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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Während der Bundesgerichtshof über Schadenersatzforderungen von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein verhandelt, formiert sich in Niedersachsen die Neuordnung digitaler Mitgliedschaften und E-Rezept-Anbindung durch CardLink, während zugleich bundesweit der Druck auf Apotheken steigt, fragwürdige Verträge mit der IKK classic zu unterzeichnen – eine gefährliche Gemengelage, in der Ärztinnen wie Ilka Enger vor dem Kollaps der wohnortnahen Versorgung warnen. Parallel kämpft das System mit Engpässen bei Standardarzneimitteln wie Kochsalzlösungen, die über Monate hinweg nur durch Importe und Sonderzulassungen verfügbar waren. Die Apotheken-Nachrichten verbinden diese Entwicklungen zu einem umfassenden Lagebild über juristische Risiken, politische Untätigkeit, ökonomische Schlagseite und strukturelle Aushöhlung. Die große Frage: Wer trägt am Ende noch Verantwortung für Versorgung, wenn Recht, Wirtschaft und Politik einander ausweichen? Die Apotheken als letzte verlässliche Instanz – oder als nächste Sollbruchstelle im System?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Schadenersatzklage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) einen Verkündungstermin für den 6. November anberaumt. Der niederländische Versandriese fordert 18 Millionen Euro, weil die Kammer in fünf Fällen einstweilige Verfügungen gegen Werbeaktionen erwirkt hatte, die sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 als rechtswidrig erwiesen. Dabei geht es um die zentralen Fragen, inwieweit nationale Kammern für Unterlassungstitel haften – und welche Werbung im europäischen Arzneimittelversandhandel zulässig bleibt.
Zwei der streitigen Fälle hatte der EuGH bereits im Rahmen eines Vorlageverfahrens kassiert: Dabei ging es um Gutscheine, die Kunden für zukünftige OTC-Käufe erhielten – eine Praxis, die gegen die EU-Richtlinie zur Werbung für Arzneimittel verstößt. Ein weiterer Fall betrifft einen unbestimmten Rabatt, der laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig ist. Zwar sieht der EuGH darin keinen Konflikt mit EU-Recht, doch nationale Vorgaben gelten weiter. Im vierten Fall äußerte der BGH Zweifel: Auch hier war statt eines konkreten Rabatts ein Gutschein ab einem gewissen Preiswert angeboten worden. Nur ein einziger Fall betraf einen klar bezifferten Preisnachlass von 5 Euro – dieser bleibt nun im Fokus.
Die AKNR gibt sich trotz der Klage angriffslustig. „Marketing-Maßnahmen des Versenders aus Heerlen aus früheren Zeiten fallen ihm nun offenbar auf die Füße“, erklärt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der Kammer. Man wolle diese Gelegenheit nutzen, um die Grenzen der Werbezulässigkeit bei Zuwendungen gerichtsfest klären zu lassen. Präsident Dr. Armin Hoffmann ergänzt: „Es wurde positiv gewürdigt, dass unsere Apotheken eine qualitativ höhere Beratung anbieten – unaufgefordert und persönlich.“ Die Kammer sieht einen fundamentalen Unterschied zwischen persönlicher Verantwortung eingetragener Kaufleute und konzerngetriebenen Modellen wie bei DocMorris: Während Vor-Ort-Apotheken unter Aufsicht stünden, gebe es bei EU-Versendern keine Transparenz über Logistikstandorte oder haftungsfähige Personen.
Bemerkenswert war auch ein neuer Aspekt, den der Vorsitzende Richter Professor Dr. Thomas Koch in die Verhandlung einbrachte: Das sogenannte Verbringungsverbot nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG). Dieses regelt, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Demnach müssen ausländische Versender nicht nur in ihrem Heimatland zugelassen sein, sondern deren Versandregeln müssen dem deutschen Apothekenrecht entsprechen. Diese Bedingung könnte sich im Verfahren als entscheidend erweisen.
