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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Samstag, 06. Dezember 2025, um 19:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Apotheken stehen heute an vier neuralgischen Punkten gleichzeitig: Importregeln, die selten im Alltag sichtbar sind, aber in konkreten Beratungssituationen plötzlich entscheidend werden; Haftungsrisiken, die bereits am Eingangsbereich beginnen, wenn automatische Türen versagen oder unzureichend gewartet werden; digitale Abhängigkeiten, die durch Störungen oder Cyberangriffe den gesamten Betrieb innerhalb von Minuten zum Stillstand bringen können; und eine Infektionslage, bei der Erkrankungen wie Borkenflechte zeigen, wie schnell sich alltägliche Situationen zu relevanten Belastungen für Familien, Kitas und das Apothekenumfeld entwickeln. Gemeinsam erzeugen diese Felder eine Komplexität, die weniger mit spektakulären Einzelereignissen zu tun hat als mit der Summe alltäglicher Risiken. Gerade Apotheken müssen daher Prozesse schaffen, die rechtliche Sicherheit, technische Stabilität und hygienische Achtsamkeit zusammenbringen. Nur wenn diese Ebenen synchron laufen, entsteht ein Betriebsklima, das Störungen abfedert, Kunden schützt und Beratung unabhängig von äußeren Einflüssen verlässlich macht.
Auf den ersten Blick wirkt die Länderliste im Arzneimittelgesetz wie ein exotischer Sonderfall: eine Vorschrift, von der man gehört hat, die im Alltag aber kaum jemand bewusst anfasst. Genau diese „Yeti“-Qualität macht sie für Apotheken heikel. Denn hinter der abstrakten Regel steht eine zentrale Frage: Unter welchen Bedingungen dürfen Arzneimittel aus dem Ausland nach Deutschland verbracht werden, ohne dass die üblichen Zulassungspflichten greifen – und welche Rolle spielen dabei Apotheken, wenn Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Wünschen oder bereits bestellten Präparaten in der Offizin stehen. Was als technische Verbringungsnorm daherkommt, berührt damit ganz konkret Beratung, Abgabeentscheidungen und Haftungsrisiken.
Für Apotheken verschwimmen in diesem Feld verschiedene Ebenen des Rechtsrahmens: der klassische Einzelimport auf ärztliche Verordnung, wenn ein Mittel hier nicht verfügbar ist, der Versandhandel aus anderen Staaten sowie die Frage, wie staatliche Listenregime im Hintergrund die Grenze zwischen Zulässigem und Unzulässigem ziehen. In der Praxis wird häufig mit Standardabläufen zum Einzelimport gearbeitet, während die Länderliste nur indirekt sichtbar wird – etwa wenn Versender aus bestimmten Staaten in der Werbung auftauchen oder wenn Patientinnen und Patienten über Onlineangebote stolpern, die offensichtlich nicht denselben Regeln unterliegen wie deutsche Apotheken. Spätestens dann braucht es eine klare Linie: Welche Kanäle gelten als regulär, welche als Graubereich, und wann muss man deutlich sagen, dass bestimmte Importwege mit den eigenen Sorgfalts- und Berufspflichten nicht vereinbar sind.
Die entscheidende Frage für Apothekenbetreiber lautet daher nicht, ob sie „die Länderliste nutzen“, sondern ob sie Importkonstellationen im Beratungsalltag sicher einordnen können. Wenn ein Rezept auf ein im Inland nicht verfügbares Präparat ausgerichtet ist, müssen Indikation, Alternativen, Verfügbarkeit und die Formalien des Einzelimports sauber dokumentiert werden. Kilometerlange interne Merkblätter helfen weniger als ein klares, geübtes Prüfschema: Liegt wirklich eine therapeutische Lücke vor, sind identische oder gleichwertige Präparate in Deutschland nicht zugänglich, ist die Versorgung im Ausland rechtmäßig, und wie wird sichergestellt, dass Qualität und Lieferkette nachvollziehbar sind. Wer solche Fragen standardisiert beantwortet, reduziert das Risiko, im Nachhinein mit Retaxationen, Haftungsdiskussionen oder berufsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden.
