• 05.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind ABDA unter Erdle, Retaxschutz beim Blistern, Warnhinweise von Tegretal bis Babynahrung

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Erdles Kurs zur Apothekenreform, die STELLEN-Verlängerung beim Blistern sowie Warnhinweise und Rückrufe bündeln sich zu einem Signal: ...

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Apotheken-Nachrichten von heute sind ABDA unter Erdle, Retaxschutz beim Blistern, Warnhinweise von Tegretal bis Babynahrung

 

Heute verdichten sich Reformdruck, Abrechnungsrisiken und Sicherheitsmeldungen, weil Versorgung im Alltag an Datenpflichten, Rückrufen und Resilienztests hängt.

Stand: Montag, 05. Januar 2026, um 13:58 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Man merkt erst in hektischen Tagen, was wirklich trägt: nicht die Lautstärke, sondern die Verlässlichkeit der Kette. Während die ABDA mit Franziska Erdle den politischen Ton zur Apothekenreform verschärft, bleibt in der Praxis ein anderes Feld mindestens so scharf: Abrechnungsdaten, die sich nicht sauber aus der Versorgung ableiten lassen. Die verlängerte STELLEN-Regel beim Blistern schützt vor Retaxfolgen, macht aber zugleich sichtbar, wie dünn die Linie zwischen Technikvorgabe und Liquiditätsrisiko ist. Parallel verdichten Warnhinweise und Rückrufe den Sicherheitsrahmen: Tegretal zeigt, wie Hilfsstoffe bei Neugeborenen zur harten Grenze werden, Nestlé wie schnell Vertrauen an Chargen hängt. Dazu kommt der Blick auf Robustheit und Personal: Stromausfälle und Auswahlverfahren erinnern daran, dass Versorgung nicht nur Therapie ist, sondern Infrastruktur und Passung.

 

ABDA setzt auf Erdle, Reformstreit wird schärfer, Apotheken suchen politische Rückendeckung

Der Personalwechsel an der Spitze der ABDA-Hauptgeschäftsführung ist mehr als eine Visitenkartenänderung: Mit Franziska Erdle kommt eine Juristin, die ihre Rolle sichtbar als politische Führung versteht und die Konfliktlinie zur geplanten Apothekenreform offen benennt. Der Ton ist kämpferisch, aber zugleich strategisch: Nicht die Empörung trägt die Botschaft, sondern der Versuch, das Reformprojekt inhaltlich umzuwidmen – weg vom „Apothekenreformgesetz“ hin zu einem „Apothekenstärkungsgesetz“.

Die zentrale Zuspitzung lautet: Wenn die Reform die Vor-Ort-Strukturen schwächt, schwächt sie am Ende Versorgung – und zwar nicht abstrakt, sondern im Alltag der Patientinnen und Patienten. Das ist ein klassischer Legitimationspfad der Standespolitik: Nicht die Institution steht im Zentrum, sondern die Funktion. Genau damit erhöht sich aber auch die Begründungslast: Wer Versorgung als Maßstab setzt, muss im politischen Raum zeigen, welche Mechaniken die Versorgung tatsächlich tragen und an welchen Stellen Reformdetails sie untergraben.

Auffällig ist, wie sehr Erdle die Arbeit an den parlamentarischen Stellschrauben in den Vordergrund stellt. Der angekündigte „aktive Dialog“ mit Abgeordneten ist nicht nur Kommunikationssignal, sondern auch Eingeständnis eines neuen Risikos: Wenn die Entwürfe einmal im Verfahren sind, entscheidet oft weniger die Grundsatzdebatte als die Detailarchitektur – Definitionen, Schwellenwerte, Ausnahmen, Übergänge. Genau dort entstehen in der Praxis die Folgen, die später als „eigentlich nicht beabsichtigt“ beschrieben werden, aber im Betrieb trotzdem real sind.

Der Kontrast zum Vorgänger wird im Rohmaterial explizit gemacht: weniger Delegation an das Ehrenamt, mehr operative politische Kommunikation aus dem Haus heraus. Das kann die Schlagkraft erhöhen, es verschiebt aber zugleich Erwartungen. Eine Hauptgeschäftsführung, die offensiv auftritt, muss auch erkennbar priorisieren: Welche Nachbesserungen sind unverzichtbar, welche sind verhandelbar, welche sind kommunikativ laut, aber materiell zweitrangig? In einem Reformprozess wird „alles gleichzeitig“ schnell zur Schwäche, weil es Verhandlungsmacht verwässert.

Erdles beruflicher Hintergrund ist dabei kein Nebensatz, sondern Teil der impliziten Strategie. Wer aus industrie- und verbandsnahen Großstrukturen kommt, kennt die Mechanik von Gesetzgebungsprozessen, Allianzen, EU- und Bundesebenen, und die Bedeutung interner Organisation. Das erklärt auch den zweiten Schwerpunkt: die Reorganisation der Geschäftsstelle, die Einführung flacherer Strukturen und das Versprechen, Synergien zu heben. Eine Strukturreform nach innen ist hier kein Selbstzweck, sondern die Botschaft, die ABDA wolle schneller, klarer und konfliktfähiger werden.

