• 08.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Herausforderungen, Urteile und Medizinische Innovationen

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Herausforderungen, Urteile und Medizinische Innovationen

 

Ein umfassender Blick auf aktuelle Entwicklungen, rechtliche Kontroversen und bahnbrechende Therapieoptionen prägt die Apothekenlandschaft in Deutschland

Im deutschen Gesundheitssektor kämpfen Apotheken mit strukturellen und politischen Herausforderungen. Der Bundesgerichtshof prüft die Zulässigkeit von Skonti bei Medikamenten, das Oberlandesgericht Köln hebt ein Urteil zum Nationalen Gesundheitsportal auf, und das Bundesarbeitsgericht stärkt die Selbstbestimmung von Personalvertretungen. Apothekeninhaber stehen vor Konflikten bei Vertragskündigungen mit der AfP, während die Einführung des E-Rezepts auf Hindernisse stößt. Auch in der Medizinbranche zeigen sich Veränderungen, von KI-Anwendungen bis zu neuen Therapieoptionen. Doch die Warnstreiks der medizinischen Fachangestellten und Gesundheitsrisiken durch exzessiven Computerspielkonsum bei Jugendlichen werfen Schatten auf die Branche.

 

Deutsche Apotheken und ihre drängenden Probleme

Deutsche Apotheken sehen sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, die ihre alltägliche Arbeit beeinträchtigen. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage unter Apothekern stehen sowohl strukturelle als auch politische Faktoren im Mittelpunkt der Sorgen. Im Mittelpunkt stehen zehn entscheidende Anliegen, die die Branche derzeit beschäftigen.

Die Gesundheitspolitik steht dabei an vorderster Front. Die unklare und ständig ändernde Regulierung erschwert nicht nur die langfristige Planung, sondern führt auch zu Unsicherheiten hinsichtlich Honoraren und Geschäftspraktiken. Eine verstärkte Einbindung der Standesvertretungen wird angestrebt, um spezifische Bedürfnisse besser adressieren zu können.

Finanzielle Belastungen durch Apothekenhonorare und ständige Retaxationen seitens der Krankenkassen sind weitere kritische Aspekte. Apotheker fordern eine transparentere Honorarstruktur und klare Richtlinien, um finanzielle Unsicherheiten zu minimieren und eine nachhaltige wirtschaftliche Grundlage zu schaffen.

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen nicht nur eine Herausforderung für die Patientenversorgung dar, sondern auch für die logistische Organisation der Apotheken. Globale Produktionsprobleme und regionale Lieferkettenstörungen sind die Ursachen für diese Problematik.

Die Einführung des E-Rezepts bietet zwar Effizienzvorteile, birgt jedoch gleichzeitig Risiken im Bereich Datenschutz und -sicherheit. Die verstärkte Konkurrenz durch Online-Shops, die eine breitere Produktpalette und oft günstigere Preise anbieten, zwingt traditionelle Apotheken dazu, innovative Wege zu finden, um ihre Kundenbindung zu erhalten.

Die steigende Bürokratie und Betriebskosten belasten die Apothekenbetreiber zusätzlich. Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erfordert erheblichen Zeitaufwand und finanzielle Mittel. Eine dringend notwendige Vereinfachung der bürokratischen Prozesse sowie Unterstützung bei den Betriebskosten sind gefordert.

Der anhaltende Fachkräftemangel stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Qualität der Dienstleistungen in Apotheken dar. Insbesondere in ländlichen Gebieten gestaltet sich die Suche nach qualifiziertem Personal als äußerst schwierig, was sich negativ auf die Versorgung der Patienten auswirkt und das vorhandene Personal zusätzlich belastet.

In Anbetracht dieser komplexen Herausforderungen ist eine gemeinsame Suche nach Lösungen seitens politischer Entscheidungsträger, Standesvertretungen und Apothekenbetreibern unumgänglich. Klare und stabile Regulierungen, finanzielle Unterstützung, innovative Technologien sowie gezielte Förderung von Ausbildungsprogrammen sind essenzielle Bausteine, um die deutschen Apotheken auf eine nachhaltige Zukunft vorzubereiten.

 

Skonti bei Rx-Medikamenten: Bundesgerichtshof prüft Zulässigkeit und entscheidet über Apothekenfinanzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte heute über die Kontroverse bezüglich Skonti beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die Richter zeigten während der Verhandlung Skepsis gegenüber der Zulässigkeit von Skonti und betonten, dass vieles darauf hindeutet, dass eine Preisunterschreitung unzulässig sei. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Argument des beklagten Unternehmens, dass Skonti nicht ausdrücklich verboten seien, als "kindisch" und wies darauf hin, dass die gesetzliche Zahlungsfälligkeit sofort sei.

Die Vertragsparteien schaffen laut BGH selbst die Rechtfertigung für Skonto, da die gesetzliche Zahlungsfälligkeit sofort erfolge. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen sei demnach eine Abweichung vom Gesetz. Ein Nachlass bei früherer als vertraglich vereinbarter Zahlung ändere nichts daran, dass der Zuschlag des Großhandels nicht berührt werden dürfe.

Skonti sind im verschreibungspflichtigen Bereich eine der letzten Möglichkeiten, um Einkaufskonditionen zu verbessern. Die Entscheidung des BGH wird erhebliche Auswirkungen auf Apotheken haben, die durch Skonti mehr als den gesetzlich vorgesehenen Zuschlag erhalten können. Die Wettbewerbszentrale hatte den Reimporteur Haemato verklagt, der 3,04 Prozent Rabatt plus 3 Prozent Skonto auf Direktgeschäfte mit Apotheken gewährte.

Ein mögliches Verbot von Skonti könnte laut Schätzungen jede Apotheke im Durchschnitt 22.000 Euro beim Betriebsergebnis kosten. Die Großhandels- und Herstellerkosten steigen, und ein Urteil gegen Skonti würde diesen Parteien entgegenkommen.

Die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften bieten nach Ansicht der Wettbewerbszentrale keinen Raum für Skonti. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) vertrat die Ansicht, dass eine Unterschreitung der arzneimittelrechtlichen Preisuntergrenze durch Skonto nicht in Betracht komme. Das OLG betonte, dass der Festzuschlag von 70 Cent eindeutig festgelegt sei und keine Ausnahmen zulasse.

Das OLG-Urteil könnte dazu führen, dass der BGH erneut über die Zulässigkeit von Skonti bei Apotheken entscheiden muss. Insgesamt zeigt der Fall die Unsicherheit im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das die Rabatt-Frage regelt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den Gesetzesmaterialien führen zu einer komplexen rechtlichen Situation.

 

Oberlandesgericht Köln hebt Urteil zum Nationalen Gesundheitsportal auf

Im Juni 2023 fällte das Landgericht Bonn ein wegweisendes Urteil bezüglich des Nationalen Gesundheitsportals, das vom Bundesgesundheitsministerium betrieben wird. Die Entscheidung lautete, dass das Portal die Grenzen des staatlichen Informationshandelns überschreite. Kläger in diesem Fall war der Wort & Bild Verlag, der in dem Portal unzulässige staatliche Konkurrenz sah.

Die Kontroverse um die Rolle des Staates in der Informationsvermittlung im Gesundheitsbereich fand nun eine überraschende Wendung. Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil des Landgerichts Bonn auf und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht Köln.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wird als bedeutende Entwicklung in diesem Rechtsstreit gewertet. Das Nationale Gesundheitsportal, das darauf abzielt, umfassende Gesundheitsinformationen für die Öffentlichkeit bereitzustellen, sieht sich nun nicht mehr mit der Einschränkung konfrontiert, die ihm durch das vorherige Urteil auferlegt wurde.

