• 22.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Wasserschäden, Gerichtsurteilen und Hoffnungsträgern

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Wasserschäden, Gerichtsurteilen und Hoffnungsträgern

 

Eine umfassende Analyse der aktuellen Herausforderungen, rechtlichen Entscheidungen und vielversprechenden Entwicklungen in der deutschen Apothekenlandschaft

Die deutschen Apotheken stehen vor vielfältigen Herausforderungen, von der Einführung von Sprinkler-Leckage-Versicherungen bis zur Debatte über die Arzneimittelversorgung. Cyberkriminalität bedroht die Branche, während Kinderintensivstationen an Kapazitätsgrenzen stoßen. Der Rückgang von Apotheken beeinflusst die Versorgung von Millionen, und die Diskussion über faire Bedingungen in Ausbildung und Honorierung ist intensiv. Gerichtsurteile, politische Initiativen und gesundheitspolitische Diskussionen prägen das aktuelle Geschehen. Inmitten dieser Herausforderungen bietet das Apelin-System neue Hoffnung in der kardiovaskulären Therapie, während die STIKO aufgefordert wird, Impfempfehlungen für Kinder auszusprechen. Ein facettenreicher Blick auf die Dynamik und Entwicklungen in der deutschen Apothekenlandschaft.

 

Schutz für Apotheken: Die Notwendigkeit der Sprinkler-Leckage-Versicherung

Apotheken benötigen eine Sprinkler-Leckage-Versicherung, um sich vor den potenziellen finanziellen Auswirkungen von Wasserschäden durch Sprinkleranlagen zu schützen. Wasserschäden können durch verschiedene Ursachen wie fehlerhafte Bedienung, technische Störungen oder Rohrbrüche an der Sprinkleranlage entstehen.

Während herkömmliche Feuer- oder Leitungswasserversicherungen Wasserschäden bei einem beabsichtigten Löschvorgang abdecken, bieten sie oft keinen Schutz für Schäden, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Sprinklern verursacht werden. Dies macht die Sprinkler-Leckage-Versicherung für Apotheken besonders relevant, da sie empfindliche Medikamente, Geräte und Einrichtungen haben, die durch Wasserschäden erheblich beeinträchtigt werden können.

Die Sprinkler-Leckage-Versicherung gewährleistet, dass im Falle von Wasserschäden angemessene Entschädigungen für verlorene, zerstörte oder beschädigte Güter geleistet werden. Zudem werden die Kosten für Schadenverhütung und Schadenminderung erstattet, sofern vom Versicherungsnehmer als angemessen erachtet.

Durch den Abschluss einer Sprinkler-Leckage-Versicherung können Apotheken sicherstellen, dass sie umfassend vor den finanziellen Konsequenzen von Wasserschäden geschützt sind, die durch ihre Sprinkleranlagen verursacht werden könnten.

 

Finanzgerichtsurteil: Begünstigtes Altersvorsorgevermögen zur Tilgung geerbter Darlehen – Relevanz für Apotheker und die Immobilienerbschaft

Im Dezember 2023 fällte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein wegweisendes Urteil in Bezug auf die Nutzung begünstigten Altersvorsorgevermögens für die Tilgung geerbter Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Der konkrete Fall betraf einen Mann, der nicht nur eine Wohnung von seiner verstorbenen Ehefrau geerbt hatte, sondern auch das daran geknüpfte Darlehen.

Im Streben nach der Bewilligung einer Entnahme von gefördertem Kapital aus einem Altersvorsorgevermögen zur Tilgung des geerbten Darlehens stieß der Mann auf Ablehnung seitens der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese begründete ihre Entscheidung damit, dass keine entgeltliche Anschaffung vorliege, da die Übertragung der Wohnung unentgeltlich durch Erbfolge erfolgt sei.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hingegen entschied am 18. Dezember 2023 (Az. 15 K 15045/23), dass die Tilgung eines im Rahmen der Erbfolge übernommenen Darlehens in Verbindung mit einer selbstgenutzten Wohnung als wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG betrachtet werden könne. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung des § 45 der Abgabenordnung (AO) und der Gesamtrechtsnachfolge. Das Gericht argumentierte, dass die Übernahme eines Darlehens als Nachlassverbindlichkeit keine entgeltliche Anschaffung der finanzierten Wohnung darstelle. Die Gesamtrechtsnachfolge ermögliche es jedoch dem Erben, in die Rechtsstellung des Erblassers einzutreten, wodurch eine ununterbrochene Kausalität zwischen der Tilgung des Darlehens und dem ursprünglichen Darlehen für die Immobilie bestehe.

Hervorzuheben ist, dass Apotheker, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von dieser Entscheidung betroffen sein könnten. Das Urteil hat jedoch noch keine endgültige Rechtskraft, da die Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Revision eingelegt hat. Die abschließende Entscheidung liegt nun beim Bundesfinanzhof (Az. X R 2/24).

 

Gerichtsurteil: Telefonnummern am Fahrzeug bieten keinen Abschleppschutz - Auch Apotheken-Botenfahrzeuge betroffen?

Im jüngsten Gerichtsbescheid vom 25. September 2023 (Az. 14 K 2723/22) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass das einfache Anbringen von Telefonnummern auf einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug nicht ausreicht, um vor einer Abschleppmaßnahme geschützt zu sein. Der konkrete Fall betraf einen Auflieger eines Firmenfahrzeugs, der in einer Kurve kurz vor dem rechten Fahrbahnrand und entgegen der Fahrtrichtung abgestellt worden war.

Die Ordnungsbehörde hatte aufgrund von Benachrichtigungen von Verkehrsteilnehmern, die aufgrund der einsetzenden Dunkelheit eine potenzielle Verkehrsgefährdung sahen, reagiert. Der vor Ort erschienene Mitarbeiter der Ordnungsbehörde entschied sich für eine Abschleppmaßnahme und stellte dem Halter des Aufliegers später die Abschleppkosten sowie eine Verwaltungsgebühr in Rechnung.

Der Halter argumentierte vor Gericht, dass ihm die Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, den Auflieger selbst zu entfernen, da sowohl seine Festnetz- als auch Mobiltelefonnummer auf dem Fahrzeug angebracht waren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies diese Klage jedoch als unbegründet zurück.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass von dem verbotswidrig abgestellten Auflieger aufgrund der einsetzenden Dämmerung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausging. Die Kurve und die fehlende Beleuchtung machten das Fahrzeug schlecht sichtbar, was die Möglichkeit eines Unfalls erhöhte. Trotz der am Fahrzeug angebrachten Telefonnummern konnte nicht sicher davon ausgegangen werden, dass sich der Halter oder einer seiner Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe befand, um den Auflieger schnell zu beseitigen.

Das Gericht sah keine Verpflichtung für den Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, vor der Abschleppmaßnahme den Halter telefonisch zu kontaktieren. Der Halter wurde daher aufgrund des Gerichtsbescheids vom 25. September 2023 zur Zahlung der Abschleppkosten und der Verwaltungsgebühr verpflichtet.

