• 29.12.2023 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute

 

Aktuelle Entwicklungen von Vertrauensschäden über E-Rezept-Herausforderungen bis zu neuen Produkten – Ein umfassender Blick auf die Apothekenlandschaft

Willkommen zu den neuesten Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir brisante Themen wie die finanziellen Risiken durch Vertrauensschäden, das Noventi-Debakel im E-Rezept-System, Preisanpassungen für Aqua purificata, Herausforderungen beim E-Rezept, den Ärzteprotest, eine Produktneuheit von Steripharm und die bedeutenden Fortschritte in der Migränetherapie im Jahr 2023. Tauchen Sie ein in die aktuellen Entwicklungen der Apothekenlandschaft!

 

Risiken von Vertrauensschäden: Bedrohungen für die Stabilität der Apothekenbranche

In der Apothekenbranche, die sich traditionell durch ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung auszeichnet, zeichnet sich eine unterschätzte Herausforderung ab: das potenzielle Risiko von Vertrauensschäden. Diese Schäden, die durch Handlungen von Betriebsangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen der Apotheke verursacht werden können, bergen ernsthafte Bedrohungen für die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Geschäftsbetrieb.

Vertrauen bildet das Fundament zwischen Apotheken, ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Ein intaktes Vertrauensverhältnis ist entscheidend für einen effizienten Ablauf von Geschäftsprozessen. Leider treten in seltenen Fällen betrügerische Handlungen auf, sei es durch interne Mitarbeiter oder externe Vertrauenspersonen. Die möglichen Ursachen für Vertrauensschäden sind vielfältig und reichen von Diebstahl von Medikamenten und anderen wertvollen Gütern bis hin zu Unterschlagung von Geldern und betrügerischen Praktiken bei der Rezeptabrechnung.

Die finanziellen Auswirkungen von Vertrauensschäden sind keineswegs zu unterschätzen. Die Apotheken, die oft auf schmalen Gewinnmargen operieren, können durch Diebstahl von Medikamenten oder Sabotageakte erhebliche finanzielle Verluste erleiden. Der Diebstahl von Medikamenten nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern gefährdet auch die Gesundheit und Sicherheit der Patienten.

Ein weiteres, oft übersehenes Risiko für Apotheken sind offene Forderungen gegenüber Rezeptabrechnungsunternehmen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners könnten diese offenen Beträge zu einem erheblichen Vertrauensschaden führen, der die Existenz der Apotheke gefährden kann.

Um sich gegen die negativen Auswirkungen von Vertrauensschäden zu schützen, wird der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung als eine sinnvolle und empfehlenswerte Maßnahme vorgeschlagen. Diese Versicherung bietet nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch eine wichtige Unterstützung, um die Apotheke vor existenziellen Bedrohungen zu bewahren. Eine Vertrauensschadenversicherung kann dazu beitragen, finanzielle Verluste zu kompensieren und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, selbst in den schwierigsten Zeiten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken sich der potenziellen Gefahren von Vertrauensschäden bewusst sind und proaktiv handeln. Eine gründliche Überprüfung von Geschäftsprozessen, die Auswahl und Schulung von Mitarbeitern sowie die Einführung von internen Kontrollen können dazu beitragen, das Risiko von Vertrauensschäden zu minimieren. Die Vertrauensschadenversicherung fungiert dabei als eine zusätzliche Sicherheitsebene, um die Apotheke umfassend zu schützen und ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung zu wahren.

Insgesamt verdeutlicht dieser Bericht die bedrohlichen Auswirkungen von Vertrauensschäden auf Apotheken und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung. Die Risiken von Betrug und Unterschlagung durch Mitarbeiter oder externe Parteien sollten nicht unterschätzt werden, da sie potenziell erhebliche finanzielle Verluste für die betroffenen Apotheken mit sich bringen können. Die Erwähnung der Vertrauensschadenversicherung als mögliche Lösung bietet eine wichtige Handlungsoption für Apotheken, um sich vor den potenziellen Folgen von Vertrauensschäden zu schützen. Es ist entscheidend, dass Apotheken proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäftsprozesse zu überprüfen und zu verbessern, sowie geeignete Versicherungsmaßnahmen zu treffen, um ihre wertvolle Rolle in der Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern.