Die Begründung des Oberlandesgerichts für die Aufhebung des Urteils ist bisher nicht detailliert bekannt. Der Wort & Bild Verlag und das Bundesgesundheitsministerium werden nun vor dem Verwaltungsgericht Köln die Gelegenheit haben, ihre Argumente erneut vorzubringen.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Diskussion über staatliche Beteiligung an Informationsportalen im Gesundheitssektor haben. Die Entwicklung dieses Rechtsstreits wird daher mit großem Interesse verfolgt, da sie potenziell den Rahmen für die Zukunft der öffentlichen Gesundheitskommunikation in Deutschland beeinflussen könnte.

 

Bundesarbeitsgericht stärkt Selbstbestimmung von Personalvertretungen in der Gesundheitsbranche bei Schulungen

In einer wegweisenden Entscheidung für die Gesundheitsbranche hat das Bundesarbeitsgericht heute, am 7. Februar 2024, im Fall 7 ABR 8/23, klargestellt, dass Personalvertretungen gemäß den Vorschriften des Betriebsverfassungs-Gesetzes (BetrVG) Anspruch auf Schulungen haben, deren Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Diese Ansprüche schließen notwendige Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung ein.

Der Streitpunkt in diesem Fall lag darin, dass der Arbeitgeber lediglich die reinen Seminarkosten erstatten wollte, die bei einer Online-Schulung angefallen wären. Das Bundesarbeitsgericht wies diesen Ansatz jedoch zurück und betonte, dass auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu berücksichtigen sind.

Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des Gerichts, dass Personalvertretungen, gerade in der sensiblen Gesundheitsbranche, das Recht haben, selbst über das Schulungsformat zu entscheiden. Diese Entscheidungsfreiheit steht ihnen ebenso zu wie einem Betriebsrat. Dabei spielt es keine Rolle, dass Web-Seminare in der Regel mit geringeren Kosten verbunden sind als traditionelle Schulungsveranstaltungen.

Die Gerichtsentscheidung stärkt somit das Prinzip der Selbstbestimmung für Personalvertretungen in der Gesundheitsbranche hinsichtlich der Wahl des geeigneten Schulungsformats, unabhängig von möglichen Kosteneinsparungen bei der Nutzung von Online-Seminaren im Vergleich zu Präsenzveranstaltungen. Diese wegweisende Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Durchführung von Schulungen für Personalvertretungen im Gesundheitssektor haben und verdeutlicht die Bedeutung der Respektierung ihrer Entscheidungsfreiheit in diesem speziellen Kontext.

 

Amtsgericht Frankfurt schafft Präzedenzfall: Fahrverbot trotz Vorstrafe

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Fahrverbot selbst bei vorheriger Verurteilung wegen ähnlicher Verstöße gerechtfertigt sein kann. Die entscheidende Voraussetzung hierfür ist, dass die Delikte separat vor Gericht verhandelt wurden, wie aus dem Urteil vom 17. November 2023 hervorgeht (Aktenzeichen: 971 OWi 916 Js 59363/23).

Die bedeutende Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Verhängung von Fahrverboten und könnte besonders für wiederholte Verkehrsdelikte weitreichende Konsequenzen haben. Das Gericht betont dabei die entscheidende Rolle der getrennten Verhandlung bei der Rechtfertigung eines Fahrverbots.

Das Urteil könnte als wegweisender Präzedenzfall dienen und ermöglicht es Richtern, künftig Fahrverbote auch bei wiederholten Verstößen zu verhängen, sofern die Verhandlungen separat erfolgen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung und die Einhaltung von Verfahrensregeln.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Amtsgericht Frankfurt darauf hinweist, dass auch Apotheker von dieser Regelung betroffen sein können. Dies verdeutlicht, dass die Bestimmungen für alle Verkehrsteilnehmer gelten.

Die Entscheidung könnte eine Verschärfung der Konsequenzen für Verkehrssünder bedeuten und betont die Wichtigkeit, die Straßenverkehrsregeln konsequent zu beachten. Verkehrsteilnehmer, einschließlich Apotheker, sollten sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein und sicherstellen, stets die geltenden Gesetze zu respektieren, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte auf diese wegweisende Entscheidung reagieren werden und ob ähnliche Urteile vermehrt zu erwarten sind. Das Urteil unterstreicht in jedem Fall die Bedeutung einer differenzierten rechtlichen Betrachtung bei der Verhängung von Fahrverboten.

 

Apothekeninhaber im Konflikt: Schwierigkeiten bei Vertragskündigung mit AfP trotz bevorstehender Präqualifizierungsänderungen

Inmitten der bevorstehenden Änderungen in der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel in Deutschland geraten Apothekeninhaber in Konflikt mit der Agentur für Präqualifizierung (AfP), einer Tochtergesellschaft der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerverbände (Abda). Der Fall des Apothekers Dr. Christoph Behrendt aus Baden-Württemberg wirft dabei ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Unternehmer konfrontiert sind, die ihre Geschäftsbeziehung zur AfP beenden wollen.

Behrendt, Inhaber von vier Apotheken, hatte seinen Vertrag mit der AfP im Januar schriftlich gekündigt, da seine Apotheken ausschließlich apothekenübliche Hilfsmittel wie Milchpumpen, Bandagen und Inhalationstherapiegeräte abgeben. Die AfP lehnte die Kündigung unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, die besagen, dass eine Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung der letzten Konformität möglich sei.

Die Reaktion der AfP stieß bei Behrendt auf Unverständnis, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Aufhebung der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel ab April. Trotz der absehbaren Veränderungen beharrte die AfP auf den AGB und blockierte die Kündigung, was Behrendt als "schon unglaublich" bezeichnete. Er betonte die Widersprüchlichkeit, dass die AfP, als Tochterunternehmen der Abda, trotz der bevorstehenden Änderungen weiterhin auf formalen Vertragsbedingungen bestehe.

Nicht nur Behrendt, sondern auch andere Apothekeninhaber sind mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Ein Apotheker aus Hessen berichtete, dass ihm mitgeteilt wurde, er könne maximal sechs Wochen nach dem letzten Zwischenaudit kündigen. Die Absurdität zeigt sich jedoch in der Tatsache, dass bei einer fristgemäßen Kündigung nach einem neuen Zwischenaudit das zuvor erteilte Zertifikat entzogen würde.

Diese Unklarheiten und Schwierigkeiten werfen Fragen nach Transparenz und Kundenfreundlichkeit seitens der AfP auf, besonders vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen in der Präqualifizierung. Apothekeninhaber werden angehalten, sich frühzeitig um ihre Vertragskündigung zu kümmern, um mögliche Hürden rechtzeitig zu überwinden. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die mit der Beendigung von Geschäftsbeziehungen zur AfP verbunden sind, und wirft ein Licht auf mögliche Verbesserungen im Umgang mit Apothekenbetreibern in dieser Übergangsphase.

 

Apotheken erwägen Ausstieg aus AfP-Vertrag angesichts Wegfall der Präqualifizierung

In Anbetracht des bevorstehenden Wegfalls der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel erwägen zahlreiche Apothekeninhaber einen Ausstieg aus dem Vertrag mit der Agentur für Präqualifizierung (AfP). Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AfP haben Leistungserbringer die Möglichkeit, die Vereinbarung durch einen Änderungsantrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen.