Die geplante Aufteilung in 14 Bereiche statt klassischer Geschäftsbereiche mit Abteilungen ist ein Signal für operative Taktung. Gleichzeitig birgt es das bekannte Risiko jeder Reorganisation: Übergangsphasen kosten Zeit, Rollen müssen neu justiert werden, Schnittstellen entstehen neu. Gerade wenn „zur Jahresmitte“ abgeschlossen sein soll, läuft die interne Umstellung parallel zu einem politisch heißen Zeitraum. Das kann produktiv sein – wenn Verantwortlichkeiten sauber gesetzt sind – oder lähmend, wenn Zuständigkeiten im Umbau verschwimmen.

Die Ankündigung, Potenziale Künstlicher Intelligenz zu nutzen, wirkt in diesem Kontext wie ein Modernitätsmarker: nicht als Selbstzweck, sondern als Werkzeug, um Kommunikation, Analyse, Monitoring und interne Abläufe zu beschleunigen. Entscheidend ist, ob daraus handwerkliche Vorteile entstehen: bessere Lagebilder, sauberere Argumentationsketten, präzisere Reaktionsfähigkeit. In einem Umfeld, in dem Reformprozesse durch Informationsflut, kurze Zyklen und politische Nebengeräusche geprägt sind, kann Tempo ein echter Machtfaktor sein – sofern es nicht mit Hektik verwechselt wird.

Unterm Strich setzt Erdle den Maßstab hoch: Reform nicht nur kommentieren, sondern aktiv umformen. Das erzeugt Erwartungsdruck – auch im eigenen Lager. Für Apotheken wird die Frage schnell praktisch: Ob die Debatte zu messbaren Korrekturen führt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Versorgungsfähigkeit stabilisieren, oder ob sie bei Symbolik und Deutungskampf stehen bleibt. Der politische Raum verzeiht selten, wenn ein „Stärkungsgesetz“ angekündigt wird und am Ende nur ein Etikett gewechselt hat.

 

Blisterversorgung bleibt Sonderfall, Chargenfeld blockiert Abrechnung, STELLEN rettet Datensatz vorerst

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung beim Blistern ist auf den ersten Blick eine technische Fußnote, in der Praxis aber ein Lehrstück darüber, wie digitale Pflichtfelder und reale Versorgungsprozesse kollidieren. Im Abgabedatensatz ist bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln die Chargenbezeichnung vorgesehen, sofern der Data-Matrix-Code auf der Umverpackung verfügbar ist. Genau diese Logik passt jedoch schlecht zu Versorgungsabläufen, in denen Arzneimittel im Rahmen der Heimversorgung verblistert werden und die Umverpackung für die Abgabe an den Patienten nicht mehr die operative Referenz ist.

Aus der Kollision entsteht ein klassisches Retaxationsrisiko: Wenn ein Pflichtfeld formal fehlt, kann das in der Prüfung als abrechnungsrelevanter Mangel gewertet werden, selbst wenn die Versorgung sachlich korrekt war. Das Problem ist dabei weniger die Idee der Chargendokumentation an sich, sondern die starre Erwartung, dass ein Datenelement in jedem Versorgungsmodus technisch übermittelbar sein müsse. Digitale Vereinbarungen, die Versorgungsrealität nicht abbilden, erzeugen in der Praxis keine bessere Sicherheit, sondern administrative Haftungsflächen.

Die Übergangslösung „STELLEN“ ist deshalb mehr als ein Notbehelf; sie ist eine definierte Brücke zwischen Norm und Machbarkeit. Dass die Schreibweise „entscheidend“ ist, zeigt die eigentliche Schwachstelle: Wenn ein einziges Wort als Ersatzmarker über Retax oder Nicht-Retax entscheidet, liegt die Systemlogik nicht mehr bei Versorgung, sondern bei formaler Datenorthografie. Genau dort kippt Digitalisierung in Bürokratie – und zwar mit finanziellem Risiko für die Leistungserbringer.

Dass es schon seit Anfang 2024 einer Änderungsvereinbarung bedurfte, macht deutlich: Das Problem ist nicht neu, und eine technische Lösung ist trotz Zeitgewinn nicht selbstverständlich entstanden. Die erneute Verlängerung bis Ende 2026 ist deshalb ambivalent. Sie verhindert kurzfristig massenhafte Retaxationen in einem Sonderversorgungsbereich, zugleich ist sie ein stilles Eingeständnis, dass die technische Infrastruktur – oder die Spezifikation der Datenstrecke – weiterhin nicht so steht, dass sie den Versorgungsmodus sauber trägt.

Politisch ist das Thema deshalb heikel, weil sich zwei Logiken gegenüberstehen. Auf der einen Seite steht der Anspruch, Echtheit und Rückverfolgbarkeit auch digital sauber abzubilden. Auf der anderen Seite steht die Pflicht, Versorgung im Heimkontext praktisch leistbar zu halten, ohne dass ein technisch nicht einlösbares Datenelement zur finanziellen Sanktion wird. Die Übergangslösung ist die pragmatische Balance, aber sie ersetzt nicht die strukturelle Klärung: Entweder muss das System Charge technisch zuverlässig aus dem Versorgungsprozess heraus überführen können, oder die Norm muss für bestimmte Versorgungswege anders definiert werden.