Die AKNR hatte bereits in der Vorinstanz argumentiert, dass DocMorris lediglich einen unzureichend ausgestatteten Nebenraum betreibe, der nicht als echte Präsenzapotheke gelten könne. Weder gebe es ein funktionierendes Kassensystem, noch sei eine normale Abgabe vor Ort möglich. Das Berufungsgericht hatte diese Einwände nicht geteilt – laut BGH aber offenbar ohne ausreichende Prüfung. „Wir sind mit der Entscheidung nicht glücklich“, so Koch. Es könnte ein Hinweis sein, dass das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wird – mit offenem Ausgang für beide Seiten.
Zum Jahresende endet in Niedersachsen ein digitales Kapitel – aber nur teilweise: Der Landesapothekerverband (LAV) kündigt den Rahmenvertrag mit der Gedisa und stellt damit die bisherige Kostenübernahme für die Basismitgliedschaft im Apothekenportal ein. Bisher hatte der LAV aus eigenen Mitteln für die Mitgliedsbeiträge auf Basisvertragsebene aufgekommen. Damit war der Zugang für viele Apotheken kostenfrei. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich das: Jede Apotheke muss nun selbst entscheiden, ob sie Mitglied bleibt und zahlt – oder kündigt. Letzteres muss schriftlich erfolgen, unter Beachtung der vereinbarten Frist von einem Monat zum Quartalsende. Praktisch heißt das: Wer zum Jahresende raus will, muss spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Gedisa kündigen.
Apotheken, die bleiben wollen, müssen künftig selbst zahlen – wie viel, das ist abhängig von den künftigen Konditionen. Der LAV verweist darauf, dass die vollständigen Nutzungsbedingungen genau geprüft werden sollten. Denn nicht für alle Module und Funktionen gelten dieselben Kündigungsmodalitäten. So ist etwa die CardLink-Funktion eigenständig geregelt – sie wird über das Jahr 2026 hinaus bestehen bleiben. Die Gedisa kündigte an, CardLink als „bewährte E-Rezept-Lösung“ weiterzuführen und weiterzuentwickeln. In ihrer aktuellen Mitteilung an die Apotheken wird der Service als „sicher, digital und ortsunabhängig“ bezeichnet – mit dem Versprechen eines klaren Marktvorsprungs. Im harten Wettbewerb um Rezeptzuweisungen ist CardLink nach Einschätzung der Betreiber der bislang stärkste digitale Kanal zur Rezepteinlösung durch Vor-Ort-Apotheken.
Die Zahlen sind beachtlich: Monatlich verzeichnet die Plattform nach eigenen Angaben bis zu 400.000 Transaktionen – heruntergerechnet ergibt das rund 30 E-Rezepte pro teilnehmender Apotheke und Monat. In einer Zeit, in der Plattformen wie gesund.de, IA.de oder auch Drittanbieter-Apps der Krankenkassen versuchen, Apotheken in digitale Zuweisungsmechanismen einzubinden, erscheint dieser Wert hochrelevant. Der LAV sieht sich dennoch veranlasst, strukturell zu verändern: Die Verbandsverantwortlichen machen deutlich, dass die künftige Finanzierung über die freiwillige Beteiligung der Apotheken laufen soll, nicht über pauschale Verbandsverträge. Das verändert das Verhältnis zwischen Gedisa, LAV und den Mitgliedsapotheken grundlegend – wirtschaftlich, strukturell und strategisch.
In dieser Umbruchphase wird CardLink zum Prüfstein: Der Dienst soll zeigen, ob freiwillige digitale Lösungen aus der Berufsorganisation heraus tatsächlich Bestand haben können – oder ob externe Marktdynamiken, Plattformlogiken und gesundheitspolitischer Druck die Oberhand behalten. Wie viele Apotheken bleiben, wie viele kündigen, ist offen. Klar ist aber: Wer nicht kündigt, bleibt automatisch dabei – und zahlt.
