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GESUNDHEIT | Steuer & Recht |
In einem wegweisenden Beschluss hat das Landgericht Saarbrücken am 3. Mai 2023 entschieden, dass die Beweislast für das Vorliegen einer weiterhin bestehenden Berufsunfähigkeit im Falle einer Rückumwandlung einer Anwartschafts-Versicherung bei dem privaten Krankenversicherer liegt. Der Fall (13 S 132/22) wurde durch einen Versicherungsnehmer eingeleitet, der nach einer Berufsunfähigkeit die Rückumwandlung seiner Anwartschafts-Versicherung in die zuvor bestehende Krankentagegeld-Versicherung beantragt hatte.
Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die bislang ungeklärten Fragen bezüglich der Rückumwandlung von Anwartschafts-Versicherungen und den damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen. Im vorliegenden Fall betonte das Landgericht Saarbrücken, dass es in der Verantwortung des Versicherers liege, das Vorliegen der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zu beweisen, wenn dieser die Rückumwandlung beantragt.
Dieser Beschluss könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der privaten Krankenversicherer haben, die sich bisher in vielen Fällen gegen die Rückumwandlung von Anwartschafts-Versicherungen gesperrt haben. Versicherungsnehmer könnten nun gestärkt sein, wenn es darum geht, ihre Anwartschafts-Versicherungen in andere Formen umzuwandeln, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken markiert einen Meilenstein in der Rechtsprechung und könnte zu einer verstärkten Transparenz und Fairness in den Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern führen. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte ähnliche Positionen einnehmen werden und inwiefern diese Entscheidung die Praxis der Versicherungsbranche insgesamt beeinflussen wird.
Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, die Beweislast für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit im Rahmen der Rückumwandlung einer Anwartschafts-Versicherung dem Versicherer aufzuerlegen, ist zweifellos ein bedeutender Schritt in Richtung Fairness und Transparenz in der Versicherungsbranche.
In der Vergangenheit führte die Zurückhaltung vieler privater Krankenversicherer bei der Genehmigung von Rückumwandlungen zu Frustration und Unsicherheit bei den Versicherungsnehmern. Die aktuelle Entscheidung des Gerichts könnte diese Ungleichgewichte korrigieren und den Versicherungsnehmern eine stärkere Position in Bezug auf ihre Versicherungsverträge verschaffen.
Es ist zu hoffen, dass diese wegweisende Entscheidung auch andere Gerichte dazu ermutigt, ähnliche Maßstäbe anzulegen. Dies könnte letztendlich zu einer Standardisierung und Harmonisierung der Praxis in der gesamten Versicherungsbranche führen. Gleichzeitig sollten die Versicherer ihre Verfahren überprüfen und sicherstellen, dass sie die rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Anwartschafts-Versicherungen und deren Rückumwandlung angemessen erfüllen.
Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihnen durch diese Entscheidung eine bessere Position in Verhandlungen mit den Versicherern zukommen könnte, insbesondere wenn es um die Anpassung ihrer Versicherungsverträge aus gesundheitlichen Gründen geht. Insgesamt könnte dies zu einer verbesserten Fairness und Ausgewogenheit in den Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern führen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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