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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 13. Mai 2026, um 16:46 Uhr
Apotheken-Themen: Bericht von heute
Der Tag zeigt eine Apothekenpolitik, die Sicherheit verspricht, aber an entscheidenden Stellen zurückweicht. Warken streicht die harten Pflichten für Logistikunternehmen aus dem Versandentwurf, während Rx-Unterschrift, Packstationsverbot und Transportplanung nur einen Teil der Lücke schließen. Der Betrugsfall aus Berlin erinnert daran, wie schnell Vertrauen im Gesundheitswesen beschädigt wird, wenn Abrechnung und Versorgung auseinanderfallen. Krankenhausapotheken sollen Notfalldepots mittragen, Zweigapotheken bleiben politisch umkämpft, PTA-Nachwuchs wird als Zukunftsressource sichtbar. Zugleich zeigt das Probiotikum gegen den Jo-Jo-Effekt, wie stark Mikrobiomversprechen, Evidenz und Beratung ineinandergreifen. Die Linie ist klar: Apotheken werden gebraucht, wenn Verantwortung nicht bei Entwürfen, Märkten oder Zustelldiensten stehen bleiben darf.
Die Versandkontrolle ist nicht einfach aus einem Entwurf gefallen. Sie ist politisch aufgegeben worden. Genau darin liegt die Härte dieses Vorgangs. Was als Versprechen „gleich langer Spieße“ begann, endet vorläufig in einer Konstruktion, in der Versandapotheken weiterhin Pflichten auf dem Papier tragen, die entscheidende Kontrolllücke aber bei den Logistikunternehmen offen bleibt. Nina Warken wollte das Apothekenhonorar offenbar schnell durchbringen, den Konflikt mit Brüssel abräumen und die Verordnung beweglich halten. Der Preis dafür ist hoch: Die Arzneimittelsicherheit auf der letzten Meile wird nicht konsequent geregelt, sondern in die Verantwortung der Versandapotheken zurückgeschoben, während die tatsächlichen Transportdienstleister aus der harten Pflicht herausgenommen werden.
Das ist mehr als eine technische Korrektur. Der ursprüngliche Gedanke war klar: Wenn Arzneimittel versendet werden, darf ihre Qualität nicht an der Grenze zwischen Apotheke und Paketdienst enden. Temperatur, Zwischenlagerung, Zustellverzug, Zugriff durch Dritte und Transportbedingungen entscheiden mit darüber, ob ein Arzneimittel beim Patienten noch das ist, was es sein soll. Gerade deshalb zielten die gestrichenen Passagen auf die Logistikunternehmen. Sie sollten geeignete Fahrzeuge einsetzen, Temperaturvorgaben einhalten, Nachweise liefern und Zugriffsschutz gewährleisten. Mit ihrer Streichung bleibt die entscheidende operative Ebene unangetastet. Die Apotheke soll planen, dokumentieren und verantworten, aber der Dienstleister, der den Transport real ausführt, entzieht sich der direkten arzneimittelrechtlichen Einbindung.
Der neue Entwurf enthält zwar weiterhin einzelne Sicherungen. Rx-Arzneimittel sollen nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert werden. Packstationen werden ausgeschlossen. Für kühlpflichtige oder kühlkettenpflichtige Arzneimittel sollen aktive oder passive Kühlsysteme vorgesehen werden. Bei passiven Systemen soll die Apothekenleitung maximale Transportzeiten festlegen können. Gegebenenfalls sind Temperaturkontrollen vorzusehen. All das klingt nach Regelungsfortschritt, doch es bleibt eine Konstruktion mit schwachem Durchgriff. Denn wenn die Einhaltung durch Logistiker weder konsequent geregelt noch behördlich kontrollierbar ist, entsteht eine Verantwortungslücke. Der Versandvorgang bleibt qualitätsrelevant, aber die Kontrolle folgt nicht der tatsächlichen Lieferkette.