Hinzu kommt der Umgang mit Patienten, die im Internet bestellte Arzneimittel aus ausländischen Quellen in die Apotheke „mitbringen“, um sich Rat zu holen. Hier ist unmissverständliche Kommunikation gefragt. Apothekenteams müssen erklären können, warum bestimmte Packungen zwar echt aussehen, aber nicht zwingend unter denselben Kontrollen stehen wie Produkte aus der regulären Lieferkette. Gleichzeitig gilt es, die Situation nicht zu eskalieren, sondern den Fokus auf Sicherheit und Transparenz zu legen: Welche Risiken bestehen, welche Alternativen gibt es, und wie kann der weitere Therapieverlauf so gestaltet werden, dass keine gefährlichen Brüche entstehen. Der Hintergedanke bleibt derselbe: Auch wenn eine abstrakte Länderliste im Hintergrund existiert, bleibt die Apotheke im konkreten Beratungsgespräch die Instanz, an der sich Patientinnen und Patienten orientieren.
Strategisch sinnvoll ist es, die eigenen Positionen und Abläufe zu Importen regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehören interne Vereinbarungen, wer letztverantwortlich über ungewöhnliche Importfälle entscheidet, wie Dokumentation und Archivierung organisiert sind und welche Grenzen man sich selbst setzt, etwa bei unsicheren Quellen oder unklaren Lieferwegen. Versicherungsseitig lohnt ein Blick in die Berufshaftpflicht und in mögliche Spezialdeckungen, ob Schäden durch fehlerhafte Importentscheidungen, Fälschungen oder nicht zugelassene Arzneimittel ausreichend berücksichtigt sind. So bleibt die „Yeti“-Norm, wenn sie in der Praxis plötzlich doch auftaucht, ein beherrschbares Risiko – und kein Monster, das erst sichtbar wird, wenn es schon zu spät ist.
Der Unfall einer älteren Kundin in einem Supermarkt, die von einer automatischen Tür erfasst und schwer verletzt wurde, wirkt auf den ersten Blick wie ein Einzelfall. Tatsächlich verdeutlicht er einen Grundsatz, der für Apotheken in gleicher Weise gilt: Wer Kundschaft über automatische Türen in seine Räume einlädt, übernimmt Verantwortung dafür, dass diese Anlagen nach dem Stand der Technik sicher betrieben werden. Die juristische Klammer heißt Verkehrssicherungspflicht – dort, wo Menschen typischerweise laufen, stehen oder warten, muss der Betreiber realistische Gefahrenquellen im Rahmen des Zumutbaren beherrschen. Versagen Sensoren, werden Wartungsintervalle vernachlässigt oder sind Türbereiche unübersichtlich zugestellt, kann aus einem technischen Problem schnell ein Haftungsfall werden, bei dem neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten auch Regressforderungen der Krankenkassen im Raum stehen.
Für Apotheken ist die Ausgangslage häufig komplexer als in einem freistehenden Markt. Viele Betriebe sind Teil von Einkaufszentren, Ärztehäusern oder gemischt genutzten Immobilien. Die automatische Tür befindet sich im Gemeinschaftsbereich oder gehört dem Vermieter, wird aber von Kunden als „Eingang der Apotheke“ wahrgenommen. In Verträgen und Hausordnungen sollte deshalb klar geregelt sein, wer Betreiber der Anlage ist, wer Wartung und Prüfungen beauftragt und wer im Schadensfall primär angesprochen wird. Andernfalls droht im Ernstfall ein Zuständigkeits-Pingpong: Der Vermieter verweist auf den Mieter, die Hausverwaltung auf den Dienstleister, während Betroffene und Kostenträger kaum nachvollziehen können, wer Verantwortung trägt. Für die Apotheke bleibt in jedem Fall das Interesse, dass der Zugang sicher ist – unabhängig davon, wer formal Eigentümer der Tür ist.
Im eigenen Handlungsspielraum können Apothekenbetreiber einige einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen etablieren. Dazu gehört ein aktueller Wartungs- und Prüfplan für Türen, die unmittelbar dem Betrieb zugeordnet sind: Wann wurde zuletzt eine Fachfirma beauftragt, welche Prüfungen wurden durchgeführt, welche Empfehlungen ausgesprochen. Ebenso wichtig ist ein klarer Prozess für Störungen: Wer darf die Tür außer Betrieb setzen, wie wird der Zugang in der Zwischenzeit geregelt, und wie wird eine Gefährdung durch unkontrollierte Bewegungen der Tür ausgeschlossen. Gerade bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Kunden kann eine plötzliche Fehlbewegung der Anlage schwere Folgen haben. Teams sollten wissen, wie sich eine Tür im Notfall abschalten lässt und welche provisorischen Sicherungen (Hinweisschilder, temporäre Absperrungen) sinnvoll sind, ohne Fluchtwege zu blockieren.
