• 06.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Honorar und Verfahren, Boni-Linien und Wettbewerb, Atemwegszahlen und Versorgungsbild

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Politische Leitplanken, höchstrichterliche Weichen im Marktstreit und ruhige Lagewerte ergeben ein nüchternes Tagesprofil für Vergütun ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Honorar und Verfahren, Boni-Linien und Wettbewerb, Atemwegszahlen und Versorgungsbild

 

Die Themen des Tages verbinden Vergütungsspur, Rechtsrahmen im Versandkonflikt und aktuelle Lagewerte zu einem klaren Entscheidungsbild für Apotheken.

Stand: Donnerstag, 06. November 2025, um 18:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Apotheken stehen heute an drei Nahtstellen: Erstens verdichten sich politische Signale zur Apothekenreform, mit Erwartungen an eine verlässliche Vergütungslogik und an belastbare Leitplanken für künftige Anpassungen. Zweitens setzt die höchstrichterliche Ebene im Streit zwischen Standesorganisation und Versandhandel neue Markierungen, indem Verfahrenswege geöffnet und Anspruchsgrenzen präzisiert werden. Drittens bleibt die epidemiologische Lage bei akuten Atemwegsinfekten moderat, während die Grippesaison typischerweise später in die Fläche kommt. Für Vor-Ort-Apotheken heißt das: Liquiditätsplanung, Teamtakt und Beschaffung profitieren von Nüchternheit statt Aktionismus, weil Politik, Recht und Versorgungslage zugleich justiert werden. Wer Prioritäten sauber trennt, behält Entscheidungsfähigkeit im Alltag und reduziert unnötige Reibungsverluste.

 

Fehlzeiten belasten Apotheken, Rechtsrahmen begrenzt Entgeltfortzahlung, Prüfwege schützen Teams

In inhabergeführten Apotheken zählt die Personalkostenquote oft zu den größten Belastungen, und krankheitsbedingte Fehlzeiten wirken hier wie ein Multiplikator auf Lohnfortzahlung und Organisation. Typische Korridore von 65 % bis 75 % der Betriebskosten für Personal bedeuten, dass zusätzliche Ausfalltage unmittelbar spürbar sind, selbst wenn Abläufe gut strukturiert sind. Jede Arbeitsunfähigkeit verursacht Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG und bindet Kapazitäten für Vertretung oder Mehrarbeit, was wiederum Zuschläge und weitere Kosten nach sich zieht. In Teams entsteht dabei schnell eine Verschiebung der Lasten, weil leistungsfähige Kolleginnen und Kollegen kurzfristig einspringen müssen und dadurch Ermüdungseffekte zunehmen. Rechnet man grob mit rund 14 bis 15 Fehltagen pro Kopf und Jahr, addieren sich die Bindekosten in einer Zehn-Personen-Apotheke rasch auf einen dreistelligen Tagewert, noch bevor externe Aushilfen oder Überstunden vollständig berücksichtigt sind.

Der rechtliche Rahmen begrenzt die Arbeitgeberpflichten und schafft zugleich klare Prüfpunkte. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht für jeden Erkrankungsfall maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung vor (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG), wobei Fortsetzungserkrankungen innerhalb von sechs Monaten zusammengezählt werden können. In der Praxis zählt daher nicht nur die einzelne AU, sondern die Linie der Diagnosen, der zeitliche Zusammenhang und die medizinische Einordnung. Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.12.2019 (Az. 5 AZR 505/18) betont, dass Arbeitnehmer die Darlegungslast für eine neue Erkrankung tragen können, wenn enge zeitliche Abfolgen Zweifel an einer Trennung der Verhinderungsfälle begründen. Für Apotheken bedeutet das, dass eine gewissenhafte, datensparsame Dokumentation der Fehlzeiten über Zeiträume von sechs bzw. zwölf Monaten rechtlich wie organisatorisch zentral ist.