Gerade hier wirkt die Entscheidung politisch wie ein Einknicken vor der Macht der Plattform- und Logistikakteure. Redcare, DocMorris und große Zustelldienstleister hatten ein klares Interesse daran, Standardpaketstrukturen nicht durch pharmazeutische Transportpflichten verteuern zu lassen. Die EU-Kommission stellte sich gegen die deutschen Pläne, insbesondere gegen die Einbeziehung der Zustelldienstleister. Doch der Konflikt hätte geführt werden können. Der Phagro hatte juristisch argumentieren lassen, dass die Regeln unionsrechtlich vertretbar seien, weil Gesundheitsschutz und Arzneimittelsicherheit nicht an wirtschaftlichen Interessen einzelner Marktteilnehmer scheitern dürfen. Dass das BMG diesen Konflikt nun nicht weiter austrägt, sendet ein klares Signal: Das Tempo der Honorarverordnung war wichtiger als die harte Auseinandersetzung um Versandkontrollen.
Für die Vor-Ort-Apotheken ist das bitter, weil die Reform damit eine doppelte Asymmetrie erzeugt. Sie sollen ein höheres Fixum bekommen, das allerdings gestaffelt und durch andere Belastungen relativiert wird. Gleichzeitig profitieren auch Versandapotheken von dieser Honorarverbesserung, ohne dass der Versand auf der letzten Meile denselben Kontrollansprüchen unterworfen wird, wie sie für stationäre Apotheken im Alltag selbstverständlich sind. Die öffentliche Apotheke muss Lagerung, Abgabe, Dokumentation, Kühlung, Rezeptur, Beratung und Qualitätssicherung unmittelbar verantworten. Der Versandhandel behält dagegen eine Struktur, in der der entscheidende Transportabschnitt weiterhin nur unvollständig in die Überwachung einbezogen wird. Damit wird nicht nur Wettbewerb verzerrt. Es wird ein Sicherheitsversprechen geschwächt.
Die parallel diskutierte Unterschriftspflicht bei Rx-Sendungen zeigt genau diese Ambivalenz. Eine schriftliche Empfangsbestätigung ist sinnvoll, weil verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht irgendwo landen dürfen. Sie schafft mehr Verbindlichkeit bei der Übergabe und begrenzt die Auslieferung an unkontrollierte Orte. Der Ausschluss von Packstationen geht in dieselbe Richtung. Doch Empfang und Qualität sind nicht dasselbe. Ein Arzneimittel kann ordnungsgemäß übergeben werden und dennoch zuvor unter ungeeigneten Bedingungen transportiert worden sein. Wer nur den letzten Akt der Übergabe regelt, aber Transporttemperatur, Zwischenlagerung und Zustelldienstleister nicht konsequent beherrscht, sichert die Lieferkette nur teilweise.
Genau deshalb wird der neue § 35b ApBetrO zur Transportplanung zwar wichtig, aber nicht ausreichend. Ein risikobasierter Ansatz im Qualitätsmanagement der Apothekenleitung ist fachlich richtig. Arzneimittel unterscheiden sich in Temperaturanforderungen, Empfindlichkeit, Transportdauer und Verpackungsbedarf. Eine Apotheke muss planen, welche Verpackung geeignet ist, wann aktive oder passive Kühlung erforderlich ist, welche maximale Transportdauer akzeptabel bleibt und wann eine Abgabe nicht mehr erfolgen soll. Aber Planung ersetzt keine Kontrolle über denjenigen, der den Transport tatsächlich ausführt. Wenn der Logistikdienstleister nicht eigenständig in arzneimittelrechtliche Pflichten und Nachweisstrukturen eingebunden wird, bleibt die Apotheke auf Vertragsgestaltung, Vertrauen und nachgelagerte Reklamationslogik angewiesen. Das ist für Arzneimittel zu wenig.
