• 19.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trends, Entwicklungen und Hintergründe

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trends, Entwicklungen und Hintergründe

 

Ein umfassender Blick auf wegweisende Entscheidungen, politische Einflüsse und innovative Gesetzesvorhaben in der dynamischen Welt der Pharmazie

Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor! Von politischen Einflüssen der AfD über wegweisende Gerichtsentscheidungen bis hin zu Sicherheitsvorfällen und innovativen Gesetzesvorhaben – unsere Apotheken-Nachrichten bieten einen umfassenden Überblick über die aktuellen Geschehnisse, die die pharmazeutische Landschaft in Deutschland prägen.

 

Der Staat in der Hand von Rechtsextremisten? - Analyse der AfD-Auswirkungen auf Demokratie, Meinungsfreiheit und soziale Gerechtigkeit

In den letzten Jahren hat die politische Landschaft in Deutschland einen bedeutenden Wandel durch das Erstarken der Alternative für Deutschland (AfD) erlebt. Mit einer wachsenden Anhängerschaft und zunehmendem politischem Einfluss stellt sich die Frage, welche tiefgreifenden Auswirkungen dies auf die Grundpfeiler unserer Demokratie, Meinungsfreiheit und sozialen Gerechtigkeit hat.

Die AfD, einst als Anti-Euro-Partei gestartet, hat sich zu einer politischen Kraft entwickelt, die oft als rechtsaußen wahrgenommen wird. Ihr Einfluss auf die Demokratie zeigt sich in einer verstärkten Polarisierung des politischen Diskurses. Die zunehmende Fragmentierung der politischen Landschaft birgt die Gefahr, dass extremistische Ansichten innerhalb der Partei den demokratischen Prozess untergraben.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Umgang mit rechtsradikalen Strömungen innerhalb der AfD. Die Überwachung dieser Elemente ist entscheidend, um sicherzustellen, dass grundlegende demokratische Prinzipien, darunter die Achtung der Menschenrechte, nicht gefährdet werden.

Ein weiterer Brennpunkt liegt auf der Meinungsfreiheit, einem grundlegenden Pfeiler jeder Demokratie. Mit der AfD im Fokus ist zu beobachten, dass die Grenzen zwischen legitimer Meinungsäußerung und extremistischen Positionen zunehmend verschwimmen. Kontroversen rund um Themen wie Minderheitenrechte, Einwanderung und internationale Zusammenarbeit könnten den öffentlichen Diskurs in eine polarisierte Richtung lenken, was die Meinungsfreiheit für bestimmte Gruppen bedroht.

In Bezug auf soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung hat die AfD wiederholt Kritik für konservative Positionen zu sozialen Themen erhalten. Die Ablehnung von Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion könnte potenziell Auswirkungen auf die Chancengleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben.

Die wachsende Präsenz der AfD erfordert eine kritische Reflexion über die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Hass und Diskriminierung. Diese Herausforderung erfordert nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass demokratische Prinzipien und Grundwerte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Insgesamt erfordert die Entwicklung in der deutschen Politik eine fortlaufende Überwachung und Analyse, um sicherzustellen, dass demokratische Grundprinzipien, Meinungsfreiheit und soziale Gerechtigkeit gewahrt bleiben. Die deutsche Gesellschaft steht vor der Aufgabe, aktiv für eine offene, inklusive und demokratische Gesellschaft einzutreten, die die Werte schützt, auf denen sie aufgebaut ist.

 

Heilberufskammern in NRW zeigen klare Haltung gegen Rechtsextremismus

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen (Arge) am 5. Februar in Münster ihre entschiedene Ablehnung gegenüber Rechtsextremismus zum Ausdruck gebracht. Die Präsidenten der zehn Kammern betonen in der Erklärung ihre klare Haltung gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus und Rassismus und distanzieren sich eindeutig von allen damit sympathisierenden Gruppierungen.

Die Heilberuflerinnen und Heilberufler positionieren sich unmissverständlich gegen Menschenfeindlichkeit und extremistisches Gedankengut. Insbesondere verweisen sie auf ein Treffen radikaler Rechter Ende des vergangenen Jahres in Potsdam, bei dem Pläne über eine sogenannte "Remigration" bekannt wurden – ein Vorhaben, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben. Dies sehen sie als direkte Bedrohung der Demokratie und des Grundgesetzes.

Die demokratisch denkenden Bürger:innen werden in der Stellungnahme aufgefordert, extremistisches Gedankengut entschieden zu verurteilen und die Werte der freien Gesellschaft zu verteidigen. Die Heilberuflerinnen und Heilberufler schließen sich den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland an, bei denen Hunderttausende Menschen in den letzten Wochen auf die Straßen gegangen sind, um gegen Extremismus zu protestieren. Sie unterstreichen die bedeutende Rolle von Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in Apotheken, Kliniken und Praxen und betonen, dass ohne sie ein Notstand herrschen würde.

Die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, den Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie den Zahnärztekammern von Nordrhein und Westfalen-Lippe, ruft dazu auf, nicht zu schweigen oder zu verharmlosen. Vielmehr solle nach dem Grundsatz "Wehret den Anfängen!" gemeinsam verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen entgegengetreten werden, um die demokratische Gesellschaft zu schützen und zu erhalten.

 

OLG Dresden: Dauerhaftigkeit in Versicherungsbedingungen - Ein wegweisendes Urteil mit Fokus auf Berufsunfähigkeit bei Apothekern

Im aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem die Auslegung von Versicherungsbedingungen im Fokus eines Rechtsstreits um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht, ist die Klägerin, eine Apothekerin mit einer BU-Police, mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert worden. Aufgrund notwendiger Operationen und Bestrahlungen befand sie sich vom 13.12.2017 bis zum 23.09.2018 durchgehend in einem arbeitsunfähigen Zustand. Die Versicherung lehnte eine Leistung ab, mit der Begründung, dass die gesundheitlichen Einschränkungen nicht dauerhaft vorlagen.

Im Zentrum des Streits steht die Auslegung von § 15 des Bedingungswerks, der besagt, dass als berufsunfähig gilt, wer aufgrund von körperlichen Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte unfähig ist, eine den Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten entsprechende Beschäftigung auszuüben. Die Klägerin betont, dass das Bedingungswerk keine Dauerhaftigkeit vorschreibt, während die Versicherung die fehlende Dauerhaftigkeit als Grund für die Ablehnung der Leistung anführt.