 

Schwierigkeiten im E-Rezept-System: Apotheke von Noventi im Stich gelassen

Inmitten des digitalen Wandels im Gesundheitswesen sah sich die Berg- und Hütten-Apotheke in Duisburg mit erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept konfrontiert. Das Softwarehaus Noventi, das die technische Infrastruktur für die elektronischen Rezepte bereitstellt, konnte offensichtlich nicht den erforderlichen Support bieten, als die Apotheke mit einem schwerwiegenden Ausfall konfrontiert wurde.

Die Schwierigkeiten begannen am 27. Dezember, als kurz vor der Öffnungszeit der Apotheke festgestellt wurde, dass keine E-Rezepte bearbeitet werden konnten. Dr. Jan Bandolik, Apotheker und Inhaber der Berg- und Hütten-Apotheke, erklärte, dass die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) aufgrund eines Problems mit dem Notfalldienst (NES) nicht hergestellt werden konnte. Dies führte dazu, dass das Team umgehend versuchte, das Problem durch Neustarts zu lösen. Trotz mehrerer Versuche blieb die Situation unverändert, und der Support von Noventi war nicht in der Lage, das Problem rasch anzugehen.

Die Eskalation der Situation zwang die Apotheke, ihre E-Rezept-Kunden auf den nächsten Tag zu vertrösten. Die gravierende Auswirkung dieses Ausfalls wurde durch die bereits erfolgte Umstellung mehrerer Arztpraxen auf E-Rezepte im November/Dezember deutlich. Die Gemeinschaftspraxis im Haus sowie weitere Hausarztpraxen waren nun auf die reibungslose Funktion des Systems angewiesen.

Die Berg- und Hütten-Apotheke kontaktierte unverzüglich die Notfall-Hotline von Noventi, jedoch blieben ihre Bemühungen ohne Erfolg. Das Team versuchte auch, ihren Außendienstler zu erreichen, doch auch hier stießen sie auf taube Ohren. Überraschenderweise blieb der Fehler bis Donnerstagabend unbegutachtet, und es wurden keinerlei lösungsorientierte Nachfragen seitens des Supports gestellt. Eine frustrierende Erfahrung, wie Dr. Bandolik betonte: "Auf mehrere Stunden Wartezeit hatten wir uns eingestellt, aber dass wir tatsächlich mehrere Tage im Stich gelassen werden, schockiert das gesamte Team."

Die Apotheke, die auf E-Rezepte angewiesen ist, fühlte sich von Noventi im Stich gelassen und bezeichnete die Situation als "bodenlose Unverschämtheit". Die mangelnde Kommunikation seitens des Supports und des Außendienstlers verschärfte die Frustration zusätzlich. In einem verzweifelten Versuch, die Kontinuität der Patientenversorgung zu gewährleisten, bat die Apotheke die im Haus befindliche Arztpraxis, in dringenden Fällen Muster 16 Rezepte auszustellen.

Am Freitagmorgen konnte der Inhaber der Apotheke, Hans Jung, zumindest verkünden, dass an dem Problem gearbeitet werde. Die zahlreichen Kunden, die in den letzten Tagen abgewiesen werden mussten, hinterließen jedoch tiefe Spuren der Verärgerung. Die Hotline von Noventi und der Notfalldienst konnten nur wenig Hilfe bieten, was die Frustration weiter steigerte.

Am Freitagvormittag endlich eine positive Wende: "Es läuft!" verkündete Hans Jung erleichtert. Eine Mitarbeiterin von Noventi hatte eine Lösung gefunden, was die Apotheke vor einem weiteren wirtschaftlichen und operativen Schaden bewahrte. Trotz der erlösenden Nachricht bleibt die Frage nach der Zuverlässigkeit und dem Support von Noventi in Zeiten des digitalen Wandels im Gesundheitswesen bestehen. Der Vorfall wirft einen Schatten auf die Zukunft der E-Rezepte und die Abhängigkeit von Apotheken und Arztpraxen von der reibungslosen Funktionsweise solcher Systeme.

 

Preisanpassung für Aqua purificata ab Januar 2024: Apotheken stehen vor neuen Herausforderungen

Im pharmazeutischen Sektor bahnen sich zum Jahreswechsel bedeutende Veränderungen an, die direkt Einfluss auf die Preisgestaltung von Aqua purificata in Apotheken nehmen. Zum 1. Januar 2024 werden gemäß den jüngsten Entwicklungen die Preise für Aqua purificata aus der Hilfstaxe Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) gestrichen, mit einer bemerkenswerten Ausnahme für Cannabisblüten. Die Entscheidung resultiert aus dem Fehlen einer klaren Zusage seitens des GKV-Spitzenverbandes zur Weitergeltung der bisherigen Preise, was zu einer Löschung dieser Einträge durch die Abdata führt.

