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Steuer & Recht |
BMF, Mitteilung vom 05.12.2022
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Allein das dritte Entlastungspaket umfasst rund 65 Milliarden Euro und wird sehr zügig umgesetzt. Dazu kommen Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation. Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert.
Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung 2022 insgesamt drei Entlastungspakete im Gesamtvolumen von rund 100 Milliarden auf den Weg gebracht. Mit dem Abbau der sog. kalten Progression werden Bürgerinnen und Bürger auch vor inflationsbedingt höherer Besteuerung geschützt.
Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Er umfasst unter anderem die Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse und Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein gesondertes Maßnahmenpaket, das von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt.
Das dritte Entlastungspaket enthält unter anderem folgende Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden:
Das erste und zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Rückwirkend zum 01.01.2022:
Mit einem umfassenden Abwehrschirm sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Er umfasst insbesondere:
Das Bundesfinanzministerium und die obersten Landesfinanzbehörden haben sich darüber hinaus darauf verständigt, die gestiegenen Energiekosten im Interesse betroffener Steuerpflichtiger zu berücksichtigen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen von Finanzämtern im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket bereit.
Es enthält Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zu sichern. Folgende Programme sind bereits startklar:
Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ermöglicht der Bund zudem, dass die KfW kurzfristig Kreditlinien für Energieversorgungs- und Energiehandelsunternehmen zur Verfügung stellen kann, damit deren Liquidität gesichert bleibt.
Details haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 08.04.2022 vorgestellt.
Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es schließt die mit der kalten Progression verbundenen ungewollten Steuerbelastungen aus: Für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem werden Familien gezielt steuerlich unterstützt.
Das Gesetz beinhaltet insbesondere Folgendes:
Zudem werden Familien gezielt unterstützt:
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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