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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 20:18 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Lage verdichtet sich aus drei Richtungen zugleich: Kassen warnen vor Folgekosten und binden Reformwirkung an Wirtschaftlichkeit, Präventionsleistungen wachsen, bleiben aber durch ärztliche Verordnung schnittstellenabhängig, und regulatorische Entscheidungen markieren klare Grenzen für Innovation. Für Apotheken bedeutet das mehr Abstimmung, mehr Nachweis und mehr Erwartungsmanagement, ohne dass Entlastung unmittelbar greifbar wird. Entscheidend ist, ob Prozesse so verzahnt werden, dass neue Aufgaben tragfähig bleiben und Vertrauen nicht zwischen Anspruch und Beleg zerrieben wird im Gesamtbild.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform verschiebt sich die Debatte von der Frage, ob überhaupt reformiert wird, hin zur Frage, wer die Folgewirkungen bezahlt und wie sie begründet werden. Die AOK setzt dabei früh ein deutliches Signal: Grundsätzlich könne Entbürokratisierung und Flexibilisierung sinnvoll sein, aber die Wirtschaftlichkeit dürfe nicht aus dem Blick geraten. In dieser Formulierung steckt der Kernkonflikt, der sich in den nächsten Wochen zuspitzen dürfte. Versorgungssicherung wird als Ziel anerkannt, gleichzeitig wird sie an ein Kosten- und Steuerungsnarrativ gebunden, das in der angespannten Finanzlage der GKV besonders schnell greift.
Die Warnung richtet sich weniger gegen einzelne Instrumente als gegen die Summe der möglichen Folgekosten und gegen die Art, wie diese im Entwurf aus Sicht der Kasse noch nicht transparent genug erscheinen. Dass die Fixum-Erhöhung nicht im Paket steht, sondern vertagt wird, verändert die Konfliktlinie nicht, sondern verstärkt sie: Sobald das Fixum später im Rahmen grundlegender Finanzreformen wieder aufgerufen wird, steht es im Wettbewerb mit Sparvorschlägen, die gleichzeitig andere Leistungserbringer treffen sollen. Damit entsteht ein kommunikatives Risiko für Apotheken: Wer wirtschaftliche Stabilisierung fordert, kann in der öffentlichen Wahrnehmung schnell in die Rolle rutschen, sich „ausnehmen“ zu lassen, obwohl es faktisch um die Sicherung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes geht. Der Kampf entscheidet sich dann weniger an der Zahl, sondern am Narrativ, das politisch hängen bleibt.
Zusätzliche Schärfe bekommt die Auseinandersetzung durch den Verweis auf Effizienzmechaniken im Arzneimittelmarkt, insbesondere dort, wo Kassen Einsparlogik für sich reklamieren. Wenn auf die Bedeutung von Rabattverträgen und deren Einsparvolumen verwiesen wird, ist das ein indirekter Hinweis darauf, dass jede Aufweichung der wirtschaftlichen Abgabe als Angriff auf ein etabliertes Steuerungsinstrument verstanden werden könnte. Für Apotheken ist diese Debatte heikel, weil sie in der Praxis häufig zwischen Patientenbedarf, Lieferrealität und wirtschaftlicher Abgabe vermitteln müssen. Wird die Regelarchitektur verändert, wird nicht nur ein Hebel im Einkauf verschoben, sondern auch die Haftungs- und Dokumentationslage in der Abgabe. Wirtschaftlichkeit ist dann nicht nur eine Kassenrechnung, sondern auch eine betriebliche Risikoformel.