Die betroffenen Preiskategorien innerhalb der Hilfstaxe umfassen Aqua purificata mit Zuschlag und Aqua purificata Qualitätszuschlag. Die bisherigen Festlegungen, die unabhängig von den Einkaufspreisen galten, ermöglichten eine Abrechnung von 80 Cent pro 1000 ml sowie einen Qualitätszuschlag von 1,46 Euro. Ab dem neuen Jahr werden diese Preisstrukturen jedoch keine Anwendung mehr finden, wie der GKV-Spitzenverband deutlich kommuniziert hat.

Die unmittelbare Konsequenz dieser Preisänderungen stellt Apotheken vor neue Herausforderungen. Aqua purificata, das bisher in Apotheken gewonnen wurde, darf ab dem 1. Januar 2024 nur noch als Leitungswasser abgerechnet werden, so die klare Position des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Eine alternative Option besteht darin, auf abgepacktes, industriell hergestelltes Aqua purificata zurückzugreifen, das für die Rezepturherstellung verwendet werden kann. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach den geltenden §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung.

Es ist wichtig zu betonen, dass Aqua purificata, als gereinigtes Wasser, in Apotheken einem speziellen Herstellungsprozess unterliegt. Dieser umfasst Destillation, Ionenaustausch, Umkehrosmose oder andere geeignete Methoden, um die erforderliche pharmazeutische Qualität zu gewährleisten. Die strengen Standards verlangen, dass das resultierende Produkt weniger als 100 Keime pro ml Wasser enthält und keine Konservierungsmittel, Zusatzstoffe oder Fäkalkeime aufweist.

Für Apotheken, die sich für den Bezug von industriell hergestelltem Aqua purificata entscheiden, ist die Überprüfung des Ausgangsstoffs auf Identität von entscheidender Bedeutung. Hierbei kommt die Bestimmung des Brechungsindexes zum Einsatz, um sicherzustellen, dass die geforderten pharmazeutischen Standards erfüllt werden.

In Anbetracht dieser regulatorischen Änderungen steht die Pharmabranche vor einer Phase der Anpassung, in der Apothekerinnen und Apotheker ihre Praktiken überdenken müssen, um weiterhin hochwertige Produkte anzubieten und den aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Der Fokus liegt dabei auf einer reibungslosen Umstellung und einer konsequenten Einhaltung der neuen Vorgaben.

 

Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts: Fehlende Berufsbezeichnung führt zu Komplikationen

Im Vorfeld der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts in Deutschland treten vermehrt Schwierigkeiten zutage, die möglicherweise den reibungslosen Ablauf der medizinischen Versorgung beeinträchtigen könnten. Insbesondere rückt das Fehlen der Berufsbezeichnung des verordnenden Arztes auf dem elektronischen Rezept in den Fokus, was zu einer regelrechten Retaxfalle führen kann.

Die Gematik, die Organisation, die für die Umsetzung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen verantwortlich ist, gibt dazu klare Richtlinien vor: Auf dem E-Rezept muss die Berufsbezeichnung der verordnenden Ärztin oder des verordnenden Arztes eindeutig angegeben sein. Sollte diese Information fehlen, besteht für Apotheken nicht die Befugnis, sie eigenmächtig im Freitext zu ergänzen. Stattdessen obliegt es den Apotheken, von der Arztpraxis ein neues E-Rezept mit korrekter Angabe der Berufsbezeichnung anzufordern.

Im Normalfall ist die Berufsbezeichnung im Praxisverwaltungssystem (PVS) hinterlegt und erscheint automatisch auf dem E-Rezept. Doch vermehrt treten Fälle auf, in denen diese Information fehlt. In solchen Situationen wird den Arztpraxen geraten, sich an den Hersteller ihres PVS zu wenden, um zu klären, wie die Berufsbezeichnung korrekt hinterlegt werden kann.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen hat in einem aktuellen Rundschreiben die Aufmerksamkeit auf einen weiteren Aspekt gelenkt. Der geltende Rahmenvertrag sieht in § 6 Abs. 2c) S. 1 zwar eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Berufsbezeichnungen bei papiergebundenen Verordnungen vor, jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Heilungsoption nicht für E-Rezepte vorgesehen ist. In den Fällen, in denen die Berufsbezeichnung fehlt, ist es zwingend erforderlich, das E-Rezept wieder an den Fachdienst zu übermitteln.