Die IKK classic steht nach der Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrags mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zunehmend in der Kritik – nicht nur aus der Apothekerschaft, sondern auch aus ärztlichen Kreisen. Besonders deutlich äußert sich Dr. Ilka Enger, Hausärztin aus Regensburg und langjährig gesundheitspolitisch engagiert: „Wir haben ein Riesenproblem, wenn Apotheken wirtschaftlich ausgehöhlt werden – das geht nicht nur die Apothekerschaft an, sondern auch uns in der ärztlichen Versorgung.“ Ihre Warnung zielt auf die wohnortnahe Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, insbesondere bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Patienten. Diese seien auf Apotheken in der Nähe angewiesen, um zügig und ohne bürokratische Hürden versorgt zu werden.
Der Hintergrund: Die IKK classic hatte den bestehenden Vertrag mit dem DAV gekündigt, nachdem keine Einigung über neue Konditionen zustande gekommen war. Seither versucht die Krankenkasse, Apotheken über Direktansprachen doch noch zum Vertragseintritt zu bewegen – eine Strategie, die bei den Berufsverbänden auf massive Ablehnung stößt. „Wir haben unsere Mitglieder gewarnt“, heißt es aus mehreren Landesapothekerverbänden. Der Grund: Die angebotenen Vergütungen liegen weit unterhalb der wirtschaftlich tragbaren Schwelle. So sollen etwa 100 Pen-Nadeln für unter 20 Euro geliefert werden, aufsaugende Inkontinenzhilfen für knapp 15 Euro pro Monat. Rechnet man Logistik, Beratung, Dokumentation und Abwicklung ein, bleibt nicht nur nichts übrig – es entsteht Verlust.
Für Enger ist das nicht mehr hinnehmbar: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Strukturen, die kranke Menschen mit Basismaterialien versorgen, wirtschaftlich ins Leere laufen.“ Sie erinnert an das Solidarprinzip und die Verantwortung der Kassen, Versorgung nicht nur rechnerisch, sondern praktisch zu sichern. Ihre Aussage fügt sich in eine wachsende Front von Kritikern, die das Verhalten der IKK classic als symptomatisch für eine Fehlentwicklung betrachten: Statt stabile Versorgungspartner zu halten, setzt die Kasse auf Druck, Direktverträge und selektive Steuerung – auf Kosten der Versorgung.
Die Apotheken sehen sich derweil in einem moralischen und wirtschaftlichen Dilemma. Wer unterschreibt, stabilisiert zwar kurzfristig die Patientenversorgung, untergräbt aber die eigenen Strukturen. Wer nicht unterschreibt, lässt Patienten und Arztpraxen im Regen stehen. Der DAV sieht sich in dieser Gemengelage gezwungen, strategisch zu reagieren – und verweist auf politisches Versagen: „Wenn Verträge ohne Mindestvergütung erlaubt sind, ist das kein Markt – das ist strukturelle Aushöhlung“, so ein Sprecher. Das Signal der Ärztin Enger ist damit nicht nur eine Einzelmeinung, sondern ein sektorübergreifender Hilferuf – für mehr Stabilität, weniger Taktik und echte Versorgungssicherheit.
Die IKK classic versucht, Apotheken auch ohne neuen Rahmenvertrag an sich zu binden – mit gezielten E-Mail-Ansprachen, individuellen Beitrittsaufforderungen und dem Hinweis auf Versorgungspflichten. Die Kasse setzt dabei auf den psychologischen Druck der Patientennähe und stellt es als Lösung dar, dass einzelne Apotheken doch noch freiwillig den alten Vertrag zu den bisherigen Konditionen unterschreiben. Doch die Apothekerverbände schlagen Alarm: Die Bedingungen seien in keiner Weise tragfähig. „Das hat mit seriöser Vergütung nichts zu tun“, so ein Verbandsvertreter. Hinter den Kulissen formiert sich breiter Widerstand gegen das Vorgehen, das nicht nur ökonomisch fragwürdig sei, sondern auch strukturell gefährlich.
