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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 18. November 2025, um 11:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein aktuelles Urteil zum Widerrufsrecht im Arzneimittelversand, der endgültige Verzicht auf den Wiederaufbau eines nach einem Brand zerstörten Logistikstandorts, die Positionierung probiotischer Darmkonzepte als Baustein der Abwehr und der differenzierte Umgang mit Bissverletzungen markieren die Spannweite der heutigen Themen. Das Oberlandesgericht stellt klar, dass wirtschaftliche Risiken aus Retouren nicht ausreichen, um Verbraucherrechte im Versand dauerhaft einzuschränken, und verweist damit auf die Grenze zwischen Geschäftsmodell und Schutzpflicht. Der Großbrand in einem Vertriebszentrum und die strategische Entscheidung gegen einen Neuaufbau machen sichtbar, wie sehr Lieferketten von Redundanz und Neuverteilung der Lasten abhängen, auch wenn nach außen Stabilität betont wird. Gleichzeitig rücken probiotische Präparate in den Fokus, die Darmflora und Immunsystem gezielt unterstützen sollen, während der Blick auf Bissverletzungen zeigt, wie wichtig es ist, Infektionsrisiken früh zu erkennen und ernst zu nehmen. Gemeinsam entsteht ein Bild einer Versorgung, die rechtliche Klarheit, strukturelle Resilienz und feine Risikowahrnehmung gleichermaßen benötigt.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg setzt einen deutlichen Akzent im Spannungsfeld zwischen Arzneimittelsicherheit, wirtschaftlichen Interessen des Versandhandels und dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Richter stellen klar, dass Versandapotheken ein Widerrufsrecht einräumen müssen, auch wenn retournierte Arzneimittel nicht wieder in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Unverkäuflichkeit der zurückgesandten Präparate gilt ausdrücklich nicht als ausreichender Grund, um die Kundenrechte pauschal einzuschränken. Damit schiebt das Gericht der Argumentation einen Riegel vor, nach der Arzneimittel im Versand allein deswegen wie „rechtlich verderbliche“ Ware behandelt werden sollten, weil sie aus Sicherheitsgründen nach einer kurzen Frist nicht mehr verkehrsfähig sind. Im Kern wird festgehalten, dass Arzneimittel- und Verbraucherrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen und deshalb auch zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen können.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Abgrenzung zu den im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Ausnahmefällen beim Widerrufsrecht. Weder ordnet das Gericht Arzneimittel generell als individualisierte Ware ein, noch akzeptiert es den Versuch, sie wegen der Verifizierungsfristen wie schnell verderbliche Güter zu behandeln. Die Zehn-Tagesfrist, nach der als abgegeben registrierte Medikamente nicht mehr in das Sicherheitssystem zurückgebucht werden können, ist aus Sicht des Senats eine Frage technischer Arzneimittelsicherheit, nicht jedoch ein Freibrief, um Verbraucherrechte einzuschränken. Die Richter betonen, dass die unionsrechtlichen Vorgaben zur Verkehrsfähigkeit nach Rücksendung zwar den weiteren Vertrieb blockieren, daraus aber keine automatische Erweiterung der Ausnahmeklauseln im Widerrufsrecht abgeleitet werden darf. Die rechtliche Botschaft lautet, dass unterschiedliche Schutzzwecke – hier Produktsicherheit und dort Verbraucherschutz – sich nicht gegenseitig aufheben, sondern nebeneinanderstehen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet das Urteil der wirtschaftlichen Dimension des Versandgeschäfts. Versandapotheken profitieren von einem erweiterten Absatzmarkt, geringeren Vor-Ort-Kosten und der Möglichkeit, Kundschaft über große Distanzen anzusprechen. Dass retournierte Arzneimittel im Anschluss nicht mehr verkauft werden dürfen, wird vom Gericht als betriebswirtschaftliches Risiko des Unternehmers eingestuft, nicht als Belastung, die den Ausschluss von Kundenrechten rechtfertigt. Die Argumentation, der Versand werde durch das Widerrufsrecht über Gebühr getroffen, überzeugt die Richter daher nicht. Vielmehr wird festgehalten, dass dieser Nachteil die Kehrseite eines Geschäftsmodells ist, das insgesamt erhebliche Vorteile mit sich bringt. Das Urteil macht deutlich, dass sich unternehmerische Freiheit und verbraucherschützende Vorgaben nicht nach Belieben gegeneinander aufrechnen lassen.