Hinzu kommen Gestaltung und Ordnung im Eingangsbereich. Läufer, Werbeaufsteller und Körbe, die zu nah am Türfeld stehen, können Sensorik beeinträchtigen oder dazu führen, dass Personen im „Schattenbereich“ der Bewegungserkennung stehen. Nasse Böden, lose Kanten und schlecht sichtbare Übergänge erhöhen die Sturzgefahr zusätzlich, insbesondere in der Herbst- und Wintersaison. Ein kurzer, regelmäßiger Blick auf den Eingangsbereich – im Idealfall verbunden mit einer routinemäßigen „Checkrunde“ – hilft, potenzielle Probleme früh zu erkennen. Hier geht es nicht um Perfektion, sondern um eine erkennbar ernst genommene Verantwortung, die im Zweifel auch im Haftungsprozess positiv ins Gewicht fällt.
Schließlich spielt der Versicherungsschutz eine wesentliche Rolle. Die Betriebshaftpflicht der Apotheke sollte so ausgestaltet sein, dass auch Schäden im Zugangsbereich, der von Kunden mit dem Betrieb in Verbindung gebracht wird, erfasst sind. Bei gemeinschaftlich genutzten Anlagen lohnt die Abstimmung mit Vermieter oder Center-Management, um Doppel- oder Lückenversicherungen zu vermeiden. Gerade wenn eine Krankenkasse nach einem schweren Unfall Regressansprüche geltend macht, ist es für Apotheken wichtig, nicht erst dann festzustellen, dass der eigene Schutz unklar oder unzureichend ist. Wer technische Sicherheit, organisatorische Vorsorge und passende Versicherungsbausteine kombiniert, reduziert das Risiko, dass aus einem Türdefekt ein existenzbedrohender Haftungsfall wird.
Die großen Digitalprojekte im Gesundheitswesen werden häufig mit den Vorteilen beworben: weniger Papier, schnellere Abläufe, bessere Vernetzung, sicherere Dokumentation. Für Apotheken bedeutet das aber auch, dass immer mehr kritische Prozesse von einer funktionierenden digitalen Infrastruktur abhängen. Wenn E-Rezept, Telematikinfrastruktur und Warenwirtschaft nicht erreichbar sind, steht nicht nur die gewohnte Routine still, sondern im Extremfall der gesamte Betrieb. Wiederkehrende Ausfälle, Störungen bei Konnektoren oder VPN-Diensten und Berichte über Cyberangriffe auf IT-Dienstleister haben gezeigt, dass „Rien ne va plus“ längst keine theoretische Horrorvision mehr ist, sondern immer wieder Realität im Alltag.
Für Apothekenbetreiber stellt sich deshalb weniger die Frage, ob Digitalisierung sinnvoll ist, sondern wie robust ihre eigenen Strukturen gegen Störungen und Angriffe sind. Dazu gehört ein klar definiertes Notfallkonzept: Was passiert, wenn E-Rezepte zeitweise nicht abgerufen werden können, wie werden bereits eingelöste Verordnungen im System nachgeführt, und welche Schritte sind mit Ärzten und Patienten abgestimmt, um Versorgungslücken zu vermeiden. Hilfreich ist ein kleines, aber verbindliches Handbuch für das Team, das Zuständigkeiten, alternative Abläufe und Dokumentationspflichten im Störungsfall beschreibt. Wer in der Hektik einer Vollsperrung der TI erst anfängt zu überlegen, verliert wertvolle Zeit – und riskiert ärgerliche Fehler.
Parallel gewinnt das Thema Cyberhygiene an Bedeutung. Apotheken verwalten sensible Gesundheitsdaten, Rezeptinformationen und abrechnungsrelevante Vorgänge, die für Angreifer attraktiv sind. Ein versehentlich geöffneter Anhang, ein schlecht gewähltes Passwort oder unzureichend getrennte Benutzerrollen können schon ausreichen, um Fremden Zugang zu gewähren. Regelmäßige Updates, Mehr-Faktor-Authentifizierung, klare Rechtekonzepte und Schulungen zum Umgang mit verdächtigen Nachrichten gehören daher zur Grundausstattung. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen nicht als reine IT-Details verstanden werden, sondern als Bestandteil der Sorgfaltspflichten des Apothekenbetriebs – ähnlich wie Temperaturkontrollen in Kühlschränken oder Wartungen an technischen Anlagen.