Der Abrechnungsbetrug in Berlin führt auf eine andere, aber ebenso grundsätzliche Ebene: Vertrauen ist im Gesundheitswesen kein weiches Gut, sondern eine Funktionsbedingung. Ein Apotheker, der Rezepte für nicht informierte Versicherte abrechnet, hochpreisige Arzneimittel nie bestellt und nie abgibt, beschädigt nicht nur Krankenkassenfinanzen. Er beschädigt die Glaubwürdigkeit eines Berufsstands, der politisch gerade um Vertrauen und wirtschaftliche Stabilisierung ringt. 175.927,70 Euro unrechtmäßige Einnahmen, 81 angeklagte Fälle, ein geständiger Apotheker, ein Strafbefehl, Geldstrafe und Wertersatzeinziehung – das ist kein Bagatellfall. Es ist ein Beispiel dafür, wie stark der Arzneimittelbereich durch dokumentarische und abrechnungstechnische Prozesse verwundbar wird, wenn einzelne Akteure kriminell handeln.
Gerade weil solche Fälle Ausnahmen bleiben müssen, sind sie politisch gefährlich. In einer Phase, in der Apotheken höhere Honorare fordern, Versandkontrollen verlangen und sich als verlässliche Versorgungsorte positionieren, liefern Betrugsfälle jenen Kräften Munition, die dem Berufsstand misstrauen oder Kontrolldruck erhöhen wollen. Der Schaden reicht deshalb über den konkreten Betrag hinaus. Er trifft die Erzählung von der Apotheke als ordnender, verantwortlicher Institution. Ein Strafverfahren kann den Einzelfall ahnden, aber der Berufsstand muss daraus eine eigene Konsequenz ziehen: Integrität ist nicht dekorativ. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass politische Forderungen nach Fairness, Vertrauen und heilberuflicher Verantwortung glaubwürdig bleiben.
Die neuen Vorratspflichten für Krankenhausapotheken im Bereich der Notfalldepots zeigen dagegen, wie Politik Verantwortung kleinteilig umverteilt. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken sollen künftig stärker in die Bevorratung nach § 15 Absatz 2 ApBetrO eingebunden werden. Begründet wird dies damit, dass viele der betroffenen Wirkstoffe vor allem im klinischen Bereich Anwendung finden. Fachlich ist dieser Gedanke nachvollziehbar. Botulismus-Antitoxin, Diphtherie-Antitoxin, Tollwut-Immunglobulin, Digitalis-Antitoxin oder spezielle Notfallarzneimittel gehören nicht zu typischen Alltagsprodukten öffentlicher Apotheken. Klinische Nähe kann Versorgung sinnvoll strukturieren.
Doch die rechnerische Entlastung ist fast symbolisch. 20.200 Euro bundesweit pro Jahr, rund 1,20 Euro pro Apotheke, sind keine strukturelle Entlastung. Das zeigt den Charakter vieler Reformbausteine: Sie wirken ordnungspolitisch größer als betriebswirtschaftlich. Die Verpflichtung verschiebt Zuständigkeit und passt Versorgungslogik an, aber sie löst kein wirtschaftliches Grundproblem. Gleichzeitig zeigt der Wegfall der vierfachen Protokollausfertigung bei Stationsbegehungen, dass Bürokratieabbau oft dort beginnt, wo alte Papierlogik ohnehin kaum noch zu rechtfertigen ist. Entscheidend bleibt aber: Krankenhausapotheken werden stärker in eine Versorgungsverantwortung eingebunden, die unter Fachkräfte- und Finanzdruck ohnehin wächst.
Bei den Zweigapotheken verschärft sich diese Strukturfrage noch einmal. Das BMG hält an einem Modell fest, das aus Sicht der Abda keine vollwertige Versorgung schafft, sondern abgespeckte Abgabestellen ermöglicht. Labor und Rezeptur sind nicht zwingend vorgesehen, Rezepturen können im Filialverbund hergestellt werden, Öffnungszeiten und Dienstbereitschaft bleiben reduziert. Gleichzeitig wird im neuen Entwurf nachgeschärft: Unter bestimmten Umständen können Zweigapotheken auch zu Nacht-, Sonn- und Feiertagsnotdiensten herangezogen werden, wenn es zwölf Monate vor ihrer Eröffnung in dem Ortsteil noch eine andere Apotheke gab. Damit versucht das Ministerium offenbar, den Vorwurf mangelnder Notdienstfähigkeit abzufedern.