Wo begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit entstehen, eröffnet § 275 Abs. 1a SGB V einen formalisierten Prüfweg über die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst. Auslöser können zum Beispiel ungewöhnliche Sequenzen kurzer AUs, auffällige Muster rund um Urlaubszeiträume oder die Frage sein, ob tatsächlich eine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der Medizinische Dienst prüft auf Basis der vorliegenden Unterlagen, die Rückmeldung an den Arbeitgeber bleibt dabei datenschutzkonform und beschränkt sich auf das Ob und den Zeitraum. Für Apotheken ist wichtig, dass eigene Ermittlungen in Gesundheitsdaten unterbleiben, während die berechtigte Nachfrage nach laienhaften Angaben zu Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen zulässig sein kann, sofern sie sich auf die arbeitsrechtlich relevanten Punkte beschränkt. So entsteht ein Spannungsfeld, in dem Fürsorgepflicht und Missbrauchsprävention sauber getrennt werden müssen.

Finanziell bleibt die U1-Umlage nach dem AAG für viele kleinere Betriebe ein relevanter Dämpfer, weil je nach Kassenwahl bis zu etwa 80 % der Aufwendungen erstattet werden können. Allerdings mindert das Verfahren nur einen Teil des Schadens, denn organisatorische Reibungsverluste, Qualitätsrisiken in Stoßzeiten und die Vergütung von Mehrarbeit bleiben bei der Apotheke. Beispielhaft lässt sich zeigen, dass bereits bei einem Bruttolohn von rund 3.200 € für PTA/PKA und einer Ausfallquote von gut 20 Tagen pro Jahr fünfstellige Beträge an reinen Fortzahlungskosten zusammenkommen, ohne dass Vertretung, Einarbeitung oder Produktivitätslücken eingepreist wären. In der Folge steigen nicht selten die indirekten Risiken: Fehlerdruck in hektischen Phasen, sinkende Teamzufriedenheit und erhöhte Fluktuation mit erneuter Einarbeitungsschleife.

Die jüngere Rechtsprechung hat zusätzliche Konturen geschaffen, die Apotheken kennen sollten. Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az. 5 AZR 93/22) hat das BAG die Linie fortgeführt, nach der die strikte Sechs-Wochen-Grenze je Verhinderungsfall vor missbräuchlicher Fragmentierung zu schützen ist, wenn die tatsächlichen Umstände auf Einheitlichkeit hindeuten. Arbeitgeber dürfen die Fortzahlung verweigern, wenn innerhalb der maßgeblichen Sechs- bzw. Zwölf-Monats-zeiträume bereits die Obergrenzen erreicht wurden und keine substantiiert neue Erkrankung dargelegt wird. Entscheidend bleibt jedoch die Einzelfallprüfung: Die Apotheke wahrt Verhältnismäßigkeit, dokumentiert nüchtern die Chronologie und stützt sich auf die formalen Kanäle über die Krankenkasse, statt eigene Befunde zu erheben oder pauschale Verdächtigungen zu äußern.

Operativ zahlt sich ein ruhiges, planvolles Fehlzeitenmanagement aus, das weder stigmatisiert noch Probleme verschweigt. Rückkehrgespräche unmittelbar nach der Wiederaufnahme der Arbeit helfen, Belastungsspitzen zu erkennen, Schichtmodelle anzupassen und Präventionsangebote gezielt zu setzen. Eine klar geregelte, früh kommunizierte Krankmeldekaskade reduziert Missverständnisse und vermeidet Eskalationen im Tagesgeschäft. Parallel wirkt die saubere Trennung von medizinischen Details und arbeitsrechtlich erforderlichen Informationen wie ein Schutzschirm für das Teamklima. So bleibt die Apotheke handlungsfähig: Rechtssicherheit durch § 3 EFZG und § 275 SGB V, wirtschaftliche Entlastung über die U1, und ein konsistenter organisationaler Rahmen, der Missbrauch erschwert, ohne berechtigte Erkrankungen zu delegitimieren.