Die Kernzahlen sprechen für sich: 100 Pen-Nadeln für 19 Euro, aufsaugende Inkontinenzhilfen für monatlich 15,56 Euro – Beträge, die laut Experten nicht einmal den logistischen Grundaufwand abdecken. Hinzu kommen Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz, Abrechnungsnachweise und teilweise persönliche Beratung. In diesem Setting von Scheinverträgen sehen sich Apotheken gezwungen, entweder ihre Standards zu senken oder draufzuzahlen. Für viele eine untragbare Alternative. „Der Vertrag rechnet sich nur, wenn man weder Personal einsetzt noch qualitätsgerecht arbeitet“, fasst ein Apotheker aus Thüringen zusammen.
Die Strategie der IKK classic steht damit exemplarisch für ein strukturelles Problem im Hilfsmittelbereich: Kassen können Verträge kündigen, neue Konditionen diktieren und über Einzelansprachen versuchen, den Schein flächendeckender Versorgung aufrechtzuerhalten – ohne tatsächlichen Konsens mit der Leistungserbringerseite. Die Apothekerverbände sprechen von einem Systembruch: Wenn die Wirtschaftlichkeit ignoriert werde, gehe nicht nur betriebliche Substanz verloren, sondern auch Vertrauen in die vertragliche Partnerschaft.
In der Praxis führen diese Lockversuche zu einer gefährlichen Fragmentierung: Manche Apotheken unterschreiben aus Not, andere verweigern sich geschlossen – mit der Folge, dass Patientenversorgung lokal uneinheitlich wird. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) appelliert an Politik und Aufsicht, selektive Einzelverträge unterhalb der Wirtschaftlichkeit zu untersagen oder zumindest zu prüfen. „Wenn wirtschaftlicher Zwang zum Vertragsabschluss führt, ist das nicht mehr freiwillig, sondern strukturelle Erpressung“, so ein Sprecher. Damit rückt ein grundsätzlicher Zielkonflikt ins Zentrum: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne die tragenden Versorgungsstrukturen zu ruinieren?
Die IKK classic hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht konkret geäußert – auch auf Nachfrage gab es keine Stellungnahme zu den Einzelkonditionen. In der Versorgungsrealität aber spitzt sich die Lage zu. Die Apotheken stehen zwischen dem Anspruch auf Stabilität und dem Risiko des ökonomischen Ausblutens.
Der seit Oktober anhaltende Versorgungsmangel mit isotonischer Kochsalzlösung ist beendet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die offizielle Aufhebung des Mangels im Bundesanzeiger bekannt gemacht und damit signalisiert: Die Regelinfrastruktur ist wieder hergestellt. Vorausgegangen war eine mehrmonatige Phase der Knappheit bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Infusionslösungen, die unter anderem durch Produktionsprobleme, internationale Nachfrageverschiebungen und Verzögerungen im Zulassungs- und Lieferprozess verursacht wurde. Apotheken, Kliniken und Arztpraxen waren gezwungen, den Mangelbetrieb mit Kontingentierungen, Sonderimporten und Behelfslösungen zu überbrücken – ein organisatorischer und pharmazeutischer Kraftakt, der einmal mehr aufzeigt, wie fragil selbst vermeintlich simple Arzneimittelversorgung inzwischen geworden ist.
Zu den ergriffenen Maßnahmen zählten unter anderem zeitlich befristete Sonderzulassungen nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG), die es erlaubten, ausgewählte Produkte aus Drittstaaten auch ohne vollständige nationale Zulassung in den Verkehr zu bringen. So kamen beispielsweise Polifleks 0,9 % Isotonische NaCl-Infusionslösung aus der Türkei sowie Sodium Chlorure Isotonique 0,9 % aus Frankreich temporär in die Versorgung. Für Apotheken war dies mit großem Mehraufwand verbunden: Umdeklarierung, Chargenprüfung, Beratung und Plausibilitätskontrolle mussten dokumentiert, neue Lagerverfahren implementiert werden. Gleichzeitig galten auch für diese Sonderimporte klare Regeln: Nach Ablauf der Befristung dürfen keine neuen Packungen mehr eingeführt werden – vorhandene Ware jedoch darf weiterhin abgegeben werden, sofern sie sich noch innerhalb der legalen Distributionsstufen befindet. Rechtlich gilt die Ware damit als ordnungsgemäß in Verkehr gebracht.