Es ist anzumerken, dass dieses Urteil möglicherweise auch Auswirkungen auf Apotheken-Botenfahrzeuge haben könnte, insbesondere wenn sie verbotswidrig abgestellt werden und eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. In solchen Fällen könnte das Gerichtsurteil darauf hinweisen, dass das alleinige Vorhandensein von Kontaktinformationen nicht ausreicht, um eine Abschleppmaßnahme zu verhindern, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht. Es ist jedoch ratsam, die aktuellen lokalen Gesetze und Gerichtsurteile zu überprüfen, da sich die Rechtsprechung ändern kann und die Anwendung von Urteilen je nach Gerichtsbarkeit variieren kann.

 

Bundesministerium setzt sich für Friedenspflicht bei E-Rezepten ein: Positive Entwicklung für Apotheken und Vermeidung von Retaxationsrisiken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Initiative zur Eindämmung von Retaxationsrisiken bei E-Rezepten gestartet. In einem Schreiben vom 20. Februar forderte das BMG eine Friedenspflicht der Krankenkassen, wenn es um Retaxationen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben zur ärztlichen Berufsbezeichnung geht. Diese Forderung richtet sich an den GKV-Spitzenverband, den Deutschen Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der DAV begrüßte die Initiative und betonte die Dringlichkeit einer Friedenspflicht, die bereits seit Jahresbeginn als notwendig erachtet wurde. Hintergrund sind die Schwierigkeiten, die Apotheken bei der Abrechnung von E-Rezepten haben, insbesondere wenn unklare oder fehlende Angaben zur ärztlichen Berufsbezeichnung vorliegen. Die Apotheken können das Datenfeld nicht eigenständig ändern und werden daher unverschuldet belastet.

Das BMG schlägt vor, das Datenfeld für die Berufsbezeichnung in strukturierter Form umzuwandeln, um alle möglichen Berufsbezeichnungen abzudecken. Die stellvertretende Vorsitzende des DAV, Anke Rüdinger, sieht dies als positive Entwicklung und appellierte an den GKV-Spitzenverband, die Friedenspflicht zügig auszusprechen und alle Krankenkassen einzubeziehen. Dabei könne eine strukturierte Lösung des Datenfelds dazu beitragen, Retaxationsrisiken zu minimieren.

Bereits im Januar hatte die Apothekerschaft ein "Retax-Machtwort" vom BMG gefordert, um die Unsicherheiten im Zusammenhang mit E-Rezepten zu reduzieren. Einige Krankenkassen, darunter die AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost und AOK Baden-Württemberg, hatten von sich aus zugesichert, bei Formfehlern auf Retaxationen zu verzichten. Auch die ABDA äußerte sich in einer Stellungnahme zur 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (21. AMVV-ÄndV) und forderte, bei E-Rezepten auf die Angabe der Berufsbezeichnung zu verzichten, um mögliche Schwierigkeiten endgültig zu beseitigen.

 

Kinderintensivstationen in Deutschland vor Kapazitätsgrenzen: Aufruf zur Überarbeitung von Impfempfehlungen

Aufgrund der derzeitigen RSV- und Grippewelle herrscht in Deutschland ein akuter Mangel an freien Plätzen auf Kinderintensivstationen. Laut einer Ad-hoc-Umfrage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in 91 Kliniken ist die Verfügbarkeit von Kinderintensivbetten äußerst begrenzt. Nur 65 Prozent der pädiatrischen Intensivbetten sind aufgrund von Pflegemangel und Personalausfällen überhaupt in Betrieb. Besonders alarmierend ist, dass knapp 40 Prozent dieser Betten für Kinder mit schweren Infektionsverläufen, hauptsächlich durch das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) oder andere saisonale Infekte, benötigt werden.

Die DIVI appelliert an die Ständige Impfkommission (STIKO), die Impfempfehlungen zu überarbeiten, um die begrenzten Ressourcen der Kindermedizin zu schonen. Professor Dr. Florian Hoffmann vom Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München betont, dass Impfungen gegen RSV und Influenza eine Möglichkeit zur Entspannung der kritischen Situation im Winter bieten. In anderen Ländern wie Frankreich, Luxemburg, Spanien und den USA wird bereits seit einiger Zeit eine Influenza-Impfung für Kinder empfohlen. Dort erhalten Säuglinge auch eine einmalige passive Immunisierung mit dem Antikörper Nirsevimab gegen RSV, was vielversprechende Ergebnisse zeigt.

Die aktuellen Engpässe auf Kinderintensivstationen führen dazu, dass kritisch kranke Kinder über weite Entfernungen verlegt werden müssen, und planbare Operationen werden verschoben. Die DIVI betont, dass Impfempfehlungen hier eine Entlastung schaffen könnten. Obwohl die RSV-Impfung in Deutschland bisher keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, bieten bereits mehr als 25 Krankenkassen auf freiwilliger Basis eine Impfung an. Pfizer informierte, dass sein RSV-Impfstoff Abrysvo® im August 2023 zugelassen wurde und von einigen Krankenkassen unterstützt wird. Der bivalente Proteinimpfstoff ist sowohl für die Immunisierung von Senioren als auch für die maternale Immunisierung zum Schutz von Säuglingen zugelassen.

 

Deutsche Arzneimittelversorgung im Fokus: Lösungsansätze und Herausforderungen

Im Fokus des heutigen Gesundheitsausschusses des Bundestags stand die Debatte über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden verschiedene Lösungsansätze erörtert, um die anhaltenden Probleme zu adressieren. Trotz bereits implementierter Maßnahmen, darunter das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), bleibt die Lage nach wie vor prekär.

Die CDU und CSU präsentierten 21 Punkte zur Verbesserung der Versorgung, darunter die Wiederaufnahme des Pharmadialogs, die Einführung eines EU-Frühwarnsystems für Lieferengpässe und die Abschaffung des Schulgeldes in der PTA-Ausbildung. Kritik seitens der Union richtete sich dabei insbesondere an die Bundesregierung, der mangelnden Dialogbereitschaft mit den Stakeholdern im Bereich der Arzneimittelversorgung vorgeworfen wird.

Ein Schwerpunkt der Diskussion lag auf dem eklatanten Mangel an Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen (PTA). Als Sachverständiger betonte Edgar Gräf, Leiter einer PTA-Berufsfachschule, die Notwendigkeit, das Schulgeld abzuschaffen und die Ausbildung angemessen zu vergüten, um dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening unterstrich die unverzichtbare Rolle von Apothekerinnen und Apothekern vor Ort für eine sichere Versorgung und forderte eine verbesserte Honorierung sowie einen Abbau der Bürokratie.

Die finanzielle Situation der Apotheken, insbesondere das Apotheken-Fixum, geriet ebenfalls in den Fokus. Overwiening betonte die Notwendigkeit einer angemessenen Honorierung, um flächendeckend pharmazeutische Dienstleistungen anbieten zu können. Der CDU-Vorschlag einer Erhöhung des Apotheken-Fixums stieß jedoch auf Kritik, da dies potenziell zu einer Mehrbelastung der Beitragszahler führen könnte.

Verschiedene Verbände äußerten sich zu den Vorschlägen. Die ABDA sprach sich für eine Erhöhung des Apothekenhonorars aus, während der GKV-Spitzenverband eine Verbesserung der Informationslage über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln forderte. Der pharmazeutische Großhandel und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller plädierten ebenfalls für besseres Monitoring und effiziente Frühwarnsysteme sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Hersteller. Die breit gefächerte Diskussion verdeutlicht die Komplexität der Herausforderungen und die Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland.