 

Rezeptfälschung in München, Strafrecht und Prävention, Apotheken zwischen Risiko und Pflicht

Ein 18-Jähriger legt in einer Münchener Offizin ein mutmaßlich gefälschtes Rezept über Caprelsa vor, kurz darauf werden er und ein 17-Jähriger festgenommen. Im Fahrzeug findet die Polizei weitere Blanko- und Ausfüllmuster, die Ermittler sprechen von Urkundenfälschung, Betrug und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Im Fokus steht ein hochpreisiges Onkologikum, dessen Einzeltablette jenseits von einhundertfünfzig Euro liegt, sodass bereits geringe Mengen vierstellige Werte erreichen. Für Apotheken bedeutet ein solcher Versuch mehr als nur einen einzelnen Vorfall, denn Rezeptfälschungen zielen auf Schwachstellen im Prüfprozess und nutzen Zeitdruck an der Kasse aus. Relevanz entsteht dort, wo die Kombination aus jugendlichem Täterprofil, hoher Warenwertdichte und scheinbar plausiblen Formblättern auf betrieblichen Alltag trifft.

Strafrechtlich markieren § 267 StGB (Urkundenfälschung) und § 263 StGB (Betrug) die Kernrisiken, flankiert vom Arzneimittelgesetz bei unrechtmäßigem Bezug verschreibungspflichtiger Ware. Für den Apothekenbetrieb ist bedeutsam, dass der objektive Tatverdacht nicht erst mit dem Vollzugriff auf Ware beginnt, sondern bereits beim Versuch relevante Gefahrenlagen auslöst. Ein besonders heikler Punkt ist die Frage der Echtheit digital erstellter Drucke, die auf den ersten Blick amtlich wirken, aber formale Details verfehlen. Dabei geht es um Konsistenz von Arzt-, Patienten- und Verordnungsdaten, um Dosierungen bei Spezialpräparaten und um das Umfeld des Vorlegenden, etwa unsichere Auskünfte zu Diagnose oder Behandlungsort. Je höher die therapeutische Spezialität und der Stückpreis, desto eher wird die Plausibilitätsprüfung zum entscheidenden Schutzschirm.

Operativ stehen Apotheken vor der Aufgabe, Auffälligkeiten im Fluss zu erkennen, ohne Patientinnen und Patienten pauschal zu stigmatisieren. Hinweise können untypische Verordnungswege, ungewöhnliche Packungsgrößen oder frisch gedruckte Zettel mit fehlerhaften Formularrändern sein. Auch bei vermeintlich authentisch wirkenden Stempeln bleibt die Frage, ob Arztbezeichnung, IK-Nummern und Praxisanschrift zusammenpassen, ein zentraler Prüfpunkt. Wenn mehrere Rezepte innerhalb kurzer Zeit mit identischen Mustern auftauchen, verdichtet sich der Verdacht auf serielle Fälschungen. In solchen Konstellationen gewinnt die ruhige, dokumentierte Rückfrage bei der verordnenden Stelle an Bedeutung, weil sie die Situation klärt und gleichzeitig spätere Beweisführungen erleichtert.

Wirtschaftlich entsteht das Risiko nicht nur durch eine mögliche Abgabe, sondern auch durch gebundene Liquidität und Rückabwicklung. Hochpreisige Onkologika wie Vandetanib werden häufig individuell disponiert; eine Fehlabgabe kann neben Warenschaden auch Retaxations- und Haftungsachsen öffnen. Gleichzeitig wirkt sich bereits der Versuch auf die Organisation aus: Personal wird an der Kasse gebunden, Telefonschleifen mit Praxen kosten Zeit, und andere Kundinnen und Kunden warten länger. Wo der Tagesbetrieb eng getaktet ist, genügt ein einziger Vorfall, um Verzögerungen bis in die Rezeptur- oder Kommissionierlogik hinein zu verlängern. In Summe zeigt sich, dass Präzision im Moment der Vorlage betriebswirtschaftlich ebenso schützt wie strafrechtlich.