Auch mögliche Missbrauchsszenarien werden im Urteil aufgegriffen und klar eingeordnet. Die Vorstellung, Verbraucherinnen oder Verbraucher würden systematisch auf Verdacht Arzneimittel bestellen, um sie nach inoffiziellen „Tests“ zurückzusenden, erscheint dem Gericht wenig plausibel. Bereits das Öffnen der Packung oder die Einnahme des Präparats führen dazu, dass das Widerrufsrecht entfällt, sodass der Spielraum für solche Experimente in der Praxis begrenzt ist. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass relevante Informationen – etwa der Beipackzettel – auch ohne Bestellung online einsehbar sind. Sollte es in Einzelfällen tatsächlich zu Bestellungen auf Verdacht oder sonstigen missbräuchlichen Konstellationen kommen, sieht der Senat im Missbrauchseinwand ein milderes und zugleich gezieltes Korrektiv. Damit wird deutlich, dass punktuelle Fehlentwicklungen nicht als Begründung für eine generelle Aushebelung des Widerrufsrechts dienen können.
Schließlich befasst sich das Urteil auch mit der Frage, ob das Entfernen von Schutzsiegeln ein pauschaler Ausschlussgrund sein kann. Die Richter erkennen an, dass beschädigte Versiegelungen in einzelnen Fällen problematisch sind, lehnen daraus aber eine generelle Aufhebung der Rückgabemöglichkeit ab. Wiederum wird auf differenzierte Lösungen verwiesen, die Missbrauch erfassen, ohne den Grundsatz des Verbraucherschutzes aufzugeben. Insgesamt zeichnet die Entscheidung das Bild eines Rechtsrahmens, in dem der Arzneimittelversand an strenge Sicherheitsvorgaben gebunden bleibt, gleichzeitig aber die aus dem Onlinehandel bekannten Rechte nicht einfach beiseitegeschoben werden dürfen. Versandapotheken werden daran erinnert, dass sie sich bewusst für ein Geschäftsmodell entschieden haben, das neben Chancen auch Risiken inhärent enthält. Die Botschaft des Gerichts lässt sich dadurch zusammenfassen, dass wirtschaftliche Einbußen aus Retouren nicht ausreichen, um fundamentale Verbraucherschutzmechanismen außer Kraft zu setzen.
Der Entschluss des Großhändlers, die abgebrannte Niederlassung in Freiburg nicht wieder aufzubauen, markiert einen Einschnitt für die regionale Logistiklandschaft und wirft die Frage auf, wie flexible und belastbar die Lieferketten im Alltag tatsächlich sind. Das Großfeuer Anfang Oktober hatte die Infrastruktur vollständig zerstört, und schon wenige Wochen später zeigt sich, dass der Wiederaufbau nicht Teil der langfristigen Konzernstrategie ist. Der Standort verschwindet aus der Landkarte der Verteilzentren, was die Zahl der deutschen Niederlassungen auf 18 reduziert und gleichzeitig auf eine straffere, zentraler organisierte Logistik hinweist. Dabei betont das Unternehmen, dass die Versorgung der Betriebe „uneingeschränkt“ sichergestellt sei – eine Formulierung, die auf Robustheit der Prozesse zielt, aber auch verdeutlicht, wie sorgfältig Redundanzen im Großhandelsnetzwerk aufgebaut wurden.
