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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 24. Juni 2026, um 19:42 Uhr
Apotheken-Themen: Bericht von heute
Apotheken-Nachrichten von heute zeigen ein Gesundheitssystem, das gleichzeitig digitaler, kontrollbedürftiger und politisch enger getaktet wird: Die ePA soll nach dem Rollout erst noch beweisen, dass sie in Notfallmedizin, Klinik, Apotheke und Praxis wirklich trägt; das ApoVWG wird zum Prüfstein, ob Apotheken als Teil der Primärversorgung ernst genommen werden; assistierte Telemedizin startet als neue Apothekenleistung; Pflegebox-Abos offenbaren Missbrauch durch Callcenter und Datenabgriff; Antibiotika-Produktion in Europa wird zur Resilienzfrage; der Bundesrat schärft Versandregeln, Honorarlogik, Skonti und Krisen-QMS nach; Primärversorgung verlangt bessere Abstimmung zwischen Heilberufen; Elecoglipron zeigt, wie orale GLP-1-Therapien Beratung, Erwartungen und Arzneimittelsicherheit neu herausfordern.
Der Tag zeigt ein Gesundheitssystem, das sich nicht mehr über einzelne Reformbausteine erklären lässt. Die elektronische Patientenakte soll weiterentwickelt werden, aber ihr Nutzen hängt an Schnittstellen, Identitäten, Cloud-Struktur, KI-Anwendungen und Vertrauen. Das ApoVWG soll Apotheken stärker in die Primärversorgung führen, muss sich aber an Finanzierung, Entbürokratisierung, Flächenwirkung und Zukunftsfähigkeit messen lassen. Assistierte Telemedizin wird zur neuen Leistung, Pflegebox-Abos zeigen Missbrauchspotenzial, Antibiotika-Produktion wird zur Sicherheitsfrage, die Länder ringen um Versandregeln, Skonti und Honorarlogik, die ABDA-Primärversorgungsvorschläge brauchen bessere Abstimmung, und orale GLP-1-Wirkstoffe wie Elecoglipron öffnen neue Beratungsfelder. Das gemeinsame Muster ist klar: Versorgung wird digitaler, politischer, kontrollbedürftiger und anfälliger für Fehlsteuerung. Genau dort wächst die Bedeutung jener Strukturen, die Ordnung, Vertrauen und praktische Orientierung schaffen.
Die ePA steht dabei exemplarisch für den Abstand zwischen technischer Einführung und wirklicher Versorgungsreife. 1,4 Milliarden E-Rezepte und 130 Millionen hochgeladene Dokumente zeigen, dass digitale Infrastruktur genutzt wird. Doch Datenmenge ist noch kein Versorgungserfolg. Entscheidend ist, ob die ePA für Ärztinnen, Ärzte, Apotheken, Rettungsdienste, Kliniken und Patienten im Alltag tatsächlich funktioniert. Wenn Notfallärzte im Außeneinsatz keinen Zugriff haben, klinische Behandlungsdaten nicht vollständig einfließen, Schnittstellen fehlen und unklar bleibt, ob relevante Informationen zuverlässig vorhanden sind, dann bleibt die ePA ein großes Transformationsprojekt mit offenen Tragflächen.
Die nächste Entwicklungsstufe wird deshalb nicht nur eine technische sein. Cloud-Infrastruktur, digitales Identifikationsverfahren, Video-Ident, KI-gestützte Ersteinschätzung und mobile Zugriffsmöglichkeiten können die ePA stärker in die Versorgung hineinführen. Gleichzeitig verschärfen sie die Verantwortung. Wer Daten zum zentralen Zugangstor machen will, muss Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit mitbauen. Gerade die Kritik an fehlender personenidentifizierbarer Zugriffskontrolle unterhalb der Einrichtungsebene zeigt, dass Vertrauen nicht allein durch Sanktionen entsteht. Menschen müssen wissen können, wer ihre Daten nutzt. Leistungserbringer müssen wissen, ob sie sich auf die Daten verlassen dürfen. Erst dann wird aus einer Akte ein Werkzeug.
