• 19.06.2023 – Wenn bei der Beschäftigung von Minijobbern häufig Fehler gemacht werden

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Wenn bei der Beschäftigung von Minijobbern häufig Fehler gemacht werden

 

Die Anstellung von geringfügig Beschäftigten, auch bekannt als Minijobber, ist in vielen Freiberuflerpraxen an der Tagesordnung. Trotzdem kommt es bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen immer wieder zu Streitigkeiten. Diese Erfahrungen zeigen, dass bei der Beschäftigung von Minijobbern häufig Fehler gemacht werden, die vermieden werden sollten. Im Folgenden werden einige dieser häufigen Fehler beleuchtet, um Praxisinhaber vor möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu schützen.

  1. Fehlende schriftliche Vereinbarungen: Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die fehlende schriftliche Vereinbarung mit dem geringfügig Beschäftigten. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, wie Arbeitszeiten, Tätigkeitsbeschreibung und Vergütung, schriftlich festgehalten werden. Eine klare schriftliche Vereinbarung hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und gibt beiden Parteien Sicherheit.

  2. Unzureichende Dokumentation der Arbeitszeiten: Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist sowohl für den Minijobber als auch für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Es sollte ein System etabliert werden, das die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ermöglicht. Eine genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist wichtig, um mögliche Streitigkeiten über Arbeitsstunden oder Überstunden zu vermeiden.

  3. Falsche Einordnung der Beschäftigung: Es ist von entscheidender Bedeutung, die Beschäftigung des Minijobbers korrekt einzuordnen. Es gibt klare Grenzen, was die Arbeitszeit und das Einkommen betrifft, um als geringfügig beschäftigt zu gelten. Wenn diese Grenzen überschritten werden, gelten andere Regelungen, beispielsweise im Hinblick auf die Sozialversicherung und Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen und sicherzustellen, dass die Beschäftigung ordnungsgemäß eingestuft wird.

  4. Vernachlässigung der Meldepflichten: Als Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten bestehen bestimmte Meldepflichten gegenüber den Behörden. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldung des Minijobbers bei der Sozialversicherung oder die Meldung der geringfügigen Beschäftigung an die Minijob-Zentrale. Diese Meldepflichten sollten ernst genommen und fristgerecht erfüllt werden, um mögliche Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  5. Vernachlässigung der Sozialversicherungspflicht: Es kann vorkommen, dass die Beschäftigung eines Minijobbers irrtümlicherweise als geringfügig eingestuft wird, obwohl tatsächlich eine Sozialversicherungspflicht besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Minijobber bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung ausübt und die Summe beider Einkommen die geringfügig Beschäftigten-Grenze überschreitet. Es ist wichtig, die Sozialversicherungspflicht richtig zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Beiträge abzuführen.

  6. Unzureichende Kenntnis der steuerlichen Regelungen: Die steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Minijobbern können komplex sein. Es ist ratsam, sich mit den steuerlichen Vorgaben vertraut zu machen oder gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und mögliche steuerliche Vorteile genutzt werden.

Die Anstellung geringfügig Beschäftigter kann für Freiberuflerpraxen von Vorteil sein, erfordert jedoch eine sorgfältige und ordnungsgemäße Umsetzung. Indem man sich über die rechtlichen Bestimmungen informiert, schriftliche Vereinbarungen trifft, die Arbeitszeiten dokumentiert, die Beschäftigung korrekt einordnet, die Meldepflichten erfüllt und die steuerlichen Regelungen beachtet, können viele Probleme vermieden werden. Eine rechtzeitige Beratung durch einen Experten kann helfen, mögliche Fehler zu erkennen und zu vermeiden, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu verhindern.

Engin Günder

 

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