Für Apotheken bleibt der Kern doppelt: Sie müssen Versorgung sichern und Missbrauch abwehren, ohne den professionellen Ton zu verlieren. Das gelingt, wenn Auffälligkeiten sachlich benannt, Entscheidungen lückenlos dokumentiert und Kommunikationswege zur Praxis klar gehalten werden. Wird der Verdacht konkret, steht der Schutz von Personal und Kundschaft an erster Stelle; die Einbindung der Polizei folgt geordnet und ohne Dramatisierung des Verkaufsraums. Entscheidend ist die innere Routine: je konsistenter die Prüfblöcke im Alltag getragen werden, desto geringer die Angriffsfläche für serielle Rezeptfälschungen.

 

Reformkurs der Apothekenpolitik, Verhandlungslinien im Gesetz, Versorgungssicherheit im Alltag

Die politische Debatte zur Apothekenreform bündelt mehrere, teils gegenläufige Ziele, die in der Praxis gleichzeitig wirksam werden sollen. Auf der einen Seite steht der Anspruch, wohnortnahe Versorgung stabil zu halten und perspektivisch auszubauen. Auf der anderen Seite will die Politik Kostenpfade dämpfen und Anreize präziser setzen. Zwischen diesen Polen verlaufen die aktuellen Verhandlungslinien über Fixum, Verhandlungsmechanik und Berufsrollen. Entscheidend ist weniger ein einzelner Paragraf als die Summe der Stellschrauben, die in ihrer Wechselwirkung die Betriebe erreicht. In diesem Korridor ordnen Verbände ihre Positionen und priorisieren, was zuerst geändert werden muss.

Zentraler Streitpunkt bleibt das Fixum als Grundvergütung je Verordnung. Befürworter einer Anhebung argumentieren, dass laufende Kostensteigerungen in Personal, Miete und Energie ohne Anpassung in die Substanz gehen. Gegner warnen vor Beitragssatzdruck und fordern stattdessen Effizienzgewinne und Umsteuerung auf Leistungen mit nachweisbarem Nutzen. Realpolitisch rückt damit die Frage in den Vordergrund, ob eine jährliche, regelgebundene Anpassung mit klaren Parametern vereinbart wird. Eine solche Leitplanke würde die Planbarkeit erhöhen und Ad-hoc-Auseinandersetzungen entschärfen. Ohne Mechanik droht die Vergütung hinter der Teuerung zurückzufallen.

Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung zukünftiger Honorarverhandlungen ist der zweite Hebel. Diskutiert werden Zeitraster, Indikatoren und ein Verbindlichkeitsgrad, der jenseits politischer Konjunkturen trägt. Wird ein Automatismus fixiert, wirkt er dämpfend auf Konflikte, verlangt aber saubere Datengrundlagen und Evaluationszyklen. Bleibt es bei reinen Ermessensregeln, steigen Unsicherheiten in Liquiditätsplanung und Investitionen. Für Betriebe ist daher nicht nur das Ergebnis wichtig, sondern auch der Weg dorthin: Transparente Kriterien, klare Fristen und nachvollziehbare Zuständigkeiten.

Ein dritter Komplex betrifft Aufgaben- und Vertretungsmodelle im Berufsbild. Die Erweiterung einzelner Tätigkeiten kann Versorgungswege verkürzen, setzt aber Grenzen bei heilberuflicher Verantwortung. Dort, wo Aufsicht, Qualifikation und Haftung präzise geklärt sind, entstehen Entlastungen ohne Qualitätsverlust. Unschärfen dagegen erzeugen Reibung in Teams und verlagern Risiken. Für die Akzeptanz neuer Rollen zählt, ob Fortbildung, Dokumentation und Abrechnung nahtlos mit dem bestehenden Rechtsrahmen verzahnt werden. Je klarer diese Verzahnung, desto geringer die Gefahr unbeabsichtigter Fehlanreize.

