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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Wie ein vom Chef verordneter Sprung in den Pool zu einem Arbeitsunfall wurde - Apotheken verfügen nicht über ein Pool und könnten zu Erfrischung ins Freibad
Ein kurzer Moment der Erfrischung in einem Pool während der Arbeit kann schwerwiegende Folgen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt. Das Sozialgericht München hat in einem Gerichtsbescheid vom 07.03.2023 (Az. S 9 U 276/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich auf Anweisung seines Vorgesetzten in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Laut dem Urteil kann ein solches Ereignis als Arbeitsunfall eingestuft werden, wenn die Erfrischung im Pool ausdrücklich dazu diente, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Ende eines heißen Arbeitstags zu erhalten. In diesem Fall wird die kurze Abkühlung als Teil der Arbeitstätigkeit betrachtet.
Der Vorfall ereignete sich, als der Vorgesetzte die Mitarbeiter an einem heißen Arbeitstag dazu aufforderte, sich in einem nahegelegenen Pool zu erfrischen, um ihre Arbeitsleistung aufrechtzuerhalten. Während des Sprungs in den Pool verunglückte ein Mitarbeiter und erlitt Verletzungen.
Das Urteil des Sozialgerichts München zeigt die Bedeutung, die die Umstände einer Erfrischung während der Arbeitszeit haben können. Während der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich an Sicherheitsrichtlinien zu halten, kann eine ausdrückliche Anweisung des Vorgesetzten die Situation anders bewerten. Es verdeutlicht auch die Wichtigkeit eines angemessenen Riskmanagements am Arbeitsplatz, um derartige Vorfälle zu verhindern.
Kommentar:
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter tragen, insbesondere in heißen Sommermonaten. Die Anweisung des Vorgesetzten, sich im Pool zu erfrischen, zeigt ein lobenswertes Bemühen, die Gesundheit und Arbeitsleistung der Angestellten zu schützen.
Allerdings muss in Apotheken beachtet werden, dass sie in der Regel keine Pools haben, wie es in anderen Arbeitsumgebungen der Fall sein könnte. Stattdessen könnten alternative Maßnahmen ergriffen werden, um den Mitarbeitern eine Erfrischung zu ermöglichen, wie beispielsweise kurze Pausen im Freibad oder das Bereitstellen von kühlen Getränken und Schattenplätzen.
Es unterstreicht die Notwendigkeit, solche Anweisungen und Aktivitäten angemessen zu planen und zu überwachen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für solche Situationen festlegen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Zudem sollten sie sicherstellen, dass potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und beseitigt werden, um das Risiko von Unfällen zu minimieren.
Letztendlich ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bewusst handeln und sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz bewusst sind. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir Arbeitsplätze sicherer gestalten und das Wohlergehen der Beschäftigten gewährleisten.
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