Für die betroffenen Betriebe ist das Risiko nicht nur „Retax ja/nein“, sondern auch Prozessrisiko: Dokumentationsroutinen, Schulung, Software-Defaults, Plausibilitätsprüfungen, und nicht zuletzt die Frage, wie Fehlermeldungen in der Kasse oder im Abrechnungslauf angezeigt werden. Wenn „STELLEN“ als Platzhalter erlaubt ist, muss der Prozess so stabil sein, dass das Feld nicht mal gefüllt, mal leer, mal anders geschrieben ist. Die operative Konsequenz ist eine neue Art von Fehlerquelle: kein pharmazeutischer Fehler, sondern ein Datenfehler, der dennoch Kosten auslöst.

Die Verlängerung bis Ende 2026 schafft Planbarkeit, aber sie verschiebt auch die Verantwortungsfrage. Je länger Übergänge dauern, desto stärker wird die Erwartung, dass am Ende nicht nur „noch eine Verlängerung“ steht, sondern eine belastbare Lösung. Sonst wird aus der Ausnahme eine Dauerregel – und damit eine Dauerunsicherheit: nicht über die Versorgung, sondern über den Abrechnungsmodus.

Im Kern zeigt der Fall, wie fragil digitale Abrechnungslogik wird, wenn sie nicht konsequent vom Versorgungsprozess her gedacht ist. Die richtige Richtung ist nicht „mehr Pflichtfelder“, sondern „pflichtige Daten dort, wo sie technisch und prozessual sauber entstehen“. Solange das nicht erfüllt ist, bleibt „STELLEN“ ein Schutzschild – aber eben eines, das die grundsätzliche Konstruktionsfrage nur verdeckt, nicht löst.

 

Bargeld gerät unter Druck, SB-Kassen ändern Alltag, Teilhabe wird zur Regelfrage

Die Forderung der Verbraucherzentralen nach einer Bargeld-Quote ist in der Oberfläche eine Debatte über Bezahlgewohnheiten, in der Tiefe aber eine Debatte über Zugänglichkeit, Resilienz und soziale Teilhabe im Alltag. Wenn Selbstbedienungskassen, Automaten und digitale Terminals Standard werden, verändern sie nicht nur den Checkout, sondern die Grundannahme, wie „einfach“ ein Alltagseinkauf sein darf. Die Warnung zielt dabei weniger auf Komfort, sondern auf Ausschlussmechaniken: Wer kein digitales Zahlungsmittel hat oder nutzen kann, wird vom System nicht aktiv ausgeschlossen, aber faktisch behindert.

Dass Kinder, Jugendliche oder ältere Erwachsene als Beispiele genannt werden, markiert den Kern: Zahlungsfähigkeit ist nicht nur Konto- oder Kartenfrage, sondern auch Kompetenz- und Zugangsthema. Wenn Barzahlung verschwindet, wird ein Teil der Bevölkerung in Situationen gedrängt, in denen er entweder auf andere angewiesen ist oder seinen Alltag umorganisieren muss. Teilhabe wird dann an eine technische Voraussetzung geknüpft, die nicht jeder selbstverständlich erfüllt.

Die Verbraucherzentralen argumentieren zudem mit Konflikt- und Warteschleifen: Wenn bestimmte Kassen nur Karte akzeptieren, entsteht nicht automatisch ein schnelleres System, sondern oft ein zweigeteilter Ablauf, der Umwege, Rückfragen und Unklarheiten erzeugt. Gerade dort, wo die Umgebung ohnehin hektisch ist – Supermärkte, Verkehr, Behörden – wirkt das nicht wie Modernisierung, sondern wie zusätzliche Reibung.

Die Forderung nach einer Quote ist deshalb ein Regulierungsmodell, das nicht alles verbietet, sondern Mindestzugang sichern soll. Es akzeptiert, dass digitale Zahlung in vielen Fällen praktisch ist, will aber verhindern, dass neue Technologie automatisch zu einer stillen Bargeldabschaffung führt. Der Vorschlag betrifft nicht nur Handel, sondern auch Verwaltungsleistungen und Ticketautomaten. Damit wird ein Prinzip formuliert: Grundversorgung im Alltag soll ohne digitale Hürden funktionieren.

Die Gegenseite hat ebenfalls starke Argumente: Digitale Zahlungen reduzieren Aufwand mit Bargeld, senken Diebstahlrisiken und vereinfachen Prozesse. Für Anbieter ist das nicht nur bequem, sondern betriebswirtschaftlich rational. Gleichzeitig verschiebt sich damit ein Teil des Risikos: Fällt Technik aus, fällt Zahlungsfähigkeit aus. Bargeld ist in diesem Sinne nicht nur Tradition, sondern ein analoges Backup, das ohne Netz, Strom und Terminal funktioniert. Genau diese Resilienzfunktion wird in der Debatte zunehmend sichtbar.

Die Bundesbank-Befunde, dass Barzahlung in vielen Fällen noch möglich ist, und gleichzeitig Behördenausnahmen existieren, zeichnen ein Bild, das in der Praxis wichtig ist: Es geht nicht um „überall schon bargeldlos“, sondern um eine wachsende Zahl von Situationen, in denen Barzahlung nicht zuverlässig planbar ist. Das erzeugt Unsicherheit im Alltag – nicht als Katastrophenszenario, sondern als dauernde kleine Störung, die vor allem diejenigen trifft, die ohnehin weniger Spielräume haben.

