• 31.07.2025 – Rx-Boni spalten den Markt, Pflegegelder fehlen, Beratung gerät in den Fokus

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apotheken-Nachrichten analysieren aktuelle Entwicklungen zu Rx-Boni und BGH, Pflegeklagen des VdK, einem Öko-Test zu Vaginalpilzmi ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Rx-Boni spalten den Markt, Pflegegelder fehlen, Beratung gerät in den Fokus

 

Wie Gerichte, Verbände und Kassen an den Grundfesten der Gesundheitsversorgung rütteln

Apotheken-News: Bericht von heute

Boni für verschreibungspflichtige Medikamente, pandemiebedingte Milliardenlücken in der Pflegeversicherung, versteckte Gesundheitskosten bei Hilfsmitteln und Testberichte zu sensiblen Intimbereichen – die Apotheken-Nachrichten analysieren vier aktuelle Entwicklungen mit erheblichem gesellschaftlichem und gesundheitspolitischem Tiefgang: Während DocMorris mit neuen Bonusaktionen provoziert und der BGH erneut über die Grenzen heilberuflicher Werbung urteilt, plant der Sozialverband VdK Musterklagen wegen verfassungswidriger Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen. Zugleich zeigt Öko-Test, wie rezeptfreie Vaginalpilzmittel im Vergleich abschneiden – mit medizinisch beruhigendem, aber regulatorisch bedenklichem Ergebnis. Und bei Hilfsmitteln zahlt jeder fünfte Versicherte freiwillig drauf, obwohl zuzahlungsfreie Varianten verfügbar wären. Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb Transparenzpflichten für Apotheken und Leistungserbringer. Die Apotheken-Nachrichten verbinden diese Signale zu einem umfassenden Bild struktureller Verschiebungen, rechtlicher Grauzonen und wachsender Verantwortung im Gesundheitswesen – mit klarer Perspektive für Beratung, Ethik und Versorgungssicherheit.

 

 

Das Selbstbewusstsein war spürbar: Vor zwei Wochen präsentierte sich DocMorris-CEO Walter Hess als Gewinner eines Rechtsstreits, der bis ins Jahr 2012 zurückreicht. Damals hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der niederländischen Versandapotheke entschieden und Rx-Boni bei grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe für zulässig erklärt – unter Berufung auf europarechtliche Ausnahmen. Die Deutungshoheit dieser Entscheidung nahm DocMorris zum Anlass, erneut Bonusaktionen in Deutschland zu starten. Doch die juristische Realität hat längst weitergedreht – und mit der jüngsten Verhandlung vor dem BGH droht das Pendel nun zurückzuschlagen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzung stehen Sachzuwendungen und Preisnachlässe bei der Einlösung ärztlicher Rezepte. Die Frage, wie weit heilberuflich gebundene Apotheken – auch aus dem EU-Ausland – ihre Kundschaft mit Boni und Werbegeschenken binden dürfen, gewinnt erneut an Brisanz. Denn es geht nicht allein um Preisnachlässe, sondern um den Grundsatz, ob und wie ein Wettbewerb um Patient:innen im Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel überhaupt zulässig sein darf. Der BGH prüft in dem Verfahren nicht nur vergangene Boni, sondern auch aktuelle Geschäftsmodelle – und stößt dabei auf ein dichtes Spannungsfeld zwischen deutschem Arzneimittelrecht, europäischer Warenverkehrsfreiheit und heilberuflicher Integrität.

Anders als 2012 ist der rechtliche Rahmen heute komplexer. Das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnungen und das Apothekenrecht wurden seither präzisiert. Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz 2020 setzte der Gesetzgeber klare Leitplanken, um Boni und Werbeanreize im Rx-Bereich zu begrenzen. Die Intention: Gleichpreisigkeit sichern, sachbezogene Versorgung ermöglichen. Auch die Rechtsprechung differenziert inzwischen stärker – insbesondere zwischen grenzüberschreitendem Handel und innerstaatlicher Marktordnung.

Dass DocMorris dennoch erneut offensiv agiert, zeigt zweierlei: Erstens, wie gezielt wirtschaftliche Spielräume ausgereizt werden, wo juristische Unsicherheit herrscht. Zweitens, wie dringlich politische Nachschärfung wird, wenn der heilberufliche Charakter der Versorgung zum Marktinstrument verkommt. Die Apotheken-Nachrichten ordnen dies als warnendes Signal: Bonusmodelle, die Marktanteile sichern sollen, gefährden nicht nur die Gleichbehandlung stationärer Apotheken, sondern unterminieren das Prinzip der rezeptgebundenen Verantwortung.

