• 22.01.2024 – E-Rezepte und Retaxationsrisiken in Apotheken

    APOTHEKE | Wissen & Tipps | In der Apothekenpraxis zeichnen sich gegenwärtig bedeutende Herausforderungen im Umgang mit E-Rezepten ab, insbesondere im Zusammenhang mit Medi ...

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APOTHEKE | Wissen & Tipps |

E-Rezepte und Retaxationsrisiken in Apotheken

 

Herausforderungen bei der elektronischen Verordnung von Medizinprodukten und Teststreifen

In der Apothekenpraxis zeichnen sich gegenwärtig bedeutende Herausforderungen im Umgang mit E-Rezepten ab, insbesondere im Zusammenhang mit Medizinprodukten und Teststreifen. Ein zentrales Problem liegt in der unzureichenden Warnung durch Softwaresysteme, die dazu führen kann, dass Apotheken unwissentlich Retaxationsrisiken ausgesetzt sind. Die Komplexität dieser Angelegenheit wird besonders deutlich, wenn es um Medizinprodukte geht, die gemäß aktueller Gesetzgebung noch nicht elektronisch verordnet werden dürfen.


Die Gematik, verantwortlich für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, prognostiziert eine mögliche Freigabe für die E-Rezeptverordnung von Medizinprodukten erst im Sommer 2027. Diese zeitliche Unklarheit stellt Apotheken vor die Herausforderung, nicht rechtzeitig vor möglichen Retaxationsrisiken gewarnt zu werden, wenn Medizinprodukte auf E-Rezepten auftauchen.

Die Problematik erstreckt sich ebenso auf Hilfsmittel, die gemäß aktueller Gesetzgebung erst ab dem 1. Juli 2026 elektronisch verordnet werden dürfen. Bei der Prüfung von E-Rezepten, die beispielsweise Macrogole oder Blutzuckerteststreifen betreffen, ist die Einordnung als Medizinprodukt oder Arzneimittel entscheidend. Arzneimittel können auf E-Rezepten verordnet werden, Medizinprodukte hingegen nicht.

Besondere Vorsicht ist bei Blutzuckerteststreifen geboten. Obwohl sie als Hilfsmittel gelten, ermöglicht ein Ausnahmefall, nämlich Mischverordnungen gemäß dem Arzneilieferungsvertrag, die gemeinsame Verordnung auf einem Muster-16-Formular zusammen mit Arzneimitteln. Eine Praxis, die jedoch auf E-Rezepten noch nicht zulässig ist, was zu potenziellen Retaxationsrisiken führen kann.

Auffallend ist die mangelnde Warnung mancher Softwaresysteme, die erst im Rechenzentrum auf fehlerhafte Verordnungen aufmerksam machen. Diese Schwäche im System führt zu Verzögerungen und lässt Raum für Retaxationsrisiken. Forderungen nach einer direkten Blockierung solcher Rezepte im Vorfeld werden laut, um Apotheken und Arztpraxen frühzeitig vor problematischen Verordnungen zu schützen.

Neben Medizinprodukten und Teststreifen sind auf E-Rezepten bestimmte Substanzen und Geräte noch nicht zulässig, darunter Betäubungsmittel, Dosierautomaten für Substitutionstherapie, T-Rezepte, Digitale Gesundheitsanwendungen, Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Verbandsmittel, Blutzucker-Teststreifen sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

Als präventive Maßnahme gegen Retaxationsrisiken wird die Nutzung spezialisierter Versicherungslösungen, wie der Allrisk-Police von Mysecur, empfohlen. Diese Versicherungslösung adressiert sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern eine konzentrierte Fokussierung auf ihre Kernaufgaben ohne die Befürchtung von möglichen Versicherungslücken. Die Auswahl einer umfassenden Absicherung kann einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und reibungslosen Betriebsführung von Apotheken leisten.

 
Kommentar: Handlungsbedarf und präventive Maßnahmen sind unumgänglich

Die herausfordernde Situation bei der E-Rezeptverordnung für Medizinprodukte und Teststreifen wirft ein grelles Licht auf die dringende Notwendigkeit eines zuverlässigen Warnsystems in Apothekensoftware. Die Unsicherheiten und fehlenden Hinweise bergen nicht nur das Risiko von finanziellen Belastungen in Form von Retaxationen, sondern gefährden auch die reibungslose Abläufe in Apotheken. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Softwaresysteme rasch angepasst werden, um Apotheken frühzeitig vor potenziellen Risiken zu warnen.

Die aktuelle Komplexität, insbesondere im Umgang mit Medizinprodukten und Teststreifen, erfordert eine klare und einheitliche Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Die Forderung nach einer direkten Blockierung fehlerhafter Rezepte im Vorfeld ist berechtigt und könnte dazu beitragen, ungewollte Retaxationen zu minimieren.

Präventive Maßnahmen, wie die Nutzung spezialisierter Versicherungslösungen, sind angesichts dieser Herausforderungen eine vernünftige Empfehlung. Die Allrisk-Police von Mysecur bietet hier eine umfassende Absicherung, die Apothekern die Möglichkeit gibt, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich über potenzielle Versicherungslücken Gedanken machen zu müssen. Handlungsbedarf ist klar erkennbar, um die Effizienz und finanzielle Stabilität in Apotheken sicherzustellen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

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