• 12.12.2023 – Unvorhersehbare Gefahr auf Gehweg - Hausbesitzer nicht haftbar

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | In einem wegweisenden Urteil am 11. August 2023 hat das Landgericht Dessau-Roßlau (Aktenzeichen 4 O 477/22) über einen Fall entschieden, bei d ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Unvorhersehbare Gefahr auf Gehweg - Hausbesitzer nicht haftbar

 

Landgerichtsentscheidung zu Verkehrssicherungspflicht und Naturgefahren

In einem wegweisenden Urteil am 11. August 2023 hat das Landgericht Dessau-Roßlau (Aktenzeichen 4 O 477/22) über einen Fall entschieden, bei dem ein Passant auf einem Gehweg stürzte und sich schwer verletzte. Die Besonderheit des Falles liegt in der unvorhersehbaren Natur der Gefahr, die nicht auf Witterungsbedingungen, sondern auf der individuellen Heizsituation des betreffenden Hauses beruhte.


Ein Mann erlitt während eines nächtlichen Spaziergangs eine schwere Fußverletzung, als er auf einer vereisten Fläche zu Fall kam. Ursächlich für den Unfall war das Überlaufen von Wasser aus einer Dachrinne, das sich auf dem Gehweg zu einer gefährlichen Eisfläche entwickelt hatte. Die Verletzung führte zu einer mehr als zweimonatigen Dienstunfähigkeit.

Die Berufsgenossenschaft, die die Kosten in Höhe von knapp 17.000 Euro für die Verletzungsfolgen übernommen hatte, zog vor Gericht, um diese Summe vom Hausbesitzer des für den Gehweg zuständigen Grundstücks zurückzufordern. Der Vorwurf lautete, der Hausbesitzer habe seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt.

Der beauftragte Winterdienst konnte jedoch nachweisen, dass er gemäß den örtlichen Vorschriften den Gehweg am Tag des Unfalls mehrmals von Schnee und Eis befreit und mit Sand gestreut hatte. Dennoch bildete sich am Abend eine Eisfläche, deren Ursprung der Beauftragte nicht erklären konnte.

Das Gericht schloss sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme der Sichtweise des Winterdienstes an. Der Deutsche Wetterdienst bestätigte, dass die Temperaturen zu der fraglichen Zeit bei mindestens minus zehn Grad lagen, wodurch die Eisbildung durch Schmelzwasser ausgeschlossen wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Wasserbildung auf der Heizsituation des Hauses des Beklagten beruhte. Dennoch handelte es sich um eine außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Gefahrensituation. Das Gericht betonte, dass eine absolute Verkehrssicherung, die jegliche Schädigung ausschließt, nicht realisierbar sei. Ein Verkehrssicherungspflichtiger müsse lediglich angemessene Vorkehrungen treffen, die unter den gegebenen Umständen erforderlich und zumutbar sind.

In diesem Fall hatten der Beklagte und der beauftragte Winterdienst die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Gefahr zu beseitigen. Daher wurden die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch als nicht gegeben betrachtet, und die Klage wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen.

 
Kommentar: Balance zwischen Haftung und Unvorhersehbarkeit

Das jüngste Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wirft ein Licht auf die komplexen Fragen der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Gefahren. Der Fall, in dem ein Passant auf einer vom Hauswasserablauf verursachten Eisfläche stürzte, verdeutlicht die Herausforderungen für Eigentümer und Verantwortliche im Umgang mit Naturphänomenen.

Das Gericht betonte die Unvorhersehbarkeit der Gefahr, die nicht auf Witterungsbedingungen, sondern auf der individuellen Heizsituation des Hauses basierte. Diese Nuance wirft wichtige Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die realistische Erwartung von Hausbesitzern und Winterdiensten hinsichtlich der Verkehrssicherung.

Das Urteil unterstreicht auch die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht stellte klar, dass absolute Sicherheit vor allen denkbaren Gefahren nicht erreichbar ist. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen werden, die unter den konkreten Umständen vernünftig und zumutbar sind.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt eine ausgewogene Herangehensweise an die Frage der Haftung. In diesem Fall hatten der Hausbesitzer und der Winterdienst angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Gefahr zu minimieren. Die Betonung der Unvorhersehbarkeit in diesem Kontext könnte einen Präzedenzfall schaffen und dazu führen, dass Verantwortliche nicht für alle denkbaren Szenarien haftbar gemacht werden können.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, klare Leitlinien für die Verkehrssicherungspflicht zu schaffen und die Balance zwischen Haftung und Unvorhersehbarkeit weiter zu definieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner