• 31.07.2025 – Verantwortung wird verschoben, Recht wird ignoriert, Versorgung wird riskiert

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wie Shop Apotheke das BGH-Urteil zu Zava ignoriert, der globale Versandhandel KI-gestützt expandiert, Kredite das GKV-System belasten un ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Verantwortung wird verschoben, Recht wird ignoriert, Versorgung wird riskiert

 

Wie der BGH-Verstoß von Shop Apotheke, Kreditpläne für die GKV und globale Versandmodelle die Apothekenlandschaft 2025 destabilisieren

Apotheken-News: Bericht von heute

Rechtliche Missachtung trotz höchstrichterlicher Klarheit, wachsender globaler Versandhandel mit KI-Impuls, Systemschieflage in der GKV-Finanzierung, altersgerechte Augenvorsorge und die Debatte um Absetzsymptome bei Antidepressiva – die Apotheken-Nachrichten zeigen, wie fünf Themenfelder ineinandergreifen, die Versorgungssicherheit, Regulierung und therapeutisches Vertrauen gleichermaßen betreffen. Während Shop Apotheke auch 2025 weiterhin auf Zava verweist – und damit ein BGH-Urteil unterläuft –, wächst der weltweite Versandhandel rasant und setzt mit Künstlicher Intelligenz neue Standards, die nationale Regeln unterlaufen könnten. Parallel offenbart der Bundeshaushalt 2026 eine strategische Verlagerung staatlicher Gesundheitsverantwortung auf kreditbasierte Zwischenlösungen, gegen die Krankenkassen geschlossen protestieren. Die augenärztliche Vorsorge bleibt vielerorts untergenutzt, obwohl Risiken frühzeitig erkennbar wären, und beim Absetzen von Antidepressiva schwankt die Fachwelt zwischen Verharmlosung und Ernstfall. Der Bericht dokumentiert, wie rechtliche, wirtschaftliche und medizinische Verschiebungen zusammenspielen – und fordert Systemverantwortung neu ein.

 

 

Die rechtliche Unabhängigkeit der Apotheke steht nicht nur im Apothekengesetz, sondern bildet das Fundament des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient, Apotheker und Arzt. Umso brisanter ist der Fall, den die Apotheken-Nachrichten jetzt genauer beleuchten: Shop Apotheke verweist auch im Jahr 2025 weiterhin sichtbar auf den Telemedizin-Anbieter Zava – obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) dies nach Vorinstanzen in Köln bereits untersagt hat. Diese Konstellation – Apotheke und digitaler Arztservice in faktischer Kooperation – ist nicht neu, aber rechtlich geklärt. Das Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2020 und die nachfolgende Bestätigung durch das Oberlandesgericht sowie den BGH in Karlsruhe (Februar 2023) machten deutlich, dass Versandapotheken keine Patienten aktiv zu Telemedizinplattformen lenken dürfen. Doch auf der Webseite der Shop Apotheke wird weiterhin gefragt: „Benötigen Sie ein Rezept oder ein Arztgespräch?“ – darunter prangt der Link zu Zava, versehen mit einem Sternchenhinweis auf die Weiterleitung zur irischen Plattform. Die Zusammenarbeit, die laut Gerichtsurteil unterbunden sein sollte, wird damit unter leicht veränderter Verpackung fortgesetzt.

Das eigentliche juristische Problem liegt nicht nur in der konkreten Darstellung auf der Website, sondern in der systematischen Umgehung einer klaren Marktverhaltensregel gemäß § 11 Absatz 1 Apothekengesetz. Diese Vorschrift soll die Unabhängigkeit des Apothekers wahren – insbesondere vor wirtschaftlich motivierten Verweisungen. Dass Patienten direkt zu einem konkreten Anbieter für digitale Arztkontakte geleitet werden, verstößt gegen dieses Prinzip. Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe hatten seinerzeit erfolgreich gegen das Modell geklagt – mit dem Argument, Apotheker dürften als Heilberufler nicht in ein System eingebunden sein, das wirtschaftliche Interessen über die freie ärztliche Entscheidung stellt. Trotz der klaren Urteilslage wird die einst verbotene Konstellation heute unter kosmetischen Anpassungen offenbar erneut praktiziert.