Die unmittelbaren Auswirkungen des Feuers reichten über die Region hinaus, denn Großhandelsstandorte übernehmen mehr als reine Lagerhaltung: Sie steuern Touren, sichern Belieferungsintervalle und halten Sortimentsteile vor, die kurzfristig und in hoher Frequenz benötigt werden. Wenn ein Standort vollständig ausfällt, müssen Bestände, Routen und Personal neu organisiert werden – ein logistisches Puzzle, das in Bewegung kommt, sobald ein zentrales Element wegbricht. Dass Phoenix dennoch schnell betonen konnte, dass keine Versorgungslücke entstanden sei, spricht für ein Netz, das im Hintergrund Lasten verteilen und Engpässe kompensieren kann. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie empfindlich das System bleibt, sobald eine Katastrophe in der Fläche auftritt. Der Verlust eines kompletten Hubs verändert Verkehrswege, Tourenlängen und Belieferungszeiten und erfordert Anpassungen, die erst nach und nach ihre Stabilität beweisen müssen.
Aus Sicht der Betriebe wurde das Feuer zum Prüfstein für die Krisenfähigkeit eines der größten Großhändler Europas. In einer Branche, die stark von termingebundenen Abläufen lebt, ist die Zusage stabiler Versorgung mehr als ein Signal – sie ist Voraussetzung für Planbarkeit im Alltag. Zugleich bleibt offen, ob die Zusammenlegung oder endgültige Aufgabe eines Standorts zu einer dauerhaften Veränderung der regionalen Versorgungslogik führt. Viele Häuser haben in den vergangenen Jahren ihre Netze konsolidiert, um Kosten zu senken, Prozesse zu vereinheitlichen und Reaktionszeiten im Krisenfall zu verbessern. Ein Brandereignis wie dieses legt offen, dass Effizienz und Stabilität nicht immer deckungsgleich sind und dass Reservekapazitäten entscheidend werden, wenn ein Knotenpunkt vollständig wegfällt.
Die Entscheidung gegen einen Wiederaufbau lässt erkennen, dass der Großhändler langfristig in größeren, stärker automatisierten Strukturen denkt. Moderne Logistikzentren sind heute nicht mehr nur Lagerorte, sie sind Drehpunkte komplexer, digital gesteuerter Warenströme. Der Verzicht auf einen vergleichsweise kleineren Standort kann daher bedeuten, das Netz so auszurichten, dass zentrale Hubs größere Teile der Fläche abdecken. Für die Betriebe vor Ort könnte dies mittelfristig Auswirkungen auf Lieferfrequenzen und Tourenmodelle haben, selbst wenn die konkrete Versorgung aktuell stabil bleibt. Veränderungen dieser Art werden selten offen kommuniziert, weil sie sich im Hintergrund über Anpassungen und Ausgleichsmechanismen entwickeln.
Insgesamt zeigt der Fall, dass Großhändler mit einer Balance aus Effizienz, Redundanz und Risiko umgehen müssen. Ein Katastrophenereignis ist zugleich Stresstest und Anlass zur strategischen Neuordnung. Während das Unternehmen versichert, dass die Versorgung nicht leidet, macht der Wegfall eines Standorts deutlich, wie wichtig robuste Netzwerke, variable Routenführungen und technische Resilienz sind. Der Brand in Freiburg bleibt ein Ereignis, das weit über den unmittelbaren Schaden hinauswirkt, weil es die strukturelle Frage stellt, wie eng ein Logistiknetz gespannt sein darf, bevor ein Ausfall zum Problem wird – und wie flexibel Systeme sein müssen, um solche Situationen ohne Unterbrechung abzufangen.
Der Darm wird oft zuerst mit Verdauung verbunden, ist aber zugleich ein zentrales Steuerungsorgan des Immunsystems und damit ein empfindlicher Resonanzraum für Belastungen im Alltag. Ein großer Teil der körpereigenen Abwehrzellen befindet sich in der Darmschleimhaut und reagiert auf das, was täglich mit der Nahrung, mit Medikamenten und mit Umweltreizen in Kontakt kommt. Gerät das Zusammenspiel der dort angesiedelten Mikroorganismen aus dem Gleichgewicht, kann dies nicht nur zu Verdauungsbeschwerden führen, sondern auch zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber Infekten. Stress, einseitige Ernährung oder wiederholte Arzneimitteleinsätze sind typische Auslöser, die die Darmflora aus der Balance bringen. Vor diesem Hintergrund rückt jede Strategie in den Fokus, die dazu beitragen soll, die Besiedlung des Darms zu stabilisieren und damit auch die Abwehrlage zu unterstützen.