Einen zweiten Schwerpunkt setzt die AOK bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Der Vorwurf, der Topf könne schneller „ausgeschüttet“ werden als ein unmittelbarer Bedarf es rechtfertige, zielt auf die Systemlogik der Mittelbindung. Die Forderung, den Fonds an die GKV zurückzuführen, trifft damit einen politischen Nerv: Wer Mittel als „gebunden“ beschreibt, weckt in Zeiten knapper Kassen Reflexe, diese Mittel umzuwidmen. Apotheken wiederum werden ihre Argumentation schärfen müssen, warum Dienstleistungen nicht als Umverteilung, sondern als Versorgungsinvestition verstanden werden sollten, und zwar nur dort, wo sie in einen nachvollziehbaren Ansatz eingebettet sind. Genau hier liegt die Angriffsfläche: Ohne klare Versorgungsziele wirkt jede Ausweitung wie Gießkanne, selbst wenn sie im Betrieb als dringend notwendige Präventions- und Betreuungsleistung erlebt wird.
Für die Betriebe entsteht daraus eine doppelte Aufgabe. Erstens muss die wirtschaftliche Lage als Versorgungsfrage erklärt werden, nicht als Standesforderung. Zweitens muss jede neue Leistung, die politisch mit Apotheke verknüpft wird, in ein plausibles Nutzenbild für Versicherte übersetzt werden, das auch kassenlogisch bestehen kann. Wo das nicht gelingt, rutschen Reformteile in den Verdacht, Unwirtschaftlichkeit zu erzeugen. Das kann den gesamten Reformprozess belasten, weil sich dann nicht mehr über Ausgestaltung, sondern über Legitimität gestritten wird. In einem Umfeld, in dem die GKV-Finanzlage ohnehin als Dauerkrise beschrieben wird, ist diese Legitimitätsfrage der Hebel, an dem Debatten kippen.
Entscheidend wird sein, ob die Politik die Reform als Ordnungsangebot für Versorgung stabil begründen kann, ohne sie in einen pauschalen Kostenwettbewerb zu treiben. Wenn die Fixum-Frage vertagt bleibt, wird der Druck steigen, an anderer Stelle Einsparsignale zu setzen oder Apotheken in Verhandlungslogik zu drücken. Beides kann betriebliche Unsicherheit verlängern. Für Apotheken zählt am Ende nicht die rhetorische Anerkennung, sondern ob ein verlässlicher Pfad entsteht, der Planbarkeit zurückgibt, ohne die Betriebe als nächste Kostenstelle in eine Sparerzählung einzubauen.
Die Präventionsidee in pharmazeutischen Dienstleistungen klingt nach einem Ausbau der Rolle der Apotheke, und sie ist politisch leicht zu erzählen: niedrigschwelliger Zugang, frühzeitige Risikoerkennung, bessere Steuerung chronischer Erkrankungen. Der Entwurf setzt dabei auf neue Ansprüche, etwa rund um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierte Risiken, und verbindet dies mit dem Versprechen, Prävention stärker in die Fläche zu bringen. Gleichzeitig wird eine klare Klammer eingezogen: Ohne ärztliche Verordnung soll es nicht gehen. Das ist mehr als ein formales Detail, weil es den Charakter der pDL verschiebt. Aus einer apothekenbasierten Leistung wird eine Schnittstellenleistung, die nur funktioniert, wenn zwei Systeme im Alltag zuverlässig ineinandergreifen.
Für Apotheken bedeutet die Arztbindung, dass Prozesse nicht nur intern sauber sein müssen, sondern extern anschlussfähig. Wer einen Anspruch hat, will ihn nutzen, aber der Weg dorthin darf nicht zum Hindernislauf werden. Wenn die Verordnungspflicht als Gate wirkt, entsteht das Risiko von Reibung: Patienten fragen in der Apotheke nach, die Apotheke verweist auf die Arztpraxis, die Praxis hat andere Prioritäten oder andere Informationsstände, und am Ende bleibt der Anspruch auf dem Papier. Die Reform würde dann eine neue Leistung definieren, ohne sie in reale Nutzung zu übersetzen. Für die Akzeptanz ist das gefährlich, weil es Erwartungen erzeugt und im Alltag Enttäuschung produziert, die am Ende an der Apotheke hängen bleibt.