Diese Entwicklung wirft einen Schatten auf die bevorstehende flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Die Branche steht vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig auf den digitalen Verordnungen hinterlegt sind, um unnötige Komplikationen und Verzögerungen bei der Medikamentenversorgung zu vermeiden.

Die Gematik und der Landesapothekerverband Niedersachsen betonen, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, Apotheken und den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen von entscheidender Bedeutung ist, um diese Herausforderungen zu bewältigen und einen reibungslosen Übergang zur digitalen Verschreibung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Akteure des Gesundheitswesens auf diese Anforderungen reagieren und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Stolpersteine im Vorfeld der Einführung des E-Rezepts zu beseitigen.

 

Ärzteverband droht mit längeren Praxisschließungen als Protest gegen Gesundheitspolitik

In einer beispiellosen Aktion des Virchowbundes, einem Verband niedergelassener Ärzte, sollen bundesweit Hausarzt- und Facharztpraxen zwischen den Jahren geschlossen bleiben. Diese Protestmaßnahme richtet sich gegen die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Verband hat darüber hinaus längere Praxisschließungen im Januar angekündigt, sollte es beim geplanten Krisengipfel keine Annäherung mit dem Gesundheitsminister geben.

Nach einer dreitägigen Protestaktion in dieser Woche, bei der Praxen bundesweit geschlossen blieben, verkündete der Vorsitzende des Virchowbundes, Dirk Heinrich, dass die Ärzte ab dem 2. Januar wieder regulär für ihre Patienten zur Verfügung stehen würden. Heinrich warnte jedoch davor, dass bei ausbleibender Bewegung bei dem Krisengipfel mit dem Minister am 9. Januar die Praxen für eine ganze Woche geschlossen bleiben könnten.

Die Aktion ist Teil der Kampagne "Praxis in Not", die von Ärzteverbänden ins Leben gerufen wurde. Forderungen beinhalten die Abschaffung von Budgets mit Höchstsummen für Honorare in allen Fachgruppen, die Wiedereinführung von Extra-Honorierungen für neue Patienten in Praxen sowie die Reduzierung von Überlastung und Bürokratie. Der Virchowbund geht davon aus, dass sich mehrere Zehntausend Praxen an den Schließungen beteiligt haben.

Dirk Heinrich warf Gesundheitsminister Lauterbach vor, "Neiddebatten" anzustacheln, anstatt die bestehenden Ungerechtigkeiten im Vergütungssystem zu beheben. Er betonte, dass niedergelassene Ärzte nicht so viel verdienen würden, wie vom Minister suggeriert. Lauterbach hatte während der Proteste verbesserte Arbeitsbedingungen in Aussicht gestellt, aber Forderungen nach mehr Geld entschieden abgelehnt. Er argumentierte, dass außer in der Schweiz in Europa nirgendwo so gut wie in Deutschland in den Praxen verdient werde, und plädierte für eine gerechtere Verteilung von finanziellen Ressourcen.

Die Krankenkassen äußerten ebenfalls Unverständnis für die Forderungen nach höheren Honoraren. Ein Sprecher betonte, es sei weder angemessen noch fair, Patienten vor geschlossenen Praxistüren stehen zu lassen, insbesondere angesichts der aktuellen Spitzenwerte bei Atemwegserkrankungen in Deutschland. Die Kassen wiesen darauf hin, dass die Ärztehonorare der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden Euro steigen würden.

Die brisante Situation zwischen dem Virchowbund und dem Gesundheitsministerium dürfte in den kommenden Wochen weiterhin die Schlagzeilen beherrschen, insbesondere mit dem anstehenden Krisengipfel und der Möglichkeit weiterer Praxisschließungen im neuen Jahr.

 

Neues Nahrungsergänzungsmittel von Steripharm: "Folio 2 basic DHA" für Schwangerschaft und Stillzeit

Steripharm, ein führendes Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, hat sein Portfolio mit der Einführung von "Folio 2 basic DHA" erweitert. Das Produkt, das seit Dezember 2023 auf dem Markt ist, ergänzt die kürzlich überarbeitete Produktpalette des Unternehmens und richtet sich an Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende der Stillzeit.