Für Apotheken liegt die Bedeutung nicht nur im Medikationsplan. Die ePA kann Arzneimitteltherapie, Impfstatus, Interaktionen, Medikationshistorie, Notfallinformationen und Versorgungssteuerung verändern. Sie kann aber auch zusätzlicher Aufwand werden, wenn sie schlecht integriert ist. Eine Apotheke braucht keine weitere digitale Oberfläche, die neben den Betriebsabläufen steht. Sie braucht einen nutzbaren Zugriff, klare Rechte, verständliche Identifikationswege und belastbare Daten. Digitalisierung wird nicht dadurch gut, dass sie vorhanden ist. Sie wird gut, wenn sie im Moment der Versorgung hilft.
Das ApoVWG steht auf einer anderen Ebene, aber mit ähnlicher Grundfrage. Armin Hoffmann beschreibt es als Prüfstein dafür, ob Politik verstanden hat, dass Apotheken nicht bloße Ausgabestellen sind, sondern Teil der Primärversorgung. Das ist mehr als Standesrhetorik. Wenn Apotheken künftig verbindlicher in Versorgungspfade, pDL, Impfangebote, Pflegekooperationen, Teamversorgung und niedrigschwellige Orientierung eingebunden werden sollen, dann reicht ein Gesetz nicht, das einzelne Stellschrauben bewegt. Es muss die Rolle der Apotheke strukturell ernst nehmen.
Der entscheidende Maßstab ist dabei nicht Besitzstandswahrung. Hoffmanns Perspektivwechsel zielt gerade darauf, nicht nur aus eigener Berufsstandslogik zu argumentieren. Politik, Patienten, Ärzte, Pflege und Apotheken sehen dieselbe Versorgung aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Nur wenn diese Blickwinkel zusammenkommen, entsteht ein realistisches Primärversorgungssystem. Eine starke Apotheke ist dann keine Konkurrenz zur Arztpraxis, sondern Entlastung. Eine erweiterte pharmazeutische Kompetenz ist kein Angriff auf ärztliche Zuständigkeiten, sondern ein Baustein dort, wo das System bereits überlastet ist.
Damit das trägt, muss das ApoVWG mehrere Bedingungen erfüllen. Wirtschaftliche Tragfähigkeit ist die erste. Wer Qualität, Personal, Öffnungszeiten, Notdienst, Rezeptur, Digitalisierung und neue Leistungen verlangt, muss Finanzierung mitdenken. Anerkennung ist die zweite. Pharmazeutische Kompetenz darf nicht im Systemrauschen verschwinden. Entbürokratisierung ist die dritte. Neue Aufgaben dürfen nicht durch alte Verwaltungslasten erstickt werden. Flächenwirkung ist die vierte. Eine Reform, die nur in starken Standorten funktioniert, löst nicht das Versorgungsproblem. Zukunftsfähigkeit ist die fünfte. Das Gesetz muss neue Kooperationsformen ermöglichen, nicht nur vorhandene Strukturen verwalten.
Die assistierte Telemedizin konkretisiert diesen Perspektivwechsel. Ab Juli soll sie als reguläre Leistung möglich sein. Apotheken können einschätzen, ob eine Videosprechstunde geeignet ist, Patientinnen und Patienten dorthin führen, den digitalen Prozess begleiten und Dokumentation sowie Abrechnung in strukturierte Bahnen bringen. Gedisa und Arztkonsultation wollen dafür das ApothekenPortal mit telemedizinischer Expertise verbinden. Das klingt nach einem technischen Angebot, ist aber in Wahrheit ein Test, ob Apotheken als niedrigschwellige Zugangspunkte zur ärztlichen Versorgung funktionieren können.
Die Chance ist offensichtlich. Viele Menschen brauchen Orientierung, bevor sie überhaupt wissen, ob sie in eine Praxis, eine Videosprechstunde, die Notfallversorgung oder zunächst in Beratung gehören. Eine Apotheke ist erreichbar, vertraut und im Alltag präsent. Assistierte Telemedizin kann Versorgung erleichtern, wenn sie wirklich integriert wird. Datenschutz, Informationssicherheit, räumliche Diskretion, Terminvermittlung, Dokumentationspflichten, Abrechnung und Verantwortungsgrenzen müssen dafür sauber geregelt sein. Ohne diese Ordnung würde eine gute Idee schnell zur Zusatzbelastung.