Für die Gesundheitsversorgung ist das Thema indirekt relevant, weil es dieselbe Grundfrage berührt wie in anderen Infrastrukturen: Wie viele analoge Alternativen braucht ein System, das digitalisiert wird? Wer in der Versorgung auf Zugänglichkeit, Niedrigschwelligkeit und robuste Abläufe setzt, erkennt in der Zahlungsdebatte einen ähnlichen Mechanismus. Es ist eine Diskussion über Mindeststandards – nicht über Nostalgie.

Am Ende geht es um eine politische Abwägung, die nicht technikfeindlich sein muss: Digitale Zahlungswege können wachsen, ohne Bargeld faktisch zu verdrängen. Eine Quote wäre ein Instrument, diesen Übergang so zu gestalten, dass Modernisierung nicht als Selektionsmechanismus wirkt. Der Streitpunkt bleibt, ob der Markt das von selbst regelt oder ob Zugänglichkeit als öffentliche Aufgabe verstanden werden muss, bevor sie in der Praxis verloren geht.

 

Survodutid rückt in Phase drei, dualer Mechanismus verschiebt Markt, Adipositastherapie wird komplexer

Survodutid steht exemplarisch für die nächste Entwicklungsstufe metabolischer Therapien: weg von einem einzelnen Rezeptorpfad, hin zu kombinierten Mechanismen, die mehrere Stellschrauben gleichzeitig adressieren. Als dualer GLP-1/Glukagon-Rezeptoragonist verbindet die Substanz Effekte auf Appetitregulation, Magenentleerung und Insulinfreisetzung mit einem zusätzlichen metabolischen Pfad, der unter anderem Leberfett und Energiehaushalt beeinflussen kann. Das macht das Wirkprinzip erklärungsstärker, aber auch anspruchsvoller in der Einordnung.

Der Vergleich zu etablierten Größen wie Semaglutid und Tirzepatid ist naheliegend, weil sich der Markt gerade entlang von Wirksamkeit, Verträglichkeit, Indikationsbreite und praktischer Anwendung neu sortiert. „Blockbuster“-Narrative entstehen hier nicht nur aus Marketing, sondern aus dem realen Bedarf: Adipositas und ihre Folgeerkrankungen sind hochprävalent, therapeutische Optionen sind wirksamkeitsseitig in Bewegung, und Gesundheitssysteme ringen zugleich mit Kosten- und Zugangsdynamiken.

Bemerkenswert sind die im Rohmaterial genannten Studiensignale, insbesondere in Bezug auf MASH und fibrotische Veränderungen. Wenn sich in Studien bei Patientinnen und Patienten mit relevanten Fibrosestadien Verbesserungen zeigen, verschiebt das die Perspektive: Adipositastherapie wird dann nicht nur als Gewichtsmanagement betrachtet, sondern als organbezogene Krankheitsmodifikation. Das erhöht die klinische Relevanz, zwingt aber auch zu präziser Sprache: Nicht jede Gewichtsreduktion ist automatisch eine Verbesserung jeder Folgeerkrankung, und nicht jede Studie ist direkt in Versorgung übersetzbar.

Die genannten Daten zu Gewichtsverlust, Taillenumfang und Blutdruck markieren zudem, wie breit der Effektkorridor sein kann. Gleichzeitig ist genau hier Vorsicht geboten: Zahlen beeindrucken, aber Versorgung fragt nach Rahmenbedingungen. Wer wurde eingeschlossen, wie lange wurde beobachtet, wie wurden Nebenwirkungen erfasst, wie stabil ist der Effekt, und was bedeutet das für Patientengruppen mit Begleiterkrankungen? In der realen Therapieentscheidung sind diese Fragen oft wichtiger als Spitzenwerte.

Die gemeinsame Entwicklung durch Boehringer Ingelheim und Zealand Pharma zeigt einen weiteren Trend: Große Programme entstehen in Partnerschaften, die wissenschaftliche Plattform, klinische Entwicklung und Marktzugang bündeln. Für die Versorgung bedeutet das später häufig: schnelle Skalierung, aber auch intensive Debatten um Preis, Erstattung und Indikationsabgrenzung. Gerade in einem Feld, das gesellschaftlich und politisch stark aufgeladen ist, wird die Frage „wer bekommt es, wann, unter welchen Kriterien“ zum zweiten Schauplatz neben der Pharmakologie.

Dass sowohl FDA als auch EMA beschleunigte Prüfpfade ermöglicht haben sollen, unterstreicht den Erwartungsdruck. Beschleunigung ist ein Zeichen, dass ein potenziell relevanter Nutzen gesehen wird, sie ersetzt aber nicht die saubere Nutzen-Risiko-Abwägung über geeignete Endpunkte und längere Zeiträume. Für viele Wirkstoffe in diesem Feld ist die Langfristperspektive entscheidend: Adipositas ist chronisch, und die Versorgung muss wissen, wie Therapieadhärenz, Nebenwirkungen und Nachhaltigkeit im Alltag aussehen, nicht nur im Studiensetting.