Die Folio-Produktreihe hat in der zweiten Jahreshälfte 2023 nicht nur eine optische Überarbeitung erfahren, sondern auch eine inhaltliche Neuausrichtung. Schon im Sommer wurde mit "Folio fertil women" ein neues Prinzip eingeführt, das sich von der bisherigen Strategie "weniger ist mehr" abwendet. Insbesondere die Zugabe von Coenzym Q10 und der Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) soll laut Hersteller dazu beitragen, das Warten auf das ersehnte Wunschbaby zu verkürzen.

Die Entscheidung, DHA verstärkt einzusetzen, basiert auf Erkenntnissen aus Studien, die einen positiven Zusammenhang zwischen dem Serum-Spiegel an Omega-3-Fettsäuren und der Rate an Lebendgeburten aufzeigen. "Folio fertil women" enthält 200 mg DHA pro Weichkapsel, neben zahlreichen anderen wichtigen Nährstoffen.

Mit der Einführung von "Folio 2 basic DHA" verstärkt Steripharm nun weiter seine Betonung auf die Bedeutung von DHA, indem es speziell für die Phase der Schwangerschaft und Stillzeit ein neues Produkt auf den Markt bringt. Dieses vegane Nahrungsergänzungsmittel enthält neben 200 mg DHA auch 400 µg Folsäure, 9 µg Vitamin B12, 233 µg Retinoläquivalente Vitamin A, 20 µg Vitamin D3, 13 µg α-Tocopherol und 150 µg Iod pro Kapsel.

Nicht nur der Gehalt an DHA, sondern auch die Zugabe von Vitamin A erfordert Aufmerksamkeit. Der Hersteller betont, dass Vitamin A während der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden sollte, da in Industrieländern eine übermäßige Aufnahme eher wahrscheinlich ist als eine Unterversorgung. Eine Kapsel "Folio 2 basic DHA" kostet 39,95 Euro und enthält 39 Hartkapseln.

Die Entscheidung, Vitamin A in einem Nahrungsergänzungsmittel zu integrieren, wirft einen Blick auf die aktuellen Empfehlungen der Ernährungsgesellschaften. Die D-A-CH-Referenzwerte für Vitamin A wurden 2020 überarbeitet, wobei für Schwangere eine empfohlene Zufuhr von 800 µg RAE pro Tag gilt.

Insgesamt verdeutlicht die Erweiterung der Folio-Produktreihe von Steripharm nicht nur die Anpassung an aktuelle Forschungsergebnisse, sondern auch das Bestreben, den Bedürfnissen von Frauen mit Kinderwunsch, Schwangeren und Stillenden gerecht zu werden. Es bleibt jedoch zu betonen, dass jegliche Nahrungsergänzung während der Schwangerschaft und Stillzeit nur unter sorgfältiger ärztlicher Rücksprache erfolgen sollte.

 

Überblick über die Fortschritte in der Migränetherapie im Jahr 2023: Neue Leitlinien und Entwicklungen

Das Jahr 2023 brachte bedeutsame Veränderungen in der Behandlung von Migräne-Patienten mit sich, obwohl keine neuen Wirkstoffe auf den Markt kamen. Eine überarbeitete S1-Leitlinie, die die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, stellt einen Schritt nach vorne dar und setzt den Fokus auf bereits 2022 zugelassene Arzneimittel wie Rimegepant und Lasmiditan. Gleichzeitig vollzog sich ein bedeutender Wandel in Bezug auf das Verschreibungssystem, insbesondere mit Blick auf Rizatriptan.

Die S1-Leitlinie betont weiterhin die herausragende Rolle von Triptanen bei mittelschweren und schweren Migräne-Attacken, vor allem wenn konventionelle Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Metamizol oder Analgetika-Kombinationen mit Coffein keine ausreichende Linderung bieten. Neu in der Hierarchie sind jedoch die 2022 zugelassenen Wirkstoffe Lasmiditan (Rayvow®) und Rimegepant (Vydura®). Diese kommen laut Leitlinie erst dann zum Einsatz, wenn Analgetika, nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) oder Triptane nicht wirksam sind oder Unverträglichkeiten auftreten.