Die Grenze ist ebenso wichtig. Apotheken dürfen nicht zum Auffangbecken eines Systems werden, das an anderer Stelle keine Termine, keine Steuerung und keine digitale Bedienbarkeit schafft. Assistierte Telemedizin ist kein Ersatz für ärztliche Versorgung und keine Verlagerung ärztlicher Verantwortung in die Offizin. Sie kann ein Zugang sein. Sie kann helfen, die richtige Versorgung zu erreichen. Sie kann Hürden abbauen. Aber sie braucht klare Rollen. Gerade deshalb ist entscheidend, dass Apotheken freiwillig teilnehmen, eine Vergütung vorgesehen ist und technische Anbieter nicht nur Versprechen machen, sondern alltagstaugliche Prozesse liefern.
Der Pflegebox-Komplex zeigt, was passiert, wenn Versorgung, Pauschale und Marktinteresse aus dem Gleichgewicht geraten. Die KKH berichtet stark steigende Ausgaben für Pflegehilfsmittel und warnt vor dubiosen Anbietern, Callcentern, irreführenden Anrufen, Datenabgriff, Abo-Fallen, gefälschten Unterschriften und automatisierten Telefonansagen. Das BMG will deshalb die 42-Euro-Pauschale streichen und durch Budgets ersetzen, um Überversorgung und Missbrauch einzudämmen. Damit wird ein Missbrauchsproblem aber zugleich zu einer Versorgungsfrage.
Die Pauschale ist anfällig, weil sie regelmäßig abrufbar ist und Produkte wie Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmalhandschuhe standardisiert vermarktet werden können. Dubiose Anbieter nutzen genau das. Sie sprechen Pflegebedürftige oder Angehörige an, geben sich als Kassenmitarbeiter aus oder erzeugen den Eindruck eines offiziellen Anspruchs. Aus einer Schutzleistung wird ein Vertriebsmodell. Das beschädigt Vertrauen und belastet die Pflegeversicherung.
Die Streichung der Pauschale kann Missbrauch eindämmen, birgt aber neue Risiken. Wenn Pflegebedürftige künftig aus allgemeinen Sachleistungs- oder Entlastungsbudgets auch Pflegehilfsmittel bestreiten müssen, kann Infektionsschutz unter Druck geraten. Der DAV weist darauf hin, dass ein zweckgebundener Leistungsanspruch wichtig bleiben kann. Denn Pflegehilfsmittel sind nicht bloße Verbrauchsware. Sie schützen Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonen. Wird der Anspruch in ein allgemeines Budget geschoben, konkurriert er mit anderen Bedürfnissen.
Hier entsteht eine wichtige Unterscheidung. Betrug muss bekämpft werden, aber nicht auf Kosten legitimer Versorgung. Apotheken und Sanitätshäuser können eine stabilisierende Rolle haben, weil sie Bedarf, Auswahl und Beratung näher an der tatsächlichen Situation ausrichten als Callcenter-Vertriebe. Wenn Pflegebedürftige Hilfsmittel individuell auswählen und nicht in Abo-Boxen gedrängt werden, sinkt Missbrauchspotenzial. Die politische Aufgabe lautet daher nicht nur: Pauschale weg. Sie lautet: zweckgebundene, kontrollierbare und bedarfsgerechte Versorgung sichern.
Noch grundsätzlicher wird die Frage bei Antibiotika. Der drohende Verlust europäischer Produktionskapazitäten für Antibiotika-Wirkstoffe ist keine normale Standortmeldung. Er berührt die Fähigkeit, lebenswichtige generische Arzneimittel in Krisen verfügbar zu halten. Wenn Antibiotika fehlen, gibt es nicht immer einen adäquaten Ersatz. Diese Arzneimittelgruppe ist in vielen Situationen lebensrettend, und ihre Produktion ist geopolitisch relevant. Abhängigkeiten von China und Indien sind unter normalen Marktbedingungen unbequem. In Krisen können sie gefährlich werden.