Ein aktuelles Beispiel aus Niedersachsen verdeutlicht diesen Trend, bei dem eine Apotheke sich entschieden hat, bestimmte Hilfsmittel wie Milchpumpen oder Bandagen aus ihrem Angebot zu entfernen und gleichzeitig die Vereinbarung zu kündigen. Um diesen Schritt zu vollziehen, müssen Apotheken einen Änderungsantrag einreichen, für den die AfP eine Gebühr von 64 Euro erhebt. Dieser Betrag markiert den Beginn des Kündigungsprozesses, gefolgt von einer Bearbeitungsgebühr von 99 Euro während der Vertragslaufzeit.

Die Apotheken betonen, dass dies als die kostengünstigste Option betrachtet wird, um der vermeintlichen "AfP-Falle" zu entkommen. Einige schlagen vor, dass die AfP eine Sonderkündigungsmöglichkeit für einen festgelegten Betrag, beispielsweise 130 Euro, gewähren sollte. Gleichzeitig wird die Möglichkeit einer kulanten Entlassung der Apotheken seitens des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Erwägung gezogen, da die Vereinbarung über den Wegfall der Präqualifizierung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband getroffen wurde.

Im Kontext dieser Entwicklungen warten Apotheken gespannt auf einen angekündigten FAQ-Katalog seitens der AfP, der zeitnah bereitgestellt werden soll, um offene Fragen und Unsicherheiten zu klären. Insgesamt spiegelt diese Berichterstattung die aktuelle Dynamik und Überlegungen im Zusammenhang mit der Kündigung der AfP-Vereinbarung durch Apotheken wider.

 

Retax-Risiko in Apotheken: DGUV verweigert Kostenübernahme für ausländische Verordnungen

In der pharmazeutischen Landschaft Deutschlands zeichnet sich eine Veränderung ab, die Apothekenbetreiber vor neue Herausforderungen stellt. Insbesondere betrifft dies Rezepte mit dem Kostenträger "BG-Verbindungsstelle-Ausland". Apotheken werden angewiesen, diese Verordnungen als Privatrezepte zu behandeln, da die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einigen Fällen die Kostenübernahme verweigert.

Konkret handelt es sich um Rezepte mit dem Institutionskennzeichen (IK) 121192399, das Verbindungsstellen (DVUA) in Ländern wie Tschechien, Estland, Finnland, Island, Israel, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Polen und Schweden identifiziert. Die DGUV hat diese Verordnungen retaxiert, da der ausländische Kostenträger die Übernahme der Kosten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt hat.

Die DGUV betont, dass die Deutsche Verbindungstelle Unfallversicherung-Ausland lediglich als unterstützender Träger agiert und die Entscheidung über die Kostenübernahme vom ausländischen Kostenträger abhängt. Dieser prüft, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vorliegt.

Trotz der Regelung in § 3 der DGUV-Arzneimittelversorgungsverordnung, die besagt, dass Apotheker nicht verpflichtet sind, die Angaben des Arztes und die Anspruchsberechtigung des Versicherten zu überprüfen, ist diese Regelung nur bedingt anwendbar, da die Verbindungsstelle-Ausland nicht als Unfallversicherungsträger gilt.

Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, hat die ABDATA zum 1. März die Institutionskennzeichen der Verbindungsstellen gelöscht. Apotheken werden dringend empfohlen, Verordnungen zu Lasten einer Verbindungsstelle als Privatrezept zu behandeln. Zusätzlich sollten Softwarehäuser automatische Hinweise implementieren, die darauf hinweisen, dass das IK zu einer Verbindungsstelle-Ausland der Berufsgenossenschaft gehört, die Erstattung fraglich ist und der Vorgang als Privatrezept abgerechnet werden sollte.

Betroffene Institutionskennzeichen, wie DGUV Ausland (120592541) oder Verbindungsstelle (DVUA) CY, GB, MT, Quebec (121192377), erfordern eine sorgfältige Überprüfung, um mögliche Retaxierungen zu vermeiden. Die Apothekenbetreiber stehen vor der Herausforderung, sich auf diese Änderungen einzustellen und sicherzustellen, dass ihre Abläufe den neuen Anforderungen entsprechen.

 

E-Rezept-Verzögerungen: Zwischen Stapel- und Komfortsignatur – Herausforderungen in der digitalen Verordnungspraxis

In den ersten Wochen des Jahres 2024 hat sich in Apotheken ein wiederkehrendes Problem bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit von E-Rezepten manifestiert. Mit der Einführung der elektronischen Verordnungspflicht für die meisten Medikamente zum Jahresbeginn, stoßen Praxen und Apotheken auf Herausforderungen im reibungslosen Ablauf. Insbesondere fällt auf, dass Patienten ihre E-Rezepte in der Apotheke einlösen möchten, diese jedoch im zentralen Fachdienst der Gematik noch nicht abrufbar sind.

Eine mögliche Ursache liegt in der Anwendung der sogenannten Stapelsignatur in Arztpraxen. Hierbei werden elektronische Verordnungen gesammelt und erst zu einem festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise am Ende eines Arbeitstages, in einem Durchgang unterzeichnet. Dies führt dazu, dass die E-Rezepte erst nach dieser Sammelunterzeichnung im Fachdienst verfügbar sind und somit in der Apotheke nicht zeitnah beliefert werden können.

Die Empfehlung liegt dabei, die Stapelsignatur vorrangig für vorbestellte Rezepte und andere nicht unmittelbar benötigte Dokumente zu verwenden. Für in der Sprechstunde ausgestellte E-Rezepte, die zur sofortigen Einlösung gedacht sind, bietet sich hingegen die Komfortsignatur an. Hierbei steckt der Arzt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in ein geschütztes Kartenterminal und gibt einmalig die zugehörige PIN ein. Bis zu 250 elektronische Dokumente können so innerhalb von maximal 24 Stunden signiert werden, ohne erneute PIN-Eingabe.

Allerdings berichten Apotheker vermehrt über zeitliche Verzögerungen, selbst wenn die Komfortsignatur in der Arztpraxis angewendet wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist bereits im Austausch mit der Gematik, um mögliche Ursachen zu klären. Ein möglicher Faktor könnte in einer Lücke in der Spezifikation der Gematik liegen.

Eine erste Anfrage bei der Gematik ergab keine neuen Erkenntnisse. Gemäß einer Sprecherin seien aktuell keine Beeinträchtigungen bekannt. Jedoch betont der Geschäftsführer von Red Medical, Jochen Brüggemann, dass die zeitliche Verzögerung nach der Signatur in der Verantwortung der Praxissoftware liege. Die Gematik spezifiziere nicht, innerhalb welcher Zeit nach dem Signieren das E-Rezept im Fachdienst bereitstehen müsse.

Dies könnte Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben, insbesondere wenn Praxen ein System verwenden, das E-Rezepte mit zeitlicher Verzögerung in den Fachdienst einspeist. In solchen Fällen könnten Patienten ihre Verordnungen bevorzugt in Wohnortnähe einlösen, was möglicherweise zu Verschiebungen im Apothekenmarkt führen könnte. Die genaue Klärung und Behebung dieser Problematik bleibt abzuwarten, während Apotheken und Praxen daran arbeiten, einen reibungslosen Ablauf im Umgang mit E-Rezepten zu gewährleisten.