Ein weiterer Baustein ist die vertragliche Absicherung gegenüber IT-Dienstleistern. Viele Apotheken haben wesentliche Funktionen ausgelagert – vom Rechenzentrum für die Warenwirtschaft über cloudbasierte Dienste bis hin zu extern administrierten Netzwerken. In den dazugehörigen Verträgen sollte nachvollziehbar geregelt sein, welche Reaktionszeiten im Störungsfall gelten, welche Ersatzlösungen angeboten werden und in welchen Fällen der Dienstleister für Schäden einstehen muss. Zu allgemein gehaltene Klauseln helfen im Ernstfall wenig, wenn Betriebsunterbrechungen zu massiven Umsatzeinbußen führen oder zusätzliche Kosten für Notmaßnahmen entstehen. Eine bewusste, gegebenenfalls neu verhandelte Service- und Haftungsstruktur kann hier den Unterschied machen.
Schließlich ist der Blick auf den Versicherungsschutz unverzichtbar. Klassische Haftpflicht- oder Inhaltsversicherungen decken viele digitale Risiken nur am Rand ab, etwa wenn es durch einen Brand im Serverraum zu Sachschäden kommt. Für Cyberangriffe, Datenverluste, Erpressungsversuche oder Betriebsunterbrechungen nach IT-Ausfällen braucht es spezifische Lösungen, die zu Größe und Struktur der Apotheke passen. Wichtig ist, dass nicht nur technische Wiederherstellungskosten, sondern auch Ertragsausfälle, Rechtsberatung und Kommunikationsaufwand berücksichtigt werden. Gerade der Umgang mit Informationspflichten gegenüber Betroffenen und Behörden nach einem Vorfall kann erheblich Ressourcen binden. Wer im Vorfeld die eigenen Risiken analysiert, passende Policen prüft und Verantwortlichkeiten im Team explizit definiert, verringert die Wahrscheinlichkeit, dass aus einem digitalen Problem eine existenzielle Krise für die Apotheke wird.
Die Nachricht „In der Kita geht Borkenflechte um“ verunsichert viele Eltern. Hinter dem alltagssprachlichen Begriff verbirgt sich eine ansteckende bakterielle Hautinfektion, die häufig Kinder betrifft und in Gemeinschaftseinrichtungen leicht weitergegeben wird. Typisch sind zunächst gerötete, juckende Hautareale, an denen sich kleine Bläschen bilden. Diese platzen auf und hinterlassen die charakteristischen honiggelben Krusten, meist im Bereich von Mund und Nase, manchmal auch an Händen, Armen oder Beinen. Auch wenn die Erkrankung in der Regel ohne Narben abheilt, ist sie alles andere als harmlos: Unbehandelt kann sie sich großflächig ausbreiten, zu Schmerzen führen und weitere Familienmitglieder anstecken.
Im Zentrum der Sorge steht die hohe Übertragbarkeit. Die Erreger verbreiten sich über direkten Hautkontakt, aber auch über gemeinsam genutzte Gegenstände wie Handtücher, Bettwäsche, Spielzeug oder Türklinken. In engen Gruppenstrukturen, in denen Kinder miteinander spielen, toben und häufig nur schwer davon abzuhalten sind, Krusten aufzukratzen, entsteht schnell ein kleiner Ausbruch. Für Apotheken bedeutet das, dass sie nicht nur die betroffenen Kinder im Blick haben, sondern das gesamte soziale Umfeld – Geschwister, Eltern und die Einrichtung. Eltern kommen oft zuerst in die Offizin, noch bevor ein Arzttermin vereinbart werden konnte, und erwarten Orientierung: Wie ansteckend ist das, wie gefährlich ist es, und was ist jetzt konkret zu tun.
In der Beratung geht es zunächst darum, die Situation verständlich zu erklären und realistisch einzuordnen. Borkenflechte ist unangenehm und ansteckend, aber bei rechtzeitiger Behandlung in der Regel gut beherrschbar. Apothekenteams können Hinweise geben, worauf Eltern achten sollten: Ausbreitung der Stellen, Fieber, Allgemeinzustand, besondere Lokalisationen wie in der Nähe der Augen. Sie können deutlich machen, dass ein Arztbesuch angezeigt ist, um das Ausmaß der Erkrankung einzuschätzen und gegebenenfalls eine antibiotische Therapie – äußerlich oder in schwereren Fällen auch innerlich – einzuleiten. Parallel lassen sich schon erste Empfehlungen zu Hautpflege, Kratzvermeidung und Hygiene geben, ohne die ärztliche Diagnose vorwegzunehmen.