Die Beispiele zeigen eine Entwicklung, die seit Jahren läuft: Schließungen, Verlagerungen, Preisdruck, sinkende Margen, fehlende Amortisierungssicherheit durch Rabattverträge, Festbeträge und Ausschreibungszyklen. Wenn Produktionsanlagen einmal verschwinden, kommen sie kaum zurück. Das gilt besonders für generische Antibiotika, deren Herstellung teuer, reguliert und margenarm ist. Politische Forderungen nach Reshoring wirken dann naiv, wenn dieselbe Politik oder dasselbe Erstattungssystem nicht bereit ist, europäische Produktion angemessen zu bezahlen.
Der Kern ist unbequem: Resilienz kostet Geld. Wer lebenswichtige Generika wie Antibiotika ausschließlich nach niedrigstem Preis steuert, darf sich nicht wundern, wenn Produktion dorthin wandert, wo sie billiger ist. Wenn Europa End-to-End-Produktion erhalten will, muss es dafür zahlen. Das bedeutet, Rabattsysteme und Festbeträge bei kritischen Arzneimitteln neu zu denken. Im Normalbetrieb klingt das teuer. Im Krisenfall kann es billiger sein, als auf dem Weltmarkt mit anderen Staaten um knappe Ware zu konkurrieren.
Für Apotheken ist diese Frage unmittelbar. Lieferengpässe werden in der Apotheke sichtbar, auch wenn ihre Ursachen in globalen Produktionsketten liegen. Patienten erleben nicht den Rabattvertrag, sondern das fehlende Antibiotikum. Ärztinnen und Ärzte müssen Therapien umstellen, Apotheken suchen Alternativen, erklären Engpässe und tragen den Unmut. Wenn der letzte europäische Produktionsstandort unter Druck steht, ist das kein Industrieproblem am Rand. Es ist eine Versorgungswarnung.
Der Bundesrat bringt diese Reform- und Sicherheitsfragen in konkrete Verordnungspolitik. Der Gesundheitsausschuss berät über Änderungen zur Apothekenbetriebsordnung und weiteren Verordnungen. Die Länderanträge betreffen Honorarverhandlungen, Versandregeln, Länderliste, Krisen-QMS, Skonti und Großhandelsstabilität. Damit bleibt der dritte Teil der Apothekenreform politisch offen. Die Länder nutzen ihre Rolle, um Punkte nachzuschärfen, die aus ihrer Sicht im BMG-Entwurf nicht ausreichend gelöst sind.
Beim Honorar geht es um die Frage, ob der relative 3-Prozent-Anteil künftig Teil der jährlichen Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband sein soll. Hessen will ihn ausklammern, weil er als kaufmännischer Teil der Vergütung bereits proportional gestiegene Kosten berücksichtige. Thüringen will dagegen sicherstellen, dass der relative Anteil einen Aufschlag von drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis nicht unterschreitet. Hinter dieser technischen Frage steht die größere Sorge, ob das Vergütungssystem berechenbar, verhandelbar und wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Beim Versandhandel kehren Temperatur, Nachweise, Transportdienstleister und Länderliste zurück. Hessen fordert einen Ordnungswidrigkeitstatbestand. Schleswig-Holstein will verbindliche Anforderungen an Transportdienstleister auf europäischer Ebene und eine Prüfung, ob ausländische Versandstandards noch vergleichbar sind. Nordrhein-Westfalen will Krisenfälle im QMS verpflichtend verankern, insbesondere Energiemangellagen. Brandenburg und Sachsen wollen Skonti so präzisieren, dass der Mindestpreis faktisch erhalten bleibt und der Großhandel stabil versorgen kann.
Diese Anträge zeigen, dass Apothekenreform nicht nur aus großen Schlagworten besteht. Sie entscheidet sich in technischen Details: Wer darf was verhandeln? Welche Versandpflicht ist sanktionierbar? Wer prüft ausländische Standards? Wie wird die Apotheke als kritische Infrastruktur auf Stromausfälle vorbereitet? Wie bleibt der vollversorgende Großhandel wirtschaftlich funktionsfähig? Solche Details sind keine Nebensachen. Sie bestimmen, ob Reformen in der Versorgung tragen.
