• 12.07.2023 – Urteil zur Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

Urteil zur Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw

 

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw entschieden, der sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze verwendet wird. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 K 1295/20 wurde am 15. September 2022 verkündet.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Unternehmer, der einen Pkw angeschafft hatte, den er sowohl für unternehmerische Tätigkeiten mit Umsatzsteuerpflicht als auch für steuerfreie Umsätze nutzte. Bei der Vorsteueraufteilung ging das Finanzamt von einem pauschalen Vorsteuerabzug aus, der nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprach. Der Unternehmer klagte gegen diese Entscheidung und verlangte eine genaue Aufteilung der Vorsteuer.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Unternehmer recht und entschied, dass eine pauschale Vorsteueraufteilung nicht ausreichend sei. Vielmehr sei eine genaue Aufteilung der Vorsteuerbeträge erforderlich, um den tatsächlichen Verhältnissen gerecht zu werden. Dabei sei es möglich, anhand objektiver Kriterien wie dem tatsächlichen Nutzungsverhältnis oder dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen eine präzise Aufteilung vorzunehmen.

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat Auswirkungen auf Unternehmer, die einen Pkw anschaffen und diesen sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze nutzen. Es verdeutlicht, dass eine pauschale Vorsteueraufteilung nicht ausreichend ist und eine genaue Aufteilung der Vorsteuerbeträge entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen vorgenommen werden muss.


Kommentar:

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Vorsteueraufteilung bei der Anschaffung eines Pkw bietet Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmer, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze tätigen. Die genaue Aufteilung der Vorsteuerbeträge entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen ermöglicht eine gerechte und präzise Berücksichtigung der Vorsteuer.

Dieses Urteil betont die Bedeutung einer sorgfältigen und genauen Buchführung sowie einer transparenten Dokumentation der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze. Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass eine pauschale Vorsteueraufteilung nicht den Anforderungen entspricht und eine genaue Aufteilung erforderlich ist, um mögliche steuerliche Risiken zu vermeiden.

Es bleibt abzuwarten, ob es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen oder möglichen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Vorsteueraufteilung bei der Nutzung eines Pkws für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze kommt. In der Zwischenzeit sollten Unternehmer die Vorgaben des Urteils beachten und ihre Buchführung entsprechend anpassen, um eine genaue Vorsteueraufteilung vornehmen zu können.

Engin Günder

 

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