• 10.08.2023 – Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall

 

Am 23. Februar 2022 traf das Oberlandesgericht Hamm eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die Haftung des Netzbetreibers bei Stromunterbrechungen und den daraus resultierenden Aufzugsausfällen. In dem Beschluss (Aktenzeichen: I-22 U 206/21) wurde festgestellt, dass der Netzbetreiber nicht automatisch zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn nach einer geplanten Unterbrechung der Stromversorgung eine Überspannung auftritt und daraufhin ein Aufzug nicht mehr funktioniert.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wirft Licht auf die komplexen Fragen der Haftung im Zusammenhang mit Stromunterbrechungen und den damit verbundenen Folgen. Der Fall betont, dass eine geplante Unterbrechung der Stromversorgung nicht zwangsläufig zu einer automatischen Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers führt, wenn ein Aufzug infolgedessen nicht mehr betriebsfähig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell betrachtet werden sollte und eine genaue Analyse der Umstände erforderlich ist, um eine endgültige Entscheidung über die Haftungsfrage zu treffen. In diesem Fall betonte das Oberlandesgericht Hamm offensichtlich die Bedeutung der Kausalität zwischen der Stromunterbrechung, der Überspannung und dem Aufzugsausfall, bevor eine Schadenersatzverpflichtung in Betracht gezogen werden kann.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Nuancen und Herausforderungen bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit technischen Vorfällen und deren möglichen Folgen. Sie könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten in ähnlichen Fällen haben und als Präzedenzfall dienen.


Kommentar:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Untersuchung und Abwägung in Fällen von Stromunterbrechungen und technischen Fehlfunktionen. Sie unterstreicht die Komplexität der Haftungsfrage und verdeutlicht, dass nicht jede Unterbrechung der Stromversorgung automatisch zu einer Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers führt. Dies sollte Unternehmen dazu anregen, ihre Technologien und Dienstleistungen kritisch zu überprüfen, um mögliche Risiken zu minimieren und adäquate Maßnahmen zur Vorbeugung und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Gleichzeitig betont diese Entscheidung die Bedeutung einer klaren Kommunikation zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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