Jenseits der großen Linien entscheidet die Umsetzungsfähigkeit im Alltag über die Wirkung der Reform. Lieferketten, Personalgewinnung und digitale Schnittstellen bestimmen, ob neue Regeln tragen oder ins Leere laufen. Betriebe brauchen verlässliche Zeitpunkte, damit Disposition, Verträge und Prozesse angepasst werden können. Übergangsfristen, Begleitverordnungen und Prüfroutinen sollten deshalb früh kommuniziert werden. So sinken Umstellungskosten, und die Versorgung bleibt stabil, während politische Detailarbeit weitergeht. In dieser Reihenfolge entsteht Orientierung für die nächsten Monate.

 

Atemwegsinfekte dieser Saison, moderate Lagewerte, Signale für Apotheken

Die aktuelle Atemwegswelle verläuft für die Jahreszeit vergleichsweise moderat, auch wenn viele Haushalte von Erkältungen berichten. Auf Basis der jüngsten Wochenlage mit einem Schätzwert von rund 4,9 Millionen akuten Atemwegserkrankungen entspricht das etwa 5 800 Fällen pro 100 000 Einwohnern und liegt spürbar unter dem Vorjahreszeitraum. Die Beobachtung umfasst die Woche vom 27. Oktober bis 2. November und ist durch Ferieneffekte leicht schwankungsanfällig, ändert aber am Grundmuster nichts. Gegenüber der Vorwoche mit etwa 6 000 Fällen pro 100 000 Einwohnern zeigt sich ein Rückgang in den meisten Altersgruppen. Eine Ausnahme bilden die 5- bis 14-Jährigen, bei denen die Aktivität saisonüblich etwas anzog. Für Apotheken bedeutet dies ein ruhigeres Startplateau vor dem üblichen Grippeanstieg im späteren November oder Dezember.

Im Erregerbild dominieren derzeit Rhinoviren und Coronaviren, während Influenzasignale noch unter der Schwelle bleiben. Die Covid-19-Aktivität liegt deutlich unter der Vergleichswoche des Vorjahres; grob geschätzt wurde eine Inzidenz um 200 pro 100 000 kommuniziert, gegenüber etwa 700 im Vorjahr. Dieses Delta wirkt sich auf die Nachfrage nach Tests, FFP2-Masken und bestimmten OTC-Segmenten aus, ohne dass Engpassmeldungen die Fläche prägen. Gleichzeitig bleibt das Fenster für saisonale Impfleistungen statistisch offen, weil der typische Influenza-Peak später kommt. Für die Apothekenplanung ist relevant, dass Patientinnen und Patienten in dieser Phase verstärkt nach abschwellenden Nasalia, reizlindernden Hustenmitteln und Halspräparaten fragen. Die Bevorratung kann deshalb breiter auf Erkältungskombinationen und reizarmen Hustenstillern liegen, während klassische Grippecluster noch nicht dominieren.

Betrieblich zahlt sich in solchen Wochen eine nüchterne Taktung aus. Das gilt für Personaldisposition in Stoßzeiten ebenso wie für die Warenlogik in der Sichtwahl. Wenn die Fallzahlen insgesamt moderat bleiben, entstehen seltener punktuelle Leereffekte in einzelnen Kategorien, die im Vorjahr zeitweise sichtbar waren. Statt hektischer Nachbestellungen empfiehlt sich eine konstante Drehung bei Erkältungsbalsamen, Pastillen, inhalativen Präparaten und reizarmen Sprays, flankiert von wenigen, aber verlässlichen Zweitplatzierungen. Die Beratung profitiert davon, dass die meisten Fälle unkompliziert verlaufen und in den üblichen sieben bis zehn Tagen abklingen; Hinweise zur Beobachtung von Warnzeichen bleiben trotzdem zentral. Der Spielraum entsteht dadurch, dass schwer verlaufende Atemwegsinfektionen in den Surveillance-Systemen weiterhin niedrig berichtet werden und Krankenhauspfade nicht unter Druck stehen.

