Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Diesmal hat es rechtzeitig geklappt: Das Engpassgesetz (ALBVVG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden – und damit gibt es ab 1. August 2023 dauerhaft verstetigte erweiterte Austauschregeln für den Fall, dass ein abzugebendes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist. Was die mit dem ALBVVG über Bord geworfene Präqualifizierung für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel betrifft, ist allerdings noch Geduld gefragt.
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