 

Künstliche Intelligenz in der Medizin: Erfolge, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

In den letzten Jahren haben KI-basierte Anwendungen in der medizinischen Diagnostik erhebliche Fortschritte gemacht. Insbesondere in der Bildgebung zeigen Erfolgsmeldungen, dass KI-Systeme Ärzte bei der Interpretation von MRT-Bildern, Retina-Scans und der Diagnose von Hautkrebs anhand von Fotos erfolgreich unterstützen können. Anwendungen dieser Technologie finden sich bereits in der Augenheilkunde, Dermatologie, Endoskopie, Krebsmedizin und Pathologie.

Die zugrunde liegende Methode umfasst das Training von Algorithmen mit großen Datensätzen, bestehend aus medizinischen Bildern und den dazugehörigen Diagnosen. Durch diesen kontinuierlichen Lernprozess können KI-Systeme ihre Fähigkeiten mit jedem neuen Bild verbessern.

Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat bereits über 500 KI-basierte medizinische Anwendungen zugelassen, hauptsächlich im Bereich der Bildgebung. Diese Systeme dienen nicht nur der Bildinterpretation, sondern verbessern auch Aufnahmen, vermessen anatomische Strukturen und kennzeichnen Testergebnisse für die Nachuntersuchung.

Trotz dieser Erfolge gibt es noch Herausforderungen zu überwinden. Studien zeigen, dass bisher nur etwa 2 Prozent der US-amerikanischen Gesundheitseinrichtungen KI-Produkte nutzen. Ein Vertrauensproblem besteht auch unter Ärzten, da es an ausreichenden Studien mangelt, die die Wirksamkeit der KI-Anwendungen belegen. Die Übertragbarkeit auf verschiedene klinische Umgebungen ist unklar, da viele Systeme nicht außerhalb ihrer Trainingsumgebung getestet wurden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Erklärbarkeit vieler KI-Systeme. Viele gelten als Blackboxes, die ihre Entscheidungen nicht transparent machen. Um dieses Vertrauensproblem zu lösen, setzt man auf erklärbare KI (XAI), die den Entscheidungsprozess nachvollziehbar macht.

Forschungen am Deutschen Krebsforschungszentrum haben ein KI-basiertes Unterstützungssystem für die Hautkrebsdiagnostik entwickelt, das nicht nur die diagnostische Genauigkeit erhöhte, sondern auch das Vertrauen der Dermatologen in ihre Entscheidungen stärkte. Solche XAI-Systeme könnten die Zusammenarbeit von Ärzten und KI verbessern und die Transparenz erhöhen.

Für die Zukunft strebt man an, KI-Systeme verständlicher und umfassender zu gestalten. Die nächste Generation soll nicht nur medizinische Aufnahmen auswerten, sondern auch Diagnosen stellen, Therapien vorschlagen und Berichte verfassen können. Forschende der Stanford University präsentierten die Vision einer "generalisierten medizinischen KI", die auf umfangreichen, vielfältigen medizinischen Datensätzen trainiert wird.

Trotz dieser vielversprechenden Perspektiven bestehen weiterhin Herausforderungen, darunter der Zugang zu ausreichenden Datenmengen, hohe Trainingskosten und Bedenken bezüglich Datenschutz und Verlässlichkeit der Systeme. Die Vorstellung von medizinischen Grundmodellen bleibt vorerst eine Zukunftsvision, die weitere Forschung und Entwicklung erfordert, um die Integration von KI in die medizinische Praxis optimal zu gestalten.

 

Veränderungen im Pharmaziestudium: IMPP beendet Lizenzvergabe für Prüfungsfragen ab 2025

Im Pharmaziestudium steht eine bedeutende Veränderung bevor, die die Vorbereitung auf das erste Staatsexamen maßgeblich beeinflussen wird. Das renommierte Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat kürzlich angekündigt, ab dem Jahr 2025 keine kommerziellen Lizenzen mehr für die Nutzung seiner Prüfungsfragen zu vergeben.

Betroffen von dieser Entscheidung sind insbesondere Studierende, die bisher auf bewährte Prüfungstrainer wie "Keine Bange" von Ratiopharm zurückgegriffen haben. Diese Programme nutzen die Originalfragen des IMPP aus vergangenen Examina, um eine gezielte Vorbereitung auf das erste Staatsexamen im Pharmaziestudium zu ermöglichen.

Die Lizenzierungspraxis, die es Unternehmen erlaubt hat, auf die IMPP-Fragen zuzugreifen, wird somit ab 2025 eingestellt. Dies betrifft nicht nur das Pharmaziestudium, sondern erstreckt sich auch auf die IMPP-Fragen für bundesweite Staatsprüfungen in der Medizin sowie in den Bereichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Psychologische Psychotherapie.

Es sei jedoch betont, dass bereits erworbene Lizenzen für die Nutzung von "Altfragen" bis einschließlich des Examensjahres 2024 weiterhin gültig bleiben. Unternehmen, die bereits solche Lizenzen erworben haben, dürfen somit auch nach 2025 auf diese bewährten Fragen zurückgreifen.

Das IMPP gibt als Begründung für diese einschneidende Entscheidung an, die hohe Qualität der Staatsexamina bewahren zu wollen. Die bisherige Lizenzierungspraxis habe dazu beigetragen, dass Prüfungsfragen nur in einem geringen Maße wiederverwendet werden konnten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, plant das IMPP, in Zukunft eng mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung zusammenzuarbeiten, um rechtssichere Examensaufgaben höchster Qualität zu erstellen.

Das Ziel dabei ist, Schwerpunkte auf (pharmazeutisch-)naturwissenschaftliche oder klinische Grundlagen und Zusammenhänge zu setzen. Studierende stehen somit vor der Herausforderung, sich auf neu entwickelte Prüfungsfragen einzustellen, die ab 2025 Einzug in die Staatsexamina halten werden. Trotz dieser Veränderungen betont das IMPP, dass die Entscheidung im Sinne der langfristigen Qualitätssicherung der Prüfungen getroffen wurde.

 

Die Herausforderungen der betrieblichen Altersvorsorge für Apotheken-Mitarbeiter

In der Welt der betrieblichen Altersvorsorge sollten Apotheken-Mitarbeiter genauestens prüfen, bevor sie das Angebot ihres Chefs annehmen. Nicht immer erweist sich diese Option als lohnenswert, und in einigen Fällen könnten bestimmte Klauseln sogar finanzielle Verluste bedeuten.

Die scheinbare Attraktivität einer betrieblichen Altersvorsorge kann durch undurchsichtige Regelungen getrübt werden. Es ist daher ratsam, sich vor der Zustimmung zu einem solchen Angebot gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ein häufiges Problem besteht darin, dass nicht alle Details transparent dargelegt werden. In manchen Fällen könnten Klauseln versteckt sein, die die Rentabilität der betrieblichen Altersvorsorge beeinträchtigen. Dies kann von Gebühren bis hin zu komplizierten Auszahlungsregelungen reichen.

Apotheken-Mitarbeiter sollten besonders auf vertragliche Bedingungen achten, die unerwartete Kosten nach sich ziehen könnten. Es ist nicht unüblich, dass sich im Kleingedruckten Klauseln verbergen, die zu finanziellen Einbußen führen, wenn die Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden.

Eine umfassende Überprüfung des Vertrags ist unerlässlich, um potenzielle Risiken zu erkennen. Dies sollte nicht nur die unmittelbaren Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Mitarbeiter berücksichtigen.