Das OLG Dresden bewertet den Fall unter Berücksichtigung des Prinzips, dass Versicherungsbedingungen so interpretiert werden sollen, wie es ein durchschnittlicher, versicherungsrechtlich nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer verstehen würde. Die Richter erkannten die Schwere der Brustkrebsdiagnose an, stellten jedoch die Frage, ob diese zu dauerhaften Leistungseinschränkungen führt. Obwohl das Bedingungswerk keine spezifische Dauer der Berufsunfähigkeit festlegte, sah das Gericht die Dauerhaftigkeit als entbehrlich an. Die Notwendigkeit der Dauerhaftigkeit ergebe sich sowohl aus der gesetzlichen Definition der Berufsunfähigkeit als auch aus dem Versorgungscharakter der BU, die typischerweise gegen dauerhafte Einkommenseinbußen absichert.

Insgesamt musste das OLG Dresden die Argumente beider Parteien abwägen und über die Klage entscheiden, wobei es die besondere Schwere der Erkrankung, die fehlende Dauerhaftigkeitsklausel im Bedingungswerk und die grundsätzliche Zielsetzung der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigte. Der Fall verdeutlicht somit nicht nur die Herausforderungen bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, sondern hebt auch die spezifischen Anforderungen und Risiken hervor, denen Apotheker in Bezug auf ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ausgesetzt sein können. "Apotheker müssen wissen" - eine Erwähnung, die in diesem Kontext die besondere Relevanz und Sensibilität des Falls für die Berufsgruppe unterstreicht.

 

BFH-Urteil: Steuerliche Herausforderungen für Apotheker bei Vermietung von Luxusimmobilien

Im aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juni 2023 (Az. IX R 17/21) werden die steuerlichen Auswirkungen der Vermietung von Luxusimmobilien erneut präzisiert. Dieses Urteil betrifft nicht nur Immobilienbesitzer im Allgemeinen, sondern wirft auch spezifische Fragen für Apotheker auf, die ihre Immobilien vermieten.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar, dem auch Apotheker angehörten, drei Villen mit einer Wohnfläche von jeweils über 250 m2 erworben und unbefristet an ihre volljährigen Kinder vermietet. Die resultierenden jährlichen Verluste, die sich zwischen 172.000 Euro und 216.000 Euro bewegten, versuchten sie mit anderen Einkünften zu verrechnen. Die BFH-Entscheidung untersagt jedoch diese Verrechnung, da der Nachweis fehlt, dass die Vermietung auf die Erzielung eines finanziellen Überschusses abzielt.

Dieses Urteil ist von besonderer Relevanz für Apotheker, die ähnliche Vermietungssituationen haben. Es verdeutlicht, dass die steuerliche Betrachtung von Luxusimmobilien, insbesondere solchen mit einer Wohnfläche von über 250 m2, sorgfältig erfolgen muss. Apotheker, die in Immobilien investieren oder bereits besitzen, sollten die Entscheidung des BFH als möglicherweise betroffene Parteien genau betrachten.

Der BFH hebt hervor, dass bei aufwendig ausgestatteten Objekten, zu denen auch Immobilien mit einer besonderen Wohnfläche zählen, nicht automatisch von einer steuerlich relevanten Tätigkeit ausgegangen werden kann. Insbesondere Luxusimmobilien müssen bei der steuerlichen Erfassung nachweisen, dass über einen 30-jährigen Prognosezeitraum ein positiver finanzieller Ertrag zu erwarten ist. Dieser Grundsatz sollte von Apothekern, die in Immobilien investieren oder vermieten, im Blick behalten werden, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Vorsicht bei ETF-Umschichtung: Steuerliche Fallstricke vor der Rente vermeiden

In der Welt der finanziellen Absicherung setzen immer mehr Apotheker auf Aktien-ETFs, um ihre Zukunft zu gestalten. Doch gerade in der Phase des Ruhestands oder kurz vor der Auszahlung der Rente ist äußerste Vorsicht geboten. Ein häufiger Fehler könnte hier leicht zu erheblichen finanziellen Verlusten führen: die Umschichtung von einem thesaurierenden (wiederanlegenden) ETF zu einem ausschüttenden ETF.

Thesaurierende ETFs, die automatisch ihre Erträge reinvestieren, sind aufgrund ihrer langfristigen Wachstumsaussichten beliebt. Allerdings kann in manchen Lebensphasen, insbesondere wenn regelmäßige Einnahmen benötigt werden, der Wunsch nach einem ausschüttenden ETF aufkommen. Hier liegt die Gefahr eines teuren Fehlers.

Experten warnen davor, unüberlegt von einem thesaurierenden ETF zu einem ausschüttenden umzuschichten, besonders in der Nähe der Rentenauszahlung. Der Grund dafür sind die steuerlichen Konsequenzen und die möglichen Verluste. Beim Umschichten werden nicht nur die erwirtschafteten Erträge ausgeschüttet, sondern es fallen auch Steuern an. Diese zusätzlichen Abgaben können sich schnell zu einem erheblichen Betrag summieren.

Vor einer solchen Umschichtung ist es ratsam, eine gründliche Analyse der steuerlichen Auswirkungen durchzuführen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die individuellen finanziellen Ziele und steuerlichen Aspekte sollten sorgfältig abgewogen werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Entscheidung, den Anlagestil zu ändern, sollte stets gut durchdacht und im Einklang mit den eigenen finanziellen Zielen stehen. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Finanzberater könnte dabei helfen, die bestmögliche Strategie für die individuelle Lebenssituation zu entwickeln und finanzielle Verluste zu minimieren. In der Welt der ETFs zahlt sich Vorsicht und sorgfältige Planung langfristig aus.

 

Zwiespältige Resonanz: Apotheker kritisiert pDL-Kampagne und fordert Basisvergütung

Die bevorstehende Werbekampagne der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) stößt auf geteilte Meinungen innerhalb der Apothekengemeinschaft. Apotheker Matthias Gartschock aus Potsdam äußerte kritische Bedenken gegenüber der geplanten TV-Spot-Kampagne, die im März starten soll. Er zweifelt an der Wirksamkeit der pDL als Rettungsmaßnahme für Apotheken und argumentiert, dass viele Betriebe zeitlich nicht in der Lage seien, die Dienstleistungen angemessen umzusetzen. Seiner Ansicht nach sei eine solide Basisvergütung dringend erforderlich, um die Branche zu stärken.

Seit Juni 2022 haben Apotheken die Möglichkeit, eine Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen zu erhalten, wobei jährlich etwa 150 Millionen Euro dafür vorgesehen sind. Trotz finanzieller Anreize bleibt das Interesse bisher hinter den Erwartungen zurück, wie die hohen Rücklagen von über 260 Millionen Euro zum Ende des dritten Quartals zeigen. Gartschock führt dies auf den bürokratischen Aufwand zurück, der mit den pDL verbunden ist, und betont die begrenzte Zeit aufgrund von Personalmangel.