 

CDU und Apotheker: Diskussion über Branchenherausforderungen und Reformpläne

In einem virtuellen Austausch haben sich heute die CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge und Mario Czaja mit Apothekerinnen und Apothekern getroffen, um aktuelle Anliegen und Herausforderungen der Branche zu besprechen. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Kritik am Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dessen als "unausgegoren" bezeichneten Plänen.

Während des digitalen Runden Tisches brachten die Apothekerinnen und Apotheker ihre Sorgen und Nöte hinsichtlich der aktuellen Situation in der Branche zur Sprache. Das Ziel der Zusammenkunft war es, konkrete Anregungen zu sammeln, die in die laufende Parlamentswoche und die parlamentarische Beratung einfließen sollen.

Mario Czaja, ehemaliger Berliner Gesundheitssenator, betonte zu Beginn die Relevanz der gesammelten Anregungen für die politischen Entscheidungsprozesse. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, unterstrich die Bereitschaft der Union, rasch Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken zu ergreifen. Er warnte vor möglichen unwiederbringlichen Verlusten von Versorgungsstrukturen ohne schnelles Handeln.

Ein Apotheker aus Marzahn konkretisierte seine Frage nach konkreten Maßnahmen, die die Union im Falle einer Regierungsbeteiligung umsetzen würde. Tino Sorge verwies auf den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten", der parallel im Gesundheitsausschuss beraten wurde. Der Antrag umfasst 21 Forderungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung und könnte als Blaupause für eine mögliche Regierungsbeteiligung im Jahr 2025 dienen.

Kurzfristig nannte Sorge konkrete Maßnahmen wie die Halbierung des Kassenabschlags und die Reduzierung der Bürokratie bei der Arzneimittelabgabe, wobei er sich auf während der Pandemie gelockerte Austauschregeln als Vorbild bezog. Zudem sprach er sich für die Abschaffung von Retaxationen sowie die Förderung von Nachwuchs und Apothekenneugründungen aus.

Sorge äußerte deutliche Kritik an den Eckpunkten zur Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums, die seiner Meinung nach unzureichend ausgearbeitet seien. Er bezeichnete die Vorschläge als "völlig unausgegoren" und betonte, dass keinerlei konkrete Entwürfe vorlägen. Die CDU-Abgeordneten versprachen, die Anregungen aus dem Austausch in die aktuelle Parlamentswoche und die parlamentarische Beratung einzubringen.

 

Apothekenrückgang in Deutschland: Auswirkungen auf die Versorgungssituation für Millionen

In Deutschland hat der anhaltende Rückgang der Apotheken in den letzten fünf Jahren Auswirkungen auf die Versorgungssituation von über zwei Millionen Menschen. Laut einer Analyse von IQVIA, einem Beratungsunternehmen, hat sich für diese Bevölkerungsgruppe der Weg zur Apotheke verlängert. Die Bundesrepublik wurde zu diesem Zweck in sieben Millionen Cluster unterteilt, um die Bevölkerungsdichte genauer zu erfassen.

Die Gesamtzahl der Apotheken ist im Zeitraum von Ende 2018 bis Ende 2023 von 19.423 auf 17.571 gesunken. Dennoch hat sich für 97 Prozent der Bevölkerung in Deutschland die Entfernung zur nächsten Apotheke nicht verändert. Die Detailanalyse zeigt jedoch, dass das Apothekensterben für mehr als zwei Millionen Menschen zu einer größeren Distanz führt, wobei etwa eine halbe Million von einem signifikanten Anstieg betroffen ist.

Die Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft lassen sich auf die Mobilität und das Einkaufsverhalten der Bürger zurückführen. Insbesondere der Wegfall einzelner Apotheken kann die durchschnittliche Entfernung spürbar beeinflussen, vor allem wenn die nächste Apotheke nicht mehr zu Fuß oder nur noch mit dem Auto erreichbar ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Wegfall von Apotheken in Fußgängerzonen weniger Auswirkungen auf die Wegstrecken hat.

Thomas Keil, Vice President Consumer Health bei IQVIA, betonte, dass die Einführung des E-Rezepts den Trend weiter beschleunigen könnte. Mit dem Card-Link-Verfahren könnte das Smartphone als Kartenterminal fungieren, was zu einer verstärkten Einlösung von Rezepten vom Sofa aus führen könnte. Neben der Bequemlichkeit sieht Keil die Rx-Boni als möglichen Treiber für den Versandhandel.

Die Konkurrenz für Apotheken kommt nicht nur aus dem Internet, sondern auch von Drogerien. Christoph, Geschäftsführer von dm, wies auf die steigende Zahl der dm-Filialen in Deutschland hin und betonte die Möglichkeit, mit gut ausgebildeten Drogisten mehr im Gesundheitsbereich anzubieten. Dies könnte einen weiteren Faktor für die Herausforderungen der Apotheken darstellen. Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Entwicklung die komplexen Zusammenhänge zwischen dem Apothekensterben, der Versorgungssituation und den sich wandelnden Konsumgewohnheiten.

 

Schwierige Zeiten für Apotheken: Diskussion im Gesundheitsausschuss

Im Gesundheitsausschuss wurde am heutigen Mittwoch intensiv über den Antrag der Unionsparteien mit dem Titel "Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten" debattiert. Der Antrag bezieht sich auf die nach wie vor angespannte Verfügbarkeit dringend benötigter Arzneimittel und betont die herausragende Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Situation der Apotheken eine kritische Schieflage zu erreichen droht.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte einige ihrer Forderungen in den Antrag eingebracht, darunter die Anhebung des Fixhonorars und die Einführung einer regelmäßigen Berichtspflicht der Bundesregierung zur Entwicklung des Apothekenhonorars. Kritik wurde an der fehlenden fortlaufenden Kommunikation des Bundesgesetzgebers mit den Beteiligten geübt.

Die Diskussion im Gesundheitsausschuss zeigte ein großes Interesse der Abgeordneten an den Herausforderungen, denen die Apotheken gegenüberstehen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte diplomatisch die schwierige Lage der Apotheken, insbesondere die Kürzung des Honorars während der Pandemie. Sie betonte die Notwendigkeit der im Antrag aufgeführten Forderungen, um sicherzustellen, dass die Apotheken weiterhin außergewöhnliche Leistungen erbringen können.

Die Diskussion umfasste auch die Probleme bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), wobei Overwiening auf die hohe Belastung der Apotheken, den Krankenstand und den Informationsbedarf der Patienten hinwies. Eine Forderung nach einem breiteren Spektrum an pDL und weniger Bürokratie wurde ebenfalls artikuliert.

Das Skonto-Urteil und seine Auswirkungen auf die Apotheken wurden ebenso thematisiert. Overwiening betonte die Erschütterung der Apothekerschaft und die Notwendigkeit einer Vergütung, die es den Apotheken ermöglicht, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.

Eine besorgniserregende Entwicklung wurde auch bezüglich der "prekären" Situation der PTA-Schulen aufgezeigt. Der Einzelsachverständige und PTA-Schulleiter Edgar Gräf berichtete von einem Fachkräftemangel, sinkenden Schülerzahlen und einem aussterbenden Beruf (PKA). Gräf forderte eine Nichtunterlegenheit der PTA-Ausbildung im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen und eine angemessene Vergütung.

