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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Ungeklärte Last: Herausforderungen der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Apotheker in berufsständischen Versorgungswerken
Im komplexen Gefüge der berufsständischen Absicherung offenbaren sich für Apotheker besondere Herausforderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Während berufsständische Versorgungswerke eine umfassende finanzielle Sicherheit versprechen, sind die damit verbundenen Vorgaben, insbesondere für Apotheker, oft mit strengen Hürden versehen.
Apotheker spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen, indem sie nicht nur die reibungslose Versorgung mit Medikamenten gewährleisten, sondern auch als wichtige Anlaufstelle für gesundheitliche Beratung dienen. Diese Schlüsselrolle erfordert eine umfassende Absicherung, die nicht nur die Altersrente, sondern auch den Schutz vor Berufsunfähigkeit einschließt.
Der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsrente gestaltet sich für Apotheker als anspruchsvoll. Neben den allgemeinen Anforderungen wie ärztlichen Gutachten und dem Nachweis des Verlusts der Arbeitsfähigkeit werden spezifische Bedingungen an Apotheker gestellt. Insbesondere psychische und physische Belastungen, verstärkt durch Pandemien, werden nicht immer adäquat berücksichtigt.
Die bürokratischen Prozesse der Berufsunfähigkeitsabsicherung erweisen sich für Apotheker als zusätzlicher Stressfaktor. Der Druck, detaillierte Nachweise und Gutachten zu liefern, steht im Kontrast zur drängenden Realität des Verlusts der Arbeitsfähigkeit. Dies führt dazu, dass Apotheker, trotz ihres essentiellen Beitrags zur Gesundheitsversorgung, vor scheinbar unüberwindbaren bürokratischen Hürden stehen.
Innerhalb der Apothekerschaft werden Forderungen nach einer Anpassung der Vorgaben und einer stärkeren Berücksichtigung der besonderen Belastungen immer lauter. Die Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung dieser Berufsgruppe erneut verdeutlicht, und es ist an der Zeit, die Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit entsprechend anzupassen.
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung innerhalb berufsständischer Versorgungswerke stellt für Apotheker eine spezielle Herausforderung dar. Eine offene Diskussion über die Anpassung der Vorgaben und eine Flexibilisierung der Richtlinien sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass diejenigen, die täglich für die Gesundheit anderer arbeiten, auch angemessen abgesichert sind. Die Zeit für Veränderungen ist gekommen, um die Wertschätzung für die Arbeit der Apotheker auch in Form einer adäquaten Absicherung zu manifestieren.
Top-Reiseversicherungen im Test: Europ Assistance und Travelsecure glänzen mit Bestnoten
In einer ausführlichen Untersuchung, die von Verbraucherschützern mit höchster Sorgfalt durchgeführt wurde, standen 112 Reise-Vollschutzpolicen im Fokus einer intensiven Prüfung. Das vorrangige Ziel dieser akribischen Analyse bestand darin, die herausragenden Angebote für sowohl Einzelreisende als auch Familien, sowohl für Einzelreisen als auch als Jahresverträge zu identifizieren. Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse dieser umfangreichen Untersuchung gewähren eine tiefgreifende Einsicht in die Leistungsfähigkeit verschiedener Versicherungsanbieter auf dem Markt.
Hervorstechend waren dabei die beiden Anbieter, die sich in diesem anspruchsvollen Test mit der begehrten Bewertung „sehr gut“ schmücken dürfen: Europ Assistance und Travelsecure. Diese beiden Unternehmen setzten sich mit Spitzenplatzierungen in sämtlichen vier untersuchten Segmenten an die Spitze und unterstrichen somit ihre bemerkenswerte Vielseitigkeit sowie ihre umfassende Deckung. Insbesondere wurden die Transparenz der Vertragsbedingungen, die Kulanz im Schadensfall sowie die Qualität des Kundenservice von den Verbraucherschützern hervorgehoben.
Europ Assistance und Travelsecure präsentieren sich nicht nur als erstklassige Optionen für Einzelreisende, sondern offerieren auch für Familien eine breit gefächerte Palette an Schutzleistungen. Von umfassender medizinischer Versorgung über Absicherung bei Reiseabbruch bis hin zur Gepäckversicherung spannen sie einen breiten Bogen, der potenzielle Reiserisiken effektiv abdeckt.