Der Apotheker unterstreicht die Dringlichkeit einer angemessenen Bezahlung der Mitarbeiter und kritisiert das Skonto-Verbot als weiteren Faktor, der zu einem Rückgang der Apothekenzahlen führen könnte. In seinem Appell an die ABDA fordert er eine entschlossene Standesvertretung, um die finanziellen Interessen der Apotheker zu schützen, und betont das Gefühl der Branche, ausgeliefert zu sein.

Interessanterweise zeigt Gartschocks Haltung einen gewissen Widerspruch, da er trotz seiner kritischen Meinung gegenüber der pDL-Kampagne offen für zusätzliche Services ist. Seit neun Jahren setzt er auf ein neues Geschäftsmodell, indem er eine Filiale schloss und die freigewordene Zeit in ganzheitliche Präventionsanalysen investierte. Diese Dienstleistungen, für die er knapp 50 Euro pro Analyse verlangt, haben sich als profitabel erwiesen und verdeutlichen die vernachlässigte Bedeutung solcher Angebote in der Apothekenbranche.

Die ABDA plant, die Werbekampagne diese Woche offiziell vorzustellen. Der TV-Spot ab März soll die verschiedenen pDL stärker ins Bewusstsein der Patienten rücken. Bisher wurden keine finanziellen Details dazu bekanntgegeben.

 

Neue Ära der Versorgung: Ergotherapeuten erhalten Blankoverordnung

Ab dem 1. April dieses Jahres erhalten Ergotherapeutinnen und -therapeuten eine erweiterte Versorgungsverantwortung, indem sie eigenständig über die geeignete Behandlung für ihre Patientinnen und Patienten entscheiden können. Dies markiert einen Meilenstein, da sie als erste Anbieter im Heilmittelbereich die sogenannte Blankoverordnung einführen, die durch einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen ermöglicht wird.

Im Rahmen der Blankoverordnung wird die Diagnose weiterhin von Ärztinnen und Ärzten gestellt, jedoch erfolgt keine konkrete Verschreibung eines spezifischen Heilmittels mehr. Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Therapeutinnen und Therapeuten, basierend auf der Indikationsstellung und Verordnung, die Auswahl der Heilmittel, Therapiefrequenz, Dauer der Behandlungstermine und Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung selbstständig zu treffen.

Diese Flexibilität ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Gestaltung der Therapie über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen. Die gesetzliche Grundlage für diese Neuerung findet sich im § 125a des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die Blankoverordnung wird zunächst in den Diagnosegruppen PS 3 (wahnhafte und affektive Störungen), PS 4 (demenzielle Syndrome) und SB 1 (Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten) in der Ergotherapie eingeführt, die rund 20 Prozent der Versorgung in diesem Bereich abdecken.

Die Vertragspartner haben wesentliche Inhalte festgelegt, darunter ein Ampelsystem mit flexiblen Zeitintervallen von 15 Minuten. In den Phasen grün, gelb und rot können Therapeutinnen und Therapeuten Mengen individuell abgeben, wobei in der roten Phase ein Vergütungsabschlag vereinbart wurde, um eine unökonomische Mengenausweitung zu verhindern.

Trotz der grundsätzlichen Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V gibt es einige Abweichungen. Dazu zählen die individuelle Vergabe vorrangiger Heilmittel in Zeitintervallen von 15 Minuten, eine Behandlungszeit von mindestens 30 und höchstens 180 Minuten pro Termin, Pauschalen für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation, die Erbringung verschiedener Heilmittel an einem Termin und die Begrenzung auf einen Behandlungstermin pro Tag.

Die Schiedsstelle hat das Honorar für ergotherapeutische Maßnahmen entschieden: Es wird genauso vergütet wie in der Regelversorgung, mit einer zusätzlichen versorgungsbezogenen Pauschale je Blankoverordnung, um besondere Aufwände zu decken. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, betont die Erwartung an die Therapeutinnen und Therapeuten, diese neue Verantwortung sowohl in der Durchführung der Maßnahmen als auch in Bezug auf Mengen- und Ausgabenentwicklung angemessen zu übernehmen.

 

Reformstau im Gesundheitswesen: Lauterbach und KBV stecken fest

Im aktuellen Geschehen im Gesundheitswesen wird die Spannung zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) deutlich. Trotz vereinzelter Gespräche zwischen Lauterbach und Vertretern der Ärzteschaft, insbesondere der KBV, scheint der Fortschritt in den Diskussionen ins Stocken geraten zu sein.

Die KBV äußert Kritik daran, dass trotz der offenen Kommunikation mit Lauterbach keine substantiellen Fortschritte erzielt wurden. Insbesondere bemängelt Vorstandschef Dr. Andreas Gassen das Fehlen konkreter Vorschläge zur flächendeckenden Umsetzung der versprochenen Entbudgetierung. Die KBV schlägt vor, das erfolgreiche Modell der Entbudgetierung bei Kinder- und Jugendärzten als Grundlage zu nutzen, ohne die Notwendigkeit eines eigenständigen Versorgungsgesetzes.

Die Forderung nach konkreten Handlungen wird von Vize Dr. Stephan Hofmeister unterstützt, der betont, dass auch ohne ein großes Reformgesetz die Hausarzt-Budgetierung an andere Gesetze angehängt werden könnte, um zumindest in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen.

Kritik wird auch an der Verknüpfung verschiedener Vorhaben geübt, insbesondere im Zusammenhang mit der Entbudgetierung. Lauterbachs Einbeziehung von Klimageld und Vorhaltepauschale ohne detaillierte Ausarbeitung führe laut Gassen zu einem Stillstand in der Umsetzung der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung.

Weitere Kritikpunkte betreffen angeblich unzureichende Fortschritte in Bezug auf Bürokratieabbau und die Einführung des E-Rezepts. Die KBV bemängelt, dass Lauterbachs Versprechen von "mehr Digitalisierung führt zu weniger Bürokratie" nicht eingehalten werde und es an einem rein digitalen Prozess mangele. Dies führe zu einem erhöhten Beratungsaufwand in den Praxen, da Patienten oft erklärt werden müsse, wie das E-Rezept funktioniert.

Insgesamt spiegelt die aktuelle Situation eine anhaltende Unzufriedenheit der KBV mit dem Fortschritt und der Umsetzung von geplanten Maßnahmen im Gesundheitswesen wider, wobei die Forderung nach konkreten Schritten und pragmatischen Lösungen im Vordergrund steht.

 

BGH-Urteil und drohender Kollaps: Apotheken fordern Soforthilfen

Inmitten wachsender Sorgen um den drohenden wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken und den daraus resultierenden potenziellen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung, warnt der Vorstand des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz vor einem ernsthaften Krisenszenario. Insbesondere das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten wird als potenzielle Bedrohung für das finanzielle Überleben vieler Apotheken betrachtet.

