• 06.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Zuschlagdebatte und Versenderdruck, Apotheken-Sicherheit im Fokus, Telepharmazie und Infektlage

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Zuschlagdebatte und Versenderdruck, Apotheken-Sicherheit im Fokus, Telepharmazie und Infektlage

 

Heute spitzt sich die Debatte um Zuschläge und Gleichpreisigkeit zu, Sicherheitsfragen treten nach einem Überfall in den Vordergrund, Telepharmazie erhält neue Impulse; die Infektlage bleibt moderat.

Stand: Donnerstag, 06. November 2025, um 18:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Zuschlag ja – aber ohne Schiefzug zu Lasten der Gleichpreisigkeit: In der Reformspur prallen Versenderforderungen auf den Anspruch, flächendeckende Versorgung und faire Regeln zugleich zu sichern. Ein bewaffneter Überfall ohne Beute rückt die stille Infrastruktur der Sicherheit in Apotheken ins Licht: Prävention, Meldekette, Dokumentation. Die Kassen stellen Telepharmazie-Terminals ins Schaufenster; entscheidend wird, ob Digitallösungen Qualität, Verantwortlichkeit und Dokumentation klar tragen. Medizinisch bleibt die Atemwegslage moderat; Nachfrage nach Selbstmedikation und Beratung verläuft breit, mit Fokus auf Rhinoviren und sinkende Covid-Aktivität. Wer Logistik, Team und Information eng führt, hält Kurs. 

 

Versandhandel im Reformfenster, Apothekenvergütung im Fokus, Sicherstellungszuschlag als Zündstoff

Der Verband der europäischen Versandapotheken nutzt die Reformphase, um die eigene Rolle als Versorger neu zu rahmen. Im Zentrum stehen Forderungen nach einem strukturellen Sicherstellungszuschlag, der nicht nur Landstandorte, sondern auch logistisch leistungsfähige Anbieter einschließen soll. Begründet wird dies mit Lieferreichweite, digitaler Erreichbarkeit und der Behauptung, entlegene Regionen zuverlässig zu bedienen. Für Apotheken vor Ort wäre eine solche Ausweitung mehr als ein Finanzierungssignal: Sie verschiebt die Achse der Gleichpreis- und Gleichversorgungslogik in Richtung eines ortsunabhängigen Leistungsbegriffs. Genau dort berührt die Debatte den Kern der Vergütung – und damit die Frage, wer künftig die Stabilitätsprämie der Arzneimittelversorgung erhält.

Parallel drängt der Verband auf eine Verhandlungslösung, in der die Interessen aller Vertragspartner „gleichberechtigt“ abgebildet sein sollen. Die Forderung richtet sich gegen eine als einseitig empfundene Praxis, in der Versender benachteiligt würden, während Apotheken vor Ort vermeintliche Schutzräume behielten. Für die Apothekerschaft bedeutet dieses Framing eine doppelte Herausforderung: Einerseits steht das Fixum als stabile Basisgröße im Raum, andererseits droht ein Verschieben variabler Komponenten in Gremien, in denen digitale Leistungsbilder an Gewicht gewinnen. Ohne klare Leitplanken zu Beitragssatzstabilität, Indexankern und Mindestintervallen der Anpassung entstünde ein Feld, in dem Verteilungskonflikte die Versorgung über Jahre blockieren. Damit würde die Reform nicht entlasten, sondern neue Reibungsflächen erzeugen.

Besonders umkämpft ist die Telepharmazie. Der Versandhandel möchte den Begriff weit fassen und asynchrone Kanäle wie Telefon, E-Mail und Chat in vollem Umfang gleichstellen. Zugleich wird ein volldigitaler Zugang zur elektronischen Patientenakte gefordert, um Dokumentation, Medikationsänderungen und pharmazeutische Dienstleistungen über Distanz abzubilden. Für Apotheken vor Ort berührt dies die Glaubwürdigkeit des heilberuflichen Versorgungsversprechens: Beratung, Plausibilitätsprüfungen und Haftung werden traditionell an Raum, Team und unmittelbare Verantwortung geknüpft. Je weiter die Definition wird, desto größer wird der Druck, Prozesse, Haftungsnachweise und Qualitätsstandards jenseits des Handverkaufsraums justierbar und auditierbar zu machen. Die Debatte verschiebt sich damit von der Technik- zur Strukturfrage.