Der Hansemerkur konnte ebenfalls solide Ergebnisse vorweisen und etablierte sich auf dem dritten Rang. Die Verbraucherschützer unterstrichen dabei die ausgewogene Kombination von Leistungen und Prämien, die den Hansemerkur zu einer verlässlichen Option für Reisende macht.
Diese umfassende Untersuchung verdeutlicht eindrucksvoll, dass die Qualität von Reiseversicherungen erheblich variiert. Sie unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der verschiedenen Angebote für Verbraucher. Die Testergebnisse dienen als wertvolle Entscheidungshilfe für all jene, die auf der Suche nach einer umfassenden Reiseversicherung sind und unterstützen sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zwischen Recht und Versorgung: Die Debatte um die Umverteilung der Apothekenvergütung
Inmitten der aktuellen Diskussionen über eine mögliche Umverteilung der Vergütung von großen zu kleinen Apotheken äußerte sich Holger Seyfarth, der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), zu den rechtlichen und strategischen Herausforderungen dieser Maßnahme. Laut Seyfarth ist eine solche Umverteilung nicht nur juristisch problematisch, sondern könnte auch erhebliche strategische Konsequenzen für die Arzneimittelversorgung auf dem Land haben.
Holger Seyfarth betonte, dass eine Umverteilung der Vergütung von großen zu kleinen Apotheken in rechtlicher Hinsicht äußerst problematisch sei. Er verwies dabei insbesondere auf das Gleichbehandlungsprinzip, das einen zentralen Grundsatz in der Rechtssprechung darstellt. Nach diesem Prinzip müssen gleichartige Sachverhalte gleich behandelt werden. Seyfarth argumentierte, dass eine ungleiche Vergütung von Apotheken, basierend auf ihrer Größe, gegen dieses Prinzip verstoße und somit rechtliche Konflikte hervorrufen könne.
Die Bedenken des HAV-Vorsitzenden werden vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen besonders relevant. Diskussionen über eine Neugestaltung der Vergütungsstruktur im Gesundheitswesen sind an der Tagesordnung, und Apotheken stehen im Zentrum dieser Debatten. Seyfarths Stellungnahme verdeutlicht, dass nicht nur ökonomische Überlegungen, sondern auch juristische Aspekte bei der Gestaltung von Reformen berücksichtigt werden müssen.
Der HAV-Vorsitzende äußerte nicht nur rechtliche Bedenken, sondern warnte auch vor den strategischen Konsequenzen einer Umverteilung der Vergütung. Insbesondere im ländlichen Raum könnten solche Maßnahmen zu einer Einschränkung der Apothekenversorgung führen. Seyfarth argumentierte, dass eine Reduzierung des finanziellen Anreizes für große Apotheken dazu führen könnte, dass diese ihren Service in ländlichen Gebieten einschränken oder sogar schließen. Dies könnte zu einer Unterversorgung führen und den Zugang zu Medikamenten für die Bevölkerung erschweren.
Der HAV-Vorsitzende plädierte stattdessen für eine Sicherung der Versorgung auf dem Land durch den Erhalt eines diversifizierten Netzes besonders leistungsfähiger Apotheken. Er betonte die Wichtigkeit, Anreize für Apotheken zu schaffen, auch in ländlichen Regionen tätig zu sein, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Die Aussagen von Holger Seyfarth verdeutlichen, dass die Diskussion um die Umverteilung der Vergütung im Apothekensektor nicht nur wirtschaftliche Überlegungen, sondern auch juristische und strategische Aspekte berücksichtigen muss. Die Herausforderung besteht darin, eine Balance zu finden, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht als auch eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellt. In Anbetracht der Komplexität dieser Thematik ist eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und Belange unerlässlich, um eine nachhaltige Lösung für die Zukunft des Apothekenwesens zu finden.
Europäisches Lieferkettengesetz: Strengere Regulierung für Unternehmen
In einem wegweisenden Schritt haben die Institutionen der Europäischen Union das neue europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) beschlossen, das darauf abzielt, grundlegende Standards entlang der Lieferketten von Unternehmen sicherzustellen. Dieser Beschluss folgt auf die Einführung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) vor knapp einem Jahr und markiert eine weitere Etappe in der Regulierung von Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen innerhalb der EU.