Die Apotheken-Nachrichten stellen dabei nicht nur die Rechtsfrage in den Fokus, sondern auch die Wirkung auf das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Denn was nützt ein höchstrichterliches Urteil, wenn sich ein Milliardenunternehmen nicht daran hält – und keine konkreten Konsequenzen zu befürchten hat? Die Argumentation der Gerichte war eindeutig: Apotheker dürfen Patienten nicht „zuführen“, schon gar nicht zu kooperierenden Online-Dienstleistern mit kommerziellem Interesse. Die Verlinkung auf der Website, inklusive Fragebogen und Folgeangeboten, erfüllt aus Sicht der Richter exakt dieses Kriterium. Dennoch agiert Shop Apotheke unbehelligt weiter – was viele Kammervertreter und Juristen als ernsthafte Schwächung der Rechtsbindung empfinden. Der BGH bestätigte zwar den Verstoß, doch durchgesetzt wird er offenbar nicht.

Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung zur Rx-Preisbindung bei EU-Versendern – also denselben Akteuren – teils widersprüchlich interpretiert wird. Während etwa Rabatte unter bestimmten Bedingungen als europarechtlich zulässig gelten, wird die Verweisproblematik klar untersagt. Die Apotheken-Nachrichten betonen daher, wie wichtig es ist, gesetzliche und gerichtliche Grenzen nicht selektiv je nach Marktvorteil zu beachten. Wenn ein BGH-Urteil in der Praxis keine Wirkung entfaltet, steht nicht nur der Patientenschutz, sondern auch die Wettbewerbsfairness auf dem Spiel. Gerade unabhängige Apotheken, die sich an geltendes Recht halten, geraten dadurch ins Hintertreffen.

Parallel dazu lenken aktuelle Marktforschungsdaten den Blick auf die wirtschaftliche Dimension des Versandhandels. Die Apotheken-Nachrichten analysieren eine neue Prognose, die den globalen Arzneimittelversand bis 2030 in neue Dimensionen führt: Laut dem Marktforschungsunternehmen Smile AI soll das weltweite Volumen auf 320 Milliarden US-Dollar anwachsen – ein jährliches Plus von 16 Prozent. Bereits 2024 liegt der Gesamtumsatz der europäischen Online-Apotheken bei neun Milliarden Euro, davon entfallen vier Milliarden allein auf Deutschland. Diese Position verdankt sich nicht zuletzt dem Umstand, dass der Rx-Versand hierzulande – anders als in vielen anderen EU-Ländern – zulässig ist.

Smile AI hat die führenden Anbieter pro Land identifiziert. In Italien dominiert Redcare, in Spanien die DocMorris-Tochter Promofarma, in Frankreich PharmaGDD, in Großbritannien Pharmacy2U und in Polen DOZ.PL. In Deutschland zählt Shop Apotheke zu den Spitzenreitern. Die Apotheken-Nachrichten weisen darauf hin, dass der Versandhandel längst kein Randphänomen mehr ist, sondern ein strukturverändernder Kanal. Zugleich verzeichnet Smile AI einen rapiden Anstieg automatisierter Prozesse und KI-gestützter Systeme: Rezeptanalysen, Versandlogistik, Medikationsabgleiche – die Digitalisierung schafft neue Standards.

Doch hinter dem Wachstumsrausch steckt eine regulative Schieflage. Während Vor-Ort-Apotheken strengen Pflichten unterliegen – etwa in Bezug auf Beratung, Notdienst oder Rezeptur –, operieren viele Plattformen grenzüberschreitend ohne vergleichbare Auflagen. Die Apotheken-Nachrichten mahnen, dass dies nicht nur Wettbewerbsverzerrung bedeutet, sondern auch Versorgungsrisiken birgt. Patienten in strukturschwachen Regionen verlassen sich zunehmend auf digitale Angebote – doch was passiert, wenn Lieferketten reißen oder rechtliche Verantwortung diffus bleibt? Wer berät, wer haftet, wenn Arzt, Apotheke und IT-Infrastruktur in drei unterschiedlichen Staaten sitzen?