Letztendlich ist Transparenz der Schlüssel. Arbeitnehmer in Apotheken sollten von ihren Arbeitgebern klare und leicht verständliche Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen über ihre Altersvorsorge treffen zu können. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, eine vertrauensvolle und transparente Kommunikation zu gewährleisten, um unangenehme Überraschungen in der Zukunft zu vermeiden.

 

Medizinische Fachangestellte im Warnstreik: Appell für faire Bezahlung und Stärkung der ambulanten Versorgung

Im Rahmen eines landesweiten Warnstreiks haben Medizinische Fachangestellte (MFA) heute bundesweit ihre Arbeit niedergelegt. Dieser Aufruf des Verbands medizinischer Fachberufe (VMF) markiert einen historischen Schritt, da erstmals in der Geschichte des Verbands die rund 330.000 MFA in der ambulanten Patientenversorgung zum Streik aufgerufen wurden. Geplante Kundgebungen finden unter anderem in Berlin, Hamburg und Dortmund statt.

Die Beteiligung am Streik bleibt aufgrund geringer gewerkschaftlicher Organisation und der Schwierigkeiten, das Streikrecht in kleineren Betrieben wie Arztpraxen durchzusetzen, ungewiss, wie eine Sprecherin des Verbands am Dienstag mitteilte. In betroffenen Praxen wird jedoch mit erheblichen Verzögerungen und längeren Wartezeiten gerechnet, einige Praxen könnten sogar vorübergehend geschlossen bleiben.

Die Arbeitsbereiche der MFA umfassen nicht nur die Anmeldung und Terminvergabe, sondern auch die Assistenz bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen. Zusätzlich sind sie für die Dokumentation, Hygienemaßnahmen, das Praxismanagement und Abrechnungen zuständig.

Hinter dem Streik steht die Forderung nach höheren Gehältern, indirekt aber auch nach einer angemesseneren Vergütung für die Praxen selbst. Dies spiegelt die aktuellen Forderungen der Ärzteverbände wider. Der Virchowbund unterstützt den Streik des VMF und ruft alle Praxisinhaber dazu auf, den Arbeitskampf bestmöglich zu unterstützen.

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbunds, betont die chronische Unterfinanzierung der Praxen und deren Auswirkungen auf die MFA. Der Stress und die Arbeitsbelastung für die MFA seien unerträglich gestiegen, was dazu führe, dass viele den Beruf verlassen. Die Forderung lautet, den Beruf der MFA im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen attraktiver zu gestalten. Heinrich hebt hervor, dass die mangelnde Wertschätzung der Politik gegenüber den MFA nicht nur ein Problem für diese Gruppe ist, sondern auch den wachsenden Fachkräftemangel beschleunigt und letztlich die gesamte wohnortnahe Versorgung bedroht.

In den letzten Monaten haben die MFA die Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützt. Derzeit streben Praxisärzte und MFA gemeinsam das Ziel an, die ambulanten Strukturen in Deutschland durch Praxisärzte zu erhalten.

 

Revolutionäre Therapie: Dupilumab wirksam gegen belastenden Juckreiz bei Prurigo nodularis

In der Behandlung von Prurigo nodularis, einer als "Maximalvariante" unter den Pruritus-Erkrankungen geltenden Hauterkrankung, hat sich der Antikörper Dupilumab als vielversprechende Therapieoption erwiesen. Dies geht aus den Ergebnissen von zwei 24-wöchigen, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studien mit insgesamt 311 Patienten hervor, die vor etwa einem Jahr zur Zulassung des Biologikums in der EU führten.

Prurigo nodularis ist durch extrem starken und anhaltenden Juckreiz gekennzeichnet, der zu intensivem Kratzen führt und schmerzhafte, papulöse Hautveränderungen verursacht. Die Erkrankung gilt als eigenständig mit eigenen molekularen Mechanismen, wobei schwere Verläufe die Regel sind, insbesondere bei Patienten ab 60 Jahren. Selbst Kinder können von Prurigo nodularis betroffen sein, und insbesondere in Alten- und Pflegeheimen stellt die Erkrankung eine Herausforderung dar.

Professor Dr. Martin Metz vom Institut für Allergieforschung an der Charité Berlin betonte die Schwere der Belastung, der die meisten Patienten ausgesetzt sind, aufgrund des anhaltenden extremen Juckreizes. Herkömmliche Therapieansätze folgen einem Stufenschema, das von topischen Therapien wie Corticosteroiden und Lokalanästhetika bis hin zu Systemtherapien mit Antihistaminika und Immunsuppressiva reicht.

Dupilumab, das vor einem Jahr für die Behandlung von Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer Prurigo nodularis zugelassen wurde, zeigt vielversprechende Ergebnisse. Die Dosierung erfolgt ähnlich wie bei atopischer Dermatitis, mit einer Anfangsdosis von 600 mg, gefolgt von Injektionen mit 300 mg alle zwei Wochen. Die Wirksamkeit des Biologikums zeigte sich in den Studien, bei fast 60 Prozent der behandelten Patienten verbesserte sich der Juckreiz signifikant, im Vergleich zu 19 Prozent unter Placebo.

Metz unterstrich, dass Dupilumab unabhängig vom atopischen Hintergrund der Patienten den Juckreiz verbesserte. Langzeitdaten deuten darauf hin, dass die Ansprechrate auf die Behandlung bis zu 80 Prozent steigen kann, wobei einige Patienten sogar beschwerdefrei werden. Allerdings gab es nach Therapieende innerhalb des zwölfwöchigen Nachbeobachtungszeitraums Hinweise auf ein Wiederauftreten von Symptomen.

Dupilumab bietet somit eine zugelassene Option für die Behandlung von Prurigo nodularis, insbesondere bei Patienten, die bisher wenig therapeutische Alternativen hatten. Die vielversprechenden Ergebnisse dieser Studien könnten einen bedeutenden Fortschritt in der Therapie dieser schweren Hauterkrankung darstellen.

 

Gesundheitsalarm: Apotheker warnen vor Folgen exzessiven Computerspielkonsums bei Jugendlichen

In einer besorgniserregenden Entwicklung alarmieren Apotheker über die gesundheitlichen Risiken, die mit dem exzessiven Computerspielkonsum bei Jugendlichen einhergehen. Im Fokus steht dabei ein bedenklicher Fall eines Schülers, der bis zu 13 Stunden täglich vor dem Bildschirm verbringt und infolgedessen nicht mehr in der Lage ist, die Schule zu besuchen.

Experten warnen vor den gravierenden Auswirkungen dieser digitalen Abhängigkeit auf die Gesundheit der jungen Generation. Der Schüler, dessen Identität aus Datenschutzgründen geschützt bleibt, leidet unter ernsthaften gesundheitlichen und psychischen Problemen, die durch das exzessive Gaming verursacht werden. Die Apotheker sehen sich nun mit einer steigenden Anzahl von Fällen konfrontiert, die auf die negativen Folgen des übermäßigen Computerspielkonsums zurückzuführen sind.

Die Situation wirft auch die Frage auf, inwieweit die Schulunfähigkeitsversicherung in solchen Fällen einspringen kann. Der betroffene Schüler ist nicht mehr in der Lage, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden, und Eltern sowie Gesundheitsexperten sind gleichermaßen besorgt über die Langzeitfolgen dieser Entwicklung.

