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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Die Frage, ob Verletzungen infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt als Arbeitsunfall gelten, wurde in einem kürzlichen Urteil des Sozialgerichts Berlin behandelt. Dieses bedeutende Urteil vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen: S 98 U 50/21) wirft Licht auf die komplexen Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung und die Frage, wann solche Verletzungen als Arbeitsunfall gelten können.
In dem vorliegenden Fall wurde eine Person während einer Betriebsfahrt gewaltsam angegriffen und erlitt dabei Verletzungen. Die entscheidende Frage war, ob diese Verletzungen als Arbeitsunfall anzuerkennen sind und somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das Sozialgericht Berlin urteilte zugunsten des Verletzten und erklärte, dass der gewalttätige Vorfall während der Betriebsfahrt als Arbeitsunfall anzusehen sei.
Experten betonen, dass die Einordnung von Verletzungen infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt als Arbeitsunfall nicht immer eindeutig ist und von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Solche Fälle können komplex sein, da verschiedene Faktoren wie der Ort des Vorfalls, der Zeitpunkt und der Bezug zur beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen. Das Urteil des Sozialgerichts Berlin trägt zur Klärung dieser Frage bei und zeigt, dass auch Verletzungen infolge von Gewalt während betrieblicher Aktivitäten unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen können.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich der Möglichkeiten und Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung bewusst sind. In Fällen von Verletzungen bei betrieblichen Aktivitäten, einschließlich Betriebsfahrten, sollte eine genaue Prüfung und Beratung in Anspruch genommen werden, um den angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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