Die Bilanz zeigt, wie eng Regulatorik, Versorgungssicherheit und Marktverfügbarkeit zusammenhängen. Seit 2015 hat das BMG insgesamt 16 Versorgungsmängel festgestellt, die unter die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fallen. Einige davon dauern bis heute an, darunter Salbutamol in pulmonaler Darreichung (seit Dezember 2023) und Diamorphin (seit Dezember 2024). Auch bei bestimmten Antibiotika in flüssiger oraler Form – wie Erythromycin, Clindamycin oder Cotrimoxazol – sowie bei parenteraler Acetylsalicylsäure bestehen weiterhin Engpässe. Die strukturellen Ursachen sind vielfältig: globale Produktionsverlagerungen, wirtschaftlicher Rückzug aus wenig profitablen Indikationsfeldern, einseitige Abhängigkeiten von Wirkstoffherstellern in Asien, sowie zunehmend langwierige Zulassungs- und Anpassungsverfahren in der EU.
Der aktuelle Fall zeigt exemplarisch, dass sogar einfache Standardlösungen wie Kochsalz nicht selbstverständlich verfügbar sind – und dass schnelle Maßnahmen auf Bundesebene zwar helfen können, aber nicht die systemische Ursache beseitigen. Der Rückgriff auf das AMG § 79 ist dabei Ausdruck einer Notfallstrategie, nicht einer nachhaltigen Versorgungsarchitektur. Expert:innen fordern daher eine verbindlichere Vorratshaltung, kürzere Genehmigungswege für Sonderimporte und eine europaweit koordinierte Wirkstoffbeschaffung. Ohne solche Reformen könnte der nächste Mangel schon in wenigen Monaten erneut auftreten – bei einem anderen Präparat, aber mit denselben systemischen Schwächen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Die Themen dieses Berichts kreisen um einen gemeinsamen Kern: Verantwortung in der Versorgung. Ob es um juristische Klärungen auf höchster Ebene geht, um digitale Mitgliedschaftsstrukturen, selektive Vertragsstrategien oder staatlich koordinierte Notfallmaßnahmen – stets steht zur Debatte, wer unter welchen Bedingungen bereit ist, Verantwortung tatsächlich zu tragen. Die Apotheken geraten dabei zwischen regulatorischen Druck, ökonomischen Realitäten und strukturellen Ansprüchen. Sie sind Dienstleister, Versorger, Risikoträger – oft alles zugleich. Was jedoch fehlt, ist eine politische, rechtliche und finanzielle Anerkennung dieser Funktion. Wenn Rechtssicherheit durch Werbung unterlaufen, Digitalisierung in Vertragsauflösung mündet, Versorgung durch Rechenexempel entkernt und Notlösungen zur Normalität werden, dann rückt eine Branche gefährlich nahe an die Systemgrenze. Der Bericht zeigt: Es braucht keinen einzelnen Skandal, um Instabilität zu erzeugen – es genügt eine Verkettung aus Ausweichen, Abwälzen und Aushöhlen. Wer Apotheken in ihrer Struktur sichern will, muss Rahmen schaffen, die Verantwortung nicht nur verteilen, sondern auch ermöglichen. Und das bedeutet mehr als Worte – es bedeutet politische Entscheidungskraft, wirtschaftliche Fairness und regulatorische Konsequenz. Andernfalls bleibt am Ende nur eine Erkenntnis: Versorgung lässt sich nicht outsourcen, und Verantwortung nicht umgehen.
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