Ein zusätzlicher Komplexitätsfaktor ist die Interaktion zwischen Wirksamkeit und Versorgungskapazität. Wenn neue Therapien Indikationen erweitern oder mehr Patientengruppen infrage kommen, wächst der Druck auf ärztliche Steuerung, Verlaufskontrollen und interdisziplinäre Betreuung. Das Feld wird dadurch nicht einfacher, sondern strukturabhängiger: Gute Therapie hängt dann stärker davon ab, ob das System Nachsorge, Monitoring und Priorisierung leistet.

Survodutid steht damit für eine Entwicklung, die klinisch reizvoll ist, aber Versorgung zwingt, Maßstäbe zu schärfen. Nicht die nächste „Konkurrenz“ ist die Nachricht, sondern die Verschiebung des gesamten therapeutischen Rahmens: mehr Mechanik, mehr mögliche Indikationen, mehr Bedarf an Kriterien. Wer das nüchtern einordnet, sieht in der Pipeline nicht nur Hoffnung, sondern auch die Verpflichtung, Zugang, Evidenz und Langfristlogik sauber zusammenzudenken.

 

Blackout in Berlin als Warnsignal, Pflege fordert Energie-Backup, Resilienz wird Refinanzierungsfrage

Ein großflächiger Stromausfall ist selten nur ein technisches Ereignis; er ist ein Stresstest für die gesellschaftliche Infrastruktur. Wenn zehntausende Haushalte, Betriebe und Einrichtungen betroffen sind, wird sichtbar, welche Systeme noch „normal“ funktionieren, wenn Strom, Mobilfunk oder digitale Schnittstellen eingeschränkt sind. Gerade die Gesundheits- und Pflegeversorgung hängt in vielen Abläufen von Strom und Kommunikation ab – nicht nur in Kliniken, sondern auch in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Strukturen und Versorgung im Quartier.

Im Rohmaterial wird von beschädigter Infrastruktur an einer Kabelbrücke berichtet, verbunden mit dem Hinweis auf ein Bekennerschreiben einer Gruppe. Für die Versorgungsperspektive ist dabei weniger die politische Zuschreibung entscheidend als die praktische Folge: Ausfallzeit, Wiederherstellungsdauer, Erreichbarkeit von Notruf und Mobilfunk, und die Frage, wie lange Einrichtungen ohne stabile Versorgung arbeiten können. Je länger die Störung dauert, desto stärker verschiebt sich das Problem von „Unannehmlichkeit“ zu „Versorgungsrisiko“.

Dass Schulen geschlossen bleiben sollen und Notunterkünfte eingerichtet wurden, zeigt die Dimension. Für Pflegeeinrichtungen ist die Lage besonders sensibel, weil Bewohnerinnen und Bewohner oft nicht einfach „umorganisiert“ werden können. Technische Abhängigkeiten reichen von Beleuchtung und Wärme über Kühlketten bis zu medizinischen Geräten und Dokumentationssystemen. Auch wenn viele Einrichtungen Notfallpläne haben, entscheidet die Realität häufig an einem Punkt: Wie lange reicht die Notstromlösung, wie zuverlässig ist sie, und ist sie überhaupt in der vorhandenen Refinanzierung abbildbar?

Genau hier setzt die Aussage des VDAB-Vertreters an: Energieautarkie im Notfall sei Teil der Daseinsvorsorge, werde aber nicht systematisch refinanziert. Das ist der Kernkonflikt. Resilienz kostet Geld, bevor sie Nutzen stiftet. In einem System, das stark auf Effizienz und laufende Betriebskosten optimiert ist, ist Vorsorge oft das Erste, das formal wichtig, aber finanziell schwer unterzubringen ist. Wenn Notstrom, Backup-Systeme und Wartung nicht im Budget angelegt sind, werden sie nicht vorgehalten – nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Struktur.

Damit wird aus dem Blackout ein politisches Signal: Nicht „wer ist schuld“ ist die Versorgungsfrage, sondern „wer trägt Vorsorgekosten“. Pflegeeinrichtungen können nicht gleichzeitig maximal wirtschaftlich geführt und maximal robust gegen Infrastrukturausfälle gebaut werden, wenn das System die zweite Anforderung nicht bezahlt. Die Forderung nach einem Energiezuschuss ist deshalb eine Systemforderung: Resilienz als regulärer Bestandteil der Finanzierung, nicht als Ausnahmeprojekt.

Der Verweis auf einen früheren Ausfall im September – mit betroffenen Unternehmen, darunter auch ein Pharmastandort und Apotheken im Stadtgebiet – zeigt, dass es nicht bei einem Einzelfall bleiben muss. Wiederholung ist in solchen Debatten entscheidend: Ein einmaliges Ereignis lässt sich als Ausnahme behandeln, mehrere Ereignisse erzeugen Lernpflicht. Für die Versorgung bedeutet das, dass Notfallpläne nicht als Ordner existieren dürfen, sondern als getestete Abläufe, die auch bei eingeschränkter Kommunikation funktionieren.

Die praktische Konsequenz betrifft zudem die Koordination: Wenn Mobilfunk und Notruf eingeschränkt sind, ist nicht nur die Stromversorgung ein Problem, sondern auch die Steuerung von Hilfe. Das verstärkt die Bedeutung redundanter Kommunikationswege, klarer Zuständigkeiten und lokaler Kooperationsketten. Resilienz ist dann weniger Technikfrage als Organisationsfrage – Technik ist Voraussetzung, Organisation ist Wirkung.