Das Thema Primärversorgung zeigt, wie wichtig Kommunikation wird. Die ABDA hat Vorschläge unterbreitet, was richtig und wichtig ist. Gleichzeitig hätte ein besserer Austausch vorab Ärger ersparen können. Das ist eine typische Reformfalle. Inhaltlich kann ein Vorschlag sinnvoll sein, politisch aber Widerstand erzeugen, wenn andere Heilberufe sich übergangen fühlen oder Zuständigkeiten bedroht sehen. Gerade bei Primärversorgung reicht fachliche Richtigkeit nicht. Es braucht Vertrauen zwischen Professionen.
Apotheken können eine größere Rolle in der Primärversorgung nur dann stabil gewinnen, wenn sie nicht als Konkurrenz auftreten. Ärztinnen, Ärzte, Pflege, Apotheken und andere Gesundheitsberufe müssen verstehen, wo Entlastung beginnt und wo Zuständigkeitsgrenzen liegen. Wer neue Aufgaben fordert, muss früh erklären, warum diese Aufgaben Versorgung verbessern, wie Qualität gesichert wird und wie Kooperation aussehen soll. Sonst entsteht aus einem Versorgungsangebot ein Standeskonflikt.
Der letzte Stoffpunkt führt in die Arzneimittelentwicklung. Elecoglipron zeigt in Studien Wirksamkeit gegen Adipositas und Typ-2-Diabetes. Nach den Abnehmspritzen rücken orale GLP-1-Rezeptoragonisten stärker in den Blick. Das kann die Therapie verändern, weil Tabletten für viele Patienten zugänglicher, akzeptabler oder alltagstauglicher wirken als Injektionen. Gleichzeitig werden Erwartungen steigen. Gewichtsreduktion, Blutzuckerkontrolle, Nebenwirkungen, Einnahmeregeln, Langzeitdaten und Abgrenzung zu bestehenden Wirkstoffen müssen sauber eingeordnet werden.
Für Apotheken entsteht hier ein wachsendes Beratungsfeld. GLP-1-Therapien sind medizinisch bedeutsam, aber gesellschaftlich aufgeladen. Sie bewegen sich zwischen Diabetesbehandlung, Adipositastherapie, Lifestyle-Erwartungen, Lieferengpässen, Kostenfragen und medialer Begeisterung. Orale Wirkstoffe können diese Dynamik verstärken. Wenn Anwendung einfacher wirkt, steigt Nachfrage. Beratung muss dann erklären, dass auch eine Tablette kein harmloser Schlankmacher ist, sondern ein Arzneimittel mit Indikation, Wirkung, Risiken und ärztlicher Steuerung.
In der Gesamtschau entsteht ein klarer Tagesbefund. Digitalisierung, Apothekenreform, Telemedizin, Pflegehilfsmittel, Antibiotika-Produktion, Bundesratsanträge, Primärversorgung und neue GLP-1-Wirkstoffe zeigen dieselbe Bewegung: Versorgung braucht mehr Steuerung, mehr Nachweis, mehr Kooperation und mehr Schutz vor Fehlanreizen. Die Apotheke steht dabei nicht überall im Zentrum der Entscheidung, aber häufig im Zentrum der praktischen Folgen. Sie muss digitale Werkzeuge nutzen, neue Leistungen einordnen, Missbrauch erkennen, Lieferengpässe erklären, politische Details verstehen, Kooperationen tragen und Arzneimittelinnovationen beraten.
Die zweite Bewegung liegt in der Spannung zwischen Fortschritt und Absicherung. ePA, KI und Telemedizin versprechen bessere Zugänge, brauchen aber Sicherheit und Alltagstauglichkeit. Pflegehilfsmittel sollen zugänglich bleiben, dürfen aber nicht zum Betrugsmodell werden. Antibiotika sollen günstig sein, dürfen aber nicht aus europäischer Produktion verschwinden. Reformverordnungen sollen entlasten, müssen aber Versorgung und Großhandel stabil halten. Primärversorgung soll multiprofessioneller werden, darf aber keinen neuen Standeskampf eröffnen. GLP-1-Innovationen können helfen, brauchen aber nüchterne Beratung.