Für die Kundschaft zählt in dieser Phase vor allem Orientierung bei symptomorientierten Kombinationen und bei der Frage, wann ärztliche Abklärung sinnvoll ist. Chronische Vorerkrankungen, höheres Alter und anhaltende Atemnot sind die Klassiker, die in jeder Saison die Schwelle senken. Gleichzeitig spielt der Zeitpunkt der saisonalen Influenza-Impfung eine Rolle, weil eine Immunantwort nach wenigen Tagen aufbaut und damit vor dem späteren Wellenanstieg wirksam wird. In Haushalten mit Kindern liegt der Fokus häufig auf nasalen, reizarmen Optionen sowie auf Anwendungen, die nächtlichen Hustenreiz dämpfen, ohne Tagesmüdigkeit zu provozieren. Bei erwachsenen Erwerbstätigen rücken dagegen Verträglichkeit im Arbeitsalltag und mögliche Wechselwirkungen mit Dauermedikation in den Vordergrund. Auf dieser Grundlage lässt sich die Beratung ohne Alarmton, aber mit klaren Erwartungssätzen strukturieren.

Aus Sicht der Apotheken zeigt die Kombination aus moderaten Zahlen, spätem Grippestart und ruhiger Covid-19-Lage ein günstiges Fenster für stabile Versorgung. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit kurzfristiger Substitutionsläufe und verteilt die Nachfrage gleichmäßiger über die Woche. Gleichzeitig bleibt die Erfahrung aus 2022/2023 präsent, als Wellenabschnitte unerwartet kippten; deshalb behalten verlässliche Zweitlieferfenster und Plan-B-Artikel ihre Bedeutung. Wirtschaftlich wirkt die Lage durch geringere Ausschläge bei den Beständen und weniger Korrekturläufe im Einkauf. Personalseitig hilft der ruhigere Saisonauftakt, Dienstpläne ohne überlange Spitzen zu fahren und Krankheitsausfälle im Team besser zu kompensieren. In Summe entsteht ein belastbares Bild: Die Welle ist da, aber sie bleibt vorerst breit und flach – gute Nachrichten für die tägliche Steuerung in Apotheken.

 

Zwischen Reformpfad, Gerichtsverfahren und Lagebild liegt die praktische Übersetzung: Welche Erlösrhythmen lassen sich verlässlich kalkulieren, wie klar sind die Wettbewerbsgrenzen, welche Indikatoren taugen für die Woche vor Ort? Wenn Signale aus Politik, Recht und Surveillance zusammenlaufen, entsteht ein Raster, das Personalplanung, Beratungsalltag und Vorratshaltung ordnet. So wird der Tag beherrschbar, weil die Linien getrennt, die Maßstäbe benannt und die Risiken nicht dramatisiert werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Verbindlichkeit entsteht, wenn Verhandlungen einen Takt haben, wenn Anspruchsgrenzen präzise formuliert sind und wenn Lagedaten ohne Übersteuerung genutzt werden. In dieser Kombination liegt die robuste Steuerung: Vergütung gibt den Rahmen, Recht schützt den Prozess, Indikatoren dämpfen die Nervosität. Wer das zusammendenkt, hält Versorgung stabil und Entscheidungen klar.

Journalistischer Kurzhinweis: Reine Redaktionsproduktion auf Basis festgelegter Prüfschritte; weder Beratung noch Vertrieb waren an Themenwahl, Textfassung oder Tonalität beteiligt.

 

Tagesthemenüberblick: https://mysecur.de/aktuell

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