Die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Neugestaltung des Apothekensystems verschärfen die prekäre Situation zusätzlich. Der Vorstand sieht in dem BGH-Urteil die Gefahr, dass die Verpflichtung der Apotheken, als eingetragene Kaufleute zu agieren, an Bedeutung verliert und die Apotheken dadurch ihre letzten Mittel zur Kompensation der langjährigen staatlichen Unterfinanzierung verlieren könnten.

In einer offiziellen Stellungnahme fordert der Apothekerverband Rheinland-Pfalz dringende Soforthilfen seitens der Bundesregierung. Besonderes Augenmerk legt der Verband dabei auf die bereits beschlossene Forderung nach Erlaubnis von Skonti für Apotheken durch den Großhandel gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie auf eine deutliche Reduzierung des gesetzlich festgelegten Kassenabschlags. Unabhängig von dem jüngsten BGH-Urteil betont der Verband die längst überfällige Notwendigkeit von Vergütungsanpassungen.

Die Apotheken betonen ihre Abhängigkeit von fairen gesetzlichen Rahmenbedingungen im gesetzlich geregelten Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Da sie nicht in der Lage sind, die Preise für diese Medikamente eigenständig festzulegen, sieht der Verband die Politik in der Verantwortung, die langjährige Unterfinanzierung durch angemessene Vergütung zu beheben. Das jüngste BGH-Urteil wird als potenzielle Bedrohung für die finanzielle Grundlage der Apotheken und das komplexe Finanzierungssystem der Branche betrachtet.

Der Vorstand appelliert daher mit Nachdruck an die Politik, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die eine Vergütungserhöhung und Entlastung der Apotheken sicherstellen. Bei ausbleibenden Schritten warnt der Verband vor einem möglichen Ende der wohnortnahen Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung und unterstreicht die Dringlichkeit einer unverzüglichen politischen Intervention.

 

Sicherheitsvorfall bei Dubidoc: Hackerangriff gefährdet Daten von fast einer Million Nutzern

Dubidoc, ein Anbieter von Arztterminservices, sah sich einem erheblichen Sicherheitsvorfall ausgesetzt, als der renommierte Chaos Computer Club (CCC) bekanntgab, dass der Service von ihnen gehackt wurde. Berichten zufolge konnten die Hacker auf personenbezogene Daten von fast einer Million Nutzer zugreifen. Die gestohlenen Informationen beinhalten sensible Daten wie Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mailadressen, Geschlecht und sogar Details zu behandelnden Ärzten sowie Terminen. Trotz des Angriffs betonte das Unternehmen, dass aufgrund der Verschlüsselung die Passwörter der Nutzer nicht gefährdet seien.

Der Vorfall erstreckte sich über einen Zeitraum von zwei Wochen, vom 25. Dezember bis zum 8. Januar, in dem die persönlichen Daten der Nutzer über das Internet abrufbar waren. Der CCC informierte am 7. Januar das Unternehmen über die Sicherheitslücke, die daraufhin umgehend behoben wurde.

Dubidoc erklärte, dass der Sicherheitsvorfall auf einen "menschlichen Fehler bei Wartungsarbeiten" zurückzuführen sei. Nach der Behebung der Schwachstelle hat das Unternehmen sein gesamtes System auf weitere Sicherheitslücken überprüft und nach eigenen Angaben keine weiteren Unregelmäßigkeiten festgestellt. Es gebe bisher keine Anzeichen für einen missbräuchlichen Gebrauch der gestohlenen Daten.

Der CCC, als eine der führenden Hackervereinigungen in Europa, ist für seine Rolle bei der Aufdeckung von Sicherheitslücken in Systemen bekannt. Die Organisation, die erstmals 1984 öffentlich wurde, betont in ihren ethischen Grundsätzen den Schutz privater Daten bei gleichzeitiger Nutzung öffentlicher Daten.

Dubidoc versprach seinen Kunden, die Sicherheitsvorkehrungen insbesondere während Wartungsarbeiten zu verstärken, um die Integrität der Nutzerdaten zu gewährleisten. Der Vorfall wirft erneut ein Licht auf die zunehmende Bedeutung von Datenschutz und die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu stärken, um solche Vorfälle zu verhindern.

 

DocMorris: Rx-Boni und Gutscheincodes sorgen für unerwartete Sparüberraschungen

In einer jüngsten Entwicklung hat DocMorris angekündigt, seinen Kunden wieder Rx-Boni zu gewähren. Die Gutschrift in Höhe von 2,50 Euro für ein zu Testzwecken eingelöstes Kassenrezept wurde jedoch mit einer leichten Verzögerung auf den Kundenkonten gutgeschrieben. Diese erfreuliche Nachricht wurde von zwei weiteren Gutscheincodes begleitet, die Kunden als Ausgleich für nicht eingehaltene Leistungsversprechen erhielten.

Der Rx-Bonus, der einen Monat nach der Bestellung endlich als "Treueguthaben" sichtbar wurde, brachte jedoch einige Unannehmlichkeiten mit sich. Weder wurde die Gutschrift angekündigt noch im Kundenkonto angezeigt. Um sie überhaupt sehen zu können, mussten Kunden ein nicht verschreibungspflichtiges Produkt in den Warenkorb legen. Diese Vorgehensweise stellt die einzige Möglichkeit dar, den Rx-Bonus auf der Website des Versenders anzeigen zu lassen.

Der Kundendienst hatte zuvor auf ein sogenanntes "Vorteilskonto" hingewiesen, das jedoch im Kundenkonto nicht ersichtlich ist und offenbar nur intern beim Versender geführt wird. Um den Rabatt sehen zu können, ist daher entweder ein gefüllter Warenkorb oder eine erneute Bestellung erforderlich. Alternativ wurde eine Barauszahlung in Aussicht gestellt, sobald Boni im Gesamtwert von 20 Euro angesammelt wurden und das Quartalsende erreicht ist.

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Bestellung, darunter die verzögerte Zustellung des Präparats am Folgetag und die "Fehlbuchung" des Rx-Bonus auf ein anderes Kundenkonto, erhielten die Kunden zusätzlich zwei Gutscheincodes à 5 Euro. Interessanterweise kann einer dieser Codes bei der Folgebestellung sogar mit dem Rx-Bonus kombiniert werden, was zu einer Gesamtersparnis von 7,50 Euro führt.

Diese unerwarteten Boni bieten den Kunden eine unerwartete Möglichkeit zum Sparen, insbesondere bei rezeptpflichtigen Präparaten, für die keine Zuzahlung erforderlich war. Insgesamt ergibt sich somit eine positive Bilanz mit einem Plus von 12,50 Euro bei der Bestellung eines Kassenrezepts bei DocMorris. Die Kunden werden nun gespannt verfolgen, ob solche Aktionen zur Regel oder Ausnahme werden.