Die Pro-Range-Produkte eines Mikronährstoffanbieters setzen genau an dieser Schnittstelle zwischen Verdauungssystem und Immunschutz an und kombinieren ausgesuchte Bakterienstämme mit ergänzenden Nährstoffen. Diese sogenannten Darmsymbionten werden so ausgewählt, dass sie unterschiedliche Funktionen im Darmmilieu adressieren, etwa die Besiedlung bestimmter Abschnitte, die Produktion stoffwechselaktiver Substanzen oder die Stabilisierung von Barrierefunktionen. Ergänzende Vitamine und Spurenelemente sollen Stoffwechselwege unterstützen, die eng mit Immunreaktionen und Energiehaushalt verbunden sind. Die Vorstellung dahinter ist, dass eine zielgerichtete Zufuhr solcher Symbionten und Mikronährstoffe eine aus dem Gleichgewicht geratene Darmflora wieder in geordnetere Bahnen lenken kann. Damit wird aus einer reinen Verdauungshilfe ein Baustein, der auch in Konzepten zur Immunstärkung eine Rolle spielt.
Innerhalb der Produktlinie sind unterschiedliche Schwerpunkte erkennbar, die auf verschiedene Belastungssituationen zugeschnitten sind. Eine Variante wurde zum Beispiel so formuliert, dass sie die Abwehrkräfte und den Energiestoffwechsel anspricht und begleitend bei antibiotischen Therapien eingesetzt werden kann, in denen die Darmflora häufig deutlich gestört wird. Eine andere Kombination richtet sich stärker an Stoffwechselprozesse im Rahmen von Gewichtsmanagement und greift dafür sowohl auf probiotische Kulturen als auch auf Spurenelemente zurück, die mit dem Kohlenhydrat- und Fettsäurenstoffwechsel verknüpft sind. Für Kinder steht eine Darreichungsform zur Verfügung, die altersgerecht dosiert ist und in Form einer Kautablette mit kindgerechtem Geschmack eingenommen werden kann. Auf diese Weise wird das Prinzip der Darmunterstützung in unterschiedliche Lebenslagen und Altersgruppen übertragen, ohne dass der Grundgedanke eines gezielten Einflusses auf die Mikrobiota verloren geht.
Eine Besonderheit, mit der die Pro-Range hervorgehoben wird, ist die technische Ausgestaltung der probiotischen Komponenten. Die eingesetzten Bakterienkulturen sollen mithilfe einer speziellen Doppelcoating-Technologie den Magen-Darm-Trakt weitgehend unbeschadet durchlaufen und in hoher Zahl im Darm ankommen. Hintergrund ist die Überlegung, dass empfindliche Mikroorganismen auf dem Weg durch Magen- und Gallensäuren verloren gehen können, wenn sie nicht geschützt sind. Durch die zusätzliche Hülle soll die Passage besser überstanden werden, sodass ein größerer Anteil der Kulturen tatsächlich an dem Ort ankommt, an dem sie wirken sollen. Für die Anwendung bedeutet dies eine besser kalkulierbare Zufuhr der vorgesehenen Symbiontenmenge, weil weniger Zufälligkeit auf dem Weg durch den Verdauungstrakt im Spiel ist.
Die Ergänzung der gewohnten Ernährung um eine solche Kombination aus Darmsymbionten und Mikronährstoffen ersetzt keine grundlegenden Maßnahmen, kann aber als Baustein in einem breiter angelegten Konzept dienen. Entscheidend bleibt, dass Faktoren wie eine ausgewogene Kost, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Bewegung und ein bewusster Umgang mit Arzneimitteln berücksichtigt werden, wenn die Darmflora langfristig gestützt werden soll. In Situationen, in denen die Belastung für den Darm erhöht ist, etwa unter Antibiotikagabe, bei anhaltendem Stress oder nach Ernährungsumstellungen, kann eine zeitlich begrenzte Unterstützung durch probiotische Präparate sinnvoll sein. Die Pro-Range macht sichtbar, wie Hersteller versuchen, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Rolle des Darms für das Immunsystem in konkrete Produkte zu übersetzen, die sich in unterschiedliche Alltagssituationen einfügen lassen. Gleichzeitig bleibt die Aufgabe, diese Angebote in Beratungsgesprächen so einzuordnen, dass Erwartungen, Einsatzdauer und Zielsetzungen realistisch bleiben.