Das deutsche LkSG, das sich auf Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten konzentriert, wird ab 2024 auch Betriebe mit mindestens 1000 Mitarbeitern im Inland erfassen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Mindeststandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten, und erstreckt sich über sämtliche Wirtschaftsbereiche, einschließlich der pharmazeutischen Industrie und der Medizintechnik. Bereits im Januar äußerte die Pharmaindustrie Befürchtungen, dass diese Vorschriften die Engpässe in der Lieferkette verschärfen könnten.
Im Vergleich dazu geht das neu beschlossene europäische Lieferkettengesetz noch einen Schritt weiter. Prof. Clara Brandi von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Programmleiterin am German Institute of Development and Sustainability (IDOS) betont, dass es sich auf EU- und ausländische Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 40 Millionen Euro bezieht. Dieser EU-Entwurf hebt insbesondere umfassende Umweltsorgfaltspflichten hervor, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der biologischen Vielfalt.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Anforderung an große Unternehmen, Pläne zu entwickeln, die sicherstellen, dass ihre Unternehmensstrategie im Einklang mit globalen Klimazielen steht, wie der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß dem Pariser Abkommen. Obwohl Deutschland bereits sein Lieferkettengesetz hat, wird es wahrscheinlich Anpassungen vornehmen müssen, wenn die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umsetzen.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Gewährleistung grundlegender Standards entlang der Lieferketten, selbst in Staaten, die ihre Bevölkerung nicht effektiv vor Menschenrechtsverletzungen schützen. Unternehmen werden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden. Im Falle von Nichteinhaltung können Betroffene und Verbände Beschwerdeverfahren einleiten.
Während der Verhandlungen war besonders umstritten, ob das Gesetz auch auf Finanzunternehmen angewandt werden sollte. Diese sollten dann die Geschäftspraktiken ihrer Kreditnehmer in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltstandards überprüfen. Eine vorläufige Einigung sieht vor, dass Finanzunternehmen vorerst nicht reguliert werden, dies soll jedoch in Zukunft erneut überprüft werden.
Peter Gailhofer, Senior Researcher für Umweltrecht und Governance am Öko-Institut Berlin, kommentiert, dass die Nichtregulierung des Finanzsektors die Erreichung der Ziele der CSDDD merklich einschränken könnte. Dennoch beinhaltet der Kompromiss wichtige Menschenrechtsgewährleistungen sowie umfassende Regelungen zu Umweltsorgfaltspflichten und einer klimaschutzbezogenen Pflicht der Unternehmen.
Die Pflichten in der EU-Richtlinie und im deutschen Gesetz sind strukturell ähnlich. Unternehmen, die bereits Verfahren zur Einhaltung des deutschen LkSG implementiert haben, müssen diese wahrscheinlich nicht ändern und könnten sogar einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten haben, die noch keine Sorgfaltspflichtensysteme eingerichtet haben.
Prof. Markus Kaltenborn, Experte für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, bewertet die Einigung im EU-Trilog als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des globalen Menschenrechtsschutzes. Die Mitgliedstaaten müssen nun entsprechende Regelungen schaffen oder bestehende Gesetzgebungen, wie im Fall Deutschlands, anpassen, um die zentralen Anforderungen des internationalen Menschenrechtsschutzes umzusetzen.
Serie von Raubüberfällen erschüttert Apotheken in Hessen: Bewaffnete Überfälle bedrohen Sicherheit und Versorgung
Innovative Erleichterung für Eltern: Telefonische Kinderkrankmeldung ab Dezember möglich
Im Bemühen, den Alltag von berufstätigen Eltern zu erleichtern, wird ab dem 18. Dezember eine wegweisende Regelung in Kraft treten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben verkündet, dass Eltern künftig ärztliche Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld auch telefonisch erhalten können. Dies gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen, vorausgesetzt das erkrankte Kind ist dem behandelnden Arzt bekannt und dieser erachtet die telefonische Ausstellung als vertretbar.