Wie der BGH entscheidet, wird weit über DocMorris hinaus wirken – auf Marktstruktur, Gesetzgebung und heilberufliche Selbstverortung. Eine klare Trennlinie zwischen Wettbewerb und Versorgungsschutz wäre ein Bekenntnis zu pharmazeutischer Integrität – vorausgesetzt, der politische Wille folgt der juristischen Klarheit.

Es ist ein stiller Eklat, der sich zwischen den Zeilen des Haushaltsentwurfs 2026 abzeichnet – und den der Sozialverband VdK nun in den Mittelpunkt rückt. Während die Bundesregierung von fiskalischer Solidität spricht, diagnostiziert VdK-Präsidentin Verena Bentele das Gegenteil: eine politische Ausweitung des Spardrucks auf die Pflegekassen – mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Mitteln. Hintergrund ist der Zugriff des Bundes auf Rücklagen der Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie – 5,2 Milliarden Euro, die laut VdK bis heute nicht zurückgeführt wurden. Dass die Bundesregierung diese Summe weder politisch einräumt noch rechtlich anerkennt, wertet der Verband als strategisches Schweigen mit Systemfolgen.

Aus Sicht des VdK handelt es sich nicht um haushaltspolitische Opportunität, sondern um einen Grundrechtsverstoß: Wenn der Staat versichertengestützte Mittel zweckentfremdet, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren, verletzt er das Gebot der Belastungsgleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Pflegebedürftige würden damit strukturell benachteiligt – und müssten mit Versorgungsabbau rechnen, obwohl ihre Beiträge stabil geblieben sind.

Der Verband prüft daher Musterklagen – nicht als Symbolpolitik, sondern als institutionelle Gegenwehr. Unterstützt wird er von der Staatsrechtlerin Dagmar Felix, Universität Hamburg, die in einem Gutachten die Verfassungswidrigkeit des Mitteltransfers bejaht. Beitragseinnahmen, so Felix, dürften nicht in den allgemeinen Staatshaushalt überführt werden. Klagen auf Rückführung seien daher juristisch vertretbar – auch im Namen der Solidargemeinschaft.

Bentele fordert die Rückzahlung als politische Mindestbedingung, bevor neue Beitragsmodelle diskutiert werden. Es könne nicht sein, dass Pflegebedürftige als »Krisenpuffer« herhalten, während der Staat Reformverweigerung betreibe. Die Apotheken-Nachrichten erkennen in dieser Gemengelage eine gefährliche Schieflage: Wenn selbst große Sozialverbände zum Rechtsweg greifen müssen, um Grundprinzipien sozialer Sicherung einzuklagen, ist der Vertrauensrahmen längst erschüttert. Das Pflegesystem steht damit nicht nur unter Finanzdruck – es steht auf dem juristischen Prüfstand der Republik.

Es ist ein alltägliches, aber gesellschaftlich kaum thematisiertes Thema: Vaginalpilz betrifft Millionen Frauen, doch bleibt die Beratung dazu oft lückenhaft. Öko-Test bringt nun systematische Orientierung – mit einem überraschend positiven Gesamtergebnis. Zwölf rezeptfreie Präparate wurden untersucht, darunter bekannte Marken und Generika, in Form von Cremes, Tabletten oder Kombipackungen. Neun Produkte erhielten ein »sehr gut«, drei ein »gut« – Abwertungen erfolgten wegen problematischer Hilfsstoffe und fehlender Anwendungshinweise.

Im Zentrum stehen Clotrimazol und Nystatin – zwei Wirkstoffe mit gesicherter klinischer Wirksamkeit, wie Gutachter Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz betont. Die Apotheken-Nachrichten heben hervor: Die Studienlage ist stabil, die medizinische Wirksamkeit unbestritten. Doch die Detailprüfung im Labor brachte Schwächen zutage. So wurden in einzelnen Produkten Mineralölrückstände gefunden, mutmaßlich aus Paraffin. In einem Fall führten Kunststoffverbindungen in der Rezeptur sowie Mängel in der Kennzeichnung zur Abwertung.