Das ändert aber nicht den Grundkonflikt. Eine Zweigapotheke kann Versorgungslücken scheinbar schließen, ohne die volle Leistungsfähigkeit einer Apotheke bereitzustellen. Für strukturschwache Regionen klingt das zunächst pragmatisch. In der Realität kann es aber bestehende vollwertige Apotheken in der Umgebung schwächen, die Botendienste, Rezeptsammelstellen, Rezepturen, Laborleistungen und Notdienste bereits mit hohem Aufwand tragen. Wenn eine reduzierte Struktur Teile des Marktes übernimmt, während die Vollstruktur die teuren Pflichten behält, entsteht kein Versorgungsausgleich, sondern eine neue Schieflage. Genau deshalb ist der Abda-Einwand so grundlegend: Ländliche Versorgung braucht nicht nur irgendeine Abgabestelle, sondern verlässliche pharmazeutische Infrastruktur.
Die Logistikfrage, die im Entwurf gestrichen wurde, kehrt damit als übergreifendes Muster zurück. Ob Versandhandel, Zweigapotheke oder Notfalldepot: Politik arbeitet an Ersatz-, Entlastungs- und Verteilungsmodellen, ohne immer sicherzustellen, dass die Verantwortung dort liegt, wo die Versorgungsleistung tatsächlich entsteht. Bei Versandarzneimitteln soll die Apotheke die Qualität sichern, aber der Logistiker wird aus der harten Pflicht genommen. Bei Zweigapotheken soll Versorgung sichtbar bleiben, aber nicht zwingend in voller Leistungsbreite. Bei Notfalldepots wird eine klinisch plausiblere Vorratspflicht geschaffen, aber die Entlastung der öffentlichen Apotheken bleibt marginal. Das ergibt eine Linie: Versorgungsarchitektur wird neu sortiert, doch nicht jede Sortierung stärkt die Tragfähigkeit des Systems.
Dagegen setzt das Thema PTA-Nachwuchs einen anderen Akzent. Der PTA-Förderpreis Nordrhein ist keine große Strukturreform, aber er zeigt, wo langfristige Stabilität tatsächlich entsteht: in Ausbildung, Motivation, beruflicher Anerkennung und fachlicher Qualität. Wenn rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Fortbildung besuchen, wenn Arbeitstagebücher ausgezeichnet werden, wenn junge PTA für besondere Leistung sichtbar werden, dann geht es um mehr als Nachwuchspflege. Es geht um die Zukunft der Apothekenpraxis. PTA tragen Rezeptur, Labor, Selbstmedikation, Beratung, Warenwirtschaft und Patientenkommunikation wesentlich mit. Je komplexer die Aufgaben in öffentlichen Apotheken werden, desto wichtiger wird diese Berufsgruppe.
Gerade im Kontrast zu den großen politischen Konflikten wirkt der Förderpreis fast leise. Aber diese leise Ebene ist entscheidend. Eine Apotheke kann nur dann Arzneimittelsicherheit, Beratung und Alltagstauglichkeit gewährleisten, wenn das Team fachlich stabil ist. Der demografische Wandel verschärft den Personalbedarf. Gleichzeitig steigen Anforderungen durch Lieferengpässe, digitale Prozesse, komplexere Selbstmedikation, neue Dienstleistungen und Erwartungsdruck der Kundschaft. Nachwuchsförderung ist deshalb keine freundliche Randmaßnahme. Sie ist Strukturpolitik von unten. Wer über Apothekenversorgung spricht und Personalentwicklung nur beiläufig behandelt, unterschätzt den operativen Kern der Versorgung.