Unterm Strich zeigt der Berliner Ausfall eine nüchterne Wahrheit: Versorgungssicherheit ist nicht nur medizinisches Personal und Arzneimittel, sondern Infrastruktur. Wenn das System diese Infrastruktur als gegeben annimmt, wird es überrascht, wenn sie ausfällt. Wenn es sie als Risiko begreift, muss es Vorsorge finanzieren. Die Forderung nach Refinanzierung ist deshalb keine Dramatisierung, sondern ein Versuch, eine Lücke zwischen Anspruch und Budgetlogik zu schließen.

 

Greifswald setzt auf Interviews, Abiturnote verliert Gewicht, Medizinauswahl sucht Passung

Die Zulassung zum Medizinstudium ist seit Jahren ein Brennpunkt zwischen Leistungsprinzip, Eignungsidee und Versorgungsrealität. Der Greifswalder Weg, das Interviewverfahren deutlich auszubauen, setzt genau an dieser Stelle an: Nicht nur die Abiturnote soll entscheiden, sondern auch Motivation, Vorerfahrung, soziale Kriterien und Berufspraxis. Das ist ein Versuch, aus dem reinen Notenfilter herauszukommen, ohne Leistungsanforderungen zu negieren.

Im Kern steckt dahinter eine Versorgungslogik: Ein Gesundheitssystem, das Personalengpässe kennt, kann es sich schlecht leisten, Menschen auszubilden, die zwar formal exzellent starten, aber später aus Überlastung oder Passungsproblemen aus dem Beruf aussteigen oder Stunden reduzieren. Die Aussage, die Abiturnote sage relativ wenig darüber aus, „wer gut als Arzt funktioniert und im System bleibt“, ist eine direkte Reaktion auf diese Realität. Das Ziel ist nicht, Noten abzuwerten, sondern Nachhaltigkeit in der Berufsbiografie stärker zu gewichten.

Dass Greifswald die Zahl der Plätze über Interviews auf 85 nahezu verdoppelt, ist organisatorisch und strategisch relevant. Interviews sind aufwendig, sie erfordern geschulte Strukturen, standardisierte Kriterien und Schutz vor Verzerrung. Wenn das Verfahren seriös laufen soll, muss es nicht nur „menschlich“ wirken, sondern reliabel sein. Gerade dort, wo Auswahl auf weichere Kriterien erweitert wird, ist Transparenz der Maßstäbe entscheidend, sonst entsteht der Vorwurf der Beliebigkeit.

Die Logik, Abiturnoten in einem bestimmten Bereich gleich zu bewerten und dann über andere Kriterien zu differenzieren, zeigt eine pragmatische Spannung: Man erkennt die Aussagekraft von Schulnoten an, will aber den „Rand“ öffnen, um Kandidatinnen und Kandidaten mit anderer Eignung nicht auszuschließen. Die genannte Möglichkeit, bis zu einer bestimmten Abiturnote überhaupt zum Interview eingeladen zu werden, ist dabei ein Signal für Durchlässigkeit – zugleich bleibt die Schwelle bestehen. Greifswald öffnet, aber nicht grenzenlos.

Spannend ist, dass die Argumentation auch volkswirtschaftlich aufgeladen wird: Ein Medizinstudium ist teuer, es ist ein staatliches Investment. Daraus folgt eine Legitimation, Auswahl stärker auf spätere Berufsausübung und Belastbarkeit auszurichten. Das ist ein harter, aber konsequenter Gedanke: Wenn Ausbildung teuer ist, ist Abbruch oder frühe Abwanderung nicht nur individuell bedauerlich, sondern auch systemisch kostspielig.

Gleichzeitig bleibt die Gefahr, Auswahl zu übermoralisch zu formulieren. Wenn zu stark auf „24/7“ und Härte abgestellt wird, droht ein Bild, das moderne Arbeitsrealitäten und notwendige Schutzmechanismen unterschätzt. Die Herausforderung besteht darin, Passung zu prüfen, ohne Überforderung zu romantisieren. Ein Gesundheitssystem braucht belastbare Menschen, aber es braucht ebenso Strukturen, die Belastung nicht permanent eskalieren lassen. Auswahl kann strukturelle Defizite nicht dauerhaft kompensieren.

Für die Versorgung hat das Thema trotzdem Gewicht, weil es einen Hebel adressiert, der langfristig wirkt. Wer heute in die Ausbildung gelangt, bestimmt in einigen Jahren die Versorgungsfähigkeit. Wenn Auswahlkriterien breiter werden, kann das die Vielfalt an Biografien erhöhen – und damit auch die Chance, dass mehr Personen im System bleiben. Ob das gelingt, hängt am Ende nicht nur an Auswahl, sondern an Weiterbildung, Arbeitsbedingungen, Teamkultur und Planbarkeit.

Greifswald setzt mit dem Interviewausbau ein Zeichen: Medizin soll nicht nur das Studium der Besten sein, sondern das Studium der Passenden. Das ist eine Verschiebung von Statuslogik hin zu Funktionslogik. Sie kann helfen, Personalengpässe zu entschärfen, wenn sie sauber umgesetzt wird. Sie wird aber nur dann überzeugen, wenn sie sowohl fair als auch wirksam ist – und wenn das System parallel die Arbeitsrealität so gestaltet, dass Motivation nicht an Überlastung zerbricht.