Die Initiative zu dieser wegweisenden Neuerung geht auf eine Anregung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurück. Ziel dieser Maßnahme ist es nicht nur, erwachsene Versicherte bei leichten Erkrankungen zu entlasten, sondern auch Eltern, deren Kinder erkrankt sind und die für den Bezug von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung benötigen. Durch diese innovative Regelung wird ein weiterer Schritt unternommen, um mögliche Infektionsrisiken in überfüllten Wartezimmern zu minimieren.
Ein Sprecher der GKV betonte die spürbare Entlastung sowohl für Eltern als auch für Arztpraxen durch diese fortschrittliche Regelung. Insbesondere in Fällen, in denen das erkrankte Kind dem behandelnden Arzt bereits bekannt ist, wird die Möglichkeit der telefonischen Ausstellung dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand erheblich zu reduzieren.
Bisher waren Eltern, die Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen wollten, gezwungen, persönlich mit ihrem erkrankten Kind in die Praxis zu gehen, um eine Bescheinigung zu erhalten. Diese strikte Vorgabe wird nun zu Gunsten einer effizienteren und kontaktarmen Lösung aufgehoben.
Parallel zu dieser wegweisenden Neuerung sieht ein kürzlich beschlossenes Gesetz vor, die Anzahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, zu erhöhen. Ab dem Jahr 2024 und 2025 können Eltern nun insgesamt 15 Tage pro Kind und Elternteil Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Diese Erhöhung erfolgt im Anschluss an die vorherigen Corona-Sonderregelungen, die für die Jahre 2024 und 2025 weiterhin Gültigkeit besitzen.
Diese Maßnahmen repräsentieren einen Teil einer breiteren Entwicklung, die seit dem 7. Dezember in Kraft ist und Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen von der Pflicht befreit, persönlich in der Praxis vorstellig zu werden. Sofern die Patienten in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen, können sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage telefonisch erhalten. Bei einer Folgebescheinigung bleibt jedoch weiterhin ein Praxisbesuch erforderlich, es sei denn, die erste Bescheinigung wurde bereits in der Praxis ausgestellt. Diese Maßnahmen knüpfen an eine vorherige, mehrfach verlängerte Sonderregelung an, die während der Corona-Krise eingeführt wurde und im Frühjahr ausgelaufen ist.
Die Debatte um DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen: Fakten, Mythen und die Suche nach Klarheit
In den letzten Wochen ist eine Debatte über angebliche DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 entflammt. Eine Gruppe namens "Medizinischer Behandlungsverbund" schickte Schreiben an Arztpraxen, in denen behauptet wurde, die Impfstoffe seien stark mit DNA kontaminiert. Diese Behauptungen haben Verunsicherung ausgelöst und werfen Fragen hinsichtlich der Sicherheit und Qualität der Impfstoffe auf.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat diese Behauptungen vehement zurückgewiesen. Es betonte, dass die Spezifikationen der mRNA-Impfstoffe klare Grenzwerte für den "Rest-DNA-Gehalt" vorgeben, die von den Herstellern vor der Freigabe jeder Impfstoffcharge eingehalten werden müssen. Das PEI stufte das Schreiben der Gruppe als falsch ein und versuchte, Klarheit inmitten der aufgekommenen Unsicherheit zu schaffen.
Ein weiterer Aspekt der Debatte bezieht sich auf mögliche Unterschiede in den Herstellungsprozessen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty. Früh in der Entwicklungsphase wurden zwei verschiedene Prozesse verwendet, und es gibt Behauptungen, dass der Impfstoff, der nach dem ersten Prozess hergestellt wurde, qualitativ überlegen gewesen sei. Dies hat zu rechtlichen Auseinandersetzungen und einer Schadenersatzklage geführt, die von Impfgeschädigten vertreten wird.
Ein Preprint, der die Debatte weiter anheizte, wurde von Mitarbeitern des Unternehmens "Medical Genomics" veröffentlicht. Dieser Preprint wurde kritisiert, da er noch nicht dem Peer-Review-Prozess unterzogen wurde und methodische Mängel aufweisen soll. Die "unbekannte Herkunft" der Testproben und mögliche unsachgemäße Lagerung könnten die Validität der darin präsentierten Ergebnisse beeinträchtigen.