Die dritte Bewegung führt zur eigentlichen Leitfrage. Wer hält diese vielen Übergänge zusammen? Politik setzt Rahmen. Kassen steuern Geld. Hersteller entwickeln und produzieren. Digitale Anbieter bauen Systeme. Aber im Alltag braucht Versorgung Orte, an denen Menschen Orientierung bekommen, Risiken eingeordnet werden und technische oder politische Entscheidungen praktisch übersetzt werden. Genau hier liegt die wachsende Rolle der Apotheke. Sie ist Zugangsort, Beratungsstelle, Sicherheitsfilter, Dokumentationsknoten, Versorgungsanker und Frühwarnsystem zugleich.
Der Tag endet damit nicht in einem Einzelthema, sondern in einer strukturellen Forderung. Wenn Apotheken mehr leisten sollen, müssen Rahmenbedingungen, Finanzierung, Digitalisierung, Bürokratieabbau und Kooperation zusammenpassen. Wenn sie Pflegehilfsmittel bedarfsgerecht abgeben sollen, muss Missbrauch bekämpft werden, ohne Schutz zu schwächen. Wenn sie Telemedizin unterstützen sollen, brauchen sie sichere Prozesse. Wenn sie Arzneimittelengpässe auffangen sollen, braucht Europa Produktionsresilienz. Wenn sie Primärversorgung stärken sollen, müssen andere Heilberufe eingebunden werden. Und wenn neue Therapien kommen, muss Beratung mitwachsen.
Damit wird dieser Stoff zu einem Prüfstand für die nächste Entwicklungsphase der Versorgung. Fortschritt allein reicht nicht. Kontrolle allein reicht auch nicht. Entscheidend ist, ob beides zusammenfindet: digitale und pharmazeutische Innovation, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Missbrauchsabwehr, europäische Produktionssicherheit, interprofessionelle Zusammenarbeit und patientennahe Beratung. Nur wenn diese Linien verbunden werden, wird aus Reform nicht zusätzliche Unruhe, sondern verlässliche Versorgung.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Dieser Tag beschreibt keinen einzelnen Reformschritt, sondern die neue Prüfungslage der Versorgung. Digitale Systeme müssen sicher, nutzbar und vertrauenswürdig werden. Apotheken sollen neue Aufgaben übernehmen, brauchen dafür aber Finanzierung, Prozesse und klare Rollen. Pflegehilfsmittel dürfen nicht zum Betrugsmodell werden. Antibiotika dürfen nicht aus europäischer Produktion verschwinden. Versandhandel, Skonti und Krisenfähigkeit brauchen belastbare Regeln. Neue Therapien wie Elecoglipron zeigen, dass Innovation ohne Beratung schnell in falsche Erwartungen kippt. Zwischen all diesen Linien entsteht derselbe Auftrag: Versorgung muss nicht nur moderner werden, sondern verlässlicher.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Apotheke steht immer häufiger dort, wo politische Versprechen, digitale Systeme, wirtschaftliche Fehlanreize und Patientenerwartungen praktisch aufeinandertreffen. Sie kann Zugang schaffen, Missbrauch erkennen, Arzneimittelrisiken erklären, Lieferengpässe sichtbar machen und neue Therapien einordnen. Doch jede zusätzliche Aufgabe braucht Ordnung. Ohne tragfähige Finanzierung, klare Zuständigkeit, sichere Datenwege und echte Resilienz wird aus Reform nur neue Last. Mit ihnen kann die Apotheke zum stabilen Knoten einer Versorgung werden, die mehr verlangt als schöne Gesetze.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Maßgeblich ist hier, ob Digitalisierung, Primärversorgung, Telemedizin, Pflegehilfsmittel, Antibiotika-Resilienz und neue GLP-1-Therapien im Alltag belastbar wirken.
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