Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bundessozialgericht
Verwürfe bei patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen bereiten vor allem den Apotheken in Bayern seit Jahren Sorgen – denn die AOK Bayern will für sie in vielen Fällen nicht zahlen. Und das, obwohl die Hilfstaxe für unvermeidliche Verwürfe eigentlich klare Vorgaben macht. Nun hat das Bundessozialgericht über die Klage einer Apothekerin gegen die AOK Bayern entschieden – und den herstellenden Apotheken den Rücken gestärkt.
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