Das Probiotikum gegen den Jo-Jo-Effekt führt schließlich in einen Markt, der für Apotheken besonders sensibel ist: Nahrungsergänzung, Adipositas, Darmmikrobiom, Inkretinmimetika und Gewichtsmanagement. Die Studie zu MucT™, einem pasteurisierten Stamm von Akkermansia muciniphila, ist interessant, aber sie verlangt sorgfältige Einordnung. Eine kleine, herstellerfinanzierte randomisierte Studie mit 90 Erwachsenen liefert Hinweise, dass die Gewichtszunahme nach einer kalorienreduzierten Diät geringer ausfallen könnte als unter Placebo. Das ist relevant, weil Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion eines der schwierigsten Probleme der Adipositastherapie bleibt. Doch genau weil der Markt riesig ist, darf aus einem Hinweis kein Versprechen werden.
Für Apotheken entsteht hier eine klassische Beratungsaufgabe. Das Darmmikrobiom ist wissenschaftlich spannend, aber kommerziell stark aufgeladen. Probiotika, Präbiotika, Stoffwechselprodukte, GLP-1-Therapien, Diätprogramme und Nahrungsergänzungsmittel bewegen sich zunehmend in einem gemeinsamen Erwartungsraum: Gewicht senken, Gewicht halten, Stoffwechsel verbessern, Hunger steuern, Darm-Hirn-Achse beeinflussen. Patienten werden solche Produkte nachfragen, vor allem wenn sie nach erfolgreicher Abnahme Angst vor dem Jo-Jo-Effekt haben. Die Apotheke muss dann weder reflexhaft abwerten noch unkritisch verkaufen. Sie muss erklären: kleine Studie, Herstellerfinanzierung, begrenzte Teilnehmerzahl, statistischer Effekt, noch offene Langzeitfragen, aber ein plausibler biologischer Ansatz. Genau diese Differenzierung unterscheidet seriöse Gesundheitsberatung von Mikrobiom-Marketing.
Zwischen allen acht Themen entsteht damit ein harter roter Faden. Warken streicht die Logistikerpflichten und lässt eine Kontrolllücke im Versand. Der neue Rx-Versandentwurf schafft Unterschrift und Packstationsverbot, aber keinen vollständigen Durchgriff auf Dienstleister. Ein Betrugsfall erinnert daran, wie teuer Vertrauensbruch wird. Krankenhausapotheken sollen neue Vorratspflichten tragen, während die Entlastung öffentlicher Apotheken rechnerisch kaum ins Gewicht fällt. Zweigapotheken sollen Versorgungslücken adressieren, riskieren aber abgespeckte Strukturen. Logistikunternehmen bleiben trotz Arzneimitteltransport außerhalb der harten Kontrolle. PTA-Nachwuchs zeigt, wo echte Zukunftsfähigkeit beginnt. Und das Probiotikum gegen Gewichtszunahme macht sichtbar, wie stark wissenschaftliche Hinweise, Marktinteressen und Beratungsverantwortung ineinandergreifen.
Die eigentliche Systemfrage lautet deshalb nicht, ob jede einzelne Regelung für sich einen Fortschritt enthält. Manche tun das. Die Unterschrift bei Rx-Sendungen ist sinnvoll. Der Ausschluss von Packstationen ist sinnvoll. Die Einbindung von Krankenhausapotheken in Notfalldepots kann fachlich sinnvoll sein. Bürokratieabbau bei Stationsbegehungen ist sinnvoll. Nachwuchsförderung ist unstrittig sinnvoll. Aber der Maßstab muss höher liegen. Entscheidend ist, ob die Summe dieser Entscheidungen die Apothekenversorgung stabiler, sicherer und fairer macht. Genau daran bleiben Zweifel.