Bissverletzungen gehören zu den häufigsten kontaktbedingten Verletzungen im häuslichen Umfeld, werden aber im Alltag oft verharmlost. Hunde, Katzen und andere Haustiere gelten vielen Menschen als emotionale Stütze, bleiben jedoch Tiere mit eigenem Reaktionsmuster und natürlichem Abwehrverhalten. Besonders bei spielerischen Auseinandersetzungen, plötzlichem Erschrecken oder Schmerzen des Tieres kann ein Biss binnen Sekunden entstehen. Während Hundebisse meist mit größeren, zerfetzten Gewebsdefekten und sichtbaren Hämatomen einhergehen, sind Katzenbisse oft unscheinbar und punktförmig. Gerade diese kleinen, tiefen Einstichkanäle bieten jedoch ein ideales Milieu für Keime, die in schlecht belüfteten Geweben selten spontan abheilen. Hinzu kommt, dass viele Betroffene erste Beschwerden wie Rötung oder Spannungsgefühl zunächst als harmlos einstufen und dadurch wertvolle Zeit bis zu einer professionellen Beurteilung vergeht.
Die Zusammensetzung der Keimflora unterscheidet sich bei Hund, Katze und Mensch, doch in allen Fällen ist das Spektrum an potenziellen Erregern breit. Katzenbisse sind insbesondere wegen bestimmter gramnegativer Bakterien gefürchtet, die rasch ausgeprägte Weichteilinfektionen auslösen können. Hundebisse weisen häufig eine Mischflora aus aeroben und anaeroben Erregern auf, die je nach Tiefe und Lokalisation des Bisses zu Zellulitis, Abszessen oder Gelenkbeteiligungen führen kann. Menschenbisse, etwa bei Auseinandersetzungen oder bei sogenannten Faustschlagverletzungen gegen die Zähne einer anderen Person, sind wegen der komplexen Mundflora ebenfalls kritisch zu bewerten. In allen Konstellationen kann sich aus einer zunächst unscheinbaren Läsion innerhalb weniger Stunden ein deutlich entzündlicher Prozess mit Rötung, Schwellung, Überwärmung und Funktionsverlust entwickeln. Besonders bei vorgeschädigtem Gewebe, Vorerkrankungen wie Diabetes oder einer eingeschränkten Immunlage steigen die Risiken deutlich.
Neben der lokalen Infektionsgefahr spielt die anatomische Lage eine wesentliche Rolle für die Einschätzung der Komplikationswahrscheinlichkeit. Bisse an Händen und Fingern liegen in unmittelbarer Nähe zu Sehnenscheiden und Gelenkkapseln, sodass Infektionen sich entlang dieser Strukturen ausbreiten können und im ungünstigen Verlauf zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen führen. Im Gesichtsbereich stehen neben Weichteilinfektionen auch kosmetische Aspekte und das Risiko für Verletzungen sensibler Strukturen im Vordergrund. Tiefe Bisskanäle an Unterarm oder Unterschenkel können Muskellogen, Nerven oder Gefäße betreffen, selbst wenn die Hautverletzung klein erscheint. Hinzu kommt die Möglichkeit systemischer Komplikationen wie Fieber, Lymphangitis oder in seltenen Fällen eine Sepsis, wenn Erreger in den Blutkreislauf gelangen. Die Gesamtschau aus Lokalisation, Tiefe, Keimspektrum und Allgemeinzustand der betroffenen Person bestimmt deshalb wesentlich die medizinische Einschätzung.