Ebenfalls konfliktträchtig ist die Kühlkette. Versender verweisen auf bestehende Praxisstandards und verlangen eine symmetrische Anwendung auf den Botendienst der Apotheken – einschließlich sensibler Bereiche wie Heim- und Krankenhausversorgung. In der Logik der Gleichbehandlung klingt das plausibel, in der Aufsichtspraxis öffnet es jedoch heikle Flanken: Zuständigkeiten, Nachweispflichten und Eingriffsrechte unterscheiden sich, wenn Betriebsstätten, Tourenplanung und Haftungsketten voneinander abweichen. Hinzu kommt die Forderung, pharmazeutische Dienstleistungen telepharmazeutisch zu vergüten und Heimbelieferungen über Kooperationsmodelle auch auf Distanz zu erlauben. Jeder dieser Punkte greift in die Architektur von Verantwortung, Dokumentation und Preisbildung ein – und damit in das ökonomische Fundament vieler Apotheken.

Schließlich rüttelt der Versandhandel an bewährten Ausgleichsmechanismen. Die Botendienstpauschale für Apotheken vor Ort soll entfallen, weil „gleiche Leistungen gleich vergütet“ werden müssten; gleichzeitig wird die rote Linie „kein Rx ohne Verordnung“ betont, um Patientensicherheit und klare Verantwortlichkeiten zu wahren. Für Apotheken vor Ort ist diese Kombination ambivalent: Einerseits wird an einem sicherheitskritischen Grundsatz nicht gerüttelt, andererseits würde ein Wegfall pauschaler Ausgleiche die betriebswirtschaftliche Stabilisierung genau dort schwächen, wo Nähe, Notdienstlogik und spontane Problemlösung täglich kostenwirksam werden. Die Reform entscheidet damit nicht nur über einzelne Paragrafen, sondern über die Deutungshoheit, was Versorgung im Jahr 2025 ausmacht – und wer dafür welchen Anteil der Sicherstellung bezahlt.

 

Zuschläge für Landstandorte, Apothekenstruktur im Stress, BVDAK warnt vor Fehlsteuerung

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen legt in seiner Stellungnahme zur Reform offen, wie sensibel die Balance zwischen Gleichpreisigkeit und Strukturförderung geworden ist. Aus Sicht des Verbands drohen Zuschläge für sogenannte Landapotheken die Logik der einheitlichen Vergütung zu unterlaufen, weil Geodaten und Versorgungsdichte die tatsächliche Lage vieler Betriebe nur unzureichend abbilden. Dabei verweist der BVDAK auf die ökonomische Grundlinie: Ohne ein belastbares Fixum bleibt jeder Feinschliff an Stellschrauben Symbolpolitik und verschiebt Kostenrisiken in die Fläche. Die Forderung nach einem Sockel von 9,50 Euro versteht der Verband nicht als Luxus, sondern als Basis, auf der Personalbindung, Öffnungszeiten und Notdienste kalkulierbar bleiben. Entscheidend sei, dass Anpassungen nicht an kurzfristigen Finanzargumenten, sondern an nachvollziehbaren Indizes wie Nominallohn, Tarifsteigerungen und Verbraucherpreisniveau gespiegelt werden.

Die Kritik an einem exklusiven Zuschlagsregime für Landstandorte folgt einer wettbewerbspolitischen Linie, die Apotheken in Stadt- und Randlagen gleichermaßen im Blick behält. Aus Sicht der Kooperationsverbände kann eine auf Kartenlogik gegründete Förderung Ungleichheiten verstärken, weil Grenzverläufe, Pendlerströme und medizinische Ankerpunkte die reale Erreichbarkeit verzerren. Hinzu kommt die Erwartung von Rechtsstreitigkeiten um Einstufungen, die Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft schwächen würden. In dieser Lesart gefährden differenzierte Zuschläge die Gleichpreisigkeit als tragende Säule des Sachleistungsprinzips und verschieben Steuerungsanreize in Richtung selektiver Verträge. Der Verband plädiert deshalb für einfache, gleichheitskonforme Instrumente wie eine angehobene Notdienstpauschale oder breit wirkende Sockelbeträge, die ohne aufwendige Selektionsmechanik auskommen.