Denn dort, wo die Konflikte am härtesten sind, weicht die Politik aus. Bei den Logistikunternehmen wird nicht durchregiert. Bei der Versandkontrolle wird nicht konsequent verhandelt. Bei Zweigapotheken wird eine reduzierte Struktur politisch weitergetragen. Beim Fixum steht eine Honorarverbesserung im Raum, die durch andere Belastungen wieder relativiert werden kann. Gleichzeitig sollen Apotheken mehr Verantwortung tragen: für Beratung, Arzneimittelsicherheit, Personalentwicklung, Notdienst, digitale Prozesse, Qualität und Patientenerwartungen. Diese Gleichzeitigkeit ist der Kern des Problems. Die Verantwortung wächst schneller als die verlässliche Absicherung.
Für die Apotheke vor Ort bedeutet das eine immer anspruchsvollere Rolle. Sie muss nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern Systembrüche auffangen. Sie muss erklären, warum Versand nicht automatisch gleich sicher ist. Sie muss Vertrauen verteidigen, wenn Betrugsfälle das Bild beschädigen. Sie muss Notfallstrukturen, Personalentwicklung und neue Marktangebote mitdenken. Sie muss bei Probiotika und Mikrobiomversprechen wissenschaftlich nüchtern bleiben, ohne Patienteninteresse abzuweisen. Sie muss im Alltag Ordnung schaffen, während die Politik an einigen Stellen Ordnung verspricht und an anderen Stellen Lücken bestehen lässt.
Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung dieses Tages. Die Apotheke wird nicht nur durch Honorare stabilisiert oder geschwächt. Sie wird durch die Qualität der gesamten Versorgungsarchitektur bestimmt. Wenn Arzneimittel auf der letzten Meile nicht konsequent kontrolliert werden, wenn reduzierte Apothekenmodelle Vollstrukturen unterlaufen, wenn Personalentwicklung nicht ernst genommen wird, wenn Marktversprechen schneller wachsen als Evidenz, dann reicht kein einzelner Eurobetrag im Fixum, um das System wirklich zu ordnen. Versorgungssicherheit entsteht nicht aus Symbolpolitik. Sie entsteht dort, wo Verantwortung, Kontrolle, Finanzierung und fachliche Kompetenz zusammenfallen.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Die eigentliche Bewegung dieses Tages beginnt dort, wo Verantwortung verschoben wird. Arzneimittel sollen sicher versendet werden, aber die Logistiker fallen aus der harten Pflicht. Rx-Sendungen sollen verbindlicher übergeben werden, aber die Qualität des Weges bleibt schwer kontrollierbar. Krankenhausapotheken sollen Notfalldepots mittragen, doch die Entlastung der öffentlichen Apotheken bleibt fast symbolisch. Zweigapotheken sollen Lücken schließen, können aber selbst neue Schwächen erzeugen, wenn reduzierte Strukturen vollwertige Versorgung ersetzen.
Daraus entsteht kein Randproblem, sondern ein Muster. Die Apotheke soll tragen, was andere Systeme offenlassen: Qualität trotz Versandlücke, Vertrauen trotz Betrugsfall, Versorgung trotz Personalnot, Beratung trotz Marktdruck. Selbst beim Probiotikum gegen Gewichtszunahme geht es nicht nur um ein Produkt, sondern um Einordnung: Was ist Hinweis, was ist Hoffnung, was ist belastbare Therapie?
Genau hier liegt der Kern. Apotheken sind nicht stark, weil sie jede Lücke allein schließen können. Sie sind stark, weil sie sichtbar machen, wo Verantwortung wirklich liegen müsste.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Wenn Politik Logistiker schont, Märkte Erwartungen erzeugen und Versorgung immer kleinteiliger geregelt wird, braucht das System Orte, die nicht ausweichen. Die Apotheke bleibt genau dort wichtig, wo Sicherheit nicht behauptet, sondern praktisch gehalten werden muss.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Die heutige Auswahl zeigt, wie stark Arzneimittelsicherheit, Wettbewerbsordnung und Beratungspflicht ineinandergreifen.
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