Apotheker betonen die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung des Problems. Neben den offensichtlichen Auswirkungen auf die physische Gesundheit des Schülers warnen sie vor möglichen Langzeitfolgen wie sozialer Isolation, mangelnder schulischer Leistung und psychischen Belastungen. Die Frage, ob die Schulunfähigkeitsversicherung in solchen Fällen einspringen kann, hängt von individuellen Vertragsbedingungen und ärztlichen Gutachten ab.

Die Geschichte des süchtigen Schülers unterstreicht nicht nur die Herausforderungen im Umgang mit modernen Technologien, sondern auch die Rolle der Apotheker als wichtige Akteure im Gesundheitssystem. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Dringlichkeit, gezielte Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und den Umgang mit digitalen Medien in der Jugend intensiver zu beleuchten, um die Gesundheit und Zukunft der kommenden Generationen zu schützen.

 

Richtige Anwendung von Nasentropfen bei Kleinkindern: Warnung vor Internet-Tipps und Tipps der Apothekerkammer

In der Anwendung von Nasentropfen bei Kleinkindern gibt es wichtige Aspekte zu beachten, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Kammer weist dabei insbesondere auf problematische Internetvideos hin, in denen Kleinkindern mittels Einwegspritzen Salzwasser in die Nasenlöcher injiziert wird. Diese Methode könne zu viel Druck auf die sensiblen Schleimhäute und engen Nasengänge ausüben und wird daher dringend abgeraten.

Zudem betont die Kammer die Bedeutung einer individuellen Ausstattung der Hausapotheke für jedes Familienmitglied. Ein eigenes, altersgerechtes Präparat sollte vorhanden sein, um im Falle von verstopften Nasen eine angemessene Lösung parat zu haben. Eine beeinträchtigte Nasenatmung bei Kindern kann nicht nur den Schlaf stören, sondern auch das Trinken erschweren und sogar zu Mittelohrentzündungen führen.

Darüber hinaus rät die Apothekerkammer dazu, die Präparate nach dem Infekt mit Namen und Anbruchdatum zu beschriften und zu ersetzen, um mögliche Kontaminationen mit Erregern zu vermeiden. Die Dosierung spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, wobei darauf hingewiesen wird, dass abschwellende Nasensprays mit Alpha-Sympathomimetika für Erwachsene nicht für Kleinkinder geeignet sind. Die Dosierung sei zu hoch und könne schwerwiegende Nebenwirkungen, wie eine schnellere Austrocknung der Nasenschleimhäute, verursachen.

Die Kammer empfiehlt Dosiertropfer für Kinder unter einem Jahr, die einen Tropfen ohne Druck abgeben. Anstelle von gefäßverengenden Nasentropfen sollten bei Säuglingen und Kleinkindern therapeutische Alternativen wie physiologische Kochsalzlösung in Betracht gezogen werden. Die korrekte Verabreichung ist ebenfalls von großer Bedeutung. Bei Säuglingen wird geraten, diese auf den Rücken zu legen, einen Tropfen in jedes Nasenloch zu geben und den Kopf vorsichtig nach rechts und links zu drehen. Ältere Kinder können das Nasenspray im Sitzen oder Stehen anwenden, gefolgt von einem Zurücklegen des Kopfes und dem Hochziehen der Flüssigkeit für eine optimale Verteilung des Wirkstoffs.

 

Durchbruch in der Virologie: Forscher identifizieren zentralen Baustein des Pockenvirus-Kerns

Im Rahmen bahnbrechender Forschung am Institute of Science and Technology Austria (ISTA) haben Wissenschaftler den viralen Kern des Pockenvirus genauer unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse ihrer Studie, veröffentlicht im renommierten Fachjournal "Nature Structural & Molecular Biology", könnten neue Perspektiven für die Entwicklung von antiviralen Medikamenten eröffnen.

Das Team unter der Leitung von Assistenzprofessor Florian Schur konnte erstmals identifizieren, dass das Protein A10 den zentralen Bestandteil des Pockenvirus-Kerns darstellt. Dieses Protein erwies sich als ein entscheidender Hauptbaustein in sämtlichen klinisch relevanten Pockenviren. Die Kenntnis über die Zusammensetzung des viralen Kerns ist von zentraler Bedeutung, da dieser für die Infektiosität der Pockenviren maßgeblich ist.

Die Forscher kombinierten innovative Ansätze, darunter KI-gestützte Computermodellierung und kryogene Elektronenmikroskopie (Kryo-EM), um die Struktur des Pockenvirus-Kerns zu entschlüsseln. Die Kryo-EM ermöglichte es, biologische Proben bei extrem niedrigen Temperaturen von minus 150 Grad Celsius zu untersuchen und hochauflösende 3D-Rekonstruktionen des Virus, seines Kerns und innerer Bestandteile im Nanometerbereich zu erstellen.

Unter Verwendung des ungefährlichen Vacciniavirus als Modell analysierte das Team nicht nur vollständige Viruspartikel, sondern auch isolierte und aufgereinigte Viruskerne. Die Kombination verschiedener Analyseverfahren, einschließlich Kryo-Elektronentomographie, ermöglichte einen umfassenden Einblick in den Pockenvirus-Kern. Diese multidisziplinäre Herangehensweise eröffnet potenziell neue Wege für die Erforschung und Entwicklung von antiviralen Medikamenten.

Der Assistenzprofessor Florian Schur betonte die Bedeutung dieser Erkenntnisse: "Es war ein ziemliches Wagnis, aber wir haben es schließlich geschafft, die richtige Kombination von Techniken zu finden, um diese komplexe Frage zu untersuchen." Die Studie liefert nicht nur grundlegende Erkenntnisse über den Pockenvirus-Kern, sondern zeigt auch, wie eine interdisziplinäre Forschungsansatz zu wegweisenden Ergebnissen führen kann.

 

Grippe und RSV dominieren: Corona-Rückgang, aber weiterhin komplexe Lage in Deutschland

In der aktuellen Lageberichterstattung des Robert Koch-Instituts (RKI) wird deutlich, dass die Grippe weiterhin in Deutschland grassiert und alle Bevölkerungsgruppen betrifft. Der Bericht, der sich auf die Woche bis zum 4. Februar bezieht, weist darauf hin, dass die Grippeerkrankungen zu einer erheblichen Anzahl von Arztbesuchen und Krankenhauseinweisungen führen. In dieser Woche wurden dem RKI knapp 31.600 bestätigte Laborfälle von Grippe übermittelt, wobei 16 Prozent der Betroffenen stationär behandelt wurden. Seit Oktober wurden insgesamt etwa 102.000 Grippefälle gemeldet, wobei anzumerken ist, dass diese Zahl höchstwahrscheinlich eine beträchtliche Dunkelziffer nicht erfasster Fälle einschließt.

Parallel zu den Grippeerkrankungen hält die Welle des Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) in Deutschland weiterhin an. Insbesondere Kleinkinder sind von Krankenhauseinweisungen aufgrund einer RSV-Infektion betroffen, wie das RKI betont.

Interessanterweise zeigt sich, dass derzeit ältere Menschen häufiger von Grippeinfektionen betroffen sind, während Covid-19-Infektionen seltener zu schweren Verläufen führen. Trotz dieser Entwicklungen sind die Meldungen von Corona-Fällen weiterhin rückläufig und liegen deutlich unter den gemeldeten Grippeerkrankungen. Die aktuellen Zahlen des RKI schätzen die Anzahl der akuten Atemwegserkrankungen für die vergangene Woche auf etwa 6,1 Millionen, unabhängig von einem Arztbesuch. Diese Informationen verdeutlichen die dynamische und komplexe Lage im aktuellen Infektionsgeschehen in Deutschland.

