• 26.06.2023 – Bundestag nimmt Anpassungen an Energiepreisbremsegesetzen vor

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Bundestag nimmt Anpassungen an Energiepreisbremsegesetzen vor

 

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am 23.06.2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze“ (20/6873) in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung gebilligt (20/7395). Union, AfD und Linke votierten gegen das Gesetz, zu dem die CDU/CSU-Fraktion sowohl einen Änderungs- (20/7404) als auch einen Entschließungsantrag (20/7405) eingebracht hatte. Beide Initiativen wurden zurückgewiesen, der Änderungsantrag namentlich mit 369 Nein-Stimmen, bei 184 Ja-Stimmen und 55 Enthaltungen. Zur Abstimmung über das Gesetz hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/7407) vorgelegt. (…)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz wurden im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Gesetze sind verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, identifiziert worden. Mit dem Gesetz der Bundesregierung sollen nun die entsprechenden Änderungen an den genannten Gesetzen und an weiteren energiewirtschaftlichen und sozialrechtlichen Gesetzen vorgenommen werden, um eine sachgerechte und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. 

Konkret werden etwa im Elften Buch Sozialgesetzbuch und im Krankenhausfinanzierungsgesetz die Regelungen zur verpflichtenden Energieberatung präzisiert, die für zugelassene Krankenhäuser und zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz im Rahmen der ergänzenden Hilfsfonds eingeführt wurden. Außerdem wird vorgesehen, dass von dem zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen der Krankenhäuser zur Verfügung stehenden Betrag ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen indirekter Energiekosten an die Krankenhäuser ausgezahlt wird. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag

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