• 18.12.2025 – Privathaftung trifft Politik, Versorgungsauftrag bleibt Anspruch, Honorarfrage bleibt offen

    APOTHEKE | Systemblick |  Dieser Kommentar ordnet den Video-Appell zur Vergütung als Warnsignal ein und erklärt, warum Staatsauftrag und Finanzierung zusammengehören, damit ...

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APOTHEKE | Systemblick | 

Privathaftung trifft Politik, Versorgungsauftrag bleibt Anspruch, Honorarfrage bleibt offen

 

Ausgabe Nr. 98 | Wenn Anerkennung die Kostenkurve nicht erreicht, wird Versorgung zur privaten Risikomaschine

Stand: Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 15:10 Uhr

Apotheken-News: Kommentar von heute

Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über den Video-Appell zur Vergütung, den Kabinettsbeschluss zum ApoVWG und die offene Finanzstatik der Versorgung

Ein persönlicher Appell kurz vor einem Kabinettsbeschluss ist kein Stimmungsbild, sondern ein Belastungstest für die politische Erzählung. Wenn eine Inhaberin betont, dass sie nicht als Funktionärin spricht, sondern als Unternehmerin, die mit Privatvermögen haftet, verschiebt sich die Debatte weg von Interessenlagen hin zur Systemfrage: Wer bestellt Versorgung, wer trägt das Risiko, und wer bezahlt die Verlässlichkeit, die politisch so gern beschworen wird.

Die entscheidende Härte liegt nicht im Ton, sondern in der Mechanik. Personal, Energie, Mieten steigen, die Arbeit bleibt, die Vergütung bleibt zurück. Das ist kein moralisches Argument, sondern ein Rechenfehler, der sich Jahr für Jahr in die Betriebe frisst, bis die Leistungsbereitschaft nicht mehr die Grenze ist, sondern die Liquidität. Wer dann weiter von „niedrigschwelligen Angeboten“ und „sicherer Versorgung“ spricht, ohne die Finanzierung mitzuziehen, produziert eine Lücke zwischen Anspruch und Tragfähigkeit, und diese Lücke wird in der Praxis nicht von Paragrafen geschlossen, sondern von Menschen, die plötzlich allein die Pufferrolle übernehmen.

Politische Symbolsprache ist dabei nicht per se wertlos, sie wird wertlos, wenn sie als Ersatz für Finanzentscheidungen dient. Das Muster ist bekannt: Versorgung wird als Pfeiler beschrieben, im Haushalt aber wie ein Posten behandelt, der später verhandelt werden kann. Spätestens an der Privathaftung kippt diese Logik, weil sie den Staat nicht abstrakt, sondern konkret trifft: Wenn der Betrieb scheitert, ist nicht nur ein Unternehmen weg, sondern ein Zugangspunkt, der im Alltag Versorgung überhaupt erst möglich macht.

Der Appell macht zudem sichtbar, warum die wiederkehrende Forderung nach „Spielraum“ so toxisch wirkt. Spielraum wird rhetorisch als Naturgesetz dargestellt, aber politisch ist er eine Prioritätenentscheidung. Wer in anderen Feldern Anpassungen möglich macht, kann nicht gleichzeitig behaupten, ausgerechnet bei einer Struktur, die Versorgung trägt, sei der Handlungsspielraum prinzipiell ausgeschlossen. In diesem Widerspruch entsteht das Gefühl, dass Anerkennung verteilt wird, während Risiken ausgelagert werden, und genau das ist die Dynamik, die Vertrauen nicht nur bei Betrieben, sondern auch bei Patienten und Regionen aushöhlt.

Besonders brisant ist, dass sich die Politik in der Reformdebatte gern auf Strukturmodelle konzentriert, während die Finanzfrage als nachgelagerte Detailarbeit erscheint. In der Realität ist es umgekehrt: Struktur ohne Honorarlogik ist ein Bauplan ohne Tragwerk. Wer Versorgungsstabilität will, muss Honorarpfade definieren, die mit Kostenentwicklung, Personalmarkt und Verantwortung kompatibel sind, sonst wird „Sicherung“ zur Floskel, die in jedem Jahr glaubwürdiger klingt, aber weniger trägt. Das ist keine Empörung, sondern die nüchterne Erkenntnis, dass Systeme nicht an guten Absichten scheitern, sondern an unterfinanzierten Grundannahmen.

Der politische Auftrag endet deshalb nicht beim Bekenntnis, sondern beginnt bei der Finanzierung, die den Alltag aushält. Wenn Apotheken als „menschlicher Anker“ beschrieben werden, dann ist das nur dann mehr als ein schönes Bild, wenn dieser Anker nicht an privater Haftung reißt. Der Appell ist damit kein Ruf nach Mitleid, sondern ein Hinweis darauf, dass Versorgung nicht dauerhaft aus Pflichtgefühl finanziert werden kann. Wer das ignoriert, wird am Ende nicht mit Protest, sondern mit stillen Schließungen konfrontiert, und die sind die härteste Form politischer Rückmeldung, weil sie nicht mehr verhandelbar sind.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Manchmal ist es nicht die Lautstärke, die etwas verändert, sondern die Präzision, mit der ein Satz eine ganze Statik sichtbar macht. Wenn Privathaftung neben Staatsauftrag steht, wird das System plötzlich greifbar, weil Verantwortung nicht mehr abstrakt bleibt. Dann zählen keine Schlagworte mehr, sondern die Frage, ob Finanzierung den Alltag wirklich erreicht. Der Appell wirkt, weil er die Debatte aus dem politischen Raum zurück in die Kasse, die Lohnabrechnung und die Entscheidung über Personal holt. Und genau dort entscheidet sich, ob Versorgung eine Zusage bleibt oder ein Vertrag.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Versorgung politisch aufgewertet und finanziell vertagt wird, entsteht eine stille Form der Risikoauslagerung, die am Ende Betriebe und Regionen bezahlen. Wer Verantwortung bestellt, muss auch Verantwortung finanzieren, sonst wird Anerkennung zur Ersatzwährung. Der Appell zeigt, dass es nicht um Emotion geht, sondern um Statik, denn ohne tragfähige Honorarpfade wird der Betrieb zum Puffer eines Systems, das sich selbst als unverzichtbar beschreibt. Vertrauen entsteht dann nicht mehr durch Worte, sondern nur noch durch Entscheidungen, die die Kostenkurve erreichen. Und wer diese Entscheidung vermeidet, darf sich über die Folgen nicht wundern, weil sie längst berechenbar sind.

 

SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@mysecur.de

Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.

Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.

Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.

Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.

 

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