 

Chatbot-Revolution im Gesundheitswesen: Innovative Steigerung von Selbstüberweisungen für Gesprächstherapien

In Großbritannien hat ein Chatbot dazu beigetragen, die Selbstüberweisungen für Gesprächstherapien um beeindruckende 15 Prozent zu steigern, wie eine Studie des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS zeigt. Das innovative Programm, Teil des "Talking Therapies National Program," wurde vom Startup Limbic entwickelt und ermöglichte einen direkten Zugang zur Selbstüberweisung für Gesprächstherapien, anstatt wie üblich über den Hausarzt.

Die Auswertung basierte auf Daten von rund 129.400 Personen, die Gesprächstherapiedienstleistungen des NHS in Anspruch nahmen. Dabei zeigte sich, dass Nutzer des Chatbots signifikant häufiger tatsächlich eine Gesprächstherapie erhielten im Vergleich zu jenen, die herkömmliche Webformulare ohne KI-Unterstützung verwendeten. Besonders positiv war der Einfluss auf Minderheiten, mit Steigerungen von 29 Prozent bei ethnischer Zugehörigkeit und beachtlichen 179 Prozent bei sexueller Orientierung. Trotz der gesteigerten Überweisungen blieben die Wartezeiten unverändert.

Der Chatbot fungiert als Assistent, der vor dem Behandlungskontakt Informationen sammelt und diese dann an einen klinischen Therapeuten weiterleitet. Die abschließende Behandlungsentscheidung erfolgt erst nach einem persönlichen Gespräch mit dem Therapeuten. Diese niederschwellige, adaptiv-personalisierte und empathische Interaktion geht über herkömmliche Fragebögen hinaus und erleichtert den Zugang zum ersten Gespräch.

Experten, darunter Professor Dr. Georg Schomerus, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig, betonen die Bedeutung der Studie, insbesondere hinsichtlich der verbesserten Inanspruchnahme psychotherapeutischer Dienstleistungen durch benachteiligte Gruppen. Ein weiterer positiver Aspekt wurde von Menschen mit nicht binärer Geschlechtsidentität hervorgehoben, die die maschinelle Interaktion als entlastend und nicht stigmatisierend erlebten.

Trotz positiver Ergebnisse weisen einige Experten auf methodische Einschränkungen hin und betonen die Notwendigkeit weiterer Forschung. Dennoch eröffnen solche Chatbot-Programme neue Wege, psychologische Unterstützung zu bieten und die Zugänglichkeit zu verbessern. Parallel dazu wird in Deutschland die iCAN-Studie durchgeführt, die einen intelligenten, Chatbot-assistierten Ansatz für die Nachsorge von jungen Menschen mit Depressionen untersucht.

 

Kommentar:

Die vielfältigen Herausforderungen, denen deutsche Apotheken gegenüberstehen, erfordern dringend eine umfassende Unterstützung. Von unklaren Regulierungen über finanzielle Belastungen bis hin zum Fachkräftemangel – die Branche sieht sich mit komplexen Problemen konfrontiert. Eine konzertierte Anstrengung von politischer Seite, Standesvertretungen und Apothekenbetreibern ist unerlässlich, um klare Regelungen, finanzielle Stabilität und innovative Lösungen zu gewährleisten. Die Sicherung der Apothekenqualität und -zugänglichkeit ist von essenzieller Bedeutung für das deutsche Gesundheitssystem.

Die heutige Verhandlung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit von Skonti beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten wirft wichtige Fragen zur Preisgestaltung in Apotheken auf. Die Skepsis der Richter gegenüber Skonti deutet darauf hin, dass diese Vergünstigung möglicherweise unzulässig sein könnte. Ein mögliches Verbot würde erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Apotheken haben, deren Betriebsergebnis laut Schätzungen im Durchschnitt um 22.000 Euro beeinträchtigt werden könnte. Die Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens und die unterschiedlichen Auslegungen zeigen die dringende Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Regelung in diesem Bereich.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das Urteil zum Nationalen Gesundheitsportal aufzuheben, lässt Raum für Skepsis. Die Debatte um staatliche Einmischung in den Informationssektor wird durch diese Entwicklung weiter angeheizt. Die Verweisung an das Verwaltungsgericht ermöglicht eine erneute Auseinandersetzung, doch die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und Vielfalt der Informationsquellen bleiben fraglich. Eine kritische Beobachtung der weiteren Entwicklungen in diesem Rechtsstreit ist unerlässlich, da sie potenziell weitreichende Konsequenzen für die Transparenz und Neutralität der Gesundheitskommunikation in Deutschland haben könnte.

Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Selbstbestimmung von Personalvertretungen in der Gesundheitsbranche bei Schulungen. Die klare Feststellung, dass Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Arbeitgeber zu tragen sind, bekräftigt das Recht der Vertretungen, unabhängig vom Format, selbst über Schulungen zu entscheiden. Eine wegweisende Entwicklung für die Branche.

Das wegweisende Urteil des Amtsgerichts Frankfurt betont die Möglichkeit eines Fahrverbots trotz vorheriger Verurteilung, sofern die Delikte getrennt verhandelt wurden. Die Entscheidung schafft klare Richtlinien für die Rechtsprechung und könnte eine Verschärfung der Konsequenzen für Verkehrssünder bedeuten. Die Einbeziehung von Apothekern unterstreicht die Allgemeingültigkeit dieser Regelung für alle Verkehrsteilnehmer. Eine gründliche rechtliche Prüfung und die Einhaltung von Verfahrensregeln sind nun noch bedeutender, um mögliche Fahrverbote zu vermeiden. Das Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und weitere Entwicklungen in der Rechtsprechung hervorrufen, was aufmerksame Beobachtung erfordert.

Die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Apothekeninhabern und der Agentur für Präqualifizierung (AfP) werfen ein Schlaglicht auf die Komplexität der Vertragskündigungen vor dem geplanten Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel im April. Die Blockadehaltung der AfP trotz bevorstehender Änderungen erscheint unverständlich und unterstreicht die Notwendigkeit von transparenten und kundenfreundlichen Lösungen in dieser Übergangsphase. Klare Handlungsanleitungen für Apothekeninhaber sind essenziell, um reibungslose Vertragsbeendigungen zu ermöglichen und unnötige Hürden zu vermeiden.

Die aktuelle Neigung von Apothekeninhabern, aus dem Vertrag mit der AfP auszusteigen, verdeutlicht die Auswirkungen des bevorstehenden Wegfalls der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel. Die Gebührenstruktur für die Kündigung wirft jedoch Fragen auf, und die Forderung nach einer Sonderkündigungsmöglichkeit zu einem festen Betrag scheint berechtigt. Ein transparenter FAQ-Katalog seitens der AfP könnte zur Klärung beitragen und Unsicherheiten beseitigen. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation sich weiterentwickelt und ob Kulanz seitens des DAV eine Lösung bietet.