Die möglichen biologischen Konsequenzen von Rest-DNA in den Impfstoffen werden ebenfalls diskutiert. Ein "Medizinischer Behandlungsverbund" behauptet, dass "therapeutische Transgene" ins menschliche Genom integriert werden könnten, was zu dauerhaften Veränderungen führe. Experten betonen jedoch, dass dies extrem unwahrscheinlich ist, da die Zellen, in die der Impfstoff eingebracht wird, größtenteils postmitotisch sind und sich nicht mehr teilen.
Eine weitere Kontroverse dreht sich um die angebliche Existenz von "Affen-DNA" im Impfstoff. Health Canada hat dies als irreführend entlarvt, indem es betonte, dass es sich nur um einen kleinen DNA-Abschnitt handelt, der für die Transkription während des Produktionsprozesses benötigt wird. Die Konzentrationen dieses Elements liegen unter den von den Regulierungsbehörden geforderten Grenzwerten.
Insgesamt bleibt die Debatte um DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen komplex und erfordert eine wissenschaftliche Klärung. Es ist entscheidend, Fakten von Spekulationen zu trennen und auf seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse zu setzen. Die Impfstoffe durchlaufen strenge Qualitätskontrollen, und bisherige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sie den definierten Spezifikationen entsprechen. Während Bedenken ernst genommen werden sollten, ist es wichtig, einen rationalen und evidenzbasierten Ansatz beizubehalten, um das Vertrauen in die Impfstoffe aufrechtzuerhalten.
Schlüsselurteil des EuGH: Quarantäne beeinträchtigt nicht automatisch Urlaubsanspruch
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Dezember 2023 (C-206/22) über die Übertragung von Urlaubsansprüchen im Zusammenhang mit behördlich angeordneter Quarantäne aufgrund einer potenziellen Covid-19-Exposition entschieden. Das Gericht nahm Stellung zu einem Fall, in dem ein Mitarbeiter einer Sparkasse trotz gewährtem bezahlten Urlaub aufgrund eines Kontakts mit einer infizierten Person an seinem Arbeitsplatz in häusliche Quarantäne geschickt wurde.
Der betroffene Sparkassenmitarbeiter hatte seinen genehmigten Urlaub vom 3. bis 11. Dezember 2020 geplant. Doch am Tag seines Urlaubsantritts zwang ihn eine behördliche Anordnung aufgrund des Kontakts mit einem Covid-19-Infizierten dazu, sich in Quarantäne zu begeben. Obwohl der Mitarbeiter selbst nicht erkrankte, beantragte er die Übertragung seiner Urlaubstage auf einen späteren Zeitpunkt. Dieser Antrag wurde von der Sparkasse abgelehnt, was den Beschäftigten dazu veranlasste, vor Gericht zu ziehen.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen wies die Klage zunächst ab, mit der Begründung, solche Fälle fielen nach deutschem Recht in den Risikobereich des Arbeitnehmers, es sei denn, er könne mittels ärztlichem Attest die eigene Erkrankung nachweisen. Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheit legte das Arbeitsgericht den Fall dem EuGH vor.
Der EuGH bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und führte aus, dass der Zweck bezahlten Urlaubs darin bestehe, dem Arbeitnehmer Erholung von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Krankheit stehe Quarantäne diesem Zweck nicht entgegen. Arbeitgeber seien daher nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus unvorhersehbaren Ereignissen wie Quarantäne ergeben.
Die Richter betonten, dass behördlich angeordnete Quarantäne nicht automatisch zu einer Übertragung von Urlaubsansprüchen führt. Dieses Urteil gewinnt an zusätzlicher Bedeutung durch eine gesetzliche Neuregelung im deutschen Infektionsschutzgesetz, die seit September 2022 in Kraft ist. Gemäß dieser Regelung dürfen behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht mehr auf die Urlaubsansprüche von Beschäftigten angerechnet werden. Jedoch gilt diese Regelung nicht rückwirkend und findet daher keine Anwendung auf den vorliegenden Fall des Sparkassenmitarbeiters.