Vertreter von Pro Generika äußerten Optimismus bezüglich des Lieferengpassgesetzes, betonten jedoch die Notwendigkeit auskömmlicher Preise. Kritik wurde an unsolidarischen Vorschriften zur Bevorratung und den Rabattverträgen geäußert.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) äußerte Bedenken bezüglich der erweiterten Lagerhaltung und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz. Bürokratieabbau in Verbindung mit der Produktion wurde als wichtiger erachtet.

Der GKV-Spitzenverband und die AOK wurden mit Forderungen nach mehr Geld konfrontiert. Die steigenden Ausgaben wurden als Herausforderung bezeichnet, und es wurden Zweifel an den Vorteilen des Lieferengpassgesetzes geäußert. Die ABDA-Forderung nach einer Erhöhung des Fixums wurde als potenziell kostspielig bewertet.

Die AOK-Vertreterin betonte, dass die geforderten Honorarerhöhungen ohne Bundeszuschüsse nicht umsetzbar seien. Das bestehende Ungleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen der Krankenkassen werde voraussichtlich weiter zunehmen.

 

Cyberkriminalität auf dem Vormarsch: Apotheken im Fadenkreuz – Versicherer ringen mit Rentabilität

In einer digitalisierten Welt, die von ständig fortschreitenden Technologien geprägt ist, sehen sich insbesondere Apotheken zunehmend mit der Bedrohung von Cyberkriminalität konfrontiert. Hackerangriffe werden raffinierter, und die Nachfrage nach Versicherungsschutz gegen diese Gefahren steigt unaufhaltsam. Doch während die Notwendigkeit für Apothekenbetreiber offensichtlich ist, gestaltet sich die Absicherung gegen Cyberkriminalität für Versicherer als schwieriges Unterfangen, bei dem Rentabilität oft auf der Strecke bleibt.

Die Apothekenbranche, die verstärkt auf digitale Systeme setzt, um Patientendaten zu verwalten und Betriebsabläufe zu optimieren, sieht sich einer wachsenden Gefahr durch Cyberangriffe ausgesetzt. Das Bewusstsein für die Risiken hat dazu geführt, dass Apotheken vermehrt nach Versicherungslösungen suchen, um sich vor finanziellen Verlusten und Reputationsrisiken zu schützen. Cyberpolicen, die Schutz vor Datenverlust, Betriebsunterbrechungen und Haftungsansprüchen bieten, sind in der Branche gefragter denn je.

Jedoch stehen Versicherungsunternehmen vor der Herausforderung, die spezifischen Risiken von Apotheken adäquat zu kalkulieren und gleichzeitig erschwingliche Tarife anzubieten. Die Schwierigkeiten liegen nicht nur in der steigenden Häufigkeit und Raffinesse von Cyberangriffen, sondern auch in der besonderen Sensibilität der in Apotheken verarbeiteten Daten.

Die Unvorhersehbarkeit der entstehenden Schäden stellt eine weitere Herausforderung dar. Im Gegensatz zu traditionellen Versicherungsbereichen, in denen historische Daten als Grundlage für Risikobewertungen dienen, fehlen bei Cyberpolicen für Apotheken oft aussagekräftige Referenzpunkte. Jeder Angriff kann einzigartige Folgen haben, von finanziellen Verlusten bis hin zu langfristigen Reputationsproblemen.

Ein weiteres Hindernis für die Rentabilität von Cyberpolicen liegt in der ständigen Weiterentwicklung von Angriffsmethoden. Während Versicherer ihre Modelle zur Risikobewertung aktualisieren, passen Cyberkriminelle ihre Taktiken ebenso schnell an. Dieses Katz-und-Maus-Spiel erschwert eine präzise Kalkulation der Risiken und die Festlegung von Versicherungsprämien.

Trotz dieser Herausforderungen sehen Experten die Notwendigkeit, dass Versicherer innovative Wege finden müssen, um im wachsenden Markt für Cyberabsicherung im Apothekensektor präsent zu bleiben. Eine enge Zusammenarbeit mit Apothekenbetreibern, Technologieexperten und die Integration von Künstlicher Intelligenz zur Risikobewertung könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen steigender Nachfrage und rentabler Angebotsgestaltung zu überbrücken.

In einer Welt, in der Apothekenbetreiber zunehmend auf digitale Systeme setzen, bleibt die Frage der Cyberabsicherung eine zentrale Herausforderung. Die Balance zwischen adäquater Risikoeinschätzung und wirtschaftlich sinnvollen Tarifen zu finden, wird entscheidend dafür sein, ob Versicherer in der Lage sind, sich in diesem dynamischen Umfeld zu behaupten.

 

Apotheken in der Krise: Appell für faire Bedingungen in Ausbildung und Honorierung

Im gestrigen Gesundheitsausschuss des Bundestags standen die Herausforderungen der Apotheker und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) im Mittelpunkt der Diskussion. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte die prekäre finanzielle Lage der Apotheken, während Kassen verdeutlichten, dass momentan keine zusätzlichen finanziellen Mittel für Apotheken verfügbar seien.

Ein besonderes Augenmerk erhielt die PTA-Ausbildung durch den Sachverständigen Dr. Edgar Gräf, Schulleiter einer PTA-Schule in Kulmbach. Gräf warnte vor einem verschärften Fachkräftemangel, da die Zahl der Auszubildenden abnehme und immer häufiger Ausbildungsplätze unbesetzt blieben. Er forderte den Wegfall des Schulgeldes für PTA und eine staatliche Subventionierung der Ausbildungsvergütung, um die Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen zu verbessern.

Die CDU befragte Gräf zum Fachkräftemangel und der PTA-Situation. Er betonte, dass die niedrigen Gehälter nicht allein den Apothekern anzulasten seien, da diesen ebenfalls die finanziellen Mittel fehlten. Gräf plädierte für generelle Honorarerhöhungen. Im Gegensatz zur PTA-Ausbildung sei der geringe Zuspruch zur Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) auf mangelnde Marktnachfrage zurückzuführen.

Die SPD erkundigte sich nach Anreizen für PTA und PKA. Gräf betonte erneut, dass niedrige Gehälter nicht allein die Schuld der Apotheker seien. Es müsse eine generelle Erhöhung der Honorare geben. Overwiening unterstrich auf Anfrage der FDP die Bedeutung von Apothekern vor Ort für eine sichere Versorgung und kritisierte Pläne zur Einführung von "Light-Apotheken". Sie forderte angemessene Honorarerhöhungen und sprach sich gegen eine Anhebung des Fixums bei gleichzeitiger Senkung des relativen Anteils aus. Zudem setzte sie sich für mehr Freiheit und einen Bürokratieabbau ein.

Die Krankenkassen widersprachen Forderungen nach einer Fixumerhöhung und warnten vor erheblichen Mehrkosten. Das BGH-Urteil zur Apothekenvergütung wurde von der Abda kritisiert, insbesondere in Bezug auf die Überlebensfähigkeit von Apotheken durch Skonti. Overwiening betonte die Notwendigkeit, Apotheker angemessen zu entlohnen, um sie nicht von Skonti abhängig zu machen. Sie stimmte den Aussagen von Dr. Edgar Gräf zur PTA-Ausbildung zu und bezeichnete sie als korrekt.