Besonders kritisch: Die meisten Präparate verzichten auf Hinweise zur Partnerbehandlung, zur Lagerung oder zur Aufbrauchfrist nach Anbruch. Für Apotheken bedeutet dies eine gestiegene Beratungsverantwortung – nicht nur im Hinblick auf Dosierung und Anwendung, sondern auch im Rahmen der Gesundheitsbildung. Denn gerade bei sensiblen Themen wie Intimgesundheit kommt es auf vertrauensvolle, nicht standardisierte Gesprächsqualität an.

Die Apotheken-Nachrichten interpretieren den Test als Chance: Die fachliche Beratung kann hier nicht nur eine therapeutische, sondern auch eine aufklärerische Funktion erfüllen. Die Ergebnisse geben Raum, das Thema aus der Tabuzone zu holen und gleichzeitig die Qualität rezeptfreier Selbstmedikation sichtbar zu machen – vorausgesetzt, die Beratung bleibt nicht an der HV-Theke stehen, sondern wird mit Haltung geführt.

Es ist ein leiser, aber strukturrelevanter Bruch im Versorgungsgefüge: Versicherte leisten jährlich über eine Milliarde Euro an privaten Zuzahlungen für Hilfsmittel – obwohl kostenfreie Standardlösungen verfügbar wären. Der GKV-Spitzenverband sieht darin ein Warnsignal und fordert eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe solcher Mehrkosten. Denn während die Kassen mit dem Mehrkostenbericht zwar wissen, wie viel privat gezahlt wird, bleibt unklar, warum Versicherte sich gegen das Kassenangebot entscheiden.

Rund 20 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen im Jahr 2024 waren zuzahlungspflichtig – mit durchschnittlich 148,70 Euro pro Fall. Spitzenreiter bei den Zusatzkosten: orthopädische Einlagen, Kompressionshilfen, Inkontinenzprodukte, Hörhilfen. Der Verdacht: Nicht medizinischer Mehrwert, sondern mangelnde Information oder gezielte Verkaufsanreize könnten den Ausschlag geben. Der GKV-SV vermutet Fehlberatung oder wirtschaftliche Interessen bei Leistungserbringern – und will Transparenz.

Künftig sollen Apotheken, Sanitätshäuser und Anbieter verpflichtend dokumentieren, warum Versicherte abweichen – ob wegen Passform, Design, Funktion oder subjektivem Nutzen. Nur so ließen sich systematische Fehlanreize erkennen, so der Verband. Der Vorschlag ist nicht neu – wurde aber politisch bislang ignoriert. Die Apotheken-Nachrichten werten den neuen Druckversuch als Ausdruck wachsender Systemungleichgewichte – und als Fingerzeig auf eine stille Entsolidarisierung.

Denn wenn Beratung zur Verkaufsstrategie wird und Wahlfreiheit die Kostenlast sozial verzerrt, gerät das Prinzip der solidarischen Finanzierung ins Rutschen. Die Apotheken-Nachrichten fordern daher: pharmazeutische Beratung muss nicht nur informativ, sondern systemethisch sensibel sein – mit klarem Bewusstsein für Verantwortung, Verzicht auf Suggestion und Einbindung in eine transparente Leistungslogik. Die Pflicht zur Aufklärung beginnt dort, wo die Grenze zur Beeinflussung verschwimmt. Und diese Grenze liegt mitten im HV-Tisch.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Was diese Entwicklungen verbindet, ist nicht die Einzelmeldung, sondern die tieferliegende Strukturverschiebung, die sie sichtbar machen. Wenn Gerichte über Boni urteilen, weil Marktakteure Grenzbereiche systematisch ausreizen, wenn Sozialverbände zu Klagen greifen müssen, um Verfassungsprinzipien einzufordern, wenn Produktbewertungen ansetzen, wo Beratung zu kurz greift, und wenn Milliarden an Zuzahlungen unbegründet bleiben, obwohl Standards existieren – dann geht es nicht nur um Regulierung, sondern um Haltung im System. Die Apotheken-Nachrichten zeigen mit dieser Ausgabe, dass Versorgung kein technisches Regelwerk ist, sondern ein Vertrauensraum mit klaren Rollen, begründbaren Entscheidungen und überprüfbarer Verantwortung. Wo dieser Raum durch ökonomische Kalküle, politische Intransparenz oder kommunikative Leerstelle gefährdet wird, müssen Apotheken mehr leisten als Distribution: Sie müssen einordnen, widersprechen, aufklären. Und genau das ist ihre größte Stärke – wenn sie sie aktiv einsetzen.

 

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