Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatique-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht.
Ausgangspunkt waren die Eilverfahren eines 55-jährigen Mannes aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere aufgrund der gesicherten Diagnose des CFS.
Bei seiner Krankenkasse beantragte er die weitere Bewilligung der Arzneimittel Biomo-Lipon und Dekristol (Vitamin D). Die Kasse lehnt die Anträge ab, weil u. a. die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Verordnung nicht gegeben seien.
Dem hielt der Mann entgegen, dass er mit seiner Grunderkrankung des CFS im System der GKV nicht hinreichend versorgt sei. Er benötige verschiedene Arzneimittel und Behandlungen, wobei etablierte Therapien kaum zur Verfügung stünden. Liponsäure und Vitamin D würden jedenfalls gegen die Symptome eines CFS helfen.
Das LSG hat die Kasse vorläufig zur Leistung verpflichtet. Auch wenn die Leistungsvoraussetzungen der evidenzbasierten Medizin nicht erfüllt seien, müsse die Kasse die Präparate im Ausnahmefall einer schweren Erkrankung übernehmen. Das Gericht hat sich auf die Stellungnahme eines Sachverständigen gestützt, wonach für das CFS keine Standard-Therapien des GKV-Leistungskatalogs zur Verfügung stünden und in der Wissenschaft lediglich symptombezogenen Versorgungen diskutiert würden. Das Gericht hat ferner auf die Antwort der Bundesregierung bezüglich einer kleinen Anfrage zur aktuellen Situation in Versorgung und Forschung zum CFS verwiesen, in welcher sich die aktuelle Hoffnungslosigkeit der therapeutischen Zugänglichkeit der Erkrankung dokumentiere. Daher könne im Ausnahmefall auch auf abgesenkte Evidenzmaßstäbe zurückgegriffen werden.
Beschluss L 4 KR 373/22 B ER vom 14.10.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de