Das EuGH-Urteil schafft Klarheit bezüglich der Rechte von Arbeitnehmern in ähnlichen Situationen und unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Urlaubsansprüchen in Verbindung mit behördlich angeordneter Quarantäne. Es stellt einen Meilenstein in der rechtlichen Beurteilung dieser Thematik dar und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben.
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung für Apotheker in berufsständischen Versorgungswerken steht vor komplexen Herausforderungen. Trotz der zugesicherten finanziellen Sicherheit sehen sich Apotheker mit strengen Vorgaben konfrontiert, die den Zugang zur Berufsunfähigkeitsrente erschweren. Die essenzielle Rolle der Apotheker im Gesundheitswesen erfordert eine umfassende Absicherung, die jedoch durch bürokratische Hürden und unzureichende Berücksichtigung von psychischen und physischen Belastungen beeinträchtigt wird. Die Forderung nach Anpassungen und einer flexibleren Herangehensweise wird in Anbetracht der aktuellen Realität und der herausragenden Bedeutung der Apotheker immer dringlicher. Es ist an der Zeit, die Absicherung an die besonderen Anforderungen anzupassen und die Wertschätzung für die bedeutende Arbeit der Apotheker auch durch angemessene Absicherung zu unterstreichen.
In einer sorgfältigen Analyse von 112 Reise-Vollschutzpolicen haben sich Europ Assistance und Travelsecure als Top-Anbieter mit der begehrten Bewertung "sehr gut" profiliert. Mit Spitzenplatzierungen in Transparenz, Kulanz im Schadensfall und Kundenservice überzeugten sie in allen untersuchten Segmenten. Ihre herausragende Vielseitigkeit und umfassende Deckung machen sie nicht nur für Einzelreisende, sondern auch für Familien zur erstklassigen Wahl. Hansemerkur sicherte sich den dritten Platz mit einer ausgewogenen Kombination von Leistungen und Prämien. Diese umfassende Untersuchung betont die erhebliche Varianz in der Qualität von Reiseversicherungen und unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung für Verbraucher. Die Testergebnisse bieten wertvolle Orientierung für alle, die eine umfassende Reiseversicherung suchen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, warnt vor den rechtlichen und strategischen Herausforderungen einer möglichen Umverteilung der Apothekenvergütung. Er hebt das Gleichbehandlungsprinzip hervor, das einer ungleichen Vergütung aufgrund der Größe entgegensteht, und warnt vor möglichen Einschränkungen in der Arzneimittelversorgung, besonders auf dem Land. Seyfarth plädiert für die Sicherung der Versorgung durch ein diversifiziertes Netz leistungsfähiger Apotheken und betont die Notwendigkeit, Anreize für Apotheken in ländlichen Gebieten zu schaffen. Die Debatte erfordert eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, juristischer und strategischer Aspekte, um eine nachhaltige Lösung für die Zukunft des Apothekenwesens zu finden.
Das neu beschlossene europäische Lieferkettengesetz markiert einen wegweisenden Schritt zur Regulierung von Unternehmen innerhalb der EU. Es richtet sich an EU- und ausländische Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 40 Millionen Euro. Im Fokus stehen umfassende Umweltsorgfaltspflichten, insbesondere zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Anforderung an große Unternehmen, Pläne zu entwickeln, die ihre Unternehmensstrategie mit globalen Klimazielen in Einklang bringen, unterstreicht das Gesetz. Obwohl Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz hat, werden Anpassungen erforderlich sein, wenn die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umsetzen. Die Regelung zielt darauf ab, grundlegende Standards entlang der Lieferketten zu gewährleisten, selbst in Staaten mit unzureichendem Menschenrechtsschutz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Standards eingehalten werden, und bei Nichteinhaltung können Beschwerdeverfahren eingeleitet werden. Die Entscheidung, Finanzunternehmen vorerst nicht zu regulieren, birgt Einschränkungen für die Erreichung der Gesetzesziele, obwohl der Kompromiss wichtige Menschenrechtsgarantien und umfassende Umweltregelungen enthält. Strukturell ähnlich dem deutschen Gesetz, könnten Unternehmen, die bereits Verfahren zur Einhaltung des LkSG implementiert haben, einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Einigung im EU-Trilog wird als bedeutender Schritt zur Stärkung des globalen Menschenrechtsschutzes bewertet, und nun liegt es an den Mitgliedstaaten, entsprechende Regelungen zu schaffen oder bestehende Gesetzgebungen anzupassen.