 

Kritische Debatte: Cannabisgesetz vor Bundestagsabstimmung

Am kommenden Freitag steht im Bundestag die Entscheidung über das Cannabisgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der 2./3. Lesung an. Trotz der Billigung der Gesetzespläne zur teilweisen Legalisierung von Cannabis durch den Gesundheitsausschuss gibt es nach wie vor Kritik, vor allem von Seiten des niedersächsischen Gesundheitsministers Andreas Philippi (SPD). Dieser bezeichnete die Änderungen als "Verschlimmbesserung" und bemängelte zahlreiche Unklarheiten im Vorhaben. Die CSU plant indes, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren.

Philippi äußerte insbesondere Bedenken hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem bezüglich der geplanten Konsumverbotszonen. Seiner Meinung nach trägt das Kiffen in der Nähe von Kitas nicht zur Prävention bei. Auch die vage Formulierung des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Erhöhung der erlaubten Besitzmenge beim Eigenanbau von Cannabis stießen auf Unverständnis. Philippi warnte vor einer möglichen Verharmlosung, wenn Erwachsene in großem Umfang Cannabis besitzen.

Auch aus den Reihen der CSU kommt Kritik. Der ehemalige bayerische Gesundheitsminister und aktuelle Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek warnt vor Vernachlässigung des Jugendschutzes und betont die möglichen bleibenden Schäden am Gehirn bei Cannabis-Konsum bis zum 25. Lebensjahr.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen dürfen. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal sein, und nach einer Änderung des Gesetzesentwurfs dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aufbewahrt werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon, konkret in einem Radius von 100 Metern um den Eingangsbereich, verboten werden. Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz zu prüfen.

Die Abstimmung über den Gesetzentwurf findet bereits am kommenden Freitag im Bundestag statt. Es wird erwartet, dass es einzelne Nein-Stimmen, insbesondere aus den Reihen der SPD, geben wird.

 

Bundesgerichtshof stärkt ehemaligen Stada-Aktionären den Rücken: Anspruch auf Nachschlag nach Übernahme bestätigt

Im Zuge des bevorstehenden Ausstiegs von Stada sehen sich die Finanzinvestoren Bain und Cinven mit der Verpflichtung konfrontiert, den ehemaligen Aktionären des Generikakonzerns eine zusätzliche Abfindung zu zahlen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Sommer legt fest, dass auch Anteilseigner, die sich auf das erste Abfindungsangebot eingelassen haben, einen Anspruch auf das letzte Angebot haben. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die sich am 19. Juli 2017 auf die Offerte von Bain und Cinven in Höhe von 66,25 Euro je Aktie eingelassen hatten, was von knapp 64 Prozent der Aktionäre angenommen wurde.

Die Situation nahm eine Wendung, als der aktivistische Investor Elliott 13 Prozent der Aktien erwarb und damit drohte, den Deal zu gefährden. Als Reaktion darauf wurde ihm am 30. August 2017 ein Kaufpreis von 74,40 Euro versprochen, unter der Bedingung seiner Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.

Mehrere ehemalige Aktionäre, die das erste Übernahmeangebot angenommen hatten, klagten auf den Differenzbetrag. Der BGH entschied zugunsten der Klägerinnen und stützte sich dabei auf ein ähnliches Urteil im Fall des Pharmahändlers Celesio, bei dem Elliott ebenfalls eine Rolle spielte.

Gemäß der Entscheidung des BGH haben grundsätzlich alle ehemaligen Aktionäre von Stada, die ihre regulären Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angeboten hatten, Anspruch auf den Differenzbetrag. Trotz einer entsprechenden Mitteilung im Bundesanzeiger und einer Aufforderung durch die Finanzaufsicht BaFin betonten Bain und Cinven, dass sie möglichen Zahlungsansprüchen die Einrede der Verjährung entgegenhalten könnten. Diesbezüglich argumentieren sie, dass die Verjährung spätestens mit Ende des Jahres 2017 eingetreten sei.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) widerspricht dieser Auffassung und betont, dass die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre von Stada noch nicht verjährt seien. Nachdem die Gerichte des 1. und 2. Rechtszugs den Nachzahlungsanspruch zunächst abgelehnt hatten, bestätigte der BGH diesen erst später. Die SdK empfiehlt allen betroffenen Aktionären, sich einer von ihnen initiierten Klagemöglichkeit anzuschließen, um gemeinsam mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

 

Kügelgen Apotheke Hoym: Herausforderung und Suche nach neuem Betreiber durch Schloß Hoym Stiftung

Die Schloß Hoym Stiftung in Seeland, Sachsen-Anhalt, steht vor der Herausforderung, eine Lösung für die leer stehende Kügelgen Apotheke Hoym zu finden. Ursprünglich plante die Stiftung nicht den Erwerb der Apotheke, sondern interessierte sich für ein benachbartes Haus. Dennoch entschied man sich, die Apotheke auf dem gemeinsamen Flurstück mit zu erwerben.

Die Stiftung agiert als Vermieter, hatte jedoch erwartet, dass der bisherige Apotheker die Apotheke noch für weitere fünf bis sechs Jahre betreibt, bis zu seiner Rente. Überraschenderweise gab der Apotheker jedoch bereits vier Monate nach dem Immobilienerwerb auf. Die Stiftung, die ein Heim für rund 400 Menschen betreibt, sieht in der Apotheke Potenzial für einen Heimversorgungsvertrag, der Sicherheit und Attraktivität bietet. Ein solcher Vertrag wurde bereits mit einer Apotheke in der Umgebung geschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit, dies mit einem neuen Apotheker zu erneuern.

Die örtlichen Gegebenheiten bieten laut dem Geschäftsführer der Stiftung ein großes Potenzial für eine Apotheke, da die Bewohner des Heims zahlreiche Medikamente einnehmen müssen. Aktuell steht die Apotheke leer, aber es gibt Interessenten, darunter eine Apothekerin, die die Räumlichkeiten für eine mögliche Filiale inspiziert hat. Die Stiftung zeigt sich positiv darüber, dass die Einrichtung bereits entfernt wurde, was Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten lässt.

Die Stiftung hat jedoch festgestellt, dass sie aufgrund des Apothekengesetzes nicht selbst als Betreiber auftreten kann. Die Suche nach einem Nachfolger gestaltet sich herausfordernd. Es wurden Überlegungen angestellt, einen frisch ausgebildeten Apotheker oder erfahrene Apotheker mit Filialen in Betracht zu ziehen. Die Suche nach einem Apotheker im näheren Umfeld blieb bisher erfolglos, und die Stiftung erwägt alternative Optionen wie die Einrichtung einer Arztpraxis oder den Umbau zu Wohnraum, falls sich kein Apotheker findet.

 

Die Schließung der Marien-Apotheke: Ein Blick auf die Vielfalt der Herausforderungen in der Apothekenbranche

In Falkenstein sorgte die überraschende Schließung der traditionsreichen Marien-Apotheke für Aufsehen und wirft ein Licht auf die vielfältigen Gründe, die zu solchen Entwicklungen in der Apothekenbranche führen können. Nach über neun Jahrzehnten Betrieb stand der Apotheker Dr. Marcus Hartmann vor einer unüberwindbaren Herausforderung. Eine Routinekontrolle der Landesdirektion Sachsen (LDS) im Januar offenbarte Mängel, die zur sofortigen Schließung der Apotheke gemäß § 69 Abs.1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) führten. Die genauen Details der festgestellten Mängel wurden nicht veröffentlicht, jedoch betonte die LDS-Sprecherin, dass der Apothekeninhaber weiterhin über eine Betriebserlaubnis verfügt.