Gleichzeitig kann die Verordnungspflicht auch als Schutzmechanismus verstanden werden. Präventionsleistungen, die diagnostische Vorstufen berühren, benötigen klare Verantwortungsgrenzen. Wenn die ärztliche Einbettung verbindlich ist, sinkt das Risiko, dass Apotheke und Medizin gegeneinander ausgespielt werden oder dass Leistungen ohne abgestimmten Versorgungsansatz nebeneinander laufen. Die Herausforderung liegt darin, dass der Schutz nicht in Blockade umschlagen darf. Damit die Schnittstelle trägt, braucht es definierte Abläufe, klare Dokumentation und eine Kommunikationslogik, die in der Praxis nicht überlastet. Ohne diese Grundlagen wird die Verordnungspflicht zum Engpass, nicht zur Qualitätsgarantie.
Betrieblich verändert sich damit die Rolle der Apotheke in der Prävention. Es geht weniger um ein eigenständiges Angebot, das spontan in Anspruch genommen wird, sondern um einen Baustein im Versorgungspfad, der aktiviert werden muss. Das erhöht die Anforderungen an Terminlogik, Ressourcenplanung und Beratungsbereitschaft, weil Leistungen nicht mehr nur aus der Offizinfrequenz heraus entstehen, sondern aus einem verordneten Auftrag. Gleichzeitig wächst die Erwartung, dass Ergebnisse dokumentiert, nachvollziehbar kommuniziert und im Zweifel an die ärztliche Seite zurückgespielt werden. In einem Alltag mit hohem Takt ist das nur stabil zu leisten, wenn die Leistung so gestaltet ist, dass sie nicht als Zusatzschicht erlebt wird, sondern als klarer Ablauf mit definiertem Zeitbedarf.
Aus systemischer Sicht steckt hinter der Arztbindung eine Ordnungsfrage: Prävention soll nicht isoliert im Raum stehen, sondern in Versorgungskonzepte eingebettet sein. Kassen argumentieren hier häufig mit Bedarfsgerechtigkeit und regionaler Passung. Wenn der Entwurf Prävention als pDL definiert, gleichzeitig aber die ärztliche Verordnung verlangt, entsteht ein Spannungsfeld zwischen zentralem Anspruch und regionaler Umsetzung. Apotheken geraten damit zwischen zwei Ebenen: Sie sollen Leistungserbringer sein, müssen aber in Strukturen arbeiten, die sie nicht vollständig steuern. Das ist riskant, weil der Erfolg einer Leistung dann nicht nur an der eigenen Qualität hängt, sondern an der Funktion der Schnittstelle.
In der Praxis wird entscheidend sein, ob die Reform die Schnittstelle nicht nur juristisch, sondern operativ mitdenkt. Ohne klare Informationswege, ohne verständliche Abläufe und ohne eine realistische Vergütungs- und Zeitlogik wird Prävention zur schönen Idee, die am Alltag scheitert. Gelingt die Einbettung dagegen, können Apotheken eine Rolle übernehmen, die nicht Konkurrenz, sondern Ergänzung ist: Risikoerkennung, Motivation, Begleitung, und das dort, wo viele Menschen ohnehin niedrigschwellig in Kontakt kommen. Genau diese Balance ist der Prüfstein des Modells: Der Anspruch muss handhabbar werden, sonst bleibt er symbolisch.
Die Debatte um die Raumeinheit war für viele Apotheken mehr als eine juristische Frage, weil sie die Grundarchitektur des Betriebs berührt. Ob Räume zusammenhängen müssen, welche Ausnahmen zulässig sind und wie Rezeptur, Labor und Lager organisatorisch eingebettet werden, entscheidet im Alltag über Wege, Zuständigkeiten und Aufsichtsfähigkeit. Dass die Raumeinheit nun doch nicht aufgegeben wird, sondern über Ausnahmen weiterentwickelt werden soll, ist deshalb ein Signal der vorsichtigen Korrektur: Der Gesetzgeber vermeidet den großen Bruch, öffnet aber gleichzeitig Stellschrauben, die in bestimmten Konstellationen Entlastung bringen können.