Lasmiditan, das agonistisch an Serotonin-Rezeptoren, insbesondere am 5-HT1F-Rezeptor, wirkt, könnte eine vielversprechende Alternative für Migräne-Patienten mit kardiovaskulären Vorerkrankungen darstellen, da es die vasokonstriktorischen Nebenwirkungen der herkömmlichen Triptane vermeidet. Allerdings stellte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Herbst fest, dass Lasmiditan gegenüber etablierten Triptanen und NSAR keine klaren Vorteile aufweist, basierend auf fehlenden direkt vergleichenden Studien.

Rimegepant hingegen zeichnet sich durch seine doppelte Wirkung aus, da es nicht nur akut sondern auch prophylaktisch eingesetzt werden kann. Dieser Wirkstoff blockiert den Calcitonin-Gene-Related-Peptide(CGRP)-Rezeptor, ähnlich wie der Antikörper Erenumab (Aimovig®), der zur Prophylaxe zugelassen ist. Eine weitere Neuerung in diesem Bereich ist Atogepant (Aquipta®), das als zweites "Gepant" in der EU zugelassen wurde und ausschließlich Erwachsenen zur Prophylaxe verschrieben werden darf, die mindestens vier Tage im Monat unter Migräne leiden.

Die Prophylaxe von Migräne-Attacken umfasst eine breite Palette von Optionen, darunter Betablocker, Amitriptylin, Topiramat, Flunarizin und Onabotulinumtoxin (bei chronischer Migräne). Bei Versagen oder Unverträglichkeit solcher Substanzen kommen nun auch monoklonale Antikörper gegen CGRP oder seinen Rezeptor, wie Erenumab, Fremanezumab und Galcanezumab, verstärkt zum Einsatz. Die Leitlinie hebt die Bedeutung einer individuellen Anpassung der Prophylaxe an die Dauer und Schwere der Migräne sowie an die persönlichen Lebensumstände hervor, mit einer Evaluierung in der Regel nach neun bis zwölf Monaten.

Neben medikamentösen Therapieansätzen unterstreicht die aktualisierte Leitlinie auch nichtmedikamentöse Behandlungsmöglichkeiten für akute Migräne-Anfälle. Eine bemerkenswerte Neuerung ist die Anerkennung der externen transkutanen Stimulation des Nervus trigeminus im supraorbitalen Bereich (Cefaly®) als wirksam zur Behandlung von akuten Migräne-Attacken und zur Migräne-Prophylaxe. Diese Methode, bei der Elektroden auf der Stirn und über den Augenhöhlen angebracht werden, zielt darauf ab, den überreizten Trigeminusnerv zu stimulieren und das Schmerzempfinden zu lindern.

Eine weitere bedeutende Entwicklung betrifft den Over-the-Counter (OTC)-Switch von Rizatriptan. Während Suma-, Nara- und Almotriptan bereits rezeptfrei in Apotheken erhältlich sind, erging im Jahr 2023 die nicht bindende Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, auch Rizatriptan 5 mg als OTC-Präparat verfügbar zu machen. Diese Empfehlung muss jedoch noch durch das Bundesgesundheitsministerium und den Bundesrat bestätigt werden, bevor eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft treten kann.

 

Kommentar:

Die Herausforderungen, denen Apotheken durch potenzielle Vertrauensschäden gegenüberstehen, verdeutlichen die Notwendigkeit einer proaktiven Absicherung. Der Bericht hebt die vielfältigen Risiken von Diebstahl bis zu betrügerischen Handlungen hervor und unterstreicht die Schlüsselrolle einer Vertrauensschadenversicherung. Diese bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern stellt auch sicher, dass Apotheken ihre entscheidende Rolle in der Gesundheitsversorgung unbeeinträchtigt fortsetzen können. Angesichts der Komplexität der Bedrohungen ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl interne Kontrollen als auch Versicherungsschutz einschließt, unerlässlich, um die Resilienz der Apothekenbranche zu stärken.

Die jüngsten Schwierigkeiten der Berg- und Hütten-Apotheke in Duisburg mit dem E-Rezept-System und dem mangelnden Support von Noventi werfen ernsthafte Fragen zur Zuverlässigkeit solcher digitalen Lösungen im Gesundheitswesen auf. In einer Zeit, in der die Abhängigkeit von elektronischen Prozessen zunimmt, müssen Unternehmen wie Noventi sicherstellen, dass ihre Systeme reibungslos funktionieren und effizienten Support bieten, um Unterbrechungen in der Patientenversorgung zu verhindern.