Die Situation wurde durch die Information ergänzt, dass Dr. Marcus Hartmann krankheitsbedingt allein in der Apotheke arbeitete. Obwohl dies an sich kein unmittelbarer Schließungsgrund ist, konnte der 48-jährige Inhaber offenbar aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr die ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleisten. Um die Persönlichkeitsrechte des Apothekeninhabers zu schützen, wurden keine weiteren Details zu den personellen Herausforderungen preisgegeben.

Die Ereignisse nahmen eine finanzielle Wendung, als am 1. Februar ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Dr. Marcus Hartmann eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter, Dr. Marlon Foit aus Erfurt, ist nun damit beschäftigt, die Forderungen der Gläubiger zu prüfen, um eine möglichst gerechte Befriedigung zu gewährleisten. Die Zahlungsunfähigkeit führte zur Entlassung von fünf Mitarbeitenden, während die Marien-Apotheke, anders als viele andere, nicht in Eigenverwaltung weitergeführt und saniert wird.

Dr. Foit betont eine beunruhigende Entwicklung auf dem Markt, da immer mehr Apotheken mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dies unterstreicht, dass Apothekenschließungen viele Gründe haben können und spiegelt eine zunehmende Herausforderung für Inhaber und eine steigende Anzahl von Apothekenschließungen wider. Die Marien-Apotheke, mit ihrer mehr als neunzigjährigen Geschichte, wird jedoch dauerhaft geschlossen bleiben.

 

Das Apelin-System: Neuer Hoffnungsträger in der Blutdruckregulation und kardiovaskulären Therapie

Ein vielversprechendes neues Player im Bereich der Blutdruckregulation und kardiovaskulären Gesundheit könnte das Apelin-System sein, das nun nach drei Jahrzehnten seit seiner Entdeckung erste Schritte in die klinische Forschung unternimmt.

Das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System (RAAS) hat jahrzehntelang die Blutdruckregulation dominiert, führt jedoch auch zu zahlreichen Therapieansätzen wie ACE-Inhibitoren und Sartanen. Im Gegensatz dazu wurde das Apelin-System erst vor rund 30 Jahren entdeckt und könnte als vielversprechender Gegenspieler zum RAAS dienen.

Forscher der Edinburgh University und der University of Cambridge haben einen umfassenden Review veröffentlicht, der den aktuellen Stand des apelinergen Systems, insbesondere im Herz-Kreislauf-System, zusammenfasst. Der Apelin-Rezeptor, ein G-Protein-gekoppelter Rezeptor, ist weit im Körper verteilt, von Herz über Niere bis hin zum zentralen Nervensystem.

Die Aktivierung des Apelin-Rezeptors durch seine Liganden, Apelin und Elabela, löst verschiedene Signalwege aus, darunter vasodilatierende, diuretische, antiinflammatorische und antifibrotische Effekte. Dieser umfassende Wirkmechanismus könnte das Apelin-System als vielversprechendes Target für eine Vielzahl von kardiovaskulären Erkrankungen positionieren.

Besonders interessant ist die Rolle des Apelin-Systems als Gegenspieler zum RAAS. Während das RAAS eine Erhöhung des Blutdrucks durch Vasokonstriktion und Natriumretention bewirkt, senkt das Apelin-System den Blutdruck durch Entspannung der Blutgefäße und erhöhte Diurese.

Die ersten klinischen Erfahrungen mit apelinergen Peptiden, insbesondere Apelin, deuten darauf hin, dass sie einen signifikanten Einfluss auf den Blutdruck haben können. Eine Studie mit Probanden, die unter Hypertonie diagnostiziert wurden, zeigte einen signifikant erniedrigten Apelin-Spiegel im Vergleich zu gesunden Kontrollprobanden. Infusionen mit aktivem Apelin führten in randomisierten, doppelblinden Studien zu einer signifikanten Blutdrucksenkung.

Darüber hinaus weist das Apelin-System auch vielversprechende Effekte im Bereich der Herzinsuffizienz auf. Infusionen von (Pyr1)apelin-13 verbesserten nicht nur den Blutdruck, sondern zeigten auch positive Auswirkungen auf verschiedene Herzparameter bei Patienten mit Herzinsuffizienz der Grade II–IV.

Die Bedeutung des Apelin-Systems erstreckt sich jedoch nicht nur auf das Herz-Kreislauf-System. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass es auch eine Rolle in der Nierenfunktion, Glucose-Homöostase und sogar bei Herzinfarkten spielen könnte. Die Entdeckung von stabilisierten Formen von Apelin eröffnet Möglichkeiten für eine längere Wirkdauer und klinische Anwendungen.

Obwohl die klinische Forschung am Apelin-System noch in den Kinderschuhen steckt, zeigen die bisherigen Ergebnisse vielversprechende Ansätze für neue therapeutische Interventionen im Bereich der kardiovaskulären Gesundheit. Die Entwicklung von niedermolekularen Wirkstoffen wie BMS-986224 und AMG 986 könnte den Weg für zukünftige Therapien ebnen. Es bleibt abzuwarten, welche Fortschritte das Apelin-System in der medizinischen Forschung noch bringen wird.

 

DIVI appelliert an STIKO: Impfempfehlungen für Kinder gegen RSV und Influenza zur Entlastung der Kinderintensivmedizin gefordert

In einem aktuellen Appell fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) die Ständige Impfkommission (STIKO) auf, Empfehlungen für die Impfung von Kindern gegen das respiratorische Synzytialvirus (RSV) und Influenza auszusprechen. Die DIVI macht dabei auf den bestehenden Pflegemangel in der Kinderintensivmedizin aufmerksam und sieht Impfkampagnen als direkten Beitrag zur Entspannung der Versorgungssituation.

Bereits im Januar sprach sich der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für die Ausweitung der Influenza-Impfempfehlung auf Kleinkinder aus, wobei der Fokus vor allem auf dem Schutz älterer Menschen lag. Die DIVI unterstreicht nun die Notwendigkeit, auch den Schutz kritisch kranker Kinder in den Fokus zu nehmen und so freie Plätze in Krankenhäusern für andere akut oder chronisch erkrankte Kinder zu schaffen.

Die aktuelle Pressemitteilung der DIVI weist darauf hin, dass aufgrund des Pflegemangels und akuter Krankheitsausfälle des Personals derzeit nur 65 Prozent der pädiatrischen Intensivbetten in Betrieb sind. Knapp 40 Prozent dieser Betten werden für Kinder mit schweren RSV-Verläufen oder anderen saisonal bedingten Infekten benötigt.

Die DIVI orientiert sich bei ihrer Forderung an Vorbildern im Ausland, wie Frankreich, Luxemburg, Spanien und den USA, wo bereits eine (nasale) Influenza-Impfung für Kinder empfohlen wird. Zudem erhalten Säuglinge in diesen Ländern eine einmalige passive Immunisierung gegen RSV.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) plant, spätestens im Sommer 2024 Empfehlungen zu RSV-Präventionsmaßnahmen auszusprechen. Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, dass pädiatrische Fachgesellschaften Antikörper-Präparate gegen RSV bisher nur für ausgewählte Risikogruppen empfehlen.