 

Apothekenalltag in Kontroverse: Kritik an fiktionaler Dokumentarfilmreihe 'Die Apotheke'

In einer kontroversen Entwicklung hat der fiktionale Dokumentarfilm "Die Apotheke" mit zehn Episoden, der den Apothekenalltag parodiert und gleichzeitig versucht, das Interesse am pharmazeutischen Beruf zu wecken, gemischte Reaktionen hervorgerufen. Insbesondere der Inhaber der St. Johannes-Apotheke in Neumarkt-Sankt Veit, Ulrich Geltinger, äußerte scharfe Kritik an dem Format und bezeichnete sich selbst als "pharmazeutischen Wutbürger".

In einem direkten Schreiben an die Allgemeine Pharmazeutische Auftrags- und Liefergesellschaft (Abda) brachte Geltinger sein Unverständnis über die Werbeaktion zum Ausdruck. Er betonte, dass in einer Zeit, in der viele Apotheken um ihre Existenz kämpfen, die Aktion die Würde des Berufsstandes verletze. Insbesondere stieß er sich an der Verwendung von Begriffen aus der Drogenszene, selbst wenn es sich nur um Überschriften handelte. Geltinger bezeichnete dies als geschmacklos und kritisierte, dass Gelder für eine Aktion verwendet werden, die das Ansehen der Apotheker beschädigt.

Der Apotheker schlug vor, dass die effektivste Methode zur Nachwuchsgewinnung eine angemessene Entlohnung sei. Er forderte die Abda auf, sicherzustellen, dass die Vergütung für angehende Pharmazeuten angemessen ist, anstatt Mittel für eine als unpassend empfundene Werbeaktion zu verschwenden. Geltinger betonte, dass die Macher des Films offensichtlich keinen realistischen Einblick in den Apothekenalltag haben und dass seine Kollegen die Aktion ebenso ablehnen.

Darüber hinaus unterstrich Geltinger die Notwendigkeit von attraktiven Vertragsbedingungen für Apothekeninhaber, um den Nachwuchs anzuziehen. Er wies darauf hin, dass die Belastung durch Bürokratie junge Pharmazeuten abschrecken könne. Geltinger appellierte an die Abda, die Herausforderungen der Branche zu berücksichtigen, um die Attraktivität des Berufsstandes zu steigern. Er betonte abschließend, dass die zahlreichen Apothekenschließungen ein deutliches Zeichen dafür seien, dass der Branche nicht allein mit einer unkonventionellen Werbekampagne geholfen sei.

 

BGH-Urteil zu Skonti: Finanzielle Herausforderungen für Apotheken, insbesondere größere Einrichtungen betroffen

Im Zuge des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Skonti stehen Apotheken vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die höchstrichterliche Entscheidung besagt, dass Skonti nun zu den Preisnachlässen für verschreibungspflichtige Arzneimittel zählen und nur noch auf den Zuschlag der Vorlieferanten von maximal 3,15 Prozent gewährt werden dürfen.

Besonders größere Apotheken dürften von dieser Regelung stärker betroffen sein als kleinere Einrichtungen, so die Treuhand Hannover. Eine Durchschnittsapotheke erhielt im vergangenen Jahr Skonti in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro. Größere Apotheken, die aufgrund ihrer Verhandlungsstärke mehr Produkte mit Skonti beziehen, werden voraussichtlich deutlichere Einbußen hinnehmen müssen.

Die 3,15-Prozent-Spanne, die nun als Obergrenze für Skonti festgelegt ist, wird laut Experten bereits von den meisten Apotheken ausgereizt. Dies führt zwangsläufig zu finanziellen Einbußen. Die Treuhand Hannover schätzt, dass eine durchschnittliche Apotheke durch das Urteil etwa 22.000 Euro Ergebnisverlust verzeichnen könnte – dies entspräche rund 16 Prozent oder 0,50 Euro pro verkaufter Packung.

Die Entscheidung des BGH wird den bereits existierenden Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze weiter beschleunigen und nicht nur Apotheken, sondern auch Spezialgroßhändlern und Re-Importeuren erhebliche Geschäftseinbußen bescheren. Die Neustrukturierung von Lieferbeziehungen steht bevor, wobei Verwerfungen im Großhandel zusätzliche Liquiditätseinbußen mit sich bringen könnten.

Um den Verlust der Rabatt-Skonto-Kombination zu kompensieren, könnten Lieferanten verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter die Erhöhung der Vergütung für bestimmte Artikel, Werbekostenzuschüsse, Servicegebühren oder das Angebot einer verzinsten Vorauskasse. Die genauen Auswirkungen auf Zahlungsmodalitäten bleiben jedoch vorerst offen.

Die Apothekenbranche steht somit vor einer Phase der Neuordnung. Die Forderung aus der Apothekerschaft, den Kassenabschlag als Reaktion auf das Urteil zu streichen, wird skeptisch betrachtet. Eine grundlegende Änderung dieser Regelung dürfte schwer durchsetzbar sein, da die Kassen und Versicherten seit jeher von den Einsparungen profitieren.

Insgesamt wird erwartet, dass das BGH-Urteil erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft haben wird. Es könnte dazu führen, dass ertragsschwächere Apotheken ihre Existenz überdenken müssen, insbesondere angesichts möglicher Kostensteigerungen und rückläufiger Roherträge, die sich unmittelbar negativ auf das Betriebsergebnis auswirken. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derweil die Folgen des Urteils für die Arzneimittelversorgung, ohne dabei explizit auf den Kassenabschlag einzugehen.

 

Medizinforschungsgesetz: BPI begrüßt Schritte, fordert Präzision und faire Honorierung

Die Bundesregierung plant mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) die Beschleunigung der klinischen Forschung, um den Pharmastandort Deutschland wieder attraktiver zu gestalten. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt den Gesetzentwurf, fordert jedoch gleichzeitig Nachbesserungen. Der Entwurf, der im Januar vom Bundesgesundheitsministerium und Bundesumweltministerium präsentiert wurde, zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren und Zulassungsverfahren für Arzneimittel und Medizinprodukte einfacher und schneller zu gestalten.

Gemäß dem Gesetzentwurf soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zukünftig für überregionale klinische Studien verantwortlich sein, ausgenommen sind Impfstoffe und Blutprodukte. Eine neue "Bundes-Ethik-Kommission" beim BfArM soll ethische Fragen im Zusammenhang mit medizinischer Forschung klären, und pharmazeutische Unternehmen sollen Zugang zu Daten des BfArM-Forschungsdatenzentrums erhalten.

Der BPI äußert sich positiv zum Gesetzentwurf und sieht die beschleunigten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren als wichtigen Schritt, um Deutschland als Studienstandort wieder attraktiver zu machen. Allerdings äußert der Verband Bedenken bezüglich der geplanten Bundes-Ethik-Kommission. Es bleibt unklar, wie diese Institution zur im Strategiepapier der Bundesregierung angekündigten Harmonisierung aller Ethik-Kommissionen beitragen soll. Der BPI fordert klare Vorgaben für diese Kommission, um mögliche Ressourcenbindungen und Parallelstrukturen zu vermeiden.