Für Apotheken entsteht daraus eine typische Reformlage: Der Grundsatz bleibt, die Ausnahmen wachsen. Ausnahmen können pragmatisch sein, aber sie erhöhen die Komplexität. Wo früher eine klare Regel galt, entsteht jetzt ein Feld von Bedingungen, Abgrenzungen und Nachweisen. Das ist betriebswirtschaftlich nicht neutral, weil jede Abweichung vom Standard geprüft, dokumentiert und dauerhaft aufrechterhalten werden muss. Gerade in Betrieben, die ohnehin an Kapazitätsgrenzen arbeiten, ist zusätzliche Komplexität ein Risikofaktor, weil sie Fehlerwahrscheinlichkeit erhöht und das Gefühl verstärkt, dass Ordnung nur noch über mehr Papier zu halten ist.
Änderungen bei Labor und Rezeptur berühren zudem einen sensiblen Kern der Apotheke: den Bereich, in dem Heilberuflichkeit, Qualitätssicherung und Haftung besonders dicht zusammenliegen. Wenn Anforderungen angepasst werden, geht es nicht nur um Raum, sondern um Arbeitslogik. Rezeptur und Labor sind Tätigkeiten, die nicht beliebig in den Takt der Offizin gepresst werden können, weil sie Konzentration, Standards und eine Umgebung brauchen, die Fehler minimiert. Jede Neuerung, die hier Flexibilität verspricht, muss sich an der Frage messen lassen, ob sie Qualitätsarbeit erleichtert oder ob sie nur neue Interpretationsräume eröffnet, die später in Prüfungen und Aufsichtslagen wieder zurückschlagen.
Für Filial- und Mehrstandortstrukturen hat das eine zusätzliche Dimension. Sobald Ausnahmen möglich werden, entsteht ein Drang, sie organisatorisch zu nutzen. Gleichzeitig wachsen an anderer Stelle Kontrollpflichten und Nachweislogik. Damit entsteht ein Gemenge, das in der Führung anspruchsvoller wird: Der Betrieb muss Standards standortübergreifend sichern, obwohl räumliche und organisatorische Unterschiede zunehmen. Wer hier nicht bewusst steuert, riskiert, dass die Apotheke nach außen flexibel erscheint, nach innen aber an Konsistenz verliert. In der Aufsichtslage zählt dann nicht die gute Absicht, sondern die Nachvollziehbarkeit der Ordnung.
Der praktische Prüfstein wird sein, wie verständlich und handhabbar die Ausnahmen gefasst sind. Eine gute Ausnahme ist eine, die klar definiert ist, seltenen Bedarf abdeckt und in der Umsetzung nicht mehr Aufwand erzeugt als sie Nutzen stiftet. Eine schlechte Ausnahme ist eine, die viele Betriebe betrifft, aber unklare Kriterien hat und damit dauerhaft Interpretationsrisiken schafft. Apotheken brauchen in solchen Fragen nicht nur Freiraum, sondern rechtliche Ruhe. Freiraum ohne Ruhe ist kein Vorteil, sondern eine Quelle von Unsicherheit, weil jeder Umbau und jede organisatorische Anpassung am Ende im Risiko steht, später anders bewertet zu werden.
Für die Versorgung in der Fläche ist das Thema nicht akademisch. Raumeinheit, Labor und Rezeptur entscheiden darüber, ob Betriebe trotz Personalknappheit und steigender Aufgabenlast robuste Abläufe halten können. Wenn Reformen an dieser Stelle zu mehr Flexibilität führen, kann das helfen, Standorte zu stabilisieren, die räumlich begrenzt sind oder die in Umbruchsituationen stehen. Wenn Reformen aber vor allem Komplexität erhöhen, kann es die Betriebe zusätzlich belasten, ohne dass der Versorgungsnutzen spürbar steigt. Genau deshalb ist die Umsetzung entscheidend: Weniger Symbolik, mehr Alltagstauglichkeit, sonst kippt jede Erleichterung in einen neuen Prüfpfad.
