu bestätigen.

 

Kommentar:

In der anspruchsvollen Welt der Medikamentenversorgung ist die Retax-Versicherung für Apotheken ein unentbehrlicher Schutzmechanismus. Durch individuelle Lösungen und eine effiziente Schadensregulierung sichert sie nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern agiert auch proaktiv in der Fehlerprävention. Diese strategische Investition markiert einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein in einem hochregulierten Gesundheitssektor, wo Präzision und Vorsorge von entscheidender Bedeutung sind.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf stärkt tarifliche Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie in der Altersteilzeit. Das wegweisende Urteil vom 5. März 2024 bestätigt den Ausschlussanspruch während der Passivphase. Richter betonen die Rechtmäßigkeit tariflicher Vereinbarungen und weisen Klage auf Prämienauszahlung ab. Die Entscheidung beeinflusst möglicherweise ähnliche Fälle und unterstreicht die Notwendigkeit klarer tarifvertraglicher Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bei Vertragsverhandlungen präzise Formulierungen beachten. Das Urteil könnte auch für Apotheken relevante Auswirkungen haben, weshalb eine genaue Überprüfung von Altersteilzeitverträgen ratsam ist.

Inmitten der jüngsten Entscheidung des Bundestags zur Cannabis-Teillegalisierung bleibt die ersehnte Euphorie in der Branche aus. Statt eines Aufbruchs setzen zahlreiche Unternehmen nach wie vor auf die medizinische Anwendung von Cannabis. Die Skepsis in Bezug auf das Ausmaß der rechtlichen Änderungen sowie die Nachfrageentwicklung spiegelt sich in einer allgemeinen Zurückhaltung wider. Die Cannabis-Industrie scheint vorsichtig abzuwarten, anstatt sofort von einer vermeintlichen neuen Ära zu profitieren.

Die alarmierende Zunahme von Ornithose-Fällen in Deutschland und anderen europäischen Ländern, verursacht durch das Bakterium Chlamydophila psittaci, gibt Anlass zur Besorgnis. Die WHO meldet verstärkte Überwachungsmaßnahmen in mehreren betroffenen Ländern, während die Krankheit, übertragen von Vögeln auf den Menschen, vor allem Tierarbeiter und Geflügelfabrikbeschäftigte betrifft. Die niedrige Übertragung von Mensch zu Mensch beruhigt, doch die steigenden Fallzahlen erfordern weiterhin Wachsamkeit und präventive Maßnahmen.

Die geplante regelmäßige Untersuchung des Hamburger Abwassers auf Drogenrückstände durch SPD und Grüne ist ein proaktiver Schritt im Umgang mit dem Realitätsaspekt des Drogenkonsums in der Stadt. Das Abwassermonitoring bietet präzise Einblicke, die für die Anpassung von Präventionsstrategien und ordnungsrechtlichen Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind. Die Fokussierung auf illegale Substanzen wie Kokain, THC und Fentanyl zeigt eine realistische Herangehensweise an die aktuellen Herausforderungen im Drogen- und Suchtbereich. Die Erfahrungen anderer Städte und die bereits erprobte Abwasseranalyse während der Coronapandemie stützen die Wirksamkeit dieses Ansatzes. Eine ausgewogene Interpretation der gewonnenen Daten ist jedoch entscheidend, um das Gesamtbild des Drogenkonsums präzise zu erfassen.

Das aktuelle BSG-Urteil bezüglich der Honorarkürzung für die gynäkologische Berufsausübungsgemeinschaft unterstreicht die klare Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur seit 2019. Die Entscheidung betont die Rechtmäßigkeit der Kürzung und stützt sich auf die bestehenden Datenschutzvorgaben von 2019, die als ausreichend erachtet werden. Die Debatte um Datensicherheit und Verantwortlichkeit wird hiermit rechtlich geklärt. Ein interessantes Signal, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die verstärkte Einführung des Filialkonzepts in Apotheken markiert einen strategischen Schritt, der auf die wachsende Bedeutung der Vereinigung von persönlichem Kundenservice und fortschrittlichen Technologien abzielt. Durch lokale Anpassung an Gesundheitsbedürfnisse, die Integration innovativer Lösungen und einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit positionieren sich Apotheken als wegweisende Akteure, die den aktuellen Gesundheitstrends gerecht werden. Diese Entwicklung verspricht nicht nur eine optimale Versorgung, sondern setzt auch Standards für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Apothekenbranche.

Die Herausforderungen im Umgang mit Gentherapeutika sind evident, besonders vor dem Hintergrund steigender Kosten. Der TK-Bericht unterstreicht die Dringlichkeit einer transparenten Preisgestaltung, die sich an tatsächlichen Forschungs- und Herstellungskosten orientiert. Ein Blick nach Japan zeigt, dass kriterienbasierte Prämiensysteme eine mögliche Lösung bieten könnten. Die Diskussion über die Finanzierung dieser vielversprechenden Therapieansätze ist unumgänglich, und die Politik sollte bereits jetzt Strategien für eine nachhaltige und zugängliche Gesundheitsversorgung entwickeln.

Die gemeinsame Initiative von Bayern und Baden-Württemberg über den Bundesrat, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung einzufordern, zeigt den anhaltenden Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die Kritik an den bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen, insbesondere im Kinderarzneimittelbereich, ist berechtigt. Die vorgeschlagenen Anpassungen in Importregelungen, behördlichen Handlungsmöglichkeiten und Anreizen für die Pharmaindustrie sind Schritte in die richtige Richtung. Die Bundesregierung sollte diese Vorschläge sorgfältig prüfen und die Zusammenarbeit mit den Ländern intensivieren, um eine nachhaltige Lösung für dieses wichtige Anliegen zu finden.