Besonders scharf fällt die Abgrenzung gegenüber ausländischen Versendern aus, deren Wettbewerbsvorteile der BVDAK als strukturelle Verzerrung beschreibt. Solange Aufsichtsfragen über Grenzen hinweg ungeklärt bleiben, erscheint jede zusätzliche Regulierungsauflage für Apotheken vor Ort als asymmetrische Last. In dieser Logik fordert der Verband klar definierte Zuständigkeiten, die Versandbetriebe mit Sitz im Ausland tatsächlich binden und kontrollieren. Erst eine funktionierende Aufsichtssymmetrie mache strengere Temperatur- und Kühlkettenvorgaben sinnvoll, weil Nachweis- und Eingriffsrechte dann auf beiden Seiten gleich zählten. Ohne eine solche Symmetrie, so die Argumentation, entstünde ein Spielfeld, auf dem Dokumentationspflichten, Haftungsrisiken und Retaxgefahren ungleich verteilt sind und in letzter Konsequenz die Versorgung vor Ort schwächen.

Auch die Verhandlungslösung für Honoraranpassungen sieht der BVDAK nur dann als tragfähig an, wenn sie mit harten Leitplanken gegen Dauerblockaden versehen wird. Wird die Beitragssatzstabilität zur einzig maßgeblichen Referenz, drohen Anpassungen auf Jahre eingefroren zu werden, obwohl Tarifabschlüsse, Inflation und Energiekosten messbar steigen. Der Verband verlangt deshalb jährliche Verhandlungsfenster, eine klare Indexbindung und eine nicht verhandelbare Basis, damit Apotheken ihre Fixkosten realistisch planen können. Parallel bekräftigt er, dass handelsübliche Skonti keine Sonderbegünstigung seien, sondern einen Gleichlauf zu Direktbezügen und Versandpraktiken herstellen. In Summe ergibt sich ein Bild, in dem Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen als voneinander abhängige Größen verstanden werden, nicht als gegeneinander ausspielbare Ziele.

Im Berufsrechtskapitel bleibt die Linie eindeutig: Apotheken benötigen Approbierte als Leitplanke für Qualität, Haftung und Vertrauensschutz. Eine Ausweitung heilberuflicher Verantwortung auf nicht approbiertes Personal wird als Risiko für Berufsrecht und Fremdbesitzschutz bewertet, das zugleich investorengetriebene Modelle anreizt. Ähnlich skeptisch sieht der BVDAK liberalisierte Zweigapotheken und flexible Öffnungszeiten ohne kammergestützte Rahmung, weil Standortkonzentrationen und Versorgungsinseln wahrscheinlicher würden. Bei Rezepturen kritisiert der Verband eine Abkehr vom vollen Einkaufspreis der kleinsten verwendbaren Packung, da dies besonders Kinderrezepturen und kleine Betriebe treffe. In der Summe steht ein Reformbild, das ohne wirtschaftliche Basissicherung, konsistente Aufsicht über alle Marktteilnehmer und rechtlich belastbare Leitplanken Gefahr läuft, zentrale Stabilitätsfunktionen der Apothekenlandschaft zu erodieren.

 

Pflegekompetenzgesetz und Verantwortung, Schnittstellen zur Arzneimittelversorgung, Apotheken im Versorgungsmix

Die neue Kompetenzordnung für Pflegefachpersonen verschiebt Zuständigkeiten in der Versorgung, ohne den Anspruch an Sicherheit und Dokumentation zu senken. Mit der Ausweitung eigenverantwortlicher Leistungen steigt die Bedeutung klarer Prozessgrenzen zwischen pflegerischer Diagnose, ärztlicher Therapiehoheit und pharmazeutischer Abgabe. Für Apotheken entsteht dadurch ein Umfeld, in dem Medikationsdaten, Wechselwirkungen und Hilfsmittelwege häufiger an pflegerischen Erstkontakten anknüpfen. Entscheidend ist, ob die Selbstverwaltung Indikationsbündel formuliert, die medizinisch, organisatorisch und haftungsrechtlich tragfähig bleiben. Gelingt diese Präzisierung, lassen sich Doppelstrukturen vermeiden und zugleich Wartezeiten an den bekannten Flaschenhälsen reduzieren.

In der Praxis werden pflegerische Entscheidungen dort spürbar, wo chronische Wunden, Diabetes oder Demenz den Versorgungsalltag prägen. Wenn Maßnahmen ohne vorgelagerte ärztliche Diagnose zulässig sind, müssen Therapiepfade sauber hinterlegt sein, damit Folgeverordnungen, Hilfsmittel und Monitoring nahtlos ineinandergreifen. Für Apotheken rückt damit der genaue Inhalt pflegerischer Anordnungen in den Fokus, weil Dosierungen, Darreichungen und Interaktionen im Bestandsregime eines Patienten zusammengeführt werden. Jede Unschärfe in der Begriffswelt führt sonst zu Rückfragen, Verzögerungen und potenziell zu Retaxrisiken. Je konsistenter die Kataloge der Selbstverwaltung ausfallen, desto verlässlicher lassen sich diese Schnittstellen bedienen.