 

Rote-Hand-Brief zu Tegretal, Propylenglykol erhöht Risiken, Neugeborene brauchen klare Grenzen

Ein Rote-Hand-Brief ist immer ein Signal, dass ein Risiko nicht nur theoretisch ist, sondern als relevant genug gilt, um das Versorgungshandeln direkt zu beeinflussen. Beim Fall der Carbamazepin-Suspension Tegretal steht nicht der Wirkstoff im Zentrum, sondern ein Hilfsstoffrisiko: Ein hoher Propylenglykolgehalt kann bei Neugeborenen zu schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen führen, weil metabolische und renale Clearance-Wege in diesem Alter noch unreif sind.

Der entscheidende Punkt ist die Altersgrenze: Neugeborene unter vier Wochen sollen die Suspension nicht erhalten. Damit wird aus einem „Vorsichtshinweis“ eine klare Abgrenzung, die in der Versorgung Konsequenzen hat. Gerade im pädiatrischen Bereich sind Dosierungsfragen ohnehin komplex; wenn zusätzlich Hilfsstoffe eine eigene Risikodimension eröffnen, muss die Indikationsprüfung besonders sauber sein.

Das Risiko entsteht dabei nicht, weil Propylenglykol grundsätzlich „verboten“ wäre, sondern weil die Dosisrelation bei Neugeborenen kippt. Was bei älteren Kindern oder Erwachsenen gut handhabbar ist, kann in den ersten Lebenswochen zu Akkumulation führen. Diese Logik ist in der Beratung wichtig, weil sie zeigt: Nicht nur Wirkstoff und Milligramm zählen, sondern auch Darreichungsform, Hilfsstoffprofil und Alter.

Im Rohmaterial werden als mögliche Folgen unter anderem metabolische Entgleisungen und Funktionsstörungen genannt. Für die Versorgung ist das nicht als Schreckbild relevant, sondern als Hinweis auf die Mechanik: Wenn die Clearance unreif ist, entstehen Belastungen, die klinisch ernst werden können. Deshalb ist auch die Erwähnung einer engmaschigen medizinischen Überwachung bei bereits exponierten Neugeborenen ein Hinweis darauf, dass es nicht nur um „ab jetzt nicht“, sondern auch um „was tun, wenn schon“ geht – ohne dass daraus ein Automatismus wird.

Die Einordnung, dass bei Frühgeborenen mit Anwendung gewartet werden solle, bis ein bestimmtes Reifealter erreicht ist, verdeutlicht, wie fein die Alterslogik werden kann. In solchen Fällen wird Beratung schnell zu Grenzmanagement: Welche Patientengruppe fällt in welche Kategorie, welche Alternativen existieren, und wie wird eine ärztliche Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert? Genau dort hängt Patientensicherheit oft an wenigen, aber klaren Regeln.

Dass eine Ausnahme nur in dringenden medizinischen Notfällen nach strengster Nutzen-Risiko-Abwägung genannt wird, ist ebenfalls typisch für Rote-Hand-Kommunikation: Sie lässt einen kleinen Korridor offen, schließt aber die Routineanwendung. In der Praxis bedeutet das: Wenn eine solche Ausnahme tatsächlich vorkommt, muss sie begründet sein. Das schützt nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Versorgungsentscheidung vor späterer Infragestellung.

Die Ankündigung, die Produktinformation zu aktualisieren, ist der formale Teil, aber der operative Teil ist wichtiger: Bis Updates überall ankommen, braucht es saubere interne Informationswege. Rote-Hand-Briefe zeigen immer wieder, dass Sicherheit nicht nur von Regulierung lebt, sondern von Reichweite im Alltag. Wer solche Hinweise früh erkennt und konsistent umsetzt, reduziert Risiko, ohne Therapie unnötig zu verkomplizieren.

Der Fall macht zudem sichtbar, wie wichtig Hilfsstoffe als Sicherheitsdimension sind. In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert oft der Wirkstoff, doch im Grenzbereich der Pädiatrie können Hilfsstoffe klinisch relevant werden. Die klare Altersgrenze ist deshalb kein Detail, sondern der Kern: Sie schafft eine einfache Regel, die im Alltag zuverlässig schützt.

 

Nestlé-Rückruf bei Säuglingsnahrung, Cereulid-Verdacht zwingt Prüfung, Vertrauen hängt an Chargen

Rückrufe bei Säuglingsnahrung treffen einen besonders sensiblen Bereich, weil sie eine Zielgruppe betreffen, die selbst keine Wahlmöglichkeit hat und bei der Eltern verständlicherweise maximale Sicherheit erwarten. Wenn ein Hersteller bestimmte Chargen vorsorglich zurückruft, ist das zunächst ein Risikomanagement-Signal: Es wird gehandelt, bevor bestätigte Erkrankungsfälle bekannt sind. Gleichzeitig erhöht genau dieser Vorsorgecharakter den Informationsbedarf, weil Menschen wissen wollen, was konkret zu tun ist und wie groß das tatsächliche Risiko ist.

