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Steuer & Recht |
Die Europäische Union plant die Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises sowie eines verbesserten Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bei Reisen in andere Mitgliedstaaten zu beseitigen. Beide Ausweise sollen EU-weit anerkannt sein.
Die Kommentare der EU-Kommission:
Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, betonte die Bedeutung dieser Vorschläge für die Beseitigung von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen. Sie unterstrich, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht an nationalen Grenzen enden dürfen. Die Vorschläge sollen die Unabhängigkeit dieser Menschen stärken und ihnen bei der Ausübung ihrer Rechte helfen.
Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik, sieht in der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus einen wichtigen Beitrag zur Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Behinderungen. Sie betont, dass diese Maßnahmen die Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Mitgliedstaaten fördern sollen.
Mehr Unabhängigkeit und Unterstützung:
Der einheitliche Europäische Behindertenausweis soll sicherstellen, dass der Behindertenstatus im Ausland anerkannt wird, um Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen zu können. Dieser Ausweis wird EU-weit als anerkannter Nachweis einer Behinderung dienen und den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen gewährleisten.
Der verbesserte Europäische Parkausweis wird Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Parkrechten in anderen Mitgliedstaaten erleichtern und die nationalen Parkausweise ersetzen.
Barrierefreiheit der Ausweise:
Um die Benutzerfreundlichkeit sicherzustellen, sollen die Mitgliedstaaten die Ausweise sowohl physisch als auch digital zur Verfügung stellen. Bedingungen und Regelungen für die Ausgabe oder den Entzug der Ausweise müssen in barrierefreien Formaten öffentlich zugänglich sein. Dienstleistungsanbieter müssen Informationen in barrierefreien Formaten über Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen bereitstellen.
Umsetzung und nächste Schritte:
Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Wenn der Vorschlag angenommen wird, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Diese Initiative zeigt das Bestreben der EU, die Rechte und die Mobilität von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Union zu stärken und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
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