Ökonomisch geht es um Lastverteilung in einem System, das Personalengpässe und steigende Fixkosten zugleich bewältigen muss. Pflegekräfte, die definierte Leistungen eigenverantwortlich erbringen, verschieben Zeiteinheiten aus ärztlichen Praxen, ohne automatisch neue Budgets zu öffnen. Für Apotheken bedeutet das, dass Beratungsanlässe häufiger aus dem pflegerischen Setting entstehen und Versorgungsabsprachen häufiger triadisch stattfinden. Wo Hilfsmittel in der Folge verordnet werden dürfen, zählt die Passung zwischen pflegerischer Einschätzung und abrechnungsfähigem Produktportfolio. Kommen Dokumentationsentlastungen hinzu, darf dies nicht zu Bruchstellen bei Nachweisen führen, weil Haftungsfragen an den Übergängen entschieden werden.

Rechtlich wird der Maßstab an der Einheit von Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit angelegt. Werden Kompetenzen erweitert, müssen Nachweise, Zuständigkeiten und Fristen so geordnet sein, dass Widersprüche in der Aktenlage ausgeschlossen sind. Für Apotheken heißt das, jede pflegerische Maßnahme mit potentieller Arzneimittelrelevanz in die Medikationshistorie einzuzeichnen, um Interaktionsprüfungen belastbar zu machen. Gleichzeitig bleibt die Trennungslinie zur ärztlichen Verordnungspflicht für Rx-Arzneimittel unverrückbar, damit Verantwortlichkeiten klar bleiben. Dort, wo Hilfsmittelpfade geöffnet werden, entscheiden genaue Produktbezeichnungen und Indikationsschlüssel über die Reibungsfreiheit der Abgabe.

Versorgungspolitisch zeigt sich eine Chance, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, ohne neue Friktionen zu erzeugen. Je transparenter die Kataloge, desto weniger Reibung zwischen den Professionen, und desto eher entsteht ein Versorgungsmix, der Wartezeiten verkürzt und Wege bündelt. Apotheken profitieren, wenn pflegerische Feststellungen frühzeitig digital verfügbar sind und die elektronische Patientenakte konsequent genutzt wird. Dann werden Medikationsanalysen, Adhärenzgespräche und Folgeentscheidungen nachvollziehbar und revisionsfest. Bleiben Definitionen diffus, wächst dagegen der Abstimmungsaufwand an den Übergängen – mit Kosten, die niemand geplant hat und die am Ende Versorgungskapazitäten binden.

 

Atemwegswellen auf niedrigem Plateau, Apotheken als Frühindikator, Versorgung zwischen Ferien und Virenmix

Die Lage bei akuten Atemwegsinfekten verläuft derzeit breiter als gefühlt, aber flacher als befürchtet. Modellhaft lässt sich das an zwei Linien ablesen: einer relativ niedrigen Gesamthäufigkeit und einem Virenmix, der weniger aggressiv als im Vorjahr erscheint. Rund 4,9 Millionen Betroffene entsprechen etwa 5800 Erkrankungen je 100 000 Einwohner und markieren damit ein Niveau, das für diese Jahreszeit moderat ist. Auffällig ist die Diskrepanz zwischen Alltagswahrnehmung und Datensätzen, denn lokale Häufungen erzeugen schnell das Bild einer Welle, die sich im Bundesdurchschnitt nicht bestätigt. Apotheken erleben diese Diskrepanz unmittelbar am Handverkauf, weil Nachfragen sprunghaft steigen, ohne dass die makroskopische Kurve einen spitzen Anstieg zeigt.

Der Kalender liefert eine zweite Erklärungslinie, die in vielen Grafiken unterschätzt wird. Herbstferien verschieben Arztkontakte, Abwesenheiten und die Meldeintensität; daraus entstehen Täler und Spitzen, die erst mit Verzögerung geglättet werden. Der jüngste Wochenabschnitt vom 27. Oktober bis 2. November fällt genau in diese Phase und erklärt, warum einzelne Altersgruppen eine andere Dynamik zeigen als der Gesamttrend. Besonders die 5- bis 14-Jährigen legen in solchen Wochen oft zu, weil Schulkontakte und Freizeitdichte die Virenzirkulation erhöhen. Für Apotheken heißt das, dass Hustensäfte, fiebersenkende Mittel und Salzlösungen kurzfristig knapp werden können, obwohl der Bundesdurchschnitt Stabilität signalisiert. Wer die Abgabedaten tagesgenau betrachtet, erkennt deshalb ein Zickzack, das für regionale Dispositionen wichtiger ist als der nationale Mittelwert.