Im Rohmaterial wird als Hintergrund genannt, dass in einer Zutat eines Zulieferers möglicherweise Cereulid vorhanden sein könnte, ein Toxin, das durch Bacillus-cereus-Zusammenhänge entstehen kann. Das ist ein klassischer Fall, in dem nicht die Marke der Nachrichtenträger ist, sondern die Lieferkette: Ein Problem in einer Vorstufe kann breite Produkte betreffen, obwohl das Endprodukt selbst nicht zwingend in jedem Fall kontaminiert sein muss. Genau deshalb arbeiten Rückrufe oft mit Chargenlisten, Mindesthaltbarkeitsdaten und präzisen Produktzuordnungen.

Die beschriebenen möglichen Symptome wie Erbrechen und Durchfall in einem bestimmten Zeitfenster sind als Orientierung gedacht, sollten aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht in Panik kippen. Wichtig ist der zweite Satz: Wenn keine Symptome auftreten, bestehe nach Herstellerangaben kein Grund zur Sorge hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen. Ob diese Formulierung im Einzelfall trägt, hängt natürlich von der konkreten Exposition und der betroffenen Charge ab, aber sie zeigt den Balanceakt der Kommunikation: warnen, ohne zu dramatisieren.

Dass „bislang keine Erkrankungen bestätigt“ worden seien, ist ein typischer Bestandteil vorsorglicher Rückrufe und unterstreicht, dass hier präventiv agiert wird. Für die Risikologik ist das zentral: Vorsorge bedeutet, dass der Schaden gerade nicht abgewartet wird. Gleichzeitig muss die Kommunikation dann besonders klar sein, weil Menschen sonst ein „vielleicht“ als „gleich passiert etwas“ interpretieren.

Der praktische Kern liegt in der Handlungsanweisung: betroffene Produkte nicht mehr verwenden und zurückgeben, Erstattung auch ohne Kassenbon. Das ist die operative Übersetzung von Risiko in Alltag. Gleichzeitig zeigt es, wie sehr Vertrauen an Prozessen hängt: Wenn Rückgabe und Erstattung unkompliziert sind, sinkt die Schwelle, korrekt zu handeln. Wenn sie kompliziert sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Produkte aus Unsicherheit doch genutzt werden.

Dass auf Online-Informationen zu betroffenen Chargen verwiesen wird, ist in der Gegenwart fast Standard, aber es macht auch eine Schwäche sichtbar: Wer keinen schnellen Zugang zu digitalen Informationen hat, braucht alternative Wege, um Chargen zu prüfen. Gerade im sensiblen Bereich Säuglingsnahrung ist es deshalb wichtig, dass Informationen nicht nur „online verfügbar“, sondern auch in der Fläche zugänglich sind – über Handel, Hotline und klare Kennzeichnung.

Für die Versorgungs- und Sicherheitslogik ist der Rückruf zudem ein Beispiel dafür, wie Qualitätsmanagement in der Lieferkette funktioniert: Nicht nur das Endprodukt wird überwacht, sondern auch Rohstoffe und Zulieferstufen. Wenn dort ein potenzielles Risiko erkannt wird, muss das System schnell reagieren. Geschwindigkeit ist hier nicht PR, sondern Prävention.

Unterm Strich hängt Vertrauen im sensiblen Segment an drei Dingen: präziser Chargenabgrenzung, klarer Kommunikation und reibungslosem Rückrufprozess. Der Fall zeigt, wie vorsorgliches Handeln aussehen kann, ohne dass bereits bestätigte Schäden vorliegen – und wie wichtig es ist, dass Vorsorge nicht als Unruhe stiftet, sondern als geordnete, nachvollziehbare Schutzmaßnahme verstanden wird.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Ankündigungen klingen oft nach Politik, doch ihre Wirkung landet im Betrieb: in Regeln, Feldern, Fristen und der Frage, ob etwas abrechenbar bleibt. Wenn eine neue ABDA-Spitze den Ton verschärft, trifft das auf eine Versorgungsrealität, die längst unter Druck steht. Parallel zeigt die STELLEN-Verlängerung, wie ein einziges Datenelement zum Liquiditätsrisiko werden kann. Und während Warnhinweise und Rückrufe den Sicherheitsrahmen schärfen, rückt im Hintergrund die Frage nach Robustheit nach vorn: Was trägt Versorgung, wenn Systeme kippen oder Strukturen zu dünn werden?

An dieser Stelle fügt sich das Bild. Was heute wie ein Themenmix wirkt, ist in Wahrheit ein Maßstabs-Test: Politik verspricht, Daten verlangen, Produkte warnen, Infrastruktur wankt, Nachwuchs wird neu ausgewählt. Versorgung hält nicht, weil alles perfekt ist, sondern weil Fehlerpfade begrenzt werden, bevor sie Schaden anrichten. Dort, wo Übergänge verlängert werden müssen, wo Hilfsstoffe Grenzen setzen und wo Rückrufe Vertrauen neu verhandeln, entsteht die gleiche Lehre: Stabilität ist kein Gefühl, sondern eine Kette aus klaren Zuständigkeiten, belastbaren Regeln und der Fähigkeit, Ausnahmen sauber zu beherrschen, ohne sie zur Normalität werden zu lassen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute stehen Reformkommunikation, Abrechnungslogik und Produktsicherheit gemeinsam für die Frage, wie belastbar Versorgung im Alltag bleibt.

 

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