Am Ende muss sich zeigen, ob die Neuerungen die Apotheke als Betriebsform stärken oder ob sie vor allem neue Abgrenzungsarbeit erzeugen. Der Bedarf im Alltag ist klar: Standards, die Qualität sichern, aber so gestaltet sind, dass sie in echten Betrieben mit echten Engpässen tragfähig bleiben. Nur dann wird aus rechtlicher Anpassung eine praktische Entlastung.
Die Entscheidung des CHMP, Blarcamesin für Morbus Alzheimer im Frühstadium zunächst nicht zu empfehlen, trifft einen Bereich, in dem Erwartungen besonders schnell entstehen. Alzheimer ist nicht nur eine medizinische Diagnose, sondern auch ein gesellschaftliches Langzeitrisiko, das Familien, Versorgungssystem und Kostenlogik gleichermaßen belastet. In diesem Umfeld wirken neue Wirkprinzipien wie Hoffnungsträger, selbst dann, wenn die Evidenzlage komplex ist. Eine negative Bewertung ist deshalb nicht einfach ein regulatorischer Akt, sondern ein Einschnitt in die Erwartungskurve: Hoffnung wird nicht beendet, aber sie wird an harte Kriterien zurückgebunden.
Blarcamesin unterscheidet sich in seiner Erzählung von den bereits diskutierten verlaufsmodifizierenden Ansätzen, weil es oral verfügbar sein soll und über den Sigma-1-Rezeptor wirken soll. Damit verbindet sich die Vorstellung einer leichteren Anwendung und einer breiteren Anschlussfähigkeit. Gerade dieser Punkt ist für die Versorgung relevant, weil infusionpflichtige Therapien organisatorische Hürden mitbringen und nicht in jedem Setting gleich gut abbildbar sind. Wenn ein oral verfügbares Konzept in die Bewertung geht, entsteht schnell das Bild, es könne den Alltag vereinfachen. Umso stärker fällt eine negative Einschätzung ins Gewicht, weil sie nicht nur Wirksamkeit und Sicherheit bewertet, sondern auch die praktische Hoffnung auf Handhabbarkeit bremst.
Die Begründungslinie des CHMP zielt auf den Kern jeder Zulassungsfrage: Kann Wirksamkeit und Sicherheit in der Hauptstudie überzeugend gezeigt werden, und sind die Daten methodisch so belastbar, dass die Schlussfolgerung trägt. Wenn zentrale Endpunkte verfehlt werden und methodische Zweifel die Validität der Ergebnisse belasten, entsteht eine Hürde, die nicht mit guten Absichten übersprungen werden kann. Hinzu kommen Sicherheitsaspekte, die in der Wahrnehmung oft unterschätzt werden, weil sich Aufmerksamkeit stark auf Wirksamkeit fokussiert. Hohe Abbruchraten wegen Nebenwirkungen sind im Alltag ein Signal, dass selbst eine potenziell wirksame Therapie nicht automatisch versorgungstauglich ist, wenn sie in der Verträglichkeit nicht stabil erscheint.
Eine zusätzliche Dimension ist die Frage nach Verunreinigungen, insbesondere Nitrosaminen. Solche Themen wirken auf den ersten Blick technisch, haben aber große praktische Wirkung, weil sie die gesamte Bewertungslage verändern können. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Risiko in der Herstellungskette besteht, wird aus einer klinischen Diskussion auch eine Qualitätssicherungsfrage. Für Apotheken ist das relevant, weil Vertrauen in Arzneimittel nicht nur an der Therapieidee hängt, sondern an der Herstellungs- und Kontrolllogik. In sensiblen Indikationen ist dieses Vertrauen besonders fragil, weil Betroffene und Angehörige stark auf Sicherheitssignale achten.