Im Erregerspektrum dominieren weiterhin Rhinoviren, während SARS-CoV-2 deutlich schwächer als im Vorjahr unterwegs ist. Die COVID-19-Aktivität liegt in Schätzungen um 200 Fälle je 100 000 und damit weit unterhalb der rund 700 des Vergleichszeitraums 2024. Das senkt die Last schwerer Verläufe und verlagert den Beratungsbedarf in Richtung Selbstmedikation, Wechselwirkungsprüfung und häuslicher Verlaufskontrolle. Für Apotheken rückt damit die Passung zwischen evidenzbasierter Symptomlinderung und individueller Medikationshistorie in den Vordergrund. Wo Grunderkrankungen, Polypharmazie oder Schwangerschaft ins Spiel kommen, entscheidet die präzise Auswahl frei verkäuflicher Präparate über Sicherheit und Nutzen im Einzelfall.

Ökonomisch wirken die flachen Kurven wie ein Stresstest zweiter Ordnung. Es fehlen die klaren Peaks, die Warenflüsse bündeln, stattdessen entsteht eine breit verteilte Dauerbelastung mit kürzeren Beschaffungsrhythmen. Kleinere Apotheken spüren das stärker, weil Bestandsreichweiten knapper kalkuliert sind und Lieferzeiten variieren. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Nasensprays, Pastillen, Antitussiva und Thermometern auf konstant erhöhtem Niveau, was Margen und Liquiditätsplanung beeinflusst. Wer Einkaufsfenster mit Ferienkalendern, Schulbeginn und Wetterumschwüngen verknüpft, reduziert Fehlmengen und vermeidet Überbestände, ohne die Gleichpreisigkeit zu tangieren. Die Kunst liegt darin, Bestandstiefe für A-Dreher zu halten und B-Artikel beweglich über den Großhandel zu steuern.

Versorgungspolitisch zeigt das niedrige Plateau, wie wichtig klare Schnittstellen zwischen ärztlicher Indikation, pflegerischer Begleitung und pharmazeutischer Beratung bleiben. Wenn milde Verläufe zunehmen, verlagert sich Versorgung an die Peripherie des Systems, und genau dort sitzen Apotheken als niedrigschwellige Erstansprechpartner. Entscheidend ist, dass Beratung, Interaktionscheck und Hinweise zur Verlaufskontrolle konsistent dokumentiert werden und bei Bedarf in die elektronische Akte wandern. So entstehen nachvollziehbare Pfade, die doppelte Wege vermeiden und bei einer Verschlechterung des Zustands zügig in ärztliche Behandlung überleiten. Bleibt das Plateau stabil, sichert diese Arbeitsteilung Alltagsresilienz; sollte die Kurve im Winter anziehen, bildet sie den Puffer, der Wartezimmer, Notaufnahmen und Hotlines entlastet.

 

Zwischen Reformpfad und Praxisdruck zeigt sich ein vertrautes Spannungsfeld: Wie lassen sich gleichpreisige Regeln und Sicherstellung so austarieren, dass sie nicht neue Schieflagen erzeugen? Die Antwort liegt nicht im Schlagwort, sondern im sauberen Abgleich von Wirkung, Zuständigkeit und Kontrolle. Sicherheitsmeldungen erinnern daran, dass Beratung und Schutz untrennbar sind. Digitalwege können Versorgung tragen, wenn Qualität, Dokumentation und Verantwortlichkeit eindeutig geklärt sind. Die Infektlage bietet Zeitfenster für ruhige Disposition, nicht für Nachlässigkeit.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Vergütung, Qualität und Verantwortung deckungsgleich sind, entsteht Stabilität ohne Nebenwirkungen. Sicherheitsroutine wird zum Stillen Held, wenn sie transparent geübt ist. Telepharmazie überzeugt dort, wo sie Lücken schließt statt Doppelstrukturen zu bauen. Auf dem Infektplateau entscheiden klare Hinweise, belastbare Prozesse und kurze Wege über Alltagstauglichkeit – heute und über die Saison hinaus.

Journalistischer Kurzhinweis: Dieser Bericht entstand in einer organisatorisch getrennten Redaktion nach dokumentierten Prüfwegen; Beratung und Vertrieb hatten keinerlei Zugriff auf Auswahl, Gewichtung oder Formulierungen.

 

Tagesthemenüberblick: https://mysecur.de/aktuell

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