Die Diskussion um die Influenza-Impfempfehlung zeigt Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Ländern in der Europäischen Union sowie den USA. Die STIKO empfiehlt in Deutschland die Influenza-Impfung als Standardimpfung jährlich im Herbst für Personen ab 60 Jahren, während einige EU-Länder gesunde Kinder impfen und die USA allen Kindern ab sechs Monaten eine jährliche Influenza-Impfung empfehlen.

Die STIKO evaluiert fortlaufend die Literatur zu diesem Thema, während die DIVI darauf pocht, dass Impfkampagnen rasche Entlastungen in der Versorgungssituation bewirken könnten. Ein gemeinsames Ziel ist es, durch gezielte Impfmaßnahmen die bestehenden Herausforderungen in der Kinderintensivmedizin zu mildern.

 

Zeckenaktivität steigt: FSME-Impfung wichtiger denn je

Angesichts der zunehmenden ganzjährigen Zeckenaktivität in Deutschland, bedingt durch klimatische Veränderungen, betonen Experten die weiterhin steigende Relevanz der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)-Impfung. Obwohl die gemeldeten FSME-Fälle im Jahr 2023 zurückgegangen sind, zeigt der langfristige Trend eine besorgniserregende Zunahme. Winterliche Infektionen signalisieren, dass Zecken keine saisonale Ruhe mehr einlegen, was auf milde Winter und das Überleben von Vorjahres-Zecken zurückzuführen ist.

Nicht nur in traditionellen Risikogebieten, sondern auch in höheren geographischen Lagen zwischen 500 und 700 Höhenmetern, nimmt die Verbreitung von FSME zu. Neue Virus-Stämme, vermutlich durch Zugvögel eingeschleppt, sind ein weiterer alarmierender Aspekt. Die erwartete hohe Infektionsrate in 2024 wird durch asymptomatische Fälle zusätzlich verschleiert, deren Dunkelziffer bisher schwer abzuschätzen war.

Die Impfung wird als essenzieller Schutz vor FSME hervorgehoben, da schwerwiegende Verläufe, gerade bei älteren oder immungeschwächten Personen, auftreten können. Selbst mild verlaufende Infektionen können nachhaltige Symptome verursachen. Die aktuelle Lage unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Aufklärung und Prävention, um die steigende Bedrohung durch Zeckenübertragene Krankheiten zu bewältigen.

 

Kommentar:

Apotheken sollten eine Sprinkler-Leckage-Versicherung in Betracht ziehen, um sich effektiv vor den finanziellen Risiken von Wasserschäden durch Sprinkleranlagen zu schützen. Standardversicherungen decken oft nicht die Schäden durch das unbeabsichtigte Austreten von Wasser ab, was für Apotheken, die empfindliche Medikamente und Ausrüstungen haben, besonders wichtig ist. Die Sprinkler-Leckage-Versicherung bietet einen maßgeschneiderten Schutz und sichert angemessene Entschädigung im Schadenfall zu, einschließlich Kosten für Schadenverhütung und -minderung. Damit können Apotheken ihre Geschäftskontinuität wahren und potenzielle finanzielle Belastungen minimieren.

Das jüngste Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zur Nutzung begünstigten Altersvorsorgevermögens für die Tilgung geerbter Darlehen bei Immobilienerbschaften ist wegweisend. Die Entscheidung, dass die Tilgung als wohnungswirtschaftliche Verwendung betrachtet werden kann, wirft ein Licht auf die Auslegung des Gesetzes im Kontext der Gesamtrechtsnachfolge. Apotheker könnten in ähnliche Situationen geraten, weshalb die endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. X R 2/24) von erheblicher Relevanz sein wird.

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. September 2023 (Az. 14 K 2723/22) unterstreicht, dass das bloße Anbringen von Telefonnummern auf einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug nicht als ausreichende Maßnahme gilt, um vor einer Abschleppung geschützt zu sein. Der Fall eines Firmenaufliegers, der aufgrund der einsetzenden Dunkelheit als Verkehrsgefährdung eingestuft wurde, führte zu einer Entscheidung zugunsten der Ordnungsbehörde. Das Gericht betonte, dass bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit die Anbringung von Kontaktdaten allein nicht genügt, um eine Abschleppmaßnahme zu verhindern. Dies könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle, einschließlich Apotheken-Botenfahrzeuge, haben. Lokale Gesetze sollten jedoch weiterhin berücksichtigt werden, da die Rechtsprechung variieren kann.

Die aktuellen Engpässe auf Kinderintensivstationen in Deutschland aufgrund der RSV- und Grippewelle unterstreichen die dringende Notwendigkeit, Impfempfehlungen zu überdenken. Die DIVI appelliert zu Recht an die STIKO, um die begrenzten Ressourcen der Kindermedizin zu schonen. Impfungen gegen RSV und Influenza könnten einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung leisten, wie bereits in anderen Ländern praktiziert. Eine überarbeitete Empfehlung könnte nicht nur die aktuelle Situation verbessern, sondern auch langfristig kritisch kranke Kinder vor Verlegungen und verzögerten Operationen schützen.

Die aktuellen Engpässe auf Kinderintensivstationen in Deutschland aufgrund der RSV- und Grippewelle unterstreichen die dringende Notwendigkeit, Impfempfehlungen zu überdenken. Die DIVI appelliert zu Recht an die STIKO, um die begrenzten Ressourcen der Kindermedizin zu schonen. Impfungen gegen RSV und Influenza könnten einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung leisten, wie bereits in anderen Ländern praktiziert. Eine überarbeitete Empfehlung könnte nicht nur die aktuelle Situation verbessern, sondern auch langfristig kritisch kranke Kinder vor Verlegungen und verzögerten Operationen schützen. Die Diskussion zwischen CDU-Bundestagsabgeordneten und Apothekern verdeutlicht die drängenden Herausforderungen der Branche. Die Forderungen nach einer Halbierung des Kassenabschlags, der Fixumerhöhung und dem Abbau von Bürokratie sind verständliche kurzfristige Maßnahmen. Kritik an den unausgereiften Eckpunkten zur Apothekenreform des BMG verstärkt die Notwendigkeit einer fundierten und effektiven politischen Unterstützung für eine nachhaltige Lösung.

Die Diskussion im Gesundheitsausschuss über die Arzneimittelversorgung verdeutlicht die drängenden Herausforderungen. Die von der CDU präsentierten 21 Punkte zur Verbesserung, einschließlich des Pharmadialogs und eines EU-Frühwarnsystems, sind begrüßenswerte Schritte. Der Fokus auf den PTA-Nachwuchsmangel und die finanzielle Lage der Apotheken ist berechtigt. Die Debatte über eine Erhöhung des Apotheken-Fixums erfordert jedoch sorgfältige Abwägung, um mögliche Mehrbelastungen für Beitragszahler zu vermeiden. Eine ganzheitliche Lösung erfordert die Zusammenarbeit aller Akteure, um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.

Die Diskussion zwischen CDU-Bundestagsabgeordneten und Apothekern verdeutlicht die drängenden Herausforderungen der Branche. Die Forderungen nach einer Halbierung des Kassenabschlags, der Fixumerhöhung und dem Abbau von Bürokratie sind verständliche kurzfristige Maßnahmen. Kritik an den unausgereiften Eckpunkten zur Apothekenreform des BMG verstärkt die Notwendigkeit einer fundierten und effektiven politischen Unterstützung für eine nachhaltige Lösung.

