• 31.08.2023 – Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt

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Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt

 

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Ausbildungsvergütung für Pflege-Studenten im Rahmen ihres Gesetzentwurfs (20/8105) "zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften". Dieser Schritt zielt darauf ab, die Pflegeausbildung zu stärken und mehr Studierende für eine Karriere im Pflegebereich zu gewinnen.

Bislang erhalten Pflege-Studenten während ihrer Ausbildung keine Vergütung, was zu einer geringen Attraktivität des Studiums geführt hat. Die Bundesregierung argumentiert, dass die mangelnde Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung dazu führt, dass das Potenzial von Pflegestudenten nicht vollständig ausgeschöpft wird. In Deutschland liegt die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung derzeit sehr niedrig. Das langfristige Ziel der Bundesregierung ist es, diesen Anteil gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats auf zehn Prozent zu erhöhen.

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht vor, das Pflegestudium als duales Studium zu gestalten. Das bedeutet, dass Pflege-Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Ausbildungsteils abschließen. Dieser Träger erhält eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds. Die Bundesregierung argumentiert, dass diese Maßnahme sicherstellen soll, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung dazu ermutigt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden.

Die Einführung einer modernen hochschulischen Pflegeausbildung mit einer stabilen Finanzierungsgrundlage wird als wichtiger Schritt angesehen, um angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf zu gewinnen.


Kommentar:

Die geplante Einführung einer Ausbildungsvergütung für Pflege-Studenten ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegeausbildung und zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Die Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf, der eine hochqualifizierte Ausbildung erfordert, und es ist entscheidend, dass diese Ausbildung auch attraktiv und finanzierbar ist.

Die Tatsache, dass Pflege-Studenten bislang keine Vergütung erhalten haben, hat viele potenzielle Studierende von einer Pflegeausbildung abgehalten. Die Einführung einer Ausbildungsvergütung wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Studierende zu reduzieren und die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern.

Das duale Studienmodell, das im Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ermöglicht es den Studierenden, praktische Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig die akademische Bildung zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, gut ausgebildete Pflegekräfte hervorzubringen, die sowohl über theoretisches Wissen als auch über praktische Fähigkeiten verfügen.

In Anbetracht des steigenden Bedarfs an qualifizierten Pflegekräften ist die Stärkung der Pflegeausbildung von großer Bedeutung für das deutsche Gesundheitswesen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf umgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf die Anzahl der Studierenden im Pflegestudium und letztendlich auf die Pflegepraxis haben wird.

Von Engin Günder

 

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