Die anhaltenden morgendlichen Störungen bei E-Rezepten werfen einen Schatten auf die digitale Gesundheitsversorgung. Medisign intensiviert Bemühungen, die technischen Probleme zu lösen. In der Übergangsphase ist Geduld gefragt, während Apothekenpersonal und Nutzer auf Lösungen warten. Klare Kommunikation über Fortschritte bleibt entscheidend, um das Vertrauen in die digitale Infrastruktur aufrechtzuerhalten und zukünftige reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Die gezielte Anwerbung von deutschen Apotheker:innen und PTA durch HeySwiss Personal zeigt die Dringlichkeit, dem Fachkräftemangel im schweizerischen Gesundheitswesen zu begegnen. Das Angebot, das höheres Gehalt und umfassende Unterstützung bei der Auswanderung verspricht, verdeutlicht die Notwendigkeit für die Schweiz, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Gleichzeitig betont der schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse die Bedeutung der Sicherung von Ausbildungsplätzen und der Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Diplome. Diese Anwerbeinitiative spiegelt den globalen Wettbewerb um Gesundheitsfachkräfte wider und hebt die Herausforderungen in der Rekrutierung hervor, die Länder weltweit zunehmend bewältigen müssen.

Die vorgeschlagene Lösung von Redmedical, einen Boten mit Laptop auszustatten und die E-Rezepte direkt im Heim zu übermitteln, zeigt einen pragmatischen Ansatz angesichts der Herausforderungen in der Heim- und Pflegedienstversorgung. Dieser innovative Schritt könnte die Effizienz steigern und Ausfälle verhindern, insbesondere in Einrichtungen ohne Zugang zur Telematikinfrastruktur. Es bleibt zu hoffen, dass solche kreativen Lösungen die Apothekenbranche unterstützen, bis eine flächendeckende Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die TI erfolgt ist.

Die Einführung des "Card Link"-Verfahrens durch Gesund.de verspricht eine bequeme Nutzung für Patienten, die über ihre Gesundheitskarte E-Rezepte an ihre Stammapotheke senden können. Die monetären Hürden für Apotheken, mit einer monatlichen Nutzungsgebühr von 99 Euro netto und zusätzlich 199 Euro, werfen jedoch Fragen auf. Die mögliche Übernahme durch Phoenix und die unklare Gebührenstruktur erfordern eine genaue Beobachtung der Entwicklungen. Insgesamt markiert dies einen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens, birgt jedoch finanzielle Unsicherheiten für die beteiligten Apotheken.

Die Einführung von Eigenmarken in Apotheken bietet eine vielversprechende Möglichkeit zur Profilierung und Sortimentserweiterung. Die sorgfältige Planung, unter Berücksichtigung von Kundennachfrage, regulatorischen Anforderungen und der individuellen Positionierung, ist entscheidend. Eigenmarken können nicht nur Lücken im Sortiment schließen, sondern auch die Markenidentität stärken. Trotz potenzieller Vorteile erfordert die Einführung Durchhaltevermögen und einen klugen Marketingansatz, um die Eigenmarke erfolgreich im Markt zu positionieren.

Die aktuelle Debatte um die geplante Cannabislegalisierung in Deutschland verdeutlicht die Spannungen zwischen nationalen Gesetzesvorhaben und internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem UN-Einheitsabkommen von 1961. Die Kritik des UN-Drogenkontrollrates (INCB) wirft die Frage auf, inwieweit nationale Souveränität mit internationalen Vereinbarungen vereinbar ist. Die Bundesregierung betont ihre Rechtskonformität und vorangegangene Abstimmungen, während innerhalb Deutschlands die politische Uneinigkeit über das Vorhaben weiterhin besteht. Der Ausgang liegt nun im Bundesrat, dessen Entscheidung am 22. März erwartet wird.

Die gestartete Werbekampagne für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) im ZDF-Vorabendprogramm und die neue Website www.pharmazeutische-dienstleistungen.de signalisieren einen wichtigen Schritt der ABDA, um Versicherte über ihre Ansprüche auf pDL zu informieren. Der bewegende Spot von Anna verdeutlicht die positiven Auswirkungen dieser Dienstleistungen. Dennoch stoßen pDL in einigen Apotheken auf Widerstand, insbesondere hinsichtlich personeller Kapazitäten. Die Debatte über eine angemessene Honorierung der Grundleistungen bleibt zentral, bevor eine breitere Implementierung weiterer Angebote in Betracht gezogen werden kann.

Die vielversprechenden Ergebnisse dieser Zwillingsstudie legen nahe, dass die gezielte Einnahme von Inulin und Oligofructose die geistige Fitness älterer Menschen binnen zwölf Wochen verbessern kann. Überraschenderweise zeigte sich keine signifikante Auswirkung auf die körperliche Leistungsfähigkeit, jedoch schnitt die Präbiotikum-Gruppe in Kognitionstests deutlich besser ab. Die beobachteten Veränderungen in der Darmmikrobiota unterstreichen das Potenzial von ballaststoffhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln für die kognitive Gesundheit im Alter. Weitere Forschung wird nun nötig sein, um Langzeiteffekte zu untersuchen und die Reproduzierbarkeit in größeren Bevölkerungsgruppen zu bestätigen.

"Inmitten dieser facettenreichen Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor wird deutlich, dass die Apothekenbranche vor vielfältigen Herausforderungen steht, jedoch ebenso durch innovative Lösungsansätze und strategische Anpassungen eine positive Zukunft formen kann. Die Präzision im Umgang mit rechtlichen, technologischen und gesundheitspolitischen Entwicklungen bleibt dabei entscheidend, um die bestmögliche Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen."

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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