Zusätzlich appelliert der BPI an die Bundesregierung, bestimmte Regelungen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu korrigieren. Dies betrifft unter anderem die Leitplanken des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) und die Einführung höherer Abschläge für Kombinationstherapien. Der Verband betont, dass eine faire Honorierung von Forschungsergebnissen entscheidend ist, um das volle Potenzial der nationalen Pharmastrategie und des MFG auszuschöpfen.

Die geplante Anhörung der Verbände steht bevor, und der BPI hofft darauf, dass der Gesetzentwurf weiter optimiert wird, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

 

BGH-Urteil zu Skonti: Apothekenkaufleute in existenzieller Gefahr – Soforthilfen und politische Intervention gefordert

Im Zuge des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti sieht sich die Apothekerschaft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz (LAV) äußerte die Sorge, dass das Urteil die letzten kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs in Frage stellt. Insbesondere die Möglichkeit, Apothekeninhaberinnen und -inhaber als eingetragene Kaufleute zu führen, wird durch die Entscheidung des BGH als ad absurdum geführt.

Das Urteil betrifft vor allem den Rx-Einkauf, indem es die Kombination von Rabatten und Skonti, die die 3.15-Prozent-Spanne überschreiten, als potenziell unzulässig erklärt. Der LAV warnt vor weitreichenden Folgen für die Apotheken, die bereits von einer gesetzlich vorgegebenen Vergütungsstruktur abhängig sind. Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel können demnach nicht eigenständig nach kaufmännischen Grundsätzen festgelegt werden.

In einer Mitteilung des Verbands wird betont, dass die Politik nun in der Verantwortung steht, die Unterfinanzierung der Apotheken durch eine angemessene Vergütung zu beheben. Das BGH-Urteil könnte andernfalls dazu führen, dass den Apotheken die letzten Instrumente genommen werden, um die langjährige staatliche Unterfinanzierung abzumildern. Die kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs stehen somit vor einem möglichen abrupten Ende, sollte die Politik nicht intervenieren.

Forderungen nach Soforthilfen seitens der Bundesregierung werden laut, um die finanziellen Risiken für die Apotheken zu minimieren. Der LAV und auch der ABDA-Gesamtvorstand setzen sich dabei für eine Klarstellung zu Skonti beim Rx-Einkauf sowie eine drastische Senkung des Kassenabschlags in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ein.

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) zeigt Verständnis für die Befürchtungen der Apothekerschaft bezüglich der finanziellen Auswirkungen des Urteils. Sie unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden Lösung, da die eigentliche Problematik in der aktuellen Vergütungssituation der Apotheken liegt. Statt lediglich vorhandene Mittel umzuverteilen, müsse alles dafür getan werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Apotheken zu bewahren. Nur so könne die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechterhalten werden.

 

Pharmazie in Deutschland: Gemeinsame Initiative für eine zukunftsorientierte Ausbildung

Im Zuge eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Drucksache 20/9319) äußert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) seine Unterstützung in einer aktuellen Pressemitteilung. Der Antrag, der am 21. Februar im Gesundheitsausschuss öffentlich verhandelt wird, beinhaltet unter Punkt II.20 die Forderung nach einer zeitnahen Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur grundlegenden Überarbeitung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). Dabei sollen auch die Notwendigkeit weiterer Studienplätze sowie eine verbesserte Belegung unbesetzter Plätze geprüft werden.

Der BPhD begrüßt ausdrücklich die Bemühungen, die Versorgungssicherheit durch zeitnahe Anpassungen im Pharmaziestudium zu gewährleisten. In einer Stellungnahme am Montag betont der Studierendenverband die essentielle Rolle einer Novellierung der AAppO, um den pharmazeutischen Nachwuchs optimal auf die Anforderungen des Berufs vorzubereiten. Besonderes Augenmerk legt der BPhD dabei auf die Stärkung der interprofessionellen und patientenorientierten Lehre durch den Ausbau der klinischen Pharmazie und Pharmakologie. Zusätzlich plädiert der Verband für die Integration wissenschaftlicher Arbeiten in das Pharmaziestudium.

Nicht unerwähnt bleibt dabei, dass der BPhD im Jahr 2022 einem Novellierungsentwurf als einzige beteiligte Organisation nicht zustimmte. Als Hauptkritikpunkt wird die Überlastung des Stundenplans trotz einer Verlängerung der Studienzeit um zwei Semester angeführt, was die Attraktivität des Pharmaziestudiums beeinträchtigen könnte. Der BPhD hofft nun, dass die Pläne unter Berücksichtigung der Attraktivität und Studierbarkeit des Pharmaziestudiums in einer zeitnah eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe neu überarbeitet werden.

Des Weiteren fordert der BPhD die Schaffung zusätzlicher Studienplätze, um dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Insbesondere wird die Möglichkeit einer Einrichtung eines Pharmaziestandorts in Brandenburg, dem einzigen Flächenbundesland ohne entsprechenden Standort, positiv bewertet. Daher unterstützt der BPhD die Erörterung der Notwendigkeit einer Erhöhung der Pharmaziestudienplätze und die Belegung freier Plätze. Insgesamt bekräftigt der Verband seine Unterstützung für die Forderung der CDU/CSU, um eine Grundlage für eine zukunftsorientierte Novellierung der AAppO zu schaffen.

 

Syphilis-Epidemie: Alarmierende Höchstwerte in Deutschland und den USA erfordern dringende Maßnahmen

In Deutschland verzeichnet die Verbreitung von Syphilis einen kontinuierlichen Anstieg seit 2010, erreichte aber im Jahr 2022 mit 8305 Fällen einen alarmierenden Höchststand, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet. Die bakterielle Infektion, die durch Treponema pallidum verursacht wird, kann auf verschiedene Weisen übertragen werden, darunter sexueller Kontakt, Blutübertragung und intrauterine Übertragung von der Mutter auf das Kind.

Die ersten Symptome umfassen geschwollene Lymphknoten und schmerzlose Geschwüre an der Eintrittsstelle, die zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung auftreten können. Trotz guter Behandelbarkeit mit Antibiotika können unbehandelte Fälle zu schwerwiegenden Spätfolgen wie Nervenschäden im Gehirn und Schäden an den Blutgefäßen führen.

Die Anzahl der Syphilis-Infektionen stieg in Deutschland seit 2010 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 kontinuierlich an. Besonders in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg wurden die höchsten Inzidenzen registriert. Männer waren mit 18,9 Fällen pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu Frauen mit 1,1 Fällen pro 100.000 erheblich stärker betroffen.