Der kontinuierliche Rückgang der Apotheken in Deutschland hat klare Auswirkungen auf die Versorgungssituation für Millionen von Bürgern. Die Zahlen von IQVIA zeigen, dass über zwei Millionen Menschen in den letzten fünf Jahren einen längeren Weg zur Apotheke zurücklegen müssen. Dieser Trend verdeutlicht die Notwendigkeit, die Versorgungsinfrastruktur im Gesundheitswesen zu überdenken und innovative Lösungen zu finden, um eine flächendeckende und leicht zugängliche medizinische Versorgung sicherzustellen.

Die Diskussion im Gesundheitsausschuss verdeutlicht die akute Herausforderung für Apotheken in der Arzneimittelversorgung. Der Antrag der Unionsparteien reflektiert wichtige Forderungen der Apothekerschaft, darunter die Anhebung des Fixhonorars. Die prekäre Lage der PTA-Schulen und die Skepsis gegenüber dem Lieferengpassgesetz werfen zusätzliche Schatten auf die Gesundheitsversorgung. Es bleibt entscheidend, dass politische Maßnahmen die Apotheken stärken und ihre wichtige Rolle in der Pandemiebewältigung honorieren.

Die Diskussion im Gesundheitsausschuss verdeutlicht die drängenden Probleme in der Apothekenlandschaft, insbesondere bei der PTA-Ausbildung. Der Appell von Dr. Edgar Gräf für den Wegfall des Schulgeldes und staatliche Subventionen ist berechtigt, um gleiche Bedingungen im Gesundheitswesen zu schaffen. Die niedrigen Gehälter müssen nicht nur den Apothekern angelastet werden, sondern erfordern generelle Honorarerhöhungen. Überlebensfähigkeit von Apotheken sollte nicht von Skonti abhängen. Es ist entscheidend, dass politische Maßnahmen die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung unterstützen, ohne Apotheker vor Ort zu benachteiligen.

Das Cannabisgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht vor einer kritischen Abstimmung im Bundestag. Trotz des grundsätzlichen Zuspruchs des Gesundheitsausschusses gibt es weiterhin Bedenken, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Die geplanten Konsumverbotszonen und die Erhöhung der erlaubten Besitzmenge beim Eigenanbau stoßen auf Widerstand. Die CSU plant, das Vorhaben im Bundesrat zu blockieren. Die Debatte verdeutlicht die kontroversen Ansichten bezüglich der Legalisierung von Cannabis und wirft Fragen zur Prävention und dem Jugendschutz auf. Die Abstimmung am Freitag wird zeigen, inwiefern diese Bedenken die Umsetzung des Gesetzes beeinflussen werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugunsten der ehemaligen Aktionäre von Stada, die das erste Abfindungsangebot annahmen, stellt einen wichtigen Schutz ihrer Ansprüche dar. Der Anspruch auf den Differenzbetrag wird grundsätzlich allen ehemaligen Aktionären gewährt, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angeboten hatten. Bain und Cinven argumentieren mit Verjährung, doch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) widerspricht und betont, dass die Ansprüche noch nicht verjährt seien. Betroffene Aktionäre sollten daher die Möglichkeit einer Klage in Erwägung ziehen, um ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Die Schloß Hoym Stiftung in Sachsen-Anhalt steht vor der Herausforderung, eine Lösung für die leer stehende Kügelgen Apotheke Hoym zu finden. Ursprünglich nicht geplant, wurde die Apotheke aufgrund ihrer räumlichen Nähe erworben. Nach dem überraschenden Rückzug des vormaligen Apothekers sucht die Stiftung nun nach einem neuen Betreiber. Die Möglichkeit eines Heimversorgungsvertrags bietet Attraktivität, doch die Suche gestaltet sich schwierig. Die Stiftung erwägt alternative Nutzungsoptionen wie eine Arztpraxis oder Wohnraum, sollte kein Apotheker gefunden werden.

Die Schließung der Marien-Apotheke in Falkenstein verdeutlicht die komplexen Herausforderungen, mit denen Apothekeninhaber konfrontiert sind. Von behördlichen Mängeln bis hin zu persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten – die Vielfalt der Gründe für Apothekenschließungen ist evident. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit für gezielte Unterstützungsmaßnahmen, um die Stabilität und Kontinuität dieser wichtigen Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten.

Das aufkommende Apelin-System als möglicher Gegenspieler zum etablierten Renin-Angiotensin-Aldosteron-System eröffnet vielversprechende Perspektiven in der Blutdruckregulation und kardiovaskulären Gesundheit. Die breite Verteilung des Apelin-Rezeptors im Körper und seine vielfältigen Effekte, von vasodilatierend bis antiinflammatorisch, machen es zu einem vielversprechenden Target für künftige Therapien. Erste klinische Studien deuten darauf hin, dass Apelin nicht nur den Blutdruck senken, sondern auch positive Effekte bei Herzinsuffizienz haben könnte. Die Entwicklung von stabilisierten Formen und niedermolekularen Wirkstoffen zeigt Potenzial für praktikable Therapieansätze. Die Fortschritte in der Forschung am Apelin-System könnten bedeutende Impulse für die kardiovaskuläre Medizin liefern.

Die Forderung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nach Impfempfehlungen für Kinder gegen RSV und Influenza ist angesichts des bestehenden Pflegemangels in der Kinderintensivmedizin und der aktuellen Betriebslage der pädiatrischen Intensivbetten sehr verständlich. Die internationalen Vorbilder in Ländern wie Frankreich und den USA zeigen, dass gezielte Impfkampagnen nicht nur den Schutz der Kinder, sondern auch die Entlastung des Gesundheitssystems ermöglichen können. Die zeitnahe Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird entscheidend sein, um die bestmöglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation umzusetzen.

Die zunehmende ganzjährige Aktivität von Zecken in Deutschland aufgrund klimatischer Veränderungen unterstreicht die Wichtigkeit der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)-Impfung. Obwohl die gemeldeten FSME-Fälle 2023 rückläufig sind, zeigt der langfristige Trend einen besorgniserregenden Anstieg. Winterliche Infektionen signalisieren, dass Zecken keine saisonale Ruhe mehr einlegen. Neue Virus-Stämme und die erwartete hohe Infektionsrate in 2024 betonen die Dringlichkeit von Aufklärung und Prävention. Die Impfung bleibt ein unverzichtbarer Schutz, insbesondere vor dem Hintergrund potenziell schwerwiegender Verläufe und langfristiger Symptome.

Mit diesen Schlaglichtern aus der Welt der deutschen Apotheken vermitteln wir ein vielschichtiges Bild aktueller Herausforderungen, Entwicklungen und vielversprechender Ansätze. Die Bandbreite reicht von der Notwendigkeit einer Sprinkler-Leckage-Versicherung bis zu wegweisenden Gerichtsurteilen und den dringenden Appellen zur Überarbeitung von Impfempfehlungen für Kinder. Die Diskussionen über Arzneimittelversorgung, die Apothekenreform und die Finanzierung der Ausbildung beleuchten die komplexen Facetten der Branche. Der Einblick in die Entwicklungen des Apelin-Systems und die Bedeutung der FSME-Impfung runden das Bild ab. Wir werden weiterhin aufmerksam verfolgen, wie sich diese Themen entfalten und die Apothekenlandschaft in Deutschland beeinflussen. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen in der pharmazeutischen Welt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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