Vergütung braucht Fundament, Gesetz braucht Präzision, Apotheken brauchen Zeit
Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein verknüpft den Reformfahrplan mit einer klaren Priorität: Ohne stabiles Vergütungsfundament drohen Fehlanreize und Planungsbrüche in den kommenden Quartalen. Als politischer Taktgeber gilt die Kabinettsbefassung, die für den 17. Dezember 2025 ins Auge gefasst ist und damit die inhaltliche Verdichtung vor Jahresende erzwingt. Im Hintergrund kursieren in Arbeitspapieren rund 30 bis 35 Änderungsbedarfe, die aus Sicht der Standesvertretung noch vor dem Parlamentsstart geordnet werden müssen. Der kritische Punkt liegt im Zusammenspiel aus Fixum, Gebührenlogik und Verhandlungspfaden, weil die Ausgangslinie von 8,35 Euro die Kostenrealität seit 2004 sichtbar unterschreitet. Aus diesem Gap leitet sich die geforderte Zielmarke von mindestens 9,50 Euro ab, die als finanzielle Baseline für 2026 und die anstehende Tarifrunde gedacht ist.
In der Zeitleiste wird ein enger Korridor sichtbar, denn nach dem 17. Dezember 2025 folgt voraussichtlich Ende Januar 2026 die erste Lesung im Bundestag. Parallel ordnen Ressorts die Verordnungsteile, damit Bundesrat und Ausschüsse bis Frühjahr 2026 tragfähige Formulierungen vorliegen haben. Genau hier setzt die Forderung an, riskante Unschärfen zu beseitigen und definitorische Lücken zu schließen, etwa bei Parametern für Indexierung, Startpunkten und Fristen. Als Arbeitsannahme gilt, dass eine Honorarbasis unter 9,50 Euro in der Übergangsphase zusätzliche Schließungsrisiken erhöht und die Fläche schwächt. Der politische Preis unpräziser Normtexte wäre demnach eine Verschiebung der Versorgungslasten in Regionen mit dünner Struktur ab dem zweiten Quartal 2026.
Finanziell stellen die von Verbänden skizzierten 800 bis 900 Millionen Euro Mehrbedarf eine Schwelle dar, die haushalterisch und rechtstechnisch abgesichert werden soll. Diskutiert wird deshalb, ob eine Kombination aus Fixumskomponente und zweckgebundenen Gebühren den Gießkanneneffekt begrenzen kann. Die Argumentation verweist auf § 129 SGB V und flankierende Regelkreise, damit Verhandlungslösungen nicht an falschen Referenzpunkten festhängen. Als Anker dient, dass die Preis- und Lohnentwicklung seit 2004 im Apothekenhonorar nicht sachgerecht gespiegelt wurde, während Mindestlohnanhebungen bereits 2026 erneut Druck erzeugen. Ohne eine Baseline droht, dass selbst eine spätere Schiedsstellenentscheidung erst 2027 greift und damit ein weiteres Verlustjahr markiert.
Organisationsrechtlich wird die Vertretungsbefugnis der PTA als neuralgischer Punkt benannt, weil der Apothekervorbehalt die Arzneimittelabgabe an fachliche Verantwortung bindet. Die Skizze, eine Betriebsöffnung ohne Abgabekompetenz für zwei Wochen zu erlauben, wird als ordnungspolitisch widersprüchlich gewertet. Gleichzeitig werden Entlastungsoptionen wie Telepharmazie, präzisere Präventionsleistungen und Rx-Abgaben in definierten Ausnahmefällen als ausbaufähig beschrieben. Der Kompromisspfad verlangt, Laborpflicht und Filialverbünde praxistauglich auszubalancieren, zumal Entfernungen im ländlichen Raum seit 2024 messbar zugenommen haben. Im Ergebnis sollen Flexibilitäten entstehen, ohne die Kernlogik der sicheren Abgabe zu beschädigen.
Kommunikativ wird ein zweistufiges Vorgehen verfolgt: Zuerst Gespräche mit Ministerium und Berichterstattern, anschließend öffentlich sichtbare Formate, sofern Korrekturen bis zum 17. Dezember 2025 ausbleiben. Der Anspruch lautet, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und parallel die Wahlkreisarbeit zu verdichten, damit Abgeordnete ab der ersten Lesung belastbare Rückmeldungen erhalten. Erwartet wird, dass die Koalition Zusagen aus programmatischen Papieren zum Honorar einlöst und die Indexlogik belastbar verankert. Aufseiten der Berufsvertretung laufen dafür wöchentliche Taktungen, die Prioritätenliste mit rund fünf Kernpunkten voranzustellen. Zielmarke bleibt eine Reform, die ab Mai 2026 nicht nur formal gilt, sondern in der Fläche finanzielle Stabilität erzeugt.
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