In den USA hingegen nimmt die Syphilis-Epidemie dramatische Ausmaße an, mit einem Rekordanstieg von etwa 80 Prozent in den letzten fünf Jahren, berichtet die Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Besorgniserregend sind insbesondere konnatale Syphilisfälle bei Neugeborenen, die sich im Mutterleib oder während der Geburt infizieren. Im Jahr 2022 wurden mehr als 3700 Fälle gemeldet, darunter 231 Fehlgeburten und 51 Todesfälle bei lebend geborenen Kindern.

Die National Coalition of STD Directors (NCSD) betont, dass die aktuelle Krise der öffentlichen Gesundheit in den USA dringendes Handeln erfordert, da Syphilis, insbesondere bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren sowie Schwangeren, außer Kontrolle zu geraten scheint.

In Deutschland wird die Situation nicht als so dramatisch eingeschätzt, und das RKI hebt die Bedeutung von Syphilis-Screening während der Schwangerschaftsvorsorge hervor, um frühzeitig Infektionen zu erkennen und zu behandeln.

Dennoch setzt sich der Aufwärtstrend in Deutschland fort, und das RKI fordert koordinierte Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung. Dazu gehören verbesserte Screening-Angebote für Personen mit erhöhtem Risiko, Partnerbenachrichtigung sowie Präventions- und Informationsangebote für gefährdete Gruppen und Gesundheitspersonal.

Eine aktuelle Diskussion dreht sich um eine mögliche antibiotische Prä- oder Post-Expositionsprophylaxe mit Doxycyclin. Das RKI betont jedoch, dass eine solche Maßnahme nur in Einzelfällen und nach gründlicher Risiko-Nutzen-Abschätzung in Betracht gezogen werden sollte, aufgrund möglicher Risiken wie Resistenzentwicklung und Schäden am Darmmikrobiom.

 

Kommentar:

Die zunehmende Einflussnahme der AfD in der deutschen Politik erfordert eine kritische Wachsamkeit. Die Polarisierung des Diskurses und die potenzielle Förderung extremistischer Ansichten innerhalb der Partei stellen eine Bedrohung für demokratische Prinzipien dar. Die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Hass und Diskriminierung ist entscheidend, während konservative Positionen zu sozialen Themen die soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung beeinträchtigen könnten. Eine fortlaufende Überwachung und gesellschaftliche Mobilisierung sind nötig, um eine offene, inklusive und demokratische Gesellschaft zu bewahren.

Die gemeinsame Stellungnahme der Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen gegen Rechtsextremismus ist ein bedeutsames Signal für klare Werte und die Verteidigung der Demokratie. Die klare Distanzierung von extremistischem Gedankengut und die Betonung der wichtigen Rolle von Menschen mit Migrationshintergrund in den Heilberufen unterstreichen das Engagement für eine offene und vielfältige Gesellschaft. Die Arbeitsgemeinschaft setzt damit ein positives Beispiel für andere Berufsfelder und trägt dazu bei, demokratische Prinzipien zu schützen und zu stärken.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden in diesem Berufsunfähigkeitsversicherungsfall unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen in Versicherungsbedingungen. Die Frage der Dauerhaftigkeit bei schweren Erkrankungen bleibt ein zentrales Streitthema. Die Hervorhebung der Dauerhaftigkeit als entbehrlich durch das Gericht verdeutlicht jedoch die Notwendigkeit einer klaren Definition in Versicherungspolicen. Dieser Fall betont zudem die spezifischen Anforderungen für Apotheker in Bezug auf ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine präzise Formulierung in Versicherungsverträgen ist entscheidend, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Absicherung im Falle schwerwiegender Erkrankungen sicherzustellen.

Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Verrechnung von Verlusten aus der Vermietung von Luxusimmobilien sendet ein deutliches Signal an Apotheker und andere Immobilienbesitzer. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, bei aufwendig ausgestatteten Objekten mit über 250 m2 Wohnfläche nachzuweisen, dass die Vermietung auf die Erzielung finanzieller Gewinne abzielt. Apotheker, die in der Vermietung von Luxusimmobilien involviert sind, sollten dieses Urteil genau betrachten, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Umschichtung von thesaurierenden zu ausschüttenden ETFs kurz vor der Rente erfordert äußerste Vorsicht. Experten warnen vor den steuerlichen Fallstricken, da nicht nur Erträge ausgeschüttet, sondern auch Steuern fällig werden. Eine gründliche Analyse der steuerlichen Auswirkungen und gegebenenfalls professionelle Beratung sind ratsam, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Die Entscheidung, den Anlagestil zu ändern, sollte gut durchdacht und im Einklang mit individuellen finanziellen Zielen stehen. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Finanzberater ist empfehlenswert, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln und unangenehme Überraschungen zu verhindern. In der ETF-Welt zahlt sich Vorsicht und sorgfältige Planung langfristig aus.

Die geteilten Meinungen unter Apothekern bezüglich der ABDA-Werbekampagne für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) verdeutlichen die Herausforderungen der Branche. Matthias Gartschock's Kritik an der Initiative betont die Notwendigkeit einer soliden Basisvergütung und stellt den zeitlichen Aufwand in den Fokus. Die bisher geringe Resonanz trotz finanzieller Anreize wirft Fragen über die Umsetzbarkeit auf. Sein Appell an die ABDA, sich für die finanziellen Interessen der Apotheker einzusetzen, unterstreicht die Dringlichkeit einer starken Standesvertretung. Interessanterweise zeigt Gartschocks eigene Erfahrung, dass innovative Services, wie ganzheitliche Präventionsanalysen, Potenzial haben, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die bevorstehende Werbekampagne wird zeigen müssen, ob sie die Branche tatsächlich stärken kann.

Die Einführung der Blankoverordnung für Ergotherapeuten ab 1. April ist ein bedeutsamer Schritt zur flexibleren und individuelleren Patientenversorgung. Die eigenständige Entscheidungsbefugnis über Heilmittel, Therapiefrequenz und Dauer ermöglicht eine maßgeschneiderte Therapie. Das Ampelsystem mit Vergütungsabschlag in der roten Phase zeigt einen sinnvollen Ansatz zur Vermeidung von Mengenausweitungen. Die Schiedsstelle hat das Honorar fair geregelt. Nun liegt es an den Therapeuten, die Verantwortung dieser neuen Versorgungsform verantwortungsbewusst zu tragen und die Erwartungen an eine effiziente Umsetzung zu erfüllen.

Die anhaltende Diskrepanz zwischen Gesundheitsminister Lauterbach und der KBV zeigt, dass trotz Gesprächen wenig konkreter Fortschritt erzielt wurde. Die Forderung nach Entbudgetierung erfordert klare Vorschläge, während auch die Verknüpfung verschiedener Vorhaben für Stillstand sorgt. Die Kritik an der mangelnden Umsetzung von Digitalisierungsversprechen und E-Rezept zeigt, dass pragmatische Lösungen dringend notwendig sind, um den Reformstau zu überwinden.