Sobald eine Behandlung angeordnet ist, rücken praktische Fragen in den Vordergrund. Eltern benötigen klare Anweisungen zur Anwendung von verordneten Salben, Cremes oder Lösungen: wie oft, wie lange, auf welche Flächen und in welcher Reihenfolge im Zusammenspiel mit Pflegemaßnahmen. Apotheken können erklären, warum die Therapie konsequent über den empfohlenen Zeitraum durchgeführt werden muss, selbst wenn die Stellen optisch schon besser aussehen. Sie können geeignete Wasch- und Pflegeprodukte empfehlen, die die Hautbarriere unterstützen, ohne zusätzlich zu reizen. Gleichzeitig ist es wichtig, auf den Umgang mit Textilien hinzuweisen: häufiges Wechseln von Handtüchern, Bettwäsche und Kleidung, Waschen bei ausreichend hohen Temperaturen und die getrennte Aufbewahrung stark kontaminierter Wäsche.
Auch der Schutz des eigenen Teams darf nicht vergessen werden. Mitarbeitende in der Offizin sollten wissen, wie sie mit Kindern umgehen, die sichtbare Läsionen haben. Oft genügt schon eine bewusstere Händehygiene nach der Beratung und das Vermeiden unnötigen direkten Hautkontakts. Bei Tätigkeiten, bei denen ein näherer Kontakt unvermeidlich ist, können Einmalhandschuhe sinnvoll sein. Flächen, die mit nässenden Stellen in Berührung gekommen sein könnten, sollten zeitnah gereinigt werden. Diese Maßnahmen sind unkompliziert, signalisieren aber zugleich, dass die Apotheke Infektionsschutz ernst nimmt – ein wichtiges Vertrauenssignal gegenüber anderen Kunden, die die Situation beobachten.
Langfristig können Apotheken Borkenflechte als Anlass nutzen, das Thema Hautgesundheit und Infektionsprävention sichtbar zu machen. Kurze Informationsblätter, gezielte Hinweise in Beratungsgesprächen und saisonal passende Aktionen – etwa vor Beginn des Kindergartenjahres – tragen dazu bei, dass Eltern typische Anzeichen früher erkennen und wissen, wie sie reagieren können. Der Ton entscheidet: Wer weder verharmlost noch dramatisiert, sondern ruhig erklärt, was zu tun ist, hilft Familien, die Situation zu bewältigen, und leistet zugleich einen Beitrag dazu, dass sich Ausbrüche in Kitas und Schulen weniger schnell ausbreiten.
Rahmenbedingungen, die lange als Randthemen galten, rücken heute sichtbar ins Zentrum des Versorgungsgeschehens: Importregelungen, die in der Praxis wie ein juristischer Nebel wirken, Haftungsfragen an automatisierten Eingängen, die jederzeit entstehen können, digitale Störungen, die aus reinen IT-Unannehmlichkeiten kritische Betriebsrisiken machen, und Infektionsketten, die Familien- und Gemeinschaftseinrichtungen stark belasten. Zusammengenommen entsteht ein Bild, das zeigt, wie breit das Spektrum der Risiken geworden ist, die Apotheken gleichzeitig beherrschen müssen. Es geht nicht mehr um einzelne Störungen, sondern um überlagerte Spannungsfelder, die Regulierung, Technik, Organisation und Hygiene miteinander verknüpfen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die heutige Lage zeigt, wie eng regulatorische Unsicherheiten, technische Pflichten, digitale Verwundbarkeit und infektiologische Dynamiken miteinander verflochten sind. Je klarer Apotheken diese Wechselwirkungen erkennen und je früher sie operative Stabilität, nachvollziehbare Prüfwege und klare Kommunikationsstrukturen etablieren, desto eher lassen sich Konflikte, Unterbrechungen und Haftungsrisiken beherrschen. Was heute sichtbar wird, ist nicht ein Ausnahmezustand, sondern das neue Normal eines Systems, das gleichzeitig resilienter und transparenter werden muss.
Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die heutige Lage zeigt, wie unterschiedlich Druckpunkte aus Politik, Qualitätssicherung und Therapiealltag wirken und wie wichtig nüchterne, nachvollziehbare Einordnungen für Stabilität im Versorgungssystem bleiben.
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