Die jüngsten Entwicklungen im pharmazeutischen Sektor, insbesondere die Probleme bei der Kostenübernahme für ausländische Verordnungen, stellen Apotheken vor neue Herausforderungen. Die Anweisung, Rezepte mit dem Kostenträger "BG-Verbindungsstelle-Ausland" als Privatrezepte zu behandeln, ist eine notwendige Anpassung an die ablehnende Haltung der DGUV zur Kostenübernahme in einigen Fällen. Die Löschung der Institutionskennzeichen der Verbindungsstellen durch die ABDATA zum 1. März und die Empfehlung zur Implementierung von automatischen Hinweisen in Softwarelösungen sind Schritte in die richtige Richtung. Apothekenbetreiber sollten sich zügig auf diese Veränderungen einstellen und sicherstellen, dass ihre Abläufe den neuen Anforderungen gerecht werden, um mögliche Retaxierungen zu vermeiden.

Die aktuellen Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von E-Rezepten in Apotheken werfen ein Schlaglicht auf mögliche Schwächen in der elektronischen Verordnungsinfrastruktur. Die Wechselwirkung zwischen Stapel- und Komfortsignatur in Arztpraxen zeigt, dass die Implementierung möglicherweise nicht nahtlos erfolgt. Eine genaue Analyse der Praxissoftware und eine enge Zusammenarbeit zwischen Gematik, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Softwareanbietern sind entscheidend, um diese Herausforderungen zu überwinden. Ein reibungsloser Ablauf ist nicht nur für die Effizienz im Gesundheitswesen, sondern auch für das Vertrauen der Patienten in die digitale Infrastruktur von entscheidender Bedeutung.

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz in der medizinischen Diagnostik birgt vielversprechende Möglichkeiten, doch sind Vertrauensfragen und Übertragbarkeitsprobleme noch zu überwinden. Während erklärbare KI Fortschritte verspricht, müssen auch mehr Studien die Wirksamkeit untermauern. Die Vision einer "generalisierten medizinischen KI" zeigt Potenzial, steht jedoch vor Herausforderungen wie dem Zugang zu umfangreichen Daten und Datenschutzbedenken. Die Balance zwischen Innovation und Sicherheit bleibt entscheidend für den erfolgreichen Einsatz von KI in der medizinischen Praxis.

Die Entscheidung des IMPP, ab 2025 keine neuen Lizenzen für die kommerzielle Nutzung von Prüfungsfragen zu vergeben, markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Pharmaziestudium. Studierende sollten sich bewusst sein, dass etablierte Prüfungstrainer auf die ab 2025 entwickelten Fragen nicht mehr zugreifen können. Trotz dieser Herausforderung betont das IMPP, dass die Maßnahme darauf abzielt, die Qualität der Staatsexamina langfristig zu sichern. Die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten verspricht zukünftig rechtssichere Examensaufgaben mit Fokus auf naturwissenschaftliche oder klinische Grundlagen. Ein Paradigmenwechsel, der Studierende zu flexiblerer Vorbereitung ermutigt.

Die betriebliche Altersvorsorge für Apotheken-Mitarbeiter erfordert genaue Prüfung. Versteckte Klauseln könnten zu finanziellen Verlusten führen. Transparenz seitens des Arbeitgebers ist entscheidend, ebenso wie eine sorgfältige Vertragsprüfung, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Mitarbeitende sollten auf klare Informationen setzen, um fundierte Entscheidungen für ihre Altersvorsorge zu treffen.

Der landesweite Warnstreik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Forderung nach höheren Gehältern und einer angemessenen Vergütung für Praxen reflektiert die prekäre finanzielle Lage. Der Virchowbund unterstützt den Streik, betont die chronische Unterfinanzierung der Praxen und die steigende Arbeitsbelastung für die MFA. Eine dringende Neubewertung des Berufs ist notwendig, um den wachsenden Fachkräftemangel zu adressieren und die wohnortnahe Versorgung zu sichern. Ein gemeinsames Ziel von Praxisärzten und MFA sollte die Stärkung der ambulanten Strukturen in Deutschland sein.

Die Zulassung von Dupilumab als Therapie für Prurigo nodularis markiert einen bedeutsamen Fortschritt. Die vielversprechenden Ergebnisse der Studien unterstreichen seine Wirksamkeit bei der signifikanten Reduzierung des belastenden Juckreizes. Dies stellt eine wichtige Option für Patienten dar, die bisher nur begrenzte therapeutische Alternativen hatten.

Die alarmierende Zunahme exzessiven Computerspielkonsums bei Jugendlichen ist ein Gesundheitsrisiko, das nicht zu unterschätzen ist. Apotheker schlagen nun Alarm und weisen auf die ernsthaften Folgen hin. Es wird Zeit, verstärkt präventive Maßnahmen zu ergreifen und den Fokus auf eine gesunde digitale Lebensführung zu legen, um die langfristige Gesundheit unserer jungen Generation zu schützen.

Die sorgfältige Anwendung von Nasentropfen bei Kleinkindern ist von entscheidender Bedeutung, wie die Apothekerkammer Niedersachsen betont. Warnungen vor problematischen Internetvideos, in denen unsachgemäße Methoden angewendet werden, unterstreichen die Notwendigkeit für Eltern, auf altersgerechte Präparate in der Hausapotheke zu setzen. Die richtige Dosierung, Vermeidung von Überdosierung und die Wahl therapeutischer Alternativen wie physiologische Kochsalzlösung sind dabei zentrale Punkte, um die empfindlichen Nasengänge der Kleinen zu schützen.

Die bahnbrechende Forschung am Institute of Science and Technology Austria (ISTA) zur Identifikation des Proteins A10 als zentralen Bestandteil des Pockenvirus-Kerns markiert einen Meilenstein. Die Kombination von KI-Modellierung und Kryo-Elektronenmikroskopie liefert nicht nur Einblicke in die Struktur des Virus, sondern eröffnet auch vielversprechende Wege für die Entwicklung neuer antiviraler Medikamente. Eine beeindruckende interdisziplinäre Leistung des Forschungsteams.

Die aktuellen RKI-Daten zeigen eine anhaltende Grippe-Welle in Deutschland, begleitet von einer RSV-Epidemie, vor allem bei Kleinkindern. Interessanterweise sind ältere Menschen derzeit stärker von Grippe betroffen als von Covid-19. Die positive Entwicklung ist jedoch die rückläufige Zahl von Corona-Fällen, die deutlich unter den Grippezahlen liegt. Eine komplexe und dynamische Situation erfordert weiterhin aufmerksame Überwachung und entsprechende Maßnahmen.

Die erfolgreiche Steigerung von Selbstüberweisungen für Gesprächstherapien durch einen Chatbot in Großbritannien zeigt das Potenzial innovativer Technologien im Gesundheitswesen. Die positiven Auswirkungen auf benachteiligte Gruppen unterstreichen die Bedeutung von niedrigschwelligen Zugängen zur psychologischen Unterstützung. Während die Ergebnisse vielversprechend sind, sollte die Forschung weiterhin methodische Einschränkungen berücksichtigen. Solche Chatbot-Programme könnten einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung leisten, auch in anderen Ländern wie Deutschland, wo ähnliche Ansätze bereits getestet werden.

In Anbetracht dieser vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen bleibt es entscheidend, dass alle Akteure im Gesundheitswesen gemeinsam daran arbeiten, innovative Lösungen zu finden, klare Regelungen zu schaffen und die Qualität sowie Zugänglichkeit der Apotheken langfristig zu sichern. Die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Standesvertretungen und Apothekenbetreibern ist unerlässlich, um einen nachhaltigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland zu leisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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