Vor diesem Hintergrund werfen die Apotheken-Nachrichten einen kritischen Blick auf die aktuelle Haushaltspolitik. Das Bundeskabinett hat beschlossen, für 2026 keine zusätzlichen Steuermittel an GKV und SPV zu vergeben. Stattdessen sind zwei neue Darlehen geplant – 2,3 Milliarden Euro für die GKV und 1,5 Milliarden für die SPV. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die von Kassenvertretern als „gnadenlos gescheitert“ bezeichnet wird. Die Reserven seien erschöpft, die Beitragssätze steigen, die Versicherten würden doppelt belastet. Jens Baas von der TK fordert stattdessen eine strukturelle Entlastung: mehr Steuerfinanzierung, höhere Herstellerrabatte, weniger Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.

Oliver Blatt vom GKV-Spitzenverband kritisiert das Konzept der Kreditfinanzierung scharf. Kredite seien keine Lösung, sondern eine Problemverschiebung. Rückzahlungspflichten würden den Druck weiter erhöhen – während versicherungsfremde Leistungen wie Bürgergeld, Pandemiekosten oder Rentenbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin von den Kassen getragen werden müssten. Die Apotheken-Nachrichten fassen zusammen: Der Staat zieht sich zurück – und hinterlässt ein System, das auf Verschleiß läuft. Besonders betroffen: Präventionsleistungen, pharmazeutische Dienstleistungen und digitale Infrastrukturprojekte, die auf stabile Finanzierungsgrundlagen angewiesen wären.

Die Fähigkeit, die Welt klar zu sehen, ist keine Selbstverständlichkeit – und keine Frage des Alters allein. Die Apotheken-Nachrichten zeigen, dass eine vorausschauende Augenvorsorge in jeder Lebensphase entscheidend ist: Kleinkinder profitieren von Sehtests im Vorschulalter, Schüler von regelmäßigen Kontrollen alle drei Jahre, Bildschirmarbeiter sogar jährlich. Ab 40 steigt das Risiko für Alterssichtigkeit, ab 60 für Grauen und Grünen Star sowie Makuladegeneration. Auch Diabetiker brauchen besondere Aufmerksamkeit – die jährliche Netzhautuntersuchung ist laut Berufsverband der Augenärzte essenziell, da die diabetische Retinopathie oft unbemerkt beginnt.

Doch Aufklärung allein reicht nicht. Die Apotheken-Nachrichten plädieren für niedrigschwellige Checks beim Augenoptiker oder Betriebsarzt, um Warnzeichen früh zu erkennen. Wenn das Kfz-Kennzeichen auf 30 Meter unlesbar wird, ist es nicht die Zeit für Ausreden, sondern für Augenpflege. Beratung in der Apotheke kann hier entscheidende Impulse geben – im Alltag, im Gespräch, im Vertrauen.

Die gleiche Ernsthaftigkeit verlangt ein Thema, das in der Psychiatrie zunehmend für Unruhe sorgt: das Absetzen von Antidepressiva. Die Apotheken-Nachrichten zeichnen die Debatte nach: Während die einen von „Absetzsymptomen“ sprechen, betonen andere den Begriff „Entzugssymptome“, weil er die Neurobiologie besser abbilde. Studien zeigen eine Spannbreite von 15 bis 55 Prozent Betroffener – je nach Methodik. Für viele Patienten bedeutet das: Schwindel, Schlafprobleme, Reizbarkeit, Rückfallangst. Doch wie gravierend diese Symptome sind, wie lange sie dauern, wie man sie lindert – das ist noch zu wenig erforscht.

Professor Hengartner spricht von systematisch unterschätzten Entzugsreaktionen, Professor Bschor warnt vor Rebound-Depressionen. Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte – aber das Vertrauen entscheidet sich an der Kommunikation. Die Apotheken-Nachrichten betonen, dass es auf Präzision, Transparenz und individuelle Begleitung ankommt. Wer Patienten aufklärt, statt zu beschwichtigen, wer langsam ausschleicht, statt abrupt beendet, schafft Raum für Sicherheit. Es ist keine Schwäche, wenn ein Medikament mit Nebenwirkungen endet – wohl aber ein Systemversagen, wenn man das nicht sagt.

…und gerade dort entscheidet sich, wie glaubwürdig moderne Psychopharmakotherapie wirklich ist – ebenso wie sich im Zusammenspiel aus Recht, Versorgung, Technologie und Sprache die Konturen eines Gesundheitssystems zeigen, das nicht länger nur funktioniert, sondern neu verstanden, bewusst gesteuert und endlich verantwortungsvoll behandelt werden muss.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Und manchmal ist genau das genug.

 

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