Die jüngsten Entwicklungen im Apothekensektor, insbesondere das BGH-Urteil zu Skonti, werfen ernsthafte Bedenken über die Zukunft der Arzneimittelversorgung auf. Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz warnt vor einem drohenden wirtschaftlichen Kollaps und appelliert eindringlich an die Bundesregierung, Soforthilfen zu gewähren. Das Urteil birgt die Gefahr, die ohnehin prekäre Finanzlage weiter zu verschärfen und erfordert rasches Handeln, um die Versorgungssicherheit und die Existenz vieler Apotheken zu gewährleisten.

Der kürzlich bekannt gewordene Hackerangriff auf Dubidoc, bei dem fast eine Million Nutzerdaten kompromittiert wurden, unterstreicht die ständige Bedrohung für die Sicherheit persönlicher Informationen. Der menschliche Fehler bei Wartungsarbeiten ist ein Weckruf für Unternehmen, ihre Sicherheitsprotokolle zu überprüfen und zu verstärken. Datenschutz bleibt eine Priorität in der digitalen Ära, und es ist entscheidend, dass Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber den Nutzern ernst nehmen und robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren.

Die jüngsten Aktionen von DocMorris, Rx-Boni und zusätzliche Gutscheincodes zu gewähren, sind zweifellos eine angenehme Überraschung für die Kunden. Allerdings wirft die undurchsichtige Abwicklung, bei der der Rx-Bonus erst nach einem Monat sichtbar wurde, Fragen zur Transparenz auf. Die Tatsache, dass Kunden entweder einen gefüllten Warenkorb oder eine erneute Bestellung benötigen, um den Bonus zu sehen, wirft weiterhin Bedenken auf. Die zusätzlichen Gutscheincodes sind zwar großzügig, könnten jedoch als Ausgleich für vorherige Unannehmlichkeiten betrachtet werden. Insgesamt bleibt abzuwarten, ob solche Aktionen künftig die Regel bei DocMorris werden oder Ausnahmen bleiben.

Die kontroverse fiktionale Dokumentarfilmreihe "Die Apotheke" löst geteilte Meinungen aus, insbesondere bei Apothekern wie Ulrich Geltinger. Seine Kritik an der Verbindung von Beruf und Drogenszenen-Begriffen sowie der Verwendung von Geldern für eine als geschmacklos empfundene Werbeaktion wirft berechtigte Fragen auf. Geltingers Vorschlag, das Interesse junger Pharmazeuten durch angemessene Entlohnung zu wecken, verdient Beachtung. Die Diskussion über die wirkungsvollsten Mittel zur Nachwuchsgewinnung und die Herausforderungen der Branche bleibt ein wichtiges Thema.

Das jüngste BGH-Urteil zu Skonti stellt für Apotheken, insbesondere größere, eine finanzielle Herausforderung dar. Die Beschränkung der Skonto-Obergrenze auf 3,15 Prozent des Zuschlags der Vorlieferanten wird voraussichtlich zu spürbaren Einbußen führen. Die Branche steht vor der Herausforderung, Lieferbeziehungen neu zu gestalten. Lieferanten könnten versuchen, den Wegfall der Rabatt-Skonto-Kombination durch alternative Maßnahmen wie höhere Vergütungen oder Werbekostenzuschüsse zu kompensieren. Die Forderung, den Kassenabschlag zu streichen, wird skeptisch betrachtet. Insgesamt könnten die Auswirkungen des Urteils zu Existenzfragen für ertragsschwächere Apotheken führen, bedingt durch mögliche Kostensteigerungen und rückläufige Roherträge. Das Bundesgesundheitsministerium prüft die Folgen des Urteils für die Arzneimittelversorgung.

Die geplante Einführung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) signalisiert einen positiven Schritt der Bundesregierung zur Beschleunigung der klinischen Forschung in Deutschland. Der Begrüßung des Gesetzentwurfs durch den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stehen jedoch Bedenken zur geplanten Bundes-Ethik-Kommission gegenüber. Klarere Vorgaben und Harmonisierung sind notwendig, um mögliche Ressourcenbindungen zu vermeiden. Die Forderung nach Korrekturen im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unterstreicht die Bedeutung einer fairen Honorierung von Forschungsergebnissen für den Erfolg der nationalen Pharmastrategie und des MFG. Eine sorgfältige Abwägung dieser Aspekte ist entscheidend, um den Pharmastandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Das BGH-Urteil zu Skonti stellt eine ernsthafte Bedrohung für die kaufmännischen Aspekte des Apothekerberufs dar. Die Kombination von Rabatten und Skonti, die die 3.15-Prozent-Spanne überschreitet, könnte die finanzielle Stabilität der Apotheken gefährden. Die Politik muss nun rasch handeln, um durch Soforthilfen und Anpassungen in der Arzneimittelpreisverordnung die Existenz der Apotheken zu sichern. Eine umfassende Lösung, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Apotheken bewahrt, ist entscheidend, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten.

Die Unterstützung des BPhD für die CDU/CSU-Forderung zur Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker signalisiert eine gemeinsame Anstrengung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. Die Betonung der interprofessionellen Lehre und Integration wissenschaftlicher Arbeiten im Pharmaziestudium unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Ausbildung. Die kritische Haltung des BPhD zu vorherigen Novellierungsvorschlägen, insbesondere bezüglich eines überladen wirkenden Stundenplans, betont die Bedeutung einer ausgewogenen Gestaltung des Studiums. Die Forderung nach mehr Studienplätzen, insbesondere in Regionen ohne Pharmaziestandort, reflektiert den Bedarf an einer breiteren Ausbildungsbasis. Insgesamt ist die gemeinsame Initiative ein Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten und praxisnahen Pharmazieausbildung.

Die drastische Zunahme von Syphilis-Fällen in Deutschland und den USA ist besorgniserregend. Angesichts der alarmierenden Höchstwerte ist eine umfassende und koordinierte Strategie erforderlich, um Aufklärung, verstärktes Screening und präventive Maßnahmen zu implementieren. Die öffentliche Gesundheit steht auf dem Spiel, und gezielte Interventionen müssen nun Priorität haben.

In einer Zeit, die von Veränderungen und Unsicherheiten geprägt ist, liegt die Schlüsselrolle darin, gemeinsam an einer nachhaltigen und inklusiven Zukunft zu arbeiten. Möge unsere kollektive Wachsamkeit, Dialogbereitschaft und Einsatz für demokratische Werte dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen zu überwinden und eine prosperierende Gesellschaft zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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