Aus infektiologischer Sicht stehen neben der bakteriellen Weichteilinfektion insbesondere bestimmte spezifische Risiken im Raum. Je nach Tierart und Expositionssituation kann eine Bewertung der Tollwutgefährdung erforderlich sein, vor allem bei Kontakt mit wildlebenden Tieren oder importierten Haustieren unbekannten Impfstatus. Die Tetanussituation spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, da jede offene Verletzung einen möglichen Zugang für Clostridien darstellt und der Schutzstatus nicht immer aktuell dokumentiert ist. In der klinischen Praxis werden daher Impfdokumente geprüft und gegebenenfalls Auffrischungen oder Postexpositionsmaßnahmen erwogen. Ergänzend kann eine mikrobiologische Diagnostik sinnvoll sein, wenn der Verlauf untypisch erscheint oder bestimmte Erreger vermutet werden. Die Auswahl eines geeigneten antibiotischen Regimes orientiert sich anschließend an typischen Erregerspektren und individuellen Faktoren wie Allergien oder Begleiterkrankungen.
Die Versorgung von Bissverletzungen hat sich in den vergangenen Jahren stärker an strukturierten Behandlungswegen orientiert, die sowohl chirurgische als auch infektiologische Aspekte berücksichtigen. Eine sorgfältige Wundinspektion, mechanische Reinigung und gegebenenfalls chirurgische Débridementmaßnahmen bilden die Grundlage, bevor über Verschluss, offene Behandlung oder weitere Schritte entschieden wird. Parallel wird der Allgemeinzustand erfasst, um Hinweise auf systemische Beteiligung frühzeitig zu erkennen. In vielen Fällen ermöglicht eine zeitnahe ärztliche Beurteilung, drohende Komplikationen abzuwenden und Funktionseinschränkungen zu verhindern. Damit rückt die Erkenntnis in den Vordergrund, dass Bissverletzungen im häuslichen Umfeld zwar häufig sind, aber keineswegs als reine Bagatellereignisse gelten können. Eine sachliche Risikoabwägung, die Tierart, Lokalisation, Tiefe, Immunstatus und Exposition berücksichtigt, bildet die Grundlage für eine angemessene, vorausschauende Versorgung.
Wenn ein Gericht das Widerrufsrecht im Arzneimittelversand ausdrücklich bestätigt, obwohl retournierte Präparate nicht mehr verkauft werden dürfen, verschiebt sich der Blick auf das Verhältnis von Verbraucherschutz und Geschäftsmodell. Parallel dazu zeigt ein Großbrand mit der anschließenden Aufgabe eines Logistikstandorts, wie empfindlich Lieferketten bleiben, auch wenn nach außen Versorgungssicherheit signalisiert wird. Gleichzeitig verweisen probiotische Darmkonzepte darauf, dass die Stabilität des Mikrobioms längst als Teil der Abwehr verstanden wird, während Bissverletzungen im Alltag daran erinnern, wie schnell lokale Wunden zu systemischen Risiken werden können. In dieser Kombination entsteht ein Panorama, in dem rechtliche Rahmenbedingungen, strukturelle Resilienz, mikrobiologische Balance und Infektionsschutz eng ineinandergreifen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Das Urteil zum Widerrufsrecht macht deutlich, dass wirtschaftliche Kalküle im Versandhandel Grenzen haben, wenn grundlegende Schutzmechanismen für Kundinnen und Kunden berührt sind. Der Verzicht auf den Wiederaufbau eines Logistikstandorts nach einem Brand zeigt, dass Netzstrukturen ständig neu austariert werden und Redundanzen im Ernstfall den Unterschied zwischen Störung und Stabilität ausmachen. Die Hervorhebung probiotischer Strategien legt nahe, dass Prävention zunehmend dort ansetzt, wo Immunabwehr entsteht und nicht erst dort, wo Symptome sichtbar werden. Der sensible Umgang mit Bissverletzungen unterstreicht, wie wichtig es ist, scheinbar kleine Ereignisse ernst zu nehmen, um Folgeschäden zu verhindern. Wer diese Linien zusammendenkt, erkennt, dass Versorgungssicherheit mehr ist als Lagerbestände und Tourenpläne, nämlich ein Zusammenspiel aus belastbaren Regeln, widerstandsfähigen Strukturen und einem präzisen Blick auf unterschätzte Risiken.
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