• 09.11.2023 – Bürokratische Hürden gefährden Gripfimpfungen in Apotheken

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Bürokratie bedroht Gripfimpfungen in Apotheken

 

Apotheken kämpfen mit Verwaltungsaufwand und Unterstützungsdefiziten bei der wichtigen Gripfimpfung

Seit einem Jahr dürfen Apotheken Gripfimpfungen im Rahmen der Regelversorgung anbieten. Einige sehen dies als Möglichkeit, aktiv zur Gesundheitsvorsorge beizutragen, darunter Luzie Schmiz-Rölz, Inhaberin der renommierten Löwen-Apotheke in Trier. Doch trotz ihrer positiven Einstellung zum Impfen steht sie nun vor bürokratischen Hindernissen, die den Einsatz ihres Teams und ihre Überzeugung auf die Probe stellen.


Schmiz-Rölz, selbst eine "noch recht impfaffine Apothekerin", überlegt nun ihre Einstellung zu überdenken, da der Verwaltungsaufwand um die Gripfimpfungen ihre anfängliche Überzeugung zu überlagern droht. Dabei betont sie, dass das Impfen in der Apotheke ohnehin ein Verlustgeschäft sei, trotz Wochen im Voraus ausgebuchter Termine.

Das Hauptärgernis liegt derzeit in einem scheinbaren Formfehler: Das Rechenzentrum moniert die Reihenfolge der speziellen Pharmazentralnummern (PZN) auf den Impfrezepten, was zur Unmöglichkeit der Abrechnung führt. Schmiz-Rölz empfindet diesen zusätzlichen Dokumentationsaufwand als großen Ärger, besonders zu Beginn der Impfaktion mit nur wenigen eingereichten Rezepten.

Die Probleme beschränken sich jedoch nicht nur auf die Apotheken. Selbst das Rechenzentrum musste intern klären, ob die Schwierigkeiten an den PZN oder an deren Reihenfolge lagen. Der Landesapothekerverband konnte zunächst keine klaren Informationen bereitstellen. Nach Unsicherheiten stellte sich heraus, dass es tatsächlich um die Reihenfolge der PZN ging. Schmiz-Rölz kann nun die bereits erstellten Rezepte korrigieren, jedoch bleibt der Unmut über den enormen Dokumentationsaufwand.

Auch die Dauer des Klärungsprozesses im Rechenzentrum trägt zur Frustration bei. Die Unsicherheit, ob es an den PZN selbst oder an der Reihenfolge lag, verlängerte den Prozess. Die Standesvertretung konnte keine klare Handlungsanweisung bieten.

Die Inhaberin der Löwen-Apotheke hat ihren Unmut bereits gegenüber der ABDA und dem LAV geäußert. In einem Schreiben betont sie, dass die Apotheken scheinbar wieder einmal instrumentalisiert werden, um ehrenamtlich an der Impffront mitzuhelfen. Ihre Forderung an die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening lautet: "Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die noch impfwilligen Apotheken nicht an diesem Doku-Wahnsinn und dieser Unterbezahlung verzweifeln und aufgeben."

Schmiz-Rölz unterstreicht zudem den enormen zeitlichen Aufwand, den das Impfen in der Apotheke erfordert. In einem besten Fall benötigt sie für eine Impfung samt aller notwendigen Schritte etwa 20 Minuten. Dieser Prozess kann nur von teuren Approbierten durchgeführt werden, was wiederum zu Engpässen in der Kundenberatung führt. Während sie impft, stehen Kunden in der Offizin Schlange, und die Kundenbindung leidet. Schmiz-Rölz betont, dass das Impfen in der Apotheke ein reines Verlustgeschäft ist, und appelliert an eine faire Entlohnung und Unterstützung seitens der Gesundheitsbehörden.

Das grundlegende Problem sieht sie im System selbst. Die Gleichstellung zur Impf-Abrechnung bei Ärzten sei noch in weiter Ferne. Schmiz-Rölz appelliert an die Verantwortlichen, sicherzustellen, dass die Apotheken nicht an bürokratischen Hürden und unzureichender Vergütung scheitern und ihre Bemühungen um die Impfung aufgeben müssen.

Die Gripfimpfung in der Apotheke ist sowohl als Regel- als auch als Satzungsleistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Abrechnung erfordert jedoch die Beachtung mehrerer Faktoren, einschließlich der korrekten Reihenfolge der speziellen Pharmazentralnummern. Apotheken erhalten eine Vergütung von 7,60 Euro für die Impfleistung und Dokumentation. Für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und zur Abdeckung von Verwürfen können zusätzlich 2,40 Euro in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Impfstoff als Fertigspritze mit oder ohne Kanüle zuzüglich 1 Euro abgerechnet werden.

 
Kommentar: Bürokratie gefährdet wichtige Gesundheitsinitiative

Die bürokratischen Hürden, denen Apotheken bei der Gripfimpfung gegenüberstehen, werfen einen Schatten auf eine lobenswerte Gesundheitsinitiative. Luzie Schmiz-Rölz, Inhaberin der Löwen-Apotheke in Trier, steht exemplarisch für viele Apothekeninhaber:innen, die sich aktiv an der Gesundheitsvorsorge beteiligen wollen. Die Bereitschaft, Gripfimpfungen anzubieten, sollte eigentlich gefeiert werden, jedoch werden diese Bemühungen durch einen undurchsichtigen Verwaltungsaufwand und mangelnde Unterstützung seitens der Gesundheitsbehörden erheblich erschwert.

Die Verzögerungen und Unsicherheiten in Bezug auf die Abrechnung der Impfrezepte sind nicht nur ein Ärgernis für die Apotheken, sondern auch für die impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, die auf einen reibungslosen Ablauf vertrauen. Die Inhaberin der Löwen-Apotheke spricht zurecht von einem "Doku-Wahnsinn", der nicht nur die Motivation, sondern auch die Existenz einiger Apotheken bedroht.

Es ist unverständlich, warum die Gleichstellung zur Impf-Abrechnung bei Ärzten noch immer in weiter Ferne liegt. Die Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems und zur Verbesserung der Impfquote. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen die Situation ernst nehmen und klare Handlungsanweisungen sowie faire Entlohnung bereitstellen.

Die Frustration von Luzie Schmiz-Rölz ist verständlich. Es ist nicht hinnehmbar, dass engagierte Apotheker:innen, die sich für die öffentliche Gesundheit einsetzen, an bürokratischen Hindernissen scheitern. Die Appelle an die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening sind berechtigt und sollten von den Gesundheitsbehörden ernsthaft aufgegriffen werden. Es steht viel auf dem Spiel – nicht nur für die Apotheken, sondern für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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