Die besorgniserregende Serie von bewaffneten Raubüberfällen auf Apotheken in Hessen bedroht nicht nur die Sicherheit der Apothekenmitarbeiter, sondern auch die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten. Die Polizei steht vor der Herausforderung, diese kriminellen Taten aufzuklären und setzt auf die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Die jüngsten Vorfälle, darunter ein dramatischer Überfall in Eschwege und ein bewaffneter Angriff auf eine Großhandelslieferung in Nidda, unterstreichen die Dringlichkeit der Ermittlungen. Die effektive Reaktion der Apothekenmitarbeiter und die Mithilfe der Öffentlichkeit sind entscheidend, um diese Bedrohung zu beenden und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Innovative Erleichterung für berufstätige Eltern: Ab dem 18. Dezember ermöglichen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) telefonische Kinderkrankmeldungen für maximal fünf Tage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiierte diese Maßnahme, um nicht nur erwachsene Versicherte bei leichten Erkrankungen zu entlasten, sondern auch Eltern, die für Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung benötigen. Die telefonische Ausstellung ist erlaubt, wenn das erkrankte Kind dem behandelnden Arzt bekannt ist. Diese wegweisende Regelung minimiert Infektionsrisiken in überfüllten Wartezimmern und reduziert den bürokratischen Aufwand für Eltern und Arztpraxen. Gleichzeitig erhöht ein kürzlich beschlossenes Gesetz die Anzahl der beantragbaren Kinderkrankengeldtage ab 2024 auf insgesamt 15 Tage pro Kind und Elternteil, als Teil einer breiteren Entwicklung zur Entlastung von Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen.
Die Debatte um DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen erfordert eine nüchterne Betrachtung. Das Paul-Ehrlich-Institut widerspricht vehement den Behauptungen und betont klare Grenzwerte. Kontroversen über Herstellungsprozesse und kritisierte Studien verschärfen die Situation. Experten halten die Integration von "therapeutischen Transgenen" ins menschliche Genom für äußerst unwahrscheinlich. Die Diskussion um "Affen-DNA" ist laut Health Canada irreführend. Wissenschaftliche Klärung ist entscheidend, und ein evidenzbasierter Ansatz ist nötig, um das Vertrauen in die Impfstoffe zu bewahren.
Das EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2023 (C-206/22) klärt, dass behördlich angeordnete Quarantäne nicht automatisch den Urlaubsanspruch beeinträchtigt. Der Fall eines Sparkassenmitarbeiters, der trotz bewilligtem Urlaub aufgrund eines Covid-19-Kontakts in Quarantäne musste, führte zu einer Ablehnung der Urlaubsübertragung durch die Sparkasse. Das EuGH bestätigte, dass Quarantäne nicht dem Zweck bezahlten Urlaubs entgegensteht, und Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Nachteile aus unvorhersehbaren Ereignissen wie Quarantäne auszugleichen. Das Urteil klärt Rechte von Arbeitnehmern in ähnlichen Fällen und betont die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung von Urlaubsansprüchen im Zusammenhang mit behördlich angeordneter Quarantäne. Besonders relevant vor dem Hintergrund einer gesetzlichen Neuregelung im deutschen Infektionsschutzgesetz seit September 2022, die jedoch nicht rückwirkend gilt.
In Anbetracht dieser Herausforderungen und Entwicklungen wird es zunehmend wichtig, die relevanten Akteure in den jeweiligen Bereichen zu mobilisieren und gemeinsam an adäquaten Lösungen zu arbeiten. Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten können wir sicherstellen, dass die anspruchsvollen Anforderungen an die Berufsunfähigkeitsabsicherung, die Reiseversicherung, die Apothekenvergütung, das Lieferkettengesetz, die Sicherheit von Apotheken sowie die arbeitsrechtlichen Aspekte von Quarantänemaßnahmen effektiv und nachhaltig bewältigt werden. Diese vielschichtige Dynamik erfordert ein umfassendes Engagement aller Interessengruppen, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt zu erzielen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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