Die bevorstehende Preisanpassung für Aqua purificata ab Januar 2024 stellt Apotheken vor neue finanzielle Herausforderungen. Die Streichung der Preise gemäß der Hilfstaxe Anlage 1 und 2 erfordert ein Umdenken in der Abrechnungspraxis. Die klare Position des DAV, Aqua purificata nur noch als Leitungswasser abzurechnen, zwingt zu alternativen Lösungen, wie dem Bezug von industriell hergestelltem Aqua purificata. Die Apotheken müssen nun sorgfältig ihre Herstellungspraktiken überdenken, um auch weiterhin qualitativ hochwertige Produkte anzubieten.

Die aktuelle Problematik um fehlende Berufsbezeichnungen auf E-Rezepten wirft einen Schatten auf die bevorstehende Einführung. Eine klare Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apotheken und PVS-Herstellern ist nun entscheidend, um diese Hürde zu überwinden und einen reibungslosen Übergang zur digitalen Verschreibung zu gewährleisten. Es bleibt zu hoffen, dass die involvierten Parteien zügig Lösungen finden, um mögliche Komplikationen bei der Patientenversorgung zu vermeiden.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zeigt erste Erfolge bei der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einsparungen bei Arzneimittelausgaben haben eine Entlastung von rund 1,4 Milliarden Euro bewirkt, wie aus dem aktuellen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Obwohl bisher keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit nachweisbar sind, wird eine weiterführende externe Evaluation im Jahr 2024 geplant. Die kurzfristigen Erfolge sind ermutigend, aber die langfristige Wirkung und mögliche Anpassungen des Gesetzes sollten weiterhin aufmerksam verfolgt werden.

Die Drohung des Virchowbundes, bundesweit Praxen aus Protest gegen die Gesundheitspolitik zu schließen, wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Beziehung zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Gesundheitsministerium. Während der Verband auf bessere Honorare und die Reduzierung von Bürokratie pocht, betont Gesundheitsminister Lauterbach die Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung von Ressourcen. Die Patienten dürfen jedoch nicht zum Spielball dieser Auseinandersetzung werden, besonders in Zeiten steigender Atemwegserkrankungen. Ein konstruktiver Dialog und pragmatische Lösungen sind dringend erforderlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Anliegen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Die Einführung von "Folio 2 basic DHA" durch Steripharm markiert einen bedeutenden Schritt in der Erweiterung ihres Angebots für Schwangere und Stillende. Die gezielte Integration von 200 mg DHA, zusammen mit Vitamin A und anderen essenziellen Nährstoffen, unterstreicht das Bestreben, auf aktuelle Forschungsergebnisse und die Bedürfnisse der Zielgruppe einzugehen. Die Betonung auf ärztliche Rücksprache bezüglich der Einnahme von Vitamin A weist auf eine verantwortungsbewusste Herangehensweise hin. Die Preiskalkulation von 39,95 Euro für 39 Hartkapseln spiegelt die Wertigkeit des Produkts wider, das in einem wettbewerbsintensiven Markt eine sinnvolle Ergänzung darstellt.

Die Fortschritte in der Migränetherapie im Jahr 2023 zeigen eine positive Entwicklung, insbesondere mit der Integration von Lasmiditan und Rimegepant in die Therapierichtlinien. Diese neuen Arzneimittel bieten vielversprechende Optionen für Patienten, insbesondere für jene mit Kontraindikationen gegenüber herkömmlichen Triptanen. Die Erweiterung der nichtmedikamentösen Behandlungsoptionen, wie die transkutane Stimulation des Nervus trigeminus, ist ebenfalls begrüßenswert. Der OTC-Switch für Rizatriptan könnte den Zugang zu wirksamen Migränemedikamenten erleichtern, sobald die Empfehlung durch das Bundesgesundheitsministerium und den Bundesrat bestätigt wird. Insgesamt stellt dies einen bedeutenden Schritt vorwärts in der Versorgung von Migräne-Patienten dar.

Zusammenfassend steht die Gesundheitsbranche vor komplexen Herausforderungen, die eine umfassende Herangehensweise erfordern. Die proaktive Absicherung von Apotheken, die Stabilisierung der finanziellen Lage der Krankenkassen, die digitale Transformation im Gesundheitswesen und die Fortschritte in der Medikamentenentwicklung sind entscheidende Elemente, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern. Durch einen engagierten Dialog und die kontinuierliche Anpassung an neue Anforderungen können wir sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem robust bleibt und die Bedürfnisse der Patienten auch in Zukunft optimal erfüllt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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