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Steuer & Recht |
In einer Phase besonders hoher Inflation schützt die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen. Deshalb geht sie mit dem Inflationsausgleichsgesetz entschlossen gegen inflationsbedingte, ungewollte Steuerbelastungen vor. Damit wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst und werden Familien gezielt steuerlich unterstützt.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz verhindert die Bundesregierung zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, indem Effekte der sog. kalten Progression ausgeglichen werden. Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation kommen so auch tatsächlich an, ungewollte Steuerbelastungen werden vermieden.
Das Bundeskabinett hatte am 14. September 2022 den entsprechenden von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren waren anschließend noch die Ergebnisse des 5. Steuerprogressionsberichts sowie des 14. Existenzminimumberichts mit eingeflossen, die am 2. November 2022 vom Kabinett beschlossen worden waren. Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz am 10. November 2022 verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Vom Inflationsausgleichsgesetz profitieren rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon sind jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sog. Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.
Mit den Änderungen werden nicht nur steuerliche Mehrbelastungen, sondern für zahlreiche Menschen bedeuten sie auch weniger Verwaltungsaufwand: Für viele Bürgerinnen und Bürger fällt damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung weg. Das betrifft unter anderem auch zahlreiche Rentnerinnen und Rentner.
Folgende steuerliche Änderungen treten in Kraft:
Allein im Jahr 2023 unterstützen diese Anpassungen die Bürgerinnen und Bürger mit insgesamt über 18,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 beträgt der Effekt weitere 31,8 Milliarden Euro.
Quelle: BMF
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