Dass eine Reexamination möglich ist, hält die Tür offen, aber es ist keine Abkürzung. Eine erneute Prüfung bewegt sich im selben Datensatz, kann aber über neue Analysen, andere Gewichtungen und zusätzliche Auswertungen versuchen, den Nutzen klarer zu zeigen. Damit entsteht für die Beratung eine schwierige Zwischenphase. Patientinnen und Patienten hören „abgelehnt“ und „zweite Runde“ und fragen, was das praktisch bedeutet. Hier ist der Ton entscheidend: Weder ist eine Ablehnung ein endgültiges Urteil über die Idee, noch ist eine Reexamination ein Versprechen. Es ist ein Verfahren, das zeigt, wie streng die Hürde ist, bevor eine Therapie in den Markt und damit in den Alltag darf.
Für Apotheken in der Beratungspraxis bedeutet das, die Erwartungslage sauber zu halten. In Alzheimer-Familien ist die Belastung hoch, Informationen werden schnell aufgesogen, aber auch schnell missverstanden. Der wichtige Beitrag liegt darin, zwischen Hoffnung und Evidenz zu unterscheiden, ohne Hoffnung zu entwerten. Dazu gehört, klar zu machen, dass Zulassungsentscheidungen nicht gegen Betroffene gerichtet sind, sondern die Frage beantworten sollen, ob Nutzen und Risiko im Verhältnis stehen und ob die Daten das zuverlässig tragen. In einer Zeit, in der neue Therapien oft als Durchbruch kommuniziert werden, ist diese Differenzierung ein Schutz, weil sie Überforderung verhindert.
Der zweite Beitrag liegt darin, die Versorgungsrealität zu betrachten: Selbst wenn neue Therapien kommen, bleiben Begleitung, Symptommanagement, Adhärenz und die Organisation des Alltags zentrale Säulen. Apotheken sind dabei nicht der Ort der Diagnose, aber sie sind ein Ort der Stabilisierung, weil sie im Alltag präsent sind. Gerade deshalb ist die CHMP-Entscheidung mehr als eine Nachricht aus der Regulierung. Sie ist ein Hinweis, wie hoch die Evidenzhürde bleibt, wenn es um verlaufsmodifizierende Ansätze geht, und wie wichtig es ist, Erwartungen so zu führen, dass sie tragfähig bleiben, auch wenn Verfahren nicht sofort zur Zulassung führen.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Der Tag legt drei Spannungen offen, die sich gegenseitig verstärken. Kostenkritik der Kassen trifft auf eine Reformarchitektur, die Wirkung verspricht, aber Finanzierung vertagt. Prävention wird politisch erweitert, bleibt jedoch an ärztliche Verordnung gebunden und damit schnittstellenabhängig. Gleichzeitig setzt die Regulierung bei Innovation klare Evidenzgrenzen, die Hoffnung bremsen, aber Ordnung sichern. Zusammengenommen entsteht ein Prüfpfad, der nicht einzelne Maßnahmen bewertet, sondern die Belastbarkeit des Gesamtsystems testet.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Versorgung trägt nur dort, wo Ziele, Zuständigkeiten und Nachweise zusammenfinden. Wenn Kostenwarnungen lauter werden, Präventionsansprüche wachsen und Zulassungen streng bleiben, entscheidet nicht Tempo, sondern Passung. Passung zwischen Finanzierung und Auftrag, zwischen Schnittstelle und Ablauf, zwischen Hoffnung und Beleg. Genau hier wird sichtbar, ob Reformen Stabilität erzeugen oder Reibung verstetigen.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Der Zusammenhang zeigt, wie Finanzdebatte, Präventionsarchitektur und Evidenzanforderungen gemeinsam die operative Ruhe beeinflussen.
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